Lärmaktionsplanung der Regierung von Oberbayern

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1 Lärmaktionsplanung der Regierung von Oberbayern für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen: Bundesautobahn A Bericht vom Regierung von Oberbayern

2 Impressum Lärmaktionsplanung der Regierung von Oberbayern für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen: Bundesautobahn A Bericht vom Herausgeber Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 0 München Telefon: + () -0 Telefax: + () - poststelle@reg-ob.bayern.de Internet: Bildnachweis Bayerisches Landesamt für Umwelt Abbildung, Abbildung, Anhang A, Anhang A (bearbeitet durch die Regierung von Oberbayern) Wappen (Titelseite) Regierung von Oberbayern Logo (Titelseite und Fußzeilen), Abbildung, Abbildung, Abbildung, Abbildung, Abbildung Nutzungsbedingungen Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieses Lärmaktionsplans unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von Ihnen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieses Lärmaktionsplans oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Diese erteilen wir auf Anfrage. Weiterhin können Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Auch über das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben wir Ihnen auf Anfrage nähere Auskünfte.

3 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Inhaltsverzeichnis Einführung und Anlass... Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation.... Örtliche Situation und Verkehrsstruktur.... Verkehrsaufkommen auf der Autobahn und Entwicklung.... Geschwindigkeiten auf der Autobahn... Zuständigkeiten...0 Rechtlicher Hintergrund.... Lärmaktionsplan.... Lärmkarten.... Geltende Grenzwerte..... Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung..... Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen Lärmschutz in der Bauleitplanung Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Lärmsanierung an bestehenden Straßen durch bauliche Maßnahmen Lärmschutz an bestehenden Straßen durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen...0 Lärmbelastung in Allershausen.... Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (Isophonenkarten).... Lärmstatistik für die und Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind..... Lärmstatistik für alle Hauptverkehrsstraßen..... Lärmstatistik für die Autobahn... Lärmminderungsmaßnahmen.... Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung bei Autobahnen.... Bereits vorhandene Maßnahmen..... Bei der Kartierung des LfU bereits berücksichtigte Maßnahmen..... Bereits vorhandene bauliche Maßnahmen der ABDSB..... Bereits vorhandene straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen..... Bereits vorhandene Maßnahmen der.... Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie)..... Bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen der ABDSB..... Bereits geplante Maßnahmen der... Ruhige Gebiete... Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit.... Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.... Bewertung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung... Maßnahmenverwirklichung.... Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen... Regierung von Oberbayern 0.0.0

4 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :.. Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der bereits vorhandenen Maßnahmen..... Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie).... Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen.... Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans.... Zeitlicher Ablauf... 0 Zusammenfassung...0 Einvernehmen nach Art. a Abs. Satz BayImSchG... Quellenangaben... Abbildungsverzeichnis... Tabellenverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Anhang A Erläuterung des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom..0 Kartierung der Hauptverkehrsstraßen 0 Eingangsdaten, Arbeitsschritte, Ergebnisse A Übersichtskarten und Detail-Lärmkarten L DEN und L Night A Mit Anmerkungen zur Darstellung der berücksichtigten Schallschutzeinrichtungen ergänzte Detail-Lärmkarten L DEN (Blatt FD ) und L Night (Blatt FD ) A Zusammenstellung und Bewertung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Regierung von Oberbayern 0.0.0

5 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Einführung und Anlass Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [], d BImSchG sind für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken und der Großflughäfen, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Gemäß b BImSchG ist eine Hauptverkehrsstraße eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, die jeweils ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kfz pro Jahr aufweist. Durch die. BImSchV [] wird das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation festgelegt. Die. BImSchV gilt für die Kartierung von Umgebungslärm und konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach c BImSchG. Danach sind bestimmte Pegelbereiche darzustellen und es ist die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben. Die ist bei der im Jahr 0 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) für das Gebiet des Freistaates Bayern durchgeführten. Stufe der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen erfasst worden. Durch die Nähe der Bundesautobahn (BAB) A (Nürnberg München) ist im Gebiet der eine relevante Anzahl von Menschen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet. Dies erfordert die Aufstellung eines Lärmaktionsplans zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zumindest für die kartierten Gebiete, in denen die Werte gemäß Abs. Satz Nr. der. BImSchV dargestellt sind. Bei den Orten handelt es sich um das Gebiet um die genannte Hauptlärmquelle, wobei Planungen zum Schutz einzelner Objekte nicht erforderlich sind. Der Lärmaktionsplan für die Autobahn A für den Bereich der ist aufgrund der vom LfU berechneten Überschreitungen der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vorgegebenen Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) für die. Stufe der Lärmaktionsplanung veranlasst. Im Rahmen der. Stufe der Lärmaktionsplanung war Allershausen nicht betroffen, da aufgrund der damals maßgeblichen höheren Anhaltswerte L DEN von 0 db(a) bzw. L Night von 0 db(a) kein Lärmbrennpunkt gegeben war. Regierung von Oberbayern 0.0.0

6 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation. Örtliche Situation und Verkehrsstruktur In den nachfolgenden Abbildungen sind der großräumige Verlauf der BAB A, der Verlauf in der und der Flächennutzungsplan der dargestellt. A Quelle: Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung Abbildung : Übersichtskarte BAB A [] Regierung von Oberbayern 0.0.0

7 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Quelle: Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung Abbildung : Ortskarte Allershausen [] Regierung von Oberbayern 0.0.0

8 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Quelle: Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung Wohnbauflächen Gewerbliche Bauflächen Versorgungsflächen Sonderflächen Gemischte Bauflächen Gemeinbedarfsflächen Öffentliche Grünflächen Planung Abbildung : Flächennutzungsplan Allershausen mit Legende [] Regierung von Oberbayern 0.0.0

9 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :. Verkehrsaufkommen auf der Autobahn und Entwicklung Das vorhandene und zukünftige Verkehrsaufkommen auf der A im Bereich der Gemeinde Allershausen ist entsprechend der letzten Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 00 [] und dem Verkehrsgutachten von Herrn Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom (Prognose DTV 0) in folgender Tabelle zusammengefasst []: BAB Abschnitt DTV 00 (Lkw-Anteil Tag/Nacht) A AS Pfaffenhofen AS Allershausen AS Allershausen AK Neufahrn. (0 %/, %) 0.0 (0 %/, %) Prognose DTV 0 (Lkw-Anteil Tag/Nacht).000 (0 %/0 %).000 (0 %/0 %) Tabelle : Verkehrsaufkommen an der A im Jahr 00 [], sowie Prognosewerte 0 [] AK: Autobahnkreuz AS: Anschlussstelle DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (in Kfz/ h). Geschwindigkeiten auf der Autobahn Im Bereich der ist auf der BAB A keine ständige Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden. Auf der A sind in diesem Bereich in beiden Fahrtrichtungen Streckenbeeinflussungsanlagen vorhanden, die situationsbedingt auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen reagieren. [] Regierung von Oberbayern 0.0.0

10 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Zuständigkeiten Zuständige Behörde im Sinn von e Abs. BImSchG für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach d BImSchG für BAB sind in Bayern die (Bezirks-)Regierungen (Art. a Abs. Bayerisches Immissionsschutzgesetz [BayImSchG] []); im Fall von Allershausen somit die Regierung von Oberbayern. Nach Art. a Abs. BayImSchG ist das LfU zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten für die Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen. Die Umsetzung von Maßnahmen obliegt den jeweiligen Straßenbaulastträgern, dem Bund bzw. dem Freistaat Bayern (Autobahndirektion Südbayern [ABDSB]). Da die im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachtenden Verkehrsanlagen sich nicht in gemeindlicher Baulast befinden, sind für die Umsetzung von Maßnahmen der Lärmaktionsplanung die Kommunen zum überwiegenden Teil nicht zuständig. Dennoch können auch die Kommunen Maßnahmen, die in die kommunale Planungshoheit fallen, wie z. B. Bauleitplanung oder kommunale Schallschutzfensterprogramme, umsetzen. Die Gemeinden haben die Aufgabe der Lärmaktionsplanung an Bundes- und Staatsstraßen und in Ballungsräumen. Regierung von Oberbayern

11 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Rechtlicher Hintergrund. Lärmaktionsplan Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen. Umgebungslärm sind nach Art. Buchstabe a der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom.0.00 (Richtlinie 00//EG) [] unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Industrie- und Gewerbeanlagen verursacht wird. Sog. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom.0.00 (Richtlinie 00//EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom. Juni 00 (Bundesgesetzblatt [BGBl.] I S. ) [] in nationales Recht umgesetzt. Artikel des Gesetzes fügt in das BImSchG einen sechsten Teil Lärmminderungsplanung ( a - f) ein. Nach c Abs. Satz BImSchG waren bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Millionen Kfz pro Jahr (ca..00 Kfz/ h), für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr (ca. Züge/ h) und für Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Bis zum.0.00 waren nach d Abs. Satz BImSchG für Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen (. Stufe). Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Millionen Kfz pro Jahr (ca..00 Kfz/ h) galten entsprechende Fristen bis für die Kartierung bzw..0.0 für die Lärmaktionspläne (. Stufe; vgl. c Abs. Satz BImSchG und d Abs. Satz BImSchG). Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht sowie bei der Festlegung der landesrechtlichen Zuständigkeiten konnten die o. g. Termine nicht eingehalten werden. Einschlägige Norm für die Ausarbeitung und Durchführung der Lärmaktionspläne ist d BImSchG, der für die Mindestanforderungen an die Lärmaktionspläne auf den Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie verweist. Wesentliche Bestandteile eines Lärmaktionsplans sind neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation die Benennung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Hierbei wird unterschieden in: Regierung von Oberbayern 0.0.0

12 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahmen, die aufgrund anderer (Fach-)Planungen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Verkehrsbehörden und der kommunalen Bauleitplanung bereits erfolgt oder geplant sind und Maßnahmen, die darüber hinaus im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft und festgelegt werden sollen. Zeitlich wird differenziert in: bereits vorhandene oder kurz vor der Umsetzung befindliche Maßnahmen, Maßnahmen, die für die nächsten Jahre geplant sind und Maßnahmen, die im Rahmen einer langfristigen (Lärmminderungs-)Strategie beabsichtigt sind. Lärmaktionspläne sind verbindliche Handlungskonzepte für die Träger der öffentlichen Verwaltung. Diese haben die Vorgaben des Lärmaktionsplans im Rahmen der jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften umzusetzen. Eine unmittelbare Außenwirkung zu Gunsten oder zu Lasten des Bürgers entfalten Lärmaktionspläne nicht. Je nach Art der im Lärmaktionsplan enthaltenen Vorgaben reicht die Bindungswirkung für die zur Umsetzung zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung gemäß d Abs. BImSchG i. V. m. Abs. BImSchG unterschiedlich weit. Nach d Abs. BImSchG i. V. m. Abs. Satz BImSchG sind die Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen festgelegt werden durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder anderen Rechtsvorschriften zwingend durchzusetzen. Beispiele für behördliche Anordnungen bzw. sonstige Entscheidungen sind insbesondere Verkehrsbeschränkungen und -verbote nach Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) []. d Abs. BImSchG i. V. m. Abs. Satz BImSchG enthält zur Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen keine selbstständige Rechtsgrundlage. Die im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung können nur umgesetzt werden, wenn sie nach dem einschlägigen Fachrecht zulässig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, sind die zuständigen Fachbehörden zur Umsetzung verpflichtet. Sofern das Fachrecht der zuständigen Behörde einen Entscheidungsspielraum einräumt, wird dieser durch d Abs. BImSchG i. V. m. Abs. Satz BImSchG i. V. m. dem Maßnahmenteil des Lärmaktionsplans eingeschränkt, sodass die zuständige Behörde nur in eng begründeten Ausnahmefällen (z. B. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit) von der Umsetzung der Maßnahme absehen könnte. Sind im Lärmaktionsplan planungsrechtliche Festlegungen (insbesondere Verkehrswegeplanung und Schallschutzmaßnahmen in der Bauleitplanung) vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger diese Vorgaben bei ihren Planungen nach d Abs. BImSchG i. V. m. Abs. Satz BImSchG zu berücksichtigen, das heißt diese sind mit den übrigen von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belangen abzuwägen. Sie nehmen somit die Entscheidung, ob und in welcher Form eine bestimmte (Verkehrs-)Planung erfolgt, nicht vorweg. Planungsrechtliche Festlegungen können alle Ebenen der räumlichen Gesamtplanung (insbesondere Raumordnung, Linienbestimmung von Verkehrswegen sowie Bebauungspläne) betreffen. Die eingeschränkte Bindungswirkung des d Abs. BIm- SchG i. V. m. Abs. Satz BImSchG erfasst auch andere behördlichen Planungsentscheidungen, welche eine umfassende Abwägung widerstreitender Interessen voraussetzen, wie insbesondere die Planfeststellung von Infrastrukturvorhaben. Regierung von Oberbayern 0.0.0

13 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) ist der Bund grundsätzlich verpflichtet, aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Aufstellung von Lärmschutzwänden) bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (. BImSchV) [0] durchzuführen. Weiter werden in der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (. BImSchV) [] Art und Umfang der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzwürdige Räume in baulichen Anlagen festgelegt. Auch nur insoweit können im Lärmaktionsplan Schallschutzmaßnahmen verbindlich festlegt werden. Darüber hinaus kann der Bund als Träger der Straßenbaulast für BAB im Wege der Lärmaktionsplanung ohne Zustimmung nicht zu weitergehenden Schallschutzmaßnahmen (z. B. Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge) verpflichtet werden. Lärmaktionspläne der Regierung bedürfen nach Art. a Abs. Satz BayImSchG des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden. Gemäß Umgebungslärmrichtlinie und in Übereinstimmung mit der Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt [] ist die Öffentlichkeit über die Lärmkarten und Aktionspläne zu informieren. Bei der Ausarbeitung der Aktionspläne ist darüber hinaus auch die Öffentlichkeit anzuhören und deren Mitwirkung sicherzustellen. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu unterrichten. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (vgl. c Abs. BImSchG und d Abs. BImSchG). Haushaltsvorbehalt Die in den Lärmaktionsplänen enthaltenen Maßnahmen werden im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel umgesetzt und lösen keine Ansprüche nach dem Konnexitätsprinzip aus. Strategische Umweltprüfung (SUP) Der Lärmaktionsplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) []. Ebenfalls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch den Plan gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf Vorhaben nach Anlage zum UVPG haben. Der Plan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer SUP bei der Aufstellung dieses Lärmaktionsplans. Regierung von Oberbayern 0.0.0

14 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Ablauf der Lärmaktionsplanung Lärmkartierung (LfU) Auswertung der Lärmkartierung (LfU/Regierung) Erstellung eines ersten Entwurfs des Lärmaktionsplans (Regierung) Abstimmung des Planentwurfs mit Kommune und Autobahndirektion (Regierung) Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Regierung) Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und ggf. Berücksichtigung (Autobahndirektion/Kommune/Regierung) Erarbeitung des abschließenden Entwurfs und Abstimmung mit Autobahndirektion und Kommune (Regierung) Inkraftsetzen des Lärmaktionsplans und Veröffentlichung (Regierung) Abbildung : Ablauf der Lärmaktionsplanung Regierung von Oberbayern 0.0.0

15 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :. Lärmkarten Aufbauend auf der Lärmkartierung erfolgt die Lärmaktionsplanung, daher kommt der Lärmkartierung eine besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen an die Lärmkarten hat der Bund durch die Verordnung über die Lärmkartierung vom (. BImSchV) festgelegt. Die bis zur Einführung harmonisierter europäischer Regelungen vorläufigen Berechnungsverfahren für Lärmkarten nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden am.0.00 bekannt gemacht und im Bundesanzeiger Nr. a [] veröffentlicht. Im Einzelnen sind folgende Verfahren anzuwenden: VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, VBUSch: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen, VBUF: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen und VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe Die Ermittlung der Anzahl der durch Umgebungslärm belasteten Personen und die Größe der belasteten Flächen werden durch die vorläufige Berechnungsmethode VBEB vorgenommen. Einzelheiten hierzu können dem Anhang entnommen werden. Eine Ermittlung des Lärms durch Messungen ist nach der. BImSchV nicht vorgesehen. Nach den Berechnungsvorschriften werden für Immissionsorte in ca. m Höhe über dem Boden die äquivalenten Dauerschallpegel für die Zeiträume Tag-Abend-Nacht als Index L DEN (Day, Evening, Night) und die Nacht als Index L Night berechnet. Der Dauerschallpegel L DEN wird aus den Kenngrößen L Day für den Zeitraum von 0:00 bis :00 Uhr, L Evening für den Zeitraum von :00 bis :00 Uhr und L Night für den Zeitraum von :00 bis 0:00 Uhr ermittelt; die größere Störwirkung von Geräuschen in den Abend- und Nachtstunden wird dabei durch Zuschläge berücksichtigt. Regierung von Oberbayern 0.0.0

16 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :. Geltende Grenzwerte.. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung Die Umgebungslärmrichtlinie wie auch die a-f BImSchG enthalten keine Grenzwerte und auch keine unmittelbare Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans. Für die Wirkung verweist d Abs. BImSchG auf die entsprechenden Regelungen zu den Luftreinhalteplänen in Abs. BImSchG, wonach die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechts durch die jeweils zuständigen Behörden zu erfolgen hat. Die Behörden sind an den Lärmaktionsplan gebunden; eine Ausnahme bilden planerische Festlegungen, diese haben die Planungsträger bei ihren Planungen lediglich zu berücksichtigen ( Abs. Satz BImSchG). Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch den Bund gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu fokussieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit StMUG (jetzt: StMUV) den Regierungen gemäß den überarbeiteten Hinweisen zur Lärmaktionsplanung in Bayern für die Regierungen vom.0.0 [] für Strassenverkehrslärm als Anhalt die Überschreitung eines -Stunden-Wertes L DEN von db(a) oder eines Nachtwertes L Night von db(a) vorgegeben, wenn gleichzeitig mehr als 0 Einwohner nach VBEB in einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Lärmaktionsplanung in Erwägung gezogen. Anmerkung: Für die. Stufe der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen auf der Grundlage der Lärmkartierung 0 sind die o. g. Anhaltswerte für Straßenverkehrslärm heranzuziehen. Die Anhaltswerte für Straßenverkehrslärm wurden mit den o. g. überarbeiteten Hinweisen analog zu den zwischenzeitlich abgesenkten Sanierungsgrenzwerten für Bundes- und Staatsstraßen um db(a) reduziert. Zur Bewertung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung wird auf den immissionsschutzfachlich kritischeren Nachtzeitraum abgestellt. Das heißt, Grundlage für die Abschätzung der Anzahl der infolge von Schallschutzmaßnahmen an BAB entlasteten Personen ist die Zahl derjenigen Bewohner von Gebäuden mit einer Lärmbelastung nachts (L Night ) > db(a). Damit werden gleichzeitig die betroffenen Gebäude bzw. deren Bewohner mit einer über den gesamten Tageszeitraum gemittelten Lärmbelastung (L DEN ) > db(a) erfasst, da an diesen Gebäuden auch der Wert L Night von db(a) überschritten wird. Nur soweit schutzwürdige Nutzungen ausschließlich in der Tagzeit erfolgen (wie z. B. Schule, Kindergarten), wird zur Abschätzung der Betroffenenzahlen der L DEN betrachtet... Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen Beim Lärmschutz an Straßen wird grundsätzlich nach Lärmvorsorge und Lärmsanierung unterschieden, wie nachstehendes Schema zeigt. Die Unterscheidung ist insbesondere für die Umsetzbarkeit von Maßnahmen und zur Festlegung von Ansprüchen auf Lärmschutz entscheidend. Regierung von Oberbayern 0.0.0

17 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Lärmvorsorge Lärmsanierung Ausweisung von Baugebieten (DIN 00-) Überschreitung von Grenzwerten an bestehenden Straßen (VLärmSchR ) Neubau oder wesentliche Änderung von Straßen (. BImSchV) Überschreitung von Richtwerten an bestehenden Straßen (siehe Kapitel...) Abbildung : Schaubild Lärmschutz an Straßen Die Lärmvorsorge dient dem Zweck, dem Entstehen erheblicher Belästigungen sowie gesundheitlicher Gefährdungen bei der Ausweisung von Baugebieten und bei Straßenneubauvorhaben bzw. wesentlichen Änderungen bestehender Straßen vorzubeugen und diese zu vermeiden. Die Lärmsanierung dient dem Zweck, an bestehenden Straßen die Lärmbelastung zu mindern. Sie kann sowohl aus aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwänden, - wällen oder lärmminderndem Asphalt, als auch aus passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen, sowie aus straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverboten, bestehen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die jeweiligen materiellen Regelungen des nationalen Fachrechts heranzuziehen.... Lärmschutz in der Bauleitplanung Bei der Ausweisung und Änderung von Baugebieten an bestehenden Straßen im Rahmen der Bauleitplanung ist gemäß Abs. Nr. und Abs. Nr. Baugesetzbuch (BauGB) [] der Schutz vor erheblichen Verkehrslärmeinwirkungen sicherzustellen. Zudem ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Hierzu wird die DIN 00- (Schallschutz im Städtebau Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung) [] zur Anwendung Regierung von Oberbayern 0.0.0

18 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : empfohlen []. Für die Beurteilung sind die im Beiblatt zur DIN 00- [] genannten Orientierungswerte heranzuziehen. Diese sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Für die einzelnen Nutzungen sind im Beiblatt zur DIN 00- folgende Orientierungswerte angegeben []: Nutzungen reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenund Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Orientierungswert in db(a) tags (0:00 :00 Uhr) 0 0 bzw. bzw. 0 0 bzw bzw. bzw. 0 bis bis Orientierungswert in db(a) nachts (:00 0:00 Uhr) Tabelle : Orientierungswerte gemäß Beiblatt zu DIN 00- [] Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten []. Das heißt für Verkehrslärm ist der höhere Nachtwert heranzuziehen. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden [].... Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Gemäß Abs. BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen und Schienenwegen) sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach Abs. BImSchG nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden. Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung wird durch die Immissionsgrenzwerte (sog. Vorsorgegrenzwerte) nach Abs. der. BImSchV konkretisiert. Für die einzelnen Nutzungen sind folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt: Regierung von Oberbayern 0.0.0

19 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Immissionsort Immissionsgrenzwert in db(a) tags (0:00-:00 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete Gewerbegebiete Tabelle : Immissionsgrenzwerte gemäß. BImSchV [0] Immissionsgrenzwert in db(a) nachts (:00-0:00 Uhr) Nach und der. BImSchV sind die Beurteilungspegel für Straßen nach Anlage und für Schienenwege nach Anlage dieser Verordnung zu berechnen. Das heißt für die Berechnung von Straßenverkehrslärm sind die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-0) [0] und für Schienenverkehrslärm die Schall 0 (Schall 0) [] heranzuziehen. Da die Ermittlung der Lärmbelastung durch Straßen nach nationalem Recht nach der RLS- 0 erfolgt, können deren Ergebnisse von denen der VBUS zum Teil erheblich abweichen. Für die Lärmvorsorge sollen aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände/-wälle, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen oder Einhausungen, eingesetzt werden.... Lärmsanierung an bestehenden Straßen durch bauliche Maßnahmen Nach geltender Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Straßen durch den Baulastträger. Nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR, Verkehrsblatt [VkBl.] S. []) kann Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) jedoch als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Als Lärmschutzmaßnahmen kommen aktive und/oder passive bauliche Maßnahmen in Betracht. Freiwillige Lärmschutzmaßnahmen setzen nach VLärmSchR voraus, dass die folgenden Immissionsgrenzwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Immissionsort Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Immissionsgrenzwert in db(a) tags (0:00-:00 Uhr) Kern-, Dorf-, Mischgebiete Gewerbegebiete Immissionsgrenzwert in db(a) nachts (:00-0:00 Uhr) Tabelle : Abgesenkte Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß Nr.. der VLärm- SchR [] Regierung von Oberbayern 0.0.0

20 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Die VLärmSchR wurden mit Rundschreiben Straßenbau Nr. / [] den Obersten Straßenbaubehörden der Länder bekannt gegeben. Die Anwendung wird auch für Straßen, die nicht in der Baulast des Bundes liegen, empfohlen. Weitere Einzelheiten sind in den VLärmSchR geregelt. Dabei ist zu beachten, dass die Auslösewerte unter Nr.. der VLärmSchR im Jahr 00 um db(a) auf die o. g. Lärmsanierungsgrenzwerte abgesenkt wurden.... Lärmschutz an bestehenden Straßen durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Als straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen kommen grundsätzlich die folgenden Maßnahmen in Betracht: Verkehrslenkung Lichtzeichenregelung Geschwindigkeitsbeschränkungen Verkehrsverbote Ermächtigungsgrundlagen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohn-/Bevölkerung vor Lärm enthält StVO. Für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an bestehenden Straßen sind die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz- Richtlinien-StV, VkBl. 00 S. []) maßgebend. Nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV liegt es im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen anzuordnen, wenn die folgenden Immissionsrichtwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Immissionsort reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Immissionsrichtwert in db(a) tags (0:00-:00 Uhr) 0 0 Kern-, Dorf-, Mischgebiete Gewerbegebiete Immissionsrichtwert in db(a) nachts (:00-0:00 Uhr) Tabelle : Immissionsrichtwerte gemäß Nr.. der Lärmschutz-Richtlinien-StV [] Die aktuelle Rechtsprechung wendet neben diesen Lärmschutz-Richtlinien-StV auch die Immissionsgrenzwerte der. BImSchV als ermessensauslösende Schwelle (entsprechend) an (siehe auch Kapitel...). Bei der Würdigung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, ist nicht nur auf die Höhe des Lärmpegels sondern auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen. Ferner dürfen die Maßnahmen nicht zu einer Beschränkung der Widmung durch Untersagung bestimmter Verkehrsarten oder Benutzungszwecken führen (sog. Vorbehalt des Strassenrechts). Regierung von Oberbayern

21 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Lärmbelastung in Allershausen. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (Isophonenkarten) Die Lärmimmissionen von Straßen werden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen jährlichen Verkehrsbelastung und weiterer Parameter (Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche, Steigung, Entfernung, Abschirmung ) nach festgelegten Verfahren berechnet. Für die Straßen ist dies das vorläufige Berechnungsverfahren VBUS (siehe Kapitel.). Die Ergebnisse der Lärmkartierung an den BAB werden in Form von Lärmkarten mit einer flächenhaften Isophonendarstellung (Linien gleichen Schalldrucks) der Lärmpegel für Stunden (L DEN ) bzw. für die Nacht (L Night ) und statistischen Angaben zur Lärmbetroffenheit angezeigt. Die Darstellung der Lärmpegel [Einheit: db(a)] erfolgt durch Isophonen (Linien gleichen Schalldrucks), die in den Karten durch die Ränder farbiger Flächen in -db-klassen dargestellt werden. Zusätzlich ist in der Karte L DEN die db(a)-isophone bzw. in der Karte L Night die db(a)-isophone abgebildet. Die Lärmkarten sind im Internet unter der Adresse abrufbar. Die folgenden Abbildungen stellen die Belastungssituation in Allershausen dar. Im Anhang A sind ferner die vom LfU erstellten Detail-Lärmkarten L DEN und L Night mit den jeweiligen Übersichtskarten beigefügt. In den Detail-Lärmkarten sind die nach den Kartierungsergebnissen betroffenen schutzwürdigen Gebäude mit einem Pegel L DEN > db(a) und einem Pegel L Night > db(a) gekennzeichnet. Hinsichtlich der Eingangsdaten, die der Berechnung nach VBUS zugrunde liegen, wird auf die Erläuterungen des LfU im Anhang verwiesen. Insbesondere wurden für die Verkehrsmengen und Lkw-Anteile die Angaben der ABDSB (Straßenverkehrszählung 00) herangezogen. Entsprechend einer Materialbeschreibung der Straßenbeläge (der ABDSB) hat das LfU Korrekturwerte für unterschiedliche Straßenoberflächen (D StrO ) den Straßengeometrien zugewiesen. Hinweis: Bei der Erstellung des Lärmaktionsplan-Entwurfs wurde festgestellt, dass bei der Lärmkartierung in Teilbereichen in geringem Umfang Schallschutzeinrichtungen nicht genau erfasst und dargestellt wurden. Nach Abklärung mit dem für die Lärmkartierung zuständigem LfU hat dies allerdings keine relevanten Auswirkungen auf die Betroffenenanalyse. Eine Überarbeitung der Lärmkartierung ist nicht erforderlich. Die nachfolgende Abbildung, Abbildung sowie der Anhang A zeigen die nicht korrigierte Darstellung der Schallschutzeinrichtungen. Im Anhang A sind die Bereiche, in denen Schallschutzeinrichtungen nicht genau erfasst und dargestellt wurden, gekennzeichnet. Regierung von Oberbayern 0.0.0

22 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Abbildung : Lärmkarte (L DEN ) [] Herausgeber: Fachdaten: Geobasisdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 0 Augsburg Telefon: (0) 0-0 Fax: (0) 0- poststelle@lfu.bayern.de Internet: Bayerisches Landesamt für Umwelt Topografische Karten, Luftbilder Bayerische Vermessungsverwaltung Regierung von Oberbayern 0.0.0

23 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : GeoBasis-DE / BKG 00 Satellitenbild IRS- C/D Mosaik 000 GAF AG, EUROMAP Legende: Regierung von Oberbayern 0.0.0

24 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Abbildung : Lärmkarte (L Night ) [] Herausgeber: Fachdaten: Geobasisdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 0 Augsburg Telefon: (0) 0-0 Fax: (0) 0- poststelle@lfu.bayern.de Internet: Bayerisches Landesamt für Umwelt Topografische Karten, Luftbilder Bayerische Vermessungsverwaltung Regierung von Oberbayern 0.0.0

25 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : GeoBasis-DE / BKG 00 Satellitenbild IRS- C/D Mosaik 000 GAF AG, EUROMAP Legende: Regierung von Oberbayern 0.0.0

26 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :. Lärmstatistik für die und Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind.. Lärmstatistik für alle Hauptverkehrsstraßen Die nachfolgende Lärmstatistik enthält die von allen Hauptverkehrsstraßen (= Autobahnen sowie Bundes- und Staatsstraßen) in der belasteten Einwohner, Flächen, Schulen und Krankenhäuser. L DEN L Night Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwohner] Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwohner] < L Night < L DEN 0 < L Night 0 0 < L DEN 0 < L Night < L DEN 0 < L Night < L DEN L Night > 0 0 L DEN > L DEN > L Night > 0 Tabelle : Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an allen Hauptverkehrsstraßen [] L DEN Pegelbereich [db(a)] Belastete Flächen Belastete Schulen [-] [km ] L DEN >, 0 L DEN >, 0 0 L DEN > 0, 0 0 Belastete Krankenhäuser [-] Tabelle : Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schulund Krankenhausgebäude an allen Hauptverkehrsstraßen für die Gemeinde Allershausen [,, ] In der o. g. Lärmstatistik sind wie bereits ausgeführt die von allen Hauptverkehrsstraßen (= Autobahnen sowie Bundes- und Staatsstraßen) in der belasteten Einwohner, Flächen, Schulen und Krankenhäuser erfasst. Regierung von Oberbayern 0.0.0

27 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :.. Lärmstatistik für die Autobahn Von Seiten des LfU ist eine zusätzliche Auswertung für die BAB A in Allershausen erfolgt. Daraus ergibt sich die nachfolgende Lärmstatistik: L DEN L Night Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwohner] Pegelbereich [db(a)] Belastete [Einwohner] < L Night < L DEN 0 < L Night < L DEN 0 < L Night < L DEN 0 0 < L Night < L DEN L Night > 0 0 L DEN > L DEN > L Night > Tabelle : Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an der Autobahn [] L DEN Pegelbereich [db(a)] Belastete Flächen Belastete Schulen [-] [km ] L DEN >,0 0 L DEN >,0 0 0 L DEN > 0, 0 0 Belastete Krankenhäuser [-] Tabelle : Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schulund Krankenhausgebäude an der Autobahn für die [] Nach der Auswertung des LfU sind entlang der in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern gelegenen Autobahn in der nach VBEB Einwohner von einem Pegel L DEN > db(a) bzw. Einwohner von einem Pegel L Night > db(a) betroffen. Damit sind im Verlauf der Autobahn A mehr als 0 Einwohner Überschreitungen des Anhaltswertes L Night von db(a) ausgesetzt (siehe Kapitel..), so dass von Seiten der Regierung von Oberbayern die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an den Autobahnen in Erwägung zu ziehen ist (vgl. Kapitel ). Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung an Bundes- und Staatsstraßen und in den Ballungsräumen obliegt wie in Kapitel ausgeführt wurde den Gemeinden. Regierung von Oberbayern 0.0.0

28 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Lärmminderungsmaßnahmen. Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung bei Autobahnen Grundsätzlich bieten sich nachfolgende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auf Autobahnen an: Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Instandsetzung eines vorhandenen schadhaften Fahrbahnbelags (Spurrillen, Schlaglöcher) Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände oder Kombinationen Tunnel- oder Troglösungen Passiver Schallschutz/Schallschutzfenster Schließung von Bebauungslücken und vorgelagerte nicht schutzwürdige Bebauung Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung Verringerung der fahrzeugspezifischen Lärmemissionen Verkehrsverlagerung auf die Schiene Maßnahmen wie eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen oder eine Reduzierung der Verkehrsstärke durch Verkehrsverbote sind bei BAB in der Regel nicht möglich. Diese Straßen sind genau dafür errichtet worden, um den Verkehr zu bündeln und nachgeordnete Straßen und Ortsdurchfahrten vom Verkehr zu entlasten. Dies gilt insbesondere auch für den Lkw-Verkehr. (Ausnahme: Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf den Münchner Autobahnring A auf der Grundlage des 0 Abs. BImSchG und Abs. StVO im Rahmen der Luftreinhalteplanung zur Entlastung der innerstädtischen Abschnitte der A, A, A und A vor Einwirkungen durch Luftschadstoffe. Damit werden die vorgenannten innerstädtischen Autobahnabschnitte auch vor Verkehrslärmeinwirkungen entlastet.) Nähere Ausführungen zu den aufgezeigten Maßnahmen und zu den rechtlichen Grundlagen des Lärmschutzes können ferner der Umweltwissen-Publikation Lärm Straße und Schiene des LfU vom Juli 0 unter folgender Adresse entnommen werden: laerm_strasse_schiene.pdf Startseite des LfU: Weiterhin können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA) umfangreiche Informationen zur Verkehrslärmminderung abgerufen werden. Startseite des UBA: Regierung von Oberbayern 0.0.0

29 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :. Bereits vorhandene Maßnahmen.. Bei der Kartierung des LfU bereits berücksichtigte Maßnahmen Das LfU hat im Rahmen der Lärmkartierung Bayern 0 bei der Ermittlung der Lärmbelastung L DEN und L Night nach VBUS im Gebiet der die in den im Anhang beigefügten Detail-Lärmkarten grün gekennzeichneten (aktiven) Schallschutzeinrichtungen berücksichtigt. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Schallschutzmaßnahmen der ABDSB an der A (siehe Kapitel.., Maßnahme V). Auf den Hinweis unter Kapitel. wird hingewiesen... Bereits vorhandene bauliche Maßnahmen der ABDSB Nach Angaben der ABDSB erfolgte gegen Ende der 0er-Jahre der -streifige Ausbau der A (Verkehrsfreigabe Dezember ). Auf Grundlage der sog. Übergangsregelung wurden später (/ und 0/) Lärmvorsorgemaßnahmen durchgeführt (Maßnahme V). Als lärmmindernde Erhaltungsmaßnahme wurde im Jahr 0 im Rahmen der Seitenstreifenfreigabe eine dünne Asphaltdeckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung DSH-V eingebaut (Maßnahme V). Anmerkung: Vor Bekanntmachung der Übergangsregelung im Dezember gab es praktisch keine Möglichkeit in einem Planfeststellungsverfahren Lärmschutz festzusetzen, weil die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen fehlten (vor allem die Festsetzung von Grenzwerten). Hier setzte die Übergangsregelung mit der verbindlichen Vorgabe von Grenzwerten an. Sie bot nicht nur die Möglichkeit Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge in gerade laufenden Verfahren festzulegen, sondern darüber hinaus konnten Lärmschutzmaßnahmen (Lärmvorsorge) auch für bereits ausgebaute Streckenabschnitte, bei denen im Planfeststellungsverfahren keine abschließende Regelung getroffen worden war, durchgeführt werden. Die Übergangsregelung wurde vom Bundesverkehrsministerium mit sofortiger Wirkung zum 0.0. aufgehoben. Maßnahmen, deren Vorentwurf genehmigt oder deren Pläne im Planfeststellungsverfahren ausgelegt worden sind, konnten noch abgeschlossen werden. Für die Lärmvorsorge galten folgende Grenzwerte: Misch-/Dorfgebiet: db(a) tags und db(a) nachts Wohngebiet: db(a) tags und db(a) nachts Regierung von Oberbayern 0.0.0

30 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Lärmvorsorgemaßnahmen auf Grundlage der Übergangsregelung Ende der 0er-Jahre erfolgte der -streifige Ausbau der A (Verkehrsfreigabe Dezember ). Auf Grundlage der Übergangsregelung wurden in den Jahren / und 0/ folgende Lärmvorsorgemaßnahmen in der (Ortsteile Allershausen und Leonhardsbuch) durchgeführt: Westseite der Autobahn: km,00 bis km,0; Wall;, m über Fahrbahnoberkante (FOK) km,0 bis km,0; Wand;,0 m über FOK km,0 bis km,0; Wall;,0 m über FOK km,0 bis km,0; Wand;,0 m über FOK km,0 bis km,0; Wall;,0 m über FOK km 0,00 bis km 0,0; Wall;,-, m über FOK Ostseite der Autobahn: km,00 bis km,0; Wall;, m über FOK km,0 bis km,0; Wand;,0 m über FOK km,0 bis km,0; Wall;,0 m über FOK km,0 bis km,0; Wand,,0 m über FOK km,0 bis km,0; Wall;,0 m über FOK km,0 bis km 00,00; Wall/Wand;,0-, m über FOK Darüber hinaus wurde auch noch passiver Lärmschutz vorgesehen, weil die Wälle und Wände aus Gründen des Ortsbildes nicht beliebig hoch ausgeführt werden durften. Die Maßnahmen wurden so vorgesehen, dass die Lärmvorsorgewerte der Übergangsregelung überwiegend eingehalten wurden bzw. der Innenraumschutz gewährleistet wurde. Es galten folgende Grenzwerte: Misch-/Dorfgebiet: db(a) tags und db(a) nachts Wohngebiet: db(a) tags und db(a) nachts Die aktiven Lärmschutzeinrichtungen wurden in der Lärmkartierung durch das LfU berücksichtigt (siehe hierzu auch Hinweis unter Kapitel.). Regierung von Oberbayern

31 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Allershausen-Nord: / Allershausen-Süd, Leonhardsbuch: 0/ ABDSB keine Angabe Tabelle 0: Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Lärmvorsorgemaßnahmen auf Grundlage der Übergangsregelung Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (DSH-V) im Rahmen des Erhaltungsprogramms der A /Seitenstreifenfreigabe Als lärmmindernde Erhaltungsmaßnahme wurde im Jahr 0 im Bereich Allershausen im Rahmen der Seitenstreifenfreigabe ein DSH-V eingebaut. keine Zuordnung von Lärmminderungswerten gemäß RLS-0 (Für den DSH-V ist noch kein Statuspapier der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht, weswegen noch kein offizieller D StrO -Wert [Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen] vorliegt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann nach Angaben der ABDSB von einer Schallpegelminderung von bis zu db(a) ausgegangen werden.) keine Angabe Der Einbau erfolgte im Jahr 0. ABDSB keine Angabe Tabelle : Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (DSH-V) im Rahmen des Erhaltungsprogramms der A /Seitenstreifenfreigabe Regierung von Oberbayern 0.0.0

32 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :.. Bereits vorhandene straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen Im Bereich der ist auf der BAB A keine ständige Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden. Es sind jedoch in beiden Fahrtrichtungen Streckenbeeinflussungsanlagen vorhanden, die situationsbedingt auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen reagieren (siehe Kapitel.). Die Streckenbeeinflussungsanlagen zeigen keine ständigen Geschwindigkeitsbegrenzungen an... Bereits vorhandene Maßnahmen der Die hat die im Verlauf der BAB A vorhandenen geltenden Bebauungspläne übermittelt. Dabei enthalten die nachfolgend aufgeführten Bebauungspläne betroffene schutzwürdige Bebauung, an der gemäß der Kartierung des LfU die Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) überschritten werden []: Bebauungsplan Kohlstattfeld (in Kraft getreten am..) Bebauungsplan Breimannfeld (in Kraft getreten am.0.) Bebauungsplan Münchner Straße einschließlich Änderung (in Kraft getreten am.0., Änderung am 0..0) Bebauungsplan Eggenberger Feld einschließlich Änderung (in Kraft getreten am 0.., Änderung am.0.00) Die genannten Bebauungspläne enthalten Festsetzungen/Hinweise zum Lärmschutz. Nach Angabe der Gemeinde wurden die in den Bebauungsplänen festgesetzten Maßnahmen der Gemeinde ausgeführt. Die Festsetzungen für den Lärmschutz (z. B. Schallschutzfenster oder keine Aufenthaltsräume ) werden in der Regel in den entsprechenden Genehmigungsverfahren geprüft []. Anderweitige Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch die BAB A in Allershausen wurden von der Gemeinde bisher nicht vorgesehen. Die o. g. Bebauungspläne der, werden als vorhandene Maßnahmen in die nachfolgenden Tabellen aufgenommen. Die in den Bebauungsplänen enthaltenen Festsetzungen/Hinweise zum Lärmschutz werden in der Beschreibung näher erläutert. Im Weiteren wird aufgezeigt, ob bzw. inwieweit für die betroffene schutzwürdige Bebauung Lärmschutzfestsetzungen vorgesehen sind. Ferner erfolgt eine Abschätzung der entlasteten Personen. Regierung von Oberbayern 0.0.0

33 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Bebauungsplan Kohlstattfeld (in Kraft getreten am..) Der Bebauungsplan Kohlstattfeld setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Der Bebauungsplan enthält unter Ziff..,. und. Festsetzungen zum Lärmschutz:.: Planzeichen Aufschüttung (Schallschutzwall).: Der Lärmschutzwall ist innerhalb von drei Jahren auf seiner gesamten Länge mit einer Mindesthöhe von m über Fahrbahnoberkante der BAB A zu errichten. Die Mindesthöhe darf auch durch Modellierarbeiten an keiner Stelle unterschritten werden..: Um die Gewährung der Nachtruhe zu sichern, sind Schlaf- und Kinderzimmer auf die der BAB A abgewandten Seite der Wohnhäuser, das heißt im vorliegenden Fall nach Osten bzw. Süden zu orientieren. Fenster dieser Zimmer sind ebenfalls auf der Ost- bzw. Südseite der einzelnen Wohngebäude anzuordnen, Zweitfenster von Schlaf- und Kinderzimmern können ausnahmsweise auch auf der Nordseite der Wohngebäude angeordnet werden, falls dies aus zwingenden Gründen der Grundrissgestaltung notwendig ist. Durch die festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen werden der Schutz vor erheblichen Lärmeinwirkungen durch die angrenzende BAB A bzw. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten auch für ein betroffenes schutzwürdiges Gebäude am Amselweg, an dem gemäß der Kartierung des LfU der Anhaltswert L Night von db(a) überschritten wird. Bei Umsetzung der Lärmschutzfestsetzungen des gültigen Bebauungsplans reduziert sich die Anzahl der betroffenen Personen, die einer Überschreitung des o. g. Anhaltwertes ausgesetzt sind, real um Personen und anteilig nach VBEB um ca. Person. Gültiger Bebauungsplan in Kraft getreten am.. Angabe nicht möglich. Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Kohlstattfeld Regierung von Oberbayern 0.0.0

34 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bebauungsplan Breimannfeld (in Kraft getreten am.0.) Der Bebauungsplan Breimannfeld setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und im westlichen Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet (ege) fest. Der Bebauungsplan enthält unter Ziff..,. und. Festsetzungen zum Lärmschutz:.: Um die Gewährung der Nachtruhe zu sichern, sind Schlaf- und Kinderzimmer auf die der BAB A abgewandten Seite der Wohnhäuser zu legen, das heißt im vorliegenden Fall nach Osten zu orientieren. Die Fenster dieser Zimmer sind ebenfalls auf der Ostseite der einzelnen Wohngebäude anzuordnen. Zweitfenster von Schlaf- und Kinderzimmern können ausnahmsweise auch auf der Nord- bzw. Südseite der Gebäude angeordnet werden, falls dies aus zwingenden Gründen der Grundrissgestaltung notwendig ist. Diese Fenster müssen dann allerdings den Anforderungen der Schallschutzklasse nach der VDI-Richtlinie [0] entsprechen..: Für die erste Gebäudereihe zur Autobahn hin und an der Westseite der zweiten Gebäudereihe sind Fenster bis zu m nach der Schallschutzklasse und Fenster und Türen über m Gesamtfläche nach der Schallschutzklasse und mechanische Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern, die auch bei geschlossenen Fenstern einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten, vorzusehen..: In den Dachgeschossen der ersten Gebäudereihe zur Autobahn dürfen ausschließlich nur Fenster von Nebenräumen nach Westen, also zur Autobahn hin orientiert werden. Es handelt sich hierbei um folgende Räume: Flure und Treppenhäuser, Vorratsräume und Abstellräume, Toiletten und Bäder, Küchen, jedoch nicht Wohnküchen und Hauswirtschaftsräume. Die Fenster und nach außen führende Türen der übrigen schutzbedürftigen Wohnräume im Dachgeschoss dieser Gebäude müssen der Schallschutzklasse nach VDI-Richtlinie entsprechen. Durch die festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen werden der Schutz vor erheblichen Lärmeinwirkungen durch die angrenzende BAB A bzw. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Regierung von Oberbayern 0.0.0

35 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten auch für betroffene schutzwürdige Gebäude am Breimannweg und an der Franz-Galitz-Straße, an denen gemäß der Kartierung des LfU der Anhaltswert L Night von db(a) überschritten wird. Bei Umsetzung der Lärmschutzfestsetzungen des gültigen Bebauungsplans reduziert sich die Anzahl der betroffenen Personen, die einer Überschreitung des o. g. Anhaltwertes ausgesetzt sind, real um und anteilig nach VBEB um ca. Personen. Gültiger Bebauungsplan in Kraft getreten am.0. Angabe nicht möglich. Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Breimannfeld Regierung von Oberbayern 0.0.0

36 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Bebauungsplan Münchner Straße einschließlich Änderung (in Kraft getreten am.0., Änderung am 0..0) Der Bebauungsplan Münchner Straße setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA), ein Misch-/Dorfgebiet (MI/MD) und ein Gewerbegebiet (GE) fest. Der Bebauungsplan enthält unter Ziff... einen Hinweis zum Lärmschutz: Planzeichen anbaufreie Zone entlang der BAB A. Die Änderung des Bebauungsplans enthält keine weiteren Festsetzungen/Hinweise zum Lärmschutz. Durch die anbaufreie Zone entlang der BAB A ergeben sich ein größerer Abstand der Wohnbebauung zur Autobahn und damit geringere Lärmeinwirkungen. Der Bebauungsplan enthält betroffene schutzwürdige Gebäude an der Münchner Straße und an der Robert- Koch-Straße, an denen gemäß der Kartierung des LfU die Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) überschritten werden. Der Bebauungsplan ist gültig und die anbaufreie Zone wurde beachtet. Die Anzahl der betroffenen Personen reduziert sich deshalb nicht. Gültiger Bebauungsplan in Kraft getreten am.0., Änderung am 0..0 Angabe nicht möglich. Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Münchner Straße Regierung von Oberbayern 0.0.0

37 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme V Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Bebauungsplan Eggenberger Feld einschließlich Änderung (in Kraft getreten am 0.., Änderung am.0.00) Der Bebauungsplan Eggenberger Feld setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Der Bebauungsplan enthält unter Ziff..,. und. Festsetzungen zum Lärmschutz:.: Planzeichen Aufschüttung Lärmschutzwall.: Der Lärmschutzwall ist auf seiner gesamten Länge mit einer Mindesthöhe von m über Oberkante der Fahrbahn der BAB A zu errichten. Die Mindesthöhe darf auch durch Modellierarbeiten an keiner Stelle unterschritten werden..: Um die Gewährung der Nachtruhe zu sichern sind, sind Schlaf- und Kinderzimmer auf die der BAB A abgewandten Seite der Wohnhäuser zu legen. Das heißt im vorliegenden Fall nach Osten zu orientieren. Die Fenster dieser Zimmer sind ebenfalls auf der Ostseite der einzelnen Wohngebäude anzuordnen. Zweitfenster von Schlaf- und Kinderzimmern können ausnahmsweise auch auf der Nord- und Südseite der Wohngebäude angeordnet werden, falls dies aus zwingenden Gründen der Grundrissgestaltung notwendig ist. Die Änderung des Bebauungsplans enthält folgende Festsetzung zum Lärmschutz: Planzeichen Aufschüttung Lärmschutzwall wurde von,00 m auf,0 m erhöht Durch die festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen werden der Schutz vor erheblichen Lärmeinwirkungen durch die angrenzende BAB A bzw. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans (einschließlich Änderung) gelten auch für betroffene schutzwürdige Gebäude am Blumenweg, an denen gemäß der Kartierung des LfU der Anhaltswert L Night von db(a) überschritten wird. Der Bebauungsplan (einschließlich Änderung) ist gültig. Bei Umsetzung der Lärmschutzfestsetzungen des gültigen Bebauungsplans reduziert sich die Anzahl der betroffenen Personen, die einer Überschreitung des o. g. Anhaltwertes ausgesetzt sind, real um Personen und anteilig nach VBEB um ca. Person. Gültiger Bebauungsplan in Kraft getreten am 0.., Änderung am.0.00 Regierung von Oberbayern 0.0.0

38 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Kosten Tabelle : Angabe nicht möglich. Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Eggenberger Feld einschließlich Änderung Regierung von Oberbayern 0.0.0

39 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A :. Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie).. Bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen der ABDSB Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Art. des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes [. FStrAbÄndG] vom. Dezember 0 []) ist im Bereich der der -streifige Ausbau als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen. Für dieses Projekt gibt es noch keine konkreten Planungen (Maßnahme G). Zudem prüft die ABDSB auf Antrag Anliegen von Bürgern, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind (Maßnahme G). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für die BAB A in Allershausen (siehe Kapitel. und Anhang A ) wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung von Oberbayern an die für die Überprüfung und Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständige ABDSB weitergeleitet. Nach Rückmeldung der ABDSB sind für die Ermittlung, Abwägung und Gewichtung des Sachverhalts umfangreiche Arbeiten erforderlich. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit auch die aktuellen Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 0 in die Betrachtung eingestellt werden. Die ABDSB wird daher voraussichtlich nicht vor Ende 0 die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A im Bereich der abgeschlossen haben. Die Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird als bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahme der ABDSB in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Diese Maßnahmen werden in den folgenden Tabellen näher erläutert: Regierung von Oberbayern 0.0.0

40 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme G Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des - streifigen Ausbaus der BAB A Beschreibung Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Art. des. FStrAbÄndG) ist im Bereich der der -streifige Ausbau als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen. Im Zuge des Ausbaus sind Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge vorzusehen. Für dieses Projekt gibt es bislang keine konkreten Planungen, deshalb sind im Moment noch keine Maßnahmen der Lärmvorsorge in Planung oder im Bau. Lärmminderungswirkung Im Zuge des Ausbaus sind durch aktive und/oder passive Maßnahmen die Immissionsgrenzwerte der. BImSchV bzw. der Innenraumschutz nach der Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten. BImSchV einzuhalten. Im Falle des Ausbaus kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gemäß der Kartierung des LfU von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Eine nähere Aussage ist aufgrund des aktuellen Verfahrensstands derzeit nicht möglich. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Art. des. FStrAbÄndG) ist im Bereich der der -streifige Ausbau als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen. Für dieses Projekt gibt es noch keine konkreten Planungen. ABDSB keine Angabe Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des -streifigen Ausbaus der BAB A Regierung von Oberbayern

41 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme G Beschreibung Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Personen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die AB- DSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind Nach den VLärmSchR kann bei Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte (gemäß Nr.. VLärm- SchR ) Lärmschutz durch Maßnahmen an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) als freiwillige Leistung auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Als Lärmschutzmaßnahmen kommen aktive und/oder passive bauliche Maßnahmen in Betracht (siehe Kapitel...). Auf Antrag von Bürgern prüft die ABDSB, ob die Voraussetzungen für die Lärmsanierung vorliegen (für einzelne Wohngebäude nur passiver Lärmschutz). Aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen werden so vorgesehen, dass an förderfähiger schutzwürdiger Bebauung die Lärmsanierungsgrenzwerte möglichst eingehalten werden bzw. der Innenraumschutz gewährleistet ist. - - ABDSB Abhängig von Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme. Sollten die Voraussetzungen für passive Lärmschutzeinrichtungen gegeben sein, werden diese mit bis zu % der Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen bezuschusst. Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung der Anträge von Bürgern auf Lärmsanierung Regierung von Oberbayern 0.0.0

42 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahme G Beschreibung Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen Ziel: a) Die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird durch die ABDSB geprüft. b) Sollte das Ergebnis der Prüfung durch die ABDSB sein, dass die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ein erforderliches, geeignetes und angemessenes Mittel ist, so wird diese von der ABDSB angeordnet. Die ABDSB beurteilt in ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde die entsprechenden Sachverhalte und zu ergreifenden Maßnahmen nach StVO in eigener Zuständigkeit. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dabei jeweils in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern (Höhere Straßenverkehrsbehörde) und nach Zustimmung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI, Oberste Straßenverkehrsbehörde) anzuordnen. Lärmminderungswirkung Bewertung/ Anzahl der entlasteten Perso- Hintergrund: Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für die BAB A in Allershausen (siehe Kapitel. und Anhang A ) wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschlagen. Ermächtigungsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm enthält StVO. Für die Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sind die Lärmschutz- Richtlinien-StV einschlägig. Die Rechtsprechung wendet neben diesen Lärmschutz-Richtlinien-StV allerdings auch die Immissionsgrenzwerte der. BImSchV als ermessensauslösende Schwelle an. (siehe Kapitel...) Nach Rückmeldung der ABDSB sind für die Ermittlung, Abwägung und Gewichtung des Sachverhalts umfangreiche Arbeiten erforderlich. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit auch die aktuellen Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 0 in die Betrachtung eingestellt werden. Die ABDSB wird daher voraussichtlich nicht vor Ende 0 die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A im Bereich Allershausen abgeschlossen haben. Kann erst nach abgeschlossener Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall angegeben werden. Kann erst nach abgeschlossener Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall angegeben Regierung von Oberbayern 0.0.0

43 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : nen Aktueller Verfahrenstand/ Zeitplan Zuständigkeit Kosten werden. Die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A im Bereich Allershausen wird voraussichtlich nicht vor Ende 0 abgeschlossen sein. Erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Anschluss daran durch die ABDSB in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern (Höhere Straßenverkehrsbehörde) und nach Zustimmung durch das StMI (Oberste Straßenverkehrsbehörde) angeordnet. ABDSB, Regierung von Oberbayern und StMI Keine Angabe möglich. Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.. Bereits geplante Maßnahmen der Die plant derzeit keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor erheblichen Lärmeinwirkungen durch die BAB A []. Regierung von Oberbayern 0.0.0

44 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Ruhige Gebiete Nach d Abs. Satz BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Die Umgebungslärmrichtlinie unterscheidet dabei zwischen ruhigen Gebieten in einem Ballungsraum und ruhigen Gebieten auf dem Land. Art. Buchstabe m der Umgebungslärmrichtlinie definiert als ruhiges Gebiet auf dem Land ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist. Die Festlegung von ruhigen Gebieten erfordert von den zuständigen Behörden bei zukünftigen Planungen eine Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete und schränkt ggf. ihren Ermessensspielraum ein. Eine in jedem Fall zwingende Vorgabe, etwa im Sinne eines Verbots von lärmerhöhenden Maßnahmen in den ruhigen Gebieten, ist damit jedoch nicht verbunden. Laut Mitteilung der Gemeinde bestehen keine ruhigen Gebiete in Allershausen. Deshalb werden derzeit keine ruhigen Gebiete in Allershausen festgelegt. Regierung von Oberbayern 0.0.0

45 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der und der ABDSB den Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Im Anschluss daran wurde in der Zeit vom bis zum die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Entwurf durchgeführt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich.0.0, konnten Stellungnahmen/Anregungen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden. Es bestand damit die Möglichkeit, sich konkret mit dem Lärmaktionsplan- Entwurf zu befassen und durch Vorschläge und Anregungen an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am im Oberbayerischen Amtsblatt durch die Regierung von Oberbayern. Auch in der Gemeinde wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gegeben. Darüber hinaus erfolgte am.0.0 eine Information der Medien durch die Pressestelle der Regierung von Oberbayern. Der Planentwurf konnte in der Zeit vom bis einschließlich bei der Regierung von Oberbayern sowie im Rathaus der eingesehen werden. Des Weiteren konnte der Planentwurf auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern ( und der ( eingesehen und heruntergeladen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen dazu sechs Stellungnahmen von Bürgern der ein.. Bewertung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Bewertung an die und die ABDSB weitergeleitet. Sowohl die ( vom.0.0) als auch die ABDSB ( s vom.0.0, und.0.0) haben die eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen der Bürger geprüft und dazu Stellung genommen. Die Regierung von Oberbayern hat dann alle Stellungnahmen/Anregungen im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses geprüft und gewürdigt. Im Anhang A sind die vorgebrachten Forderungen bzw. Anregungen sowie das Ergebnis der Bewertung dargestellt. Hinweis: Die Regierung von Oberbayern ist nach Art. a Abs. BayImSchG zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach d BImSchG für BAB. Die Regierung von Oberbayern ist damit zwar die verantwortliche Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans, sie ist dies aber nicht für die Durchführung der Maßnahmen selbst. Der Lärmaktionsplan ersetzt keine bestehenden Rechtsgrundlagen oder Verwaltungsverfahren für die Realisierung der Maßnahmen. Ebenso wenig schafft er neue Zuständigkeiten. Der Regierung von Oberbayern stehen darüber hinaus keine Geldmittel für die Lärmaktionsplanung oder die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. Regierung von Oberbayern 0.0.0

46 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Nach d Abs. i. V. m. Abs. BImSchG sind die Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen festgelegt werden, durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist der Bund nur beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Autobahnen (= Bundesfernstraßen) grundsätzlich verpflichtet, Schallschutzmaßnahmen bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (. BImSchV) durchzuführen. Zusammenfassend wird aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung, eine zusätzliche geplante Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Lärmaktionsplan aufgenommen (siehe Kapitel..). Regierung von Oberbayern 0.0.0

47 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Maßnahmenverwirklichung Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Kosten und Nutzen sowie den zeitlichen Ablauf der im Lärmaktionsplan aufgezeigten Maßnahmen.. Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen.. Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der bereits vorhandenen Maßnahmen Unter Kapitel. des Lärmaktionsplans sind die bereits vorhandenen Maßnahmen in der aufgeführt. Angaben zu den Kosten der Lärmvorsorgemaßnahmen auf Grundlage der Übergangsregelung (Maßnahme V der ABDSB) liegen nicht vor. Eine Angabe der durch diese Maßnahmen entlasteten Personen erfolgt nicht, da die Maßnahmen in der Kartierung des LfU bereits berücksichtigt wurden. Zu den Kosten des Einbaus eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (DSH-V) im Rahmen des Erhaltungsprogramms der A /Seitenstreifenfreigabe (Maßnahme V der ABDSB) liegen keine Angaben vor. Für den DSH-V ist noch kein Statuspapier der BASt veröffentlicht, weswegen noch kein offizieller D StrO -Wert vorliegt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann nach Angaben der ABDSB von einer Schallpegelminderung von bis zu db(a) ausgegangen werden. Eine konkrete Angabe zur Anzahl der durch diese Maßnahme entlasteten Personen liegt nicht vor. Konkrete Angaben zu den Kosten der in den geltenden Bebauungsplänen der Gemeinde Allershausen (Maßnahmen V, V, V und V der Gemeinde) enthaltenen Festsetzungen zum Lärmschutz sind nicht möglich, da die Kosten vom Einzelfall abhängen. Die Bebauungspläne sind gültig und die festgesetzten Maßnahmen wurden nach Angabe der Gemeinde Allershausen ausgeführt. Die Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen des Anhaltswertes L Night von db(a) ausgesetzt sind, reduziert sich deshalb real um Personen und anteilig nach VBEB um ca. Personen. In den Bebauungsplänen festgesetzte passive Lärmschutzmaßnahmen wurden in der Kartierung des LfU nicht berücksichtigt... Finanzielle Informationen Kosten/Nutzen der Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) Unter Kapitel. sind die Maßnahmen des Lärmaktionsplans für die aufgeführt. Angaben zu den Kosten der Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des -streifigen Ausbaus der BAB A (Maßnahme G) liegen nicht vor, da es für dieses Projekt noch keine konkreten Planungen gibt. Auch eine nähere Aussage zur Anzahl der durch diese Maßnahme entlasteten Personen ist aufgrund des aktuellen Verfahrensstands nicht möglich. Im Falle des Ausbaus und den damit verbundenen Lärmschutzmaßnahmen kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gemäß der Kartierung des LfU von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Für die Maßnahme G Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind, kann keine Angabe zur Anzahl der Reduzierung der Personen, die Überschreitungen der o. g. Anhaltswerte ausgesetzt sind, erfolgen, da die ABDSB erst auf Regierung von Oberbayern 0.0.0

48 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Antrag von Bürgern prüft, ob die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung vorliegen. Sollten die Voraussetzungen für passive Lärmschutzeinrichtungen gegeben sein, werden diese mit bis zu % der Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen bezuschusst. Zur Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, kann eine Aussage zur Anzahl der entlasteten Personen erst nach abgeschlossener Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall erfolgen. Zu den Kosten ist ebenfalls keine Angabe möglich.. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Es liegen keine Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen durch die vorhandenen Maßnahmen V und V der ABDSB vor. Durch die geltenden Bebauungspläne der (Maßnahmen V, V, V und V der Gemeinde) reduziert sich Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen des Anhaltswertes L Night von db(a) ausgesetzt sind, real um Personen und anteilig nach VBEB um ca. Personen. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahme G Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des - streifigen Ausbaus der BAB A kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gemäß der Kartierung des LfU von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Durch die Maßnahme G Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind ist eine weitere bzw. kurzfristigere Reduzierung der Betroffenenzahl möglich. Bei der Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen kann erst nach abgeschlossener Prüfung eine Aussage zur Anzahl der entlasteten Personen erfolgen.. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet ( c Abs. BImSchG). Durch einen Vergleich der überarbeiteten Kartierungsergebnisse mit der Lärmkartierung 0 wird die Wirksamkeit der Maßnahmen im Lärmaktionsplan überprüft und bewertet. Erforderlichenfalls wird der Lärmaktionsplan für die fortgeschrieben ( d Abs. BImSchG).. Zeitlicher Ablauf Unter Kapitel.. sind die vorhandenen baulichen Maßnahmen V Lärmvorsorgemaßnahmen auf Grundlage der Übergangsregelung und V Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (DSH-V) im Rahmen des Erhaltungsprogramms der A /Seitenstreifenfreigabe der ABDSB aufgeführt. Dabei wurden die Lärmvorsorgemaßnahmen in Allershausen-Nord in den Jahren / und in Allershausen-Süd, Leonhardsbuch in den Jahren 0/ durchgeführt. Der Einbau des lärmmindernden Fahrbahnbelags erfolgte im Jahr 0. Die Bebauungspläne der Gemeinde (Maßnahmen V, V, V und V der Gemeinde) mit Festsetzungen/Hinweisen zum Lärmschutz (Kapitel..) sind gültig: Bebauungsplan Kohlstattfeld (Maßnahme V):.. Bebauungsplan Breimannfeld (Maßnahme V):.0. Bebauungsplan Münchner Straße einschließlich Änderung (Maßnahme V):.0., Änderung am 0..0 Regierung von Oberbayern 0.0.0

49 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Bebauungsplan Eggenberger Feld einschließlich Änderung (Maßnahme V): 0.., Änderung am.0.00 Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen des Lärmaktionsplans (Kapitel.) stellt sich wie folgt dar: Der -streifige Ausbau der BAB A, im Zuge dessen Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge vorzusehen sind (Maßnahme G), ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Art. des. FStrAbÄndG) im Bereich der als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen. Für dieses Projekt gibt es bislang keine konkreten Planungen. Die Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind (Maßnahme G), erfolgt auf Antrag. Die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A im Bereich Allershausen (Maßnahme G) wird voraussichtlich nicht vor Ende 0 abgeschlossen sein. Erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Anschluss daran durch die ABDSB angeordnet. Regierung von Oberbayern 0.0.0

50 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : 0 Zusammenfassung Rechtlicher Hintergrund Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom.0.00 (Richtlinie 00//EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom. Juni 00 (BGBl. I S. ) in nationales Recht umgesetzt. Artikel des Gesetzes fügt in das BImSchG einen sechsten Teil Lärmminderungsplanung ( a - f) ein. Nach c Abs. Satz BImSchG waren bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Millionen Kfz pro Jahr (ca..00 Kfz/ h), für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr (ca. Züge/ h) und für Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Bis zum.0.00 waren nach d Abs. Satz BImSchG für Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen (. Stufe). Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Millionen Kfz pro Jahr (ca..00 Kfz/ h) galten entsprechende Fristen bis für die Kartierung bzw..0.0 für die Lärmaktionspläne (. Stufe; vgl. c Abs. Satz BImSchG und d Abs. Satz BImSchG). Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht sowie bei der Festlegung der landesrechtlichen Zuständigkeiten konnten die o. g. Termine nicht eingehalten werden. Grenz- bzw. Auslösewerte Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch den Bund gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu fokussieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit StMUG (jetzt: StMUV) den Regierungen gemäß den überarbeiteten Hinweisen zur Lärmaktionsplanung in Bayern für die Regierungen vom.0.0 für Straßenverkehrslärm als Anhalt die Überschreitung eines -Stunden-Wertes L DEN von db(a) und eines Nachtwertes L Night von db(a) vorgegeben, wenn gleichzeitig mehr als 0 Bürger in einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Lärmaktionsplanung in Erwägung gezogen. Zur Bewertung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung wird auf den immissionsschutzfachlich kritischeren Nachtzeitraum abgestellt. Das heißt, Grundlage für die Abschätzung der Anzahl der infolge von Schallschutzmaßnahmen an BAB entlasteten Personen ist die Zahl derjenigen Bewohner von Gebäuden mit einer Lärmbelastung nachts (L Night ) > db(a). Damit werden gleichzeitig die betroffenen Gebäude bzw. deren Bewohner mit einer über den gesamten Tageszeitraum gemittelten Lärmbelastung (L DEN ) > db(a) erfasst, da an diesen Gebäuden auch der Wert L Night von db(a) überschritten wird. Regierung von Oberbayern

51 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Nur soweit schutzwürdige Nutzungen ausschließlich in der Tagzeit erfolgen (wie z. B. Schule, Kindergarten), wird zur Abschätzung der Betroffenenzahlen der L DEN betrachtet. Zuständige Behörde Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach d BImSchG für BAB auch innerhalb der Ballungsräume wurde den Regierungen übertragen (Art. a Abs. BayImSchG). Als zuständige Behörde hat die Regierung von Oberbayern den vorliegenden Lärmaktionsplan erstellt. Beschreibung der örtlichen Situation und der Lärmquelle Die liegt im Landkreis Freising im Regierungsbezirk Oberbayern und hat ca. 00 Einwohner []. Durch das Gemeindegebiet verläuft die BAB A (Nürnberg München). Auf der BAB A im Bereich Allershausen liegt folgendes Verkehrsaufkommen vor: BAB Abschnitt DTV 00 (Lkw-Anteil Tag/Nacht) A AS Pfaffenhofen AS Allershausen AS Allershausen AK Neufahrn. (0 %/, %) 0.0 (0 %/, %) Prognose DTV 0 (Lkw-Anteil Tag/Nacht).000 (0 %/0 %).000 (0 %/0 %) Tabelle : Verkehrsaufkommen an der A im Jahr 00 [], sowie Prognosewerte 0 [] Im Bereich der ist auf der BAB A keine ständige Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden. Auf der A sind in diesem Bereich in beiden Fahrtrichtungen Streckenbeeinflussungsanlagen vorhanden, die situationsbedingt auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen reagieren. [] Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten und Bewertung der geschätzten Anzahl der betroffenen Personen Entlang der in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern gelegenen Autobahn A sind in der nach VBEB Einwohner von einem Pegel L DEN von db(a) bzw. Einwohner von einem Pegel L Night von db(a) betroffen. Bereits vorhandene Maßnahmen und bereits geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen mit Angaben zur Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen sowie mit finanziellen Informationen Bereits vorhandene Maßnahmen Unter Kapitel. des Lärmaktionsplans sind die bereits vorhandenen Maßnahmen in der aufgeführt. Angaben zu den Kosten der Lärmvorsorgemaßnahmen auf Grundlage der Übergangsregelung (Maßnahme V der ABDSB) liegen nicht vor. Eine Angabe der durch diese Maßnahme entlasteten Personen erfolgt nicht, da die Lärmvorsorgemaßnahmen in der Kartierung des LfU bereits berücksichtigt wurden. Im Jahr 0 wurde als lärmmindernde Erhaltungsmaßnahme ein DSH-V eingebaut (Maßnahme V der ABDSB). Dies wurde in der Kartierung des LfU nicht berücksichtigt. Eine kon- Regierung von Oberbayern 0.0.0

52 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : krete Angabe zur Anzahl der durch diese Maßnahme entlasteten Personen liegt nicht vor. Finanzielle Informationen hierzu liegen ebenfalls nicht vor. Von Seiten der wurden im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen/Hinweise zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch die Autobahn A aufgenommen (Maßnahmen V, V, V und V der Gemeinde). Angaben zu den Kosten der in den geltenden Bebauungsplänen enthaltenen Festsetzungen/Hinweisen zum Lärmschutz existieren nicht. Die festgesetzten Maßnahmen wurden nach Angabe der ausgeführt. Die Anzahl der belasteten Personen, die Überschreitungen des Anhaltswertes L Night von db(a) ausgesetzt sind, reduziert sich deshalb real um Personen und anteilig nach VBEB um ca. Personen. In den Bebauungsplänen festgesetzte passive Lärmschutzmaßnahmen wurden in der Kartierung des LfU nicht berücksichtigt. Maßnahmen des Lärmaktionsplans: Bereits geplante Maßnahmen sowie Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben (einschließlich langfristige Strategie) Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Art. des. FStrAbÄndG) ist im Bereich der der -streifige Ausbau als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen. Im Zuge des Ausbaus sind Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge vorzusehen (Maßnahme G). Für dieses Projekt gibt es bislang keine konkreten Planungen. Im Falle des Ausbaus kann im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der belasteten Personen, die gemäß der Kartierung des LfU von Überschreitungen der Anhaltswerte L DEN von db(a) bzw. L Night von db(a) betroffen sind, ausgegangen werden. Eine konkretere Aussage zur Anzahl der entlasteten Personen sowie eine Aussage zu den voraussichtlichen Kosten ist auf Grund des aktuellen Verfahrensstands nicht möglich. Eine weitere Maßnahme stellt die Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die ABDSB dar, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind (Maßnahme G). Hier kann keine Angabe zur Anzahl der Reduzierung der Personen, die Überschreitungen der o. g. Anhaltswerte ausgesetzt sind, erfolgen, da die ABDSB erst auf Antrag von Bürgern prüft, ob die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung vorliegen. Sollten die Voraussetzungen für passive Lärmschutzeinrichtungen gegeben sein, werden diese mit bis zu % der Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen bezuschusst. Darüber hinaus prüft die ABDSB die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Maßnahme G). Sollte das Ergebnis der Prüfung durch die ABDSB sein, dass die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ein erforderliches, geeignetes und angemessenes Mittel ist, so wird diese von der ABDSB angeordnet. Eine Angabe zur Reduzierung der Anzahl der von Überschreitungen der Anhaltswerte betroffenen Personen kann erst nach abgeschlossener Prüfung im Einzelfall angegeben werden. Die Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an der A im Bereich Allershausen wird voraussichtlich nicht vor Ende 0 abgeschlossen sein. Erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Anschluss daran durch die ABDSB in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern (Höhere Straßenverkehrsbehörde) und nach Zustimmung durch das StMI (Oberste Straßenverkehrsbehörde) angeordnet. Zu den Kosten der Maßnahme G können derzeit keine Angaben gemacht werden. Zusammenfassend kann nach Umsetzung der langfristigen Maßnahme G des Lärmaktionsplans im Ausbaubereich voraussichtlich von einer vollständigen Reduzierung der Betroffenen ausgegangen werden. Durch die Maßnahmen G und G ist kurz- bzw. mittelfristig eine Reduzierung der Betroffenen möglich. Regierung von Oberbayern 0.0.0

53 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Ruhige Gebiete Laut Mitteilung der Gemeinde bestehen keine ruhigen Gebiete in Allershausen. Deshalb werden derzeit keine ruhigen Gebiete in Allershausen festgelegt. Protokoll der öffentlichen Anhörung Die Regierung von Oberbayern führte eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch, in der alle interessierten Bürger die Möglichkeit hatten, durch Anregungen und Vorschläge am Lärmaktionsplan mitzuwirken. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am im Oberbayerischen Amtsblatt durch die Regierung von Oberbayern. Auch in der Gemeinde wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gegeben. Darüber hinaus erfolgte am.0.0 eine Information der Medien durch die Pressestelle der Regierung von Oberbayern. Der Planentwurf konnte in der Zeit vom bis einschließlich bei der Regierung von Oberbayern sowie im Rathaus der eingesehen werden. Des Weiteren konnte der Planentwurf auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern und der eingesehen und heruntergeladen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen dazu sechs Stellungnahmen von Bürgern der ein. Im Wesentlichen enthalten die Stellungnahmen folgende Forderungen/Anregungen: Verbesserung der Lärmsituation an einzelnen Anwesen Berücksichtigung von einzelnen Anwesen in der Lärmkartierung bzw. im Lärmaktionsplan Aufbringung von Flüsterbeton auf der gesamten Strecke im Gemeindebereich (nächtliche) Geschwindigkeitsbegrenzung passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden Verlängerung/Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls Änderung der aufgebrachten Fahrbahnmarkierung kleinere Maßnahmen, wie Heckenbepflanzungen Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Bewertung an die und die ABDSB weitergeleitet. Sowohl die ( vom.0.0) als auch die ABDSB ( s vom.0.0, und.0.0) haben die eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen der Bürger geprüft und dazu Stellung genommen. Die Regierung von Oberbayern hat dann alle Stellungnahmen/Anregungen im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses geprüft und gewürdigt. Aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine zusätzliche geplante Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Lärmaktionsplans Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet ( c Abs. BImSchG). Durch einen Vergleich der überarbeiteten Kartierungsergebnisse mit der Lärmkartierung 0 wird die Wirksamkeit der Maßnahmen im Lärmaktionsplan überprüft und bewertet. Erforderlichenfalls wird der Lärmaktionsplan für die fortgeschrieben ( d Abs. BImSchG). Regierung von Oberbayern 0.0.0

54 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Einvernehmen nach Art. a Abs. Satz BayImSchG Lärmaktionspläne der Regierung bedürfen nach Art. a Abs. Satz BayImSchG des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden. Der Lärmaktionsplan-Entwurf vom 0..0 wurde am 0..0 der mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens übermittelt. Die übermittelte mit vom.0.0 einen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats Allershausen am.0.0. Vom Gemeinderat wurde folgender Beschluss gefasst: Weil die Belange der betroffenen Bürger nicht ausreichend gewürdigt wurden und keine Maßnahmen zur Lärmminderung erkennbar sind, lehnt es der Gemeinderat ab, das Einvernehmen nach Art. a Abs. Satz BayImSchG zum Lärmaktionsplan der BAB A, Bereich Allershausen, herzustellen. Die Regierung von Oberbayern nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Regierung von Oberbayern ist zwar die verantwortliche Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans, sie ist dies aber nicht für die Durchführung der Maßnahmen selbst. Der Lärmaktionsplan ersetzt keine bestehenden Rechtsgrundlagen oder Verwaltungsverfahren für die Realisierung der Maßnahmen. Ebenso wenig schafft er neue Zuständigkeiten. Der Regierung von Oberbayern stehen darüber hinaus keine Geldmittel für die Lärmaktionsplanung oder die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan-Entwurf gingen sechs Stellungnahmen von Bürgern der ein. Diese wurden zur Bewertung an die und die ABDSB weitergeleitet. Sowohl die ( vom.0.0) als auch die ABDSB ( s vom.0.0, und.0.0) haben die eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen der Bürger geprüft und dazu Stellung genommen. Die Regierung von Oberbayern hat dann alle Stellungnahmen/Anregungen im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses geprüft und gewürdigt. Im Anhang A sind die vorgebrachten Forderungen bzw. Anregungen sowie das Ergebnis der Bewertung dargestellt. Aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine zusätzliche geplante Maßnahme G Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Weitere Lärmschutzmaßnahmen über die unter Kapitel.. genannten bereits geplanten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der ABDSB hinaus sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Eine Änderung des Lärmaktionsplan-Entwurfs vom 0..0 ist somit nicht möglich und nicht veranlasst. Nach dem o. g. Gemeinderatsbeschluss hat die das gemeindliche Einvernehmen nach Art. a Abs. Satz BayImSchG nicht erteilt. Die. Stufe der Lärmaktionsplanung für die an der BAB A wird deshalb ohne das Einvernehmen der Gemeinde mit dem vorliegenden Bericht abgeschlossen. Regierung von Oberbayern 0.0.0

55 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Quellenangaben [] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Mai 0 (BGBl. I S. ), das zuletzt durch Artikel der Verordnung vom. August 0 (BGBl. I S. ) geändert worden ist [] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung. BImSchV) vom. März 00 (BGBl. I S. ), die durch Artikel der Verordnung vom. August 0 (BGBl. I S. ) geändert worden ist [] Rauminformationssystem der Regierung von Oberbayern, Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung [] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Straßenverkehrszählung 00 (SVZ 00), veröffentlicht unter anderem: (Abruf:..0) [] Autobahndirektion Südbayern [] Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) vom 0. Oktober, das durch Nr. 0 der Verordnung vom. Juli 0 (GVBl S. ) geändert worden ist [] Richtlinie 00//EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom. Juni 00 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [] Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung von Umgebungslärm vom. Juni 00 (BGBl. I S. ) [] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom. März 0 (BGBl. I S. ), die durch Artikel der Verordnung vom. September 0 (BGBl. I S. ) geändert worden ist [0] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung. BImSchV) vom. Juni 0 (BGBl. I S. 0), die durch Artikel der Verordnung vom. Dezember 0 (BGBl. I S. ) geändert worden ist [] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung. BImSchV) vom. Februar (BGBl. I S., ), die durch Artikel der Verordnung vom. September (BGBl. I S. ) geändert worden ist [] Richtlinie 00//EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom. Januar 00 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 0//EWG des Rates [] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Februar 00 (BGBl. I S. ), das durch Artikel des Gesetzes vom 0. November 0 (BGBl. I S. 0) geändert worden ist [] Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach Abs. der Verordnung über die Lärmkartierung (. BImSchV) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) vom. Mai 00, Bundesanzeiger Nr. a ausgegeben am. August 00 [] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Hinweise zur Lärmaktionsplanung in Bayern nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie 00//EG für die Regierungen, München,.0.0 Regierung von Oberbayern 0.0.0

56 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : [] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. September 00 (BGBl. I S. ), das durch Artikel des Gesetzes vom 0. Oktober 0 (BGBl. I S. ) geändert worden ist [] DIN 00-:00-0: Schallschutz im Städtebau Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung [] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Schreiben Lärmschutz in der Bauleitplanung,.0.0 [] DIN 00- Beiblatt :-0: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [0] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 0 RLS-0 [] Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 0) [] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR vom. Mai mit Änderungen vom.0.00 (Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im StMI OBB) und vom.0.00 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS; Absenkung der Auslösewerte) [] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. / [] Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom..00 (VKBl. 00 S. ) [] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Herausgeber), [] Bayerisches Landesamt für Umwelt [] Bayerisches Landesamt für Umwelt, e_je_gemeinden_lden_schulen.pdf [] Bayerisches Landesamt für Umwelt, e_je_gemeinden_lden_krankenhaus.pdf [] [0] Technische Regel VDI :-0: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen [] Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (. FStrAbÄndG) vom. Dezember 0 [] Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Portal/gemeindeverz.asp?G=allershausen Regierung von Oberbayern 0.0.0

57 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Abbildungsverzeichnis Abbildung : Übersichtskarte BAB A []... Abbildung : Ortskarte Allershausen []... Abbildung : Flächennutzungsplan Allershausen mit Legende []... Abbildung : Ablauf der Lärmaktionsplanung... Abbildung : Schaubild Lärmschutz an Straßen... Abbildung : Lärmkarte (L DEN ) []... Abbildung : Lärmkarte (L Night ) []... Regierung von Oberbayern 0.0.0

58 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Tabellenverzeichnis Tabelle : Verkehrsaufkommen an der A im Jahr 00 [], sowie Prognosewerte 0 []... Tabelle : Orientierungswerte gemäß Beiblatt zu DIN 00- []... Tabelle : Immissionsgrenzwerte gemäß. BImSchV [0]... Tabelle : Abgesenkte Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß Nr.. der VLärmSchR []... Tabelle : Immissionsrichtwerte gemäß Nr.. der Lärmschutz-Richtlinien-StV []... 0 Tabelle : Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an allen Hauptverkehrsstraßen []... Tabelle : Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schul- und Krankenhausgebäude an allen Hauptverkehrsstraßen für die Gemeinde Allershausen [,, ]... Tabelle : Anzahl nach VBEB der von Straßenlärmpegeln L DEN und L Night belasteten Einwohner an der Autobahn []... Tabelle : Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Schul- und Krankenhausgebäude an der Autobahn für die [] Tabelle 0: Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Lärmvorsorgemaßnahmen auf Grundlage der Übergangsregelung... Tabelle : Vorhandene Maßnahme der ABDSB V: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (DSH-V) im Rahmen des Erhaltungsprogramms der A /Seitenstreifenfreigabe... Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Kohlstattfeld... Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Breimannfeld... Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Münchner Straße... Tabelle : Vorhandene Maßnahme der V: Bebauungsplan Eggenberger Feld einschließlich Änderung... Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des -streifigen Ausbaus der BAB A... 0 Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung der Anträge von Bürgern auf Lärmsanierung... Tabelle : Geplante Maßnahme der ABDSB G: Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen... Tabelle : Verkehrsaufkommen an der A im Jahr 00 [], sowie Prognosewerte 0 []... Regierung von Oberbayern 0.0.0

59 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Abkürzungsverzeichnis ABDSB AK AS BAB BASt BGBl. db(a) D StrO DTV ege EU FOK GE LfU L Day L DEN L Evening L Night MD MI MK StMI StMUG StMUV SUP UBA VBEB VBUF VBUI VBUS VBUSch VkBl. WA WB WR WS Autobahndirektion Südbayern Autobahnkreuz Anschlussstelle Bundesautobahn Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesgesetzblatt Lautstärkeeinheit Dezibel (mit A-Bewertung) Korrektur nach RLS-0 für unterschiedliche Straßenoberflächen durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Eingeschränktes Gewerbegebiet Europäische Union Fahrbahnoberkante Gewerbegebiet Bayerisches Landesamt für Umwelt Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für den Zeitraum Tag [0:00 - :00 Uhr]) Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter -Stunden-Dauerschallpegel) Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für den Zeitraum Abend [:00 - :00 Uhr]) Lärmindex (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für den Zeitraum Nacht [:00-0:00 Uhr]) Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (jetzt: StMUV) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz Strategische Umweltprüfung Umweltbundesamt Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; jetzt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [BMVI]) Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet Reines Wohngebiet Kleinsiedlungsgebiet Regierung von Oberbayern 0.0.0

60 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Anhang A Erläuterung des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom..0 Kartierung der Hauptverkehrsstraßen 0 Eingangsdaten, Arbeitsschritte, Ergebnisse Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt Regierung von Oberbayern Anhang A 0.0.0

61 LfU -.-/0..0 Kartierung der Hauptverkehrsstraßen 0 Eingangsdaten, Arbeitsschritte, Ergebnisse Eingangsdaten Für das -dimensionale schalltechnische Berechnungsmodell wurden Daten aus folgenden Quellen verwendet: Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) o Digitales Geländemodell (DGM) mit Gitterweiten von m, m und m Für das schalltechnische Modell wurde hieraus ein einheitliches DGM mit m Gitterweite interpoliert. o Gebäude mit mittlerer Höhe (Level of Detail LoD) o D-Geometrie von Brücken Nur Brücken mit großer Spannweite oder Höhe wurden akustisch als Brücken modelliert, alle übrigen als Damm. Autobahndirektion Südbayern o D-Straßengeometrien für Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen in staatlicher Baulast zusammen mit insbesondere folgenden Sachattributen (Übergabe via OKSTRA-XML-Schnittstelle): Stationierungsangaben und Straßenbezeichnung Fahrbahnanzahl und Fahrspuranzahl je Fahrtrichtung Mit Standardwerten für Fahr- und Mittelstreifenspurbreite wurde aus diesen Angaben der Abstand der Mitten der äußeren Fahrspuren berechnet. Verkehrsmengen und Lkw- Anteile für die Zeiträume Tag, Abend und Nacht laut Verkehrszählung 00 Straßenbelag als Materialbeschreibung Entsprechend der Materialbeschreibung hat das LfU die Korrekturwerte D StrO für Geschwindigkeiten bis 0 km/h bzw. über 0 km/h den Straßengeometrien zugewiesen. o D-Geometrie von Tunneln Die Lage der Tunnel wurde vom LfU an Hand von ATKIS-Daten überprüft. Städte D-Straßengeometrien für Bundes- und Staatsstraßen in kommunaler Baulast, im Wesentlichen die gleichen Sachattribute wie im Fall der übrigen Straßen; fehlende Angaben wie zur Fahrbahn- oder Fahrspuranzahl wurden durch plausible Standardwerte ergänzt.

62 Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Adressen der Schulen und Krankenhäuser. Durch einen Adressvergleich wurden den Hauptgebäudegrundrissen des LoD vom LfU die Eigenschaft Schule und/oder Krankenhaus zugewiesen. Daten im Auftrag des LfU ermittelt: o D-Straßenachsen Die D-Informationen stammen aus einer GPS-Befahrung für das Netz der. Kartierungsstufe. Soweit diese vorlagen, bestimmten diese die Höhenlage der Straße. In allen anderen Fällen wurde die Straße an das DGM angepasst. o Lärmschutzeinrichtungen Lage, relative Höhe zur Fahrbahnoberfläche und akustische Eigenschaft der Lärmschutzeinrichtungen wurde aus den Straßenzustandsbildern abgeleitet. In Einzelfällen wurden auch Lärmschutzeinrichtungen aus CAD-Daten übernommen. Danach hatten die Kommunen im Internet die Möglichkeit die Daten zu überprüfen und konnten dem LfU Korrekturen und Ergänzungen mitteilen. o Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Pkw und Lkw wurden von der Firma Teleatlas für die Dauer der Kartierung erworben und getrennt nach Beurteilungszeiträumen dem zu kartierenden Straßennetz zugeordnet. o Die Anzahl der Hausbewohner wurde adressgenau von den kommunalen Dienstleistern (AKDB, adkomm, Komuna) geliefert und via Adresse ausschließlich den Hauptgebäudegrundrissen des LoD zugeordnet. Berechnung Die schalltechnische Berechnung wurde von der Firma Wölfel mit dem Programm IMMI 0 entsprechend der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS []) durchgeführt. Der Kartierungsumfang belief sich auf eine Gesamt-Straßenlänge von ca..00 km. Neben einem Pegelraster mit einer Gitterweite von 0 m wurden an allen Wohngebäuden, d.h. Hauptgebäuden denen Hausbewohner zugeordnet worden waren, sowie allen Schulen und Krankenhäusern Fassadenpegel gemäß der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB []) berechnet. Pegelraster und Fassadenpegel wurden in m Höhe über Boden ermittelt. Ergebnisse Die Ergebnisse der Pegelrasterberechnung sind als Lärmkarten unter veröffentlicht. In die Lärmkarten ist jeweils die Isophone L DEN = db(a) bzw. L Night = db(a) eingetragen.

63 Die Auswertungen der Betroffenenanzahlen stehen als Tabellen im PDF-Format auf der Seite im Abschnitt Betroffenheitsanalyse zum Download zur Verfügung. Gemäß VBEB wurden bei der Ermittlung der Betroffenenanzahlen die Hausbewohner anteilig auf die Fassadenpegel verteilt. Die Hausbewohneranteile wurden dann in den von der EG-Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Pegelklassen aufsummiert. Diese Auswertungen wurden in der Lärmdatenbank des LfU durchgeführt. Literaturlinks [] VBUS f [] VBEB nz_000.pdf

64 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Anhang A Übersichtskarten und Detail-Lärmkarten L DEN und L Night Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Herausgeber) [ Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Fachdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt] Regierung von Oberbayern Anhang A 0.0.0

65 Allershausen FC FD FD Lärmkartierung Bayern 0 gemäß Richtlinie 00//EG Blattschnittübersicht L DEN Maßstab :0.000 Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 0 Augsburg Telefon: Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: Geobasisdaten: Digitale topographische Karte (DTK) Bayerische Vermessungsverwaltung

66 a a a a / a a 0 a / 0 a a c a /0 Bla tfc / / 00 H i r t a n g e r f e l d / 0 / 00 Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00//EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 0/ / / / / S tra ß enverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der -db(a)-l Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) / / B r e i t e n l o h e > > 0-00 / / / > - 0 A l l e r sh a u sn e r B r e i te n / / 0/ 0 / / 0/ 0/ 0 > 0- > / Feldweg 0 Bergstr. / / 0/ 0 0 / / 000 Unte r e r Bic h e l X S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner / / / 0 / / / / / / ÜbersichtAnschlussblä ter / a 0 Unterkienberg 0 Z i e g e l f e l d / / 0 Bergstr. / / 0/ / 0 / b / / / / 0 / Bergstr. 0 0/ Kirchweg / / / / / / 0 / Koh lsta ttfe ld FC 00 / Reckm ühle Eichenstr. S pielpla tz Pa rkpla tz / / 0 Am Fuß weg / / / / 0 0/ a b a / / / / / / / / 0/ / 0/ / 0 / / / / / 000 / 0 / /0 / / 0 / /0 /0 / / / / / / / / Moosstra ß e a / / / / Erlenweg / /0 / a / Am Moosbolt / / / / / / / / a / / Aka zienring Moosstr. / / a / / Birkenweg / / / M o o s b o l t / / / /0 / / / 0 / / a S iedlung Reckm ühle / 0 / / 00 S ö l l e r b r ü c k e n f e l d / / / / / 0/ 0 0 / / 0 0 0/ 0 0 Fra nz-ga litz-s tr. / T S 0 / 0/ 0 0a / / / / /0 / /0 / / 0 / / / / Am selweg / / / /0 / a / a / Breim a nnweg / / / / /0 / 0 0 a / / / / / a a / / a / / /0 / a 0 / Am selweg / / /0 a a / / / / / 0a 0 / 0 / / a / / / a KienbergerS tr. /0 / / 0 e / / / / / / / / / /0 Fra nz-ga litz-s tr. / / b a c / d / / a / / / / / / a b / / / / / / / / / / / Drosselw eg / / a a / / 0/ / /0 / / / / / / / / a / / / / /0 / / 0000 /0 0 a / 0 0a Dom inikus-käser-s tr. / / zu / / 0 / / / /0 / Kohlsta tweg T S / / /0 / / / 0 / / / KienbergerS tr. / / / / / / / a / a / / / / 00 FD FD Ma ß sta b : m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fa x: 00- E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 0Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

67 T S / / a a a a a 0 a KrFS / a a a a a c a b a a a 0 / Franz-Liszt-S tr. BlattFD / Glonn 0 0/ 0 / / / / / / / / 000 / / a / a / / / / / / 0 / / / /0 /0 / / / / / AndenW eiden / / / / / / / / / /0 / / / Birkenweg / / / 0 / / / S iedlung Reckmühle / 0 / FG / FG / FG 00 S ö l l e rb rü c k e n f e l d / Mühlkanal / 0/ / / / Breimannweg / / / / / 0000 Breimannweg / / / / / / / / /0 / S pielplatz / /0 a c b / / c b / / / / / / a / / / 0 Lärmkartierung Bayern0 gemäß Richtlinie 00//EG F r e t z / / / / / / 0/ Volksfestplatz HauptverkehrsstraßenmitüberMio.Kfz/J ahraußerhalb derballungsräume mitmehrals00.000einwohnern / / 0 0 / Allershausen a / / 0 / / / b / / 0 a / / 0 0/ / / / 0/ Kesselbodenstraße S T 0 0/ / / / Parkplatz a b / a / a / / T S Mühlenstraß e 0/ 0/ 0/ / G l o n n f e l d 0 / 0/ 0/ / / 0/ / 0/ 0/0 0/0 / Bgm.-S koff-s tr. Bgm.-Neumeyr-S tr. / Paul-Gerhardt-S traße / / 0/ 0 00/ 0/ 0/ T S / / 0/ /0 / / 0/ 00 / / 0/ 0 0 / / / / Im Glonnfeld / 0/ 0/ / / / 0 0 / /0 / 0 /0 / / / / Bonhoeffer-S traß e a / 0 / /0 0 / / / /0 / / a Parkplatz 0 S pielplatz 0 0 / a / / / / / / / / S chroßlachers traß e 0 00 / 0 0 Oberallershausen / / / / / S t.0 / / / / / 0 a /0 / a / 0 / / Parkplatz /0 b a 0 / 0 00/ / / W ilhelm-löhe-s traße / a / 00 / 0 / / / / Johannes-Dannheimer-S tr. / / / / / 0/ Albert-S chw eitzer-s tr. / / / / /0 / / Y askawa S tr. / / / / 0 / E g g e n b e r / 0 0/0 / / / / / Bodelschwinghstr. / / zu/ 0/ / / / / / / 0 / / 0/ / a / 0/0 / zu / 0 0/ / 0/ / / zu zu 0 / / / / / 0 / / / zu zu 0 / / / / 0 0 0/ 0 0 / / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0a 0 / 0/ 0b / / / a 0/ a / / / / 0 a / 0 / / / 0/ 0/ 0/ / / / / / Blumenw eg / / /0 / / /0 / b / / a / / a / / a / /0 / Rosenweg / 0 / / S ebastian-mutschelle-s tr. 0/ / a /0 / / / / / Mozartstraße / / / / / a a / / / 00 / a / / / / / / / / MünchenerS tr. zu / / / / / /0 / zu Glonn / / / / / / / / / / / / / / /0 / b 0/ Anton-Bruckner-S tr. 0 0/ 0/ 0/ /0 / / / / / Fliederweg a / b / a / / / /0 a 0a 0 / / a / / a / / a Franz-Liszt-S tr. / / Kindergarten / / / / /0 /0 / / / / / / a / S traßenverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsdaten: Offizielle Verkehrszählung,S tand 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsraster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentlang derhauptverkehrsstraßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogramm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftware GmbH+Co.KG Pegel im BerechnungsgebietindB(A) X > > 0- > - 0 > 0- > - 0 S challschutzeinrichtung Isophone L DEN =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner Ü bersichtanschlussblätter 00/ 0 00 / / / / 0 T S 0 Biogasanlage J obsterstr. / / / / / / FC / / / /0 / / / FD FD / 0/ / / 0/ / / / / / 00/ 0 0 / / / / 0 0/ / / 0 00/ 0 / / / g e r F e l d Maß stab : m 0 S c h r o ß l a c h e r F e l d / 0 00 b 0/ b 0/ a 0/ 00 0/ a 0 00/ 0/ 0/ Eggenberg 0 00 / / / T S 0 / / Herausgeber: BayerischesLandesamtfürUmwelt Bürgermeister-Ulrich-S traße 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: / / / / 0 / / 0/ / A A 0/ InZ usammenarbeitmit: Geobasisdaten: W ölfel Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Max-Planck-S traße 0Höchberg Digitale Flurkarte (DFK) Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung derflurkarte als Eigentumsnachweisnichtgeeignet.

68 a / 0 b a a a / a Pa rkpla tz Glonn / f a a a 0 e a b c a d c c b b a a a Ka rpfenweg 0 0a a / / 0 Bla ttfd zu zu / zu zu / / 0a zu /0 J oha nnes-boos-pla tz / Kinderga rten / / / /0 / / / / J obsterstr. / / /0 0 / / / / / / / / 0 / / / / / /0 / / / / / / / /0 0/ Am Anger / / 0 0 / / / / / / / / / /0 J oseph-ha ydn-s tr. / / / / / 0 / / / / a /0 / / / / / / /0 / / / / / / / / / / / / / /0 / / a / / / a / / 00 / a 0 / / /0 / /0 / zu a c b 0/ a a / / j Händelstr. a / / a zu0 zu0 0/ / / / 0 0 / 0/ / a / J obsterstr. / / / / 0 / /0 / / / / / S chubertstr. d a /0 / 0/ 0 0/ / b c / / 0 / / / 00/ a / / / / S eestr. / a Richa rd-s tra uß-s tr. / /0 / / /0 / / / / / / i a / / / h /0 g b / / 0/ 0/ c e / / 0 0 0/ 0/ / / / 0/ / / / 0/ 0/ 0/0 / 0/ 0/ 0/ / / Beethovenstr. / / 00 / / / / / / a / KienbergerS tr. / 0 / / / / / a 0 / / / a 0a / / / / von-behring-s tr. 0 / / /0 FürholzerS tr. / /0 / / / / b / / / / / / / / / 0/ a c 0/ 0/ b / 0/ 0/ a / / / /0 / / / 0/0 b a / e / 0/ / / f 0/ f 0/ d 0/ 0/0 0/ / / 0/ 0 0 zu0/0 0/ / / / / / 0 / 0 / 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ / / / 0/ 0/ a 0/ 0/ a 0/ 0/ 0/ 0/ W iesenweg 0/ / / 0/ Amperta lstra ße 0 0/ 0/ 0/ Von-S ickenha user-s tr. 0a Amperta lstr. 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / 0/0 0/ 0/ 0/ a 0/ 0/ 0/0 0/ / a a Glonn / / / / / b / S pielpla tz a a 0/ 0/ 0/ Händelstra ße 0/ / / Mühlka na l / / 0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / / / 0/ / S pielpla tz / S portpla tz / / / / / W eiherweg / / FreisingerS tr. 0 0/ 0/ / / / a J osef-s chmid-s tra sse Abt-J oseph-s tra ße / a a 0/ 0/ / 0 / / / / 0 0/ / / a 0/ 0/ 0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ 0/ 0/ b 0/ a a 0/ / a a 0/ a a Forellenweg a a / / / / / / / / / / / /0 / / 0/ 0/ 0 / 0/ a / 0/ S chule S chulstra ße S chule / 0/ Glonnta lstr. 0/ a a 0/ S chulstr. a / / 0 0 a Auenstr. / / / a / / 0 / / / /0 / 0/ / / / / / a / Auenstr. / / / / d Ha kenwehrstr. e / / / / /0 / / b /0 0 / / b c / / 0/ / / / / / / / / / f g Glonnta lstr. / / / / / / / 0/ b a / / / / / / / / / / / / / / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / 0/0 0/ 0/ / / 0/ 0 0/ / H / 0/ / / zu 0 / H a c k e n w e h r / 0 / 0 0 / / / / / / /0 0/ 0 0 / zu / / 0 0/ / / / / / / / / / 0/ / / / a /0 / / / / / / /0 0 / 0 0 / / / / 0/ /0 0/ / 0/ 0 / b 0/ 0/0 / / / a 0/ 0/ 0/ / / a / / / Göttschla g / 0 / zu / / / / / / / / / / / G r i e s / / / 00 / / 0 0/ / 000 Lärmka rtierung Ba yern0 gemäß Richtlinie 00//EG Ha uptverkehrsstra ßenmitüberMio.Kfz/J a hra ußerha lb derba llungsräume mitmehra ls00.000einwohnern S tra ßenverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentla ng derha uptverkehrsstra ßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogra mm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftwa re GmbH+Co.KG Pegel im BerechnungsgebietindB(A) X > > 0- > - 0 > 0- > - 0 S cha llschutzeinrichtung Isophone L DEN =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner 00 / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / a Richa rd-w a gner-s tr. 0/ / / 0/ / / / / / S eestr. 0/ / / / / W e i h e rw i e se n / 0/ / / 00 Ü bersichtanschlussblätter / / / / / / / / / / 0 Anton-La mprecht-ring /0 /0 / / / / / / Dr.-Renner-S tr. a / / / / / /0 / /0 / / / / / / / 0 a / / / / / a / / / 0 0 / /0 a / / / / / / / / / / / / J oseph-ha ydn-s tr. a a / S pielpla tz / 0 / / 0 a / / / / / / /0 / a a a / / / / / / 0 / zu / / / / / La gerpla tz La gerpla tz Kgr zu FC FD FD / / / / / /0 / 0 / A b t. R e n n w e g / / 0 / / La gerpla tz / / 0 / / Ma ßsta b : m / 0 / Am p e rfe l d / / / / / Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa mtfürumwelt Bürgermeister-Ulrich-S tra ße 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fa x: 00- E-Ma il: poststelle@lfu.ba yern.de Internet: yern.de 000 / / 000 InZ usa mmena rbeitmit: W ölfel Bera tende Ingenieure GmbH+Co.KG Ma x-pla nck-s tra ße 0Höchberg / 000 / / Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Vermessungsverwa ltung Da rstellung derflurka rte a ls Eigentumsna chweisnichtgeeignet.

69 Allershausen FC FD FD FF Lärmkartierung Bayern 0 gemäß Richtlinie 00//EG Blattschnittübersicht L Night Maßstab :0.000 Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 0 Augsburg Telefon: Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: Geobasisdaten: Digitale topographische Karte (DTK) Bayerische Vermessungsverwaltung

70 a a a a / a a 0 a / 0 a a c a /0 Bla tfc / / 00 H i r t a n g e r f e l d / 0 / 00 Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00//EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 0/ / / / / S tra ß enverkehrslärm S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der -db(a)-l Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg Pegelim BerechnungsgebietindB(A) / / B r e i t e n l o h e > 0 > / / / > 0- A l l e r sh a u sn e r B r e i te n / / 0/ 0 / / 0/ 0/ 0 > - 0 > / Feldweg 0 Bergstr. / / 0/ 0 0 / / 000 Unte r e r Bic h e l X S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner / / / 0 / / / / / / ÜbersichtAnschlussblä ter / a 0 Unterkienberg 0 Z i e g e l f e l d / / 0 0 Bergstr. / / / 0/ / 0 0/ Kirchweg / / b / / / / Bergstr. / 0 / / / / 0 / Koh lsta ttfe ld FC 00 / Reckm ühle Eichenstr. S pielpla tz Pa rkpla tz / / 0 Am Fuß weg / / / / 0 0/ a b a / / / / / / / / 0/ / 0/ / 0 / / / / / 000 / 0 / /0 / / 0 / /0 /0 / / / / / / / / Moosstra ß e a / / / / Erlenweg / /0 / a / Am Moosbolt / / / / / / / / a / / Aka zienring Moosstr. / / a / / Birkenweg / / / M o o s b o l t / / / /0 / / / 0 / / a S iedlung Reckm ühle / 0 / / 00 S ö l l e r b r ü c k e n f e l d / / / / / 0/ 0 0 / / 0 0 0/ 0 0 Fra nz-ga litz-s tr. / T S 0 / 0/ 0 0a / / / / /0 / /0 / / 0 / / / / Am selweg / / / /0 / a / a / Breim a nnweg / / / / /0 / 0 0 a / / / / / a a / / a / / /0 / a 0 / Am selweg / / /0 a a / / / / / 0a 0 / 0 / / a / / / a KienbergerS tr. /0 / / 0 e / / / / / / / / / /0 Fra nz-ga litz-s tr. / / b a c / d / / a / / / / / / a b / / / / / / / / / / / Drosselw eg / / a a / / 0/ / /0 / / / / / / / / a / / / / /0 / / 0000 /0 0 a / 0 0a Dom inikus-käser-s tr. / / zu / / 0 / / / /0 / Kohlsta tweg T S / / /0 / / / 0 / / / KienbergerS tr. / / / / / / / a / a / / / / 00 FD FD Ma ß sta b : m Hera usgeber: InZ usa m m ena rbeitm it: Geoba sisda ten: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fa x: 00- E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 0Höchberg Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

71 T S / / a a a a a 0 a KrFS / a a a a a c a b a a a 0 / Franz-Liszt-S tr. BlattFD / Glonn 0 0/ 0 / / / / / / / / 000 / / a / a / / / / / / 0 / / / /0 /0 / / / / / AndenW eiden / / / / / / / / / /0 / / / Birkenweg / / / 0 / / / S iedlung Reckmühle / 0 / FG / FG / FG 00 S ö l l e rb rü c k e n f e l d / Mühlkanal / 0/ / / / Breimannweg / / / / / 0000 Breimannweg / / / / / / / / /0 / S pielplatz / /0 a c b / / c b / / / / / / a / / / 0 Lärmkartierung Bayern0 gemäß Richtlinie 00//EG F r e t z / / / / / / 0/ Volksfestplatz HauptverkehrsstraßenmitüberMio.Kfz/J ahraußerhalb derballungsräume mitmehrals00.000einwohnern / / 0 0 / Allershausen a / / 0 / / / b / / 0 a / / 0 0/ / / / 0/ Kesselbodenstraße S T 0 0/ / / / Parkplatz a b / a / a / / T S Mühlenstraß e 0/ 0/ 0/ / G l o n n f e l d 0 / 0/ 0/ / / 0/ / 0/ 0/0 0/0 / Bgm.-S koff-s tr. Bgm.-Neumeyr-S tr. / Paul-Gerhardt-S traße / / 0/ 0 00/ 0/ 0/ T S / / 0/ /0 / / 0/ 00 / / 0/ 0 0 / / / / Im Glonnfeld / 0/ 0/ / / / 0 0 / /0 / 0 /0 / / / / Bonhoeffer-S traß e a / 0 / /0 0 / / / /0 / / a Parkplatz 0 S pielplatz 0 0 / a / / / / / / / / S chroßlachers traß e 0 00 / 0 0 Oberallershausen / / / / / S t.0 / / / / / 0 a /0 / a / 0 / / Parkplatz /0 b a 0 / 0 00/ / / W ilhelm-löhe-s traße / a / 00 / 0 / / / / Johannes-Dannheimer-S tr. / / / / / 0/ Albert-S chw eitzer-s tr. / / / / /0 / / Y askawa S tr. / / / / 0 / E g g e n b e r / 0 0/0 / / Bodelschwinghstr. / / / / / zu/ 0/ / / / / / / 0 / / 0/ / a / 0/0 / zu / 0 0/ / 0/ / / zu zu 0 / / / / / 0 / zu zu 0 / / / / / / 0 0 0/ 0 0 / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0a 0 / 0/ / 0b / / / a 0/ a / / / / 0 a / 0 / / / 0/ 0/ 0/ / / / / / Blumenw eg / / /0 / / /0 / b / / a / / a / / a / /0 / Rosenweg / 0 / / S ebastian-mutschelle-s tr. 0/ / a /0 / / / / / / Mozartstraße / / / / / a a / / / 00 / a / / / / / / / / MünchenerS tr. / / /0 zu / / / zu Glonn / / / / / / / / / / / / / / /0 / b 0/ Anton-Bruckner-S tr. 0 0/ 0/ 0/ /0 / / / / / Fliederweg a / b / a / / / /0 a 0a 0 / / a / / a / / a Franz-Liszt-S tr. / / Kindergarten / / / / /0 /0 / / / / / / a / S traßenverkehrslärm S tunden-l Night indb(a) Verkehrsdaten: Offizielle Verkehrszählung,S tand 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsraster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentlang derhauptverkehrsstraßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogramm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftware GmbH+Co.KG Pegel im BerechnungsgebietindB(A) X > 0 > - 0 > 0- > - 0 > 0-0 S challschutzeinrichtung Isophone L Night =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner Ü bersichtanschlussblätter 00/ 0 00 / / / / 0 T S 0 Biogasanlage J obsterstr. / / / / / / FC / / / FD FD / /0 / 0/ / / / 0 00/ 00 0/ / / / 0/ / / / / / / / / / FF 0 00/ 0 / / / g e r F e l d Maß stab : m 0 S c h r o ß l a c h e r F e l d / 0 00 b 0/ b 0/ a 0/ 00 0/ a 0 00/ 0/ 0/ Eggenberg 0 00 / / / T S 0 / / Herausgeber: BayerischesLandesamtfürUmwelt Bürgermeister-Ulrich-S traße 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: / / / / 0 / / 0/ / A A 0/ InZ usammenarbeitmit: Geobasisdaten: W ölfel Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Max-Planck-S traße 0Höchberg Digitale Flurkarte (DFK) Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung derflurkarte als Eigentumsnachweisnichtgeeignet.

72 a / 0 b a a a / a Pa rkpla tz Glonn / f a a a 0 e a b c a d c c b b a a a Ka rpfenweg 0 0a a / / 0 Bla ttfd zu zu / zu zu / / 0a zu /0 J oha nnes-boos-pla tz / Kinderga rten / / / /0 / / / / J obsterstr. / / /0 0 / / / / / / / / 0 / / / / / /0 / / / / / / / Am Anger / / 0 0 / / / / / / / 0 / / a /0 / / / / / / /0 / / / / / / / / / / / /0 J oseph-ha ydn-s tr. / / / / / / / / / / / /0 / / a / / / a / / 00 / a 0 /0 / / /0 / /0 / zu a c b 0/ 0/ a a / / j Händelstr. a / / a zu0 zu0 0/ / / / 0 0 / 0/ / a / J obsterstr. / / / / 0 / /0 / / / / / S chubertstr. d a /0 / 0/ 0 0/ / b c / / 0 / / / 00/ a / / / / S eestr. / a Richa rd-s tra uß-s tr. / /0 / / /0 / / / / / / i a / / / h /0 g b / / 0/ 0/ c e / / 0 0 0/ 0/ / / / 0/ / / / 0/ 0/ 0/0 / 0/ 0/ 0/ / / Beethovenstr. / / 00 / / / / / / a / KienbergerS tr. / 0 / / / / / a 0 / / / a 0a / / / / von-behring-s tr. 0 / / /0 FürholzerS tr. / /0 / / / / b / / / / / / / / / 0/ a c 0/ 0/ b / 0/ 0/ a / / / /0 / / / 0/0 b a / e / 0/ / / f 0/ f 0/ d 0/ 0/0 0/ / / 0/ 0 0 zu0/0 0/ / / / / / 0 / 0 / 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ / / / 0/ 0/ a 0/ 0/ a 0/ 0/ 0/ 0/ W iesenweg 0/ / / 0/ Amperta lstra ße 0 0/ 0/ 0/ Von-S ickenha user-s tr. 0a Amperta lstr. 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / 0/0 0/ 0/ 0/ a 0/ 0/ 0/0 0/ / a a Glonn / / / / / b / S pielpla tz a a 0/ 0/ 0/ Händelstra ße 0/ / / Mühlka na l / / 0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / / / 0/ / S pielpla tz / S portpla tz / / / / / W eiherweg / / FreisingerS tr. 0 0/ 0/ / / / a J osef-s chmid-s tra sse Abt-J oseph-s tra ße / a a 0/ 0/ / 0 / / / / 0 0/ / / a 0/ 0/ 0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ 0/ 0/ b 0/ a a 0/ / a a 0/ a a Forellenweg a a / / / / / / / / / / / /0 / / 0/ 0/ 0 / 0/ a / 0/ S chule S chulstra ße S chule / 0/ Glonnta lstr. 0/ a a 0/ S chulstr. a / / 0 0 a Auenstr. / / / a / / 0 / / / /0 / 0/ / / / / / a / Auenstr. / / / / d Ha kenwehrstr. e / / / / /0 / / b /0 0 / / b c / / 0/ / / / / / / / / / f g Glonnta lstr. / / / / / / / 0/ b a / / / / / / / / / / / / / / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / 0/0 0/ 0/ / / 0/ 0 0/ / H / 0/ / / zu 0 / H a c k e n w e h r / 0 / 0 0 / / / / / / /0 0/ 0 0 / zu / / 0 0/ / / / / / / / / / 0/ / / / a /0 / / / / / / /0 0 / 0 0 / / / / 0/ /0 0/ / 0/ 0 / b 0/ 0/0 / / / a 0/ 0/ 0/ / / a / / / Göttschla g / 0 / zu / / / / / / / / / / / G r i e s / / / 00 / / 0 0/ / 000 Lärmka rtierung Ba yern0 gemäß Richtlinie 00//EG Ha uptverkehrsstra ßenmitüberMio.Kfz/J a hra ußerha lb derba llungsräume mitmehra ls00.000einwohnern S tra ßenverkehrslärm S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentla ng derha uptverkehrsstra ßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogra mm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftwa re GmbH+Co.KG Pegel im BerechnungsgebietindB(A) X > 0 > - 0 > 0- > - 0 > 0-0 S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner 00 / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / a Richa rd-w a gner-s tr. 0/ / / 0/ / / / / / S eestr. 0/ / / / / W e i h e rw i e se n / 0/ / / 00 Ü bersichtanschlussblätter / / / / / / / / / / 0 Anton-La mprecht-ring /0 /0 / / / / / / Dr.-Renner-S tr. a / / / / / /0 / /0 / / / / / / / 0 a / / / / / a / / / 0 0 / /0 a / / / / / / / / / / / / J oseph-ha ydn-s tr. a a / S pielpla tz / 0 / / 0 a / / / / / / /0 / a a a / / / / / / 0 / zu / / / / / La gerpla tz La gerpla tz Kgr zu FC FD FD / / / / / / /0 / / 0 0 / / / La gerpla tz A b t. R e n n w e g FF / / 0 / / Ma ßsta b : m / 0 / Am p e rfe l d / / / / / Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa mtfürumwelt Bürgermeister-Ulrich-S tra ße 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fa x: 00- E-Ma il: poststelle@lfu.ba yern.de Internet: yern.de 000 / / 000 InZ usa mmena rbeitmit: W ölfel Bera tende Ingenieure GmbH+Co.KG Ma x-pla nck-s tra ße 0Höchberg / 000 / / Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Vermessungsverwa ltung Da rstellung derflurka rte a ls Eigentumsna chweisnichtgeeignet.

73 0/0 Am Möselberg a a c /0 A A / A Bla tff / 00 0 / a / / 0/ a 0 0 a / / / 0/ / / T S / 0 / / / 0 / / / / a / / 0 0/ 0/ 0/ 0 00 Lärm ka rtierung Ba yern0 gem äß Richtlinie 00//EG Ha uptverkehrsstra ß enm itübermio.kfz/j a hra uß erha lb der Ba llungsräum e m itm ehra ls00.000einwohnern 0 / zu / zu zu / / / 0 / 0/ 0 a 0/ 0 0/ 0/ / / / / / / 0 / a Buchstr. a b / / a / 0 / 0/ / / / 0 0 0/ / / S tra ß enverkehrslärm S tunden-l Night indb(a) Verkehrsda ten: Offizielle Verkehrszählung,S ta nd 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsra ster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Korridor entla ng derha uptverkehrsstra ß en,der vonder Einhü lendender -db(a)-l DEN -und der -db(a)-l Night Isophone bestim m twird. Berechnungsprogra m m : IMMI0-,W ölfelmeß system e S oftwa re Gm bh+co.kg 0 0/ / / / / / 0 / / W erkka na l 0/ Pegelim BerechnungsgebietindB(A) / M ö s e l b e r g 0 0/ 0 0/ 0 Leonha rdsbuch 0 / / / zu0 0/ / / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / 0 0 0/ 0/ / / 0/0 / Am Möselberg a 0 0/ 0/ / 0/ 0/ 0 a / 0/ / / / a 0 / / / / a / / / Am Kirchberg / / / / / / / Feuerwehr 0 Dorfstra ß e 0/ Dorfstra ß e / / / / / 0/ 0/ / / / 0 0/ / A l t e r G r u n d 000 X > 0 > - 0 > 0- > - 0 > 0-0 S cha llschutzeinrichtung Isophone L Night =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner / 0 zu 0 /0 T S / / ÜbersichtAnschlussblä ter / / / / / / / zu / / / / 0 0/ FD FD / / 0/ / / / / 0 / // / / 0 / / / / FF 0/ / / / / 0 / / / / / FG FG 0/ FH 00 zu 0 zu0 W i n k e l 00 Ma ß sta b : m 0/ / S a n d g r u b e / / 0 0 / 0 Hera usgeber: Ba yerischesla ndesa m tfür Um welt Bürgerm eister-ulrich-s tra ß e 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fa x: 00- E-Ma il: postste le@lfu.ba yern.de Internet: yern.de / 0 0 InZ usa m m ena rbeitm it: W ölfelbera tende Ingenieure Gm bh+co.kg Ma x-pla nck-s tra ß e 0Höchberg Geoba sisda ten: Digita le Flurka rte (DFK) Ba yerische Verm essungsverwa ltung Da rstellung der Flurka rte a ls Eigentum sna chweisnichtgeeignet.

74 Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe der Bundesautobahn A : Anhang A Mit Anmerkungen zur Darstellung der berücksichtigten Schallschutzeinrichtungen ergänzte Detail-Lärmkarten L DEN (Blatt FD ) und L Night (Blatt FD ) Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (Herausgeber) [ Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Fachdaten: Bayerisches Landesamt für Umwelt] Ergänzende graphische Bearbeitung durch die Regierung von Oberbayern. Regierung von Oberbayern Anhang A 0.0.0

75 T S / / a a a a a 0 a KrFS / a a a a a c a b a a a 0 / Franz-Liszt-S tr. BlattFD / Glonn 0 0/ 0 / / / / / / / / 000 / / a / a / / / / / / 0 / / / /0 /0 / / / / / AndenW eiden / / / / / / / / / /0 / / / Birkenweg / / / 0 / / / S iedlung Reckmühle / 0 / FG / FG / FG 00 S ö l l e rb rü c k e n f e l d / Mühlkanal / 0/ / / / Breimannweg / / / / / 0000 Breimannweg / / / / / / / / /0 / S pielplatz / /0 a c b / / c b / / / / / / a / / / 0 Lärmkartierung Bayern0 gemäß Richtlinie 00//EG F r e t z / / / / / / 0/ Volksfestplatz HauptverkehrsstraßenmitüberMio.Kfz/J ahraußerhalb derballungsräume mitmehrals00.000einwohnern / / 0 0 / Allershausen a / / 0 / / / b / / 0 a / / 0 0/ / / / 0/ Kesselbodenstraße S T 0 0/ / / / Parkplatz a b / a / a / / T S Mühlenstraß e 0/ 0/ 0/ / G l o n n f e l d 0 / 0/ 0/ / / 0/ / 0/ 0/0 0/0 / Bgm.-S koff-s tr. Bgm.-Neumeyr-S tr. / Paul-Gerhardt-S traße / / 0/ 0 00/ 0/ 0/ T S / / 0/ /0 / / 0/ 00 / / 0/ 0 0 / / / / Im Glonnfeld / 0/ 0/ / / / 0 0 / /0 / 0 /0 / / / / Bonhoeffer-S traß e a / 0 / /0 0 / / / /0 / / a Parkplatz 0 S pielplatz 0 0 / a / / / / / / / / S chroßlachers traß e 0 00 / 0 0 Oberallershausen / / / / / S t.0 / / / / / 0 a /0 / a / 0 / / Parkplatz /0 b a 0 / 0 00/ / / W ilhelm-löhe-s traße / a / 00 / 0 / / / / Johannes-Dannheimer-S tr. / / / / / 0/ Albert-S chw eitzer-s tr. / / / / /0 / / Y askawa S tr. / / / / 0 / E g g e n b e r / 0 0/0 / / / / / Bodelschwinghstr. / / zu/ 0/ / / / / / / 0 / / 0/ / a / 0/0 / zu / 0 0/ / 0/ / / zu zu 0 / / / / / 0 / / / zu zu 0 / / / / 0 0 0/ 0 0 / / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0a 0 / 0/ 0b / / / a 0/ a / / / / 0 a / 0 / / / 0/ 0/ 0/ / / / / / Blumenw eg / / /0 / / /0 / b / / a / / a / / a / /0 / Rosenweg / 0 / / S ebastian-mutschelle-s tr. 0/ / a /0 / / / / / Mozartstraße / / / / / a a / / / 00 / a / / / / / / / / MünchenerS tr. zu / / / / / /0 / zu Glonn / / / / / / / / / / / / / / /0 / b 0/ Anton-Bruckner-S tr. 0 0/ 0/ 0/ /0 / / / / / Fliederweg a / b / a / / / /0 a 0a 0 / / a / / a / / a Franz-Liszt-S tr. / / Kindergarten / / / / /0 /0 / / / / / / a / S traßenverkehrslärm S tunden-l DEN indb(a) Verkehrsdaten: Offizielle Verkehrszählung,S tand 00 Berechnungshöhe: m übergelände Berechnungsraster: 0m x 0m Berechnungsgebiet: Ko ridorentlang derhauptverkehrsstraßen,dervonder Einhüllendender-dB(A)-L DEN -und der-db(a)-l Night Isophone bestimmtwird. Berechnungsprogramm: IMMI0-,W ölfel Meßsysteme S oftware GmbH+Co.KG Pegel im BerechnungsgebietindB(A) X > > 0- > - 0 > 0- > - 0 S challschutzeinrichtung Isophone L DEN =db(a) VonPegelnL DEN >db(a)betroffene Gebäude und Einwohner Ü bersichtanschlussblätter 00/ 0 00 / / / / 0 T S 0 Biogasanlage J obsterstr. / / / / / / FC / / / /0 / / / FD FD / 0/ / / 0/ / / / / / 00/ 0 0 / / / / 0 0/ / / 0 00/ 0 / / / g e r F e l d Maß stab : m 0 S c h r o ß l a c h e r F e l d / 0 00 b 0/ b 0/ a 0/ 00 0/ a 0 00/ 0/ 0/ Eggenberg 0 00 / / / T S 0 / / Herausgeber: BayerischesLandesamtfürUmwelt Bürgermeister-Ulrich-S traße 0 Augsburg T elefon: 00-0 Fax: poststelle@lfu.bayern.de Internet: / / / / 0 / / 0/ / A A 0/ InZ usammenarbeitmit: Geobasisdaten: W ölfel Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Max-Planck-S traße 0Höchberg Digitale Flurkarte (DFK) Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung derflurkarte als Eigentumsnachweisnichtgeeignet.

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