Technischer Bericht 11-01

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1 Technischer Bericht Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren Erschliessung Genereller Bericht Dezember 2011 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon

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3 Technischer Bericht Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren Erschliessung Genereller Bericht Dezember 2011 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon

4 Die Karten mit den zugrunde liegenden Daten wurden reproduziert mit der Bewilligung von: swisstopo vom : 2011 swisstopo (BA110592/BA110593) Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg: 'Grundlage: Digitales Landschaftsmodell 1:25'000 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ( vom , Az.: D/7213.' ISSN "Copyright 2011 by Nagra, Wettingen (Schweiz) / Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Nagra unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen und Programmen, für Mikroverfilmungen, Vervielfältigungen usw."

5 I NAGRA NTB Zusammenfassung Die Standorte der geologischen Tiefenlager, die zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle Schweizer Herkunft notwendig sind, werden gemäss den Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung in einem Sachplanverfahren mit drei Etappen bestimmt. Die Standorte der Tiefenlager werden in Etappe 3 des Auswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager, SGT) mit Erteilung einer Rahmenbewilligung gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) festgelegt. Etappe 1 wurde am 30. November 2011 abgeschlossen mit dem Bundesratsentscheid zur Aufnahme der sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager zur weiteren Evaluation in Etappe 2. In seinem Entscheid hat der Bundesrat gleichzeitig die Planungsperimeter bezeichnet, innerhalb derer die Oberflächenanlage und die allfälligen Schachtstandorte der Tiefenlager realisiert werden sollen. In Etappe 2 des SGT sollen sowohl für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA- Lager) als auch das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) je mindestens zwei geologische Standortgebiete zur vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchung in Etappe 3 des SGT ausgewählt und dazugehörig jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und ein Korridor für deren Erschliessung bezeichnet werden. Die Nagra hat die Aufgabe, zu Beginn der Etappe 2 des SGT dem Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden der Gremien der regionalen Partizipation in den Standortregionen Vorschläge für mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung einzureichen. Der vorliegende Bericht und sein Beilagenband dokumentieren diese Vorschläge. In Etappe 2 des SGT werden unter Leitung des BFE mit einer sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) ebenfalls die Auswirkungen eines Lagerprojekts auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft untersucht. Die vorliegenden Berichte enthalten auch die Informationen, welche die Nagra für den standortunabhängigen Teil der SÖW liefern muss. Zur Diskussion der Vorschläge der Nagra (vgl. Beilagenband) sind Kenntnisse der Funktionsweise und der Eckdaten der Anlagen der Tiefenlager nützlich. Der vorliegende regionenunabhängige generelle Bericht gibt dazu eine Übersicht über die Anlagen und ihre Funktionen für das SMA- und das HAA-Lager, über den Betriebsablauf sowie über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen. Der Bericht fasst den gesetzlichen Rahmen und das Entsorgungsprogramm zusammen, welches die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen umfasst, und rekapituliert das Ergebnis der Etappe 1 des SGT, beschreibt zum generellen Verständnis der Oberflächenanlage und deren Erschliessung standortunabhängig die Funktion der geologischen Tiefenlager und die Elemente der Gesamtanlagen, beschreibt die Oberflächeninfrastruktur, insbesondere die verschiedenen Anlagenteile der Oberflächenanlage für das SMA-, für das HAA-Lager sowie für das Kombilager, bei dem die untertägigen räumlich getrennten Anlagen für HAA und SMA von einer gemeinsamen Oberflächenanlage erschlossen werden, bezeichnet die generellen Möglichkeiten zur Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung vom Verkehrsnetz (Schiene, Strasse), liefert generelle Angaben zur Diskussion der möglichen Auswirkungen der Tiefenlager an der Oberfläche während Bau und Betrieb im Bereich der Standortareale,

6 NAGRA NTB II führt die Kriterien und Indikatoren auf, welche die Nagra zur Erarbeitung der Vorschläge für die Platzierung der Standortareale der Oberflächenanlage in den Planungsperimetern verwendet hat und führt die Informationen auf, welche die Nagra für den allgemeinen Teil der SÖW liefern muss (Wirtschaft). Soweit Informationen für die einzelnen Standortregionen unterschiedlich sind, werden die Angaben im Beilagenband aufgeführt (Ausbruchmengen). Der Beilagenband enthält die Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage in den sechs möglichen Planungsperimetern und ihre Erschliessung. Nach einer Gesamtübersicht und einer Übersicht über die Standortregionen werden die einzelnen Vorschläge der Nagra für die Platzierung von Standortarealen in Faktenblättern dargestellt. Die Faktenblätter der Standortareale enthalten sowohl Darstellungen der geografischen Situation als auch eine Kurzbeschreibung der Standortareale anhand einer einheitlichen Kriterienund Indikatorenliste. Mit diesen Kriterien und Indikatoren, die auch für die Auswahl und Charakterisierung der Standortareale verwendet wurden, werden die folgenden übergeordneten Ziele verfolgt: Sicherheit und technische Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit und lokale Eingliederung in der Region. Die Vorschläge für Standortareale sollen in erster Linie den Standortregionen als eine Grundlage für die Diskussion im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Nagra dienen. Wichtig ist, dass die Standortregionen die vorhandene Flexibilität zur Wahrung ihrer Interessen nutzen. Sie können dabei im Rahmen der Zusammenarbeit auch eigene Vorschläge einbringen.

7 III NAGRA NTB Abstract In line with the provisions of the nuclear energy legislation, the sites for deep geological disposal of Swiss radioactive waste are selected in a three-stage Sectoral Plan process (Sectoral Plan for Deep Geological Repositories). The disposal sites are specified in Stage 3 of the selection process with the granting of a general licence in accordance with the Nuclear Energy Act. The first stage of the process was completed on 30 th November 2011, with the decision of the Federal Council to incorporate the six geological siting regions proposed by the National Cooperative for the Disposal of Radioactive Waste (Nagra) into the Sectoral Plan for Deep Geological Repositories for further evaluation in Stage 2. The decision also specifies the planning perimeters within which the surface facilities and shaft locations for the repositories will be constructed. In the second stage of the process, at least two geological siting regions each will be specified for the repository for low- and intermediate-level waste (L/ILW) and for the high-level waste (HLW) repository and these will undergo detailed geological investigation in Stage 3. For each of these potential siting regions, at least one location for the surface facility and a corridor for the access infrastructure will also be specified. Nagra is responsible, at the beginning of Stage 2, for submitting proposals for potential locations for the surface facilities and their access infrastructure to the Federal Office of Energy (SFOE); these are then considered by the regional participation bodies in the siting regions. The present report and its appendices volume document these proposals. In Stage 2, under the lead of the SFOE, socio-economic-ecological studies will also be carried out to investigate the impact of a repository project on the environment, economy and society. The present reports also contain the input data to be provided by Nagra for the generic (site-independent) part of these impact studies. A meaningful discussion of the proposals made by Nagra (cf. appendices volume) requires an understanding of the functioning of the components of the repository, supported by relevant basic data. This general report, which is independent of the proposed siting regions, provides an overview of the facilities and their functioning for both the L/ILW and the HLW repositories, the operating procedures and the impacts associated with construction and operation. The report summarises the legal framework and the waste management programme and recaps the result of Stage 1 of the siting process; the waste management programme sets out the individual work steps leading to geological disposal of radioactive waste, provides a generic description of the function of the geological repositories and the components of the entire facility, to allow a general understanding of the surface facility and its access infrastructure, describes the surface infrastructure, particularly the different components of the surface facility for both the L/ILW and HLW repositories, as well as for a combined repository for co-disposal of L/ILW and HLW (in which the spatially separated underground installations for HLW and L/ILW are accessed from a common surface facility), outlines the general possibilities for configuring the surface facility and its access using the existing transport network (road, rail), provides background information as a basis for discussing the possible effects of a repository at the surface during construction and operation at the siting location,

8 NAGRA NTB IV presents the criteria and indicators used by Nagra for making the proposals for the selection of the locations for the surface facility within the planning perimeters and presents the input data provided by Nagra for the generic section of the socio-economicecological impact studies (economy). In the case where the input data differ for the individual siting regions, the information is presented in the appendices volume (excavated rock volumes). The appendices volume contains the proposals made by Nagra for the siting areas for the surface facilities within the six potential planning perimeters and how these will be developed and accessed. Following a general overview and brief presentation of the siting regions, the individual proposals for the locating the siting areas for the surface facilities are presented in fact-sheets. These fact-sheets consist of presentations of the geographic situation together with a brief description of the siting areas using a uniform list of criteria and indicators. These criteria and indicators are also applied for the selection and characterisation of the siting areas, with the following overarching objectives: safety and technical/engineering feasibility spatial planning and environmental compatibility local integration in the region The proposals for siting areas for the surface facilities should serve, in the first instance, as the basis for discussions between the siting regions and Nagra. In order to secure their interests, it is important that the siting regions should be in a position to make use of the available flexibility in the process. They can also put forward their own proposals as part of this collaboration.

9 V NAGRA NTB Résumé La procédure pour la sélection des sites destinés à accueillir les dépôts en couches géologiques profondes pour évacuer les déchets radioactifs produits en Suisse se déroule selon les exigences arrêtées dans la législation sur l'énergie nucléaire, à savoir dans le cadre d'une procédure de plan sectoriel comprenant trois étapes. Les sites à proprement parler seront fixés à l'issue de la troisième étape de la procédure de sélection (plan sectoriel «Dépôts en couches géologiques profondes»), par l'octroi d'une autorisation générale selon la loi sur l'énergie nucléaire (LNu). La première étape s'est achevée le 30 novembre 2011 avec la décision du Conseil fédéral relative à l'inscription dans le plan sectoriel des six régions d'implantation géologiques proposées par la Société coopérative nationale pour la gestion des déchets radioactifs (Nagra) afin d'approfondir l'évaluation dans le cadre de l'étape 2. Dans sa décision, l'exécutif a également défini les périmètres de planification à l'intérieur desquels les installations de surface des dépôts profonds doivent être aménagées. Dans le cadre de la deuxième étape du plan sectoriel, au moins deux sites d'implantation seront sélectionnés, aussi bien pour le dépôt destiné aux déchets faiblement et moyennement radioactifs (dépôt DFMA) que pour le dépôt devant accueillir les déchets hautement radioactifs (dépôt DHA). Ces sites feront l'objet d'études géologiques approfondies au cours de la troisième étape. Pour chacun d'entre eux, il convient de désigner au moins une aire d'implantation pour l'installation de surface et un corridor pour y accéder. La Nagra a pour tâche, au début de cette deuxième étape, de soumettre à l'office fédéral de l'énergie (OFEN), à l'intention des organes de participation dans les régions concernées, des propositions d'aires d'implantation pour les installations de surface et les voies d'accès. Le présent rapport et le volume d'annexes documentent ces propositions. Par ailleurs, les conséquences qu'un projet de dépôt pourra avoir sur l'environnement, l'économie et la société vont faire l'objet toujours au cours de la deuxième étape du plan sectoriel d'une étude d'impact socio-économico-écologique réalisée sous l'égide de l'ofen. Les présents volumes contiennent également les données demandées par l'ofen à la Nagra pour la compilation des chapitres généraux (c'est-à-dire non liés à un site particulier) de l'étude d'impact socio-économicoécologique. Pour examiner les propositions de la Nagra détaillées dans le volume d'annexes, il est utile de disposer d'informations générales sur les dépôts en profondeurs et de connaissances sur le mode de fonctionnement des différentes installations. Le présent rapport général, indépendamment de considérations sur des régions potentielles, donne un aperçu des installations et de leurs fonctions respectives pour le dépôt DFMA et le dépôt DHA, du déroulement de l'exploitation ainsi que des conséquences liées à la construction et à l'exploitation. Le rapport résume le cadre légal et le programme d'évacuation (qui fournit une description des étapes nécessaires pour le stockage en profondeur des déchets radioactifs), puis récapitule les principaux résultats de l'étape 1, décrit (pour éclairer le contexte de l'installation de surface et des voies d'accès) la fonction des dépôts en profondeur et les éléments de l'installation dans son ensemble, indépendamment de tout site spécifique, décrit l'infrastructure de surface, en particulier les différentes zones de l'installation de surface pour les dépôts DFMA et DHA et pour un éventuel dépôt combiné (dans ce dernier cas, une installation de surface commune permettra l'accès à deux dépôts séparés pour DFMA et DHA),

10 NAGRA NTB VI décrit dans leurs grandes lignes les possibilités d'agencement de l'installation de surface et des voies d'accès qui la relient au réseau existant (rail, route), fournit des données générales concernant l'impact potentiel en surface, sur l'aire d'implantation, de la construction et l'exploitation d'un dépôt profond, détaille les critères et indicateurs utilisés par la Nagra lors de l'élaboration des propositions pour le choix de l'aire où l'installation de surface pourra être implantée à l'intérieur du périmètre de planification, fournit les informations demandées par l'ofen à la Nagra pour la partie générale de l'étude d'impact socio-économico-écologique (aspects économiques). Dans les cas où ces données diffèrent selon la région d'implantation, elles sont détaillées dans le volume d'annexes (volume des déblais de percement). Le volume d'annexes contient les propositions de la Nagra relatives à la localisation des aires d'implantation pour l'installation de surface sur les six périmètres de planification potentiels et pour les voies d'accès. Il comprend une introduction générale et une brève présentation des régions d'implantation, suivies des fiches individuelles contenant les propositions pour la localisation des aires d'implantation. Dans ces fiches se trouvent d'une part une présentation de la situation géographique, d'autre part un bref descriptif rédigé sur la base d'une grille identique élaborée à partir d'une série de critères et d'indicateurs. Ces critères et indicateurs, qui ont également servi à sélectionner et caractériser les aires d'implantation potentielles, ont été fixés en fonction des objectifs suivants : la sûreté et la faisabilité technique la compatibilité spatiale et environnementale l'intégration du site au sein de la région. Les propositions d'aires d'implantation doivent en premier lieu servir de base de discussion pour la collaboration entre la Nagra et les régions concernées. Il est essentiel que les régions tirent parti de la marge de manœuvre dont elles disposent pour préserver leurs intérêts. La collaboration mise en place leur permet notamment de présenter leurs propres propositions.

11 VII NAGRA NTB Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... I Abstract Résumé... III...V Inhaltsverzeichnis...VII Tabellenverzeichnis...VIII Figurenverzeichnis... IX 1 Einleitung Ausgangslage Gesetzlicher und behördlicher Rahmen Entsorgungsprogramm Realisierungsplan Sachplan geologische Tiefenlager: Resultate der Etappe Beschreibung der geologischen Tiefenlager Sicherheits- und Barrierenkonzept Funktionen des Lagers während des Betriebs und sein Verschluss Untertägige Anlagen Oberflächeninfrastruktur Übersicht über die Oberflächeninfrastruktur Oberflächenanlage Erschliessung der Oberflächenanlage Übrige Oberflächeninfrastruktur Bau der Tiefenlager Baustelleninfrastruktur Ausbruchmaterial Auswirkungen während des Baus Platzierung der Standortareale Optionen zur Platzierung Kriterien Möglichkeiten der Gestaltung der Oberflächenanlage Referenzverzeichnis Anhang 1 Glossar... A-1 Anhang 2 Aktivitäten in den Phasen des Realisierungsplans... A-9 Anhang 3 Transportgut und Anzahl Transporte während der Phase der Einlagerung der radioaktiven Abfälle... A-11 Anhang 4 Liste der berücksichtigten entscheidrelevanten Kriterien und Indikatoren für die Identifizierung von Standortarealen für die Oberflächenanlage... A-13 Anhang 5 Informationen für die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW (Wirtschaft)... A-15

12 NAGRA NTB VIII Tabellenverzeichnis Tab : Abfallmengen konditionierter und in Endlagerbehältern verpackter Abfälle bei 50 Jahren Betrieb der fünf bestehenden KKW und einer Sammelperiode für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung bis 2050 (Nagra 2008a, Kap. 4) Tab : Elemente der Baustelleneinrichtungen für das Baulos 'Zugangstunnel' mit Richtgrössen für den Platzbedarf (Phase Bau Felslabor) Tab : Elemente der Baustelleneinrichtungen für das Baulos 'Schachtkopf' mit Richtgrössen für den Platzbedarf (Phase Bau Felslabor) Tab : Liste der berücksichtigten relevanten Kriterien und Indikatoren für die Beschreibung der Standortareale für die Oberflächenanlage im Beilagenband Tab : Definition der Anforderungen zur Qualifikation der Beurteilungskriterien Tab. A3-1: Transportgut und Anzahl Transporte zur Oberflächenanlage des HAA-Lagers (Richtwerte).... A-11 Tab. A3-2: Transportgut und Anzahl Transporte zur Oberflächenanlage des SMA-Lagers (Richtwerte).... A-12 Tab. A5-1: Realisierungsphasen für das HAA- und das SMA-Lager mit Angabe von Beginn, Ende sowie Dauer der jeweiligen Phase.... A-16 Tab. A5-2: Realisierungsphasen für das Kombilager mit Angabe von Beginn, Ende sowie Dauer der jeweiligen Phase.... A-16 Tab. A5-3: Kosten für das HAA-Lager (Angaben in kchf, gerundet), aufgeteilt auf die verschiedenen Phasen (s. Tab. A5-1) und die verschiedenen Wirtschaftszweige.... A-18 Tab. A5-4: Kosten für das SMA-Lager (Angaben in kchf, gerundet), aufgeteilt auf die verschiedenen Phasen (s. Tab. A5-1) und die verschiedenen Wirtschaftszweige.... A-19 Tab. A5-5: Kosten für das Kombilager (Angaben in kchf, gerundet), aufgeteilt auf die verschiedenen Phasen (s. Tab. A5-2) und die verschiedenen Wirtschaftszweige.... A-20

13 IX NAGRA NTB Figurenverzeichnis Fig : Entsorgungskonzept der Schweiz: Materialflüsse (Nagra 2008a)... 5 Fig : Realisierungsplan gemäss Entsorgungsprogramm (Nagra 2008a) Fig : Geologische Standortgebiete, Planungsperimeter für die Oberflächenanlage und Schachtköpfe zu Beginn der Etappe 2 des SGT Fig : Elemente des Barrierenkonzepts Fig : Beispielhafte Endlagerbehälter für radioaktive Abfälle: a) Endlagerbehälter für BE, b) Endlagerbehälter für HAA, c) Endlagerbehälter für SMA (in 200 l-gebinden) Fig : Schematische Darstellung des Betriebsablaufs im HAA-Lager Fig : Schematische Darstellung des Betriebsablaufs im SMA-Lager Fig : Darstellung einer möglichen Auslegung des HAA-Lagers mit den wichtigsten Anlagenmodulen (nicht massstäblich) Fig : Darstellung einer möglichen Auslegung des SMA-Lagers mit den wichtigsten Anlagenmodulen (nicht massstäblich) Fig : Schematische Übersicht über die verschiedenen Anlagen und Einrichtungen an der Oberfläche eines geologischen Tiefenlagers (Platzierungsbeispiel) Fig : Anlieferung eines Transportbehälters mit abgebrannten Brennelementen bei der ZWILAG (Foto: Comet) Fig : Modellhafte Darstellung (generisch) der Oberflächenanlage für das HAA-Lager mit den wichtigsten Anlagenmodulen Fig : Modellhafte Darstellung (generisch) der Oberflächenanlage für das SMA-Lager mit den wichtigsten Anlagenmodulen Fig : Umladezelle für BE und HAA der ZWILAG (Foto: ZWILAG) Fig : BE-Transportbehälter beim Strassentransport (links; Foto: Comet) und SMA-Transport (rechts; Foto: ZWILAG) Fig : Umlad eines BE-Transportbehälters von der Bahn auf ein Strassenfahrzeug in der Umladeanlage der ZWILAG (Foto: ZWILAG) Fig : Beispiel Baustelleninfrastruktur Alptransit Gotthardbasistunnel, Zwischenangriff Amsteg Portalansicht (Foto: Alptransit Gotthard AG) Fig : Beispiel Bau des Zwischenlagers der ZWILAG in Würenlingen (Foto: Comet) Fig : Möglichkeiten einer Anordnung der Oberflächenanlage Fig : Beispielhafte Visualisierung von konzeptuellen Gestaltungsansätzen für die Oberflächenanlage in unterschiedlichen, modellhaften Standortsituationen Fig : Modellhafte standortspezifische Gestaltung der Oberflächenanlage für das HAA-bzw. Kombilager in fiktiver Umgebung Fig : Modellhafte standortspezifische Gestaltung der Oberflächenanlage für das SMA-Lager in fiktiver Umgebung

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15 1 NAGRA NTB Einleitung Die Standorte der geologischen Tiefenlager, die zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle Schweizer Herkunft notwendig sind, werden gemäss den Vorgaben des Bundesrats in einem Sachplanverfahren mit drei Etappen bestimmt. Die Standorte der Tiefenlager werden in Etappe 3 des Auswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager SGT (BFE 2008)) mit Erteilung der Rahmenbewilligung gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) festgelegt. Etappe 1 wurde am 30. November 2011 abgeschlossen mit dem Bundesratsentscheid zur Aufnahme der sechs von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager zur weiteren Evaluation in Etappe 2. In seinem Entscheid hat der Bundesrat gleichzeitig die Planungsperimeter bezeichnet, innerhalb derer die Oberflächenanlage und die allfälligen Schachtstandorte der Tiefenlager realisiert werden sollen. In Etappe 2 des SGT sollen sowohl für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA- Lager) als auch das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) je mindestens zwei geologische Standortgebiete zur vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchung in Etappe 3 des SGT ausgewählt und dazugehörig jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und ein Korridor für deren Erschliessung bezeichnet werden. Die spätere detaillierte Anordnung der untertägigen Lagerkammern, welche die Abfälle aufnehmen, richtet sich aufgrund von Sicherheitsüberlegungen nach geologischen Aspekten. Im Gegensatz dazu besteht bei der Wahl der Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung bedeutend grössere Flexibilität. Diese Flexibilität soll genutzt werden, um die an der Oberfläche benötigten Anlagen möglichst optimal in die regionale Planung zu integrieren. Dementsprechend haben die Standortregionen in Etappe 2 des SGT unter anderem die Aufgabe, Vorschläge zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur in Zusammenarbeit mit den Entsorgungspflichtigen, vertreten durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), zu erarbeiten. Wichtig ist, dass die Standortregionen die vorhandene Flexibilität zur Wahrung ihrer Interessen nutzen. Sie können dabei im Rahmen der Zusammenarbeit auch weitere eigene Vorschläge einbringen. Die Nagra hat die Aufgabe, zu Beginn der Etappe 2 des SGT dem Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden der Gremien der regionalen Partizipation Vorschläge für mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung einzureichen. Der vorliegende Bericht und der Beilagenband dokumentieren diese Vorschläge und dienen in erster Linie den Standortregionen als eine Grundlage für die Diskussion im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Nagra. In Etappe 2 des SGT werden unter der Leitung des BFE mit einer sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) ebenfalls die Auswirkungen eines Lagerprojekts auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft untersucht. Die vorliegenden Berichte enthalten auch die Informationen, welche die Nagra für den standortunabhängigen Teil der SÖW liefern muss. Aufgrund der Resultate der Zusammenarbeit muss die Nagra im Rahmen der Etappe 2 des SGT pro Planungsperimeter jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung bezeichnen. Basierend darauf wird der standortspezifische Teil der SÖW durchgeführt. Gestützt auf einen sicherheitstechnischen Vergleich der geologischen Standortgebiete sowie auf die Resultate der Zusammenarbeit und der SÖW hat die Nagra danach die Aufgabe, pro Lagertyp mindestens je zwei Standortortgebiete mit zugehörigem Standortareal für die Oberflächenanlage zur weiteren Untersuchung und Bearbeitung für Etappe 3 des SGT vorzuschlagen.

16 NAGRA NTB Mit der Wahl der Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung wird ein wichtiger Grundsatzentscheid getroffen; die Konkretisierung und Projektierung der Anlagen bis zum Baubeginn wird aber ein langer Prozess sein: In Etappe 3 des SGT sollen neben weiteren geologischen Untersuchungen (z. B. Bohrungen) im Hinblick auf eine Rahmenbewilligung die Grundzüge des Projekts weiter definiert werden. Als Grundzüge des Projekts gelten für geologische Tiefenlager nach dem KEG die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten sowie die Kategorien des Lagerguts und die maximale Lagerkapazität. Das eigentliche Bauprojekt folgt nochmals bedeutend später nach einer weiteren Projektierungs- und Optimierungsphase. Die Nagra geht davon aus, dass auch in den kommenden Planungsstufen die Zusammenarbeit mit den Standortregionen weitergeführt wird. Zur Diskussion der Vorschläge der Nagra (vgl. Beilagenband) sind Kenntnisse der Funktionsweise und der Eckdaten der Anlagen für die Tiefenlager nützlich. Der vorliegende regionenunabhängige Bericht gibt dazu eine Übersicht über die Anlagen und ihre Funktionen für das SMA- und das HAA-Lager, über den Betriebsablauf sowie über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen. Der Bericht fasst den gesetzlichen Rahmen und das Entsorgungsprogramm zusammen, welches die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen umfasst, und rekapituliert das Ergebnis der Etappe 1 des SGT, beschreibt zum generellen Verständnis der Oberflächenanlage und deren Erschliessung standortunabhängig die Funktion der geologischen Tiefenlager und die Elemente der Gesamtanlagen, beschreibt die Oberflächeninfrastruktur, insbesondere die verschiedenen Anlagenteile der Oberflächenanlage sowohl für das HAA- als auch das SMA-Tiefenlager oder das Kombilager (bei dem die untertägigen räumlich getrennten Anlagen für HAA und SMA von einer gemeinsamen Oberflächenanlage erschlossen werden), bezeichnet die generellen Möglichkeiten zur Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung vom Verkehrsnetz (Schiene, Strasse), liefert generelle Angaben zur Diskussion der möglichen Auswirkungen der Tiefenlager an der Oberfläche während Bau und Betrieb im Bereich der Standortareale, führt die Kriterien und Indikatoren auf, welche die Nagra für die Erarbeitung und Beschreibung der Vorschläge für die Anordnung der Standortareale der Oberflächenanlage in den Planungsperimetern verwendet hat und führt die Informationen auf, welche die Nagra für den allgemeinen Teil der SÖW liefern muss (Wirtschaft, vgl. Anhang 5). Soweit diese Informationen in den einzelnen Standortregionen unterschiedlich sind, werden die Angaben im Beilagenband aufgeführt (Ausbruchmengen).

17 3 NAGRA NTB Ausgangslage 2.1 Gesetzlicher und behördlicher Rahmen Im Folgenden werden die konzeptionell wichtigen Festlegungen zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz aus dem Bereich der Kernenergiegesetzgebung aufgeführt. Geologische Tiefenlager haben daneben allen weiteren gesetzlichen Vorschriften auf Bundesebene wie z. B. der Strahlenschutzgesetzgebung und der Umweltschutzgesetzgebung sowie Vorgaben der Aufsichtsbehörden zu genügen. Kantonale Bewilligungen und Pläne sind hingegen nicht erforderlich. Das kantonale Recht ist aber zu berücksichtigen, soweit es das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt (vgl. KEG Art. 49). Als Anlagen von nationalem Interesse sind geologische Tiefenlager somit auf Bundesebene geregelt. Dauernder Schutz von Mensch und Umwelt / Entsorgung im Inland Radioaktive Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland entsorgt werden (vgl. KEG Art. 30). Verursacherprinzip Die Betreiber von Kernanlagen sind nach dem Verursacherprinzip verpflichtet, die aus ihren Anlagen stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen und geologische Tiefenlager rechtzeitig bereitzustellen (vgl. KEG Art. 31). Sie leisten Beiträge an den Stilllegungs- und an den Entsorgungsfonds. Die beiden Fonds stellen die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Betrieb und Abbruch der Anlagen nach Ausserbetriebnahme der Anlagen sicher (vgl. KEG Art. 77ff). Konzept geologisches Tiefenlager Ein geologisches Tiefenlager ist eine Anlage im geologischen Untergrund, die verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt wird. Vorgelagert ist eine Beobachtungsphase, d. h. ein längerer Zeitraum, während dessen ein geologisches Tiefenlager vor dem Verschluss überwacht wird und die radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können (vgl. KEG Art. 3). Der Bundesrat ordnet nach Ablauf der Beobachtungsphase die Verschlussarbeiten an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist (vgl. KEG Art. 39). Mit diesen Festlegungen hat der Gesetzgeber einerseits dem international anerkannten Prinzip der passiven Langzeitsicherheit, d. h. dem sicheren Einschluss der radioaktiven Stoffe ohne die Notwendigkeit menschlicher Eingriffe, und andererseits dem gesellschaftlichen Anliegen einer längeren Überwachung und einer erleichterten Rückholbarkeit vor dem Verschluss Rechnung getragen. Auch nach dem Verschluss kann die Überwachung weitergeführt werden und können die Abfälle wenn auch mit grösserem Aufwand rückgeholt werden. Die Dauer der Beobachtungsphase kann 50, 100 oder mehr Jahre betragen. Der Bundesrat hat das Konzept der geologischen Tiefenlagerung in der Kernenergieverordnung weiter präzisiert (vgl. KEV Art. 64ff). Demnach bestehen geologische Tiefenlager aus dem Hauptlager zur Aufnahme der radioaktiven Abfälle, aus dem Pilotlager und aus Testbereichen. In den Testbereichen sind die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtgesteins zur Erhär-

18 NAGRA NTB tung des Sicherheitsnachweises standortspezifisch vertieft abzuklären (Felslabor am Ort des Tiefenlagers). Vor Inbetriebnahme des Tiefenlagers sind die sicherheitsrelevanten Techniken (z. B. die Technik zur Rückholung von Abfallgebinden) zu erproben und deren Funktionstüchtigkeit nachzuweisen. Im Pilotlager wird das Verhalten der Abfälle, der Verfüllung und des Wirtgesteins bis zum Ablauf der Beobachtungsphase überwacht. Bei der Überwachung sind im Hinblick auf den Verschluss Daten zur Erhärtung des Sicherheitsnachweises zu ermitteln. Standortwahl Die Rahmenbewilligung legt den Standort und die Grundzüge des Projekts fest. Grundzüge des Projekts sind die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten sowie die Kategorien des Lagerguts und die maximale Lagerkapazität (vgl. KEG Art. 14). Der Bundesrat hat das Verfahren zur Standortwahl für geologische Tiefenlager im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und darin die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich festgelegt (vgl. KEV Art. 5 und BFE 2008). Akteure bei der nuklearen Entsorgung Den einzelnen Akteuren bei der nuklearen Entsorgung kommen unterschiedliche Rollen zu. Wie internationale Erfahrungen zeigen, ist es wichtig, dass diese unterschiedlichen Aufgaben von der Öffentlichkeit und den beteiligten Organisationen wahrgenommen werden. Bewilligungsbehörden: Im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager und der nachfolgenden Bewilligungsverfahren gemäss KEG liegt die Federführung bei den Bewilligungsbehörden (in erster Linie dem BFE), die dafür besorgt sind, den verschiedenen Anspruchsgruppen in geeigneter Weise die Mitwirkung an den Verfahren zu ermöglichen. Sie bereiten die Entscheide des Bundesrats (Sachplan, Rahmenbewilligung) und des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK; Bau-, Betriebs- und Verschlussbewilligung) vor. Aufsichtsbehörden: Die Aufsichtsbehörden (insbesondere das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI) nehmen zu Gesuchen und dem Betrieb von Kernanlagen betreffend Sicherheit und Sicherung Stellung. Sie gewährleisten mit ihrer unabhängigen Tätigkeit die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Nagra: Die Nagra ist von den Abfallverursachern mit der Vorbereitung, dem Bau und dem Betrieb der Tiefenlager beauftragt. Sie arbeitet in ihrem Auftrag im Sachplan geologische Tiefenlager mit (vgl. BFE 2008, Seiten 79 und 80). 2.2 Entsorgungsprogramm Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm (KEG Art. 32). Dieses muss gemäss der Kernenergieverordnung periodisch überarbeitet und angepasst werden. Es umfasst die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen inklusive einem Zeitplan. Im Oktober 2008 hat die Nagra im Auftrag der Entsorgungspflichtigen das Entsorgungsprogramm 2008 (Nagra 2008a) vorgelegt. Das Entsorgungsprogramm 2008 ist zurzeit in behördlicher Prüfung; nach einer öffentlichen Auflage wird der Bundesrat darüber entscheiden. Im Folgenden werden die hier relevanten Aspekte zusammengefasst.

19 5 NAGRA NTB Fig zeigt eine Übersicht des Entsorgungskonzepts der Schweiz von den verschiedenen Abfallquellen bis zur Tiefenlagerung. Die Abfälle umfassen abgebrannte Brennelemente (BE) aus der Kernenergiegewinnung, verglaste hochaktive Abfälle (HAA) aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Betriebsabfälle (BA) und Stilllegungsabfälle (SA) der Kernkraftwerke (KKW) sowie radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF). Die Abfälle werden heute im Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG), im Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen und an den Standorten der KKW zwischengelagert. Das Entsorgungskonzept sieht zwei Lagertypen vor: das HAA-Lager für hochaktive Abfälle (BE, HAA) und langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) und das SMA-Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (Betriebsabfälle BA, Stilllegungsabfälle SA und Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung MIF). Es besteht auch die Möglichkeit, das HAA-Lager und SMA-Lager vom gleichen Standort an der Oberfläche aus zu erschliessen (sog. Kombilager). Im Folgenden wird das Kombilager nicht immer explizit diskutiert. Wo keine Angaben zum Kombilager gemacht werden, gelten sinngemäss die Aussagen zum HAA-Lager. Neue Brennelemente BE Wiederaufarbeitung HAA Hochaktive Abfälle (verglast) BE / HAA Betrieb BE Abgebrannte Brennelemente Zwischenlagerung Verpackungsanlage Stilllegung (Rückbau) LMA Geologisches Tiefenlager BE/HAA/LMA Medizin, Industrie, Forschung LMA Langlebige mittelaktive Abfälle SMA Schwach- und mittelaktive Abfälle Zwischenlagerung SMA Geologisches Tiefenlager SMA Fig : Entsorgungskonzept der Schweiz: Materialflüsse (Nagra 2008a). Die geologischen Tiefenlager müssen gemäss SGT so ausgelegt werden, dass sie alle absehbar in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle aufnehmen können. Bei einem Referenzszenarium von 50 Jahren Betrieb der fünf bestehenden schweizerischen KKW und einer Sammelperiode bis 2050 für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ergeben sich die in Tab aufgeführten Abfallmengen. Die Abfälle, welche für das Tiefenlager für hochaktive Abfälle vorgesehen sind, enthalten über 99 % der Radiotoxizität aller Abfälle, haben aber ein vergleichsweise kleines Volumen; die schwach- und mittelaktiven Abfälle enthalten weniger als 1 % der Radiotoxizität, stellen aber annähernd 90 % des zu entsorgenden Volumens (inklusive Verpackung in Endlagerbehälter) dar. Entsprechend den Abfalleigenschaften sind die Lager unterschiedlich ausgelegt.

20 NAGRA NTB Tab : Abfallmengen konditionierter und in Endlagerbehältern verpackter Abfälle bei 50 Jahren Betrieb der fünf bestehenden KKW und einer Sammelperiode für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung bis 2050 (Nagra 2008a, Kap. 4). in BE-/HAA-Stollen [m 3 gerundet] HAA-Lager SMA-Lager Total in LMA-Tunnels [m 3 gerundet] in SMA-Kavernen [m 3 gerundet] [m 3 gerundet] 7'325 4'930 86'760 99'015 Schon bevor die beim Verursacher anfallenden Rohabfälle konditioniert (d. h. verfestigt und in eine stabile Form gebracht) werden, muss vom Verursacher eine Endlagerfähigkeitsbescheinigung für die zu produzierenden Abfallgebinde beantragt werden. Die wichtigsten Aspekte werden nachfolgend beschrieben. Bei der Produktion der Abfallgebinde wird die Einhaltung der Spezifikationen überwacht und die Zusammensetzung des Rohabfalls und der Zuschlagstoffe (z. B. Zement) dokumentiert. Von jedem Gebinde ist also bekannt, welchen Rohabfall es enthält, woher dieser stammt und wie er verarbeitet wurde. Anschliessend wird das Abfallgebinde bis zur späteren Tiefenlagerung zwischengelagert. Alle zu den Tiefenlagern angelieferten Abfälle müssen vorgängig festgelegte Annahmebedingungen erfüllen. Neben der vollständigen Dokumentation regeln diese insbesondere die maximalen Abmessungen und Gewichte, die maximalen Dosisleistungen, die Einhaltung der Grenzwerte bzgl. Kontamination, die Minimalanforderungen an chemische, mechanische und thermische Beständigkeit sowie die Integrität der Abfallgebinde und der abgebrannten Brennelemente bei ihrer Anlieferung. 2.3 Realisierungsplan Nachfolgend werden die wichtigsten Phasen des Realisierungsplans für die geologischen Tiefenlager aufgeführt, wie sie im aktuellen Entsorgungsprogramm 2008 (Nagra 2008a) beschrieben sind (Fig ). Das Entsorgungsprogramm führt auch die wichtigsten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für den Realisierungsplan auf inkl. der Anforderungen an die notwendigen Unterlagen für die verschiedenen Entscheidungspunkte. Anhang 2 enthält eine Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten in den Phasen des Realisierungsplans.

21 7 NAGRA NTB Basisdaten Kernkraftwerke Betrieb KKW Nachbetriebsphase und Stilllegung KKW Abfälle: Anfall und Zwischenlagerung SMA (Betriebs- und Stilllegungsabfälle) SMA (Medizin, Industrie, Forschung) LMA (Diverse) LMA ( Medizin, Industrie, Forschung) BE/HAA Lager BE/HAA/LMA Standortwahl Sachplanverfahren bis Erteilung Rahmenbewilligung Felslabor Bau Felslabor (Bewilligung, Vorbereitung, Bau, Einrichtung) Felslaborbetrieb, Untersuchungen unter Tage Tiefenlager BE/HAA/LMA Nukleare Baubewilligung (Vorbereitung und Verfahren) Bau inklusive Betriebsbewilligungsverfahren Lagerbetrieb/Lagererweiterung Beobachtungsphase Verschluss Langzeitüberwachung Lager SMA Standortwahl Sachplanverfahren bis Erteilung Rahmenbewilligung Felslabor Bau Felslabor (Bewilligung, Vorbereitung, Bau, Einrichtung) Felslaborbetrieb, Untersuchungen unter Tage Tiefenlager SMA Nukleare Baubewilligung (Vorbereitung und Verfahren) Bau inklusive Betriebsbewilligungsverfahren Lagerbetrieb Beobachtungsphase Verschluss Langzeitüberwachung Fig : Realisierungsplan gemäss Entsorgungsprogramm (Nagra 2008a).

22 NAGRA NTB Sachplanverfahren bis Erteilung Rahmenbewilligung Ausgangspunkt für die weiteren Arbeiten bildet der Entscheid des Bundesrats vom 30. November 2011 zu den in Etappe 1 des SGT vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten und Planungsperimetern (vgl. Kap. 2.4). Im weiteren Standortwahlverfahren (Sachplan- und Rahmenbewilligungsverfahren) werden die folgenden Schritte durchlaufen: Der regionalen Partizipation kommt in Etappe 2 des SGT eine wichtige Rolle zu. Die Standortareale für die Oberflächenanlage werden in Zusammenarbeit mit den Standortregionen bestimmt und eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) wird unter Leitung des BFE durchgeführt. Im Hinblick auf den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 des SGT werden ergänzende erdwissenschaftliche Untersuchungen (vgl. u. a. Nagra 2010) durchgeführt, um eine weitere Einengung der 6 Standortgebiete vorzunehmen. Standortgebiete können nur ausscheiden, wenn sie gegenüber den anderen Standortgebieten eindeutige sicherheitstechnische Nachteile aufweisen, die sich durch weitere Untersuchungen nicht ändern würden; alle anderen Standortgebiete werden in Etappe 3 des SGT weiter vertieft untersucht. Für Etappe 3 des SGT werden in den verbleibenden Standortgebieten gezielt weitere Feldarbeiten (z. B. Seismik, Bohrungen) durchgeführt, um die Grundlagen für einen fundierten abschliessenden Vergleich und die Standortwahl zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit mit den Standortregionen wird weitergeführt, insbesondere bei der weiteren Projektierung der Oberflächeninfrastruktur. Vertiefte volkswirtschaftliche Untersuchungen werden durchgeführt und Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie definiert. Die Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) werden erstellt und eingereicht. Bau Felslabor Nach Erteilung der Rahmenbewilligung und der Bewilligung für weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen nach KEG folgt der Bau der standortspezifischen Felslabors. Dazu werden sowohl für das SMA-Lager als auch für das HAA-Lager die dann notwendigen Zugangsbauwerke gebaut. Damit verbunden ist eine baubegleitende geologische Charakterisierung zur Optimierung der Anlagenauslegung. An der Oberfläche, bei den Standortarealen für die Oberflächenanlage und den Schachtköpfen, werden erste Anlagen erstellt, jedoch noch nicht in dem für den späteren Betrieb des Lagers erforderlichen Umfang. Untersuchungen Untertag In den Felslabors werden die erforderlichen vertiefenden Untersuchungen durchgeführt, um die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtgesteins oder der technischen Barrieren zu bestätigen und um sicherheitsrelevante Techniken zu optimieren und deren Funktionstüchtigkeit vor Ort zu demonstrieren. Nach Vorliegen der erforderlichen Resultate kann das Gesuch für die Nukleare Baubewilligung gestellt werden. Auch nach Vorliegen der Nuklearen Baubewilligung werden im Felslabor die Experimente mit Langzeitcharakter weitergeführt.

23 9 NAGRA NTB Bau Tiefenlager Nach Erteilung der Nuklearen Baubewilligung erfolgt der Bau der Anlage. Die Oberflächeninfrastruktur wird gebaut bzw. es werden bestehende Anlagen erweitert und die Anlagen Untertag (Tunnels und Lagerkammern) erstellt. Dazu gehört für beide Lager auch die Erweiterung der Zugangsbauwerke. Anschliessend folgt das Nukleare Betriebsbewilligungsverfahren. Lagerbetrieb Nach den erfolgreichen Tests zur Einlagerung und zur Rückholung sowie dem Vorliegen der Betriebsbewilligung erfolgt die Einlagerung der Abfälle. Dabei wird zuerst das Pilotlager mit einer repräsentativen Auswahl von Abfallgebinden beschickt und seine Langzeitüberwachung aufgenommen. Beim HAA-Lager werden nicht alle BE/HAA-Lagerstollen gleich zu Beginn erstellt, sondern deren Bau erfolgt parallel zum Einlagerungsbetrieb. Geplant ist, während der Einlagerung jeweils die zusätzlich im Folgejahr benötigten BE/HAA-Lagerstollen zu erstellen. Beobachtungsphase und Verschluss Nach Abschluss der Einlagerung und dem Verschluss aller Lagerkammern beginnt die Beobachtungsphase und die Oberflächeninfrastruktur kann grösstenteils rückgebaut werden oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Während der ganzen Betriebs- und Beobachtungsphase wird das Pilotlager überwacht, und die Langzeitexperimente im Felslabor sowie die Beobachtungen Untertag und an der Oberfläche werden weitergeführt. Die Dauer der Beobachtungsphase ist nicht festgelegt. Gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) wird hier angenommen, dass der Bundesrat nach 50 Jahren die Verschlussarbeiten anordnet, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Langzeitüberwachung Nach dem ordnungsgemässen Verschluss kann der Bund weitergehende Massnahmen, insbesondere eine Umweltüberwachung, durchführen lassen. 2.4 Sachplan geologische Tiefenlager: Resultate der Etappe 1 Der Bundesrat hat am 30. November 2011 den Entscheid zu Etappe 1 des SGT getroffen und alle sechs vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in Objektblättern aufgenommen. Die geologischen Standortgebiete werden durch die für die Lagerung der radioaktiven Abfälle geeigneten Gesteinskörper definiert (Nagra 2008b). Planungsgrundlage für die Vorschläge von Standortarealen für die Oberflächenanlage bilden die Objektblätter mit den zu den geologischen Standortgebieten gehörenden Planungsperimetern (Fig ) gemäss Bundesratsbeschluss zu Etappe 1 des SGT. Für jedes Standortgebiet wurden Planungsperimeter (BFE 2011) festgelegt. Die Oberflächenanlage und die Schachtköpfe sind innerhalb des Planungsperimeters anzuordnen. Anlagen, die nicht direkt mit dem Betrieb des Lagers zusammenhängen wie Erkundungseinrichtungen, allfällige Umladeanlagen Schiene/Strasse, Anlagen von Zuliefernden, Deponien für Ausbruchmaterial und Baustelleneinrichtungen oder Erschliessungsinfrastrukturen können auch ausserhalb des Planungsperimeters vorgesehen werden (BFE 2009).

24 NAGRA NTB Landkreis Lörrach Kanton Schaffhausen (SH) Südranden (SH, ZH) Landkreis Konstanz Landkreis Waldshut Kanton Thurgau (TG) Kanton Basel-Land (BL) Jura Ost (AG) Nördlich Lägern ( AG, ZH, SH ) Zürich Nordost (SH, ZH, TG) Kanton Zürich (ZH) Kanton Aargau (AG) Kanton Luzern (LU) Kanton Schwyz (SZ) Kanton Solothurn (SO) Jura-Südfuss (SO, AG) Kanton Nidwalden (NW) Wellenberg (NW, OW) 0 10 km Kanton Luzern (LU) Quellen: swissboundaries3d, Vektor200 swisstopo Kanton Obwalden (OW) OW Kanton Uri (UR) Geologisches Standortgebiet für HAA-Lager Geologisches Standortgebiet für SMA-Lager Planungsperimeter HAA und SMA Planungsperimeter SMA Landesgrenze Kantonsgrenze Landkreisgrenze (Deutschland) Fig : Geologische Standortgebiete, Planungsperimeter für die Oberflächenanlage und Schachtköpfe zu Beginn der Etappe 2 des SGT.

25 11 NAGRA NTB Beschreibung der geologischen Tiefenlager Das übergeordnete Ziel eines geologischen Tiefenlagers ist der langfristig sichere Einschluss von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen. Im Folgenden wird daher zunächst das Sicherheitskonzept für geologische Tiefenlager erläutert (Kap. 3.1) bevor in Kap. 3.2 zum generellen Verständnis die Funktionen eines geologischen Tiefenlagers während des Betriebs dargestellt werden. Nach der Erläuterung der untertägigen Anlagen (Kap. 3.3) wird die für den Bau und Betrieb erforderliche Oberflächeninfrastruktur in einem eigenständigen Kapitel (Kap. 4) erläutert. 3.1 Sicherheits- und Barrierenkonzept Die Sicherheit der geologischen Tiefenlager wird durch ein auf die Abfälle abgestimmtes System gestaffelter passiver Sicherheitsbarrieren erreicht. Das Sicherheitskonzept ist so ausgelegt, dass sich die technischen Barrieren und das Wirtgestein als geologische Barriere gegenseitig ergänzen. Ziel des Sicherheits- und Barrierenkonzepts ist es, die radioaktiven Substanzen sicher einzuschliessen und damit eine unerwünschte Freisetzung in die Biosphäre zu verhindern. Die Langzeitsicherheit des Tiefenlagers wird gewährleistet durch: Physische Trennung der Abfälle vom menschlichen Lebensraum ("Isolation") und Gewährleistung der Langzeitstabilität, sicheren Einschluss der Radionuklide (radioaktive Stoffe) in den Abfallgebinden, bis der Grossteil der Radiotoxizität zerfallen ist, verzögerte Freisetzung der verbleibenden Radionuklide aus den Abfallgebinden ins Nahfeld und in die Geosphäre dank günstiger Rückhaltebedingungen, Radionuklid-Rückhaltung im Nahfeld aufgrund wirksamer Nahfeldbarrieren und in der Geosphäre sowie Beschränkung der Freisetzungsraten, so dass die Radionuklidkonzentration im Lebensraum und die mögliche resultierende Strahlendosis im Vergleich zur natürlichen Strahlenbelastung sehr klein bleiben. Die auf dem Sicherheitskonzept beruhenden Barrierenkonzepte für das HAA- und das SMA- Lager sind in Fig schematisch dargestellt.

26 NAGRA NTB Geologische Barriere Technische Barrieren SMA-Lager HAA-Lager Abfallmatrix HAA-Kokille Brennelemente Endlagerbehälter Verfüllmaterial / Versiegelung Fig : Elemente des Barrierenkonzepts. Die Funktionsweise der einzelnen Elemente des gestaffelten Barrierensystems wird nachfolgend erläutert: Die Abfallmatrizen für die BE und HAA sind langzeitbeständig, d. h. sie weisen kleine Korrosions- bzw. Auflösungsraten auf und tragen dadurch zur Radionuklid-Rückhaltung resp. zur Verzögerung der Freisetzung bei. Die Endlagerbehälter stellen bei den BE und HAA den vollständigen Einschluss der Abfälle für mehrere tausend Jahre sicher. Das Verfüllmaterial zwischen den Endlagerbehältern und dem Wirtgestein verfügt über günstige Eigenschaften zur Radionuklid-Rückhaltung und stellt für die Langzeitstabilität der Behälter ein günstiges chemisches Umfeld her. Die Verfüllmaterialien werden so gewählt, dass sie die günstigen Wirtgesteinseigenschaften möglichst wenig beeinträchtigen.

27 13 NAGRA NTB Die Verfüllung und Versiegelung der untertägigen Bauwerke erschweren den menschlichen Zutritt zu den Abfällen und stellen sicher, dass die Stollen mechanisch stabil bleiben. Sie unterbinden eine direkte hydraulische Verbindung zur Erdoberfläche und weisen günstige geochemische Eigenschaften auf, um Radionuklide zurückzuhalten. Geeignete Wirtgesteine tragen durch geringe Wasserführung, eine günstige Ausbildung des Porenraums und geeignete geochemische Bedingungen dazu bei, dass ein allfälliger Radionuklidtransport nur sehr langsam erfolgt. Das Wirtgestein stellt für die technischen Barrieren bezüglich Langzeitstabilität und Radionuklid-Rückhaltung eine günstige hydrogeologische, geochemische und geomechanische Umgebung dar. Ein geeignetes geologisches Umfeld zeichnet sich durch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit von geologischen Ereignissen und Prozessen aus, welche die Langzeitstabilität des Barrierensystems innerhalb des zu betrachtenden Zeitraums beeinträchtigen können (z. B. Erdbeben, glaziale Tiefenerosion etc.). Zusätzlich werden Gebiete mit bedeutenden Rohstoffvorkommen gemieden, so dass ein unbeabsichtigtes menschliches Eindringen unwahrscheinlich ist. Beispiele von Endlagerbehältern für die wichtigsten Gruppen nuklearer Abfälle zeigt die nachfolgende Fig a) b) c) Fig : Beispielhafte Endlagerbehälter für radioaktive Abfälle: a) Endlagerbehälter für BE, b) Endlagerbehälter für HAA, c) Endlagerbehälter für SMA (in 200 l-gebinden). Bei den Endlagerbehältern für BE (Fig a) handelt sich um einen dickwandigen Behälter (z. B. aus Stahl oder aus Gusseisen mit Kupfermantel) mit verschweisstem Deckel. Bei einem Durchmesser von ca. 1 m und einer Länge von ca. 5 m hat er ein Gewicht von rund 30 t. Die dickwandigen Endlagerbehälter für HAA (Fig b) enthalten Kokillen mit verglasten Spaltprodukten aus der Wiederaufarbeitung. Sie sind etwa 3 m lang und wiegen bis zu 15 t.

28 NAGRA NTB Die Endlagerbehälter für SMA (Fig c) enthalten 200-l Gebinde, können aber z. B. auch grössere Komponenten (z. B. Stilllegungsabfälle) aufnehmen. Sie haben ein Volumen von bis zu 26 m 3 und weisen ein Gewicht von bis zu 80 t auf. 3.2 Funktionen des Lagers während des Betriebs und sein Verschluss Der Betrieb des geologischen Tiefenlagers (Einlagerungsphase) umfasst im Wesentlichen folgende Funktionen, die in Fig für das HAA-Lager und in Fig für das SMA-Lager schematisch dargestellt sind: (A) Anlieferung der endlagerfähigen Abfälle in Transportbehältern über das Verkehrsnetz und die lokale Erschliessungsinfrastruktur (Schiene, evtl. Strasse) zur Oberflächenanlage. (B) Eingangskontrolle der angelieferten Abfälle. (C) In der Verpackungsanlage: Umlad der Abfälle aus den externen Transportbehältern in Endlagerbehälter und deren Verschluss. (D) Beladung des internen Transportfahrzeugs und Transport der internen Transportbehälter von der Oberflächenanlage über den Zugangstunnel zum Eingangsbereich der Lagerkammer. Dort Entnahme der Endlagerbehälter aus dem internen Transportbehälter und Umlad auf Einlagerungsgerät. (E) Einlagerung der Endlagerbehälter und anschliessend Verfüllung des verbleibenden Hohlraums in der Lagerkammer mit Bentonit (HAA) oder Mörtel (SMA). Zuerst wird bei Betriebsaufnahme des Tiefenlagers eine repräsentative Auswahl von Abfällen in den Lagerkammern des Pilotlagers eingelagert. Anschliessend folgt die Einlagerung in die weiteren Lagerkammern. Sobald eine einzelne Lagerkammer vollständig befüllt ist, wird sie versiegelt. Das Pilotlager wird bis zum Verschluss der Gesamtanlage überwacht. A B C D E Legende Behälter/BE Brennelemente Endlagerbehälter Interner Transportbehälter Externer Transportbehälter Fig : Schematische Darstellung des Betriebsablaufs im HAA-Lager.

29 15 NAGRA NTB A B C D E Legende Behälter/Abfälle Abfallgebinde Endlagerbehälter Interner Transportbehälter Externer Transportbehälter Fig : Schematische Darstellung des Betriebsablaufs im SMA-Lager. Der Einlagerungsbetrieb dauert gemäss heutiger Planung ca Jahre. Nach Abschluss der Einlagerung können nicht mehr benötigte Anlagen (z. B. die Verpackungsanlage) an der Oberfläche rückgebaut werden. Auch nach der Verfüllung und Versiegelung der Lagerkammern bleiben die Tunnels zu den Lagerkammern über eine gewisse Zeit offen, anschliessend werden diese Tunnels (etappenweise) verfüllt. Der Zugang zur Beobachtung des Pilotlagers bleibt auch danach weiterhin offen. Nach Ende der Beobachtungsphase mit dem Abschluss der Überwachung des Pilotlagers werden die dann noch offenen Zugänge verfüllt und versiegelt und das Tiefenlager nach Anordnung des Bundesrats endgültig verschlossen. Die noch verbliebene Oberflächeninfrastruktur, wie z. B. die notwendigen Einrichtungen zur Lüftung, Energieversorgung und Wasserhaltung, das Administrationsgebäude sowie das Besucherzentrum, kann nun auch rückgebaut werden. 3.3 Untertägige Anlagen Ein geologisches Tiefenlager besteht aus dem Hauptlager mit den eigentlichen Lagerkammern innerhalb des Wirtgesteins, in dem die radioaktiven Abfälle eingelagert werden. Dazu kommen das Pilotlager und die Testbereiche (Felslabor) gemäss KEG (vgl. Kap. 2.1). Die Abbildungen (HAA-Lager in Fig , SMA-Lager in Fig ) zeigen modellhafte Auslegungen der Tiefenlager mit den wichtigsten Anlagenmodulen. Die untertägigen Anlagen sind über Zugangsbauwerke (Schächte, Zugangstunnel) erschlossen. Die Lagerkammern können zu einem oder mehreren Lagerfeldern zusammengefasst werden, die das Hauptlager bilden. Die Lagerkammern selber werden über untertägige Erschliessungsbauwerke (Betriebs- und Bautunnel, Lüftungsstollen) erschlossen. Weitere untertägige Infrastrukturanlagen werden in der Lagerzone für den zuverlässigen Betrieb und die Überwachung benötigt.

30 NAGRA NTB Fig : Darstellung einer möglichen Auslegung des HAA-Lagers mit den wichtigsten Anlagenmodulen (nicht massstäblich). Fig : Darstellung einer möglichen Auslegung des SMA-Lagers mit den wichtigsten Anlagenmodulen (nicht massstäblich).

31 17 NAGRA NTB Für die BE und HAA ist die Einlagerung von Endlagerbehältern in Lagerstollen mit einem Durchmesser von ca. 2.5 m und einer Länge zwischen 300 und 1'000 m vorgesehen. Beim SMA-Lager wird der Querschnitt der Lagerkavernen an die standortspezifischen gebirgsmechanischen Bedingungen angepasst und dementsprechend ergeben sich unterschiedliche Längen. Typische Querschnitte haben eine Breite von 8 15 m und eine Höhe von ca m. Die Lagerkammern zur Einlagerung von LMA, die im HAA-Lager integriert sind, sind denen des SMA-Lagers ähnlich. Während des Betriebs werden über den Zugangstunnel (bzw. den Zugangsschacht) die Endlagerbehälter mit den Abfällen sowie die Verfüll- und Versiegelungsmaterialien von der Oberflächenanlage ins Tiefenlager transportiert. Für die Tiefenlager sind neben dem Zugangstunnel oder Zugangsschacht weitere Schächte für Bauaktivitäten (HAA-Lager) und Lüftung vorgesehen. Die Art, die Zahl und die Anordnung der Zugangsbauwerke hängen von den standortspezifischen Randbedingungen ab.

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33 19 NAGRA NTB Oberflächeninfrastruktur 4.1 Übersicht über die Oberflächeninfrastruktur Der Betrieb des geologischen Tiefenlagers erfordert verschiedene Anlagen und Einrichtungen an der Oberfläche (Fig ): Oberflächenanlage beim Portal des Hauptzugangs ins geologische Tiefenlager. Erschliessung der Oberflächenanlage: Transportwege für die Anlieferung von Abfallgebinden und Betriebsmitteln (z. B. Ausbaumaterialien für die untertägigen Tunnel und Lagerkammern) und für den Abtransport von leeren Transportbehältern auf Schiene und/oder Strasse sowie Einrichtungen für die Versorgung mit Wasser, Energie und Telekommunikation sowie für die Entsorgung. Wenn kein Schienenanschluss der Oberflächenanlage realisiert werden kann, muss in der Nähe der Oberflächenanlage eine Umladeanlage von Schienen- auf Strassentransport gebaut werden. Übrige Oberflächeninfrastruktur: Diese umfassen Schachtkopfanlagen für die Schächte mit ihrer eigenen Erschliessungsinfrastruktur und allfällige Produktionsanlagen von Zuliefernden für vorgefertigte Endlagerbehälter, Verfüllmaterialien und Betriebsmittel, deren Platzierung jedoch weitgehend unabhängig von der Oberflächenanlage ist. Die für den Bau notwendige Infrastruktur (Installations- und temporäre Lagerplätze sowie Bauzufahrten für Materialtransporte im Rahmen des Baus oder der Verfüllung der Anlagen, Zwischendeponien für Ausbruchmaterial) wird in Kap. 5 beschrieben. Die Oberflächenanlage und die Schachtkopfanlagen sind innerhalb des Planungsperimeters anzuordnen (BFE 2009). Alle anderen Anlagenmodule können auch ausserhalb des Planungsperimeters realisiert werden. Tiefenlager (Lagerfeld) D G C E Schema der Anlagenelemente A Oberflächenanlage B Umladestation Schiene / Strasse (optional) C Schachtkopf Bau- / Betriebsschacht D E F G Schachtkopf Lüftungsschacht Installationsplatz mit Bauzufahrt Deponie Ausbruchmaterial Portal und oberflächennaher Zugangstunnel A B F Zugangstunnel Untertag (Rampe) bestehende Strasse Strasse Erschliessung bestehende Bahnlinie Bahnlinie Erschliessung Siedlungsgebiet Landwirtschaft Wald Fig : Schematische Übersicht über die verschiedenen Anlagen und Einrichtungen an der Oberfläche eines geologischen Tiefenlagers (Platzierungsbeispiel).

34 NAGRA NTB Oberflächenanlage Einrichtungen des geologischen Tiefenlagers sind gemäss KEG Kernanlagen zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen und werden daher entsprechend den Vorgaben des KEG und der KEV ausgelegt. Hierzu gehört auch die Oberflächenanlage des Tiefenlagers, in der im Wesentlichen Tätigkeiten stattfinden, welche bereits heute z. B. im Zwischenlager der ZWILAG seit Jahren zuverlässig und sicher durchgeführt werden. Ein Beispiel ist die Anlieferung und Handhabung von BE (Fig ). Fig : Anlieferung eines Transportbehälters mit abgebrannten Brennelementen bei der ZWILAG (Foto: Comet). Die Oberflächenanlage umfasst die Anlagen und Gebäude, die in der Betriebsphase am Standort des Lagerzugangs (i.d.r. das Portal des Zugangstunnels) zum geologischen Tiefenlager angeordnet sind. Vereinfachend werden im Folgenden die Anlagenmodule für das HAA- und das SMA-Lager gemeinsam beschrieben. Der Zweck der Oberflächenanlage ist: die Annahme der radioaktiven Abfälle und deren Vorbereitung zur Einlagerung (Verpackung in Endlagerbehälter) inklusive Anlieferung und Rückschub aller dazu erforderlichen Behälter und der Verfüll- und Versiegelungsmaterialien sowie weiterer Betriebsmaterialien,

35 21 NAGRA NTB der Verlad und der Transport der mit den Abfällen beladenen Endlagerbehälter sowie der Transport von Verfüll- und Versiegelungsmaterialien über das Zugangsbauwerk in die Lagerzone sowie die Abwicklung der erforderlichen Nebenprozesse für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Oberflächenanlage sowie des Tiefenlagers (Eingangskontrolle, Administration, Ver- und Entsorgung, Unterhalt, Überwachung etc.). Die Betriebsorganisation umfasst Personal für den Betrieb (Verpackung und Einlagerung), die Sicherung (Bewachung), die Überwachung (z. B. Strahlenschutz) und die Technik. Im Einlagerungsbetrieb sind die Hauptaktivitäten in der Oberflächenanlage konzentriert. Angaben zum Personalbestand als Informationen für die SÖW sind in Anhang 5 enthalten. Eine mögliche, modellhafte Ausgestaltung der Oberflächenanlage für das HAA-Lager zeigt Fig , Fig diejenige für das SMA-Lager. Transportbehälterreinigungsanlage BE/HAA- Verpackungsanlage Betriebsabfallbehandlungsanlage Elektrogebäude Garagen Aufbereitungsanlage Verfüllund Versiegelungsmaterialien Zaun Lüftungsanlage Werkstatt Besucherzentrum Feuerwehrgebäude Anlieferungsterminal Zugang zu geologischem Tiefenlager LMA-Verpackungsanlage Parkplätze Fahrzeugschleuse Administrationsgebäude Zugschleuse Fig : Modellhafte Darstellung (generisch) der Oberflächenanlage für das HAA-Lager mit den wichtigsten Anlagenmodulen. Die Anlagenmodule können auf dem Standortareal relativ flexibel angeordnet werden. Aufgrund der etappierten Realisierung der geologischen Tiefenlager werden einige Anlagenmodule schon früh in Zusammenhang mit dem Felslabor in Betrieb genommen und über die Einlagerungszeit hinaus bis zum Verschluss des Gesamtlagers betrieben. Das führt dazu, dass die Oberflächenanlage in Etappen realisiert wird und auch in Etappen rückgebaut werden kann.

36 NAGRA NTB Die Oberflächenanlage des HAA-Lagers wird für einen jährlichen Durchsatz von 200 BE/HAA- Endlagerbehältern (entsprechend ca. 20 angelieferten Transportbehältern bzw. ca. 5 9 Zügen; vgl. Anhang 3) und 400 LMA-Endlagerbehältern ausgelegt. Die Oberflächenanlage des SMA- Lagers wird für einen jährlichen Durchsatz von 400 SMA-Endlagerbehältern ausgelegt, entsprechend ca. 60 Zügen pro Jahr. Die Zahlen gelten als Richtgrössen. Der Flächenbedarf für die Oberflächenanlage des HAA-Lagers hängt von den standortspezifischen Randbedingungen und der späteren detaillierten Auslegung ab. Er beträgt nach heutiger Planung rund 8 ha (Richtgrösse; bei Synergien mit Nachbaranlagen bzw. beim Wegfall des Schienenanschlusses auch kleiner) bei einer Breite von rund 150 m. Davon werden ca. 2.5 ha Grundfläche für Bauwerke und Gebäude und weitere 3 4 ha versiegelte Flächen für Anlieferung und interne Transporte benötigt. Die Gebäudehöhe über Terrain beträgt weniger als 15 m. Eine Ausnahme bildet die BE/HAA-Verpackungsanlage, welche rund 25 m hoch ist. Aufbereitungsanlage Verfüll- und Versiegelungsmaterialien Betriebsabfallbehandlungsanlage SMA-Verpackungsanlage Garagen Zaun Werkstatt Zugang zu geologischem Tiefenlager Lüftungsgebäude Elektrogebäude Parkplätze Feuerwehrgebäude Besucherzentrum Zugschleuse / Anlieferungsterminal Im Funktionsbereich Annahme werden die Abfälle, leere Endlagerbehälter, Betriebsmittel und Personen kontrolliert in die Oberflächenanlage geführt. Dazu gehören die Eingangsschleusen mit Einrichtungen zur Ein- und Ausgangskontrolle sowie das Anlieferungsterminal mit Rangierund Abstellgleisen. Bei der bevorzugten Auslegung mit direktem Schienenanschluss sind bis zu zwei Transportzüge mit konventionellen Materialien oder radioaktiven Abfällen gleichzeitig in der Anlage. Für einen optimierten Anlagenbetrieb sind die Gleise auf eine Transportzugslänge von ca. 110 m ausgelegt. Pro Jahr werden rund 5 9 Züge mit BE- oder HAA Transportbehältern angeliefert. Das Anlieferungsterminal ist so ausgelegt, dass die Waggons mit Transportbehältern mit Hilfe eines internen Zugfahrzeugs nach einer ersten Kontrolle direkt über Schie- Fahrzeugschleuse Administrationsgebäude Fig : Modellhafte Darstellung (generisch) der Oberflächenanlage für das SMA-Lager mit den wichtigsten Anlagenmodulen. Der Flächenbedarf für die Oberflächenanlage des SMA-Lagers ist deutlich kleiner. Er beträgt nach heutiger Planung rund 5 ha (Richtgrösse; bei Synergien mit Nachbaranlagen bzw. beim Wegfall des Schienenanschlusses auch kleiner) bei einer Breite von ca. 130 m. Im Folgenden werden die einzelnen Funktionsbereiche und zugehörenden Anlagenmodule der Oberflächenanlage detaillierter beschrieben.

37 23 NAGRA NTB nen in den Eingangsbereich der Verpackungsanlage geführt werden. Dort werden die Transportbehälter mit den Abfällen abgeladen. Im Funktionsbereich Verpackung werden die BE und HAA in Endlagerbehälter umverpackt. Kern dieses Bereichs ist die Umladezelle. Die Umladezelle der BE/HAA-Verpackungsanlage (bei der ZWILAG auch als "Heisse Zelle" bezeichnet) hat gemäss heutiger Planung vier Andockstellen für mit BE oder HAA beladene (externe) Transportbehälter und vier Andockstellen für Endlagerbehälter in internen Transportbehältern. Mit dieser Anlage ist eine optimierte Beladung (Begrenzung der Wärmeleistung) mit Brennelementen aus unterschiedlichen Transportbehältern möglich. Wenn die (externen) Transportbehälter luftdicht an die Umladezelle angedockt sind, können die Behälterdeckel abgehoben und die BE bzw. HAA entnommen werden. In der Umladezelle werden die BE bzw. HAA einzeln in die ebenfalls angedockten Endlagerbehälter umgeladen. Fig zeigt beispielhaft die Umladezelle der ZWILAG. Fig : Umladezelle für BE und HAA der ZWILAG (Foto: ZWILAG). Sobald ein Endlagerbehälter beladen und zugeschraubt ist, wird er in einem separaten Arbeitsplatz dicht verschweisst und steht dann für den Transport ins Tiefenlager bereit. Durch das Schleusenprinzip ist die Umladezelle immer in sich geschlossen. Die BE/HAA-Verpackungsanlage ist das grösste Gebäude der gesamten Anlage. In der LMA-Verpackungsanlage des HAA-Lagers und in der SMA-Verpackungsanlage des SMA-Lagers werden die endlagerfähig angelieferten Abfallgebinde in der Umladezelle von den

38 NAGRA NTB externen Transportbehältern in die Endlagerbehälter aus vorgefertigtem Beton umgeladen. Dann werden die Hohlräume in den Endlagerbehältern verfüllt. Anschliessend werden sie in ein temporäres Lager verbracht und später ins Tiefenlager transportiert. Weitere wichtige Anlagenmodule im Funktionsbereich Verpackung sind: In der Transportbehälterreinigungsanlage für BE/HAA-Transportbehälter werden die entladenen externen Transportbehälter kontrolliert, bei Bedarf dekontaminiert und freigemessen. Für den Fall einer schwachen Aktivierung der Transportbehälter müssen die vollständig gereinigten und dekontaminierten Transportbehälter gelagert werden, bis sie nach Abklingen der Aktivierung (in ca. 10 bis 30 Jahren) freigemessen und der normalen Entsorgung und Verwertung zugeführt werden können. Ob eine solche Abklinglagerung notwendig sein wird, hängt auch von den dann gültigen Freigrenzen ab. Wo sie allenfalls stattfinden würde, ist heute offen. In der Betriebsabfallbehandlungsanlage werden flüssige und feste radioaktive Abfälle, die z. B. bei der Dekontamination der BE/HAA-Transportbehälter anfallen können, aus der Anlage gesammelt und konditioniert. Im ganzen Betriebsprozess werden nur sehr geringe Mengen an radioaktiven Abfällen erwartet. Die Vorbereitung von Verfüll- und Versiegelungsmaterialien und die Lagerung der dazu notwendigen Komponenten erfolgt in der Aufbereitungsanlage für Verfüll- und Versiegelungsmaterialien. Im Funktionsbereich Auslieferung werden alle Arbeitsschritte beim Übergang zu den Zugangsbauwerken zu den Anlagen Untertag zusammengefasst. Hierzu zählen der eigentliche Zugang zum Zugangsbauwerk (Zugangstunnel bzw. Schacht) sowie die Beladepositionen für Transportmittel, Schleusen sowie Rangier- und Abstellpositionen. Die Tiefenlager für HAA und SMA erfordern eine Reihe von Infrastruktureinrichtungen (Funktionsbereich Service) über die gesamte Nutzungsdauer. Hierzu zählen beispielsweise: Die Sicherungsanlagen umfassen alle Anlagen und Einrichtungen zur Sicherung gemäss den Vorschriften für Kernanlagen. Sie bestehen aus der Sicherheitszentrale, Räumen für Wachpersonal, Zaunanlagen (umzäuntes Areal) und weiteren Sicherungsbarrieren (inklusive Schleusen mit Durchfahrtsperre). Die Lüftungsanlage dient zur Belüftung der untertägigen Anlagenteile. Die Anlagenmodule der Oberflächenanlage enthalten weitere eigenständige Lüftungen. Das Elektrogebäude versorgt die Oberflächeninfrastruktur und die untertägigen Räume des Tiefenlagers mit Energie und verfügt über Ersatzstromeinrichtungen. Da das anfallende Bergwasser für eine direkte Einleitung in Oberflächengewässer nicht geeignete natürliche Substanzen (Trübstoffe, chemisch gelöste Stoffe) enthalten kann, besteht die Möglichkeit, es über Behandlungsanlagen aufzubereiten und dann abzuleiten. Weitere Einrichtungen sind eine Meteorwasserbehandlungsanlage und eine Schmutzwasserableitung in die Kanalisation. Werkstätten und Magazine. Die Oberflächenanlage umfasst ferner ein Administrationsgebäude, Feuerwehreinrichtungen, ein Besucherzentrum und Parkplätze. Die Oberflächenanlage für das Kombilager ist vergleichbar mit derjenigen des HAA-Lagers.

39 25 NAGRA NTB Erschliessung der Oberflächenanlage Vom Verkehrsnetz (Schiene, Strasse) aus wird die Oberflächenanlage mit einer Strasse und wo möglich einem Schienenanschluss erschlossen. Die Abfälle werden in Transportbehältern verpackt angeliefert. Vergleichbare Transporte werden seit Jahren von und zu den Kernkraftwerken, in die Zwischenlager oder von Sammelstellen für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung durchgeführt (Fig ). Falls ein direkter Schienenanschluss nicht realisierbar ist, wird eine Umladeanlage für den Umlad der Abfälle und Betriebsmittel von der Schiene auf die Strasse benötigt (Fig ). Fig : BE-Transportbehälter beim Strassentransport (links; Foto: Comet) und SMA- Transport (rechts; Foto: ZWILAG). Fig : Umlad eines BE-Transportbehälters von der Bahn auf ein Strassenfahrzeug in der Umladeanlage der ZWILAG (Foto: ZWILAG).

40 NAGRA NTB Bevorzugt erfolgt die Anlieferung auf der Schiene. Die Anlage ist ausgelegt für einen Transportzug von ca. 110 m Länge. Damit lassen sich maximal drei Bahnwagen mit je einem Transportbehälter für BE oder HAA oder 3 bis 5 Bahnwagen mit Transportbehältern mit SMA oder LMA pro Zugeinheit in die Anlage führen. Die übrigen Materialien, wie Verfüllmaterial (Mörtelkomponenten, Bentonit) und leere Endlagerbehälter oder Transportbehälter (Rückschub), werden ebenfalls per Schiene transportiert, können aber grundsätzlich auch auf der Strasse transportiert werden. In Anhang 3 sind Richtgrössen zu den Transportfrequenzen für das SMA- und das HAA-Lager angegeben. In der Oberflächenanlage des HAA-Lagers wird alle 1 bis 2 Monate ein Transport per Schiene mit HAA oder BE erwartet. Hinzu kommen 2 bis 3 Schienentransporte pro Woche mit den leeren Endlagerbehältern, dem Verfüll- und Versiegelungsmaterial und weiteren Betriebsmaterialien. In der Oberflächenanlage des SMA-Lagers werden pro Woche 1 bis 2 Schienentransporte mit SMA-Transportbehältern und rund 2 Schienentransporte mit den leeren Endlagerbehältern, dem Verfüll- und Versiegelungsmaterial und weiteren Betriebsmaterialien erwartet. 4.4 Übrige Oberflächeninfrastruktur Sowohl für das HAA- als auch das SMA-Lager sind neben dem Zugangstunnel mindestens zwei Schächte mit dazugehörender Oberflächeninfrastruktur (Schachtkopfanlage) erforderlich. Der Standort der Schächte kann erst festgelegt werden, wenn die Lagerzone im Untergrund auf der Basis vertiefter Erkundungen bestimmt ist. Abhängig von der Lage des Standorts der Oberflächenanlage relativ zur Lage der Einlagerungskammern im Untergrund können die Schächte auf dem Gelände der Oberflächenanlage, als Schachtkopfanlage mit 2 Schächten oder separat als Einzelschächte platziert werden. Die Schächte bzw. Schachtkopfanlagen, die bis zum Abschluss der Beobachtungsphase genutzt werden, umfassen während des Einlagerungsbetriebs folgende Anlagen: Förderanlagen für den beim HAA-Lager parallel zum Einlagerungsbetrieb erfolgenden Bau weiterer BE/HAA-Lagerstollen (Ausbruchmaterial, Baumaterial etc.) Förderanlagen für Personen und die Lüftung Bergwasser- und Brauchwasserbehandlungsanlagen inklusive Retention und Entsorgung Während des parallel zum Einlagerungsbetrieb stattfindenden Ausbruchs der BE/HAA-Lagerstollen fallen beim HAA-Lager am Bauschacht als Richtgrösse etwa 10'000 m 3 festes Ausbruchmaterial pro Jahr an. In der gleichen Grössenordnung liegt die Menge von antransportiertem Baumaterial. Dies entspricht etwa 5 10 Lastwagenladungen je Arbeitstag. Für das HAA-Lager befinden sich an der Schachtkopfanlage für den Bau weitere temporäre Lagerplätze für Baumaterial und Ausbruchmaterial sowie Werkstätten. Im Fall einer Schachtkopfanlage mit 2 Schächten beträgt der Flächenbedarf ca. 2 ha. Die Mehrzahl der Gebäude kann einstöckig (3 5 m über Oberkante Terrain (OKT)) ausgeführt werden. Die Förderturmhöhe des Schachts beträgt ca. 25 m. Für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle werden diverse Betriebsmaterialien benötigt, welche in geeigneten Produktionsanlagen unabhängig von der Oberflächenanlage hergestellt bzw. vorbereitet werden und dann zum geologischen Tiefenlager transportiert werden.

41 27 NAGRA NTB Sofern geeignete Produktionsanlagen zur Fertigung dieser Betriebsmittel in der Nähe des geologischen Tiefenlagers vorhanden sind, können diese dort hergestellt und bezogen werden. Andernfalls können auch sofern betriebswirtschaftlich sinnvoll neue Produktionsanlagen in der Nähe des geologischen Tiefenlagers errichtet werden. SMA- und LMA-Endlagerbehälter aus vorgefertigtem Beton können in geeigneten Fertigbetonwerken hergestellt werden. Aus solchen Betrieben können auch Mörtelkomponenten oder allenfalls Fertigmörtel zur Verfüllung der Lagerkavernen geliefert werden. Aus heutiger Sicht besteht ein Potenzial, dass die BE/HAA-Endlagerbehälter in einer Produktionsanlage in der Schweiz aus angelieferten Halbfabrikaten hergestellt werden können. Dazu müssen Schmiederohlinge für die dickwandigen Rohre und Deckel voraussichtlich aus dem Ausland beschafft und angeliefert werden. Bentonit als natürlicher Rohstoff wird nur im Ausland abgebaut und muss daher in der geforderten Qualität und Quantität dort beschafft und angeliefert werden. Die Aufbereitung des Bentonits zu Bentonitgranulat und kompaktierten Betonit- oder Bentonit/Sandblöcken erfordert Misch-, Sieb- und Pressanlagen, welche derzeit im näheren Ausland vorhanden und genutzt werden. Es ist denkbar, solche Aufbereitungsanlagen auch in der Nähe des Tiefenlagers zu errichten.

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43 29 NAGRA NTB Bau der Tiefenlager 5.1 Baustelleninfrastruktur Die geologischen Tiefenlager werden im Wesentlichen in zwei Etappen gebaut. Zuerst erfolgt der Bau des Felslabors und dann der Bau des Lagers (vgl. Kap. 2.3). Die Dauer der Bauphasen (Bau Felslabor, Bau Lager) hängt vom Standort (Tiefenlage, Länge Zugangsbauwerke), den geologischen und hydrogeologischen Bedingungen, den gewählten Bauverfahren, der Anzahl Baulose (Zugangstunnel, Schacht) und der gewählten Art des Baubetriebs (Mehrschichtbetrieb) ab. Während der Hauptbauzeiten für den Bau des Felslabors und den Bau des Lagers ist von einem Mehrschichtbetrieb auszugehen. Die dazu erforderlichen Baustelleneinrichtungen und Bauaktivitäten werden sich von einer mittelgrossen Tunnelbaustelle in der Schweiz nicht wesentlich unterscheiden. Für den Bau der Zugangsbauwerke sind in der Regel zwei unabhängige Baustellen erforderlich, eine beim Portal des Zugangstunnels (Baulos 'Zugangstunnel') und eine weitere Baustelle bei den Schachtköpfen (Baulos 'Schacht'), wobei eines der beiden Baulose als Hauptangriffsort für das Auffahren der untertägigen Anlagen (Lagerkammern) ausgebildet wird (i.d.r. Baulos 'Zugangstunnel'). Wenn es die Logistik ermöglicht, wird vorzugsweise eine gemeinsame Baustelleninfrastruktur eingerichtet. Der Bau der Gebäude für die Oberflächenanlage erfordert ein weiteres Baulos (Baulos 'Oberflächenanlage'). Zu den sichtbaren Baustelleneinrichtungen an der Oberfläche gehören die Installationsplätze, die Materialbewirtschaftung (Umschlag, Materialaufbereitung, Zwischendeponierung und Lagerung, Transporte), die Ver- und Entsorgung der Baustelle (Energie, Wasser, Lüftung etc.), die Bauzufahrt und die eigentlichen Bauplätze. Fig zeigt als Beispiel die Baustelleneinrichtung für den Zwischenangriff Amsteg des Gotthardbasistunnels mit Portal, Lüftungsanlage, Bergwasseraufbereitung und den Förderbändern für das Ausbruchmaterial. Die Baustelleneinrichtung für den Bau des Zwischenlagers der ZWILAG ist etwa vergleichbar mit der Baustelle für die Oberflächenanlage des HAA-Lagers (Fig ).

44 NAGRA NTB Fig : Beispiel Baustelleninfrastruktur Alptransit Gotthardbasistunnel, Zwischenangriff Amsteg Portalansicht (Foto: Alptransit Gotthard AG). Fig : Beispiel Bau des Zwischenlagers der ZWILAG in Würenlingen (Foto: Comet).

45 31 NAGRA NTB Der Bedarf an temporär beanspruchter Fläche an der Oberfläche während der Hauptbauphasen der untertägigen Bauarbeiten (Bau Felslabor, Bau Lager) kann grob abgeschätzt werden (Tab und 5.1-2). Dabei wird angenommen, dass der Bau des Zugangstunnels mit konventioneller Tunnelbauweise (Sprengvortrieb) erfolgt und nur ausnahmsweise mit voll mechanisiertem Vortriebsverfahren (Tunnelvortriebsmaschine) aufgefahren werden kann. Beim konventionellen Vortrieb sind sowohl der Mechanisierungsgrad als auch die durchschnittliche Vortriebsleistung und damit der tägliche Ausbruchmaterialanfall klein. Beides führt zu einem reduzierten Platzbedarf für Baustelleneinrichtungen an der Oberfläche. Tab : Elemente der Baustelleneinrichtungen für das Baulos 'Zugangstunnel' mit Richtgrössen für den Platzbedarf (Phase Bau Felslabor). * = abhängig von der lokalen Situation Installation Funktion Fläche [ha] Bauzufahrt Zufahrt zu Installationsplatz und Baustellen Bauherr / Bauleitung Bauleitung, -überwachung 0.2 Installation Unternehmer Baustellenbüros, Kantine, Werkstatt, Unterkünfte, Sanitäre Anlagen, Sprengstofflager Materialbewirtschaftung (interne und externe Transportmittel, Förderbänder, Aushub-Bahnverlad, Aufbereitung Ausbruchmaterial, Betonherstellung, Zwischendeponie, Lagerplätze Baumaterial Lüftungsanlage, Energieversorgung, Wasserhaltung und -behandlung, weitere Anlagen Baustellenführung Umschlag, Materialaufbereitung, Zwischendeponierung Ver- und Entsorgung der Baustelle Voreinschnitt Zugangstunnel Tunnelvortrieb 0.4 Summe ca. 3.5 * 2.5

46 NAGRA NTB Tab : Elemente der Baustelleneinrichtungen für das Baulos 'Schachtkopf' mit Richtgrössen für den Platzbedarf (Phase Bau Felslabor). * = abhängig von der lokalen Situation Installation Funktion Fläche [ha] Bauzufahrt Zufahrt zu Installationsplatz und Baustellen Bauherr / Bauleitung Bauleitung, -überwachung 0.1 Installation Unternehmer Baustellenbüros, Kantine, Werkstatt, Unterkünfte, Sanitäre Anlagen, Sprengstofflager Materialbewirtschaftung (interne und externe Transportmittel, Förderbänder, Zwischendeponie, Lagerplätze Baumaterial) Lüftungsanlage, Energieversorgung, Wasserhaltung und behandlung, weitere Elemente Baustellenführung Umschlagmaterialaufbereitung, Zwischendeponierung Ver- und Entsorgung der Baustelle Schachtkopf (Förderanlage) Schachtabteufen 0.6 Summe ca. 2 * 1.0 Die Zwischendeponierung für eventuell wiederzuverwendendes Ausbruchmaterial erfordert eine Fläche von ca. 4 ha, die vom Zugangstunnel oder den Schachtköpfen räumlich getrennt sein kann. Die Oberflächenanlage des HAA-Lagers bedarf einer Fläche von ca. 7.5 ha (SMA-Lager: ca. 5 ha), die erst während ihrer abschliessenden Bauphase vollumfänglich zur Verfügung stehen muss und vorher für andere Baustelleneinrichtungen genutzt werden könnte. 5.2 Ausbruchmaterial Insgesamt ist von einem Ausbruchvolumen in der Grössenordnung von 1 Million m 3 auszugehen, das im Beilagenband für die Standortregionen spezifiziert ist. Dies liegt in der Grössenordnung von vergleichbaren mittelgrossen Bauprojekten in der Schweiz (z. B. Durchmesserlinie inmitten der Stadt Zürich mit ca. 1.0 Millionen m 3 ). Die anfallenden Ausbruchmaterialien sollen nach Möglichkeit beim Bau und evtl. bei der späteren Verfüllung des Tiefenlagers als Eigenbedarf verwertet werden. Andernfalls müssen sie extern verwertet oder in einer Deponie dauerhaft gelagert werden. Die Wiederverwertungsmöglichkeiten hängen sowohl von der spezifischen geologischen Situation am Standort als auch dem industriellen Bedarf und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Ausbruchmaterial wird bereits nach dem Anfall im Vortriebsbereich auf die gewünschte Maximalgrösse zerkleinert. Das vorgebrochene Ausbruchmaterial wird mittels Förderbändern, Schutterbahn oder Pneufahrzeugen aus dem Tunnel oder mittels Abteufkübel aus dem Schacht in eine Verladeanlage gefördert und dort vor dem Weitertransport zwischengelagert (temporäre Zwischendeponie).

47 33 NAGRA NTB In der Regel wird sich der Verwertungsort oder die Deponie nicht im Nahbereich der Baustellen befinden, so dass das Ausbruchmaterial von der Zwischendeponie auf der Baustelle weitertransportiert werden muss. Der Transport erfolgt nach Möglichkeit per Schiene. Von der Verladeanlage auf der Baustelle aus werden dazu die Aushubzüge beschickt. Ein Aushubzug besteht typischerweise aus 10 bis 20 Kippwagen (Blockzuglänge ca. 150 bis 280 m) und fasst zwischen 500 und 1'000 t Ausbruchmaterial. Bei den Abnahmeorten wird das Ausbruchmaterial mittels geeigneter Entladestation wiederum auf Förderbänder oder Fahrzeuge umgeladen und zum vorgesehenen Verwendungsort (Verwertungsort oder Deponie) transportiert. In den Hauptbauphasen werden ca. 5 bis 10 Aushubzüge pro Woche die Baustelle verlassen. 5.3 Auswirkungen während des Baus Baustellenemissionen gilt es auf ein machbares Minimum zu reduzieren. Zu den typischen Baustellenemissionen gehören Staubfahnen bei Übergabe- und Abwurfstellen, Lärm durch Baustellenverkehr und Lüftungsanlagen sowie Erschütterungen infolge des Sprengvortriebs. Durch Einhausung der Förderbänder und Übergabestellen kann der Staub eingedämmt und mittels Wasserbedüsung effizient gebunden werden. Lärmquellen können eingehaust und gedämmt werden. Erschütterungen können in Abhängigkeit der Gebäudedistanz begrenzt werden. Das Wasser aus dem Tunnelvortrieb und den Materialaufbereitungsanlagen wird mittels einer eigenen Abwasserbehandlung gereinigt, so dass es entsprechend der bestehenden Vorschriften entweder versickert oder in den Vorfluter eingeleitet bzw. als Brauchwasser wiederverwendet werden kann. Ein wichtiger Punkt ist der Schutz des Grundwassers im Bereich der eigentlichen Baustelle. In Abhängigkeit der Grundwasserschutzzonen muss das ganze Baustellenwasser gesammelt und vorbehandelt werden. Auch das Meteorwasser im Bereich der Zwischendeponien muss unter Umständen separat gefasst und in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrads behandelt werden. Durch ein einheitliches Erscheinungsbild der Baustellengebäude und Anlagenteile kann eine gestalterisch ansprechende Baustelleninfrastruktur erreicht werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Baustellenbereiche durch Geländeschüttungen (Ausbruchmaterial) oder bauliche Massnahmen von Siedlungen abzutrennen (Lärmschutz, Sichtschutz). Wichtig ist zudem eine aktive und regelmässige Information der Anwohner und der Bevölkerung. In allen Realisierungsphasen werden Besuchereinrichtungen vorgesehen.

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49 35 NAGRA NTB Platzierung der Standortareale 6.1 Optionen zur Platzierung Die Oberflächenanlage weist eine erhebliche Flexibilität in Bezug auf die Platzierung ihres Standortareals und die grundsätzliche Ausgestaltung auf. Sie ist vergleichbar mit einer mittelgrossen (HAA- oder Kombilager) bzw. kleineren (SMA-Lager) Industrieanlage. Aus funktionaler technischer Sicht muss das Standortareal die folgenden Bedingungen erfüllen: Sicherer Betrieb der Oberflächenanlagen Anbindung an das Verkehrsnetz Zugang von der Oberflächenanlage in die untertägigen Anlagen Ausreichende Fläche mit geeigneten Bedingungen für die notwendigen Bauten Zwingend erforderlich ist die Realisierung einer geeigneten Anbindung an das Verkehrsnetz, bevorzugt als Schienenanschluss, welche auch den Transport von grossen und schweren Gütern zulässt. Eine weitere Bedingung ist ein geeigneter Zugang von der Oberflächenanlage in das Tiefenlager mittels Zugangstunnel oder evtl. mit Schacht. Dieser Zugang erfolgt unter Terrain von den entsprechenden Gebäudeuntergeschossen der Oberflächenanlage aus. Der Zugang kann den standortspezifischen Bedingungen angepasst werden. Von Vorteil ist ein tragfähiger Untergrund und rasch anstehender Fels ohne Grundwasser sowie ein ausreichender Abstand zu bestehenden Bauten an der Oberfläche. Das eigentliche Standortareal sollte eine ausreichende Fläche (HAA- und Kombilager: Richtgrösse von 8 ha, SMA-Lager: Richtgrösse von 5 ha) und eine genügende Breite (HAA- und Kombilager: Richtgrösse von 150 m, SMA-Lager: Richtgrösse von 130 m) aufweisen. Bei Synergien mit Nachbaranlagen bzw. beim Wegfall des Schienenanschlusses kann die Fläche auch kleiner sein. Zusätzlich ist der temporäre Flächenbedarf für Baustelleneinrichtungen an den Baulosen 'Zugangstunnel' und 'Schachtkopfanlage' zu berücksichtigen. Fig zeigt modellhaft mögliche Alternativen für die Platzierung der Oberflächenanlage.

50 NAGRA NTB Oberflächenanlage Kiesabbau Wohnzone Verkehrsnetz Industrie Landwirtschaft Wald Fels Grundwasserspiegel Lockergestein Fels Zugang zu Tiefenlager Oberflächenanlage Kiesabbau Wohnzone Verkehrsnetz Industrie Landwirtschaft Wald Fels Grundwasserspiegel Lockergestein Fels Zugang zu Tiefenlager Oberflächenanlage Kiesabbau Wohnzone Verkehrsnetz Industrie Landwirtschaft Wald Fels Zugang zu Tiefenlager Lockergestein Fels Grundwasserspiegel Fig : Möglichkeiten einer Anordnung der Oberflächenanlage. Anordnung in oder angrenzend an Industrie- und Gewerbezone (oben); Anordnung ausserhalb von Bebauungen in Hangfusslage (Mitte); Nutzen von Chancen (Abbaugebiet) (unten). 6.2 Kriterien Bei der Evaluation von Vorschlägen für die Standortareale wurden folgende drei übergeordnete Ziele verfolgt: Sicherheit und technische Machbarkeit Raum- und Umweltverträglichkeit (Sicherstellung der Bewilligungsfähigkeit) Lokale Eingliederung der Anlage in der Region Ausgehend von diesen übergeordneten Zielen hat die Nagra Kriterien und Indikatoren abgeleitet und zur Identifizierung und Beurteilung von Vorschlägen für Standortareale berücksichtigt (vgl. die Darstellung in Anhang 4). In Tab sind die relevanten Kriterien und Indikatoren in einer Gliederung aufgelistet, wie sie für die Beschreibung und Charakterisierung der Standortareale im Beilagenband verwendet wird. Mit dieser Gliederung wird eine gute Lesbarkeit angestrebt. In der Tabelle ist auch die Zuweisung der Kriterien und Indikatoren zu den übergeordneten Zielen ersichtlich.

51 37 NAGRA NTB Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte zur Erreichung der übergeordneten Ziele kurz aufgelistet. Bezüglich Sicherheit des Betriebs und Machbarkeit der Oberflächenanlage sind zu beachten: mögliche Naturgefahren, mögliche Anlagen und Bauten, die als anthropogene Gefahrenquelle in Frage kommen, Bedingungen zur Erschliessung des Standortareals (Anbindung ans Verkehrsnetz), die vorhandene Fläche für das Strandortareal (geeignete Grösse und Form), die Topografie (Ebenheit) und der Baugrund des Standortareals sowie die geotechnischen und geologischen Bedingungen für den Zugang Untertag. Die Raum- und Umweltverträglichkeit wird beeinflusst durch: die planungsrechtlichen Bedingungen (Zonen gemäss Richtplan und deren Relevanz), die Situation bezüglich Oberflächengewässer und Grundwasser, die sich in der näheren Umgebung befindenden genutzten oder in näherer Vergangenheit genutzten Mineralquellen und Thermen und die Nähe zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Für die lokale Eingliederung des Standortareals sind relevant: die heutige Nutzung des vorgeschlagenen Standortareals, die städtebauliche und landschaftliche Einbettung, die Überlappung bzw. Nähe zu Infrastruktur resp. Gebieten zur Erholung (Rad- und Wanderwege, Aussichtspunkte, Ausflugsziele, regionale Natur- und Agglomerationsparks etc.), der mögliche Beitrag der Oberflächenanlage zu einer möglichen Zersiedlung sowie der Einfluss der Oberflächenanlage auf das Landschaftsbild.

52 NAGRA NTB Tab : Liste der berücksichtigten relevanten Kriterien und Indikatoren für die Beschreibung der Standortareale für die Oberflächenanlage im Beilagenband. ST: RU: LE: Sicherheit und technische Machbarkeit Raum- und Umweltverträglichkeit Lokale Eingliederung der Anlage in der Region Kriterium Indikator Übergeordnetes Ziel Lage / Situation Lage Fläche Topografie und Baugrund Heutige Nutzung Heutige Nutzung Planungsrechtliche Voraussetzungen Erschliessung Erschliessung Landschaft Landschaftsbild Lage relativ zu Ortschaften, Strassen, Bahnlinien und Gewässern Flächenzuschnitt (Fläche und Form des Areals), Flächenreserven für temporäre Baustelleninfrastruktur in der Umgebung Topografie, Baugrund Art und Status der heutigen Nutzung (z. B. bestehende Bauten, Abbaugebiete), Nutzungszeiträume, Eignung für landwirtschaftliche Nutzung und Spezialkulturen Zonen gemäss Richtplan und deren planungsrechtliche Relevanz (Industrie- / Gewerbezone, Wohn- / Mischzone, Landwirtschaftszone, andere) Distanz und Höhenunterschied zum bestehenden Verkehrsnetz, Art der Erschliessung (Schiene / Strasse, Umladestation), Hindernisse entlang des Erschliessungskorridors (Topografie, Siedlungen, Verkehrswege etc.) Landschaftliche Qualität, bestehende Überformung und Beeinflussung LE ST ST LE RU ST LE Erholung Rad- und Wanderwege, Aussichtspunkte, Ausflugsziele, regionaler Naturpark, Agglomerationspark LE Natur- und Landschaftsschutz Siedlung Städtebauliche / landschaftliche Einbettung Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete, wertvolle Lebensräume mit Schutzstatus, Wildtierkorridore, Vernetzungsräume, Wald Bebauungsstruktur im Umfeld, Raumwirksamkeit, Distanz zu Siedlungen, geschützte Ortsbilder, Einsehbarkeit RU LE Zersiedlung Siedlungstrenngürtel, Erweiterung des Siedlungskörpers in die Landschaft LE

53 39 NAGRA NTB Tab : (Fortsetzung) Kriterium Indikator Übergeordnetes Ziel Gewässer Oberflächengewässer Oberflächengewässer in der Umgebung (Art und Uferabstand) RU Grundwasser Mineral- und Thermalwassernutzung Zugang Untertag Zugang Untertag Sicherheit Sicherheit Grundwasserschutzzonen/Gewässerschutzbereich, Flurabstand zum Grundwasserspiegel, Grundwassermächtigkeit, Distanz zum Rand des Grundwassers Heute oder in der näheren Vergangenheit genutzte Mineralund Thermalwasserquellen und ihre hydrogeologische Relevanz Lage in Bezug auf geologisches Standortgebiet, raumplanerische und umweltbezogene Konflikte entlang des oberflächennahen Zugangskorridors (Beeinflussung Quartärgrundwasser, Tragfähigkeit Portalbereich, Unterquerungen (Oberflächengewässer, Bauten), topografische Verhältnisse (z. B. Terrassensprung)) sowie die geologischen Bedingungen zur untertägigen Erschliessung Natürliche Gefahrenquellen (Überflutung, Hangrutschungen, Waldbrand etc.) und anthropogene Gefahrenquellen (Industriebetriebe mit Gefahrenquellen, Erdgasleitungen, Verkehrswege mit Gefahrengut, Stauanlagen etc.) mit dem Potenzial, die Sicherheit der Oberflächenanlage zu beeinträchtigen, sind bei der Anlagenauslegung zu berücksichtigen. RU RU ST ST Die Kriterien werden in drei Kategorien (Tab ) beurteilt und nachfolgend beschrieben. Tab : Definition der Anforderungen zur Qualifikation der Beurteilungskriterien. Kategorie Wortwahl Bedeutung Grundanforderung "ausgeschlossen", "zwingend", "müssen", "notwendig" Muss in der Regel erfüllt sein Wesentliche Anforderung "gemieden", "bevorzugt" Wichtig, Nichterfüllung bedeutet keinen Ausschluss Untergeordnete Anforderung "günstig", "ungünstig", "Hinweis" Zusätzliches Qualifikationsmerkmal

54 NAGRA NTB Lage/Situation Lage: Das Standortareal muss innerhalb des Planungsperimeters liegen. Die Lage relativ zu Ortschaften, Strassen, Bahnlinien und Gewässern wird beschrieben. Fläche: Das Standortareal für die Oberflächenanlage des SMA-Lagers soll eine Fläche von rund 5 ha mit einer Breite von ca. 130 m aufweisen, dasjenige für die Oberflächenanlage des HAA-Lagers oder des Kombilagers eine Fläche von ca. 8 ha mit einer Breite von ca. 150 m. Ohne direkten Schienenanschluss bzw. bei Synergien mit Nachbaranlagen können die Fläche und Breite auch etwas kleiner sein. Damit steht ein Areal zur Verfügung, welches Flexibilität für die Optimierung der Ausgestaltung der baulichen Anlagen in den späteren Projektierungsphasen bietet. Bevorzugt werden Standortareale, die über die Fläche von ca. 8 ha bzw. ca. 5 ha hinaus weitere Platzreserven in der näheren Umgebung für eine temporäre Beanspruchung (z. B. Baustelleninfrastruktur) aufweisen. Topografie und Baugrund: Das Gelände soll bevorzugt eben und horizontal bzw. nur wenig geneigt sein. Stark geneigte Standortareale können nur in Hangfusslage mit einem Hangeinschnitt realisiert werden. Günstig ist ein tragfähiger, setzungsunempfindlicher Baugrund. Heutige Nutzung Heutige Nutzung: Konflikte mit bestehenden Bauwerken und Einrichtungen werden gemieden. Abbaugebiete werden nicht ausgeschlossen, auch wenn sie derzeit abgebaut oder in Zukunft noch abgebaut bzw. aufgefüllt und renaturiert werden sollen. Areale mit bestehenden Infrastrukturleitungen (z. B. Gasleitungen, elektrische Freileitungen und Verkehrswege) werden als ungünstig beurteilt. Standortareale, welche einer Aufhebung einer wichtigen Verbindungsstrasse oder Bahnstrecke bedürften, werden ausgeschlossen. Anderweitig genutzte Flächen (Landwirtschaft, Freizeit, Wald etc.) werden als ungünstig berücksichtigt. Insbesondere werden Flächen mit standortabhängigen Spezialkulturen wie Rebberge ausgeschlossen. Planungsrechtliche Voraussetzungen: Bevorzugt werden Areale, welche gemäss kantonaler Richtplanung für vergleichbare Anlagen bereits eingezont sind und damit gewisse planungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Ausgeschlossen werden Standortareale in Wohn- und Mischzonen. Bevorzugt werden freie Areale oder Industriebrachen in Industrie- und Gewerbezonen. Erschliessung Erschliessung: Die radioaktiven Abfälle, die leeren Endlagerbehälter sowie die übrigen Betriebsmaterialien müssen während der gesamten Realisierungsdauer (Bau, Betrieb und Verschluss) über das Verkehrsnetz und die lokale Erschliessung (Schiene bzw. Strasse) in die Oberflächenanlage angeliefert werden können. Der Transport von radioaktiven Abfällen ist gesetzlich geregelt. Aufgrund der Abmessungen und der Gewichte der Transportbehälter und Endlagerbehälter mit radioaktiven Abfällen muss ein Teil dieser Transporte bei Strassenanlieferung über Versorgungsrouten, die für entsprechende Transporte zugelassen sind, erfolgen. Bevorzugt wird die Anlieferung mit direktem Schienenanschluss in die Anlagen. Für andere Transporte ist ein Strassenanschluss an das bestehende Strassennetz in jedem Fall notwendig. Weitere Indikatoren für die Beurteilung der Erschliessung sind die Distanz und der zu überwindende Höhenunterschied einer neu zu bauenden Erschliessung sowie die möglichen Schwierigkeiten bzw. Konflikte entlang dieses Erschliessungskorridors (z. B. topografische und bautechnische Hindernisse, Querung von Siedlungen, Querung von Schutzgebieten etc.).

55 41 NAGRA NTB Landschaft Landschaftsbild: Generell werden Flächen für Standortareale in Räumen mit hoher landschaftlicher Qualität als ungünstig beurteilt. Indikator für eine hohe landschaftliche Qualität sind intakte Lebensräume ohne bauliche Vorbelastung und/oder Überformung (z. B. durch Kiesabbau). Erholung: Standortareale ausserhalb von bedeutenden Naherholungsgebieten werden als günstig beurteilt. Bedeutende Naherholungsgebiete sind in der Regel durch häufig genutzte Rad- und Wanderwege, durch bedeutende Aussichtspunkte und durch regional beliebte Ausflugsziele gekennzeichnet. Natur- und Landschaftsschutz: Generell werden Lebensräume mit Schutzstatus gemieden. Ausgeschlossen werden Naturschutzgebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung. Wenn immer möglich, gilt dies auch für Landschaftsschutzgebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung. Günstig sind Flächen, welche keine Lebensräume mit Schutzstatus tangieren. Ungünstig werden Flächen bewertet, welche Wildtierkorridore, Vernetzungsräume, Wälder, schützenswerte Objekte des Kultur-, Denkmal- und Landschaftsschutzes oder weitere schützenswerte Lebensräume aus Fauna und Flora tangieren. Bei der Beurteilung werden die potenziellen Auswirkungen und möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Situation dieser Schutzgebiete mitberücksichtigt. So wird beispielsweise eine Fläche am Rand eines breiten Wildtierkorridors als weniger nachteilig betrachtet als eine Fläche, welche einen bedeutenden Teil eines schmalen Wildtierkorridors tangiert. Siedlung Städtebauliche / landschaftliche Einbettung: Generell werden Flächen, welche siedlungsfern liegen und nicht oder nur von wenigen Siedlungen einsehbar sind, bevorzugt. Die Raumwirksamkeit einer neuen Anlage wird in Bezug zur bestehenden Bebauungsstruktur und den topografischen Rahmenbedingungen im Umfeld gesetzt. Günstig werden Standortareale beurteilt, welche bestehende Industrie- und Gewerbebauten ergänzen. Topografische Rahmenbedingungen (z. B. Hügel) und umliegende Nutzungen (z. B. Industriebauten), welche die Raumwirksamkeit der Oberflächenanlage eingrenzen, werden günstig beurteilt. Dabei werden auch die Möglichkeiten zur Einbettung der Oberflächenanlage und damit zur Minderung der Raumwirksamkeit bei der Beurteilung mitberücksichtigt. Zersiedlung: Ungünstig werden Flächen beurteilt, welche die weitere Zersiedlung fördern würden. Indikatoren dazu sind Flächen, welche in Siedlungstrenngürteln oder generell in baulich nicht vorbelasteten Landschaftskammern zu liegen kommen. Gewässer Oberflächengewässer: Flächen in Ufernähe von grösseren Oberflächengewässern (Seen und Fliessgewässer) werden gemieden. Grundwasser: Berücksichtigt werden hier die oberflächennahen Grundwässer aus dem Quartär. Grundwasserschutzzonen und -areale werden ausgeschlossen. Werden Grundwasserschutzzonen oder -areale durch die Erschliessung tangiert, wird dies als ungünstig beurteilt. Günstig werden Flächen bewertet, welche ausserhalb von Gewässerschutzbereichen A u liegen. Liegen Flächen innerhalb von Gewässerschutzbereichen A u, so werden solche mit geringem Flurabstand zum Mittelwasserstand des Grundwassers nach Möglichkeit gemieden. Flächen über geringmächtigen Grundwasserträgern oder Flächen am Rand des Grundwasserträgers werden bevorzugt.

56 NAGRA NTB Mineral- und Thermalwassernutzung: Mit diesem Kriterium werden heute oder in der näheren Vergangenheit genutzte Mineral- und Thermalwasserquellen, die in der Regel aus tief reichenden Fliesssystemen gespeist sind, vor den Auswirkungen des geologischen Tiefenlagers geschützt. Auswirkungen auf die Schüttmenge oder die Qualität der genutzten Wässer gehen potenziell für geologische Tiefenlager von den Zugangsbauwerken (Zugangstunnel, Schächte), nicht aber von den in tonreichen Schichten platzierten Lagerfeldern aus. Standortareale für die Oberflächenanlage, die durch den Bau und Betrieb der Zugangsbauwerke eine massgebliche Beeinflussung der heute oder in der näheren Vergangenheit genutzten bedeutenden Mineral- und/oder Thermalwasserquellen erwarten lassen, werden gemieden. Zugang Untertag Zugang Untertag: Die untertägigen Lageranlagen müssen ausgehend vom Standortareal zwingend mit einem Zugangstunnel oder Zugangsschacht erschlossen werden können. Standortareale über dem geologischen Standortgebiet werden günstiger beurteilt als peripher gelegene, da sie mehr Flexibilität bei der Wahl der Zugangsvariante (Zugangstunnel, Schacht) bieten. Günstig sind Zugänge, bei denen für die untertägige Erschliessung von geringen geologischen Schwierigkeiten ausgegangen werden kann. Oberflächennah wird die Querung von Grundwasserschutzzonen oder -arealen mit den Zugangsbauwerken ausgeschlossen. Günstig sind Zugänge, welche das oberflächennahe Quartärgrundwasser nicht queren müssen. Die topografischen und geologischen Rahmenbedingungen müssen so sein, dass der oberflächennahe Tunnelabschnitt des Zugangs Untertag mit ausreichender Überdeckung erstellt werden kann. Desweiteren sind allfällige weitere Hindernisse entlang des oberflächennahen Tunnelabschnitts (z. B. Bauwerke, Verkehrswege, u. a.) zu berücksichtigen. Gemieden wird die Unterquerung von grossen Siedlungen bei geringer Überlagerung (Nutzungskonflikte, Setzungen etc.). Sicherheit Sicherheit: Ausgeschlossen sind Areale, bei denen sich in unmittelbarer Nähe Gefahrenquellen befinden, von welchen relevante Gefährdungen für die Oberflächenanlage ausgehen könnten, und die nicht mit vertretbarem Aufwand (z. B. durch bauliche Massnahmen) beherrscht werden können. Dazu sind grundsätzlich Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Militäranlagen mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial, Erdgas-Hochdruckleitungen, Stauanlagen, Gefahrgut-Transportrouten sowie Naturgefahren (Überflutung, Hangrutschungen, Waldbrand etc.) mit möglichen Auswirkungen auf das Standortareal zu beachten. Da diese natürlichen und anthropogenen Gefahren mit Ausnahme der Überflutung und Hangrutschungen gut mit der Auslegung der Anlage beherrscht werden können, werden im Beilagenband unter dem Thema Sicherheit in der Regel nur die Überflutung und Hangrutschungen als Gefahrenquelle behandelt. Neben den für die Evaluation der Standortareale relevanten sicherheitsbezogenen Aspekten sind bei der Auslegung der Anlagen weitere sicherheitsrelevante Themen zu berücksichtigen, die jedoch standortunabhängig sind und überall auftreten können (Erdbeben, Flugzeugabsturz etc.). Grundlage für die Evaluation und Beurteilung der Standortareale bildeten öffentlich zugängliche und gültige raumplanerische und geologisch-hydrogeologische Daten der Kantone und des Bundes innerhalb der festgelegten Planungsperimeter.

57 43 NAGRA NTB Möglichkeiten der Gestaltung der Oberflächenanlage Die Oberflächenanlage als sichtbares Element wird das Erscheinungsbild des geologischen Tiefenlagers prägen. Ein wichtiger Entscheid stellt dabei die Wahl des Standortareals der Oberflächenanlage dar. Die Anordnung der Anlagenmodule und ihre detaillierte architektonische Ausgestaltung auf dem Standortareal lassen sich gut unterschiedlichen Situationen anpassen. Eine bewusst sorgfältige Gestaltung der Anlage widerspiegelt den raumplanerisch optimierten Umgang mit dem Umfeld. Unter Berücksichtigung der Besiedlungsstruktur, der Landschaftsgestaltung, des architektonischen Ausdrucks und der unterschiedlichen Realisierungsphasen besteht eine Vielfalt an Optionen. Die Wahl einer geeigneten Option soll auch hier, wie bei der Wahl des Standortareals, in Zusammenarbeit mit der Standortregion erfolgen. Fig zeigt beispielhaft eine Auswahl von architektonisch möglichen konzeptuellen Gestaltungsansätzen. In der ländlichen Situation kann die Anlage in die bestehende Situation eingegliedert oder durch bauliche Landschaftsgestaltung integriert werden. Teilweise im Wald, am Hang, im Hangfuss und in der Ebene ist es möglich, die Gebäude durch entsprechende Eingriffe und Gestaltungen einzugliedern (Hügel, Ausschnitt, Einschnitt, Eindeckung etc.). Durch Ausnützung von bestehenden künstlichen Landschaftsgestaltungen (Kiesgruben) oder entsprechend neu gestalteter Landschaft (z. B. unter Nutzung von Ausbruchmaterial) kann der Gebäudekomplex in ein Landschaftsbild integriert werden. Die in Fig aufgezeigte Breite an Konzepten zeigt modellhaft das Gestaltungspotenzial und die Flexibilität zur Anordnung der Anlage auf. Damit ist es möglich, die spezifischen Gegebenheiten von verschiedenen Standortsituationen zu berücksichtigen.

58 NAGRA NTB "Areal" "Kiesgrube" "abgesenkte Halle" "Hügel" "Halle" "Erdwall" "Einschnitt" "Eindeckung" Fig : Beispielhafte Visualisierung von konzeptuellen Gestaltungsansätzen für die Oberflächenanlage in unterschiedlichen, modellhaften Standortsituationen. In den nachfolgenden Abbildungen (Fig und 6.3-3) wird exemplarisch aufgezeigt, wie die Oberflächenanlage für das HAA- bzw. Kombilager und das SMA-Lager für eine fiktive Umgebung in die Landschaft und in die existierende Bebauung integriert werden kann.

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