Beratungskonzept. Supervision
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- Benedict Weber
- vor 8 Jahren
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1 Beratungskonzept Supervision Einzel- und Gruppensupervision Teamsupervision Fallsupervision und Intervision Psychologische Praxis Dr. Alexander Bergert Fasanenweg Dortmund Tel.: 02 31/ Fax.: 02 31/ Internet: PPAN
2 Supervision - Grundverständnis Was bedeutet Supervision? Supervision ist eine angeleitete, freiwillige Selbstreflexion beruflichen Handelns. Wie auch im Coaching ist ein beruflicher Bezug gegeben, d. h. private Ziele Problemlagen und Problemlagen werden in Supervisionsprozessen nicht oder nur am Rande thematisiert. Supervisionsprozesse haben gelegentlich therapeutische Anteile, können eine Psychotherapie aber keinesfalls ersetzen. Methoden und Techniken der Supervision sind mit denen von Coachingprozessen durchaus vergleichbar. Die Deutsche Gesellschaft für Supervision (DGSv) beschreibt "Coaching [als] ein Beratungsangebot von Supervisor/innen". Eine genaue Abgrenzung beider Beratungsformate wäre rein akademischer Natur - in der Praxis wird Supervision vermehrt von Gruppen und Teams in Anspruch genommen, Coaching eher von Einzelpersonen. Zielgruppen für Supervisionen Im Fokus von Supervision stehen Arbeit und Beruf. Supervision richtet sich an folgende Zielgruppen: Einzelpersonen, die ihr berufliches Handeln reflektieren wollen (siehe Einzelsupervision) Gruppen von Personen, die nicht als Team zusammenarbeiten (siehe Gruppensupervision) Teams, die regelmäßig zusammenarbeiten (siehe Teamsupervision) Einzelpersonen/Teams, die regelmäßig konkrete Fälle reflektieren wollen (siehe Fallsupervision) Berufskolleginnen/Berufskollegen (siehe Intervision) Supervision ist hilfreich wenn... die emotionale Arbeitsbelastung ständig sehr hoch ist und Burn-out droht, neue Problemlösungsstrategien entwickelt werden sollen, die Arbeitspraxis Veränderungen unterworfen ist, Rollen- und Beziehungsdynamik zu Kunden oder Kollegen zu klären sind, die Zusammenarbeit im Team optimiert werden soll, Teams (noch) nicht als Team agieren und dies lernen wollen (Teamentwicklung), bei der fallbezogenen Arbeit schwierige Fälle reflektiert werden sollen. PPAN 1/6
3 Einzelsupervision Einzelpersonen nehmen Supervision üblicherweise in Anspruch, wenn es darum geht, die eigene berufliche Rolle zu reflektieren, das berufliche Handeln generell zu optimieren, sich auf berufliche Veränderungen vorzubereiten, (emotionale) Belastungen zu meistern, den Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern oder Kunden zu verbessern oder um Privat- und Berufsleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Ablauf einer Einzelsupervision Zu Beginn jedes Supervisionsprozesses steht das Contracting. Es dient dazu, den Auftrag des Supervisors klar zu definieren und zu formulieren. Dieser Auftrag ist die Basis des Beratungsvertrags, der zwischen Supervisand (Klient) und Supervisor zustande kommt. Je nach Art des Auftrags kann der Umfang eines Supervisionsprozesses stark stark schwanken. Einzelsupervisionen können nach wenigen Sitzungen abgeschlossen sein, komplexe Problemlagen können aber auch eine länger andauernde Begleitung erforderlich machen. Supervisionssitzungen dauern in der Regel 90 bis 120 Minuten. Zwischen den einzelnen Sitzungsterminen sollten ein bis zwei Wochen liegen, damit der Klient die Möglichkeit hat, Besprochenes zu reflektieren und ggf. in der Praxis einzusetzen und zu testen. Es ist sinnvoll, ein unverbindliches Vorgespräch zu vereinbaren. Einen Termin hierzu können Sie telefonisch oder per absprechen. Wenden Sie sich dazu bitte zu den Sprechzeiten an die Praxis. Die Sitzungen finden üblicherweise in der Praxis statt. In Ausnahmefällen kann auch ein anderer Ort vereinbart werden. PPAN 2/6
4 Gruppensupervision Gruppen- und Teamsupervision sollten nicht verwechselt werden. In der Gruppensupervision treffen sich Menschen, die sich u. U. gar nicht kennen und zufällig im gleichen Beruf tätig sind, während in der Teamsupervision Kollegen aufeinander treffen, die im beruflichen Alltag als Team zusammenarbeiten, somit aufeinander angewiesen sind. Daraus folgt, dass die Fragestellungen von Gruppen- und Teamsupervision grundsätzlich verschieden sind. In Gruppen bearbeiten alle Gruppenmitglieder ihre individuellen Belange während Teamsupervision in erster Linie der Teambildung bzw. der Optimierung des Teamhandelns dient. Gruppensupervision behandelt in etwa die gleichen Fragestellungen und Problemlagen wie die Einzelsupervision, nur dass hier eben mehrere Supervisanden (Klienten) gleichzeitig anwesend sind. Dies kann aus Zeitgründen sinnvoll sein oder auch aus ökonomischen Gründen. Ablauf einer Gruppensupervision Auch hier steht zu Beginn des Prozesses das Contracting. Die Anliegen der Gruppenmitglieder können sehr unterschiedlich sein, wenn ihnen auch jeweils ein Fokus auf berufliche Bezüge zugrunde liegt. Ein Contracting erfolgt daher mit jedem Gruppenmitglied einzeln und berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse aller Mitglieder. Supervisionssitzungen dauern in der Regel 120 Minuten (je nach Absprache). Zwischen den einzelnen Terminen liegen in der Regel mehrere Wochen, damit die Klienten ausreichend Zeit haben, Erarbeitetes zu reflektieren und sich auf die nächste Sitzung vorzubereiten. Besonders für die Gruppensupervision ist ein Vorgespräch zum Contracting im Vorfeld des Prozesses wichtig. Das Gespräch findet unverbindlich statt und wird nicht in Rechnung gestellt. Einen Termin hierzu können Sie telefonisch oder per absprechen. Wenden Sie sich dazu bitte zu den Sprechzeiten an die Praxis. Gruppensupervisionen werden ab einer Gruppenstärke von drei Personen angeboten. Die Sitzungen finden üblicherweise in der Praxis statt. Ausnahmsweise können andere Orte vereinbart werden. PPAN 3/6
5 Teamsupervision Teamsupervision dient der Teambildung und der Optimierung des beruflichen Handelns im Team. Hier treffen sich Kollegen, die im Berufsalltag miteinander arbeiten und aufeinander angewiesen sind. Das berufliche Miteinander in all seinen Facetten, die Interaktionen der Teammitglieder, ihre Kommunikation untereinander und nach außen, das Auftreten des Teams gegenüber der Teamleitung, anderen Vorgesetzten und Kunden, die Aufgaben des Teams in der Organisation, Störungen und Klärungen bei Konflikten - all dies können Themen einer Teamsupervision sein. Ablauf und Umfang einer Teamsupervision Vor Beginn einer Teamsupervision wird ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch mit der Teamleitung vereinbart, in welchem die zeitlichen und räumlichen Bedingungen und der eigentliche Auftrag geklärt werden. Weiterhin ist die unbedingte Vertraulichkeit zwischen Team und Supervisor gegenüber der Teamleitung zu thematisieren. Supervisionssitzungen dauern in der Regel 120 Minuten. Bei Bedarf - wenn betriebliche Rahmenbedingungen dies nicht zulassen - kann auch eine abweichende Zeit vereinbart werden. Teamsupervision bedeutet immer, dass ein Prozess in Gang gesetzt wird mit dem Ziel, dass sich dieser Prozess nach Ablauf der Supervision verselbstständigt hat und weiterläuft. Teamfindungs- und -bildungsprozesse in Gang zu setzen kann je nach Größe und Zusammensetzung des Teams und in Abhängigkeit von der individuellen Problemlage des Teams unterschiedlich lange dauern. Eine Mindestanzahl von Sitzungsterminen soll hier nicht empfohlen werden, jedoch hat sich gezeigt, dass erfolgreich verlaufende Supervisionsprozesse mit Teams zwischen fünf und zehn jeweils 120-minütige Sitzungen in Anspruch nehmen. Ein Vorgespräch zur Klärung des Auftrags ist unbedingt erforderlich, bleibt unverbindlich und wird nicht in Rechnung gestellt. Wenden Sie sich dazu bitte zu den Sprechzeiten an die Praxis. In den meisten Fällen ist Teamsupervision Teil der Arbeitszeit und findet daher in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Ein ausreichend großer Besprechungsraum, in dem alle Teammitglieder Platz finden, ist Voraussetzung. Sollten ausnahmsweise keine adäquaten Räumlichkeiten vorhanden sein, stehen praxiseigene Seminarräume zur Verfügung bzw. können entsprechende Räumlichkeiten vermittelt werden. PPAN 4/6
6 Fallsupervision Personen, die in helfenden Berufen oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im sozialen Bereich fallbezogen arbeiten, haben die Möglichkeit Fallsupervision in Anspruch zu nehmen. Hier steht die Fachkompetenz des Supervisanden (Klienten) und seine Beziehung zum Fall (Kunde, Klient, Patient) im Vordergrund. Fallbezogene Arbeit bringt häufig Nähe-Distanz-Problematiken mit sich und wird häufig als emotional belastend empfunden. Die Arbeitsbelastung ist enorm und die Gefahr eines Burn-Out hoch. Zudem vermischen sich bei helfend tätigen Menschen sind gelegentlich berufliche und private Probleme. Dies sind klassische Ansatzpunkte der Fallsupervision. Ablauf und Umfang einer Fallsupervision Das Vorgehen In der Fallsupervision ist stark strukturiert und konzentriert sich auf wenige fachliche, emotionale oder die Sozialkompetenz betreffende Aspekte des jeweiligen Falls. Die Reflexion eines Falls kann innerhalb einer Sitzung (Umfang 30 bis 60 Minuten) erfolgen. Fallsupervision ist in vielen helfenden Berufen etabliert und sollte regelmäßig, d. h. monatlich oder alle zwei Monate erfolgen. Üblicherweise fungieren Institutionen (Behörden oder Organisationen) als Auftraggeber für ihre Mitarbeiter. Es können aber auch Einzelpersonen Fallsupervision in Anspruch nehmen. Ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch können Sie zu den Sprechzeiten der Praxis vereinbaren. Da Fallsupervision häufig eine fundierte Feldkompetenz des Supervisors voraussetzt (er muss das berufliche Umfeld, die beruflichen Gegebenheiten und die Rahmenbedingungen der Berufsausübung des Klienten kennen), sollte bei der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden, ob eine Fallsupervision für ein bestimmtes Berufsbild möglich ist. Die Sitzungen finden je nach Vereinbarung in der Praxis oder am Arbeitsplatz des Klienten statt. PPAN 5/6
7 Intervision Für Berufskolleginnen und Berufskollegen bietet die Praxis einmal monatlich eine Intervisionsgruppe an. Diese Runde dient der kritischen Reflexion von Beratungsprozessen (auf Wunsch nach Balint), der Methodenlehre und dem informellen Austausch untereinander. Die Intervision steht allen selbstständig oder im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses beratend tätigen Menschen offen. Dazu zählen insbesondere Sozialarbeiter/innen Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen Diplompädagoginnen/Diplompädagogen Psychologische Berater/innen Coaches, Supervisorinnen/Supervisoren Heilpraktiker/innen - Psychotherapie (HP) Psychotherapeutinnen/-therapeuten Zeit und Ort Die Intervisionsgruppe findet in der Praxis am Fasanenweg 35 jeweils am 1. Dienstag im Monat von bis Uhr statt (sofern dieser Tag auf einen Feiertag fällt, wird ein Ausweichtermin bekannt gegeben). Die Intervision dient der Förderung und Weiterentwicklung beruflich relevanter Kompetenzen und der kritischen Durchsicht problematischer Fälle im Kollegenkreis. Sie ist damit Teil der Qualitätssicherung professioneller Tätigkeit. Die Teilnahme an der Gruppe ist kostenlos und für alle Seiten unverbindlich. Eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Teilnahme hat sich jedoch als sinnvoll erwiesen. Interessierte wenden sich bitte vorab formlos per oder telefonisch an die Praxis. Sie werden dann in einen -Verteiler aufgenommen und über etwaige Terminverschiebungen informiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Intervisionsgruppe nicht wirtschaftlichen, finanziellen oder Marketing-Zwecken sondern ausschließlich der beruflichen Weiterentwicklung dient. Die Gruppe behält sich vor, neue Mitglieder nur dann aufzunehmen, wenn eine Gruppengröße von 12 Personen nicht überschritten wird. PPAN 6/6
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