frohe Weihnachtsfeiertage

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1 er Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt,, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg frohe Weihnachtsfeiertage im Kreise Ihrer Familie wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Jahrgang 23 Nummer 12/2013 Mittwoch, den 11. Dezember 2013

2 - 2 - Nr. 12/2013 Inhaltsverzeichnis A1: Amtliche Bekanntmachungen A2: Verbandsgemeinde - Auslegung Jahresrechnung Verbandsgemeinde Verwaltungskostensatzung A2: Gemeinde Ahlsdorf - Auslegung Haushaltssatzung Ahlsdorf Haushaltssatzung Ahlsdorf A2: Gemeinde Benndorf - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Benndorf aus der Sitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Benndorf aus der Sitzung vom Auslegung Jahresrechnung Benndorf 2010 A2: Gemeinde Blankenheim - Bekanntgabe des Beschlusses des Gemeinderates Blankenheim aus der Sitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Blankenheim aus der Sitzung vom A2: Gemeinde - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Hergisdorf - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Hergisdorf aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Klostermansfeld - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Klostermansfeld aus der Sitzung vom Satzungsbeschluss Klostermansfeld B-Plan Polleber Spitze A2: Gemeinde Wimmelburg - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom Auslegung Haushaltssatzung Wimmelburg Haushaltssatzung Wimmelburg Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für das Abrechnungszeitraum 2009 der Satzung über die Erhebung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen in der Gemeinde Wimmelburg B1: Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden - Hinweisbekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes Südharz C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt C2: FD Finanzen - SEPA Zahlungsverfahren Basis Lastschrift C2: FD Wirtschaft und Sozialwesen - Gesunde Ernährung in der Kita Wirbelwind - Empfehlungen der Gemeindebibliothek - Geänderte Sprechtage der Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld D1: Informationen aus den Gemeinden - Jahresabschluss 2012 der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft - Einladung der Anwohner Holzhaussiedlung - Neues aus dem Servicebüro E1: Glückwünsche der Gemeinden - Geburtstage - Ehejubiläen F1: Vereine melden sich zu Wort - Winterferien Abenteuer für Kinder - Wer hat Lust Fußball zu spielen? - Einladung zum Wandern Zittau Ablaufplan Zittau TSV 1884 e. V. - Langbahnkegler - TSV 1884 e. V. - Weihnachtsgrüße - Veranstaltungskalender Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte 2013/ Dressurturnier vom bis in - Einladung zum Werner-Toelcke-Abend EDEKA Gabriel unterstützt den BSV Klostermansfeld - Adventsnachmittag Klostermansfeld - Weihnachtsgruß Schützenverein Klostermansfeld - AWO Klostermansfeld - Blutspendetermine AWO - Volkssolidarität Ortsgruppe Blankenheim - Kinder- und Jugendfeuerwehr - Spielplan SSV Klostermansfeld G1: Kirchliche Nachrichten - Katholische Pfarrei Sankt Gertrud Eisleben - Katholische Pfarrei Sankt Georg Hettstedt - Evangelischer Kirchengemeindeverband - Evangelische Kirchengemeinde Sankt Marien Klostermansfeld H1: Religionsgemeinschaft - Öffentliche Vorträge der Zeugen Jehovas Verwaltungsamt Mansfelder Grund - Bekanntmachung des Beschlusses VBG/BV/163/2013 über die Jahresrechnung und die Entlastung des Verbandsgemeindebürgermeisters gemäß 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) für das Jahr 2010 Der nachfolgende Beschluss über die Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung des Verbandsgemeindebürgermeisters der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - beschließt gemäß 170 Abs. 4 GO LSA, die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und die uneingeschränkte Entlastung des Verbandsgemeindebürgermeisters der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - zu erteilen. Der Beschluss wird nach 170 Abs. 5 GO LSA der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt. Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt nach 170 Abs. 5 GO LSA. vom bis zur Einsichtnahme im gemeinsamen Verwaltungsamt Mansfelder Grund -, An der Hütte 1, Zimmer 120, Fachdienst Finanzen, während der Sprechzeiten öffentlich aus., den gez. Skrypek Verbandsgemeindebürgermeister

3 Nr. 12/ Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Auf Grund der 2, 3 und 15 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt vom (GVBI. S. 40,41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBI. LSA S. 870, 871) i.v.m. 4, 6, 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA 2009, S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Oktober 2013 (GVBI. LSA S. 498) und der 2 und 4 des Kommunalabgabegesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Februar 2011 (GVBI. LSA S. 58) hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - in seiner Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) beschlossen: 1 Allgemeines (1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (im nachfolgenden: Verwaltungstätigkeiten) im eigenen Wirkungskreis der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen (im folgenden: Kosten) erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (3) Die Erhebung der Kosten auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. 2 Höhe der Kosten Kostentarif (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Auslagen nach 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des 6 Abs. 2 Nr. 7 ist die Höhe der Auslagen an Hand des Kostentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, zu ermitteln. 3 Bemessungsgrundsätze (1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Kostentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsätze) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. (2) Bestimmt sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, sind vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen: 1. für Beamte in der Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 6 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 2, E 2Ü und E 3 32 Euro, 2. für Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 einschließlich sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 4 bis E 8 39 Euro, 3. für Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt gemäß 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 13 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E Euro, 4. für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt gemäß 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 16 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü 65 Euro. Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stundensätze zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. (3) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (4) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit a) ganz oder teilweise abgelehnt oder b) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. (5) Wird ein Antrag wegen Unzulässigkeit abgelehnt oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben. Gleiches gilt bei der Rücknahme eines Antrages durch den Antragsteller, wenn mit der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen worden ist. (6) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. 4 Rechtsbehelfsgebühren (1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolgreich ist, sind nur die Kosten für die vorzunehmende Amtshandlung zu erstatten. (2) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Widerspruch das Eineinhalbfache der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzusetzen war, mindestens jedoch 10,00 EURO. War für die angefochtene Entscheidung keine Gebühr anzusetzen, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf 10 bis 500 Euro. (3) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Abs. 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Zurückweisung (4) Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. 5 Gebührenbefreiung (1) Gebühren werden nicht erhoben für: 1. mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist, 2. Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungssachen b) Besuch von Schulen c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, d) Nachweise der Bedürftigkeit 3. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, 4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, 5. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zu Last zu legen ist, 6. Maßnahmen der Amtshilfe.

4 - 4 - Nr. 12/2013 (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann über die in Abs. 1 genannten Fällen hinaus ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. 6 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner sie zu erstatten. Dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: 1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen, 2. Telefaxgebühren und Gebühren für Ferngespräche, 3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, 4. Zeugen und Sachverständigengebühren, 5. bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten, 6. Beträge die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, 7. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. 7 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, 2. wer die Kosten durch eine der Verbandgemeinde Mansfelder Grund - gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Kostenpflichtiger nach 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner. 8 Entstehung der Kostenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. (2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 9 Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung (1) Gebühren und Auslagen werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Bescheid einen anderen Zeitpunkt bestimmt. (2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Kosten oder der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. (3) Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachen Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBI. LSA S. 710) in der jeweils geltenden Fassung vollstreckt. 10 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend 13 a KAG LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachen Anhalt gelten sinngemäß, soweit die Regelung des KAG LSA nicht ausdrücklich entgegenstehen. 12 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Mansfelder Grund vom außer Kraft. Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der VerbGem Mansfelder Grund- Gebühren ( 3 Verwaltungskostensatzung) und Pauschbeträge für Auslagen ( 6 Abs. 2 Nr. 7 der Verwaltungskostensatzung) Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/ Pauschbetrag 1 Vervielfältigungen 1.1 mit Fotokopier- und ähnlichen Geräten (schwarz-weiß) bis zum Format DIN A4 0,60 ab 10 Seiten je Seite 0,30 ab 50 Seiten je Seite 0,15 ab 100 Seiten je Seite 0, bis zum Format DIN A3 1,50 ab 10 Seiten je Seite 0,75 ab 50 Seiten je Seite 0,35 ab 100 Seiten je Seite 0, mit Fotokopier- und ähnlichen Geräten (farbig) bis zu DIN A4 je Seite 1,50 ab 10 Seiten je Seite 0,75 ab 50 Seiten je Seite 0,40 ab 100 Seiten je Seite 0, bis zu DIN A3 je Seite 3,00 ab 10 Seiten je Seite 1,50 ab 50 Seiten je Seite 0,75 ab 100 Seiten je Seite 0, mit Büro-Druckgeräten bis zum Format DIN A4 in einer Auflage bis zu 10 Stück je Seite 0, bis zu 50 Stück je Seite 0, bis zu 100 Stück je Seite 0, über 100 Stück je Seite 0,08 2 Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise 2.1 Beglaubigungen von Unterschriften 4, Beglaubigungen von: Abschriften je Seite der Erstausfertigung 3, der Durchschrift und jede weitere Mehrausfertigung 1, Vervielfältigungen, die mit Büro- Druckgeräten hergestellt werden und Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden, je Seite des ersten Abdrucks 1,50 zusätzlich für jeden weiteren Abdruck je Seite 1, Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen

5 Nr. 12/ (wenn Gebühren nicht nach anderen 3,00-65,00 Tarifnummern zu erheben sind) nach Zeitaufwand 3 Akteneinsicht! Auskünfte 3.1 Einsichtgewährung in Akten und amtliche Unterlagen, soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und wenn in einer anderen Tarifnummer 1,50 keine Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall wenn die Einsicht beaufsichtigt werden muss 6,00-70,00 nach Zeitaufwand 3.2 mündliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist 6,00-135,00 nach Zeitaufwand 3.3 schriftliche Auskünfte wenn die Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 6,00-40,00 nach Zeitaufwand wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 3,00 4 Abgabe von Druckstücken 4.1 Satzungen, Tarife, Straßenund Wahlbezirksverzeichnisse und dergleichen für jede angefangene Seite 0, jedoch mindestens 1,00 12 Bauverwaltung 12.1 Abgabe von Bauleitplänen bis zur Größe von 0,2 m 2 1, bis zur Größe von 0,5 m 2 2, bis zur Größe von 1,0 m 2 4, über 1,0 m 2 5,00 13 Nachforschung nach dem Verbleib einer Überweisung 5,00 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2013/2014 der Gemeinde Ahlsdorf Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlsdorf für den Doppelhaushalt 2013/2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach 99 Abs. 4 und 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreis Mansfeld - Südharz mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 94 Abs.3 Satz 1 der Gemeindeordnung zur Einsichtnahme vom bis zum im gemeinsamen Verwaltungsamt Mansfelder Grund -, Zimmer 120, Fachdienst Finanzen, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Ahlsdorf, den gez. Wachsmann Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlsdorf für das Haushaltsjahr 2013/ 2014 Aufgrund des 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO - LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Ahlsdorf in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 beschlossen. 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR festgesetzt. 2 Für das Haushaltsjahr 2013 / 2014 werden keine Kredite festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 auf EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern, werden für die Haushaltsjahre 2013 / 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 320 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 340 v.h. 6 Nach 95 GO LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn: (1) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und ein Haushaltsausgleich nur durch die Änderung der Haushaltssatzung erreicht

6 - 6 - Nr. 12/2013 werden kann. Die Erheblichkeit wird auf EURO festgesetzt. (2) bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei Einzelmaßnahmen in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Aufwendungen sind erheblich, wenn sie - 3,0 v. H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes für ein Produkt überschreiten Die anfallenden Aufwendungen im einzelnen Produkt sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/ Mehreinzahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen im Produkt herangezogen werden. Zweckgebundene Zuweisungen sind entsprechend ihrer Zweckbindung fortzuschreiben. Nicht verbrauchte Mittel werden i. S. des 20 GemHVO Doppik- für übertragbar erklärt. Ahlsdorf, den Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Benndorf aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Benennung des Vorsitzenden der SPD-Fraktion Vorlage: BEN/MV/076/2013 Als Fraktionsvorsitzenden benennt die SPD-Fraktion Herrn Aron Polter. Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen. Abtretung der Gesellschafteranteile der GSG an Private/ Dritte Vorlage: BEN/BV/074/2013 Die Gemeinde tritt ihre Anteile an der GSG zu Gunsten eines Dritten ab. Die Übernahme ist an nachfolgende Bedingungen gebunden: - Übernahme aller Anteile der Gesellschafter von einem Dritten - Übernahme aller bekannten und unbekannten Risiken (arbeits-, förder- und umweltrechtlich) - Fortführen und aktives Weiterbetreiben des definierten Geschäftsfeldes der GSG, eingeschlossen darin: Fortführung und Umsetzung der sich in der Trägerschaft der GSG befindlichen Beschäftigungsprojekte Akquise, Vorbereitung, Beantragung und Realisierung von Projekten zur Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Kunden unter Nutzung der entsprechenden Förderinstrumente Verwendung der liquiden Mittel: die zum Zeitpunkt der Übernahme in der Gesellschaft vorhandenen Mittel sind ausschließlich für die Fortführung der laufenden und neuen Beschäftigungsprojekte (2. bzw. kommunaler Arbeitsmarkt) - Fortführung der zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß ihren individuellen vertraglichen Vereinbarungen für mindestens ein Jahr - Nachweis der Kompetenz (rechtlich, fachlich) im Umgang mit dem Eigentum der GSG, insbesondere im anforderungsgerechten Umgang mit Altlasten unterliegenden Flächen Zu dem o. g. Sachverhalt ist den kommunalen Gremien der Abtretungsvertrag vorzulegen. Darin sind die v. g. Bedingungen einzuarbeiten. Haushaltssatzung der Gemeinde Benndorf für den Doppelhaushalt 2013/2014 Vorlage: BEN/BV/073/2013 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2013/2014 der Gemeinde Benndorf, einschließlich dem Haushaltskonsolidierungsprogramm. Nichtöffentlicher Teil: Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Benndorf aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters sowie des Gemeindewahlausschusses nach 10a KWG Vorlage: BEN/BV/077/2013 Der Gemeinderat beschließt, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Verbandsgemeindebürgermeister und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss zu übertragen. Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf Vorlage: BEN/BV/075/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf beschließt gemäß 170 Abs. 3 GO LSA, die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf zu erteilen. Auf das Mitwirkungsverbot gemäß 31 GO LSA wird hingewiesen. Nichtöffentlicher Teil: Vergabe von Bauleistungen Hof der Gewerke Benndorf, Krämerladen Los 01 Gerüstbau Vorlage: BEN/BV/078/2013 Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr. 1 den Zuschlag auf das Los 01 Gerüstbau Krämerladen zu erteilen. Vergabe von Bauleistungen Hof der Gewerke Benndorf, Krämerladen Los 16 Zimmererarbeiten Vorlage: BEN/BV/079/2013 Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr. 1 den Zuschlag auf das Los 16 Zimmererarbeiten Krämerladen zu erteilen. Vergabe von Bauleistungen Hof der Gewerke Benndorf, Krämerladen Los 20 Dachdeckerarbeiten Vorlage: BEN/BV/080/2013 Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr. 2 den Zuschlag auf das Los 20 Dachdeckerarbeiten Krämerladen zu erteilen. Vergabe von Bauleistungen Hof der Gewerke Benndorf, Krämerladen Los 23 Maurer und Putzarbeiten Vorlage: BEN/BV/081/2013 Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr. 4 auf das Los 23 Maurer und Putzarbeiten Krämerladen den Zuschlag zu erteilen. Vergabe von Bauleistungen Hof der Gewerke Benndorf, Festscheune Los 40 Gerüstbau Vorlage: BEN/BV/082/2013 Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr. 3 auf das Los 40 Gerüstbau Festscheune den Zuschlag zu erteilen.

7 Nr. 12/ Vergabe von Bauleistungen Hof der Gewerke Benndorf, Festscheune Los 41 Trockenbauarbeiten Vorlage: BEN/BV/083/2013 Der Gemeinderat beschließt dem Bieter Nr. 4 den Zuschlag auf das Los 41 Trockenbauarbeiten Festscheune zu erteilen. Bekanntmachung des Beschlusses BEN/BV/075/2013 über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf gemäß 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) für das Jahr 2010 Der nachfolgende Beschluss über die Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf beschließt gemäß 170 Abs. 3 GO LSA, die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf, zu erteilen. Der Beschluss wird nach 170 Abs. 5 GO LSA der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt. Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt nach 170 Abs. 5 GO LSA. vom bis zur Einsichtnahme im gemeinsamen Verwaltungsamt Mansfelder Grund -, An der Hütte 1, Zimmer 123, Fachdienst Finanzen, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Benndorf, den gez. Zanirato Bürgermeister Bekanntgabe des Beschlusses des Gemeinderates Blankenheim aus der Sitzung vom Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenheim für den Doppelhaushalt 2013/2014 BLA/BV/100/2013 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2013/2014 der Gemeinde Blankenheim einschließlich Konsolidierungskonzept. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderates Blankenheim aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil Zulassung der Bewerbungen zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenheim am BLA/BV/109/2013 Der Gemeinderat beschließt, dass zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenheim am folgender Bewerber zugelassen wird: Herr André Strobach Auf das Mitwirkungsverbot gemäß 31 der Gemeindeordnung LSA wird hingewiesen. Der Beschluss wurde gefasst. Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters sowie des Gemeindewahlausschusses nach 10a KWG BLA/BV/110/2013 Der Gemeinderat beschließt, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Verbandsgemeindebürgermeister und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss zu übertragen. Der Beschluss wurde gefasst. Nichtöffentlicher Teil Eintragung einer Baulast BLA/BV/111/2013 Der Beschluss wurde abgelehnt. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Abtretung der Gesellschafteranteile der GSG an Private/ Dritte Vorlage: HEL/BV/212/2013 Die Gemeinde tritt ihre Anteile an der GSG zu Gunsten eines Dritten ab. Die Übernahme ist an nachfolgende Bedingungen gebunden: - Übernahme aller Anteile der Gesellschafter von einem Dritten - Übernahme aller bekannten und unbekannten Risiken (arbeits-, förder- und umweltrechtlich) - Fortführen und aktives Weiterbetreiben des definierten Geschäftsfeldes der GSG, eingeschlossen darin: Fortführung und Umsetzung der sich in der Trägerschaft der GSG befindlichen Beschäftigungsprojekte Akquise, Vorbereitung, Beantragung und Realisierung von Projekten zur Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Kunden unter Nutzung der entsprechenden Förderinstrumente Verwendung der liquiden Mittel: die zum Zeitpunkt der Übernahme in der Gesellschaft vorhandenen Mittel sind ausschließlich für die Fortführung der laufenden und neuen Beschäftigungsprojekte (2. bzw. kommunaler Arbeitsmarkt) - Fortführung der zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß ihren individuellen vertraglichen Vereinbarungen für mindestens ein Jahr - Nachweis der Kompetenz (rechtlich, fachlich) im Umgang mit dem Eigentum der GSG, insbesondere im anforderungsgerechten Umgang mit Altlasten unterliegenden Flächen Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Vorlage: HEL/BV/210/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt gemäß 170 Abs. 3 GO LSA, die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde zu erteilen. Auf das Mitwirkungsverbot gemäß 31 GO LSA wird hingewiesen. Haushaltssatzung der Gemeinde für den Doppelhaushalt 2013/2014 Vorlage: HEL/BV/211/2013 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2013/2014 der Gemeinde, einschließlich dem Haushaltskonsolidierungsprogramm.

8 - 8 - Nr. 12/2013 Nichtöffentlicher Teil: Grundstücksverkauf Vorlage: HEL/BV/189/2013 Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt. Abschluss Pachtvertrag Vorlage: HEL/BV/208/2013 Der Beschluss wurde abgelehnt. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Hergisdorf aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters sowie des Gemeindewahlausschusses nach 10a KWG BV/087/2013 Der Gemeinderat beschließt, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Verbandsgemeindebürgermeister und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss zu übertragen. Nichtöffentlicher Teil: Dacheindeckung Lindenplatz 3 BV/088/2013 Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Vergabe von Bauleistungen/Katharinenholz Hier: Los 2 Bühnenüberdachung BV/085/2013 Die Beschlussvorlage wurde vertagt. Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Klostermansfeld vom Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg!; Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gem. 1 Abs. 7 BauGB KLM/BV/140/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt gem. 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg der Gemeinde Klostermansfeld vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss. Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Einrichtungen sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg ; Beschluss Durchführungsvertrag KLM/BV/141/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt den Durchführungsvertrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Klostermansfeld. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst. Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg ; Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB KLM/BV/142/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt gem. 6 GO LSA i.v.m. 10 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg der Gemeinde Klostermansfeld in der Fassung vom 07. November Die Begründung und die grünordnerischen Festsetzungen werden mit den heute getroffenen Festlegungen gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Den Unterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg ist eine zusammenfassende Erklärung gem. 10 Abs. 3 BauGB beizufügen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. gez. Uwe Tempelhof Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der Gemeinde Klostermansfeld zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg hier: a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss ) b) Beschluss zum Durchführungsvertrag vom c) Beschluss gemäß 10 BauGB - Satzungsbeschluss Der Durchführungsvertrag vom wurde gebilligt. Die Gemeinde Klostermansfeld hat in ihrer Sitzung am den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Bestandteil der Niederschrift. Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg in der vorgelegten Fassung (Stand November 2013) als Satzung gemäß 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan sind die Begründung mit der Grünordnungsplanung/Artenschutz beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift werden. Geltungsbereich Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 5 - Flurstücke 2/11.; 2/24 und 2/39 der Gemarkung Klostermansfeld. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg in Kraft. Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Planeinsicht Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 Die Spitze am Polleber Weg nebst Begründung und Grünordnungsplan/Artenschutz liegt vom Tage der Bekanntmachung an beim Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - im Bauamt in 06311, An der Hütte 1, Zimmer 207 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweis Gemäß 215 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S ) in der z.zt. geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Abs. 1Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, dann unbeachtlich werden,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres

9 Nr. 12/ seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von entsprechenden Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß 6 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung wurde nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Klostermansfeld, den Der Bürgermeister Tempelhof Die Lage und der Geltungsbereich sind aus dem nachfolgendem Kartenausschnitt zu entnehmen. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Übertrag der Aufgaben des Gemeindewahlleiters sowie des Gemeindewahlausschusses nach 10a KWG BV/072/2013 Der Gemeinderat beschließt, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Verbandsgemeindebürgermeister und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss zu übertragen. Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 und die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wimmelburg BV/068/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg beschließt gemäß 170 Abs. 3 GO LSA, die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wimmelburg zu erteilen. Auf das Mitwirkungsverbot gemäß 31 GO LSA wird hingewiesen. Ergänzungssatzung wiederkehrende Beiträge für 2009 BV/071/2013 Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2009 der Gemeinde Wimmelburg über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Wimmelburg. Nichtöffentlicher Teil: Kleinstbetragsregelung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge BV/070/2013 Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt, dass wiederkehrende Beiträge unter 2,50 EUR im jeweiligen Abrechnungsjahr nicht festgesetzt werden. Bild 3: Lageplan (unmaßstäblich) mit Darstellung des Planbereiches (orange/abgegrenzte Bebauung links) und Darstellung des Grundstücks Fl.St.Nr. 2/29 für Ersatzmaßnahmen (grün/abgegrenzte Bebauung rechts). Haushaltssatzung der Gemeinde Wimmelburg für das Haushaltsjahr 2013 / 2014 Aufgrund, des 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO - LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 beschlossen. 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR

10 Nr. 12/ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf EUR 0 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR festgesetzt. 2 Für das Haushaltsjahr 2013 / 2014 werden keine Kredite festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 auf EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern, werden für die Haushaltsjahre 2013 / 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 400 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 360 v.h. 6 Nach 95 GO LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn: (1) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und ein Haushaltsausgleich nur durch die Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Die Erheblichkeit wird auf EURO festgesetzt. (2) bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei Einzelmaßnahmen in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Aufwendungen sind erheblich, wenn sie - 3,0 v. H. der ordendlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes für ein Produkt überschreiten Die anfallenden Aufwendungen im einzelnen Produkt sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/ Mehreinzahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen im Produkt herangezogen werden. Zweckgebundene Zuweisungen sind entsprechend ihrer Zweckbindung fortzuschreiben. Nicht verbrauchte Mittel werden i. S. des 20 GemHVO Doppik- für übertragbar erklärt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2013/2014 der Gemeinde Wimmelburg Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wimmelburg für den Doppelhaushalt 2013/2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach 99 Abs. 4 und 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreis Mansfeld - Südharz mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 94 Abs.3 Satz 1 der Gemeindeordnung zur Einsichtnahme vom bis zum im gemeinsamen Verwaltungsamt Mansfelder Grund -, Zimmer 120, Fachdienst Finanzen, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Wimmelburg, den gez. Zinke Bürgermeister Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für das Abrechnungszeitraum 2009 der Satzung über die Erhebung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen in der Gemeinde Wimmelburg vom Auf der Grundlage der 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der GO LSA vom 10. August 2009 (GVBI. S.383) in der zurzeit gültigen Fassung i.v. mit 2 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI.S.405), in der jeweils geltenden Fassung und 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Wimmelburg vom in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg in seiner Sitzung vom folgende Ergänzungssatzung beschlossen: 1 Beitragssatz (1) der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Wimmelburg vom in der zurzeit gültigen Fassung aus dem jährlichen Investitionsaufwand bis zum Ablauf des 31. Dezembers des laufenden Jahres ermittelt. (2) Der wiederkehrende Beitrag wird für das Investitionsjahr 2009 je Quadratmeter Beitragsfläche in der Abrechnungseinheit Ortslage Wimmelburg auf 0, m 2 festgesetzt. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wimmelburg, den A. Zinke Bürgermeister

11 Nr. 12/ Hinweisbekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes Südharz Die Änderung der Verbandssatzung in Form der 3. Neufassung der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Südharz, sowie deren durch den Landkreis Mansfeld-Südharz als zuständige Aufsichtsbehörde erteilte Genehmigung wurden in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mansfeld-Südharz mit Erscheinungstag am veröffentlicht. FD Wirtschaft und Soziales Gesunde Ernährung in der Kita Wirbelwind Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der AWO Kindertagesstätte Wirbelwind in Klostermansfeld konnten sich die Kinder über ein weiteres tolles Projekt freuen. Das tägliche Auswerten der Frühstücksbrotbüchsen motivierte die Kinder besonders. Denn jeden Tag gab es für ein gesundes Frühstück ein Bild, welches die Kinder selbst gestalten und an die Übersichtswand kleben konnten. Den Abschluss unseres Projektes bildete ein gemeinsames gesundes Frühstück für alle Kinder der Kita Wirbelwind, welches vom Verbandsgemeindebürgermeister Bernd Skrypek und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - gespendet wurde. Auf diesem Weg nochmals ein großes Dankeschön! Empfehlungen der Gemeindebibliothek für den Monat Dezember Belletristik Howard, Linda Winterherzen Mira Verlag Liebesroman Kinderbuch Preußler, Ottfried Das kleine Gespenst Thienemann Verlag (ab 2. Klasse) Leon, Donna Reiches Erbe Diogenes Verlag Brunettis 20. Fall Das Projekt Gesunde Ernährung beschäftigte die Kinder mit verschiedenen Fragen, wie Welche Nahrungsmittel sind gesund?, Welche Lebensmittel braucht mein Körper zum wachsen?, Wovon darf ich viel essen, wovon nicht so viel?. Link, Charlotte Im Tal des Fuchses Blanvalet Verlag Spannungsroman Lorentz, Iny Flammen des Himmels Knaur Verlag Historischer Roman Munroe, Alice (Nobelpreisträgerin 2013) Zu viel Glück Fischer Verlag Kurzerzählungen Sachbuch Benecke, Mark Seziert Das Leben des Otto Prokop Verlag Das Neue Berlin Diese Fragen und viele weitere konnten die Kinder in unterschiedlichen Angeboten selbstständig erarbeiten. Das Arbeiten mit der Ernährungspyramide, das Herstellen von gesunden Fruchtquarks und -shakes, das Basteln eines Obstund Gemüsememoryspiels oder das gemeinsame Einkaufengehen, bereitete allen Kindern große Freude. Öffnungszeiten Montag 10 bis 13 Uhr Dienstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr Donnerstag 10 bis 13 Uhr Allen unseren Lesern wünschen wir ein erholsames Weihnachtsfest und viele persönlich erfreuliche Anlässe im Jahr 2014! Ihre Gemeindebibliothek Schulstraße 28, Tel.: gemeindebibliothek-helbra@web.de

12 Nr. 12/2013 FD Finanzen Geänderte Sprechtage der Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz Die Selbsthilfekontaktstelle wird 2014 in Hettstedt und Lutherstadt Eisleben die Sprechstunden dienstags durchführen. Erstmalig am Dienstag, dem 18. Februar 2014 von bis Uhr n Hettstedt im Rathaus, Am Markt 1-3 und in Lutherstadt Eisleben in der Straße des Aufbaus 24 im Nachbarschaftstreff am 18. Februar 2014, in der Zeit von bis Uhr. Zukünftig werden die Sprechtage in Sangerhausen donnerstags von bis Uhr in der Volkssolidarität, Mogkstraße 12 stattfinden. Erstmalig im Jahr 2014 am 20. Februar Bei Fragen steht allen an Selbsthilfe interessierten Bürgerinnen und Bürgern Frau Marszalek von der Selbsthilfekontaktstelle unter Telefon zur Verfügung. Information - FD Finanzen - Kasse SEPA - Zahlungsverfahren - Basis - Lastschrift Die bisherige Einzugsermächtigung wandelt sich automatisch in ein SEPA-Mandat um. Bei einem SEPA-Mandat ermächtigen Sie uns, Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen und weisen gleichzeitig Ihre Hausbank an, die auf Ihrem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - wird ab dem die bisherigen Einzugsermächtigungen durch SEPA-Lastschriftmandate ablösen. Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand. SEPA - Zahlungsverfahren - Überweisungen Für Überweisungen an die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - nutzen Sie bitte die nachfolgend genannten Kontoverbindungen. Deutsche Kreditbank IBAN DE BIC BYLADEM1001 Sparkasse MSH IBAN DE BIC NOLADE21EIL Volks- u. Raiffeisenbank IBAN DE BIC GENODEF1EILFD Finanzen/Kasse Bekanntmachung der Benndorfer Wohnungsbau GmbH über den Jahresabschluss 2012 Die Gesellschafterversammlung der Benndorfer Wohnungsbau GmbH hat am zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 mit einer Bilanzsumme von EUR ,08 EUR und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012, versehen mit dem uneingeschränkten und nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertreten durch Herrn Karbaum, Sangerhausen wird festgestellt. 2. Feststellung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2012 wird mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 0 EUR und einer Bilanzsumme von ,08 EUR festgestellt. 3. Entlastung des Geschäftsführers Dem Geschäftsführer, Herrn Gerhard Blume, wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt. 4. Entlastung des Aufsichtsrates Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt. Wiedergabe des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sangerhausen. Öffentliche Auslegung: Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2012 und des Lageberichtes erfolgt in der Geschäftsstelle der Benndorfer Wohnungsbau GmbH, Chausseestraße 1 in Benndorf in der Zeit vom bis zu folgenden Sprechzeiten: Montag geschlossen Dienstag und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Freitag Uhr Benndorf, den gez. Gerhard Blume Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss Anlage 5 Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbh, Benndorf Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbh für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-

13 Nr. 12/ tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Baugeschehen in Die Gemeinde wird in Verbindung mit dem Abwasserzweckverband Eisleben - Süßer See in der Holzhaussiedlung die Birkenallee und die Bergstraße in den Jahren 2014/2015 grundhaft ausbauen. Erneuert werden der Schmutz- und Regenwassersammler sowie die Straße als Mischverkehrsfläche. Dazu findet am , Uhr im Sonnensaal eine Informationsveranstaltung statt, zu der die aktuellsten Informationen dargelegt werden. Die Anlieger der betroffenen Bereiche sind natürlich auf das herzlichste eingeladen, gesonderte Einladungen ergehen nicht. Der Bürgermeister Neues aus dem Servicebüro der Gemeinde Das Jahr 2013 geht schon wieder mit riesigen Schritten dem Ende zu. Wie schnell doch so ein Jahr vergeht, vor allem wenn man von einer Woche zur anderen plant, bastelt und neue Themen sucht um die Gäste zu informieren und zu verwöhnen. Nach unserem Urlaub wurde es höchste Zeit wieder etwas zu unternehmen. Unsere Stammgäste hatten schon Entzugserscheinungen. Wir legten somit mit neuer Energie los. Viele ältere Menschen sind nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen, oder sind der Meinung es sei nicht lohnenswert für sich allein zu kochen. Also war einmal mehr die Zeit reif um auf die unterschiedlichsten Menülieferanten unserer Region aufmerksam zu machen. Stellvertretend für alle haben wir als einen der größten Lieferanten, die Volksküche aus Eisleben, gewinnen können, um uns einen Einblick in die Arbeit und die Angebote des Menüservices zu geben. Der Kundenbetreuer der Volksküche, Herr Born, erläuterte auf sehr nette Art unseren Gästen wie die Speisen zubereitet werden, was für Zutaten verwendet werden und wie die Ausfuhr der Essen organisiert wird. An dieser Stelle wollen wir auch einmal klarstellen, dass wir keine Werbung für irgendjemand machen. Wir stellen lediglich zur Information ab und zu Institutionen, Firmen etc. aller Art vor, damit die Angst vor Neuem genommen wird. Wenn jemand Hilfe braucht, bei uns wird ganz unbürokratisch geholfen. Jeder Gast unseres Hauses kann selbst entscheiden was er tun und lassen möchte und ob oder wie unsere Informationen ankommen. Der September stand mal wieder ganz im Zeichen des Herbstes. Wir hatten die Blauen Früchtchen, den Herbst an sich, die Weintrauben und die schönsten Herbstblumen zum Thema. Der Höhepunkt im Oktober waren die Landesliteraturtage. Dank unserer Gemeindebibliothekarin, Frau Schrader, konnten wir eine Lesung vom Feinsten anbieten. Unter dem Thema Heitere Geschichten, lieferten sich die beiden Schriftsteller, Roland Rittig und Kurt Wünsch eine wirklich heitere wechselhafte Vorlesung. Unseren Gästen hat es sehr gut gefallen. Im November haben einmal etwas Gutes für die Seele getan. Verschiedene Nahrungsmittel helfen manchmal aus dem Novembertief heraus zukommen. Unter dem Thema Früher war alles anders haben wir zum nächsten Kaffeeklatsch viele alte Kamellen aufleben lassen. Danach kamen die Farben ins Spiel. Was Farben mit unserem Aussehen zu tun haben und wie man auf die verschiedensten Farben reagiert, war schon sehr interessant. Eine Woche später hatten wir das Energiesparen als Thema ausgesucht. Wie und was man alles tun kann, damit der Geldbeutel nicht zu sehr belastet wird, konnten uns zwei nette Damen erläutern, welche als Stromsparhelfer mit dem Bundesverband der Energie-und Klimaschutzagentur Deutschland und der Caritasberatungsstelle in gemeinsamer Aktion den Stromspar- Check durchführen. Vielen Dank für die nette Beratung. Die Bauernregeln waren das nächste Thema unseres Kaffeeklatsches, natürlich haben wir nur die heiteren Regeln herausgesucht und damit viele Lacher auf unserer Seite gehabt. Das Neueste aus der Verbandsgemeinde konnten wir die Woche darauf erfahren. Der Verbandsgemeindebürgermeister hatte wieder einmal viele Fragen zu beantworten. Vielen Dank an Herrn Skrypek, für die Ausführungen und die mit viel Geduld beantworteten Fragen. Der Adventduft liegt wieder in der Luft und somit die leckeren Plätzchen, welche von uns zum verkosten bereitgestellt wurden, unter dem Thema Advent, Advent. Die Vorbereitungen zum Weihnachtsfest laufen auf Hochtouren, bei uns natürlich auch. Deshalb haben wir vom bis zum geschlossen. Wir möchten allen unseren Gästen eine schöne, friedvolle und nicht zu einsame Weihnacht wünschen. Ihre Serviceweiber

14 Nr. 12/2013 Die Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat Dezember den Senioren Wir gratulieren Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat Dezember den Senioren Herrn Bernd Rückriem Frau Christa Ulrich Herrn Willi Poppe Frau Ingrid Kommer Frau Ilse Hoffmann OT Ziegelrode Herrn Günter Kolbe Herrn Herbert Seifert Herrn Günter Kammlott Herrn Roland Klatt Frau Margot Grabow Herrn Hans Zinke Herrn Walter Bellstedt Frau Johanna Ahlborn Frau Ruth Kramer Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat Dezember den Senioren Herrn Roland Siegel Frau Heidemarie Lorz Herrn Manfred Viertel Herrn Richard Streich Herrn Günther Müller Frau Lieselotte Wietzke Herrn Walter Schmidt Herrn Erich Nachtweide Frau Christa Hennig Herrn Erich Kukla Herrn Erwin Schröder Herrn Ronald Hartwig Frau Gertraud Born Frau Helga Ecke Herrn Rudi Steinborn Herrn Günter Schneider Frau Anneliese Lawandofski Herrn Horst Köppe Herrn Gerhard Dockhorn Frau Christa Schulze Frau Käthe Köpp Frau Ursula Pawlowski Frau Annaliese Brunn Frau Frieda Kabisch Frau Erna Berghoff Frau Meta Kasten Frau Elfriede Kästner Die Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Inge Hellmanzik Herrn Richard Kleemann Frau Jutta Steiner Frau Marta Kuhnt Frau Hildegard Reinicke Frau Gertrud Stützer zum 83. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 98. Geburtstag zum 99. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 93. Geburtstag Frau Beate Kirchberg Herrn Gerhard Frohn Frau Erika Sturm Frau Erna Hell Die Gemeinde gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Brigitte Flader Frau Hildegard Seidel Herrn Josef Hofmann Herrn Klaus-Dieter Nitschke Frau Annelies Schäfer Frau Marie-Luise Paternoga Herrn Karlheinz Konschall Herrn Lothar Rische Herrn Eberhard Franke Frau Christa Reibstein Herrn Wolfgang Günther Frau Ilse Reinhardt Frau Agnes Stiller Herrn Werner Ahlborn Herrn Karl Wendrich Frau Irmgard Neubert Frau Eleonore Rothmann Herrn Paul Werner Herrn Fritz Heise Frau Edith Grumbach Frau Sophie Hüneburg Frau Johanna Idziaszek Frau Charlotte Köppner Frau Hildegard Fricke Frau Ursula Liebold Frau Liesbeth Schmidt Herrn Karl-Heinz Lindner Frau Charlotte Richardt Frau Hildegard Riemann Frau Gertraud Blosfeld Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat Dezember den Senioren Herrn Günter Pinetz Frau Helga Gries Frau Ingelore Grauel Herrn Gerhard Zawieja Herrn Hans Wiegmann Frau Christa Hempel Frau Ingeborg Müller Herrn Erich Beckmann OT Kreisfeld Herrn Wolfgang Bittner Herrn Wolfgang Karge Frau Christa Helbig Frau Anita Burkhardt Herrn Dr. Gerhard Knitzschke Herrn Franz Fajtl Frau Anneliese Schmidt Frau Johanna Voigt Frau Waltraud Bahling Frau Margret Sagel Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Ingrid Kasten Frau Sylvia Steinberg zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 91. Geburtstag

15 Nr. 12/ Frau Irene Jasper Herrn Arnold Voelkner Frau Elisabeth Beißert Herrn Norbert Kalek Frau Brigitte Dönau Herrn Ottomar Wedler Frau Anna Fischer Herrn Karl-Adolf Hofmann Herrn Georg Meister Frau Brigitte Lange Herrn Egon Pleyer Herrn Paul Krolik Frau Hildegard Schmidt Herrn Harry Röthel Herrn Gerhard Ungewitter Herrn Friedrich Kelsch Herrn Horst Roth Frau Henni Wiemer Frau Anneliese Walpurgis Frau Ilse Ehrenberg Frau Ilse Nenneker Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat Dezember den Senioren zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 95. Geburtstag Volkssolidarität Ortsgruppe Blankenheim Das war bei uns los Gestalten von Adventsgestecken Herrn Friedrich-Wilhelm Woelk Frau Ingrid Vester Frau Siegrun Deckert Frau Rosamunde Etzrodt Frau Astrid Bredemeier Herrn Walter Tetzel Frau Inge Walther Frau Edith Baumann Herrn Werner Bösche zum 81. Geburtstag Im November bastelten wir kleine weihnachtliche Gestecke zum Advent. Jahreshauptversammlung der VS Ortsgruppe Blankenheim! Besonders herzliche Glückwünsche übermitteln wir den Eheleuten Barbara und Albrecht Wieprich aus Helga und Wolfgang Bittner aus Hergisdorf Margret und Günter Heuer aus Benndorf Marlene und Joachim Müller aus Helga und Erich Pfeifer aus Doris und Harry Börstler aus Klostermansfeld welche im Dezember das Fest der Goldenen Hochzeit feiern Besonders herzliche Glückwünsche übermitteln wir den Eheleuten Marga und Heinz Schneemann aus Benndorf Ursula und Wolfgang Günther aus Lore und Karl-Heinz Popp aus Blankenheim welche im Dezember das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Besonders herzliche Glückwünsche übermitteln wir den Eheleuten Anneliese und Werner Lewandofski aus Benndorf welche im Dezember das Fest der Eisernen Hochzeit feiern. Der neue Vorstand der VS Ortsgruppe Blankenheim und GF-VS Sangerhausen K. Heisig Am führte die Ortsgruppe Blankenheim ihre Jahreshauptversammlung durch. Die Vorsitzende, Frau Walther, gab im Informationsbericht einen Rückblick über die im Jahr 2013 durchgeführten Veranstaltungen der Senioren. Die Feste zu den Jahreszeiten (Frühling, Sommer, Herbst und Winter) waren Veranstaltungen, die von den Bürgern Blankenheims, auch Nichtmitgliedern der VS, gut angenommen wurden. Besondere Höhepunkte waren unser Jolkafest und das 6. Sportfest der Senioren von Blankenheim unter dem Slogan Fit wie ein Turnschuh. Zu diesem sportlichen Höhepunkt wurden erneut die Patenkinder der Kita Storchennest von den Senioren eingeladen. Unter dem Motto Kunst oder Krempel! führten wir das Herbstfest durch. Der zentrale Höhepunkt im Jahr 2013 war die Feierstunde 68 Jahre Volkssolidarität am im Seniorentreff Blankenheim mit dem Forellenessen. Die 2 Gesprächsrunden mit Verbandsgemeindebürgermeister B. Skrypek fanden auch bei Nichtmitgliedern der VS regen Anklang und wurden gut besucht. Unter Anleitung von Nicole Schulz von der Physiotherapie Ste-

16 Nr. 12/2013 fan fand und findet jeden Donnerstag unser Seniorensport statt. Frau Walther brachte zum Ausdruck, dass die Ortsgruppe auf eine positive Bilanz im Jahr 2013 zurückblicken kann. Sie bedankte sich bei allen Helfern, die das Mitgliederleben unterstützt haben. Die Ortsgruppe Blankenheim wählte ihren neuen Vorstand. Das sind Frau Walther (Vorsitzende), Frau Raase (Stellvertreterin), Frau Gliem, Frau Viol und Herr Walther (Hauptkassierer). Herr Walther (Hauptkassierer) und Frau Raase (Revisor) wurden in ihren Funktionen wiedergewählt. Für die Delegiertenversammlung 2014 in Sangerhausen wurden Herr Keller als Delegierter, Herr Walther als Ersatzdelegierter und Frau Walther als Kandidatin für den Beirat gewählt.die Senioren der Ortsgruppe Blankenheim bedankten sich bei allen Helfern für ihre geleistete Arbeit im Jahre Nach einem gemütlichen Beisammensein endete die Veranstaltung gegen Uhr. Übrigens: Sie suchen noch das passende Geschenk für Weihnachten? Wir haben auch Gutscheine! Informationen und Anmeldung: oder Wer hat Lust Fußball zu spielen? Du hast Power ohne Ende. Du willst Spaß und Bewegung. Komm zu uns! Wir suchen dich für unser Team. Fußball ist v. a. Teamgeist, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und viel Spaß. Egal ob Groß oder Klein, ob Mädchen oder Junge, jeder kann mitmachen. Traut euch und schaut einfach mal beim Training vorbei. Unsere Trainingszeiten: Jahrgang 2007 und jünger Samstag 10:00-11:30 Uhr Jahrgang 2006 Donnerstag 16:30-18:00 Uhr Jahrgang 2005 Mittwoch 16:30-18:00 Uhr Jahrgang 2003/2004 Montag 16:45-18:30 Uhr Freitag 16:30-18:00 Uhr Das Training findet zur Zeit in der Turnhalle in Hergisdorf statt. Die Jugendspielgemeinschaft Mansfelder Grund -. Einladung Alle heimat- und geschichtsinteressierten Mitglieder und Mitbürger Wochenendexkursion Dreiländereck 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie, ggf. mit Anhang, recht herzlich zu folgender Veranstaltung ein: Die VS Ortsgruppe Blankenheim wünscht... allen Mitgliedern, Mitarbeitern, Freunden, Sympathisanten und Bürgern der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - ein friedliches Weihnachtsfest, frohe und besinnliche Feiertage im Kreise der Menschen, die ihnen nahe stehen. Einen guten Rutsch und weiterhin viel Erfolg im Jahr 2014! Vom 20. Dezember 2013 bis 13. Januar 2014 bleibt der Seniorentreff geschlossen. Winterferien-Abenteuer für Kinder von 7 bis 13 Jahren Programm: Eiskalter Ferienspaß, Winter-Rallye, Motorschlittenfahrt, Fackelwanderung u. v. m. Veranstaltungsort: Grüne Schule grenzenlos, Hauptstr. 93, Zethau/Erzgebirge. Am: Wochenende, Juli 2014 Ab: Treff 06:45 Uhr in Kreisfeld (Erholung/Berg) Abfahrt per Kleinbus (07:00 Uhr) In: Sammeln ca. 10:45 Uhr in Görlitz, ca. 11:00 Uhr Start der Stadtführung Thema: Wochenendexkursion Kultur und Wandern im Dreiländereck Tschechei - Polen - Deutschland inkl. Verkostung regionaler Spezialitäten Verpflegung: Halbpension im Hotel, Unterwegs Picknick Teilnahme mit Voranmeldung für alle Mitglieder, Einwohner und Mitbürger möglich! Teilnahme auf max. 14 Personen beschränkt! Unkostenbeitrag pro Person: Preis bitte erfragen für Mitglieder und für Nichtmitglieder bei Eigenanreise für Nichtmitglieder bei Mitfahrt im Kleinbus. Der Preis umfasst das Komplettprogramm inklusive folgender Leistungen: - An- und Abfahrt, Transport (außer bei Eigenanreise) - Eintritte und Führungen - Unterkunft im DZ (EZ gegen Aufpreis möglich, Preis bitte erfragen) - Halbpension im Hotel - Kurtaxe Rechtliche Hinweise und Teilnahmebedingungen! Das geplante Programm entnehmen Sie bitte der Anlage Mehrtagesexkursion Juli 2014 Ein kulturelles Wochenende im Dreiländereck in der Oberlausitz Unterkunft im Kurhaus Jonsdorf. An- und Abreise, sowie Tagestouren mit Kleinbussen und Pkw bei Selbstanreise. Rückfahrt: ca. 17:00 Uhr, voraussichtliche Ankunft in Kreisfeld: 21:00 Uhr

17 Nr. 12/2013! Wir bitten dringend um verbindliche Rück- & Anmeldung zur Wochenendexkursion vom 18. bis bis spätestens ! Spätere Anmeldungen können ggf. nicht berücksichtigt werden. Ich/Wir nehme/n an der o. g. Exkursion mit:... Personen verbindlich teil und benötige(n)... Doppelzimmer und... Einzelzimmer (Aufpreis!) Achtung!!! Wir weisen alle Teilnehmer ausdrücklich drauf hin, dass es sich um eine Exkursion handelt, bei welcher Strecken von in Summe ca. 12 km, auch in unbefestigtem, bergigem, steinigen oder rutschigen Gelände gewandert wird (alternative Mitfahrgelegenheit für unsere älteren Wanderfreunde und Wandermuffel vorhanden!)! Geeignetes Schuhwerk und entsprechende, wetterfeste Kleidung sind bitte zu tragen! Wanderpässe, Liederbücher und Schluckimpfungen so weit vorhanden, bitte mitbringen! Ort, Datum: Name, Vorname: Tel.: Anschrift: Die Unkostenpauschale (bitte erfragen/person bei mind. 14 Personen) für Fahrt, Unterkunft, Halbpension usw. ist bis spätestens zu entrichten. Eine Erstattung des Geldbetrages bei Absage oder Nichtteilnahme aus welchen Grund auch immer ist grundsätzlich nicht vorgesehen, die durch Nichtteilnahme entstandenen Un- und Mehrkosten werden damit verrechnet. Bei Nichterreichung der Mindestpersonenzahl ist der SV Eintracht Kreisfeld e. V. berechtigt, entsprechend der Mehrkosten nachzukassieren. Der Verein, als auch die Veranstalter und Organisatoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen, Kleidung, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Der unten Unterzeichnende hat für Personen gemeldet und zu zahlen. Mit seiner Unterschrift, hilfsweise auch mit Entrichtung des Geldbetrages und somit seiner Teilnahme, bestätigt der Teilnehmer, o. g. Bedingungen gelesen und anerkannt zu haben. Dies gilt auch für alle ihn begleitenden Personen. Unterschrift Teilnehmer: Ihr Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte im SV Eintracht Kreisfeld e. V. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten!

18 Nr. 12/2013 Der 3. Oktober 2013 war für die Langbahnkegler des TSV 1884 e. V. Benndorf ein besonderer Tag. Durch die Firma Wolf Zahntechnik GmbH Benndorf wurden den Keglerinnen und Kegler 8 neue Kegelkugeln übergeben. Herr Jörg Wolf, Zahntechnikermeister und Geschäftsführer, nahm sich persönliche die Zeit und übergab die Kugeln. Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals für diese Sachspende bedanken. Ganz besonders würden wir uns freuen, bei einem unserer nächsten Heimspiel unseres Vereines Zuschauer oder Interessenten begrüßen zu dürfen. Folgende Heimspiele finden in dieser Saison statt: I. Männermannschaft , Uhr gegen KSV Gerbstedt , Uhr gegen SV Einheit Sangerhausen , Uhr gegen SG Biesenrode I II. Männermannschaft , Uhr gegen KSV Empor Sangerhausen , Uhr gegen VFB 1906 Sangerhausen II , Uhr gegen SV Aufbau Sangerhausen , Uhr gegen KSV 1882 Klostermansfeld e. V. Weiterhin möchten wir uns auf diesem Wege auch bei der Gemeinde Benndorf für die langjährige Unterstützung unseres Sektion bedanken. Ohne diese wäre es nicht möglich, die Arbeit der Sektion Langbahnkegeln aufrecht zu erhalten. Rückläufige Mitgliederzahlen und erhöhte Kosten für Betriebsausgaben engen den Finanzrahmen der Sektion stark ein. Die Sektion Langbahnkegeln besteht zur Zeit aus 28 Mitgliedern, davon 18 Aktive. Die aktiven Mitgliedern tragen ihre Punktspiele in zwei Ligen, Kreisoberliga und Kreisliga, des KKV Mansfeld Südharz aus. Da die aktiven Mitgliederzahlen sehr gering sind, würde sich die Sektion Classickegelgen über Nachwuchs sowie neue Mitgliedschaften freuen. Die Traningszeiten finden wöchentlich Donnerstags ab Uhr in Benndorf, Hauptstraße 35 statt. Interessenten (Frauen und Männer) sind gern gesehen. Wo die Zweige am dichtesten hangen, die Wege am tiefsten verschneit, da ist um die Dämmerzeit im Walde das Christkind gegangen. Es musste sich wacker plagen, denn einen riesigen Sack hat s meilenweit huckepack auf den schmächtigen Schultern getragen. Zwei spielende Häschen saßen geduckt am schneeigen Rain. Die traf solch blendender Schein, dass sie das Spielen vergaßen. Doch das Eichhorn hob schnuppernd die Ohren und suchte die halbe Nacht, ob das Christkind von all seiner Pracht nicht ein einziges Nüsschen verloren. Anna Ritter Ein herzlich frohes Weihnachtsfest, viel Freude, Glück und Gesundheit für das neue Jahr wünscht der TSV Benndorf 1884 e. V. Der Vorstand Veranstaltungskalender des Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte im SV Eintracht Kreisfeld e. V. Datum Ort Veranstaltung Programm u. a. Dezember Mansfelder Land/Eisleben 40. Jahrestag der DuV- Besuch der KZ-Gedenkstätte Erstausstrahlung Wansleben am See, Jubiläumsveranstaltung im Gartenlokal Ernst Thälmann in Lutherstadt Eisleben; Besuch der Stollen von Mittelbau Dora bei Nordhausen im Harz :00 Uhr Gaststätte Weihnachtsfeier Vorweihnachtlicher Jahresrückblick in Zum Katharinenholz geselliger Runde bei Kaffee und Kuchen Kreisfeld Januar :00 Uhr Gaststätte Heimatgeschichtlicher Vortrag Geschichtliches und Interessantes aus Zum Katharinenholz dem Ort und der Region, genaues Kreisfeld Thema lag bei Drucklegung noch nicht fest, gern informieren wir Sie rechtzeitig via Einladung per Post oder Jahresauftaktexkursion Ziel lag bei Drucklegung noch nicht fest. Februar :00 Uhr Gaststätte Heimatgeschichtlicher Vortrag Geschichtliches und Interessantes aus Zum Katharinenholz Kreisfeld dem Ort und der Region, genaues Thema lag bei Drucklegung noch nicht fest, gern informieren wir Sie rechtzeitig via Einladung per Post oder

19 Nr. 12/ Dressurturnier vom bis in Veranstalter: RFV - Weißes Tal u. Umgebung e. V. in Zusammenarbeit mit dem Zucht- und Ausbildungsstall der Familie Wyszkowski aus. Die Dressurprüfungen werden von Reitpferdeprüfungen, Dressurpferdeprüfungen bis zur Klasse S *** ausgeschrieben. Das Turnier steht unter den Motto: Zucht und Sport - Hand in Hand Die Schirmherrschaft für unser Turnier hat die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Frau Madeleine Winter-Schulze übernommen! Der Zucht und Ausbildungsstall der Familie Wyszkowski in wünscht allen Züchtern und Sportlern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches neues Jahr! EDEKA-Gabriel unterstützt den BSV Klostermansfeld Heimspiele des BSV Klostermansfeld in Dezember Zum Abschluss des Spieljahres lädt der BSV Klostermansfeld am noch einmal zu einem spannenden Handballtag in die Benndorfer Sporthalle ein, wobei zwei Kreisduelle gegen den BSV Fichte Erdeborn auf dem Plan stehen sowie ein Vereinsduell der Männermannschaften. Beginnen wird der Spieltag um 12 Uhr mit der Partie der weiblichen D-Jugend gegen den BSV Fichte Erdeborn. Weiter geht es gegen den MSV Buna Schkopau, dann trifft die weibliche C-Jugend ab Uhr auf einen spielstarken Gegner, der im oberen Tabellendrittel am Ende der Saison zu erwarten ist. Die zweite männliche C-Jugend wird es ab Uhr mit einem schweren Gegner zu tun haben. Denn die Jungs sind seit Saisonbeginn neu in dieser Altersklasse und treffen mit dem BSV Fichte Erdeborn auf einen erfahrenen Gegner - Allerdings hat die Mannschaft bereits mehrfach in dieser Spielzeit bewiesen, dass sie gegen starke Gegner über sich hinauswachsen kann. Im Bezirkspokal des Spielbezirks Süd kommt es ab Uhr zu einem ganz besonderen Duell im Viertelfinale. Da die Begegnungen ausgelost werden, wurde für den BSV Klostermansfeld ein ganz besonderes gelost. Denn die zweite Männermannschaft (Kreisklasse) wird auf die erste Mannschaft (Bezirksliga) treffen. Partien in dieser Art gibt es sonst nur beim traditionellen Vereinsturnier Alt gegen Jung und somit ist es für beide Teams etwas Besonderes in diesem Rahmen aufeinander zu treffen. Eine weitere Motivation für beide Mannschaften besteht im Weiterkommen, denn dann wird man bereits im Halbfinale stehen. Festtagsgrüße des BSV Klostermansfeld Der BSV 1928 Klostermansfeld e. V. dankt allen Mitgliedern, Sponsoren und Fans für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und die tolle Unterstützung bei Heimspielen im vergangenen Jahr. Der Vorstand des BSV Klostermansfeld wünscht Ihnen ein schönes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr Außerdem freuen wir uns auf eine tolle gemeinsame Zeit bei den Spielen in der Benndorfer Sporthalle. Der Vorstand Feuerwehr Klostermansfeld Traditioneller Adventsnachmittag In Klostermansfeld ist es bereits zu einer guten Tradition geworden, den Samstag vor dem 1. Advent einen durch Feuerwehr und Schützenverein organisierten Adventsnachmittag durchzuführen. Am wurden viele Gäste aus Klostermansfeld und den umliegenden Orten auf dem Gemeindehof in der Kirchstraße begrüßt. Neben Glühwein, Rostbratwurst und Leckereien der Bäckerei Mädel fuhr auch eine kleine Eisenbahn in der Garage der Rettungswache. Der Klostermansfelder Musikverein stimmte alle Gäste musikalisch auf die Vorweihnachtszeit ein. Beim Bratwurstschießen im Schützenhaus konnte jeder sein Können unter Beweis stellen. Der Besuch des Weihnachtsmannes war für die Jüngsten des Ortes spannend und aufregend zugleich. Für die zweite Mannschaft der männlichen C-Jugend des BSV 1928 Klostermansfeld war bereits zu Saisonbeginn im September Weihnachten, denn für die neue Saison gab es neue Trikots. Gesponsert wurde die neue Spielkleidung von Herrn Gabriel (hinten l.), der mit seinem EDEKA-Markt in Klostermansfeld ansässig ist. Nicht nur die Mannschaft, sondern auch Vorstand Hartmut Heise (2. v. l., hinten) freute sich über die Unterstützung für die Jugendmannschaft des BSV Klostermansfeld, denn sie ist die Zukunft des Vereins und soll in einigen Jahren die Männermannschaft in der Bezirksliga unterstützen. Zu Gunsten der Jugendfeuerwehr Klostermansfeld verloste die Feuerwehr mit Unterstützung des Bauhofes der Gemeinde eine Multicarladung Kaminholz. Den glücklichen Gewinnern, Familie Schäfer aus Klostermansfeld, wurde das Holz noch am Abend geliefert. Die Feuerwehr Klostermansfeld bedankt sich an dieser Stelle bei allen, die an der Tombola teilgenommen haben und somit die Jugendfeuerwehr Klostermansfeld unterstützen. Erstmals spielte am späten Nachmittag die Band Still Nameless im Feuerwehrhaus. Die 5 jungen Musiker begeistern das Publikum bis in die späten Abendstunden. Die Tanzfläche, wo sonst die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr parken, war bei jedem Titel gut gefüllt. Der Ortswehrleiter Frank Ochsner sagte dazu: Das Konzept, den Adventsnachmittag mit einem Tanz ausklingen zu lassen ist voll aufgegangen. Der Ansturm auf

20 Nr. 12/2013 Glühwein, Rostbratwurst und Co. war so groß, dass wir am Ende des Abend ausverkauft waren. Die 5 Musiker der Band wurden noch am Abend für das nächste Osterfeuer der Gemeinde Klostermansfeld am gebucht, so Ochsner. Der Schützenverein Klostermansfeld und die Feuerwehr Klostermansfeld bedanken sich an dieser Stelle bei allen, die zum Erfolg des Festes beigetragen haben. AWO Klostermansfeld Im Jahr 2013 feierte das Haus der Begegnung seinen 20. Geburtstag. Im Vorfeld der Ereignisses gab es ein Kinder- und Familienfest. Mit vielen ehrenamtlichen Helfern, der Kita, der Sparkasse, der Feuerwehr, dem Heimatverein, dem Verein Bildung und Kultur und dem DRK wurde dieses Fest ein Erfolg. Dank an alle, die uns mit Spenden und Hilfe unterstützten. Wegen Personalmangel konnten wir im Jahr 2013 nicht mit Kindern im Haus arbeiten. Mit Hilfe der Gemeinde Klostermansfeld konnte das Problem gelöst werden. Im neuen Jahr werden wir den Kindern durch verschiedene Angebote, den Aufenthalt ermöglichen. Der Seniorenkreis findet wie immer dienstags ab Uhr mit abwechselnden Veranstaltungen und Themen statt. Dazu laden wir alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Unseren Klubraum und Küche stellen wir gern für Familienfeiern zur Verfügung (ca. 30 Personen Anmeldung bitte unter ). Wir wünschen unseren Mitgliedern der AWO und unseren Freunden frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr Olaf Greulich Vorsitzender Schenke Leben Spende Blut Das Jahr 2013 war für die AWO ein erfolgreiches Jahr. Bei unseren vier Blutspendeterminen konnten wir 276 Spender und 6 Erstspender verzeichnen. Leider ist die Blutspendebereitschaft rückläufig. Wir bitten Sie unsere Termine für das neue Jahr wahr zu nehmen. Sie haben schon am 2. Januar 2014 von Uhr bis Uhr, die Möglichkeit Blut zu spenden. Die weiteren Termine /14.07./ wie immer im Haus der Begegnung in der AWO. Beginnen Sie das neue Jahr mit einer guten Tat spenden Sie Blut! Greulich Vorsitzender Das Jahr neigt sich dem Ende zu und ich möchte dies zum Anlass nehmen, um mich bei allen Vereinsmitgliedern des Schützenvereins Klostermansfeld 1990 e. V. sowie den Sponsoren für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Ich wünsche den Vereinsmitgliedern und Ihren Familienangehörigen ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit und alles Gute für das kommende Jahr. A. Richter Vorsitzende Schützenverein Klostermansfeld 1990 e. V. Nächster Erscheinungstermin: Mittwoch, der 15. Januar 2014 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 7. Januar 2014 Kinder- und Jugendfeuerwehr bedankt sich für das Jahr 2013 Denkt euch, ich habe das Christkind gesehen! Es kam aus dem Walde, das Mützchen voll Schnee, mit rotgefrorenem Näschen. Die kleinen Hände taten ihm weh, denn es trug einen Sack, der war gar schwer, schleppte und polterte hinter ihm her. Was drin war, möchtet ihr wissen? Ihr Naseweise, ihr Schelmenpack - denkt ihr, er wäre offen, der Sack? Zugebunden, bis oben hin! Doch war gewiss etwas Schönes drin! Die Kinder und Betreuer der Kinderund Jugendfeuerwehr bedanken sich bei allen Mithelfern für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2014.

21 Nr. 12/ Heim - und Auswärtsspiele SSV 1882 Klostermansfeld Dezember 2013 Kreisliga Staffel Nordost ; 13:00 Uhr SG Klostermansfeld/MSV - SG Traktor Sandersleben Kreisklasse Staffel ; 13:00 Uhr SG Traktor Sandersleben2 - SG Klostermansfeld/MSV2 Hallenturniere im Dezember , ab 18:00 Uhr 6. Guido-Zahn-Cup Siersleben, Glück- Auf-Halle , ab 17:00 Uhr Glück-Auf-Halle Eisleben, Turnier des MSV Eisleben Hallenturniere im Januar 2014 Am richtet der SSV 1882 Klostermansfeld ab 10:00 Uhr sein nunmehr 15. Hallenturnier um den Pokal des Autohauses Schneider in der Benndorfer Sporthalle aus. Traditionsgemäß nehmen auch an diesem Turnier folgende Mannschaften teil: Gastgeber SSV 1882 Klostermansfeld; Aufbau Eisleben; Eintracht Quenstedt; BSC Siebigerode; Mansfelder SV; Blau-Weiß Ahlsdorf; MSV Eisleben und der Titelverteidiger Wacker, teil. Zu diesem Turnier sind alle Fans und Zuschauer recht herzlich eingeladen. Am , ab 18:00 Uhr bestreitet die zweite Männermannschaft des SSV 1882 Klostermansfeld ein Hallenturnier in der Glück-Auf-Halle Siersleben. Der Vorstand des SSV 1882 Klostermansfeld wünscht allen Mitgliedern, Fans und fußballbegeisterten Anhängern des Vereins eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr Frank Erdmenger Abteilungsleiter Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben Eisleben Pfarrkirche St. Gertrud Eisleben: sonntags: 10:00 Uhr Hochamt in der Pfarrkirche Dienstag, , :00 Uhr Eucharistische Anbetung 18:45 Uhr Abendmesse Freitag, :30 Uhr Beichtgelegenheit Pfarrer Oppelt (- 16:30 Uhr) Samstag, :30 Uhr Beichtgelegenheit Pfarrer Schwenke (- 16:30 Uhr) Dienstag, : Heiligabend 16:00 Uhr Krippenfeier 21:00 Uhr Christmette Mittwoch, : 1. Weihnachtstag 10:00 Uhr Festhochamt Donnerstag, : 2. Weihnachtstag 10:00 Uhr Hochamt Samstag, :30 Uhr Hl. Messe Dienstag, : Silvester 17:00 Uhr Dankmesse zum Jahresschluss Montag, : Hochfest der Erscheinung des Herrn 10:00 Uhr Festhochamt Religionsunterricht/Katechese: jeden Dienstag 15:30 Uhr Religionsunterricht 15:30 Uhr Katechese Firmkus: Samstag, :00 Uhr im Gemeindehaus Eisleben Scholaprobe: donnerstags 18:30 Uhr Jugend: freitags 19:30 Uhr Jugendstunde Messdienerstunde: samstags 10:30 Uhr Kirchenvorstand: nach Vereinbarung! Gottesdienst- und Kommunionhelfer: nach Vereinbarung! Kolping: Donnerstag, :30 Uhr im Gemeindehaus Eisleben Küstertreffen: Sonntag, nach dem Hochamt Klosterkirche St. Marien Helfta: sonntags 08:30 Uhr Hl. Messe 17:00 Uhr Vesper jeden 1. Sonntag im Monat nach der Hl. Messe eucharistische Anbetung bis zum Gebet der Sext Uhr Mittwoch, :00 Uhr Hl. Messe für die Pfarrei Dienstag, : Heiligabend 23:00 Uhr Christmette Mittwoch, : 1. Weihnachtstag 10:00 Uhr Festhochamt Donnerstag, : 2. Weihnachtstag 08:30 Uhr Hl. Messe Dienstag, : Silvester 23:15 Uhr Gottesdienst zum Jahreswechsel Mittwoch, : Hochfest der Gottesmutter Maria 15:00 Uhr Neujahrsmesse der Pfarrgemeinde, anschl. Neujahrsempfang Mittwoch, :00 Uhr Hl. Messe für die Pfarrei Sonntag, :00 Uhr Ökum. Vesper zum Abschluss der Weihnachtszeit Hedersleben Samstag, :00 Uhr Hl. Messe Samstag, :00 Uhr Wortgottesfeier Samstag, :00 Uhr Hl. Messe Volkstedt Samstag, :00 Uhr Wortgottesfeier Samstag, :00 Uhr Hl. Messe Hergisdorf donnerstags 08:30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, :00 Uhr Eucharistische Anbetung 08:30 Uhr Hl. Messe Samstag, :30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Mittwoch, : 1. Weihnachtstag 08:30 Uhr Festhochamt Donnerstag, : 2. Weihnachtstag 08:30 Uhr Hl. Messe Samstag, :30 Uhr Wortgottesfeier Donnerstag, :00 Uhr Eucharistische Anbetung 08:30 Uhr Hl. Messe anschl. Krankenkommunion Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Samstag, :30 Uhr Hl. Messe Sittichenbach Frauenkreis: Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat

22 Nr. 12/2013 Arbeitskreis Kirche St. Maria : Uhr jeden 2. Montag im Monat donnerstags: 09:00 Uhr Morgenlob in Sittichenbach Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Samstag, :30 Uhr Hl. Messe Dienstag, : Heiligabend 16:30 Uhr Krippenandacht Mittwoch, : 1. Weihnachtstag 08:30 Uhr Festhochamt Donnerstag, : 2. Weihnachtstag 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift Sonntag, :00 Uhr Adventskonzert des Kinderund Jugendchores in St. Gertrud Eisleben Mittwoch, :30 Uhr Adventsfeier unserer Kindertagesstätte in St. Gertrud Eisleben Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Lutherhof 16:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Alexa Mittwoch, : Hochfest der Gottesmutter Maria 15:00 Uhr Neujahrsmesse der Pfarrgemeinde in der Klosterkirche St. Marien zu Helfta, anschl. Neujahrsempfang Montag, : Hochfest der Erscheinung des Herrn 10:00 Uhr Festhochamt in der Pfarrkirche Eisleben 14:00 Uhr Ökumen. Gottesdienst im Heilig-Geist-Stift Besondere Mess- und Türkollekten: Samstag/Sonntag, 14./ Türkollekten für die Ortsgemeinden Dienstag/Mittwoch, 24./ ADVENIAT-Messkollekte weitere Messkollekten in der Weihnachtszeit Weltmissionstag der Kinder Krippenopfer Mittwoch, Afrika-Messkollekte Montag, Sternsinger-Aktion Aktuelle Änderungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise: > unter: > im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt wöchentlichen Zeiten der Gottesdienste und Termine Dienstag 8.30 Uhr Wortgottesfeier in Mittwoch Uhr hl. Messe in Klostermansfeld Freitag 8.30 Uhr hl. Messe in Samstag Uhr Vorabendmesse in (14.12./04.01.) in Klostermansfeld (11.12./21.12./28.12./11.12.) Sonntag Uhr Hochamt in (22.12./29.12./12.01) in Klostermansfeld (24.11./15.01.) Donnerstag Uhr Religionsunterricht in Klasse (außer in den Ferien) Uhr Chorprobe in Freitag Jugendstunde siehe Aushang weitere Termine: Uhr Roratemesse in Klostermansfeld Uhr Jugendvesper in Klostermansfeld Gospelkonzert in Klostermansfeld Uhr Roratemesse in Hettstedt Winterurlaub der Jugend ,Heiligabend Uhr Krippenandacht in Uhr Krippenandacht in Hettstedt Uhr Krippenandacht in Klostermansfeld Uhr Christmette in , Hochfest der Geburt des Herrn Uhr Hochamt in Klostermansfeld , Fest des Erzmärtyrers Stephanus Uhr Hochamt in Hettstedt , Silvester 9.00 Uhr hl. Messe in Hettstedt, St. Josef Uhr Jahresschluss in anschließend Silvesterfeier im Casino , Neujahr 18.30h Hochamt in Klostermansfeld Sternsingeraktion in der Pfarrei ( in, in Klostermansfeld, in Hettstedt) Uhr Hochamt in Hettstedt Uhr Reli: Sternsingeraktion im KBBW Uhr Musikalischer Frühschoppen mit Mittagessen im Casino Weitere Infos sind im Aushang bzw. in unserer Homepage ersichtlich. Kontaktdaten: Kath. Pfarrbüro Pestalozzistr Tel hettstedt.st-georg@bistum-magdeburg.de Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina, Benndorf Gottesdienste: Sonntag, , um 9.30 Uhr Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend Silvester, , um Uhr Jahresschlussandacht für alle Gemeinden in Gesprächskreis: Donnerstag siehe Wimmelburg Frauenkreis: Donnerstag, Uhr in Benndorf zusammen mit dem er Frauenkreis Donnerstag, Uhr in Benndorf zusammen mit dem er Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend

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