Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern

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1 Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen: Bundesautobahn A 8 vom Regierung von Oberbayern

2 Impressum Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen: Bundesautobahn A8 vom Herausgeber Regierung von Oberbayern Maximilianstraße München Telefon: +9 (89) 76-0 Telefax: +9 (89) poststelle@reg-ob.bayern.de Internet: Bildnachweis Wappen Titelseite, Abbildung Bayerisches Landesamt für Umwelt Abbildung 7, Abbildung 8, Anhang Regierung von Oberbayern Logo (Titelseite und Fußzeile), Abbildung, Abbildung, Abbildung, Abbildung, Abbildung 6 Nutzungsbedingungen Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieses Lärmaktionsplans unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von Ihnen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieses Lärmaktionsplans oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Diese erteilen wir auf Anfrage. Weiterhin können Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Auch über das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben wir Ihnen auf Anfrage nähere Auskünfte.

3 Abbildung : Blick auf die Bundesautobahn A 8 und Wallfahrtskirche Wilparting [] Regierung von Oberbayern

4 Inhaltsverzeichnis Einführung und Anlass... 6 Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation Örtliche Situation und Verkehrsstruktur Verkehrsaufkommen auf der Autobahn und Entwicklung...0. Geschwindigkeiten auf der Autobahn...0 Zuständigkeiten... Rechtlicher Hintergrund.... Lärmaktionsplan.... Lärmkarten...6. Geltende Grenzwerte Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen Lärmschutz in der Bauleitplanung Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Lärmsanierung an bestehenden Straßen durch bauliche Maßnahmen Lärmschutz an bestehenden Straßen durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen... Lärmbelastung in Irschenberg.... Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (Isophonenkarten).... Lärmstatistik für die und Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Lärmstatistik für alle Hauptverkehrsstraßen Lärmstatistik für die Autobahn Lärmminderungsmaßnahmen Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung bei Autobahnen Bereits vorhandene Maßnahmen Bei der Kartierung des LfU bereits berücksichtigte Maßnahmen Bereits vorhandene bauliche Maßnahmen der ABDSB Bereits vorhandene straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen Bereits vorhandene Maßnahmen der Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) Bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen der ABDSB Bereits geplante Maßnahmen der Ruhige Gebiete Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit Bereits im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachter Maßnahmenvorschlag: Vorschlag der zur Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Bundesautobahn A Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Bewertung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung...9 Regierung von Oberbayern

5 9 Maßnahmenverwirklichung Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der bereits vorhandenen Maßnahmen Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Zeitlicher Ablauf... 0 Zusammenfassung... Einvernehmen nach Art. 8a Abs. Satz BayImSchG...8 Quellenangaben...9 Abbildungsverzeichnis... Tabellenverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Anhang A Erläuterung des LfU vom 7..0 Kartierung der Hauptverkehrsstraßen 0 Eingangsdaten, Arbeitsschritte, Ergebnisse A Übersichtskarten und Detail-Lärmkarten L DEN und L Night A Bewertung der Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Regierung von Oberbayern

6 Einführung und Anlass Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [], 7d BImSchG sind für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken und der Großflughäfen Lärmaktionspläne aufzustellen mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Gem. 7b BImSchG ist eine Hauptverkehrsstraße eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, die jeweils ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweist. Durch die. BImSchV [] wird das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation festgelegt. Die. BImSchV gilt für die Kartierung von Umgebungslärm und konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach 7c BImSchG. Danach sind bestimmte Pegelbereiche darzustellen und es ist die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben. Die ist bei der im Jahr 0 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt [LfU] für das Gebiet des Freistaates Bayern durchgeführten. Stufe der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen erfasst worden. Durch die Nähe der Bundesautobahn [BAB] A 8 (München Salzburg) ist im Gebiet der eine relevante Anzahl von Menschen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet. Dies erfordert die Aufstellung eines Lärmaktionsplans zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zumindest für die kartierten Gebiete, in denen die Werte gem. Abs. Satz Nr. der. BImSchV dargestellt sind. Bei den Orten handelt es sich um das Gebiet um die genannte Hauptlärmquelle, wobei Planungen zum Schutz einzelner Objekte nicht erforderlich sind. Der Lärmaktionsplan für die Autobahn A 8 für den Bereich der ist aufgrund der vom LfU berechneten Überschreitungen der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz [StMUV] vorgegebenen Anhaltswerte L DEN von 67 db(a) bzw. L Night von 7 db(a) für die. Stufe der Lärmaktionsplanung veranlasst. Im Rahmen der. Stufe der Lärmaktionsplanung war Irschenberg nicht betroffen, da aufgrund der damals maßgeblichen höheren Anhaltswerte L DEN von 70 db(a) bzw. L Night von 60 db(a) kein Lärmbrennpunkt gegeben war. Regierung von Oberbayern

7 Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation. Örtliche Situation und Verkehrsstruktur In den nachfolgenden Abbildungen sind der großräumige Verlauf der Bundesautobahn A 8, der Verlauf in der und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Irschenberg dargestellt. A 8 Quelle: Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung Abbildung : Übersichtskarte Bundesautobahn A 8 [] Regierung von Oberbayern

8 Quelle: Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung Abbildung : Ortskarte Irschenberg [] Regierung von Oberbayern

9 Quelle: Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung Wohnbauflächen Gewerbliche Bauflächen Versorgungsflächen Sonderflächen Gemischte Bauflächen Gemeinbedarfsflächen Öffentliche Grünflächen Planung Abbildung : Flächennutzungsplan Irschenberg mit Legende [] Regierung von Oberbayern

10 . Verkehrsaufkommen auf der Autobahn und Entwicklung Nach der letzten Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 00 liegt auf der Bundesautobahn A 8 im Bereich der folgendes Verkehrsaufkommen vor []: Bundesautobahn A 8 Tabelle : Abschnitt DTV 00 (Lkw-Anteil Tag/Nacht in %) AS Weyarn AS Irschenberg AS Irschenberg AS Bad Aibling Prognose DTV 00 (Lkw-Anteil Tag/Nacht in %) (,8/,7) (,8/,7) (,8/,7) (,/,) Verkehrsaufkommen an der A 8 im Jahr 00, sowie Prognosewerte 00 [] AS: Anschlussstelle DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (in Kfz/ h). Geschwindigkeiten auf der Autobahn Die Geschwindigkeiten auf der Autobahn A 8 im Bereich Irschenberg sind folgendermaßen geregelt []: Fahrtrichtung Salzburg: - von km,9 bis km,7 Geschwindigkeitsbegrenzung 0 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit - von km,7 bis km 6,07 Geschwindigkeitsbegrenzung 00 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit Fahrtrichtung München: - von km,60 bis km,00 vorrübergehend angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung 00 km/h ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen Aufhebung des vormals vor 00 bestandenen LKW-Überholverbots - von km,00 bis km 9,000 Geschwindigkeitsbegrenzung 00 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit - von km 9,000 bis km,0 Geschwindigkeitsbegrenzung 0 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit Regierung von Oberbayern

11 Zuständigkeiten Zuständige Behörde im Sinne von 7e Abs. BImSchG für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach 7d BImSchG für Bundesautobahnen sind in Bayern die (Bezirks-) Regierungen (Art. 8a Abs. Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) [6]); im Fall von Irschenberg somit die Regierung von Oberbayern. Nach Art. 8a Abs. BayImSchG ist das LfU zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten für die Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen. Die Umsetzung von Maßnahmen obliegt den jeweiligen Straßenbaulastträgern, d.h. hier dem Bund bzw. wegen der Ausführung dieser Bundesverwaltung durch die Länder, der Autobahndirektion Südbayern [ABDSB] als zuständige Landesbehörde. Da die im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachtenden Verkehrsanlagen sich nicht in gemeindlicher Baulast befinden, sind für die Umsetzung von Maßnahmen der Lärmaktionsplanung die Kommunen zum überwiegenden Teil nicht zuständig. Dennoch können auch die Kommunen Maßnahmen, die in die kommunale Planungshoheit fallen, wie z. B. Bauleitplanung oder kommunale Schallschutzfensterprogramme, umsetzen. Die Gemeinden haben die Aufgabe der Lärmaktionsplanung an Bundes- und Staatsstraßen und in Ballungsräumen. Regierung von Oberbayern

12 Rechtlicher Hintergrund. Lärmaktionsplan Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen. Umgebungslärm sind nach Art. Buchstabe a der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (Richtlinie 00/9/EG) [7] unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Industrie- und Gewerbeanlagen verursacht wird. Sog. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (Richtlinie 00/9/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom. Juni 00 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 79) [8] in nationales Recht umgesetzt. Artikel des Gesetzes fügt in das BImSchG einen sechsten Teil Lärmminderungsplanung ( 7a - 7f) ein. Nach 7c BImSchG waren bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca Kfz/ h), für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr (ca. 6 Züge/ h) und für Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Bis zum waren nach 7d BImSchG für Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen (. Stufe). Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca Kfz/ h) gelten entsprechende Fristen bis für die Kartierung bzw für die Lärmaktionspläne (. Stufe). Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht sowie bei der Festlegung der landesrechtlichen Zuständigkeiten können bzw. konnten die o. g. Termine nicht eingehalten werden. Einschlägige Norm für die Ausarbeitung und Durchführung der Lärmaktionspläne ist 7d BImSchG, der für die Mindestanforderungen an die Lärmaktionspläne auf den Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie verweist. Wesentliche Bestandteile eines Lärmaktionsplans sind neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation die Benennung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Hierbei wird unterschieden in: Maßnahmen, die aufgrund anderer (Fach-)Planungen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Verkehrsbehörden und der kommunalen Bauleitplanung bereits erfolgt oder geplant sind und Regierung von Oberbayern

13 Maßnahmen, die darüber hinaus im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft und festgelegt werden sollen. Zeitlich wird differenziert in: bereits vorhandene oder kurz vor Umsetzung befindliche Maßnahmen, Maßnahmen, die für die nächsten Jahre geplant sind und Maßnahmen, die im Rahmen einer langfristigen (Lärmminderungs-)Strategie beabsichtigt sind. Lärmaktionspläne sind verbindliche Handlungskonzepte für die Träger der öffentlichen Verwaltung. Diese haben die Vorgaben des Lärmaktionsplans im Rahmen der jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften umzusetzen. Eine unmittelbare Außenwirkung zugunsten oder zulasten des Bürgers entfalten Lärmaktionspläne nicht. Je nach Art der im Lärmaktionsplan enthaltenen Vorgaben reicht die Bindungswirkung für die zur Umsetzung zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung gemäß 7d Abs. 6 BImSchG i. V. m. 7 Abs. 6 BImSchG unterschiedlich weit. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten. Nach der ersten Möglichkeit gemäß 7d Abs. 6 BImSchG i. V. m. 7 Abs. 6 Satz BIm- SchG sind die Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen festgelegt werden durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder anderen Rechtsvorschriften zwingend durchzusetzen. Beispiele für behördliche Anordnungen bzw. sonstige Entscheidungen sind insbesondere Verkehrsbeschränkungen und -verbote nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) [9]. Die im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung können nur umgesetzt werden, wenn sie nach dem einschlägigen Fachrecht zulässig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage aus dem Fachrecht vor, sind die zuständigen Fachbehörden zur Umsetzung verpflichtet. Nach der zweiten Möglichkeit im Rahmen der Bindungswirkung haben gemäß 7 d Abs. 6 BImSchG i. V. m. 7 Abs. 6 Satz BImSchG, sofern im Lärmaktionsplan planungsrechtliche Festlegungen (insb. Verkehrswegeplanung, Schallschutzmaßnahmen in der Bauleitplanung) vorgesehen sind, die zuständigen Planungsträger diese Vorgaben bei ihren späteren Planungen zu berücksichtigen, d. h. diese sind mit den übrigen von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belangen abzuwägen. Sie nehmen somit die Entscheidung, ob und in welcher Form eine bestimmte (Verkehrs-)Planung erfolgt, nicht vorweg. Planungsrechtliche Festlegungen können alle Ebenen der räumlichen Gesamtplanung (insb. Raumordnung, Linienbestimmung von Verkehrswegen sowie Bebauungspläne) betreffen. Die eingeschränkte Bindungswirkung des 7d Abs. 6 BImSchG i. V. m. 7 Abs. 6 Satz BImSchG erfasst auch andere behördlichen Planungsentscheidungen, welche eine umfassende Abwägung widerstreitender Interessen voraussetzen, wie insb. die Planfeststellung von Infrastrukturvorhaben. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) ist der Bund grundsätzlich verpflichtet, aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Aufstellung von Lärmschutzwänden) bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (6. BImSchV) [0] durchzuführen. Weiter werden in der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (. BImSchV) [] Art und Umfang der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzwürdige Räume in baulichen Anlagen festgelegt. Auch nur insoweit können im Lärmaktionsplan Schallschutzmaßnahmen verbindlich festgelegt werden. Darüber hinaus kann der Bund als Träger der Straßenbaulast Regierung von Oberbayern

14 für Bundesautobahnen im Wege der Lärmaktionsplanung ohne Zustimmung nicht zu weitergehenden Schallschutzmaßnahmen (z. B. Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge) verpflichtet werden. Lärmaktionspläne der Regierung bedürfen nach Art. 8a Abs. Satz BayImSchG des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden. Gem. Umgebungslärmrichtlinie und in Übereinstimmung mit der Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt [] ist die Öffentlichkeit über die Lärmkarten und Aktionspläne zu informieren. Bei der Ausarbeitung der Aktionspläne ist darüber hinaus auch die Öffentlichkeit anzuhören und deren Mitwirkung sicherzustellen. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu unterrichten. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (vgl. 7c Abs. BImSchG und 7d Abs. BImSchG). Haushaltsvorbehalt Die in den Lärmaktionsplänen enthaltenen Maßnahmen werden im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel umgesetzt und lösen keine Ansprüche nach dem Konnexitätsprinzip aus. Strategische Umweltprüfung (SUP) Der Lärmaktionsplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) []. Ebenfalls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch den Plan gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf Vorhaben nach Anlage zum UVPG haben. Der Plan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer SUP bei der Aufstellung dieses Lärmaktionsplans. Regierung von Oberbayern

15 Ablauf der Lärmaktionsplanung Lärmkartierung (LfU) Auswertung der Lärmkartierung (LfU/Regierung) Erstellung eines ersten Entwurfs des Lärmaktionsplans (Regierung) Abstimmung des Planentwurfs mit Kommune und Autobahndirektion (Regierung) Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Regierung) Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und ggf. Berücksichtigung (Autobahndirektion/Kommune/Regierung) Erarbeitung des abschließenden Entwurfs und Abstimmung mit Autobahndirektion und Kommune (Regierung) Inkraftsetzen des Lärmaktionsplans und Veröffentlichung (Regierung) Abbildung : Ablauf der Lärmaktionsplanung Regierung von Oberbayern

16 . Lärmkarten Aufbauend auf der Lärmkartierung erfolgt die Lärmaktionsplanung, daher kommt der Lärmkartierung eine besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen an die Lärmkarten hat der Bund durch die Verordnung über die Lärmkartierung vom (. BImSchV, BGBl. I S. 6) festgelegt. Die bis zur Einführung harmonisierter europäischer Regelungen vorläufigen Berechnungsmethoden für Lärmkarten nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden am bekannt gemacht und im Bundesanzeiger Nr. a [] veröffentlicht. Im Einzelnen sind folgende Verfahren anzuwenden: VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, VBUSch: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen, VBUF: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen und VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe Die Ermittlung der Anzahl der durch Umgebungslärm belasteten Personen und die Größe der belasteten Flächen werden durch die vorläufige Berechnungsmethode VBEB [] vorgenommen. Einzelheiten hierzu können dem Anhang entnommen werden. Eine Ermittlung des Lärms durch Messungen ist nach der. BImSchV nicht vorgesehen. Nach den Berechnungsmethoden werden für Immissionsorte in ca. m Höhe über dem Boden die äquivalenten Dauerschallpegel für die Zeiträume Tag-Abend-Nacht als Index L DEN (Day, Evening, Night) und die Nacht als Index L Night berechnet. Der Dauerschallpegel L DEN wird aus den Kenngrößen L Day für den Zeitraum von 06:00 bis 8:00 Uhr, L Evening für den Zeitraum von 8:00 bis :00 Uhr und L Night für den Zeitraum von :00 bis 06:00 Uhr ermittelt; die größere Störwirkung von Geräuschen in den Abend- und Nachtstunden wird dabei durch Zuschläge berücksichtigt. Regierung von Oberbayern

17 . Geltende Grenzwerte.. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung Die Umgebungslärmrichtlinie wie auch die 7a-f BImSchG enthalten keine Grenzwerte und auch keine unmittelbare Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans. Für die Wirkung verweist 7d Abs. 6 BImSchG auf die entsprechenden Regelungen zu den Luftreinhalteplänen in 7 Abs. 6 BImSchG, wonach die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechts durch die jeweils zuständigen Behörden zu erfolgen hat. Die Behörden sind an den Lärmaktionsplan gebunden; eine Ausnahme bilden planerische Festlegungen, diese haben die Planungsträger bei ihren Planungen lediglich zu berücksichtigen ( 7 Abs. 6 Satz BImSchG). Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch den Bund gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu fokussieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit StMUG (jetzt: StMUV) den Regierungen gem. den überarbeiteten Hinweisen zur Lärmaktionsplanung in Bayern für die Regierungen vom.07.0 [6] für Straßenverkehrslärm als Anhalt die Überschreitung eines -Stunden-Wertes L DEN von 67 db(a) oder eines Nachtwertes L Night von 7 db(a) vorgegeben, wenn gleichzeitig mehr als 0 Einwohner nach VBEB in einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Lärmaktionsplanung in Erwägung gezogen. Anmerkung: Für die. Stufe der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen auf der Grundlage der Lärmkartierung 0 sind die o. g. Anhaltswerte für Straßenverkehrslärm heranzuziehen. Die Anhaltswerte für Straßenverkehrslärm wurden mit den o. g. überarbeiteten Hinweisen analog zu den zwischenzeitlich abgesenkten Sanierungsgrenzwerten für Bundes- und Staatsstraßen um db(a) reduziert. Zur Bewertung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung wird auf den immissionsschutzfachlich kritischeren Nachtzeitraum abgestellt. D. h., Grundlage für die Abschätzung der Anzahl der infolge von Schallschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen entlasteten Personen ist die Zahl derjenigen Bewohner von Gebäuden mit einer Lärmbelastung nachts (L Night ) > 7 db(a). Damit werden gleichzeitig die betroffenen Gebäude bzw. deren Bewohner mit einer über den gesamten Tageszeitraum gemittelten Lärmbelastung (L DEN ) > 67 db(a) erfasst, da an diesen Gebäuden auch der Wert L Night von 7 db(a) überschritten wird. Nur soweit schutzwürdige Nutzungen ausschließlich in der Tagzeit erfolgen (wie z. B. Schule, Kindergarten), wird zur Abschätzung der Betroffenenzahlen der L DEN betrachtet... Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen Beim Lärmschutz an Straßen wird grundsätzlich nach Lärmvorsorge und Lärmsanierung unterschieden, wie nachstehendes Schema zeigt. Die Unterscheidung ist insb. für die Umsetzbarkeit von Maßnahmen und zur Festlegung von Ansprüchen auf Lärmschutz entscheidend. Regierung von Oberbayern

18 Lärmvorsorge Lärmsanierung Ausweisung von Baugebieten (DIN 800-) Überschreitung von Grenzwerten an bestehenden Straßen (VLärmSchR 97) Neubau oder wesentliche Änderung von Straßen (6. BImSchV) Überschreitung von Richtwerten an bestehenden Straßen (siehe Kap....) Abbildung 6: Schaubild Lärmschutz an Straßen Die Lärmvorsorge dient dem Zweck, dem Entstehen erheblicher Belästigungen sowie gesundheitlicher Gefährdungen bei der Ausweisung von Baugebieten und bei Straßenneubauvorhaben bzw. wesentlichen Änderungen bestehender Straßen vorzubeugen und diese zu vermeiden. Die Lärmsanierung dient dem Zweck, an bestehenden Straßen die Lärmbelastung zu mindern. Sie kann sowohl aus aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwänden, - wällen oder lärmminderndem Asphalt, als auch aus passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen, sowie aus straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverboten, bestehen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die jeweiligen materiellen Regelungen des nationalen Fachrechts heranzuziehen.... Lärmschutz in der Bauleitplanung Bei der Ausweisung und Änderung von Baugebieten an bestehenden Straßen im Rahmen der Bauleitplanung ist gem. Abs. Nr. 6 und 9 Abs. Nr. Baugesetzbuch (BauGB) [7] der Schutz vor erheblichen Verkehrslärmeinwirkungen sicherzustellen. Zudem ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Hierzu wird die DIN 800- (Schallschutz im Städtebau Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung) [8] zur Anwendung empfohlen [9]. Für die Beurteilung sind die im Beiblatt zur DIN 800- [0] genannten Orientierungswerte heranzuziehen. Diese sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Für die einzelnen Nutzungen sind im Beiblatt zur DIN 800- folgende Orientierungswerte angegeben: Regierung von Oberbayern

19 Nutzungen reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenund Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Orientierungswert in db(a) tags (06:00-:00 Uhr) 0 0 bzw. bzw bzw bzw. 6 bzw. 0 bis 6 bis 6 Orientierungswert in db(a) nachts (:00-06:00 Uhr) Tabelle : Orientierungswerte gem. Beiblatt zu DIN 800- [0] Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. D. h. für Verkehrslärm ist der höhere Nachtwert heranzuziehen. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden.... Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Gem. Abs. BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen und Schienenwegen) sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach Abs. BImSchG nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden. Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung wird durch die Immissionsgrenzwerte (sog. Vorsorgegrenzwerte) nach Abs. der 6. BImSchV konkretisiert. Für die einzelnen Nutzungen sind folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt: Regierung von Oberbayern

20 Immissionsort Immissionsgrenzwert in db(a) tags (06:00-:00 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, 7 7 Kurheime, Altenheime Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 9 9 Kern-, Misch-, Dorfgebiete 6 Gewerbegebiete 69 9 Tabelle : Immissionsgrenzwerte gem. 6. BImSchV [0] Immissionsgrenzwert in db(a) nachts (:00-06:00 Uhr) Nach und der 6. BImSchV sind die Beurteilungspegel für Straßen nach Anlage und für Schienenwege nach Anlage dieser Verordnung zu berechnen. D. h. für die Berechnung von Straßenverkehrslärm sind die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [] und für Schienenverkehrslärm die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 0) [] heranzuziehen. Da die Ermittlung der Lärmbelastung durch Straßen nach nationalem Recht nach der RLS- 90 erfolgt, können deren Ergebnisse von denen der VBUS z. T. erheblich abweichen. Für die Lärmvorsorge sollen aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände/-wälle, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen oder Einhausungen, eingesetzt werden.... Lärmsanierung an bestehenden Straßen durch bauliche Maßnahmen Nach geltender Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Straßen durch den Baulastträger. Nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97, VkBl. 997 S. []) kann Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) jedoch als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Als Lärmschutzmaßnahmen kommen aktive und/oder passive bauliche Maßnahmen in Betracht. Freiwillige Lärmschutzmaßnahmen setzen nach VLärmSchR 97 voraus, dass die folgenden Immissionsgrenzwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Immissionsort Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Immissionsgrenzwert in db(a) tags (06:00-:00 Uhr) 67 7 Kern-, Misch-, Dorfgebiete 69 9 Gewerbegebiete 7 6 Immissionsgrenzwert in db(a) nachts (:00-06:00 Uhr) Tabelle : Abgesenkte Lärmsanierungsgrenzwerte gem. Nr. 7. der VLärm- SchR 97 [] Regierung von Oberbayern

21 Die VLärmSchR 97 wurden mit Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/997 [] den Obersten Straßenbaubehörden der Länder bekannt gegeben. Die Anwendung wird auch für Straßen, die nicht in der Baulast des Bundes liegen, empfohlen. Weitere Einzelheiten sind in den VLärmSchR 97 geregelt. Dabei ist zu beachten, dass die Auslösewerte unter Nr. 7. der VLärmSchR 97 im Jahr 00 um db(a) auf die o. g. Lärmsanierungsgrenzwerte abgesenkt wurden.... Lärmschutz an bestehenden Straßen durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Als straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen kommen grundsätzlich die folgenden Maßnahmen in Betracht: Verkehrslenkung, Lichtzeichenregelung, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverbote. Ermächtigungsgrundlagen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohn-/Bevölkerung vor Lärm enthält StVO. Für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an bestehenden Straßen sind die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz- Richtlinien-StV, VkBl. 007 S. 767 []) maßgebend. Nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV liegt es im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen anzuordnen, wenn die folgenden Immissionsrichtwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Immissionsort Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Immissionsrichtwert in db(a) tags (06:00-:00 Uhr) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 7 6 Gewerbegebiete 7 6 Immissionsrichtwert in db(a) nachts (:00-06:00 Uhr) Tabelle : Immissionsrichtwerte gem. Nr.. der Lärmschutz-Richtlinien-StV [] Die aktuelle Rechtsprechung wendet neben diesen Lärmschutz-Richtlinien-StV auch die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV als ermessensauslösende Schwelle (entsprechend) an (siehe auch Kap....). Bei der Würdigung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, ist nicht nur auf die Höhe des Lärmpegels sondern auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen. Ferner dürfen die Maßnahmen nicht zu einer Beschränkung der Widmung durch Untersagung bestimmter Verkehrsarten oder Benutzungszwecken führen (sog. Vorbehalt des Straßenrechts). Regierung von Oberbayern

22 Lärmbelastung in Irschenberg. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (Isophonenkarten) Die Lärmimmissionen von Straßen werden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen jährlichen Verkehrsbelastung und weiterer Parameter (Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche, Steigung, Entfernung, Abschirmung ) nach festgelegten Verfahren berechnet. Für die Straßen ist dies das vorläufige Berechnungsverfahren VBUS (siehe Kap..). Die Ergebnisse der Lärmkartierung an den Bundesautobahnen werden in Form von Lärmkarten mit einer flächenhaften Isophonendarstellung (Linien gleichen Schalldrucks) der Lärmpegel für Stunden (L DEN ) bzw. für die Nacht (L Night ) und statistischen Angaben zur Lärmbetroffenheit angezeigt. Die Darstellung der Lärmpegel [Einheit: db(a)] erfolgt durch Isophonen (Linien gleichen Schalldrucks), die in den Karten durch die Ränder farbiger Flächen in -db-klassen dargestellt werden. Zusätzlich ist in der Karte L DEN die 67 db(a)-isophone bzw. in der Karte L Night die 7 db(a)-isophone abgebildet. Die Lärmkarten sind im Internet unter der Adresse abrufbar. Die folgenden Abbildungen stellen die Belastungssituation in Irschenberg dar. Im Anhang sind ferner die vom LfU erstellten Detail-Lärmkarten L DEN und L Night mit den jeweiligen Übersichtskarten beigefügt. In den Detail-Lärmkarten sind die nach den Kartierungsergebnissen betroffenen schutzwürdigen Gebäude mit einem Pegel L DEN > 67 db(a) und einem Pegel L Night > 7 db(a) gekennzeichnet. Hinsichtlich der Eingangsdaten, die der Berechnung nach VBUS zugrunde liegen, wird auf die Erläuterungen des LfU im Anhang verwiesen. Insbesondere wurden für die Verkehrsmengen und Lkw-Anteile die Angaben der ABDSB (Verkehrszählung 00) herangezogen. Entsprechend einer Materialbeschreibung der Straßenbeläge (der ABDSB) hat das LfU Korrekturwerte für unterschiedliche Straßenoberflächen (D StrO ) den Straßengeometrien zugewiesen. Regierung von Oberbayern

23 Abbildung 7: Lärmkarte (L DEN ) [6] Herausgeber: Fachdaten: Geobasisdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: (08) Fax: (08) poststelle@lfu.bayern.de Internet: Bayerisches Landesamt für Umwelt Topografische Karten, Luftbilder Bayerische Vermessungsverwaltung Regierung von Oberbayern

24 GeoBasis-DE / BKG 00 Satellitenbild IRS- C/D Mosaik 000 GAF AG, EUROMAP Legende: Regierung von Oberbayern

25 Abbildung 8: Lärmkarte (L Night ) [6] Herausgeber: Fachdaten: Geobasisdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: (08) Fax: (08) poststelle@lfu.bayern.de Internet: Bayerisches Landesamt für Umwelt Topografische Karten, Luftbilder Bayerische Vermessungsverwaltung Regierung von Oberbayern

26 GeoBasis-DE / BKG 00 Satellitenbild IRS- C/D Mosaik 000 GAF AG, EUROMAP Legende: Regierung von Oberbayern

27 . Lärmstatistik für die und Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind.. Lärmstatistik für alle Hauptverkehrsstraßen Die nachfolgende Lärmstatistik enthält die von allen Hauptverkehrsstraßen (= Autobahnen sowie Bundes- und Staatsstraßen) in der belasteten Einwohner, Flächen, Schulen und Krankenhäuser. L DEN L Night Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwohnerner] Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwoh- - 0 < L Night 68 < L DEN 60 0 < L Night < L DEN < L Night < L DEN < L Night < L DEN 7 L Night > 70 0 L DEN > 7 - L DEN > L Night > 7 0 Tabelle 6: Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an allen Hauptverkehrsstraßen [7], [8] L DEN Pegelbereich [db(a)] Belastete Flächen [km ] Belastete Schulen [-] Belastete Krankenhäuser [-] L DEN >,9 0 L DEN > 6,9 0 0 L DEN > 7 0,9 0 0 Tabelle 7: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schulund Krankenhausgebäude an allen Hauptverkehrsstraßen für die Gemeinde Irschenberg [7], [9], [0] In der o. g. Lärmstatistik sind wie bereits ausgeführt die von allen Hauptverkehrsstraßen (= Autobahnen sowie Bundes- und Staatsstraßen) in der belasteten Einwohner, Flächen, Schulen und Krankenhäuser erfasst. Regierung von Oberbayern

28 .. Lärmstatistik für die Autobahn Von Seiten des LfU ist eine zusätzliche Auswertung für die Bundesautobahn A 8 im Bereich von Irschenberg erfolgt. Daraus ergibt sich die nachfolgende Lärmstatistik: L DEN L Night Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwohnerner] Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwoh- A 8 A 8-0 < L Night 77 < L DEN 60 < L Night < L DEN < L Night 6 6 < L DEN < L Night < L DEN 7 L Night > 70 0 L DEN > 7 - L DEN > 67 6 L Night > 7 Tabelle 8: Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an der Autobahn [] L DEN Pegelbereich [db(a)] Belastete Flächen [km ] Belastete Schulen [-] Belastete Krankenhäuser [-] A 8 A 8 A 8 L DEN >,8 0 0 L DEN > 6,6 0 0 L DEN > 7 0, Tabelle 9: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schulund Krankenhausgebäude an der Autobahn für die [] Nach der Auswertung des LfU [] sind entlang der in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern gelegenen Autobahn in der nach VBEB 6 Einwohner von einem Pegel L DEN > 67 db(a) bzw. Einwohner von einem Pegel L Night > 7 db(a) betroffen. Damit sind im Verlauf der Autobahn A 8 mehr als 0 Einwohner Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN von 67 db(a) bzw. L Night von 7 db(a) ausgesetzt (siehe Kap...), so dass von Seiten der Regierung von Oberbayern die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an der Autobahn in Erwägung zu ziehen ist (vgl. Kap. ). Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung an Bundes- und Staatsstraßen und in den Ballungsräumen obliegt wie in Kap. ausgeführt wurde den Gemeinden. Regierung von Oberbayern

29 6 Lärmminderungsmaßnahmen 6. Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung bei Autobahnen Grundsätzlich bieten sich nachfolgende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auf Autobahnen an: Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Instandsetzung eines vorhandenen schadhaften Fahrbahnbelags (Spurrillen, Schlaglöcher) Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände oder Kombinationen Tunnel- oder Troglösungen Passiver Schallschutz/Schallschutzfenster Schließung von Bebauungslücken und vorgelagerte nicht schutzwürdige Bebauung Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung Verringerung der fahrzeugspezifischen Lärmemissionen Verkehrsverlagerung auf die Schiene Maßnahmen wie eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen oder eine Reduzierung der Verkehrsstärke durch Verkehrsverbote sind bei Bundesautobahnen i. d. R. nicht möglich. Diese Straßen sind genau dafür errichtet worden, um den Verkehr zu bündeln und nachgeordnete Straßen und Ortsdurchfahrten vom Verkehr zu entlasten. Dies gilt insbesondere auch für den Lkw-Verkehr. Nähere Ausführungen zu den aufgezeigten Maßnahmen und zu den rechtlichen Grundlagen des Lärmschutzes können ferner der Umweltwissen-Publikation Lärm Straße und Schiene des LfU vom Juli 0 unter folgender Adresse entnommen werden: Startseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU): Weiterhin können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA) umfangreiche Informationen zur Verkehrslärmminderung abgerufen werden. Startseite des UBA: Regierung von Oberbayern

30 6. Bereits vorhandene Maßnahmen 6.. Bei der Kartierung des LfU bereits berücksichtigte Maßnahmen Das LfU hat im Rahmen der Lärmkartierung Bayern 0 bei der Ermittlung der Lärmbelastung L DEN und L Night nach VBUS im Gebiet der die in den im Anhang beigefügten Detail-Lärmkarten grün gekennzeichnete (aktive) Schallschutzeinrichtung berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um die Schallschutzeinrichtung an der A 8 in Irschenberg am Brandlberg []. Laut Aussage der ABDSB handelt es sich bei der o.g. Schallschutzeinrichtung um eine Lärmschutzwand der Autobahndirektion, die ungefähr von Strecken-km 7,6 bis 7,690 an der A 8 verläuft. Die Lärmschutzanlage besteht aus einer ca. 6 m langen Lärmschutzwand mit einer Höhe von im Mittel,0 m. 6.. Bereits vorhandene bauliche Maßnahmen der ABDSB Nach Angabe der Autobahndirektion Südbayern wurden an vier Anwesen im Bereich der (davon jeweils eins in Graßau und Leiten sowie zwei in Schlachtham) passive Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung durchgeführt. Außerdem wurde zwischenzeitlich im Bereich des Ortsteils Wöllkam eine aktive Lärmschutzeinrichtung fertiggestellt, die zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung noch als geplante Maßnahme im Lärmaktionsplanentwurf enthalten war. Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Passive Lärmsanierungsmaßnahmen an vier Anwesen in Graßau, Leiten und Schlachtham Im Rahmen der Lärmsanierung wurden an vier Anwesen der passive Lärmsanierungsmaßnahmen bezuschusst bzw. ist die Zusage der ABDSB erfolgt. Durch diese Maßnahmen wird Lärmschutz im Innenraum gewährleistet. Durch diese Maßnahmen reduziert sich die Anzahl der belasteten Personen, die von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) betroffen sind, real um 8 Personen und anteilig nach VBEB um ca. 0 Personen Die Maßnahmen sind bereits abgeschlossen bzw. es sind Zusagen der ABDSB erfolgt. ABDSB Passive Lärmschutzeinrichtungen werden mit bis zu 7% der Gesamtkosten bezuschusst. Tabelle 0: Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Passive Lärmsanierungsmaßnahme für vier Anwesen in Graßau, Leiten und Schlachtham Regierung von Oberbayern

31 Maßnahme V Aktive Lärmschutzanlage an der A 8 München Rosenheim zum Schutz des Ortsteils Wöllkam der im Rahmen der Lärmsanierung Beschreibung Die Maßnahme umfasst eine aktive Lärmschutzanlage von Strecken-km,07 bis,77 entlang der Richtungsfahrbahn Rosenheim München. Der Lärmschutz setzt sich aus einem rd. 0 m langen Wall-Wand- Abschnitt mit einer Gesamthöhe bis maximal 7, m über Fahrbahnrand und einem rd. 7 m langen Wallabschnitt mit einer Höhe bis, m über Fahrbahnrand zusammen. Lärmminderungswirkung Die Lärmschutzeinrichtungen bewirken eine Senkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen der Lärmpegel um bis zu, db(a). Durch die Lärmschutzanlage reduziert sich die Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen der Anhaltswerte von L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) ausgesetzt sind. Eine genaue Angabe der Anzahl der entlasteten Personen ist nicht möglich. Aktueller Verfahrenstand/ Die Maßnahme wurde 0 fertiggestellt Zeitplan Zuständigkeit ABDSB Kosten Betrag ca. 0,9 Mio. Tabelle : Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Aktive Lärmsanierungsmaßnahme im Bereich Wöllkam [] 6.. Bereits vorhandene straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen Auf der Bundesautobahn A 8 sind im Bereich Irschenberg keine straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen vorhanden. Die unter Ziffer. aufgeführten aktuellen Geschwindigkeitsregelungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Wie sich ein eventueller Ausbau des Irschenbergs (Beseitigung der besonderen Gefahrenlage nach der StVO) bzw. Änderungen bei den Überholverboten für LKWs auf die Geschwindigkeitsregelungen auswirken werden, ist momentan nicht abzusehen. 6.. Bereits vorhandene Maßnahmen der Von Seiten der wurde als Lärmschutzmaßnahme im Bebauungsplan für das nördlich der A 8 gelegene Gewerbegebiet Salzhub festgesetzt, dass dort Betriebswohnungen unzulässig sind. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände wurden nicht gefordert. Auch passive Schallschutzmaßnahmen wurden in keinem Bebauungsplan entlang der A 8 festgesetzt. Ein Schallschutzfensterprogramm wurde von der Gemeinde nicht durchgeführt. Der Gemeinderat hat dies zuletzt im Herbst 0 abgelehnt. Zudem, teilte die als schutzwürdige Nutzung, die ausschließlich in der Tagzeit erfolgt, den Betriebskindergarten der Firma Dinzler in Wendling mit. Regierung von Oberbayern

32 Zum Vorbringen der Gemeinde wird Folgendes angemerkt: Es ist davon auszugehen, dass beim Kindergarten baulicher Schallschutz nach DIN 09 [] vorgesehen wurde und für Aufenthaltsräume ausreichender Innenraumschutz gewährleistet ist. Bei der DIN 09 handelt es sich um eine technische Regel aus der Liste der technischen Baubestimmungen, die aufgrund des Art. Abs. Satz BayBO [] grundsätzlich zu beachten sind. Ferner sind die Lärmkarten und auch die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (vgl. 7c Abs. BImSchG und 7d Abs. BImSchG). Die Mitteilung der Gemeinde wird dabei entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus übermittelte die Gemeinde die berichtigten Angaben zu den Einwohnerzahlen. Diese werden der Abschätzung der entlasteten Personen nach VBEB zugrunde gelegt. 6. Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) 6.. Bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen der ABDSB Anmerkung: Während der Lärmaktionsplanung für die wurde vom Bundestag ein neuer Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beschlossen (Art. des 6. FStrAbÄndG). Hierdurch ergeben sich im Vergleich zum Lärmaktionsplan für die Öffentlichkeitsbeteiligung (Stand.0.06) Änderungen der geplanten Maßnahmen der ABDSB. Ursprünglich war im bisherigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen der 8-streifige Ausbau der A 8 im Weiteren Bedarf eingestuft (ehemals Maßnahme G des Lärmaktionsplans für die Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand.0.06). Im Rahmen der Erhaltungsmaßnahme im Bereich Leitzachsenke Dettendorf waren Lärmvorsorgemaßnahmen (ehemals Maßnahme G) sowie im Rahmen des Erhaltungsprogramms Deckenerneuerungen auf der gesamten Strecke (AK München-Süd AD Inntal) (ehemals Maßnahme G) geplant. Im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der 8-streifige Ausbau der Autobahn A 8 nun im Bereich AK München-Süd - AD Inntal mit der Dringlichkeit Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung enthalten. Aufgrund der v. g. Änderung wird die ehemals geplante Maßnahme G von Seiten der ABDSB nicht weiter verfolgt. Das Projekt Erhaltungsmaßnahme im Bereich Leitzachsenke - Dettendorf (ehemals Maßnahme G) wurde gestoppt und wird im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus weiter geplant. Die ehemals geplanten Maßnahmen G und G werden daher im aktuellen Lärmaktionsplan der nicht mehr aufgeführt. Ferner wurde die ehemals geplante Maßnahme G Neubau einer aktiven Lärmschutzanlage zum Schutz des Ortsteils Wöllkam im Rahmen der Lärmsanierung zwischenzeitlich fertiggestellt und ist nunmehr als vorhandene Maßnahme V im Lärmaktionsplan aufgeführt. Somit ergeben sich nunmehr folgende geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen der ABDSB: An der Bundesautobahn A 8 AK München Süd - AD Inntal sind von Seiten der ABDSB Lärmvorsorgemaßnahmen im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der Autobahn im Bereich AK München-Süd AD Inntal (ehemals Maßnahme G, jetzt Maßnahme G) vorgesehen. Wei- Regierung von Oberbayern

33 terhin prüft die ABDSB auf Antrag das Anliegen von Bürgern, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind (ehemals Maßnahme G, jetzt Maßnahme G). An der A 8 im Bereich Irschenberg sind bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden (siehe Ziffer.). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zudem Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen gefordert. Die ABDSB prüft deshalb unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, ob die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen vorliegen und Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm angeordnet werden können (neue Maßnahme G). Die o. g. Maßnahmen werden in den folgenden Tabellen näher erläutert: Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Maßnahme G Lärmvorsorgemaßnahmen im Rahmen des 8- streifigen Ausbaus der BAB A 8 im Bereich AK München Süd und AD Inntal Beschreibung Der geplante 8-streifige Ausbau der A 8 im Bereich zwischen dem AK München Süd und dem AD Inntal ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeit Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung enthalten. Im Zuge des Ausbaus der A 8 ist Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmvorsorge vorzusehen (6. BImSchV). In Bereichen, wo dies erforderlich ist, müssen aktive und/oder passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Soweit passive Maßnahmen erforderlich sind, richten sich die Festlegungen nach den Regelungen der. BImSchV. Lärmminderungswirkung Durch aktive und/oder passive Maßnahmen sind die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV einzuhalten. Es kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gem. der Kartierung des LfU von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Eine nähere Aussage ist aufgrund des frühen Verfahrensstands jedoch nicht möglich und nicht veranlasst. Derzeit werden die Vorentwurfsunterlagen für den Abschnitt Leitzachsenke bis Dettendorf (Irschenberg) erstellt. ABDSB keine Angabe Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Lärmvorsorgemaßnahmen im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der A 8 im Bereich zwischen AK München Süd und AD Inntal [] Regierung von Oberbayern

34 Maßnahme G Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind Nach den VLärmSchR 97 kann bei Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte (gem. Nr. 7. VLärm- SchR 97) Lärmschutz durch Maßnahmen an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) als freiwillige Leistung auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Als Lärmschutzmaßnahmen kommen aktive und/oder passive bauliche Maßnahmen in Betracht (siehe Kap....). Auf Antrag von Bürgern prüft die ABDSB, ob die Voraussetzungen für die Lärmsanierung vorliegen. Aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen werden so vorgesehen, dass an förderfähiger schutzwürdiger Bebauung die Lärmsanierungsgrenzwerte eingehalten werden bzw. der Innenraumschutz gewährleistet ist. - - ABDSB Abhängig von Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme. Sollten die Voraussetzungen für passive Lärmschutzeinrichtungen gegeben sein, werden diese mit bis zu 7% der Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen bezuschusst. Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung der Anträge von Bürgern auf Lärmsanierung [] Regierung von Oberbayern

35 Maßnahme G Beschreibung Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen Ziel: a) Die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird durch die ABDSB geprüft. b) Sollte das Ergebnis der Prüfung durch die ABDSB sein, dass die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ein erforderliches, geeignetes und angemessenes Mittel ist, so wird diese von der ABDSB angeordnet. Die ABDSB beurteilt in ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde die entsprechenden Sachverhalte und zu ergreifenden Maßnahmen nach StVO in eigener Zuständigkeit. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dabei jeweils in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern (Höhere Straßenverkehrsbehörde) und nach Zustimmung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI, Oberste Straßenverkehrsbehörde) anzuordnen. Hintergrund: An der A 8 im Bereich Irschenberg sind bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden (siehe Ziffer.). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zudem Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen gefordert. Die ABDSB prüft deshalb unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, ob die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen vorliegen und Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm angeordnet werden. Ermächtigungsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm enthält StVO. Für die Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sind die Lärmschutz- Richtlinien-StV einschlägig. Die Rechtsprechung wendet neben diesen Lärmschutz-Richtlinien-StV allerdings auch die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV als ermessensauslösende Schwelle an. (siehe Kapitel...) Nach Rückmeldung der ABDSB sind für die Ermittlung, Abwägung und Gewichtung des Sachverhalts umfangreiche Arbeiten erforderlich. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit auch die aktuellen Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 0 in die Betrachtung eingestellt werden. Die ABDSB wird daher voraussichtlich Regierung von Oberbayern

36 Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten nicht vor Ende 07 die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A 8 im Bereich Irschenberg abgeschlossen haben. Kann erst nach abgeschlossener Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall angegeben werden. Kann erst nach abgeschlossener Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall angegeben werden. Die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A 8 im Bereich Irschenberg wird voraussichtlich nicht vor Ende 07 abgeschlossen sein. Erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Anschluss daran durch die ABDSB in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern (Höhere Straßenverkehrsbehörde) und nach Zustimmung durch das StMI (Oberste Straßenverkehrsbehörde) angeordnet. ABDSB, Regierung von Oberbayern und StMI Keine Angabe möglich. Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen 6.. Bereits geplante Maßnahmen der Die plant derzeit keine Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor erheblichen Lärmeinwirkungen durch die Bundesautobahn A 8 []. Nach Angaben der Gemeinde sind auch keine Bebauungspläne mit Lärmschutzfestsetzungen geplant. Regierung von Oberbayern

37 7 Ruhige Gebiete Nach 7d Abs. Satz BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Die Umgebungslärmrichtlinie unterscheidet dabei zwischen ruhigen Gebieten in einem Ballungsraum und ruhigen Gebieten auf dem Land. Art. Buchstabe m der Umgebungslärmrichtlinie definiert als ruhiges Gebiet auf dem Land ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist. Die Festlegung von ruhigen Gebieten erfordert von den zuständigen Behörden bei zukünftigen Planungen eine Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete und schränkt ggf. ihren Ermessenspielraum ein. Eine in jedem Fall zwingende Vorgabe, etwa im Sinn eines Verbots von lärmerhöhenden Maßnahmen in den ruhigen Gebieten, ist damit jedoch nicht verbunden. In einer ersten Abstimmung mit der Gemeinde brachte diese die am Nordhang des Ortes gelegene reine Wohnsiedlung mit den Straßenbezeichnungen Loiderdinger Straße, Bäckerleiten, Am Buchhölzl, Pfarrleiten und Waldsiedlung als ein potentiell ruhiges Gebiet vor. Bei einer näheren Überprüfung durch die Gemeinde stellte sich jedoch heraus, dass die seitlich in Nord-Südrichtung verlaufende Kreisstraße MB mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen ( Fahrzeuge täglich), dem sehr hohen LKW-Anteil und der bis zu 0 Prozent steilen Straße sehr viel Lärm verursacht, der unmittelbar in die o. g. Wohnsiedlung abstrahlt. Bezogen auf die Autobahnlärmeinwirkungen der A 8 wäre es grundsätzlich vorstellbar, die o. g. von der Gemeinde angegebene reine Wohnsiedlung als ruhiges Gebiet auszuweisen. In Anbetracht der Aussage der Gemeinde zur in Nord-Südrichtung vorbeilaufenden Kreisstraße MB und unter Berücksichtigung des Summenpegels der Verkehrslärmeinwirkungen (BAB A 8 und MB ) scheint das am Nordhang des Ortes gelegene Wohngebiet für die Ausweisung eines ruhigen Gebietes jedoch nicht geeignet, daher wird von einer Ausweisung abgesehen. Somit bestehen keine ruhigen Gebiete auf dem Gebiet der. Regierung von Oberbayern

38 8 Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit 8. Bereits im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachter Maßnahmenvorschlag: Vorschlag der zur Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Bundesautobahn A 8 Zum Schutz ihrer Bevölkerung schlägt die vor, dass für die nahe der Autobahn gelegenen Häuser Lärmschutzwände errichtet werden sollen. Als besonders vordringlich sieht die Gemeinde den Schutz bei den Anwesen Graßau und a, Am Sportplatz in Irschenberg, Wöllkam 0 und, Leiten und sowie Schlachtham und. Nach Angabe der Gemeinde liegen bis auf die beiden Häuser in Wöllkam alle höher als die Fahrbahn der A 8 und sind der Ausbreitung des Lärms nach oben schutzlos ausgeliefert. Eine Lärmschutzwand ist aus Sicht der Gemeinde technisch überall möglich und nach kurzer Planungs- und Genehmigungszeit spätestens 0 realisierbar. Die Gemeinde bittet die Regierung von Oberbayern sich dafür einzusetzen. Für die nachfolgenden Anwesen stellt sich die Situation zwischenzeitlich wie folgt dar: Für das Anwesen Graßau ist bereits im Vorfeld der Lärmaktionsplanung die Zusage für passiven Lärmschutz durch die ABDSB erfolgt. Für das Anwesen Leiten wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ein Antrag auf Prüfung, ob die Voraussetzungen für die bezuschusste Lärmsanierung gegeben sind, gestellt. Für Schlachtham wurde im Jahr 06 ebenfalls ein Antrag direkt an die ABDSB auf Prüfung, ob die Voraussetzungen für die bezuschusste Lärmsanierung gegeben sind, gestellt. Zwischenzeitlich sind nach Aussage der ABDSB für die Anwesen Leiten und Schlachtham passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Zudem bemängelt die das Aufbringen von stark lärmverursachenden Trennungsstrichen auf der Autobahn A 8 zwischen Irschenberg und Holzkirchen. Durch das Aufbringen der Trennungsstriche zwischen allen Fahrbahnen sei der Lärmpegel der Autobahn um db(a) gestiegen. Jeder Spurwechsel sei nun im Umkreis von 00 m deutlich gesondert hörbar. Nachts hebe sich der neue fast knallende Lärm noch stärker von dem vorhandenen Umgebungslärm ab als tagsüber. Abhilfe könne nur geschaffen werden, wenn die Trennungsstriche zwischen den Fahrbahnen wieder entfernt würden. Nach Auffassung der Gemeinde rechtfertigt das bekannte Unfallgeschehen den zusätzlichen Lärm auf keinen Fall, da das unbeabsichtigte Wechseln der Fahrbahn, z.b. wegen Sekundenschlaf, als Unfallursache keine Rolle spielt. Laut Aussage der ABDSB werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit seit Jahren im Bereich der Autobahndirektion Südbayern Leitlinien zur Fahrbahntrennung nach ZTV-M grundsätzlich als Markierung Typ II ausgeführt. Derartige Leitlinien wurden auch im Bereich des Irschenbergs verwendet. Als Typ II werden Markierungssysteme bezeichnet, die eine erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe aufweisen. Dieser Effekt entsteht dadurch, dass Teile (Agglomerate) aus der flachen Oberfläche der Markierung herausragen. Aufgrund der dadurch erzielten Drainagewirkung ergibt sich insbesondere bei Nässe eine deutlich bessere visuelle Erkennbarkeit der Fahrbahnmarkierung als bei herkömmlichen Systemen. Nach Applikation der Markierung ist es möglich, dass kurzeitig eine leicht erhöhte Geräuschemission entsteht, diese nimmt jedoch erfahrungsgemäß im Laufe der Befahrung ab. Regierung von Oberbayern

39 8. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der und der ABDSB den Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Im Anschluss daran wurde in der Zeit vom. Januar 06 bis. Februar 06 die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Entwurf durchgeführt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07. März 06, konnten Stellungnahmen/Anregungen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden. Es bestand die Möglichkeit, sich konkret mit dem Lärmaktionsplan-Entwurf zu befassen und durch Vorschläge und Anregungen an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am.0.06 im Oberbayerischen Amtsblatt durch die Regierung von Oberbayern. Auch in der wurde die Bekanntmachung ausgehängt. Darüber hinaus erfolgte am eine Information der Medien durch die Pressestelle der Regierung von Oberbayern. Der Planentwurf konnte vom.0.06 bis einschließlich.0.06 bei der Regierung von Oberbayern und bei der eingesehen werden. Des Weiteren konnte der Planentwurf auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern und der Gemeinde Irschenberg eingesehen und heruntergeladen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Lärmaktionsplanentwurf insgesamt 0 Stellungnahmen/Anregungen von Bürgern der sowie eine Stellungnahme mit Gemeinderatsbeschluss der ein. Des Weiteren wurden bei der Rückfragen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gestellt, welche die Gemeinde zur Beantwortung an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet hat. 8. Bewertung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Bürger wurden zur Bewertung an die und die ABDSB weitergeleitet. Sowohl die (mit vom ) als auch die ABDSB (mit E- Mail vom.0.06) haben die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Bürger geprüft und dazu Stellung genommen. Die Regierung von Oberbayern hat dann alle Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses geprüft und gewürdigt. Im Anhang sind die vorgebrachten Forderungen bzw. Anregungen (anonymisiert) sowie das Ergebnis der Bewertung dargestellt. Ergänzend zur Bewertung im Anhang wird auf Folgendes hingewiesen: Die Regierung von Oberbayern ist nach Art. 8a Abs. BayImSchG zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach 7d BImSchG für BAB. Die Regierung von Oberbayern ist damit zwar die verantwortliche Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans, sie ist dies aber nicht für die Durchführung der Maßnahmen selbst. Der Lärmaktionsplan ersetzt keine bestehenden Rechtsgrundlagen oder Verwaltungsverfahren für die Realisierung der Maßnahmen. Ebenso wenig schafft er neue Zuständigkeiten. Der Regierung von Oberbayern stehen darüber hinaus keine Geldmittel für die Lärmaktionsplanung oder die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. Regierung von Oberbayern

40 Nach 7d Abs. 6 i. V. m. 7 Abs. 6 BImSchG sind die Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen festgelegt werden, durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist der Bund nur beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Autobahnen (= Bundesfernstraßen) grundsätzlich verpflichtet, Schallschutzmaßnahmen bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (6. BImSchV) durchzuführen. Zusammenfassend wird aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung eine zusätzliche geplante Maßnahme G (Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen) in den Lärmaktionsplan aufgenommen (siehe Kap. 6..) 9 Maßnahmenverwirklichung Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Kosten und Nutzen sowie den zeitlichen Ablauf der im Lärmaktionsplan aufgezeigten Maßnahmen. 9. Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen 9.. Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der bereits vorhandenen Maßnahmen Unter Kap. 6. des Lärmaktionsplans sind die bereits vorhandenen Maßnahmen in der Gemeinde Irschenberg aufgeführt. Angaben zu den Kosten der Schallschutzeinrichtung an der A 8 im Bereich Brandlberg liegen nicht vor. Eine Angabe der durch diese Maßnahme entlasteten Personen erfolgt nicht, da die Schallschutzeinrichtung bei der Kartierung des LfU bereits berücksichtigt wurde. Konkrete Angaben zu den Kosten der passiven Lärmsanierungsmaßnahme an vier Anwesen in Graßau, Leiten und Schlachtham (Maßnahme V) liegen nicht vor, diese wurden bzw. werden jedoch mit bis zu 7 % der Gesamtkosten bezuschusst. Durch diese passive Maßnahme, die in der Lärmkartierung nicht berücksichtigt wurde, reduziert sich die Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) ausgesetzt sind, real um 8 Personen und anteilig nach VBEB um ca. 0 Personen. Die Kosten für die aktive Lärmschutzanlage an der A 8 zum Schutz des Ortsteils Wöllkam (Maßnahme V) belaufen sich auf ca. 0,9 Mio.. Da die Lärmschutzanlage erst im Jahr 0 fertiggestellt wurde, ist diese in der Kartierung noch nicht berücksichtigt worden. Durch diese Maßnahme reduziert sich ebenfalls die Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen der Anhaltswerte von L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) ausgesetzt sind. Eine genaue Angabe der Anzahl der entlasteten Personen ist nicht möglich. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen siehe Kap. 6.. i. V. m.. auf der BAB A 8 im Bereich Irschenberg sind aus Gründen der Verkehrssicherheit (nicht aus Lärmschutzgründen) angeordnet. Angaben zu Kosten/Nutzen erfolgen deshalb nicht. Regierung von Oberbayern

41 9.. Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) Unter Kap. 6. sind die Maßnahmen des Lärmaktionsplans für die aufgeführt. Angaben zu den Kosten für die Lärmvorsorgemaßnahmen im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der BAB A 8 (Maßnahme G) liegen nicht vor. Es kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gem. Kartierung des LfU von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Für die Maßnahme G Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind, kann keine Angabe zur Anzahl der Reduzierung der Personen, die Überschreitungen der o. g. Anhaltswerte ausgesetzt sind, erfolgen, da die ABDSB erst auf Antrag von Bürgern überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung vorliegen. Sollten die Voraussetzungen für passive Lärmschutzeinrichtungen gegeben sein, werden diese mit bis zu 7 % der Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen bezuschusst. Zur Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen kann eine Aussage zur Anzahl der entlasteten Personen erst nach abgeschlossener Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall erfolgen. Zu den Kosten ist ebenfalls keine Angabe möglich. 9. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Durch die vorhandene passive Maßnahmen V (siehe Kap. 6.), die in der Kartierung nicht berücksichtigt wurden, reduziert sich die Anzahl der betroffenen Personen real um 8 Personen und anteilig nach VBEB um ca. 0 Personen. Eine weitere Reduzierung ist durch die Maßnahme V (Lärmschutzanlage Wöllkam), die zwischenzeitlich fertiggestellt in der Kartierung aber noch nicht berücksichtigt wurde, erfolgt. Eine genaue Angabe der Anzahl der entlasteten Personen ist nicht möglich. Durch den 8-streifigen Ausbau der A 8 zwischen AK München Süd und AD Inntal (Maßnahme G) kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen ausgegangen werden. Auch hierzu ist eine nähere Aussage aufgrund des frühen Verfahrensstands nicht möglich. Durch die Maßnahme G Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind, ist ebenfalls eine Reduzierung der Betroffenenzahl möglich. Zu der Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen kann erst nach abgeschlossener Prüfung eine Aussage zur Anzahl der entlasteten Personen erfolgen. Nach Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans (siehe Kap. 6.) verbleiben voraussichtlich keine Personen, die von Überschreitungen des maßgeblichen Pegels L Night = 7 db(a) betroffen sind. 9. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet ( 7c Abs. BImSchG). Durch einen Vergleich der Regierung von Oberbayern

42 überarbeiteten Kartierungsergebnisse mit der Lärmkartierung 0 wird die Wirksamkeit der Maßnahmen im Lärmaktionsplan überprüft und bewertet. Erforderlichenfalls wird der Lärmaktionsplan für die fortgeschrieben ( 7d Abs. BImSchG). 9. Zeitlicher Ablauf Unter Kap. 6.. sind die bereits vorhandenen Maßnahmen V und V aufgeführt. Die passiven Lärmsanierungsmaßnahmen (siehe Maßnahme V) sind laut ABDSB bereits abgeschlossen bzw. die Bezuschussung wurde bereits zugesagt. Die Lärmschutzanlage (Maßnahme V) in Wöllkam wurde im Jahr 0 fertiggestellt. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen des Lärmaktionsplans (siehe Kap. 6.) stellt sich wie folgt dar: Der 8-streifige Ausbau der BAB A 8 im Bereich AK München-Süd und AD Inntal ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeit Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung enthalten. Für den 8-streifigen Ausbau im Bereich Leitzachsenke Dettendorf (Maßnahme G) und die hierfür erforderlichen Lärmvorsorgemaßnahmen werden derzeit die Vorentwurfsunterlagen erstellt. Angaben bis wann die Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden liegen nicht vor. Die Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind (Maßnahme G), erfolgt auf Antrag. Die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A 8 im Bereich der Gemeinde Irschenberg (Maßnahme G) wird voraussichtlich nicht vor Ende 07 abgeschlossen sein. Erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Anschluss daran durch die ABDSB angeordnet. Regierung von Oberbayern

43 0 Zusammenfassung Rechtlicher Hintergrund Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (Richtlinie 00/9/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom. Juni 00 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 79) in nationales Recht umgesetzt. Artikel des Gesetzes fügt in das BImSchG einen sechsten Teil Lärmminderungsplanung ( 7a - 7f) ein. Nach 7c BImSchG waren bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kfz pro Jahr (ca Kfz/ h), für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr (ca. 6 Züge/ h) und für Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Bis zum waren nach 7d BImSchG für Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen (. Stufe). Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Millionen Kfz pro Jahr (ca Kfz/ h) gelten entsprechende Fristen bis für die Kartierung bzw für die Lärmaktionspläne (. Stufe). Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht sowie bei der Festlegung der landesrechtlichen Zuständigkeiten können bzw. konnten die o. g. Termine nicht eingehalten werden. Grenz- bzw. Auslösewerte Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch den Bund gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu fokussieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit StMUG (jetzt: StMUV) den Regierungen gem. den überarbeiteten Hinweisen zur Lärmaktionsplanung in Bayern für die Regierungen vom.07.0 für Straßenverkehrslärm als Anhalt die Überschreitung eines -Stunden-Wertes L DEN von 67 db(a) und eines Nachtwertes L Night von 7 db(a) vorgegeben, wenn gleichzeitig mehr als 0 Bürger in einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Lärmaktionsplanung in Erwägung gezogen. Zur Bewertung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung wird auf den immissionsschutzfachlich kritischeren Nachtzeitraum abgestellt. Das heißt, Grundlage für die Abschätzung der Anzahl der infolge von Schallschutzmaßnahmen an BAB entlasteten Personen ist die Zahl derjenigen Bewohner von Gebäuden mit einer Lärmbelastung nachts (L Night ) > 7 db(a). Damit werden gleichzeitig die betroffenen Gebäude bzw. deren Bewohner mit einer über den gesamten Tageszeitraum gemittelten Lärmbelastung (L DEN ) > 67 db(a) erfasst, da an diesen Gebäuden auch der Wert L Night von 7 db(a) überschritten wird. Nur soweit schutzwürdige Nutzungen ausschließlich in der Tagzeit erfolgen (wie z. B. Schule, Kindergarten), wird zur Abschätzung der Betroffenenzahlen der L DEN betrachtet. Regierung von Oberbayern

44 Zuständige Behörde Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach 7d BImSchG für BAB auch innerhalb der Ballungsräume wurde den Regierungen übertragen (Art. 8a Abs. BayImSchG). Als zuständige Behörde hat die Regierung von Oberbayern den vorliegenden Lärmaktionsplan erstellt. Beschreibung der örtlichen Situation und der Lärmquelle Die liegt im Landkreis Miesbach im Regierungsbezirk Oberbayern und hat ca. 97 Einwohner [6]. Durch das Gemeindegebiet verläuft die BAB A 8 (München Salzburg). Auf der BAB A 8 im Bereich Irschenberg liegt folgendes Verkehrsaufkommen vor: Bundesautobahn A 8 Tabelle : Abschnitt DTV 00 (Lkw-Anteil Tag/Nacht in %) AS Weyarn AS Irschenberg AS Irschenberg AS Bad Aibling Prognose DTV 00 (Lkw-Anteil Tag/Nacht in %) (,8/,7) (,8/,7) (,8/,7) (,/,) Verkehrsaufkommen an der A 8 im Jahr 00, sowie Prognosewerte 00 [] AS: Anschlussstelle DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (in Kfz/ h) Die Geschwindigkeiten auf der Autobahn A 8 im Bereich Irschenberg sind folgendermaßen geregelt []: Fahrtrichtung Salzburg: - von km,9 bis km,7 Geschwindigkeitsbegrenzung 0 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit - von km,7 bis km 6,07 Geschwindigkeitsbegrenzung 00 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit Fahrtrichtung München: - von km,60 bis km,00 vorrübergehend angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung 00 km/h ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen Aufhebung des vormals vor 00 bestandenen LKW-Überholverbots - von km,00 bis km 9,000 Geschwindigkeitsbegrenzung 00 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit - von km 9,000 bis km,0 Geschwindigkeitsbegrenzung 0 km/h Grundversorgung ganztags in der Streckenbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit Regierung von Oberbayern

45 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten und Bewertung der geschätzten Anzahl der betroffenen Personen Entlang der in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern gelegenen Autobahn A 8 sind in der nach VBEB 6 Einwohner von einem Pegel L DEN > 67 db(a) bzw. Einwohner von einem Pegel L Night > 7 db(a) betroffen. Bereits vorhandene Maßnahmen und bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen mit Angaben zur Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen sowie mit finanziellen Informationen Bereits vorhandene Maßnahmen Das LfU hat im Rahmen der Lärmkartierung Bayern 0 die vorhandene (aktive) Schallschutzeinrichtung an der A 8 in Irschenberg am Brandlberg berücksichtigt. Finanzielle Informationen liegen nicht vor. Im Rahmen der Lärmsanierung (Maßnahme V) wurde an vier Anwesen in der Gemeinde Irschenberg passiver Lärmschutz durchgeführt bzw. die Zusage erteilt. Finanzielle Informationen liegen hierzu nicht vor, allerdings werden passive Lärmschutzeinrichtungen mit bis zu 7 % der Gesamtkosten bezuschusst. Durch diese Maßnahme reduziert sich die Anzahl der belasteten Personen, die gemäß Kartierung des LfU Überschreitungen des Anhaltswertes L Night von 7 db(a) ausgesetzt sind, anteilig nach VBEB um ca. 0 Personen. Zum Schutz des Orteils Wöllkam in der wurde im Jahr 0 eine aktive Lärmschutzanlage an der A 8 errichtet (Maßnahme V). Die Kosten belaufen sich auf ca. 0,9 Mio.. Da die Lärmschutzanlage in der Kartierung noch nicht berücksichtigt wurde, reduziert sich die Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen der Anhaltswerte von L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) ausgesetzt sind. Eine genaue Angabe der Anzahl der entlasteten Personen ist nicht möglich. Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) Im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der BAB A 8 im Bereich AK München-Süd und AD Inntal (Maßnahme G), der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeit Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung enthalten ist, ist Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmvorsorge (6. BImSchV) vorzusehen. Für den Bereich Leitzachsenke Dettendorf werden derzeit die Vorentwurfsunterlagen erstellt. Es kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gem. Kartierung des LfU von Überschreitungen des Anhaltswertes L Night von 7 db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Finanzielle Angaben liegen aufgrund des frühen Verfahrensstands nicht vor. Eine weitere Maßnahme stellt die Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB dar, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind (Maßnahme G). Hier kann keine Angabe zur Anzahl der Reduzierung der Personen, die Überschreitungen des o. g. Anhaltswertes ausgesetzt sind, erfolgen, da die ABDSB erst auf Antrag von Bürgern prüft, ob die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung vorliegen. Sollten die Voraussetzungen für passive Lärmschutzeinrichtungen gegeben sein, werden diese mit bis zu 7 % der Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen bezuschusst. Darüber hinaus prüft die ABDSB die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Maßnahme G). Sollte das Ergebnis der Prüfung durch die ABDSB sein, dass die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ein erforderliches, geeignetes und angemessenes Mittel ist, so wird diese von der ABDSB angeordnet. Eine Angabe zur Reduzierung der Anzahl der von Überschreitungen der Anhaltswerte betroffenen Personen kann erst nach abgeschlossener Prüfung im Einzelfall erfolgen. Die Prü- Regierung von Oberbayern

46 fung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A 8 im Bereich Irschenberg wird voraussichtlich nicht vor Ende 07 abgeschlossen sein. Erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Anschluss daran durch die ABDSB in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern (Höhere Straßenverkehrsbehörde) und nach Zustimmung durch das StMI (Oberste Straßenverkehrsbehörde) angeordnet. Zu den Kosten der Maßnahme G können derzeit keine Angaben gemacht werden. Zusammenfassend kann nach Umsetzung der Maßnahme G des Lärmaktionsplans im Ausbaubereich von einer vollständigen Reduzierung der Betroffenen ausgegangen werden. Durch die Maßnahme G und G ist bereits kurzfristig eine Reduzierung der Betroffenen möglich. Somit verbleiben nach Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans voraussichtlich keine Personen, die von Überschreitungen des maßgeblichen Pegels L Night > 7 db(a) betroffen sind. Ruhige Gebiete Nach Abstimmung mit der befinden sich auf dem Gemeindegebiet keine ruhigen Gebiete. Protokoll der öffentlichen Anhörung Bereits im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von der (siehe Kapitel 8.) Vorschläge zur Verbesserung des Lärmschutzes entlang der BAB A 8 vorgebracht. Die schlug für nahe der Autobahn gelegene Häuser vor Lärmschutzwände zu errichten. Des Weiteren bemängelte die Gemeinde das Aufbringen von lärmverursachenden Trennungsstrichen auf der Autobahn. Die ABDSB hat zum Vorbringen der Gemeinde Stellung genommen. Die Regierung von Oberbayern führte eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch, in der alle interessierten Bürger die Möglichkeit hatten, durch Anregungen und Vorschläge am Lärmaktionsplan mitzuwirken. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am.0.06 im Oberbayerischen Amtsblatt durch die Regierung von Oberbayern. Auch in der wurde die Bekanntmachung ausgehängt. Darüber hinaus erfolgte am eine Information der Medien durch die Pressestelle der Regierung von Oberbayern. Der Planentwurf konnte vom.0.06 bis einschließlich.0.06 bei der Regierung von Oberbayern und bei der eingesehen werden. Des Weiteren konnte der Planentwurf auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern und der Gemeinde Irschenberg eingesehen und heruntergeladen werden. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich konnten schriftlich oder per Stellungnahmen/Anregungen zum Lärmaktionsplanentwurf abgegeben werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen dazu insgesamt 0 Stellungnahmen/Anregungen von Bürgern der sowie eine Stellungnahme mit Gemeinderatsbeschluss der ein. Des Weiteren wurden bei der Gemeinde Irschenberg Rückfragen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gestellt, welche die Gemeinde zur Beantwortung an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet hat. Folgende wesentlichen Forderungen bzw. Anregungen, die im Zusammenhang mit den Verkehrslärmeinwirkungen der BAB A 8 stehen, wurden vorgebracht: - Geschwindigkeitsbegrenzung - Flüsterasphalt - Generell wirkungsvoller Lärmschutz (insb. aktive Lärmschutzmaßnahmen) - Anträge auf Prüfung passiver Lärmsanierung Regierung von Oberbayern

47 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen wurden zur Bewertung an die und die ABDSB weitergeleitet. Die Eingaben und Stellungnahmen wurden von der mit vom bewertet. Das Ergebnis der Prüfung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die AB- DSB wurde der Regierung von Oberbayern mit vom.0.06 vorgelegt. Die Regierung von Oberbayern hat dann alle Anregungen im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses geprüft und gewürdigt. Aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine zusätzliche geplante Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Lärmaktionsplans Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet ( 7c Abs. BImSchG). Durch einen Vergleich der überarbeiteten Kartierungsergebnisse mit der Lärmkartierung 0 wird die Wirksamkeit der Maßnahmen im Lärmaktionsplan überprüft und bewertet. Erforderlichenfalls wird der Lärmaktionsplan für die fortgeschrieben ( 7d Abs. BImSchG). Regierung von Oberbayern

48 Einvernehmen nach Art. 8a Abs. Satz BayImSchG Lärmaktionspläne der Regierung bedürfen nach Art. 8a Abs. Satz BayImSchG des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden. Der Lärmaktionsplan-Entwurf vom wurde am der mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens übermittelt. Gemäß dem mit vom übermittelten beglaubigten Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Irschenberg vom hat der Gemeinderat Irschenberg sein Einvernehmen nach Art. 8a Abs. Satz BayImSchG zum Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern erteilt. Regierung von Oberbayern

49 Quellenangaben [] Angaben der [] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 0 (BGBl. I S. 7), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom. August 0 (BGBl. I S. 7) geändert worden ist [] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung. BImSchV) 6. März 006 (BGBl. I S. 6), die durch Artikel 8 der Verordnung vom. August 0 (BGBl. I S. 7) geändert worden ist [] Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern, Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung [] Angaben der Autobahndirektion Südbayern [6] Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) vom 08. Oktober 97, das durch Nr. 70 der Verordnung vom. Juli 0 (GVBl S. 86) geändert worden ist [7] Richtlinie 00/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom. Juni 00 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [8] Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung von Umgebungslärm vom. Juni 00 (BGBl. I S. 79) [9] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 0 (BGBl. I S. 67), die durch Artikel der Verordnung vom. September 0 (BGBl. I S. 7) geändert worden ist [0] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 6. BImSchV) vom. Juni 990 (BGBl. I S. 06), die durch Artikel der Verordnung vom 8. Dezember 0 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist [] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung. BImSchV) vom. Februar 997 (BGBl. I S. 7, ), die durch Artikel der Verordnung vom. September 997 (BGBl. I S. 9) geändert worden ist [] Richtlinie 00//EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Januar 00 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90//EWG des Rates [] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Februar 00 (BGBl. I S. 9), das durch Artikel des Gesetzes vom 0. November 0 (BGBl. I S. 0) geändert worden ist [] Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach Abs. der Verordnung über die Lärmkartierung (. BImSchV) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) vom. Mai 006, Bundesanzeiger Nr. a ausgegeben am 7. August 006 [] Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 09. Februar 007 [6] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Hinweise zur Lärmaktionsplanung in Bayern nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie 00/9/EG für die Regierungen, München,.07.0 Regierung von Oberbayern

50 [7] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. September 00 (BGBl. I S. ), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 0. Oktober 0 (BGBl. I S. 7) geändert worden ist [8] DIN 800-:00-07: Schallschutz im Städtebau Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung [9] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Schreiben Lärmschutz in der Bauleitplanung,.07.0 [0] DIN 800- Beiblatt :987-0: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 990 RLS-90 [] Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 0 [] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 vom 7. Mai 997 mit Änderungen vom (Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im StMI OBB) und vom (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS; Absenkung der Auslösewerte) [] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/997 [] Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom..007 (VKBl. 007 S. 767) [6] Bayerisches Landesamt für Umwelt, [7] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Auswertung OBB_MRoad_Flächen_Betroffene_pro_Gemeinde.xlsx [8] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Kartierung der bayerischen Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.00 Kfz (Verkehrszählung 00) Gemeinden bei denen durch Straßenlärmpegel L DEN > 67 db(a) oder L Night > 7 db(a) mehr als 0 Einwohner nach VBEB betroffen sind, Stand 08/00 [9] Bayerisches Landesamt für Umwelt, e_je_gemeinden_lden_schulen.pdf [0] Bayerisches Landesamt für Umwelt, e_je_gemeinden_lden_krankenhaus.pdf [] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Auswertung EW_Statistik_BAB_neu.xlsx [] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Auswertung Flächenauswertung alle BAB_Gemeinden.xlsx, SchKhs_Statistik_BAB.xlsx [] Erläuterungsbericht (Unterlage ) der Autobahndirektion Südbayern für A 8 München Rosenheim, Neubau eines Lärmschutzes für den Ortsteil Wöllkam der Gemeinde Irschenberg [] DIN 09, November 989, Schallschutz im Hochbau [] Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom. August 007 (GVBl S. 88) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes, des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und der Bayerischen Bauordnung vom. Juli 0 (GVBl S. 96) [6] Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Portal/gemeindeverz.asp?G=irschenberg Regierung von Oberbayern

51 Abbildungsverzeichnis Abbildung : Blick auf die Bundesautobahn A 8 und Wallfahrtskirche Wilparting []... Abbildung : Übersichtskarte Bundesautobahn A 8 []... 7 Abbildung : Ortskarte Irschenberg []... 8 Abbildung : Flächennutzungsplan Irschenberg mit Legende []... 9 Abbildung : Ablauf der Lärmaktionsplanung... Abbildung 6: Schaubild Lärmschutz an Straßen... 8 Abbildung 7: Lärmkarte (L DEN ) [6]... Abbildung 8: Lärmkarte (L Night ) [6]... Regierung von Oberbayern

52 Tabellenverzeichnis Tabelle : Verkehrsaufkommen an der A 8 im Jahr 00, sowie Prognosewerte 00 []... 0 Tabelle : Orientierungswerte gem. Beiblatt zu DIN 800- [0]... 9 Tabelle : Immissionsgrenzwerte gem. 6. BImSchV [0]... 0 Tabelle : Abgesenkte Lärmsanierungsgrenzwerte gem. Nr. 7. der VLärmSchR 97 []... 0 Tabelle : Immissionsrichtwerte gem. Nr.. der Lärmschutz-Richtlinien-StV []... Tabelle 6: Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an allen Hauptverkehrsstraßen [7], [8]... 7 Tabelle 7: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schulund Krankenhausgebäude an allen Hauptverkehrsstraßen für die [7], [9], [0]... 7 Tabelle 8: Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an der Autobahn []... 8 Tabelle 9: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schulund Krankenhausgebäude an der Autobahn für die Gemeinde Irschenberg []... 8 Tabelle 0: Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Passive Lärmsanierungsmaßnahme für vier Anwesen in Graßau, Leiten und Schlachtham... 0 Tabelle : Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Aktive Lärmsanierungsmaßnahme im Bereich Wöllkam []... Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Lärmvorsorgemaßnahmen im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der A 8 im Bereich zwischen AK München Süd und AD Inntal []... Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung der Anträge von Bürgern auf Lärmsanierung []... Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen... 6 Tabelle : Verkehrsaufkommen an der A 8 im Jahr 00, sowie Prognosewerte 00 []... Regierung von Oberbayern

53 Abkürzungsverzeichnis ABDSB AD AK AS BAB BGBl. BMVBS BMVI db(a) D StrO DTV EU GE GVBl. LfU L Day L DEN L Evening L Night MD MI MK OBB StMI StMUG StMUV SUP UBA VBEB VBUF VBUI VBUS VBUSch VkBl. WA WB WR WS Autobahndirektion Südbayern Autobahndreieck Autobahnkreuz Anschlussstelle Bundesautobahn Bundesgesetzblatt Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Lautstärkeeinheit Dezibel (mit A-Bewertung) Korrektur nach RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Europäische Union Gewerbegebiet Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Bayerisches Landesamt für Umwelt Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für den Zeitraum Tag [06:00-8:00 Uhr]) Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter -Stunden-Dauerschallpegel) Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für den Zeitraum Abend [8:00 - :00 Uhr]) Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für den Zeitraum Nacht [:00-06:00 Uhr]) Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (jetzt: StMUV) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz Strategische Umweltprüfung Umweltbundesamt Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; jetzt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet Reines Wohngebiet Kleinsiedlungsgebiet Regierung von Oberbayern

54 Anhang A Erläuterung des LfU vom 7..0 Kartierung der Hauptverkehrsstraßen 0 Eingangsdaten, Arbeitsschritte, Ergebnisse Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Regierung von Oberbayern Anhang A

55 LfU / Kartierung der Hauptverkehrsstraßen 0 Eingangsdaten, Arbeitsschritte, Ergebnisse Eingangsdaten Für das -dimensionale schalltechnische Berechnungsmodell wurden Daten aus folgenden Quellen verwendet: Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) o Digitales Geländemodell (DGM) mit Gitterweiten von m, m und m Für das schalltechnische Modell wurde hieraus ein einheitliches DGM mit m Gitterweite interpoliert. o Gebäude mit mittlerer Höhe (Level of Detail LoD) o D-Geometrie von Brücken Nur Brücken mit großer Spannweite oder Höhe wurden akustisch als Brücken modelliert, alle übrigen als Damm. Autobahndirektion Südbayern o D-Straßengeometrien für Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen in staatlicher Baulast zusammen mit insbesondere folgenden Sachattributen (Übergabe via OKSTRA-XML-Schnittstelle): Stationierungsangaben und Straßenbezeichnung Fahrbahnanzahl und Fahrspuranzahl je Fahrtrichtung Mit Standardwerten für Fahr- und Mittelstreifenspurbreite wurde aus diesen Angaben der Abstand der Mitten der äußeren Fahrspuren berechnet. Verkehrsmengen und Lkw- Anteile für die Zeiträume Tag, Abend und Nacht laut Verkehrszählung 00 Straßenbelag als Materialbeschreibung Entsprechend der Materialbeschreibung hat das LfU die Korrekturwerte D StrO für Geschwindigkeiten bis 60 km/h bzw. über 60 km/h den Straßengeometrien zugewiesen. o D-Geometrie von Tunneln Die Lage der Tunnel wurde vom LfU an Hand von ATKIS-Daten überprüft. Städte D-Straßengeometrien für Bundes- und Staatsstraßen in kommunaler Baulast, im Wesentlichen die gleichen Sachattribute wie im Fall der übrigen Straßen; fehlende Angaben wie zur Fahrbahn- oder Fahrspuranzahl wurden durch plausible Standardwerte ergänzt.

56 Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Adressen der Schulen und Krankenhäuser. Durch einen Adressvergleich wurden den Hauptgebäudegrundrissen des LoD vom LfU die Eigenschaft Schule und/oder Krankenhaus zugewiesen. Daten im Auftrag des LfU ermittelt: o D-Straßenachsen Die D-Informationen stammen aus einer GPS-Befahrung für das Netz der. Kartierungsstufe. Soweit diese vorlagen, bestimmten diese die Höhenlage der Straße. In allen anderen Fällen wurde die Straße an das DGM angepasst. o Lärmschutzeinrichtungen Lage, relative Höhe zur Fahrbahnoberfläche und akustische Eigenschaft der Lärmschutzeinrichtungen wurde aus den Straßenzustandsbildern abgeleitet. In Einzelfällen wurden auch Lärmschutzeinrichtungen aus CAD-Daten übernommen. Danach hatten die Kommunen im Internet die Möglichkeit die Daten zu überprüfen und konnten dem LfU Korrekturen und Ergänzungen mitteilen. o Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Pkw und Lkw wurden von der Firma Teleatlas für die Dauer der Kartierung erworben und getrennt nach Beurteilungszeiträumen dem zu kartierenden Straßennetz zugeordnet. o Die Anzahl der Hausbewohner wurde adressgenau von den kommunalen Dienstleistern (AKDB, adkomm, Komuna) geliefert und via Adresse ausschließlich den Hauptgebäudegrundrissen des LoD zugeordnet. Berechnung Die schalltechnische Berechnung wurde von der Firma Wölfel mit dem Programm IMMI 0 entsprechend der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS []) durchgeführt. Der Kartierungsumfang belief sich auf eine Gesamt-Straßenlänge von ca km. Neben einem Pegelraster mit einer Gitterweite von 0 m wurden an allen Wohngebäuden, d.h. Hauptgebäuden denen Hausbewohner zugeordnet worden waren, sowie allen Schulen und Krankenhäusern Fassadenpegel gemäß der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB []) berechnet. Pegelraster und Fassadenpegel wurden in m Höhe über Boden ermittelt. Ergebnisse Die Ergebnisse der Pegelrasterberechnung sind als Lärmkarten unter veröffentlicht. In die Lärmkarten ist jeweils die Isophone L DEN = 67 db(a) bzw. L Night = 7 db(a) eingetragen.

57 Die Auswertungen der Betroffenenanzahlen stehen als Tabellen im PDF-Format auf der Seite im Abschnitt Betroffenheitsanalyse zum Download zur Verfügung. Gemäß VBEB wurden bei der Ermittlung der Betroffenenanzahlen die Hausbewohner anteilig auf die Fassadenpegel verteilt. Die Hausbewohneranteile wurden dann in den von der EG-Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Pegelklassen aufsummiert. Diese Auswertungen wurden in der Lärmdatenbank des LfU durchgeführt. Literaturlinks [] VBUS f [] VBEB nz_09007.pdf

58 Anhang A Übersichtskarten und Detail-Lärmkarten L DEN und L Night Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Herausgeber) [ Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Fachdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt] Regierung von Oberbayern Anhang A

59 Irschenberg GX8 GY9 GY0 Lärmkartierung Bayern 0 gemäß Richtlinie 00/9/EG Blattschnittübersicht LDEN GZ0 HA8 HA HA HA Maßstab :0.000 HB HB 9700 HB 9700 HB HC HE HD9 HE HF Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: Geobasisdaten: Digitale topographische Karte (DTK) Bayerische Vermessungsverwaltung HB6

60 9 877/6 877/ zu BlattGY / 7 D a r m l e i t e n Lärmkartierung Bayern0 gemäß Richtlinie 00/9/EG / 6 HauptverkehrsstraßenmitüberMio.Kfz/J ahraußerhalb derballungsräume mitmehrals00.000einwohnern B r a n d l e i t e n / 6/ 60 6/ Leitzach 6/ / S traßenverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsdaten: Offizielle Verkehrszählung,S tand 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsraster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentlang derhauptverkehrsstraßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der8-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogramm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftware GmbH+Co.KG 96/ 96 60/ A u i n d e r S c h ö f f l e i t e n 6 6/ 0 Pegel im BerechnungsgebietindB(A) 96/ S t u b e n f e l d > > S e e h a m e r L e i t e 60/ Leitzach 7 > 6-70 > / > zu / 6/ 6/ 6 90 S challschutzeinrichtung 7/ A8 96/ 97 I m K a l k l a n d 9 9 9/ B e r g f e l d 86/ 7 X Isophone L DEN =67dB(A) VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / 9/ Ü bersichtanschlussblätter zu / / 867/ 89/ 8/ / 867/ 867/ 8/ 6 zu 8/08/ Burgstallweg 868 Riedstraße 87/ 8/ / 87/ 868/ 87/ 89/ 88 S portpl Groß seeham 87/ / 87 89/ 89/7 89/ / 8/ zu 87/ 87/ 0 89/6 89/ 89/ a 89/ 89/ 89/7 0a zu 89/6 zu 89/ 8 zu 89/ 89/8 8/ 8/ 87/ 89/ Kapellenweg zu /0 zu 89/8 87/ 86/ 08 87/ / 8 Hauptstraße (KrMB8) 89/ zu 8/ 6 7 8/ zu 89/9 zu 86/ zu /0 8 8 zu 8/ 7/ A8 zu 89/9 8/ 8 zu 8/ 0 90/ zu 89/ /7 88/7 88/6 Auerw eg 90/ / 906/ 99 99/ 99/ A u f d e r K ö l l I n d e n W e i n w i e s e n / 9 67/ 8 8/ 0000 GY7 GX8 GY9 GY0 GZ0 Bruckmühl S eestraße 8 80/ 89/ U n t e r h a s HA8 HA HA HA / /8 88/9 A8 906/ 9 8 Maß stab :000 8 zu 899/ 9 Niederhasling m KrMB8 Campingplatz 899/ Herausgeber: BayerischesLandesamtfürUmwelt Bürgermeister-Ulrich-S traße Augsburg T elefon: Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: / 877/ Campingplatz / InZ usammenarbeitmit: Geobasisdaten: W ölfel Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Max-Planck-S traße 970Höchberg Digitale Flurkarte (DFK) Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung derflurkarte als Eigentumsnachweisnichtgeeignet.

61 6 88 zu 88/ 899/6 89/ Kr MB8 zu 886/ 89/ 669/ 90 Bla tgz Ca m pingpla tz 906 zu 88/ 88 7 Leitza ch 88 zu 88/ 899/ Kr MB8 zu 88/ zu 887/ / zu 886/ 7 A8 B e r g h o l z / K o c h f Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern zu 887/ zu 887/ S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 90 > / / 906 > 70-7 > 6-70 > A / > Leitza ch S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =67dB(A) S e e h o l z 7/ / X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / / / / B i b e r g 68 ÜbersichtAnschlussblä ter GX8 Bruckmühl / Bra ndlberg 68 GY7 GY9 GY0 6/ 660/ GZ / / 660/ A HA8 HA HA HA S eeried HB HB / 6 S c h n a i t Ma ß sta b : m zu / / 8 Kr MB Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de / 796 InZ usa m m ena rbeitm it: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg / A Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

62 T S 89/ 80 8/ 900/ 8/ 90 9/ 8/ 6a / a 6 6b Bla tha Gra ß a u / 8/ Kgr Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / A8 8/ 8/ S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg / 8 Kgr / a 89/6 89/ 89 8/ A / 8/ 8/ 8/6 8/ 7 T S 6/ Ha slingermühle 0 A s c h e n b r e i t e 89 87/ Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > 7 > 70-7 > / 8/ zu 8/ 6 > / 8/ 8/ / Oberha sling 8 > / 9 8 / 7 / 0/ 0/ / a zu / a 088/ 0 a 0a / 09/ 090/ S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =67dB(A) / b 090/ X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner 098/ 00 90/ / 7/ Klärbecken zu A m Z i l l ÜbersichtAnschlussblä ter GY9 GY0 Bruckmühl W e n d l i n g e r M o o s GZ / HA8 HA HA HA HB HB HB / 89 zu 6 0 HC zu 76 Moosba ch Ha senbichlgra ben Ma ß sta b : / Holer Hinteröd / 90 zu / / 6 zu m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg / Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

63 7 a n g e r F e l d l d 969 A8 9 Bla ttha m o o s / 87/ 8/ / P o i n t Lärmka rtierung Ba yern0 gemäß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ßenmitüberMio.Kfz/J a hra ußerha lb derba llungsräume mitmehra ls00.000einwohnern / 70/ 6 a 98/7 98/ 70/9 70/0 70/ 0 70/ 70/ 0 S tra ßenverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentla ng derha uptverkehrsstra ßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der8-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogra mm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftwa re GmbH+Co.KG LoiderdingerS tr. Kirchsteig K ü h l m o o s 90 90/ 6/ 6/ 6 6/ 6/ 7 Pegel im BerechnungsgebietindB(A) 0/ / 9 > 7 0 0/ 0/ 80/ > / 6/ 6/ 6 h g > /8 6/9 9 W endelsteinstr. 6/ i j S OS -Kinderdo > / /0 6/ 0 k l > / zu 97 Irsc h e n b e rg e r F e l d / a 968/ 6 6 6/ 6/ 6/ 6/ 6/6 6/ 6/7 8 6 Miesba chers tr.(krmb) / 9900 S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =67dB(A) S a lzhub 9 9/ 9/ 9/6 9 98/ 96/ 96 96/ 9/7 9/ 9/ 96/ 60 Kinderga rten X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner Krinning 00 99/ 99 99/ KrMB 9/ 98 98/ 96/6 98/ 98/ 96/ 96/ 96/ 96 96/ L o c h f e l d Ü bersichtanschlussblätter GY9 GY0 Bruckmühl 99/ 99/ / 99/8 6 99/7 6/8 76/7 97 GZ / 99/8 76/ / 99/6 zu / T S 960/7 99/9 99/0 0 99/ 99/ 99/9 9 HA HA HA 960/ 0/ 6/ 8 6/ 09 99/ / 9/ 9 A HB HB HB HB HC A L o c h b r e i t e K a l b e r s p o i n t 98 78/ B a 78/ 0/ / zu / 8 a 80/ 78/ 80/ / b 6/9 80/ 8 80/ 8/ 8/ 90/ 8/ 90/ W ö l l k a m e r F e l d /6 Ta nkstelle 90 8 Ra stha us 90/ Motel /6 88/ / 8/ 8 77/ / / Ma ßsta b : m Hera usgeber: InZ usa mmena rbeitmit: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa mtfürumwelt Bürgermeister-Ulrich-S tra ße Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: poststelle@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfel Bera tende Ingenieure GmbH+Co.KG Ma x-pla nck-s tra ße 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Vermessungsverwa ltung Da rstellung derflurka rte a ls Eigentumsna chweisnichtgeeignet.

64 9 Feuerwehr Am S portpla tz 9 /0 7 7/ 7/ a 0/ Bla tha /7 9/ 9/ / 9/ 69 9/ 9/ 80/ Riedinger W eg / 78/ 0 78/0 a 78/ 9 80/7 80/8 80/ 80/ 78/7 79/ 79/ 80/ 79 Riedinger W eg 78/ 78/6 79/ 8 80/ 80/6 79/6 7 79/ 79/ 6 79/7 6 78/ 00 IrschenbergerGra ben 6 7 S OS -Kinderdorf b P f a r r l e i t e n 8b 9 / / /6 / / / / / /6 / 8a / /7 / / 70/8 8 7 /8 / 6 0 /9 /0 / / / Anzingerstr. Anzingerstr / / / / / 6/ 7 IRS CHENBERG / 6/ 6 6/6 G e h r e n l a n d / 8 zu / 8/ / 7/ 70/ 67 69/ 70/ 69 La nz ing 70 7 Buchfeld Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > 7 > 70-7 > 6-70 > 60-6 > d /7 8c /9 8b /8 8a /7 F i l z e n f e l d / 6 / 6 0 0/ 9 8/ 8/ 8/7 8/ 7 8/8 7a 7 8/ 6 / 6/ Pfa rrha us / / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 0 Loiderdinger S tr /7 70/ 70/ 70/6 70/ / 70/7 8 70/7 8 a f e d c 6 70/7 7 6/6 70/ Pfa rrleiten 70/8 70/8 6 70/0 70/9 70/0 70/8 Am Buchhölzl 70/9 70/0 70/ 0 70/ 70/9 Loiderdinger S tr. 70/ 70/6 70/ 77 78/ 70/8 78/ 70/9 P f a r r l e i t e n 70/60 70/6 70/6 70/70 70/7 70/7 70/6 70/6 70/8 70/69 70/7 70/80 70/79 70/68 70/ / 70/66 70/6 70/6 70/7 70/ / 70/ 70/ / 70/ 8a /76 70/ / 66/ 66/ 66/ /8 6 70/ 70/ 70/6 9 70/ 78 a 70/9 70/0 70/7 70/ 7 66/ 66/ /0 Bäckerleiten 7/8 7/ 7/ 7/ 7/ 7/9 6 7/9 7/0 7/ / 7/ 7/ 8a 7/ Loiderdinger S tr. 7/ 7/6 7/ 7/ 8 7/ 7/7 7/6 7/8 6 7/ Miesba chers tr.(krmb) S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg a 9/ 0 / 9/ 7 /8 Miesba chers tr.(krmb) /7 / 7 6 Kirchpla tz 6/ Breitensteinstr. 0 /8 / 8/ a 8 8 zu 0 9/ 8/ 8/ 6 7/ X S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =67dB(A) VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner Ba uhof T ra chtenheim 6/ 6 W ö l l k a m e r F e l d Aussichtsweg 8 a / 0/ 0 6/ S tega ngerstr. 0/ / 0/ / 7 / 9 / /9 /0 6/ Breitensteinstr. Aussichtsweg / F a l t e r F e l d / ÜbersichtAnschlussblä ter GY0 Bruckmühl Bad Aibling 6 98 GZ0 6/ S portpla tz Am S portpla tz W ö l l k a m e r F e l d 6/ HA HA HA / / / 6/ 0 HB HB HB HB HB HC Obholz 9/ / 6/ Fa lter 9 Ma ß sta b : / / 09 76/ T S / / W öllka m B e r g l a n d a / / 9/ L e i t e n 70/ 78/ 70 8/ 70/ 8/ 7/ 7 8 E t z a c k e r m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

65 9 / /8 zu Bla thb / c / / Krinninger Ba ch M ü h l l a n d 0/ B7 6/7 T S 6 6 / 8 6/6 /6 W endling Neuhäusel 98 Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / 6 7/ 7/ 6/ 7/ T S / F i l z e n f e l d Hochholz 6 6/ 8 I n d e r R ö t h e n 90/ S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 9/6 / a 0 > 7 / / / / / /7 0/ 9/7 9/ > 70-7 / / / /0 /9 /9 /8 > 6-70 S c h i n d e r h ö l z l 9/9 > / 9/8 9/ 8 0 > - 60 / / W e n d l i n g e r F i l z e n / 0/ 9/ 0 / / 0/7 9/ 8 R ö t h e n S cha llschutzeinrichtung / 9/ Isophone L DEN =67dB(A) 0/9 / / 0/0 9/ 9/ 08 X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner 8 87 /7 /6 9 /6 / / /7 /6 / /0 /8 /9 /8 0 0/6 9/ ÜbersichtAnschlussblä ter GZ0 / 9 6 HA HA HA 0/ 9/ 6/ 9 0/ 8/ 8 8/ 9/ zu 0 HB HB HB HB 8/ 9 9/ Oberm oos 0/0 0/6 HC 0/8 0/9 / /7 / / /6 HD9 0/7 00/ 0/ 89/ /6 0/ 0 Ma ß sta b :000 0/ m 0/ 90 0/ 0/ 6 zu 66 7 zu 0 Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de 9700 / / InZ usa m m ena rbeitm it: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg 66 66/ 00 0/ / Unterm oos 900 Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

66 Röthengra ben a H ö l l g r a b e n Bla thb / 77/ 7/ O s t e r f e l d 76/ 79/ / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG 79/ 79/ 76 Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 08 76/ 79/ I n d e r E t z 96 6/ 07/ 07 60/ Leitnergra ben S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Leiten 76/ / / Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 78 > 7 > / A8 > / 69 > / 6/ 6/0 W ilpa rting S t.ma rinus und Ania n 6 6/ 6/6 6/ 68/ 68/ 68/ 68/ A n g e r g r a b e n h o l z 687 > S cha llschutzeinrichtung 6/ 6/ Isophone L DEN =67dB(A) / 07 60/ 68/ / 67/ Bernra in Leitnergra ben X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / / 679/ 6/ / ÜbersichtAnschlussblä ter GZ0 6 6 W ilpa rtingergra ben HA HA HA Anglergra ben HB HB HB HB HB HC / / Ka ltenba ch Ma ß sta b : m GPS 60 GPS 87 Alb 89 GPS / Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de GPS 60 Ka ltenba ch / 68 68/ Ra nn 69 69/ Birkm a nn 686 W a lchgra ben 67 Birkengra ben InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

67 7 / a / Bla thb / A / 8 8/ 6 88 A / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / / 80/ / / S chla chtha m K a l t e n f e l d / K a l t e n f e l d 69/ Ka ltenba ch 007 Ka ltenba ch S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > 7 8 8/ 00 > / > / > > / / zu / Ka ltenba ch Eulenbächl S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =67dB(A) / Ka ltenba ch X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / W ina stö t zu 78 Hölgra ben / ÜbersichtAnschlussblä ter 89 69/ / HA HA HA Ka ltenba ch 69/ Ka ltenba ch Eulenbächl HB HB HB HB HB HC 60 Eulentha l Ka ltenba ch / 88/ / Eulenbächl 0 Ma ß sta b :000 W a lchgra ben / 97 97/ 9 87/ / m 68 97/ / / 66 Feldba ch / Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

68 Bla thb Blindenried 9 O b e r f e l d A8 0 0 Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG A8 0 / a / / 6 / Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 6 9/ 7/ / 00/ 00/ 00 Ka ltenba ch / / / 67 / Ka ltenba ch /0 8/ Ka ltenba ch 09 A8 0/ IrschenbergerS tra ß e 6/ Ka ltenba ch 0 0/ 6/ 6/ 7 6 6/ 6 6/ 9 6 0/ 9/ 9/ 9/7 9/8 Röm erring / 9/9 / / 7a 9/ Oberfeld a Röm erring 9/ 9/ / / 6 9 Röm erring / / 90/ 90/ 8/ / 8 De tendorf Röm erring 8 a IrschenbergerS tra ß e 7/ / S t.korbinia n / 06 / 6 7/ 7/ 6 Ka ltenba ch 86 87/ 8 Kirchga sse / / 7/ La ngerberg 06 Ka ltenweg 7 / / IrschenbergerS tra ß e 9800 S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > 7 > 70-7 > 6-70 / > / 8 8 > - 60 M ü h l r a i n / 0 A S cha llschutzeinrichtung / 9 9 K a l t e n b r e i t e 8 79 Isophone L DEN =67dB(A) / 78 X VonPegelnL DEN >67dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / 7 Unterka lten 6 Milchra inba ch 7 S cheiderra inba chl ÜbersichtAnschlussblä ter GZ / zu Bräunlba ch 7 HA HA 7 9 7/ HB HB HB HB HB6 9/ / / 7 9 zu 7 / zu / 9 0 6/ / 7 7/ 7 6 / 0 7 // / 7 0/ 0/ 00/ /00/ 0/ / 0/ 00/ P f a f f e n b e r g Ma ß sta b : m Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de / 7/ / a 06 7/ 9 8 7/ InZ usa m m ena rbeitm it: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg /7 90/6 / 90/ 90/ 90 / 069 / Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

69 Irschenberg GX8 GY8 GY9 GY0 Lärmkartierung Bayern 0 gemäß Richtlinie 00/9/EG Blattschnittübersicht LNight GZ GZ0 HA8 HA HA HA HA Maßstab :0.000 HB HB 9700 HB 9700 HB HC HE HD9 HE HF Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: Geobasisdaten: Digitale topographische Karte (DTK) Bayerische Vermessungsverwaltung HB6

70 9 877/6 877/ zu BlattGY / 7 D a r m l e i t e n Lärmkartierung Bayern0 gemäß Richtlinie 00/9/EG / 6 HauptverkehrsstraßenmitüberMio.Kfz/J ahraußerhalb derballungsräume mitmehrals00.000einwohnern B r a n d l e i t e n / 6/ 60 6/ Leitzach 6/ / S traßenverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsdaten: Offizielle Verkehrszählung,S tand 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsraster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentlang derhauptverkehrsstraßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der8-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogramm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftware GmbH+Co.KG 96/ 96 60/ A u i n d e r S c h ö f f l e i t e n 6 6/ 0 Pegel im BerechnungsgebietindB(A) 96/ S t u b e n f e l d > > S e e h a m e r L e i t e 60/ Leitzach 7 > 60-6 > / > 0-97 zu / 6/ 6/ S challschutzeinrichtung 7/ A8 96/ 97 I m K a l k l a n d 9 9 9/ B e r g f e l d 86/ 7 X Isophone L Night =7dB(A) VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / 9/ Ü bersichtanschlussblätter 9 zu / / 867/ 89/ 8 8/ / 867/ 867/ 8/ 6 zu 8/08/ Burgstallweg 868 Riedstraße 87/ 8/ / 87/ 868/ 87/ 89/ 88 S portpl Groß seeham 87/ / 87 89/ 89/7 89/ / 8/ zu 87/ 87/ 0 89/6 89/ 89/ a 89/ 89/ 89/7 0a zu 89/6 zu 89/ 8 zu 89/ 89/8 8/ 8/ 87/ 89/ Kapellenweg zu /0 zu 89/8 87/ 86/ 08 87/ / 8 Hauptstraße (KrMB8) 89/ zu 8/ 6 7 8/ zu 89/9 zu 86/ zu /0 8 8 zu 8/ 7/ A8 zu 89/9 8/ 8 zu 8/ 0 90/ zu 89/ /7 88/7 88/6 Auerw eg 90/ / 906/ 99 99/ 99/ A u f d e r K ö l l I n d e n W e i n w i e s e n / 9 67/ 8 8/ 0000 GX8 GY7 GY8 GY9 GY0 GZ0 GZ Bruckmühl S eestraße 8 80/ 89/ U n t e r h a s HA8 HA HA HA / /8 88/9 A8 906/ 9 8 Maß stab :000 8 zu 899/ 9 Niederhasling m KrMB8 Campingplatz 899/ Herausgeber: BayerischesLandesamtfürUmwelt Bürgermeister-Ulrich-S traße Augsburg T elefon: Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: / 877/ Campingplatz / InZ usammenarbeitmit: Geobasisdaten: W ölfel Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Max-Planck-S traße 970Höchberg Digitale Flurkarte (DFK) Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung derflurkarte als Eigentumsnachweisnichtgeeignet.

71 6 88 zu 88/ 899/6 89/ Kr MB8 zu 886/ 89/ 669/ 90 Bla tgz Ca m pingpla tz 906 zu 88/ 88 7 Leitza ch 88 zu 88/ 899/ Kr MB8 zu 88/ zu 887/ / zu 886/ 7 A8 B e r g h o l z / K o c h f Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern zu 887/ zu 887/ S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 90 > / / 906 > 6-70 > 60-6 > A / > Leitza ch S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) S e e h o l z 7/ / X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / / / / B i b e r g 68 ÜbersichtAnschlussblä ter GX8 Bruckmühl / Bra ndlberg 68 GY7 GY8 GY9 GY0 6/ 660/ GZ0 GZ / S eeried 6 6 6/ 660/ 66 A HA8 HA HA HA HB HB / 6 S c h n a i t Ma ß sta b : m zu / / 8 Kr MB Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de / 796 InZ usa m m ena rbeitm it: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg / A Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

72 7 67 Bla tgz e l d / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Riedberg Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / / S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg L o i d e r d i n g e r F e l d Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 00 0 > > 6-70 > 60-6 > > / S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) / X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / S porer 676/ ÜbersichtAnschlussblä ter GX8 Bruckmühl GY8 GY9 GY GZ0 GZ Leitza ch K o c h h o l z zu 79/ / Fischgra ben HA8 HA HA HA HA HB HB HB 7/ / 7/ / / 0 Ma ß sta b : m 7/ / zu 7/ 99 A s c h e n b r e i t e R i e d h o l z Kr MB Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

73 T S 89/ 80 8/ 900/ 8/ 90 9/ 8/ 6a / a 6 6b Bla tha Gra ß a u / 8/ Kgr Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / A8 8/ 8/ S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg / 8 Kgr / a 89/6 89/ 89 8/ A / 8/ 8/ 8/6 8/ 7 T S 6/ Ha slingermühle 0 A s c h e n b r e i t e 89 87/ Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > 70 > 6-70 > / 8/ zu 8/ 6 > / 8/ 8/ / Oberha sling 8 > / 9 8 / 7 / 0/ 0/ / a zu / a 088/ 0 a 0a / 09/ 090/ S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) / b 090/ X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner 098/ / / 7/ Klärbecken zu A m Z i l l W e n d l i n g e r M o o s ÜbersichtAnschlussblä ter GY8 GY9 GY0 Bruckmühl GZ0 GZ / HA8 HA HA HA HA HB HB HB 89 89/ zu 6 0 HC zu 76 Moosba ch Ha senbichlgra ben Ma ß sta b : / Holer Hinteröd / 90 zu / / 6 zu m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg / Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

74 7 a n g e r F e l d l d 969 A8 9 Bla ttha m o o s / 87/ 8/ / P o i n t Lärmka rtierung Ba yern0 gemäß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ßenmitüberMio.Kfz/J a hra ußerha lb derba llungsräume mitmehra ls00.000einwohnern / 70/ 6 a 98/7 98/ 70/9 70/0 70/ 0 70/ 70/ 0 S tra ßenverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentla ng derha uptverkehrsstra ßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der8-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogra mm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftwa re GmbH+Co.KG LoiderdingerS tr. Kirchsteig K ü h l m o o s 90 90/ 6/ 6/ 6 6/ 6/ 7 Pegel im BerechnungsgebietindB(A) 0/ / 9 > / 0/ 80/ > / 6/ 6/ 6 h g > /8 6/9 9 W endelsteinstr. 6/ i j S OS -Kinderdo > / /0 6/ 0 k l > / zu 97 Irsc h e n b e rg e r F e l d / a 968/ 6 6 6/ 6/ 6/ 6/ 6/6 6/ 6/7 8 6 Miesba chers tr.(krmb) / S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) S a lzhub 9 9/ 9/ 9/6 9 98/ 96/ 96 96/ 9/7 9/ 9/ 96/ 60 Kinderga rten X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner Krinning 00 99/ 99 99/ KrMB 9/ 98 98/ 96/6 98/ 98/ 96/ 96/ 96/ 96 96/ L o c h f e l d Ü bersichtanschlussblätter GY9 GY0 Bruckmühl 99/ 99/ / 99/8 6 99/7 6/8 76/7 97 GZ0 GZ 96 99/ 99/8 76/ / 99/6 zu / T S 960/7 99/9 99/0 0 99/ 99/ 99/9 9 HA HA HA HA 960/ 0/ 6/ 8 6/ 09 99/ / 9/ 9 HB HB HB HB 9 A HC A L o c h b r e i t e K a l b e r s p o i n t 98 78/ B a 78/ 0/ / zu / 8 a 80/ 78/ 80/ / b 6/9 80/ 8 80/ 8/ 8/ 90/ 8/ 90/ W ö l l k a m e r F e l d /6 Ta nkstelle 90 8 Ra stha us 90/ Motel /6 88/ / 8/ 8 77/ / / Ma ßsta b : m Hera usgeber: InZ usa mmena rbeitmit: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa mtfürumwelt Bürgermeister-Ulrich-S tra ße Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: poststelle@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfel Bera tende Ingenieure GmbH+Co.KG Ma x-pla nck-s tra ße 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Vermessungsverwa ltung Da rstellung derflurka rte a ls Eigentumsna chweisnichtgeeignet.

75 9 Feuerwehr Am S portpla tz 9 /0 7 7/ 7/ a 0/ Bla tha /7 9/ 9/ / 9/ 69 9/ 9/ 80/ Riedinger W eg / 78/ 0 78/0 a 78/ 9 80/7 80/8 80/ 80/ 78/7 79/ 79/ 80/ 79 Riedinger W eg 78/ 78/6 79/ 8 80/ 80/6 79/6 7 79/ 79/ 6 79/7 6 78/ 00 IrschenbergerGra ben 6 7 S OS -Kinderdorf b P f a r r l e i t e n 8b 9 / / /6 / / / / / /6 / 8a / /7 / / 70/8 8 7 /8 / 6 0 /9 /0 / / / Anzingerstr. Anzingerstr / / / / / 6/ 7 IRS CHENBERG / 6/ 6 6/6 G e h r e n l a n d / 8 zu / 8/ / 7/ 70/ 67 69/ 70/ 69 La nz ing 70 7 Buchfeld Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > 70 > 6-70 > 60-6 > - 60 > d /7 8c /9 8b /8 8a /7 F i l z e n f e l d / 6 / 6 0 0/ 9 8/ 8/ 8/7 8/ 7 8/8 7a 7 8/ 6 / 6/ Pfa rrha us / / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 0 Loiderdinger S tr /7 70/ 70/ 70/6 70/ / 70/7 8 70/7 8 a f e d c 6 70/7 7 6/6 70/ Pfa rrleiten 70/8 70/8 6 70/0 70/9 70/0 70/8 Am Buchhölzl 70/9 70/0 70/ 0 70/ 70/9 Loiderdinger S tr. 70/ 70/6 70/ 77 78/ 70/8 78/ 70/9 P f a r r l e i t e n 70/60 70/6 70/6 70/70 70/7 70/7 70/6 70/6 70/8 70/69 70/7 70/80 70/79 70/68 70/ / 70/66 70/6 70/6 70/7 70/ / 70/ 70/ / 70/ 8a /76 70/ / 66/ 66/ 66/ /8 6 70/ 70/ 70/6 9 70/ 78 a 70/9 70/0 70/7 70/ 7 66/ 66/ /0 Bäckerleiten 7/8 7/ 7/ 7/ 7/ 7/9 6 7/9 7/0 7/ / 7/ 7/ 8a 7/ Loiderdinger S tr. 7/ 7/6 7/ 7/ 8 7/ 7/7 7/6 7/8 6 7/ Miesba chers tr.(krmb) S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg a 9/ 0 / 9/ 7 /8 Miesba chers tr.(krmb) /7 / 7 6 Kirchpla tz 6/ Breitensteinstr. 0 /8 / 8/ a 8 8 zu 0 9/ 8/ 8/ 6 7/ X S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner Ba uhof T ra chtenheim 6/ 6 W ö l l k a m e r F e l d Aussichtsweg 8 a / 0/ 0 6/ S tega ngerstr. 0/ / 0/ / 7 / 9 / /9 /0 6/ Breitensteinstr. Aussichtsweg / F a l t e r F e l d / ÜbersichtAnschlussblä ter GY0 Bruckmühl Bad Aibling 6 98 GZ0 GZ 6/ S portpla tz Am S portpla tz W ö l l k a m e r F e l d 6/ HA HA HA HA / / 6/ 0 HB HB HB HB HB6 / HC Obholz 9/ / 6/ Fa lter 9 Ma ß sta b : / / 09 76/ T S / / W öllka m B e r g l a n d a / / 9/ L e i t e n 70/ 78/ 70 8/ 70/ 8/ 7/ 7 8 E t z a c k e r m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

76 6 87/ 87/ 6 868/ zu 868/ a Bla tha zu Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern Oed zu U n t e r f e l d 08 S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) Leitenweg > > / E i c h ä c k e r 08/ > > / > / 89 Im buchs / S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) / zu / 077/ 076/ X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner zu 98 0 ÜbersichtAnschlussblä ter Bruckmühl Bad Aibling GZ / 07/ HA HA HA HA zu 86/ 86 HB HB HB HB HB / zu 87/ HC / / Unterholz / / 8 87/ / zu 86/ 867/ 87/ 869 zu Gernba ch Pfa ffing / / / 9/ zu P f a f f i n g e r F e l d Ma ß sta b : m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

77 9 / /8 zu Bla thb / c / / Krinninger Ba ch M ü h l l a n d 0/ B7 6/7 T S 6 6 / 8 6/6 /6 W endling Neuhäusel 98 Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / 6 7/ 7/ 6/ 7/ T S / F i l z e n f e l d Hochholz 6 6/ 8 I n d e r R ö t h e n 90/ S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 9/6 / a 0 > 70 / / / / / /7 0/ 9/7 9/ > 6-70 / / / /0 /9 /9 /8 > 60-6 S c h i n d e r h ö l z l 9/9 > / 9/8 9/ 8 0 > 0- / / W e n d l i n g e r F i l z e n / 0/ 9/ 0 0 / / 0/7 9/ 8 R ö t h e n S cha llschutzeinrichtung / 9/ Isophone L Night =7dB(A) 0/9 / / 0/0 9/ 9/ 08 X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner 8 87 /7 /6 9 /6 / / /7 /6 / /0 /8 /9 /8 0 0/6 9/ ÜbersichtAnschlussblä ter GZ0 GZ / 9 6 HA HA HA HA 0/ 9/ 6/ 9 0/ 8/ 8 8/ 9/ zu 0 HB HB HB HB 8/ 9 9/ Oberm oos 0/0 0/6 HC 0/8 0/9 / /7 / / /6 HD9 0/7 00/ 0/ 89/ /6 0/ 0 Ma ß sta b :000 0/ m 0/ 90 0/ 0/ 6 zu 66 7 zu 0 Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de 9700 / / InZ usa m m ena rbeitm it: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg 66 66/ 00 0/ / Unterm oos 900 Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

78 Röthengra ben a H ö l l g r a b e n Bla thb / 77/ 7/ O s t e r f e l d 76/ 79/ / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG 79/ 79/ 76 Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 08 76/ 79/ I n d e r E t z 96 6/ 07/ 07 60/ Leitnergra ben S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Leiten 76/ / / Pegelim BerechnungsgebietindB(A) 78 > 70 > / A8 > / 69 > / 6/ 6/0 W ilpa rting S t.ma rinus und Ania n 6 6/ 6/6 6/ 68/ 68/ 68/ 68/ A n g e r g r a b e n h o l z 687 > S cha llschutzeinrichtung 6/ 6/ Isophone L Night =7dB(A) / 07 60/ 68/ / 67/ Bernra in Leitnergra ben X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / / 679/ 6/ ÜbersichtAnschlussblä ter GZ0 GZ / 6 6 W ilpa rtingergra ben HA HA HA HA Anglergra ben HB HB HB HB HB HC / / Ka ltenba ch Ma ß sta b : m GPS 60 GPS 87 Alb 89 GPS / Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de GPS 60 Ka ltenba ch / 68 68/ Ra nn 69 69/ Birkm a nn 686 W a lchgra ben 67 Birkengra ben InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

79 7 / a / Bla thb / A / 8 8/ 6 88 A / Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00/9/EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern / / 80/ / / S chla chtha m K a l t e n f e l d / K a l t e n f e l d 69/ Ka ltenba ch 007 Ka ltenba ch S tra ß enverkehrslärm 8S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der 8-dB(A)-L Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) > / 00 > / > / > > 0-8/ / zu / Ka ltenba ch Eulenbächl S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =7dB(A) / Ka ltenba ch X VonPegelnL DEN >7dB(A)betroffene Gebäude und Einwohner / W ina stö t zu 78 Hölgra ben / ÜbersichtAnschlussblä ter GZ 89 69/ / HA HA HA HA Ka ltenba ch 69/ Ka ltenba ch Eulenbächl HB HB HB HB HB HC 60 Eulentha l Ka ltenba ch / 88/ / Eulenbächl 0 Ma ß sta b :000 W a lchgra ben / 97 97/ 9 87/ / m 68 97/ / / 66 Feldba ch / Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e Augsburg T elefon: Fa x: E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 970Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

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