Das Heimatblatt. Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland
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- Günther Fürst
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1 Das Heimatblatt Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland mit den Ortsteilen Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben Jahrgang 5 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 01
2 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/2017 Veranstaltungskalender Januar (Änderungen vorbehalten) Knutfest OT Hachelbich :00 Uhr 1. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben :00 Uhr Seniorenveranstaltung des WCC OT Bendeleben Klostervesper (17 Uhr) OT Göllingen Februar :00 Uhr 2. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben :00 Uhr 3. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben Kinderkarneval OT Bendeleben :00 Uhr 4. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben :00 Uhr 5. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ratssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kyffhäuserland vom Beschluss-Nr.: 01-33/2017: mehrheitlich die Tagesordnung. Beschluss-Nr.: 02-33/2017: Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates bestätigen mehrheitlich die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Amtsblatt Das nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, dem 17. Februar Beiträge von Vereinen sind bis zum 06. Februar 2017 einzureichen unter: Gemeinde Kyffhäuserland, - Amtsblatt -, Neuendorfstraße 3, Kyffhäuserland (Fax: ; E- Mail: info@kyffhaeuserland.de; Internet: Beschluss-Nr.: 03-33/2017: einstimmig über die Vergabe des Auftrags Los 10 Stahlbau- und Schlosserarbeiten zum Bauvorhaben Errichtung Geoinformationszentrum an der Barbarossahöhle in Rottleben. Beschluss-Nr.: 04-33/2017: einstimmig über Ermächtigung und Beauftragung des Bürgermeisters, einen für das Gemeindegebiet einheitlichen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Versorgung mit Gas, im Sinne des 46 Abs.2 Satz 1 EnWG vorzubereiten. Beschluss-Nr.: 05-33/2017: mehrstimmig die Entschädigung von Protokollanten zu Ortsteilratssitzungen. Beschluss-Nr.: 06-33/2017: mehrheitlich eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kyffhäuserland und dem Landkreis zur Errichtung des Radweges Weg in die Steinzeit innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Kyffhäuserland. Das Fundbüro der Gemeinde Kyffhäuserland informiert Folgende Fundsachen wurden bei der Gemeinde Kyffhäuserland abgegeben. Fundsache: Fahrrad, Mountainbike Fundort: OT Rottleben, Fahrradweg- Rastplatz Rottleben/ Göllingen Funddatum: Weiter liegen einige Schlüssel (Tür,- Sicherheits,- sowie PKW Schlüssel) zur Aufbewahrung im Fundbüro. Die Fundsachen können während der Sprechzeiten bei der Gemeinde Kyffhäuserland - Abteilung Ordnungsamt - Neuendorfstraße 3 in Kyffhäuserland, OT Bendeleben abgeholt werden. Tel.: / ; -20 Ende der Amtlichen Bekanntmachungen Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten der Gemeinde Kyffhäuserland Anschrift Gemeinde Kyffhäuserland OT Bendeleben Neuendorfstraße Kyffhäuserland Sprech- und Öffnungszeiten der Verwaltung Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr geschlossen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Bei Terminabsprachen außerhalb der Sprechzeiten, vorherige telefonische Rücksprache erforderlich. Sprechzeiten Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Kyffhäuserland Dienstag: Uhr Uhr Uhr Uhr Das Bau- und Ordnungsamt ist jeweils nur mit einer Mitarbeiterin besetzt. Für Terminabsprachen außerhalb der Sprechzeiten, vorherige telefonische Rücksprache erforderlich. Sprechzeiten Bürgermeister Gemeinde Kyffhäuserland: Dienstag: Telefonnummern Uhr bis Uhr Einwahl - Zentrale /660-0 Fax /660-30
3 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/ info@kyffhaeuserland.de Internet... Vorwahl Bürgermeister Sekretariat Hauptamtsleiter Personal; Kindereinrichtungen Personal; Friedhofsverwaltung oder Einwohnermeldeamt Finanzverwaltung - Amtsleiterin Kasse oder Steuern Mieten und Pachten Bauverwaltung oder Ordnungsverwaltung oder Weihnachtsfeier in der Kita Regenbogen Am Mittwoch, den 14. Dezember 2016 fand die traditionelle Weihnachtsfeier des Kindergartens Regenbogen Badra im Landgasthaus Jahn statt. Dies nahmen viele Eltern und Großeltern zum Anlass, um gemütlich bei Kaffee und Kuchen dem einstudierten weihnachtlichen Programm der Kinder zu lauschen. Durch die Kanzelbergstrolche und die Angerkäferlein wurden den anwesenden Gästen, weihnachtliche Gedichte und schöne Weihnachtslieder präsentiert. Als Höhepunkt für die Kindergartenkinder erschien natürlich auch der Weihnachtsmann und verteilte kleine Geschenke. Ein Großes Lob gebührt den Organisatoren, den fleißigen Kuchenbäckern und natürlich Familie Jahn für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Sprechzeitenreglung der Ortsteilbürgermeister Badra Montag... 16:00 bis 18:00 Uhr Mit freundlichen Grüßen Appenrodt Bendeleben Montag... 16:00 bis 18:00 Uhr Göllingen Dienstag... 16:00 bis 18:00 Uhr Günserode Dienstag... 16:00 bis 18:00 Uhr Hachelbich Montag... 16:00 bis 18:00 Uhr Rottleben Dienstag... 16:00 bis 18:00 Uhr Seega Dienstag... 17:00 bis 18:00 Uhr Besuch in der Kirche Steinthaleben Montag... 17:00 bis 18:00 Uhr Polizeiinspektion Kyffhäuser Kontaktbereichsbeamter PHM Boretzki Telefon: /55588 oder PI Sondershausen 03632/6610 Sprechzeiten in der Gemeinde Kyffhäuserland Dienstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Seniorenweihnachtsfeier in Badra Am 13. Dezember 2016 trafen sich die Senioren von Badra zur Weihnachtsfeier in der Gaststätte Jahn. Zur Eröffnung berichtete unser Ortsteilbürgermeister Herr Bertuch über die Geschehnisse des Jahres und stellte Vorhaben für 2017 vor. Die Kinder unserer Tagestätte unterhielten uns mit einem ausgiebigen Programm. Bei Kaffee, Stollen, Lebkuchen und einem leckeren Abendbrot verging der Nachmittag viel zu schnell. Besonderen Dank gilt Herrn Gräser, der Kaffee und Kuchen spendierte und natürlich dem Personal der Landgaststätte für die gute Bewirtung. Renate Riese Bürgerin aus Badra In der Woche vor Weihnachten hatten wir einen Termin in der Kirche vereinbart. Weihnachten ist ein kirchliches Fest und wir wollten wissen warum. Also machten sich die Kanzelbergstrolche mit Tante Marion und Jacqueline auf den Weg zur Kirche. Dort wurden wir bereits von Nele s Mama Grit Karius, ihrer Oma Elvie Karius und der Uroma Elfriede Barche erwartet. Als wir in die Kirche eintraten, erklang ein Weihnachtslied, gespielt von Frau Barche auf der Orgel. Vorn waren der Stall und die Krippe aufgebaut und für uns standen Stühle bereit. Aufmerksam lauschten wir dann der Weihnachtsgeschichte, die uns Nele s Oma erzählte. Anschließend sangen wir, und auch auf der Orgel wurde noch ein Lied angestimmt. Später durften wir noch hinaufsteigen und uns die Orgel aus der Nähe betrachten und auch mal selbst Töne erzeugen. Das war sehr interessant. Zum krönenden Abschluss gab es noch leckeres Gebäck, sodass wir guter Dinge und in vorweihnachtlicher Stimmung den Rückweg zum Kindergarten antraten. Wir bedanken uns auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich bei den oben schon genannten Frauen, dass sie den Kindern dieses Erlebnis ermöglicht haben. Gern werden wir in Zukunft öfter die Gelegenheit nutzen; das nächste Mal wohl in der Osterzeit. Jacqueline Ellmrich
4 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/2017 RGZ Badra Am 11. und 12. Dezember 2016 fand die Rassegeflügelkreisschau des Kyffhäuserkreises im Dorfgemeinschaftshaus in Badra statt. Ausrichtender Verein war der RGZ Badra mit der tatkräftigen Unterstützung des Rassegeflügelzuchtvereins Sondershausen. Über 60 Züchter präsentierten 560 Tiere. Dies war in Badra eine der größten und anspruchsvollsten Geflügelschauen der letzten Jahrzehnte. So konnten wir, der RGZ Badra, unser schönes und sinnvolles Hobby wieder vielen Besuchern, nicht nur aus dem Kyffhäuserland, näher bringen. Unser Dank gilt allen unseren Helfern, Sponsoren und Freunden, denn ohne sie wäre eine solche Veranstaltung nie durchführbar gewesen. Besonderen Dank an unseren Bürgermeister Herrn Knut Hoffmann für die unbürokratische Unterstützung unserer Veranstaltung. Detlef Preiß Vorsitzender RGZ Badra im Namen aller Mitglieder VdK-Sozialverband Bendeleben Das neue Jahr hat begonnen und wir möchten an Alle beste Wünsche übermitteln. Wie seit 25 Jahren sind wir bemüht auch im kommenden Jahr unseren Mitgliedern und allen Bürgern die Interesse haben ein gutes Programm anzubieten. Es ist wohl überall bekannt, dass wir uns monatlich im Kyffhäuserland treffen, jeden 1. Donnerstag im Monat um 13:30 Uhr. Dann werden wir einen kleinen Vortrag hören, eine kleine Lesung oder einen Lichtbildervortrag erleben. Ein Tässchen Kaffee steht auch bereit und für Unterhaltungen untereinender ist auch immer genügend Zeit. In der Gemeinschaft vergeht die Zeit wie im Nu. Auch werden wir wieder per Bus unsere schöne Heimat bereisen. Ein Dankeschön geht an dieser Stelle an unsere aktiven Mitglieder, die stets mit ihrer Hilfe unsere Unternehmungen ermöglichen. Ebenso danken wir der Gemeinde Kyffhäuserland, die uns mit ihren Konferenzräumen einen angenehmen Aufenthalt möglich macht. Das 1. Treffen wird am 09. Februar stattfinden. Bis dahin, wir freuen uns auf jeglichen Besuch Vorstand des Vdk Bendeleben Zahlreiche Besucher auf den Weihnachtsmarkt in Günserode Da der Weihnachtsmann seinen Schlitten und die Renntiere, ohne Schnee, am Nordpol lassen musste, kam dieser in das kleinen Örtchen Günserode kurzerhand mit den Mops, um die kleinen und großen Besucher auf den Weihnachtsmarkt, zu besuchen. Bei heißen Getränken und allerlei Naschereien kamen die zahlreichen Besucher schnell in eine vorweihnachtliche Stimmung.
5 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/2017 Das Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert: Wichtige Informationen zur Heizöllagerung Im Zuge der Wiedervereinigung hat der Energieträger Heizöl enorm an Attraktivität gewonnen. Allein im Kyffhäuserkreis sind rund genehmigte Anlagen zu verzeichnen. Vor dem Gesetzgeber tragen die Betreiber dafür Sorge, dass eine sichere und sachgerechte Lagerung des Heizöls erfolgt und keinerlei Verunreinigung von Boden und Gewässer zu befürchten ist. In der Vergangenheit ist jedoch stark aufgefallen, dass hier ein großer Handlungsbedarf besteht. Viele Betreiber kommen ihren gesetzlich vorgegebenen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach. Oftmals fehlen auch Wissen und Informationen sowie das Bewusstsein dafür, welche Aufgaben die private Lagerung von Heizöl mit sich bringt. Im Gegensatz zu den wiederkehrend zu prüfenden Anlagen (beispielsweise in Trinkwasserschutzgebieten), welche einer regelmäßigen Überwachung unterzogen werden müssen, fristen einmalig zu prüfende Anlagen ein eher anonymes Dasein. Doch auch diese Heizöllager existieren mitunter bereits seit mehr als 25 Jahren und können Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen nicht entgehen. Daher liefert die untere Wasserbehörde des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises im Folgenden wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen: - Anzeige- und Genehmigungspflicht Jede Lageranlage, welche ein Lagervolumen von Liter übersteigt, muss bei der unteren Wasserbehörde angezeigt/ genehmigt werden. Das kann auch nachträglich erfolgen!!! - Prüfpflicht Jede Lageranlage oberhalb der Liter-Grenze muss entsprechend einmalig oder wiederkehrend durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Dies ist unaufgefordert und durch den Betreiber selbst zu veranlassen. Für Thüringen gilt: - Über Liter in Trinkwasserschutzzonen (Zone III), sowie außerhalb von Trinkwasserschutzzonen aber über Liter -> alle 5 Jahre (unterirdische Anlagen alle 5-2,5 Jahre). - Für alle übrigen Anlagen oberhalb der Liter mindestens einmalig vor Inbetriebnahme. - Vor Inbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung muss ebenfalls eine Prüfung erfolgen. - Generell ist das Lagern von Heizöl in den Trinkwasserschutzzonen II und I nicht statthaft! - Fachbetriebspflicht Alle Arbeiten an den Öltanks und Ölleitungen, wie etwa Einbau, Wartung oder Reparaturen dürfen ausschließlich von ausgewiesenen Fachbetrieben durchgeführt werden. - Kontrolle durch den Betreiber Der Betreiber hat augenscheinliche Mängel an der Anlage, wie z. B. Undichtheiten, Risse oder Beschädigungen im Auffangraum unverzüglich zu melden bzw. durch die Fachfirma beseitigen zu lassen. Für Fragen steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Landratsamt Kyffhäuserkreis Markt 8, Sondershausen Frau Carolin Grabe Sachbearbeiterin untere Wasserbehörde Telefon: 03632/ Neuregelungen im UVG noch nicht in Kraft Das Jugend- und Sozialamt des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises weist darauf hin, dass die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes derzeit noch nicht in Kraft getreten ist. Geplant sind Verbesserungen für Kinder und Jugendliche durch Verlängerung der möglichen Bezugsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Von einer Antragstellung sollte momentan noch abgesehen werden, da nicht bekannt ist, ab wann das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird. Selbstverständlich wird das Jugend- und Sozialamt des Landkreises rechtzeitig vor dem Start der Gesetzesnovelle die Öffentlichkeit informieren. Termine Lehrgang zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung Es wird bekannt gegeben, dass zwei 30-stündige Vorbereitungslehrgänge auf die Staatliche Fischerprüfung zu folgenden Terminen stattfinden. Lehrgang Sondershausen: Freitag / 18:00-21:00 Uhr Samstag / 09:00-15:00 Uhr Sonntag / 09:00-15:00 Uhr Freitag / 18:00-21:00 Uhr Samstag / 09:00-15:00 Uhr Sonntag / 09:00-15:00 Uhr Lehrgangsort: Sportlerheim Oberspier Lehrgangsleiter: Egbert Thon ( 0174 / ) Kosten des Lehrgang: Jugendliche und Erwachsene 75,00 (zzgl. Lehrmaterial) Lehrgang Wiehe: Samstag / 08:00-16:00 Uhr Sonntag / 08:00-16:00 Uhr Samstag / 08:00-16:00 Uhr Sonntag / 08:00-16:00 Uhr Lehrgangsleiter: Bernd Riese (03677 / oder bernd.riese@gmx.de ) Kosten des Lehrgang: Jugendliche unter 18 Jahren 75,00 (zzgl. Lehrmaterial) Erwachsene 100,00 (zzgl. Lehrmaterial) Anmeldungen für den Lehrgang in Wiehe werden bis zum entgegen genommen, über den konkreten Ort werden Sie spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn schriftlich informiert. Der Termin für die Staatliche Fischerprüfung ist voraussichtlich am Samstag, dem in Sondershausen. Für die Anmeldung und weiter Auskünfte steht die Untere Fischereibehörde unter der Telefonnummer / zur Verfügung. Mehr zum Thema Thüringer Fischerprüfung finden Sie unter: Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kyffhäuserkreis für das Jahr 2017 Der Kyffhäuserkreis fördert gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeiten im Landkreis. Insbesondere die Bereiche Soziales, Umwelt, Kultur, Gesundheit und Sport stehen im Fokus der Förderung. Die Fördergelder werden vom Freistaat Thüringen und der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden entsprechend der Vergabegrundsätze der Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit durch den Kyffhäuserkreis vergeben. Für folgende Aktivitäten sind Zuwendungen möglich: Die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen Personen oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden, Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren, Maßnahmen, die Menschen bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern, individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.b. durch Ehrungen und Preise, Aus,- Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, Die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.
6 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/2017 Bis zum 31. März 2017 können Sie einen Antrag einreichen. Sie erhalten den Antrag unter oder telefonisch unter / Neue Biotonnenmarke Das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes Kyffhäuserkreis hat im Dezember 2016 die neue Biotonnenmarke verschickt. Die Biotonnenmarke ist gut sichtbar mittig auf den Deckel der Biotonne zu kleben. Ab dem wird die Biotonne nur noch mit gültiger Biotonnenmarke entsorgt. Schießtermine Januar/Februar 2017 Die Schießzeiten können sich täglich ändern Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Bürgerinformation des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes zur Wechselung von Wassermesseinrichtungen Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt die Wechselungen der Trinkwassermesseinrichtungen (Wasserzähler) auf Grundlage der jeweils gültigen Fassungen der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung an den hiervon betroffenen Anlagen durch. Mit Wechselung der Messeinrichtungen wird sichergestellt, dass die zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden. Die Monteure des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes weisen sich mit Betriebsausweis aus. Die turnusmäßige Wechselung der Messeinrichtung ist nicht kostenpflichtig. Wir bitten unsere Kunden, die Messeinrichtungen zutrittsfrei zu halten. Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband Sitz Adern Bartels Werkleiter Karl-Günther-Kaserne Standort Sondershausen Standortältester Die Bundeswehr informiert Die Bundeswehr nutzt den Standortübungsplatz SONDERS- HAUSEN intensiv für Ausbildung und Übung. Die Grenzen dieses Standortübungsplatzes und der Ausbildungsanlage sind mit Warnungstafeln gekennzeichnet, die die Gebiete deutlich als militärischen Sicherheitsbereich ausweisen und darauf hinweisen, dass unbefugtes Betreten verboten ist und Zuwiderhandlungen verfolgt werden, Das gilt auch für Straßen/Wege innerhalb des Standortübungsplatzes. Nutzungszeit Standortübungsplatz Januar 2017 Die Nutzungszeiten können sich täglich ändern Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Im Original gezeichnet Beeckmann Stabsfeldwebel Kostenlose Erfinderberatung bei der IHK Erfurt - Hier finden Sie die Termine für das I. Quartal 2017! Die Erfinderberatung in der Industrie- und Handelskammer Erfurt bietet kleineren Mitgliedsunternehmen und freien Erfindern die Gelegenheit, sich von einem Patentanwalt über Schutzrechte wie Patent, Gebrauchsmuster, Marke und eingetragene Designs informieren zu lassen. Diese Beratungen sind kostenfrei. Wo? IHK Erfurt, Raum A2.11, Arnstädter Straße 34 Wann? , 15:00 bis 17:00 Uhr , 15:00 bis 17:00 Uhr , 15:00 bis 17:00 Uhr Die Nachfrage ist sehr groß, daher ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Als Ansprechpartnerin der IHK Erfurt steht Ihnen Frau Frenzel unter Telefon oder frenzel@erfurt.ihk.de zur Verfügung. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center
7 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/2017 Die Gemeinde Kyffhäuserland gratuliert Ortsteil Badra am Frau Ursula Kartheuser zum 85. Geburtstag Ortsteil Bendeleben am Frau Gudrun Große zum 70. Geburtstag am Frau Käthe Kratz zum 90. Geburtstag Ortsteil Günserode am Frau Adelheid Röder zum 90. Geburtstag Ortsteil Hachelbich am Frau Brunhilde Hyna zum 85. Geburtstag Ortsteil Rottleben am Herr Erich Brückner zum 70. Geburtstag am Frau Ilona Korte zum 70. Geburtstag Ortsteil Steinthaleben am Herr Günter Schellknecht zum 80. Geburtstag Impressum Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Herausgeber: Gemeinde Kyffhäuserland Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Herr Hoffmann, erreichbar unter der Anschrift der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3 in Bendeleben (Tel.: /66011; Fax: /66030; Mail: info@kyffhaeuserland.de) Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
8 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland Nr. 01/2017
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