Kartellrecht 2018 Ausgewählte Fragen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kartellrecht 2018 Ausgewählte Fragen"

Transkript

1 Kartellrecht 2018 Ausgewählte Fragen Referat anlässlich der Generalversammlung der SAA Swiss Automotive Aftermarket, Brunnen 3. Mai 2018 Dominique GUEX, LL.M., Rechtsanwalt, Lausanne Lehrbeauftragter für Wettbewerbsrecht (HEG ARC Neuchâtel)

2 I. Einführung Dieses Gesetz bezweckt, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern (Art. 1 Kartellgesetz KG).

3 I. Einführung Schweiz: Kartellgesetz Verordnungen Mitteilungen der Weko Aber auch EU Gesetzgebung Art. 101, 102 AEUV Zahlreiche Regelurierungen und Richtlinien

4 I. Einführung Die drei Säulen des Kartellrechts: Wettbewerbsabreden Missbrauch von einer marktbeherrschenden Stellung Zusammenschlusskontrolle

5 I. Einführung Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG) Marktbeherrschende Unternehmen verhalten sich unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1 KG)

6 I. Einführung Zum Beispiel (Art. 7 Abs. 2 KG): Als solche Verhaltensweisen fallen insbesondere in Betracht: a. die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (z. B. die Liefer- oder Bezugssperre); b. die Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; c. die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen; d. die gegen bestimmte Wettbewerber gerichtete Unterbietung von Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; e. die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung; f. die an den Abschluss von Verträgen gekoppelte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen oder erbringen.

7 I. Einführung «Als Unternehmenszusammenschluss gilt: a. die Fusion von zwei oder mehr bisher voneinander unabhängigen Unternehmen; b. jeder Vorgang, wie namentlich der Erwerb einer Beteiligung oder der Abschluss eines Vertrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erlangen (Art. 4 Abs. 3KG)

8 I. Einführung Zusammenschlussvorhaben sind der Weko im Voraus zu melden jedoch nur wenn gewisse Umsatzschwellen von den Parteien erreicht werden (vgl. Art. 9 KG)

9 I. Einführung Als Wettbewerbsabreden gelten rechtlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken (Art. 4 Abs. 1 KG)

10 I. Einführung Sogenannte «horizontale» Absprachen, sowie «vertikale» Absprachen sind im Visier des Gesetzgebers. «Harte» Absprachen Was ist das? Horizontale Preis-, Menge- oder Gebiet/Kunden absprache (vgl. Art. 5 Abs. 3 KG) Vertikale «Preisbindung der zweiten Hand», sowie sog. absoluter Gebietschutz (vgl. Art. 5 Abs. 4 KG)

11 I. Einführung Die Tätigkeiten und Entscheide der WEKO betrafen im vergangenen Jahr das gesamte Spektrum des Wettbewerbsrechts: Sanktionen wegen Submissionsabreden von Bauunternehmen, Preisbindung bei Rasenmährobotern, Preisabreden von Verzinkereien sowie wegen Missbrauch der Marktbeherrschung bei Postdienstleistungen und Kabelanschlüssen. Hinzu kamen vertiefte Zusammenschlusskontrollen zum Ticketing von Grossanlässen und zu Spitalleistungen (Weko, Pressmitteilung ).

12 I. Einführung Direkte Sanktionen (Bussen) einige Beispiele in der letzten Jahren in der Schweiz: BMW (2012) CHF 156 Mio Swisscom (2009) CHF 186 Mio KMUs auch: z.b. Submissionsabreden in der Engadin -> CHF 7.5 Mio ( )

13 I. Einführung und auf der EU Ebene:

14 I. Einführung Eine Busse is aber nicht die einzige Sanktion Zivil Schadenersätze? (CH eher selten, EU vielleicht, USA sicher) Image Schaden? Kosten? Strafrecht? Ausland (Effektenprinzip)?

15 I. Einführung Die sog. «Bonusregelung»: Wenn das Unternehmen an der Aufdeckung und der Beseitigung der Wettbewerbsbeschränkung mitwirkt, kann auf eine Belastung ganz oder teilweise verzichtet werden (Art. 49a Abs. 2 KG). = Whistleblowing??

16 I. Einführung Mehr als 100 Hausdurchsuchungen in 10 Jahren (Weko, 14. April 2016)!! Die letzten: Elektrizitätsunternehmen Genf (Februar 2018) Fahrlehrerverband Oberwallis (März 2018)

17 II. Auf Mitglieder Ebene Wo sind die Risiken? Vertikale Absprachen sicher! Horizontale Absprachen vielleicht? Strenge Rechtsprechung seit 2016 für «harte» - horizontale und vertikale Absprachen, abgesehen vom Marktanteil / Grösse («Gaba» Entscheid des Bger)!

18 II. Auf Mitglieder Ebene Vertikalabreden haben ein besonderes Interesse gefunden, u. a. weil: - Sie sind (fast) überall zu finden (Organisation einer Vertriebskette)! - Sie sind oft durch Gründe der volkswirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt. - Aber können auch negative Effekte auf dem Wettbewerb haben (inkl. sog. «Hochpreisinsel Schweiz») -> darum fallen sie auch unter die Luppe der Weko. Zwei Bekanntmachungen der Weko!

19 II. Auf Mitglieder Ebene «Harte» Vertikalabreden Beispiele : Ein Hersteller verpflichtet oder streng empfiehlt seine Abnehmer (direkt oder indirekt), die von ihm gelieferte Ware nur zu dem von ihm festgelegten Preis (oder mindest-preis) weiter zu veräußern. Ein Hersteller weist einem Händler/Vertriebspartner ein Gebiet zu und schließt gleichzeitig (direkt oder indirekt) sog. passive Verkäufe in dieses durch gebietsfremde Vertriebspartner aus. Achtung! Vermutung der Beseitigung des Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 4 KG) + Busse (Art. 49a Abs. 1 KG) wenn nicht durch Effizienzgründen gerechtfertigt / kompensiert!

20 II. Auf Mitglieder Ebene Andere Vertikalabreden Beispiele: Selektiv Vertriebssystemen Exklusiv Vertriebssystemen Max. Verkaufspreise Franchising MFN clauses Usw Keine Vermutung und keine Busse Effekten müssen im Einzelfall und mit der Hilfe der Weko Bekanntmachungen sorgfältig geprüft:

21 II. Auf Mitglieder Ebene Qualitativ erhebliche Abrede (Art. 12 b.-e. Vert-Bek)? Z.B. Beschränkungen des aktiven oder passiven Verkaufs and Endverbraucher (ausserhalb von einem exkl. System), Beschränkungen von Querlieferungen, gewisse Wettbewerbsverbote, Einschränkungen von Mehrmakrenvertrieb in selektiven Vertriebssystemen, gewisse exkl. Vertriebssystemen, Wenn nein: Keines Unternehmen mit > 30% MA? -> i.d.r. OK! Keines Unternehmen mit > 15% MA? -> i.d.r. OK! (in beiden Fällen soweit keine kumulative Auswirkungen)

22 II. Auf Mitglieder Ebene Wenn ja : Ist die Abrede quantitativ erheblich? Aktueller Wettbewerb / MA? (intra-brand and interbrand) Rechtfertigung durch Effizienzgründen? Z.B. Schutz von Investitionen, Sicherung der Qualität, Kampf gegen das «free-riding», Vermeidung eines doppelten Preisaufschlages, Übertragung von Know- How,

23 II. Auf Mitglieder Ebene Was mit den E-Commerce / online Vertrieb Beschränkungen? - Möglicherweise eine harte Abrede (Einfluss auf Preise/Rabattpolitik, technische Massnahmen um passiv Verkäufe zu verhindern) - Fast immer mindestens eine qualitativ erhebliche Beinträchtigung des Wettbewerbs

24 II. Auf Mitglieder Ebene Besonderheiten im Kraftfahrzeugsektor: - Ad hoc Weko-Bekanntmachung (auch bei der EU)! - Kann für gewisse Mitglieder relevant sein: Vertrieb von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen - Auch sog. «Unabhängige Marktteilnehmer», u.a. auch «Hersteller von Wekrstattausrüstungen oder Werkzeugen» (Art. 7 KFZ-Bek) sind betroffen :

25 II. Auf Mitglieder Ebene Als qualitative schwerwiegende Beeinträchtigungen des Wettbewerbs sind zu beachten: [ ] g. die Beschränkung der Möglichkeit eines Herstellers von Ersatzteilen, Instandsetzungsgeräten, Diagnoseoder Ausrüstungsgegenständen, diese Waren an Mitglieder eines Vertriebssystems, unabhängige Marktteilnehmer oder an Endverbraucher zu verkaufen. (Art. 16 g KFZ- Bek)

26 Auf Mitglieder Ebene Abreden zwischen Kraftfahrzeuganbietern und Mitgliedern eines Vertriebssystems, die den Zugang von unabhängigen Marktteilnehmern zu den für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen oder für Umweltschutzmassnahmen erforderlichen technischen Informationen, Diagnosegeräte sowie anderen Geräten und Werkzeugen nebst einschlägiger Software oder die fachlichen Unterweisungen verweigern, sind als qualitativ schwerwiegende Beeinträchtigungen des Wettbewerbs zu betrachten (Art. 17 KFZ-Bek)

27 II. Auf Mitglieder Ebene Eine konkrete Frage: "Viele SAA-Mitglieder haben Hersteller, welche sie exklusiv in der Schweiz vertreiben. Ist dies zulässig seitens der Aussteller? Das hängt sehr viel ab von den konkreten Umständen, aber generell gelten die folgenden Prinzipien:

28 II. Auf Mitglieder Ebene Werden als qualitativ schwerwiegend betrachtet Abrede die zum Gegenstand haben [ ], eine Beschränkung des Gebiets oder der Kundengruppe, in das oder an die ein an der Vereinbarung beteiligter Abnehmer (vorbehältlich einer etwaigen Beschränkung in Bezug auf den Ort seiner Niederlassung) Vertragswaren oder -dienstleistungen verkaufen darf (Art. 12 Abs. 2 b. Vert-Bek) Jedoch liegt eine qualitativ schwerwiegende Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht für Beschränkungen des aktiven Verkaufs in Gebiete oder an Kundengruppen, die der Anbieter sich selbst vorbehalten oder ausschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, vorausgesetzt dass Passivverkäufe uneingeschränkt möglich sind (Art. 12 Abs. 2 b i. Vert-Bek) Darum ist man generell der Meinung, das Exklusivvertrieb zulässig ist. Aber Vorsicht hier: Gewisse Kombinationen von Exklusivvertrieb auf einer Ebene (z.b. Grosshandelstufe) und Selektivvertrieb auf einer anderen Ebene (z.b. Detailhandelstufe) könnten auch als problematisch gesehen werden (vgl. Art. 12 Abs. 2 c Vert-Bek).

29 III. Auf Verband Ebene Adam Smith, Reichtum der Nationen(1776) : «Il est rare que des gens du même métier se trouvent réunis, fût-ce pour quelque partie de plaisir ou pour se distraire, sans que la conversation ne finisse par quelque conspiration contre le public, ou par quelque machination pour faire hausser les prix.»

30 III. Auf Verband Ebene Entscheide der GV Entscheide / Empfehlungen / Weisungen des Vorstands Können sehr schnell horizontale Wettbewerbsabrede darstellen!

31 III. Auf Verband Ebene Sehr viele pro-kompetitive Tätigkeiten, z.b. : Ausbildung (inkl. KG compliance!, Lehrlinge, usw.) Zusammenarbeit mit den Behörden Know-how Austausch Normalisierung Selbstregulierung Informationsaustausch? Einkaufszentrale

32 III. Auf Verband Ebene Aber leider (immer noch) auch anti-kompetitive Verhaltensweise, z.b. : Preisabsprachen / Preisempfehlungen Gebietabsprachen Aber auch «unsaubere» Informationsaustäusche über sensitive Daten (e.g. Preise ) Selbsregulierung als «Ausrede» für ein wettbewerbsausschliessendes Verhalten («Preiskrieg ist nicht fair»)

33 III. Auf Verband Ebene Ausschluss (oder nicht Annahme) eines Mietglieds? Kriterien: Sachliche Kriterien in Einklang mit dem Zweck des Verbandes Keine Diskrimination Gleichbehandlung Transparentes Verfahren, Recht auf Anhörung, Beschwerderecht

34 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Fragen? Dominique Guex Bourgeois Avocats SA Av. de Montbenon 2 Postfach Lausanne 021/ dominique.guex@bourgeoisavocats.com

Die neueste Praxis der WEKO: Eine Tour d Horizon

Die neueste Praxis der WEKO: Eine Tour d Horizon Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Die neueste Praxis der WEKO: Eine Tour d Horizon Dr. Andrea Graber Cardinaux,

Mehr

MURI RECHTSANWÄLTE. Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004)

MURI RECHTSANWÄLTE. Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004) Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004) Die neuen Direktsanktionen können bei bestimmten Zusammenarbeits- oder Vertriebsvereinbarungen auch gegenüber kleinen und mittleren

Mehr

Bundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen beeinflusst

Bundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen beeinflusst Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Bundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Mehr

Neuerungen im Kartellrecht der Schweiz Revidierte Vertikalbekanntmachung und KMU-Bekanntmachung

Neuerungen im Kartellrecht der Schweiz Revidierte Vertikalbekanntmachung und KMU-Bekanntmachung value beyond legal advice Neuerungen im Kartellrecht der Schweiz Revidierte Vertikalbekanntmachung und KMU-Bekanntmachung Newsletter Juli 2008 1. Einführung 2. Fusion 3. Spaltung 4. Umwandlung 5. Vermögensübertragung

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 Wettbewerbskommission Commission de la concurrence Commissione della concorrenza Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 Beschluss der Wettbewerbskommission vom 2.

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 (Vertikalbekanntmachung, VertBek)

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 (Vertikalbekanntmachung, VertBek) Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 (Vertikalbekanntmachung, VertBek) Beschluss der Wettbewerbskommission vom 28. Juni 2010 Die Wettbewerbskommission erlässt die

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden

Mehr

4 Art. 101 AEUV. (2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig.

4 Art. 101 AEUV. (2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig. 4 Art. 101 AEUV (1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche

Mehr

E-Commerce - Vertriebsgestaltung vs. WEKO. Dr. Michael Tschudin

E-Commerce - Vertriebsgestaltung vs. WEKO. Dr. Michael Tschudin E-Commerce - Vertriebsgestaltung vs. WEKO Dr. Michael Tschudin Programm 1. Vorbemerkung zu vertikalen Abreden 2. Einzelne Beschränkungen: Selektiver Vertrieb Generelles Internetverbot Drittplattformverbot

Mehr

Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal. Punkte erreicht

Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal. Punkte erreicht Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Zur Gewährleistung der Gewichtung der Punkte zwischen den beiden Teilen Gesellschaftsrecht 60% (Punktemaximum: 66) und Wettbewerbsrecht 40% (Punktemaximum: 32) sind die im Teil

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden

Mehr

Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu

Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu NEUWAGENVERTRIEB 31.05.2013 (aufgrund der Marktanteilsschwelle Lieferant bis zu 40 % für den quantitativen selektiven Betrieb jedes Unternehmen,

Mehr

Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz

Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Assemblée Générale ASAS - 26 septembre 2017 - Berne Commerce en ligne et autres questions pratiques en matière de distribution Nicolas Birkhäuser Übersicht

Mehr

Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa

Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa Latte e formaggio Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 23.05.2016 Seite 1 I. Geltungsbereich des KG Artikel 2 KG 1 Das Gesetz gilt für Unternehmen des privaten

Mehr

Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht

Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2017 Universität Zürich «Kartellrecht: Vertikale Wettbewerbsabreden» Dr. iur. Fabio Babey, Managing Director bei AGON PARTNERS und Dozent an der Zürcher Hochschule

Mehr

Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht

Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt 1 Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,

Mehr

Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht

Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,

Mehr

Jahresmedienkonferenz WEKO 9. April 2015

Jahresmedienkonferenz WEKO 9. April 2015 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Jahresmedienkonferenz WEKO 9. April 2015 Prof. Dr. Vincent Martenet,

Mehr

Auslegung von Art. 4 I und 5 III IV KG nach Gaba. Astrid Waser, Partner Universität Bern, 9. Juni 2017

Auslegung von Art. 4 I und 5 III IV KG nach Gaba. Astrid Waser, Partner Universität Bern, 9. Juni 2017 Auslegung von Art. 4 I und 5 III IV KG nach Gaba Astrid Waser, Partner Universität Bern, 9. Juni 2017 Agenda Der Fall Gaba Worum ging es? Auswirkungen des Gaba-Urteils - Auswirkungsprinzip (Art. 2 Abs.

Mehr

Anschlussmarkt. Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 Gültigkeit: Bedeutung für Vertragswerkstätten,

Anschlussmarkt. Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 Gültigkeit: Bedeutung für Vertragswerkstätten, Marktanteilsschwelle Zugang zu technischen Informationen Für quantitativen selektiven Vertrieb: Lieferant bis zu 40%. (Art. 3 Abs. 1) Der Kfz-Lieferant darf den unabhängigen Marktbeteiligten den Zugang

Mehr

REFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN

REFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN JAHRESTAGUNG VERBAND CHEMIEHANDEL E.V. AM 10. MAI 2004 IN BONN DIE NEUEN EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN WETTBEWERBSREGELN FÜR DEN VERTRIEB UND IHRE AUSWIRKUNGEN IM CHEMIEHANDEL REFERENT: RA PETER HENSELER

Mehr

Jahresmedienkonferenz WEKO

Jahresmedienkonferenz WEKO Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Jahresmedienkonferenz WEKO 11. April 2017 Vincent Martenet, Präsident WEKO

Mehr

Rechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht

Rechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht 1 I. Vertriebsformen 1. Direkter Vertrieb Außendienstorganisationen Ladengeschäfte Online-Shops Telefonverkauf Katalogverkauf 2 2. Indirekter

Mehr

L 129/52 Amtsblatt der Europäischen Union

L 129/52 Amtsblatt der Europäischen Union L 129/52 Amtsblatt der Europäischen Union 28.5.2010 VERORDNUNG (EU) Nr. 461/2010 DER KOMMISSION vom 27. Mai 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von ver- tikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von ver- tikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel Beschluss der Wettbewerbskommission vom 21. Oktober 2002 Die Schweizerische Wettbewerbskommission

Mehr

Zusammenfassung des Schlussberichts des Sekretariats der WEKO vom 1. Mai 2018

Zusammenfassung des Schlussberichts des Sekretariats der WEKO vom 1. Mai 2018 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Zusammenfassung des Schlussberichts des Sekretariats der WEKO vom 1. Mai 2018

Mehr

Zuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge.

Zuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge. 2 Die bisherigen missbräuchlichen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen nach Art. 7 Abs. 2 KG müssen grundsätzlich auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Eine diskriminierungsfreie

Mehr

Wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen für eine verstärkte Zusammenarbeit in der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft

Wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen für eine verstärkte Zusammenarbeit in der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft Wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen für eine verstärkte Zusammenarbeit in der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Jürg Niklaus, Dübendorf Tagung der SGA-SSE vom 30./31. März 2017, Chur

Mehr

Wettbewerbsbeschränkung

Wettbewerbsbeschränkung Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs weiter Begriff als Oberbegriff Auslegung der : Ausgangspunkt: Selbständigkeitspostulat Jedes Unternehmen hat selbständig zu entscheiden, welche

Mehr

Aktuelle Herausforderungen in

Aktuelle Herausforderungen in Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Aktuelle Herausforderungen in Recht und Praxis des Wettbewerbs Prof.

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Bedeutung der Farben: Anpassung gemäss der europäischen Regulierung des KFZ-Sektors

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Winner/Holzweber, Kartellrecht 2, LexisNexis

Inhaltsverzeichnis VII. Winner/Holzweber, Kartellrecht 2, LexisNexis Vorwort zur 2. Auflage... III Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturhinweise... XVII Erster Abschnitt: Einführung... 1 I. Aufgabe des Kartellrechts... 1 II. Rechtsquellen...

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION

MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Entwurf der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß

Mehr

Die Arbeit des Bundeskartellamtes

Die Arbeit des Bundeskartellamtes Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die neue Gruppenfreistellungsverordnung im Vertikalbereich (GVO), ihre Kernbeschränkungen und ihre grauen Klauseln sowie Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2010

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2010 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2010 Fall 6: RRP RA Dr. Reto Heizmann Oberassistent für Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Geltungsbereich (I/IV) Persönlicher Geltungsbereich: KG

Mehr

KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015:

KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015: Collection KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN 9 th AGON WORKING PAPER 9.12.2015 AGON PARTNERS Competition Law & Policy Switzerland Wiesenstrasse 17 CH-8008 Zürich www.agon-partners.ch

Mehr

Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09

Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen

Mehr

Kraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO)

Kraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO) Kraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO) Lange Zeit Sonderregelungen für den Kfz-Vertrieb Vertrieb über selbständige Händler und Vertriebsnetze Abgrenzung zu unselbständigen Handelsvertreterverträgen Preisunterschiede

Mehr

DIE ZUKUNFT DES SELEKTIVVERTRIEBS NACH DEM COTY-URTEIL. Dr. Ingo Brinker Brüssel 12. März 2018 Internationales Forum EU-Kartellrecht

DIE ZUKUNFT DES SELEKTIVVERTRIEBS NACH DEM COTY-URTEIL. Dr. Ingo Brinker Brüssel 12. März 2018 Internationales Forum EU-Kartellrecht DIE ZUKUNFT DES SELEKTIVVERTRIEBS NACH DEM COTY-URTEIL Dr. Ingo Brinker Brüssel 12. März 2018 Internationales Forum EU-Kartellrecht 1 EuGH, C-230/16 (Coty) Prestigecharakter ist Bestandteil der Qualität

Mehr

Vertriebsverbote im Internethandel

Vertriebsverbote im Internethandel Vertriebsverbote im Internethandel 11. Österreichischer IT-Rechtstag Mag. Robert Wagner, LL.M. Wolf Theiss Rechtsanwälte, Wien 4. Mai 2017 Worum wird es gehen? Unternehmen A ist Hersteller von hochwertigen

Mehr

Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014

Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014 Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014 AGENDA A. Einordnung des Kartellverbots in die Kartellrechtsordnung B. Tatbestandsvoraussetzungen

Mehr

PRAXISINFORMATIONEN VERTRIEBSRECHT. Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge

PRAXISINFORMATIONEN VERTRIEBSRECHT. Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge VERTRIEBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge VERTRIEBSRECHT Die europäischen Wettbewerbsregeln haben ihre Grundlage in Art. 101 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen

Mehr

Jahresmedienkonferenz WEKO 14. April 2016

Jahresmedienkonferenz WEKO 14. April 2016 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Jahresmedienkonferenz WEKO 14. April 2016 Prof. Dr. Vincent Martenet,

Mehr

Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung)

Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung) Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung) Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005 In Erwägung, I) dass die Wettbewerbskommission nach Art. 6

Mehr

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb ) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot

Mehr

Sanktionierbare Wettbewerbsbeschränkungen (Ziff. 10, 12 Abs. 1 VertBek)

Sanktionierbare Wettbewerbsbeschränkungen (Ziff. 10, 12 Abs. 1 VertBek) Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche

Mehr

Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... VII Vorwort... Einführung... US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... Europäisches Lizenzkartellrecht...

Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... VII Vorwort... Einführung... US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... Europäisches Lizenzkartellrecht... Inhaltsübersicht... Vorwort... 1 Einführung... 3 A. US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... 7 I. Grundzüge des amerikanischen Lizenzkartellrechts... 7 II. Wettbewerbsverstösse nach Section 1 Sherman Act...

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühjahrssemester 2017 Prf. Dr. Peter Gerg Picht FS 2017 Handels- und Wirtschaftsrecht, Prf. Picht Page 1 Grundsätzliches zur Lösung eines Prüfungsfalles Vernünftige

Mehr

Kartelle im Beschaffungswesen

Kartelle im Beschaffungswesen Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Kartelle im Beschaffungswesen Frank Stüssi Sekretariat der Wettbewerbskommission

Mehr

Die Selbstanzeige nach schweizerischem Recht Ausgewählte Aspekte 11. Mai 2015

Die Selbstanzeige nach schweizerischem Recht Ausgewählte Aspekte 11. Mai 2015 Studienvereinigung Kartellrecht Semesteraussprache Die Selbstanzeige nach schweizerischem Recht Ausgewählte Aspekte 11. Mai 2015 Dr. Marcel Meinhardt Übersicht der angesprochenen Punkte Teil I Einleitung

Mehr

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Meeting Competition 38. FIW-Seminar: Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 25. November 2010 Umsetzung der neuen

Mehr

Referat. Motion Birrer-Heimo

Referat. Motion Birrer-Heimo Referat 1st Debating Competition Dinner Verhaltensprüfung ohne Abrede oder Marktbeherrschung Lösung der Must-in-Stock-Problematik oder erster Schritt in Richtung Planwirtschaft? Prof. em. Dr. Roger Zäch,

Mehr

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser

Mehr

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche

Mehr

KFZ - GVO ab 1. Juni 2010 Merkblatt für KFZ-Betriebe

KFZ - GVO ab 1. Juni 2010 Merkblatt für KFZ-Betriebe KFZ - GVO ab 1. Juni 2010 Merkblatt für KFZ-Betriebe 1.) Rechtlicher Rahmen ab 1.6.2010: Am 31.5.2010 ist die bisherige KFZ-GVO 1400/2002 ausgelaufen. Am 27.5.2010 hat die Kommission eine neue KFZ-GVO

Mehr

Aktuelles zu Vertikalabreden

Aktuelles zu Vertikalabreden Aktuelles zu Vertikalabreden Arbeitssitzung Studienvereinigung Kartellrecht / IWR Universität Bern Klaus Neff, Rechtsanwalt, VISCHER AG Übersicht Bundesgerichtsentscheid zu GABA E-commerce Preisbezogene

Mehr

KU Europäisches und österreichisches Kartellrecht

KU Europäisches und österreichisches Kartellrecht Univ.-Prof. Dr. Florian Schumacher, LL.M. Grundlagen des Kartellrechts 1 Zwecke des Kartellrechts Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen Keine abschließende Definition von Wettbewerb Ziele: Erhaltung

Mehr

Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz

Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz Philipp Zurkinden Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz Unter besonderer Berücksichtigung des EG-Wettbewerbsrechts Helbing & Lichtenhahn Basel Genf

Mehr

Neue Technologietransfer- Verordnung

Neue Technologietransfer- Verordnung Neue Technologietransfer- Verordnung VO EG Nr. 772/2004 Dr. Martin Ammann 14. September 2004 1. Generelles zu GVOs 1.1 Übersicht - Verbot (81 I EG-Vertrag) - Nichtigkeit (81 II EG-Vertrag) + Schadenersatzforderungen

Mehr

Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) Änderung vom 20. Juni 2003 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Medienkonferenz WEKO Entscheid i.s. BMW 24. Mai 2012

Medienkonferenz WEKO Entscheid i.s. BMW 24. Mai 2012 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Medienkonferenz WEKO Entscheid i.s. BMW 24. Mai 2012 Prof. Dr. Vincent

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 23.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 102/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 330/2010 DER KOMMISSION vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101

Mehr

Pressegespräch WEKO 6. Oktober 2011

Pressegespräch WEKO 6. Oktober 2011 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Pressegespräch WEKO 6. Oktober 2011 Prof. Dr. Vincent Martenet, Präsident

Mehr

KU Europäisches und österreichisches Kartellrecht

KU Europäisches und österreichisches Kartellrecht Freistellung Art 101 Abs 3 AEUV enthält eine Ausnahme für bestimmte Vereinbarungen oder Gruppen von Vereinbarungen Ermöglicht die Berücksichtigung positiver Auswirkungen einer Koordinierung zwischen Unternehmen

Mehr

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7. Abkürzungsverzeichnis 12. Literaturverzeichnis 18

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7. Abkürzungsverzeichnis 12. Literaturverzeichnis 18 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 18 1. Teil Einführung in das Wettbewerbsrecht 21 A. Verfassungsmässige Grundlagen 21 1.

Mehr

Ihr gutes Recht ab

Ihr gutes Recht ab Ihr gutes Recht ab 01.01.2016 turbo kaufmann Neue KFZ-Regeln der WEKO Rechte aller Garagisten Auswahl an Rechten der WEKO Wettbewerbskommission für die unser Verkaufssortiment perfekt abgestimmt ist Beschluss

Mehr

Die schweizerische Kartellrechtspraxis aus Sicht der Unternehmen

Die schweizerische Kartellrechtspraxis aus Sicht der Unternehmen Die schweizerische Kartellrechtspraxis aus Sicht der Unternehmen Swisscom (Schweiz) AG Patrick Dehmer General Counsel 9. Juni 2017 2 Bund Hauptaktionär: 51% Strategische Ziele des Bundesrates für die Swisscom

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... V XV Einleitung 1. Entstehungsgeschichte.... 2 2. Rechtsgrundlage... 6 3. Grundlagen und Systematik.... 7 4. Räumlicher Geltungsbereich der Vertikal-GVO... 11 5. Vertikale

Mehr

Der Entwurf der revidierten KFZ-Bekanntmachung

Der Entwurf der revidierten KFZ-Bekanntmachung Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Der Entwurf der revidierten KFZ-Bekanntmachung Prof. Dr. Stv. Direktor,

Mehr

Vertriebsverträge aktuelle Herausforderungen aus Sicht des Schweizer Kartellrechts

Vertriebsverträge aktuelle Herausforderungen aus Sicht des Schweizer Kartellrechts Vertriebsverträge aktuelle Herausforderungen Dr. Monique Sturny, LL.M., Rechtsanwältin, Zürich Brüssel, 21. September 2018 2 Agenda I. Schweizer Vertriebskartellrecht Grundlagen II. Reformbestrebungen

Mehr

Der wettbewerbskonforme Händler- und Werkstattvertrag

Der wettbewerbskonforme Händler- und Werkstattvertrag XIX. Atelier de la Concurrence Der wettbewerbskonforme Händler- und Werkstattvertrag Building Competence. Crossing Borders. Prof. Dr. Patrick L. Krauskopf, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt (Zürich New York)

Mehr

Die Gruppenfreistellungsverordnung. für vertikale Vereinbarungen. Praxiskommentar. Von

Die Gruppenfreistellungsverordnung. für vertikale Vereinbarungen. Praxiskommentar. Von Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Praxiskommentar Von Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M. Dr. Stephanie Pautke, LL.M. Dr. Dominique S. Wagener, LL.M. Rechtsanwälte in Frankfurt

Mehr

KfZ-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartellund Vertriebsrecht

KfZ-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartellund Vertriebsrecht KfZ-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartellund Vertriebsrecht Tagung Autorecht 2014 Ersatzteile und Märkte 4. April 2014 RA Lukas Bühlmann, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch

Mehr

Europäisches und deutsches Kartellrecht

Europäisches und deutsches Kartellrecht 28. April 2008 3. 4. der 5. Spürbarkeit der Christian Heinichen 4 Wiederholung 1. Abgrenzung des relevanten Markts 1. Vereinbarung zwischen Unternehmen sachlich => Nachfragesubstituierbarkeit => Angebotssubstituierbarkeit

Mehr

Wettbewerbskommission

Wettbewerbskommission Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Herausforderungen für die Wettbewerbskommission Prof. Dr. Vincent Martenet,

Mehr

(Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, BGBl I Nr. 61/2005 idf BGBl I Nr. 56/2017) I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen

(Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, BGBl I Nr. 61/2005 idf BGBl I Nr. 56/2017) I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen Kartellgesetz (Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, BGBl I Nr. 61/2005 idf BGBl I Nr. 56/2017) I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen 1. Abschnitt Kartelle Kartellverbot (1)

Mehr

Missbrauchskontrolle nach der. Kartellgesetznovelle. Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht,

Missbrauchskontrolle nach der. Kartellgesetznovelle. Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht, Missbrauchskontrolle nach der Kartellgesetznovelle Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht, 14.6.2013 Dr. Peter Matousek, Mag. Birgit Schwabl-Drobir Überblick - Kollektive Marktbeherrschung: bisherige

Mehr

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Meeting Competition 49. FIW-Ferienkurs: Wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Wettbewerbsordnung Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 22. September

Mehr

Wir zahlen zu viel! Warum klappt es nicht mit billigeren Parallelimporten? Markus Saurer 3. April 2017, Zürich

Wir zahlen zu viel! Warum klappt es nicht mit billigeren Parallelimporten? Markus Saurer 3. April 2017, Zürich Wir zahlen zu viel! Warum klappt es nicht mit billigeren Parallelimporten? Markus Saurer 3. April 2017, Zürich Zur Hochpreisinsel Schweiz Rudolf Strahm (TA vom 25. Oktober 2016): «Man nimmt einfach hin,

Mehr

Richtlinie Group Compliance und Unternehmensintegrität. Annex 2: Richtlinie zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen

Richtlinie Group Compliance und Unternehmensintegrität. Annex 2: Richtlinie zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen Richtlinie Group Compliance und Unternehmensintegrität Die gesetzlichen Kartell- und Wettbewerbsvorschriften zielen auf die Bewahrung eines fairen Wettbewerbs ab. Das Bekenntnis von ASTA zu Unternehmensintegrität

Mehr

Energiespeicher im Kartellrecht

Energiespeicher im Kartellrecht 9. Dornburger Energiegespräche "Energie und Technik" Energiespeicher im Kartellrecht Jena, 23. November 2017 Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle Übersicht Energiespeicher Arten: Gasspeicher - Porenspeicher

Mehr

Lösung (Selektivvertrieb)

Lösung (Selektivvertrieb) Lösung (Selektivvertrieb) Verstoß der Klausel zum Verbot der Nutzung von Preisvergleichsmaschinen gegen Art. 101 I AEUV? - Verbot beeinträchtigt in erster Linie den markeninternen Wettbewerb beim Absatz

Mehr

Horizontale Kooperationsvereinbarungen

Horizontale Kooperationsvereinbarungen FIW 39. Brüsseler Informationstagung, 20. Oktober 2010 Horizontale Kooperationsvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher

Mehr

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Prof. Dr.,

Mehr

LBW Recht II. Kartellrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 25. April 2018

LBW Recht II. Kartellrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 25. April 2018 LBW Recht II Kartellrecht Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 25. April 2018 Zulässigkeit des Scannens in Bibliotheken Rüetschi (S. 26): [...] das Vervielfältigen ganzer Bücher

Mehr

«Relative Marktmacht bietet KMU die notwendige Sicherheit»

«Relative Marktmacht bietet KMU die notwendige Sicherheit» «Relative Marktmacht bietet KMU die notwendige Sicherheit» «XXVI. Atelier de la Concurrence: «Investitionsschutz von KMU bei Marktmacht von Kfz-Herstellern & staatsnahen Unternehmen?», 12. Dezember 2017,

Mehr

Zusammenspiel von Datenschutz und Kartellrecht

Zusammenspiel von Datenschutz und Kartellrecht Zusammenspiel von Datenschutz und Kartellrecht Neue Herausforderungen in digitalen Märkten 10. Tagung zum Datenschutz, Zürich, 8. Februar 2017 Dr. Monique Sturny, LL.M. Übersicht 1. Neue Herausforderungen

Mehr

Cross-Border Outsourcing und kartellrechtliche Fragen

Cross-Border Outsourcing und kartellrechtliche Fragen Cross-Border Outsourcing und kartellrechtliche Fragen EuropaInstitut Seminar «Cross-Border Outsourcing Rechtsfragen und Lösungen» Nicolas Birkhäuser 28. September 2016 Inhaltsübersicht 1. Outsourcing als

Mehr

Neue Regeln für Vertikalbeschränkungen

Neue Regeln für Vertikalbeschränkungen Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Neue Regeln für Vertikalbeschränkungen in der EU und der Schweiz Aktuelle Entwicklungen

Mehr

: Sport im Pay-TV Presserohstoff

: Sport im Pay-TV Presserohstoff Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO 32-0243: Sport im Pay-TV Presserohstoff Datum: 24.05.2016 Für: Kopien an:

Mehr

School of Management and Law

School of Management and Law School of Management and Law Nutzung und Weitergabe von Kundendaten in Kfz-Händlerverträgen: Kartellrechtliche Grenzen Gutachten des Zentrums für Wettbewerbs- und Handelsrecht Zuhanden: Auto Gewerbe Verband

Mehr

05 Wettbewerbspolitik

05 Wettbewerbspolitik Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 94 Abs. 4 BV Grundsätze der Wirtschaftsordnung 4 Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten,

Mehr

Europäisches Vertriebsrecht. LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg

Europäisches Vertriebsrecht. LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg Stand:Juni 2017 Inhalt Europäisches Vertriebsrecht... 1 I. Möglichkeiten Distributionskanäle der Händler einzuschränken... 3 1. Art. 101 I AEUV... 4 2. Vorgaben des

Mehr

FIW-Seminar Bonn. Plattformverbote in Vertriebsverträgen

FIW-Seminar Bonn. Plattformverbote in Vertriebsverträgen FIW-Seminar Bonn 12. Juni 2018 Plattformverbote in Vertriebsverträgen I. Erkenntnisse aus der Sektoruntersuchung II. III. Plattformverbote beim Vertrieb von Luxusprodukten Plattformverbote jenseits des

Mehr