Europäisches und deutsches Kartellrecht

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1 28. April der 5. Spürbarkeit der Christian Heinichen 4 Wiederholung 1. Abgrenzung des relevanten Markts 1. Vereinbarung zwischen Unternehmen sachlich => Nachfragesubstituierbarkeit => Angebotssubstituierbarkeit räumlich => Homogenitätstest (~ Art. 9 Abs. 7 FKVO) Vereinbarung ist jede horizontale oder vertikale, ausdrückliche oder konkludente, schriftliche oder formlose Abrede mit rechtlichem oder faktischem Bindungswillen, durch die das Marktverhalten zumindest eines Marktpartners reguliert wird. 2. Unternehmensbegriff z.b. Zielpreis- oder Absatzquotenvereinbarung, Preisbindung der zweiten Hand Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs der EG- Wettbewerbsregeln 2 Erforderlichkeit eines (zumindest) faktischen Bindungswillens Abgrenzung zu einseitigen Maßnahmen 5 Lernziele (28. April 2008) 1. Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen 2. Beschluss einer Unternehmensvereinigung 2. (insbes. Regelbeispiele) 3. der Beschluss ist jeder Rechtsakt, durch den eine Organisation ihren Willen bildet, unabhängig von seiner Form, seiner rechtlichen Wirksamkeit und seiner Umsetzung durch die Mitgliedsunternehmen. 4. Spürbarkeit der z.b. Geschäftsordnungen, Satzungsänderungen 5. Immanenztheorie Erforderlichkeit (zumindest) faktischer Bindungswirkung 3 Mitwirkung / Umsetzung des Beschlusses 6

2 3. Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise Jede Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, der zwar kein rechtlicher oder faktischer Bindungswille zugrunde liegt, die jedoch willentlich eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt. z.b. Informationsaustausch zwischen Unternehmen in Form von Marktinformationsverfahren oder Benchmarking Auffangtatbestand 7 Formen der : Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung Geschützter Wettbewerb: tatsächlicher und potentieller Wettbewerb interbrand- und intrabrand-wettbewerb Preiswettbewerb und nichtpreisbezogener Wettbewerb Problem des unlauteren Wettbewerbs 10 Voraussetzungen: Artikel 81 Abs. 1 lit. a) EG unmittelbare oder mittelbare Fühlungsnahme (= Abstimmung) entsprechendes Marktverhalten Kausalität zwischen Abstimmung und Marktverhalten Abgrenzung zum erlaubten bewussten Parallelverhalten: z.b. oligopolistischer Marktzwang Maßstab = kartellrechtliches Selbständigkeitspostulat 8 Festsetzung von Preisen oder Preisbestandteilen Schutz der Preisbildungsfreiheit, z.b. gegen: - horizontale Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, z.b. über Verkaufs- oder Ankaufspreise - vertikale Preisvereinbarungen zwischen Nichtwettbewerbern, z.b. sog. Preisbindung der zweiten Hand - Rabattvereinbarungen, Informationsaustausch über Preise oder Geschäftsbedingungen 11 Artikel 81 Abs. 1 lit. a) EG Festsetzung von sonstigen Geschäftsbedingungen, z.b. - Vereinheitlichung von Verkaufs- oder Wiederverkaufskonditionen 3. - Festsetzung von Lieferbedingungen 4. der 5. Spürbarkeit der 9 12

3 Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, z.b. durch - Produktionsverbote - Produktionsquoten - Sonderfall Spezialisierungs- sowie F&E-Vereinbarungen - Sonderfall Strukturkrisenkartell Einschränkung oder Kontrolle der Investitionen - z.b. durch eine gemeinsame Entscheidung über die Investition in neue Produktionskapazitäten - z.b. durch die Vereinbarung, Produktionsanlagen nicht an Dritte zu verkaufen Einschränkung oder Kontrolle des Absatzes Begrenzung bzw. Ausschaltung der individuellen Absatzpolitik - z.b. horizontal durch Verkaufsverbote, Quotenabsprachen, gemeinsamen Verkauf oder Einkauf, Kollegenlieferungen - z.b. vertikal durch Bezugsquoten, Weiterverkaufsverbote 14 Artikel 81 Abs. 1 lit. c) EG Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen Abbau privatrechtlicher Handelsschranken zur Verwirklichung des Binnenmarktziels - horizontale Marktaufteilungen, z.b. durch Heimatmarktprinzip, Marktquoten, kollektive Ausschließlichkeitsbindungen - vertikale Marktaufteilungen, z.b. durch Exportverbote, vertikale Ausschließlichkeitsbindungen - Aufteilung nach Versorgungsquellen, z.b. durch Beschränkungen der Bezugsfreiheit, Alleinbezugsverpflichtungen 17 Einschränkung oder Kontrolle der technischen Entwicklung Beschränkung des Forschungs- und Innovationswettbewerbs - z.b. durch Spezialisierungsvereinbarungen - z.b. durch Wettbewerbsverbote im F&E-Bereich Artikel 81 Abs. 1 lit. d) EG Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen (spezielles Diskriminierungsverbot) - gleichwertige Leistungen - unterschiedliche Bedingungen - fehlende sachliche Rechtfertigung 15 - z.b. durch Preisdiskriminierungen, Gesamtumsatzrabattsysteme, Lieferverweigerungen 18

4 Artikel 81 Abs. 1 lit. e) EG Beispiele für bezweckte en: Verpflichtung zur Abnahme zusätzlicher Leistungen (Koppelungsverbot) Zielpreisvereinbarungen, Quotenabsprachen, Aufteilung von Märkten (Horizontalbeschränkungen) - unterscheide zwischen dem Markt des Koppelungsprodukts und dem Markt des gekoppelten Produkts - unterscheide zwischen individuell vereinbarter Koppelung und kollektiv vereinbarter Koppelung Preisbindungen der zweiten Hand, Gewährung eines absoluten Gebietsschutzes (Vertikalbeschränkungen) Kernbeschränkungen der GVOen (Z.B. Art. 4 Vertikal-GVO) - z.b. Koppelung des Bezugs von Getränkekartons an den Bezug von Abfüllanlagen wenn ausschließlich auf gerichtet... (sog. hardcore/naked restrictions) Bewirken der wenn eine Maßnahme, die (auch) einen wettbewerbskonformen Zweck haben kann, sich tatsächlich oder potentiell wettbewerbsbeschränkend auf dem relevanten Markt auswirkt. 4. der vorab: Abgrenzung des relevanten Markts 5. Spürbarkeit der Berücksichtigung der sog. Bündeltheorie Bezwecken der... wenn eine Maßnahme aus ökonomischen oder rechtlichen Gründen als typischerweise nachteilig für den Wettbewerb zu bewerten ist. objektive Tendenz der Maßnahme maßgeblich (nicht subjektive Zielsetzung der Parteien) der Prüfung wettbewerbsbeschränkender Wirkungen entbehrlich 5. Spürbarkeit der 21 24

5 Spürbarkeit der Tatbestandsrestriktionen ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von Art. 81 Abs. 1 EG 1. Europäische Rule of Reason? Ausgrenzung von Bagatellkartellen Prüfungsmodus der Kommission (de-minimis-bekanntmachung): Abwägung der wettbewerbsbeschränkenden und wettbewerbsfördernden Aspekte einer Maßnahme im Rahmen des Art. 81 Abs. 3 EG - horizontal -> Spürbarkeitsschwelle bei Marktanteil von 10% - Exklusivvereinbarungen - vertikal -> Spürbarkeitsschwelle bei 15% - Markterschließungsdoktrin - Netzwirkung -> Spürbarkeitsschwelle bei 5% - (qualitativ) selektive Vertriebssysteme - keine Anwendung auf sog. Kernbeschränkungen 25 Ablehnung einer europäischen Rule of Reason aus systematischen Erwägungen (Art. 81 Abs. 1 vs. Art. 81 Abs. 3 EG) 28 Spürbarkeit der Tatbestandsrestriktionen Prüfungsmodus des EuGH: 2. Immanenzgedanke - Einzelfallprüfung anhand einer Gesamtbetrachtung der Verhältnisse - Anwendung auch auf Kernbeschränkungen Nebenabreden zu schuldrechtlichen Verträgen (ancillary restraints), z.b. Wettbewerbsverbote in Unternehmensveräußerungsverträgen ARGE-Gedanke Markterschließungsdoktrin Genossenschaftsprivileg Zusammenfassung 1. Vereinbarung + abgestimmte Verhaltensweise der 5. Spürbarkeit der - Katalog der Regelbeispiele - Generalklausel Spürbarkeit 5. Immanenztheorie 27 30

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