AMTSBLATT. Susanne Rakowski ist neue 1. Beigeordnete. der Stadt Bad Liebenstein

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1 AMTSBLATT der Stadt Bad Liebenstein Nr. 5/2016 Freitag, den 29. Juli Jahrgang Susanne Rakowski ist neue 1. Beigeordnete Stadträtin Susanne Rakowski wurde von Bürgermeister Dr. Michael Brodführer zur neuen Ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Bad Liebenstein ernannt. Sie ist Nachfolgerin von Marcus Malsch, der 2014 als Direktkandidat in den Thüringer Landtag gewählt wurde und sein Amt als Beigeordneter aufgrund seiner mittlerweile zahlreichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt hatte. Susanne Rakowski wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 16. Juni 2016 einstimmig gewählt und wird künftig als 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters fungieren. 2. Ehrenamtliche Beigeordnete bleibt Stadträtin Dr. Renate Reum (rechts im Bild). Foto: H. Matz

2 Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein Nr. 5/2016 Stadtverwaltung Bad Liebenstein Bahnhofstraße 22 Telefon: /3610 Telefax: / rathaus@bad-liebenstein.de Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Alle Angelegenheiten im Standesamt, ausgenommen Sterbefälle, bedürfen der vorherigen Terminvereinbarung. Tourist Information Herzog-Georg-Straße 64 Tel.: / info@bad-liebenstein.de Öffnungszeiten von April bis Oktober Montag-Freitag Uhr und Uhr Samstag Uhr Sonntag/Feiertag Uhr Öffnungszeiten der Stadt- und Kurbibliothek /OT Bad Liebenstein Herzog-Georg-Straße 64 Tel.: /69184 Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Freitag Uhr und Uhr Schiedsstelle Bahnhofstraße 22 Sprechzeiten: Jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von Uhr Kontaktbereichsbeamter Herr Beck Bahnhofstraße 22 (Eingang bei Einwohnermeldeamt) Tel.: / oder 0173/ Sprechzeiten: Donnerstag Uhr und Uhr Herr Seidel August-Bebel-Str. 12 Tel.: / Sprechzeiten: Donnerstag Uhr Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 2/2016 Herzog-Georg- Carree tragen. 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Beschluss Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, einen für das Stadtgebiet einheitlichen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Versorgung mit Gas, im Sinne des 46 Abs. 2 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorzubereiten. In diesen neuen einheitlichen Konzessionsvertrag sollen alle Ortsteile, die bisher verschiedene Konzessionsverträge haben, einbezogen werden. 19 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Beschluss Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenstein (2. Änderungssatzung - Hauptsatzung) in der Fassung des als Anlage beigefügten Entwurfs. 13 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen Beschluss Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle zur Umsetzung des Vorhabens Filtersanierung und Ertüchtigung Nutzungsbereich Naturbad in Höhe von ,44 EUR. Die Finanzierung erfolgt durch die bereits bewilligte Zuwendungserhöhung in gleicher Höhe unter HHST JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen Stadt Bad Liebenstein - Der Bürgermeister - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/2016 Herzog-Georg-Carree im Ortsteil Bad Liebenstein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/2016 Herzog- Georg-Carree im Ortsteil Bad Liebenstein (Aufstellungsbeschluss) Der Stadtrat der Stadt Bad Liebenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtrat beschließt, für das Gebiet nördlich der Herzog-Georg- Straße und östlich der Ruhlaer Straße im Ortsteil Bad Liebenstein einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) und der beigefügten Auflistung der Flurstücke (Anlage 2), welche Bestandteil dieses Beschlusses sind. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 2/2016 Herzog-Georg-Carree tragen. Der vorgenannte Beschluss nebst den Anlagen 1 und 2 wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Bad Liebenstein, den 20. Juni 2016 gez. Dr. Michael Brodführer Bürgermeister - Siegel - Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Stadtrates vom 16. Juni 2016 Beschluss Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 12. Mai JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Beschluss Der Stadtrat beschließt, für das Gebiet nördlich der Herzog-Georg- Straße und östlich der Ruhlaer Straße im Ortsteil Bad Liebenstein einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) und der beigefügten Auflistung der Flurstücke (Anlage 2), welche Bestandteil dieses Beschlusses sind.

3 Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein Nr. 5/2016

4 Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein Nr. 5/2016

5 Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein Nr. 5/2016 Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2012 Am Maikopf im Ortsteil Meimers Genehmigung und In-Kraft-Treten der Satzung Der Stadtrat der Stadt Bad Liebenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2016 mit Beschluss Nr die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2012 Am Maikopf im Ortsteil Meimers nach 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Mit Schreiben vom 09. Mai 2016 wurde beim Landratsamt Wartburgkreis die Genehmigung der Satzung beantragt. Mit Bescheid des Landratsamtes Wartburgkreis vom 21. Juli 2016 wurde die vorgenannte Satzung genehmigt. Die Genehmigung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2012 Am Maikopf im Ortsteil Meimers wird hiermit, gemäß 10 Abs. 3 BauGB, ortsüblich bekanntgemacht. Die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2012 Am Maikopf im Ortsteil Meimers, ausgefertigt am 25. Juli 2016, tritt, gemäß 10 Abs. 3 BauGB, mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2012 Am Maikopf im Ortsteil Meimers mit ihrer Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, kann ab dem Tag der Bekanntmachung beim Bauamt der Stadtverwaltung Bad Liebenstein, Dienststelle Schweina, August-Bebel-Straße 12, Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über ihren Inhalt Auskunft erteilt. Hinweise gemäß 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sowie 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO): Es wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB, über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese örtliche Bauvorschrift und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich herbeigeführt wird. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung werden gemäß 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Bad Liebenstein, Bahnhofstraße 22, Bad Liebenstein Ortsteil Bad Liebenstein, unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ist die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2012 Am Maikopf im Ortsteil Meimers unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten sind oder in Vorschriften, die aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadtverwaltung Bad Liebenstein, Bahnhofstraße 22, Bad Liebenstein Ortsteil Bad Liebenstein, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. ( 21 Abs. 4 ThürKO) Bad Liebenstein, den 25. Juli 2016 gez. Dr. Michael Brodführer - Siegel - Bürgermeister Im Zeitraum vom bis einschließlich sind für folgende Maßnahmen Zuwendungsbescheide eingegangen. 1. Wiederherstellung Ufermauer Gewässer Schweina i.z.d. August-Bebel-Straße 12 OT Schweina 2. Wiederherstellung Uferbefestigungen und Profil Gewässer Grumbach im Bereich der Fußgängerbrücken des Stadtparkes OT Bad Liebenstein 3. Beseitigung Anlandungen Bachverrohrung Gewässer Steinbach im Bereich Alte Bahnhofstraße OT Steinbach 4. Wiederherstellung Uferböschung und Beseitigung von Anlandungen Gewässer Schweina i.z.d. Kisseler Straße OT Schweina 5. Wiederherstellung Ufermauer Gewässer Schweina i.z.d. Grundstückseinfahrt Erbsengasse 8 OT Schweina 6. Wiederherstellung Uferbefestigung Gewässer Steinbach i.z.d. Schleiferstraße 11 OT Steinbach Teilbewilligung - Wiederherstellung Pflanzenfilter Naturbad Schweina 8. Ersatzneubau Durchlass BW 33 Gewässer Farnbach i.z.d. Atterode 9. Wiederherstellung Uferbefestigung Gewässer Grumbach Flurstück 508/3 OT Steinbach Die vorgenannten Maßnahmen werden durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen im Rahmen des Aufbauhilfeprogramms zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 04. Juli 2013 gefördert. Bad Liebenstein, den gez. Dr. Michael Brodführer Bürgermeister Bekanntmachung Öffentliche Mahnung Die Kasse der Stadt Bad Liebenstein macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig waren: am Grundsteuern 2. Quartal 2016 Gewerbesteuern 2. Quartal 2016 am Grundsteuern Jahreszahler wiederkehrende Friedhofsunterhaltungsgebühren 2016 Hundesteuern 2016 Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle fälligen Rückstände innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse Bad Liebenstein Wartburg-Sparkasse IBAN: DE BIC: HELADEF1WAK zu zahlen. Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche sind wir bei Nichtzahlung gezwungen, die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß 240 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten ist. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Bad Liebenstein, den gez. Dr. Michael Brodführer Bürgermeister Bekanntmachung über die Ausführung von Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 04. Juli 2013 Im Rahmen der Aufbauhilfeprogramme zur Beseitigung der Hochwasserschäden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 04. Juli 2013 wurden von der Stadtverwaltung zahlreiche Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet zur Förderung angemeldet. Hinweis: Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zum die Grundsteuern und Gewerbesteuern für das 3. Quartal 2016 zur Zahlung fällig werden.

6 Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein Nr. 5/2016 Mitteilungen Einladung zum Festakt 200 Jahre Brunnentempel Die Stadt Bad Liebenstein begeht im August das Jubiläum 200 Jahre Brunnentempel. Das Bauwerk, welches im Jahre 1816 unter der Regentschaft des Herzoghauses Sachsen-Meiningen errichtet wurde, hatte sich schnell zum Wahrzeichen des Kurbades entwickelt. In diesem Jahr wurde der Brunnentempel in einem 1. Bauabschnitt umfassend saniert, das Dach neu eingedeckt und die Fassade denkmalgerecht erneuert. Der Geburtstag des Brunnentempels ist gleichzeitig Anlass zur Veröffentlichung des Buches Die Liebensteiner Brunnenschrift von Von der Heilkraft und der Geschichte des Casimirianischen Sauerbrunnens. Ida Henkel und Lydia Herrmann hatten die historische Brunnenschrift von Dr. Andreas Libavius ins heutige Deutsch übersetzt. Der Förderverein der Stadt- und Kurbibliothek wird diese Übersetzung pünktlich zum Geburtstag des Brunnentempels als Buch herausgeben. Zur feierlichen Eröffnung des Festwochenendes findet am Freitag, dem 26. August 2016, um Uhr im Kurtheater ein Festakt statt, zu dem der Bürgermeister alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Bad Liebenstein herzlich einlädt. Das Ordnungsamt teilt mit: Vollsperrung der L 1126 im Bereich Palais Weimar Aufgrund der Feierlichkeiten 200 Jahre Brunnentempel wird die Herzog-Georg-Straße (L 1126) im Bereich vor dem Palais Weimar ab der Einfahrt Friedensallee/Theaterstraße bis zum Abzweig Brunnentempel/Theaterstraße von Freitag, dem 26. August 2016, Uhr bis Sonntag, 28. August, 22 Uhr, gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Theaterstraße - Puschkinstraße - Grumbachstraße - Barchfelder Straße und umgekehrt. Aufgrund der Engstelle im Bereich der Theaterstraße erfolgt die Verkehrsführung durch eine Lichtzeichenanlage. Verlegung der Sprechzeit der Schiedsstelle im Monat August Aus technischen Gründen wird die Sprechzeit der Schiedsstelle vom 4. August 2016 auf den 11. August 2016, von Uhr bis Uhr, verlegt. Nachruf Tiefbetroffen nehmen wir Abschied von unserem Feuerwehrkameraden Egon Winges Wir verlieren in dem Verstorbenen einen engagierten und hilfsbereiten Feuerwehrkameraden. Dr. Michael Brodführer, Bürgermeister sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Liebenstein Bad Liebenstein, im Juli 2016 Impressum Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein Herausgeber: Stadt Bad Liebenstein, Bahnhofstr. 22, Bad Liebenstein Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadt Bad Liebenstein Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Mein Streben sey, die Menschen ihnen selbst zu geben. (Friedrich Fröbel) Wir trauern um Kindergärtnerin i. R. Christel Pfeifer Sie hat sich in ihrer Berufstätigkeit als Kindergärtnerin und darüber hinaus in ihrem ehrenamtlichen Engagement in besonderer Weise der Sache Friedrich Fröbels verschrieben. Christel Pfeifer wird uns sehr fehlen. Wir werden ihrer stets in Liebe und tiefer Dankbarkeit gedenken. Der Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein Der Vorstand des Friedrich-Fröbel-Freundeskreises

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