Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht"

Transkript

1 Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2017 Universität Zürich «Kartellrecht: Vertikale Wettbewerbsabreden» Dr. iur. Fabio Babey, Managing Director bei AGON PARTNERS und Dozent an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW)

2 Agenda 1. Info 2. Fall I 3. Fall II 4. Fall III 5. Fall IV 2

3 Info ACCL Bachelor Award ACCL Master Award Bachelor- oder Master-Arbeiten im Wettbewerbsrecht Debating Competition The Young Competition Lawyers and Economists Network AGON PARTNERS Trainee-Stellen für 2-3 Monate 3

4 Sachverhalt (Isländische) Fischerei(en) Petri Heil GmbH Detailhändler 4

5 Fall I Sachverhalt $ Konventionalstrafe (Isländische) Fischerei(en) Petri Heil GmbH 5

6 Fall I Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 6

7 Fall I Anwendungsbereich Geltungsbereich des Kartellgesetzes (Art. 2 KG): Persönlich: Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts Die isländische Fischerei (FI) und Petri Heil (PH) sind Unternehmen des privaten Rechts. Sachlich: Abreden, Ausübung von Marktmacht, Zusammenschlüsse FI und PH haben eine Abrede getroffen. Örtlich: Auswirkung in die Schweiz Die Abrede hat Auswirkungen auf die Schweiz. In casu ist der Geltungsbereich des KG eröffnet. 7

8 Fall I Anwendungsbereich Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (Art. 3 KG): Staatliche Markt- oder Preisordnung? Nein Öffentliche Aufgaben? Nein Geistiges Eigentum? Nein In casu sind keine vorbehaltenen Vorschriften ersichtlich. 8

9 Fall I Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 9

10 Fall I Marktabgrenzung Sachliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU): umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden. Absatzmarkt: In casu liegt ein Markt für den Verkauf von verarbeitetem Fisch vor. (Stichwort: «drei weitere Fischverarbeitungsunternehmen») 10

11 Fall I Marktabgrenzung Räumliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU): umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet. In casu liegt tendenziell ein nationaler Markt vor (allenfalls mit grenznahmen Ausland). 11

12 Fall I Marktabgrenzung Zeitliche Abgrenzung Bei saisonalen Angeboten oder Produkte (z.b. Skibillete) Bei Submissionen (vgl. u.a. Verfügung der WEKO in Sachen Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau) In casu gibt es keine Indizien für eine zeitlich relevante Marktabgrenzung. 12

13 Fall I Vorgehen Abrede Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 13

14 Fall I Abrede Definition der Abrede (Art. 4 Abs. 1 KG): Als Wettbewerbsabreden gelten rechtlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken Vertragliche Bestimmung und Verhaltensaufforderung mit Strafandrohung. 14

15 Fall I Vorgehen Abrede Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 15

16 Fall I Abredetyp Horizontal (Art. 5 Abs. 3 KG): Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird bei folgenden Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unternehmen getroffen werden, die tatsächlich oder der Möglichkeit nach miteinander im Wettbewerb stehen ( ) Vertikal (Art. 5 Abs. 4 KG): Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird auch vermutet bei Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen über (...) In casu haben sich Unternehmen unterschiedlicher Marktstufen abgesprochen (Lieferant und Verarbeiter). Infolge liegt eine vertikale Abrede vor. 16

17 Fall I Abredetyp Objekt der Vertikalabrede (Art. 5 Abs. 4 KG): a. Mindest- oder Festpreise b. Zuweisung von Gebieten Gebiet: Schweiz & Fürstentum Liechtenstein Zuweisung: Gemäss Vertriebsvertrag 17

18 Fall I Abredetyp Objekt der Vertikalabrede (Art. 5 Abs. 4 KG): Vertragsklausel Verbot von Marketingmassnahmen ausserhalb des Gebiets (Aktivverkauf) Dies fällt nicht unter den Tatbestand von Art. 5 Abs. 4 KG. Brief Durch die möchte FI auch den Passivverkauf verbieten. Potenzielle Auswirkungen auf den Wettbewerb sind dadurch gegeben. Dies fällt unter den Tatbestand von Art. 5 Abs. 4 KG (Verhaltensaufforderung unter Sanktionsandrohung: Bezwecken einer Wettbewerbsabrede). In casu wird die Beseitigung des Wettbewerbs vermutet 18

19 Fall I Abredetyp Vermutung der Beseitigung (Art. 5 Abs. 4 KG): Innenwettbewerb: Aus dem SV nicht zu erkennen. Aussenwettbewerb: Gemäss SV sind andere Anbieter auf dem Markt tätig, welche nicht an der Abrede beteiligt sind. In casu kann die Beseitigung des Wettbewerbs umgestossen werden. 19

20 Fall I Abredetyp Erheblichkeit: Qualität ODER Quantität (neuste Rechtsprechung des BGer) Qualitative Kriterien: Preisbindung 2.ter Hand / Gebietszuweisungen Die Unternehmen haben sich über den qualitativ erheblichen Wettbewerbsparameter Gebiet abgesprochen (nicht in der Vertragsklausel, aber durch den Brief). Grundsätzlich liegt bei Art. 5 Abs. 4 KG Erheblichkeit vor (potenzielle Auswirkungen). Quantitative Kriterien: Marktstellung, Marktanteile Marktanteil von FI in der Schweiz ist laut Sachverhalt nicht bestimmbar. In casu ist die Wettbewerbsabrede als erheblich zu beurteilen. 20

21 Fall I Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 4 Abrede Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 21

22 Fall I Rechtfertigung Rechtfertigungsgründe (Art. 5 Abs. 2 KG) Gesetzliche Rechtfertigungsgründe (abschliessend): Notwendigkeit zur Senkung von Herstellungs- oder Vertriebskosten; Verbesserung Produktionsverfahren; Förderung der Forschung oder Verbreitung von technischem oder beruflichem Wissen; Rationelle Nutzung von Ressourcen; Keine Beseitigung des Wettbewerbs. In casu liegt kein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vor. 22

23 Fall I Fazit Zusammenfassung 1. Vertikale Gebietabrede 2. Beseitigung des Wettbewerbs 3. Ehrheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung 4. Rechtfertigungsgründe 5. Verstoss gegen Art. 5 KG 6. Verfügung mit Busse der WEKO 23

24 Fall II Sachverhalt Unverbindliche Preisempfehlungen Kündigung Vertrag Petri Heil GmbH Detailhändler 24

25 Fall II Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 25

26 Fall II Anwendungsbereich Geltungsbereich des Kartellgesetzes (Art. 2 KG): Persönlich: Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts Petri Heil (PH) und die Retailer sind Unternehmen des privaten Rechts. Sachlich: Abreden, Ausübung von Marktmacht, Zusammenschlüsse PH und die Retailer haben eine Abrede getroffen. Örtlich: Auswirkung in die Schweiz Die Abrede hat Auswirkungen auf die Schweiz. In casu ist der Geltungsbereich des KG eröffnet. 26

27 Fall II Anwendungsbereich Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (Art. 3 KG): Staatliche Markt- oder Preisordnung? Nein Öffentliche Aufgaben? Nein Geistiges Eigentum? Nein In casu sind keine vorbehaltenen Vorschriften ersichtlich. 27

28 Fall II Marktabgrenzung 1. Sachliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU): In casu liegt ein Markt für den Verkauf von verarbeiteten Fisch vor. 2. Räumliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU): In casu liegt ein nationaler Markt vor. 3. Zeitliche Abgrenzung In casu sind keine Indizien für eine zeitliche Abgrenzung ersichtlich. 28

29 Fall II Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 29

30 Fall II Abrede Definition der Abrede (Art. 4 Abs. 1 KG): Rechtlich erzwingbare Vereinbarungen Rechtlich nicht erzwingbare Vereinbarungen Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. In casu führen Preisempfehlungen, die zwar als unverbindlich gekennzeichnet sind, aber trotzdem von den Beteiligten eingehalten werden führen zu einer (stillschweigenden) minimalen Willensübereinstimmung ( erzwingbare Vereinbarung), die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken können. 30

31 Fall II Abredetyp 1. Abredetyp 2. Abredeobjekt Horizontal Vertikal Mindest- oder Festpreise Gebietszuweisungen In casu sind Unternehmen unterschiedlicher Marktstufen betroffen (vertikale Abrede). Preisempfehlung von Bruttopreisen. 31

32 Fall II Abredetyp Preisempfehlungen Unverbindliche Preisempfehlungen sind unzulässig, wenn sie in Tat und Wahrheit verkappte Preisbindungen darstellen und entsprechend weitgehend verfolgt werden. Bruttopreis Der Bruttopreis ist ein bedeutendes Preiselement, dient als Orientierungshilfe. Für Preiswettbewerb reicht die eigenständige Festlegung von Rabatten nicht aus. Fazit: Auch ein Bruttopreiskartell ist ein Preiskartell. 32

33 Fall II Abredetyp Vermutung der Beseitigung: Intra- und Interbrandwettbewerb Innenwettbewerb: Wettbewerb unter den Markenhändlern Da PH aufgrund seiner Recherchen einen Retailer gefunden hat, der sich nicht an die Preisempfehlungen hält. Die Konkurrenzierung der Retailer aufgrund anderer Wettbewerbsparameter (Beratung, Qualität, Service) wird wahrscheinlich nicht ausreichen. Aussenwettbewerb: Wettbewerb verschiedener Marken Es sind drei weitere Marktteilnehmer aktiv, deshalb wird ein ausreichender Aussenwettbewerb zu bejahen sein. In casu wurde der Wettbewerb nicht beseitigt. 33

34 Fall II Abredetyp Erheblichkeit: Qualität ODER Quantität (neuste Rechtsprechung des BGer!) Qualitative Kriterien: Preisbindung 2.ter Hand / Gebietszuweisungen Die Unternehmen haben sich über den qualitativ erheblichen Wettbewerbsparameter Preisbindung 2. Hand abgesprochen. Quantitative Kriterien: Marktstellung, Marktanteile Marktanteil von PH nicht genau feststellbar. Aufgrund der Schwere der qualitativen Kriterien werden die quantitativen Kriterien wohl nicht stark berücksichtigt werden. In casu beeinträchtigt die Abrede den Wettbewerb erheblich. 34

35 Fall II Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 4 Abrede Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 35

36 Fall II Rechtfertigung Rechtfertigungsgründe (Art. 5 Abs. 2 KG) Gesetzliche Rechtfertigungsgründe (abschliessend): Notwendigkeit zur Senkung von Herstellungs- oder Vertriebskosten; Verbesserung Produktionsverfahren; Förderung der Forschung oder Verbreitung von technischem oder beruflichem Wissen; Rationelle Nutzung von Ressourcen; Keine Beseitigung des Wettbewerbs. In casu liegt kein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vor. Von einer von PH beabsichtigten Vorgehensweise ist aus kartellrechtlicher Sicht abzuraten. 36

37 Fall II Fazit Zusammenfassung 1. Vertikale Preisabrede 2. Beseitigung des Wettbewerbs 3. Ehrheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung 4. Rechtfertigungsgründe 5. Verstoss gegen Art. 5 KG 6. Verfügung WEKO als Ergebnis 37

38 Fall III Sachverhalt Petri Heil GmbH % Migros Bestpreisgarantien/ Preisparitätsklauseln/ Meistbegünstigungsklausel Freund 38

39 Fall III Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 39

40 Fall III Anwendungsbereich Geltungsbereich des Kartellgesetzes (Art. 2 KG): Persönlich: Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts Petri Heil (PH) und die Retailer sind Unternehmen des privaten Rechts. Sachlich: Abreden, Ausübung von Marktmacht, Zusammenschlüsse PH und die Retailer haben eine Abrede getroffen. Örtlich: Auswirkung in die Schweiz Die Abrede hat Auswirkungen auf die Schweiz. In casu ist der Geltungsbereich des KG eröffnet. 40

41 Fall III Anwendungsbereich Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (Art. 3 KG): Staatliche Markt- oder Preisordnung? Nein Öffentliche Aufgaben? Nein Geistiges Eigentum? Nein In casu sind keine vorbehaltenen Vorschriften ersichtlich. 41

42 Fall III Marktabgrenzung 1. Sachliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU): In casu liegt ein Markt für Verkauf von verarbeitetem Fisch vor. 2. Räumliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU): In casu liegt ein nationaler Markt vor. 3. Zeitliche Abgrenzung In casu sind keine Indizien für eine zeitliche Abgrenzung ersichtlich. 42

43 Fall III Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 43

44 Fall III Abrede Definition der Abrede (Art. 4 Abs. 1 KG): Rechtlich erzwingbare Vereinbarungen Rechtlich nicht erzwingbare Vereinbarungen Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. In casu ist die Abrede zwischen PH und Migros als rechtlich erzwingbare Vereinbarung zu qualifizieren. 44

45 Fall III Abredetyp Bestpreisklauseln (Meistbegünstigungsklauseln) Echte Bestpreisklausel mit Verpflichtung, keinem anderen Unternehmen bessere Konditionen als Vertragspartner zu gewähren; Besserstellungsverbot Unechte Bestpreisklausel mit Verpflichtung, die jeweils günstigsten Konditionen, die Dritten eingeräumt werden, auch Vertragspartner zu gewähren; Gleichstellungsgebot 45

46 Fall III Abredetyp 1. Abredetyp 2. Abredeobjekt Horizontal Vertikal In casu sind Unternehmen unterschiedlicher Marktstufen betroffen (vertikale Abrede). Mindest- oder Festpreise Gebietszuweisungen Paritätsklausel als Preisbindungen zweiter Hand? 46

47 Fall III Abredetyp Paritätsklausel als Preisbindung zweiter Hand? Einzelfall zu beurteilen, ob Preisparitätsklauseln vom Vermutungstatbestand von Art. 5 Abs. 4 KG erfasst werden oder nicht. Parameter: Höhere Endkundenpreise? So führen Preisbindungen zweiter Hand in der Regel unmittelbar zu höheren Endkundenpreisen. Einschränkung Preisgestaltung? Bei Preisparitätsklauseln ist Lieferant nicht eingeschränkt bezüglich der absoluten Höhe der verlangten Preise oder bezüglich der Möglichkeiten, diese zu senken. Downstream-Effekt? Vorliegend wird nicht der Händler (Downstream), sondern der Lieferant eingeschränkt (Upstream). Keine Anwendung des Vermutungstatbestandes von Art. 5 Abs. 4 KG 47

48 Fall III Abredetyp Erheblichkeit: Qualität ODER Quantität (neuste Rechtsprechung des BGer!) Qualitative Kriterien: Preisbindung 2.ter Hand / Gebietszuweisungen Die die Wirkung der Abrede, wonach keiner der Retailer Preise unter denjenigen eines grossen Detailhändlers anbieten kann, wenn diese den günstigsten Einkaufspreis haben, führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs in qualitativer Weise. Quantitative Kriterien: Marktstellung, Marktanteile Horizontale Wirkungen (potenzielle) auf den gesamten Markt auf Händlerstufe. In casu beeinträchtigt die Abrede den Wettbewerb erheblich. 48

49 Fall III Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 4 Abrede Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 49

50 Fall III Rechtfertigung Rechtfertigungsgründe (Art. 5 Abs. 2 KG) Gesetzliche Rechtfertigungsgründe (abschliessend): Notwendigkeit zur Senkung von Herstellungs- oder Vertriebskosten; Verbesserung Produktionsverfahren; Förderung der Forschung oder Verbreitung von technischem oder beruflichem Wissen; Rationelle Nutzung von Ressourcen; Keine Beseitigung des Wettbewerbs. In casu liegt kein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vor. Die Bestpreisgarantie ist kartellrechtlich nicht zulässig. PH kann demnach seinem Freund einen Rabatt gewähren. 50

51 Fall III Fazit Zusammenfassung 1. Vertikale Preisabrede 2. Beseitigung des Wettbewerbs 3. Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung 4. Rechtfertigungsgründe 5. Verstoss gegen Art. 5 KG 6. Verfügung WEKO als Ergebnis 51

52 Fall IV Sachverhalt Verpflichtung: 10kg / Quartal Petri Heil GmbH 52

53 Fall IV Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 53

54 Fall IV Anwendungsbereich Geltungsbereich des Kartellgesetzes (Art. 2 KG): Persönlich: Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts Petri Heil (PH) und die Retailer sind Unternehmen des privaten Rechts. Sachlich: Abreden, Ausübung von Marktmacht, Zusammenschlüsse PH und die Retailer haben eine Abrede getroffen. Örtlich: Auswirkung in die Schweiz Die Abrede hat Auswirkungen auf die Schweiz. In casu ist der Geltungsbereich des KG eröffnet. 54

55 Fall IV Anwendungsbereich Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (Art. 3 KG): Staatliche Markt- oder Preisordnung? Nein Öffentliche Aufgaben? Nein Geistiges Eigentum? Nein In casu sind keine vorbehaltenen Vorschriften ersichtlich. 55

56 Fall IV Marktabgrenzung 1. Sachliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU): In casu liegt ein Markt für den Verkauf von verarbeiteten Fisch vor. 2. Räumliche Abgrenzung (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU): In casu liegt ein nationaler Markt vor. 3. Zeitliche Abgrenzung In casu sind keine Indizien für eine zeitliche Abgrenzung ersichtlich. 56

57 Fall IV Vorgehen Prüfungsschritte: 1 Anwendungsbereich 2 Marktabgrenzung 3 Abrede 4 Abredetyp 5 Rechtfertigungsgründe Ergebnis: Verfügung WEKO 57

58 Fall IV Abrede Definition der Abrede (Art. 4 Abs. 1 KG): Rechtlich erzwingbare Vereinbarungen Rechtlich nicht erzwingbare Vereinbarungen Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. In casu ist die Abrede zwischen PH und den Retailern als rechtlich erzwingbare Vereinbarung zu qualifizieren. 58

59 Fall IV Abredetyp 1. Abredetyp 2. Abredeobjekt Horizontal Vertikal In casu sind Unternehmen unterschiedlicher Marktstufen betroffen (vertikale Abrede). Mindest- oder Festpreise Gebietszuweisungen In casu sind keine Parameter betroffen, die eine Wettbewerbsbeseitigung vermuten lassen. 59

60 Fall IV Abredetyp Erheblichkeit: Qualität ODER Quantität (neuste Rechtsprechung des BGer!) Qualitative Kriterien: Preisbindung 2.ter Hand / Gebietszuweisungen Die Abrede fällt nicht unter qualitativ erheblichen Wettbewerbsparameter. Die Bezugsmengenverpflichtung verpflichtet die Abnehmer zwar, eine bestimmte «Menge» einzukaufen, sind aber nicht geeignet, den Wettbewerb in qualitativer Weise einzuschränken, da die Retailer immer noch frei sind, aus dem Vertrag auszusteigen. Quantitative Kriterien: Marktstellung, Marktanteile Da die Retailer noch auf drei andere Hersteller ausweichen können, wird die quantitative Erheblichkeit nicht vorliegen. In casu liegt keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor. 60

61 Fall IV Fazit Zusammenfassung 1. Vertikale Mengenabrede 2. Beseitigung des Wettbewerbs 3. Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung 4. Rechtfertigungsgründe 5. Verstoss gegen Art. 5 KG 6. Verfügung WEKO als Ergebnis 61

62 Q&A 62

63 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr. iur. Fabio Babey M +41 (0) fabio.babey@agon-partners.ch AGON PARTNERS Competition Law & Policy Switzerland Zentrum für Wettbewerbsrecht School of Management and Law, ZHAW 63

Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa

Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa Latte e formaggio Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht, FS 2016 OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 23.05.2016 Seite 1 I. Geltungsbereich des KG Artikel 2 KG 1 Das Gesetz gilt für Unternehmen des privaten

Mehr

Neuerungen im Kartellrecht der Schweiz Revidierte Vertikalbekanntmachung und KMU-Bekanntmachung

Neuerungen im Kartellrecht der Schweiz Revidierte Vertikalbekanntmachung und KMU-Bekanntmachung value beyond legal advice Neuerungen im Kartellrecht der Schweiz Revidierte Vertikalbekanntmachung und KMU-Bekanntmachung Newsletter Juli 2008 1. Einführung 2. Fusion 3. Spaltung 4. Umwandlung 5. Vermögensübertragung

Mehr

Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09

Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen

Mehr

Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung)

Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung) Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung) Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005 In Erwägung, I) dass die Wettbewerbskommission nach Art. 6

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 Wettbewerbskommission Commission de la concurrence Commissione della concorrenza Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 Beschluss der Wettbewerbskommission vom 2.

Mehr

Wettbewerbsrechtliche Aspekte des Anwaltsrechts

Wettbewerbsrechtliche Aspekte des Anwaltsrechts Schweizer Schriften zum Handels und Wirtschaftsrecht Band 274 Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Forstmoser Dr. iur. Silvan Hauser, Rechtsanwalt Wettbewerbsrechtliche Aspekte des Anwaltsrechts Inhaltsübersicht

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte erreicht. Punkte maximal

Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte erreicht. Punkte maximal Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal Punkte erreicht I. Geltungs- und Anwendungsbereich des KG Art. 2 KG Sachlicher Geltungsbereich: Geht es hier um Wettbewerbsabreden, Ausübung

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 (Vertikalbekanntmachung, VertBek)

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 (Vertikalbekanntmachung, VertBek) Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden 1 (Vertikalbekanntmachung, VertBek) Beschluss der Wettbewerbskommission vom 28. Juni 2010 Die Wettbewerbskommission erlässt die

Mehr

Rechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht

Rechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht 1 I. Vertriebsformen 1. Direkter Vertrieb Außendienstorganisationen Ladengeschäfte Online-Shops Telefonverkauf Katalogverkauf 2 2. Indirekter

Mehr

Neue Regeln für Vertikalbeschränkungen

Neue Regeln für Vertikalbeschränkungen Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Neue Regeln für Vertikalbeschränkungen in der EU und der Schweiz Aktuelle Entwicklungen

Mehr

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Prof. Dr.,

Mehr

KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015:

KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015: Collection KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN 9 th AGON WORKING PAPER 9.12.2015 AGON PARTNERS Competition Law & Policy Switzerland Wiesenstrasse 17 CH-8008 Zürich www.agon-partners.ch

Mehr

Die Arbeit des Bundeskartellamtes

Die Arbeit des Bundeskartellamtes Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes

Mehr

Tutorate im HaWi FS 16. Fall 5: Immaterialgüterrecht

Tutorate im HaWi FS 16. Fall 5: Immaterialgüterrecht Tutorate im HaWi FS 16 Fall 5: Immaterialgüterrecht Angelika Murer Lernziele - Den Grundsatz der Erschöpfung im Urheberrecht und im Patentrecht kennen lernen. - Das Verhältnis zwischen UWG, KG und den

Mehr

Geographische Preisdiskriminierung kein Problem?

Geographische Preisdiskriminierung kein Problem? Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Geographische Preisdiskriminierung kein Problem? Dr. Rafael Corazza Direktor,

Mehr

Domaine de la santé et droit de la concurrence

Domaine de la santé et droit de la concurrence Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Domaine de la santé et droit de la concurrence Prof. Dr. 9 ème Atelier de

Mehr

Vernehmlassung Revision der Bekanntmachung über Vertikalabreden

Vernehmlassung Revision der Bekanntmachung über Vertikalabreden Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz Fédération des groupes industriels et de services en Suisse Federation of Industrial and Service Groups in Switzerland 31. Oktober 2006

Mehr

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Meeting Competition 49. FIW-Ferienkurs: Wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Wettbewerbsordnung Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 22. September

Mehr

Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen

Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni 2008 Überblick Kartellverbot Missbrauchskontrolle

Mehr

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser

Mehr

Übungen im Handelsund Wirtschaftsrecht FS 2014

Übungen im Handelsund Wirtschaftsrecht FS 2014 Wellness AG Ski- und Wellnessferien in der Schweiz Suiten der Skistarhotels nur bei uns! Übungen im Handelsund Wirtschaftsrecht FS 2014 Fall 3 Unlautere Wellnesswerbung? UWG Prof. Dr. iur. Andreas Heinemann

Mehr

Neue Technologietransfer- Verordnung

Neue Technologietransfer- Verordnung Neue Technologietransfer- Verordnung VO EG Nr. 772/2004 Dr. Martin Ammann 14. September 2004 1. Generelles zu GVOs 1.1 Übersicht - Verbot (81 I EG-Vertrag) - Nichtigkeit (81 II EG-Vertrag) + Schadenersatzforderungen

Mehr

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U. Autohaus U Unternehmer U betreibt ein Autohaus. Um das Rechtsverhältnis zum Kunden umfassend zu regeln, lässt U von seinem Rechtsanwalt standardisierte Vertragsbedingungen verfassen, die er bei jedem Verkauf

Mehr

Daniel Zimmer. Plattformmärkte und vertikale Beschränkungen. insbesondere: Meistbegünstigungsklauseln

Daniel Zimmer. Plattformmärkte und vertikale Beschränkungen. insbesondere: Meistbegünstigungsklauseln Daniel Zimmer Plattformmärkte und vertikale Beschränkungen insbesondere: Meistbegünstigungsklauseln I. Einführung: Besonderheiten zweiseitiger Märkte Positive indirekte Netzwerkeffekte: Aus Sicht einer

Mehr

B2B Plattformen und das Kartellrecht

B2B Plattformen und das Kartellrecht Alexandra Kierner B2B Plattformen und das Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Grundlagen zu B2B Plattformen 14 I. Internetplattformen 14 II. Entwicklung des elektronischen B2B Handels

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Kurze Einführung in das UWG Prof. Dr. iur. Andreas Heinemann Definition und Ziel des UWG Definition des Wettbewerbs: Wettbewerb im Sinne des UWG liegt vor,

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Herbstsemester 2007. Fall 15. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Microsoft

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Herbstsemester 2007. Fall 15. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Microsoft Wirtschaftsrecht Herbstsemester 2007 Fall 15 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Microsoft Prof. Dr. Andreas Heinemann 1 Lernziele 1. Geltungsbereich des Kartellgesetzes 2. Missbrauch von Marktmacht

Mehr

BA Handels- und Wirtschaftsrecht (Ersatzprüfung) 20. Juli 2016

BA Handels- und Wirtschaftsrecht (Ersatzprüfung) 20. Juli 2016 Prof. Dr. Rolf Sethe/Prof. Dr. Florent Thouvenin FS 6 BA Handels- und Wirtschaftsrecht (Ersatzprüfung) 0. Juli 06 Dauer: 80 Minuten Kontrollieren Sie bitte sowohl bei Erhalt als auch bei Abgabe der Prüfung

Mehr

Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen:

Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen: Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen: Bagatellschwellen und Förderung von Mittelstandskartellen nach europäischem und deutschem Kartellrecht? Hamburg, den 15.05.2007 Dr. Andreas Freitag, Rechtsanwalt

Mehr

Kennen wir nicht. AGON PARTNERS

Kennen wir nicht. AGON PARTNERS Kennen wir nicht. AGON PARTNERS LEGAL COMPLIANCE ECONOMICS PUBLIC AFFAIRS ACADEMICS EVENTS Full Service Kartellrecht AGON PARTNERS LEGAL In Ihrem Unternehmen taucht plötzlich ein kartellrechtliches Problem

Mehr

RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, 80802 München Tel. 089 / 388 99 130 MKarger@law-wt.de

RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, 80802 München Tel. 089 / 388 99 130 MKarger@law-wt.de Neue Wettbewerbsregeln der EU Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vereinbarungen RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, 80802 München Tel. 089 / 388 99 130 MKarger@law-wt.de

Mehr

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ausgangslage Sie sind Arbeitgeber und haben einen Mitarbeiter, der eine so zentrale Position in Ihrem Unternehmen einnimmt, dass er mit den dort erworbenen Kenntnissen

Mehr

Starker Franken, Online-Handel, politischer Druck - Wie weiter im Vertrieb?

Starker Franken, Online-Handel, politischer Druck - Wie weiter im Vertrieb? Client Event 25. Januar 2012 Starker Franken, Online-Handel, politischer Druck - Wie weiter im Vertrieb? Herausforderungen an den Vertrieb Themen des Kartellrechts Aktuelle Best Practice Preisbindung zweiter

Mehr

Einzelfallentscheide und Profiling.

Einzelfallentscheide und Profiling. Modul 2, 26. September 2016 Webinar@Weblaw: DSGVO Bearbeitung von Personendaten, Einwilligungserklärung, Einzelfallentscheide. Nicolas Passadelis Einzelfallentscheide und Profiling. Inhaltsverzeichnis.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... V XV Einleitung 1. Entstehungsgeschichte.... 2 2. Rechtsgrundlage... 6 3. Grundlagen und Systematik.... 7 4. Räumlicher Geltungsbereich der Vertikal-GVO... 11 5. Vertikale

Mehr

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20 Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.

Mehr

KfZ-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartellund Vertriebsrecht

KfZ-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartellund Vertriebsrecht KfZ-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartellund Vertriebsrecht Tagung Autorecht 2014 Ersatzteile und Märkte 4. April 2014 RA Lukas Bühlmann, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch

Mehr

XVIII. Atelier de la Concurrence Detailhandel und Oligopol

XVIII. Atelier de la Concurrence Detailhandel und Oligopol XVIII. Atelier de la Concurrence Detailhandel und Oligopol Building Competence. Crossing Borders. Prof. Dr. iur. Patrick L. Krauskopf, LL.M. (Harvard) patrick.krauskopf@zhaw.ch 12. Juni 2014 Inhaltsübersicht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 II. Problemstellung und Gang der Untersuchung 3

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 II. Problemstellung und Gang der Untersuchung 3 Inhaltsverzeichnis 1 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 3 Teil 1. Das Rechtsinstitut der Vertragsstrafe 2. Allgemeines

Mehr

Nutzung und Weitergabe von Kundendaten in Kfz- Händlerverträgen: Kartellrechtliche Grenzen

Nutzung und Weitergabe von Kundendaten in Kfz- Händlerverträgen: Kartellrechtliche Grenzen Nutzung und Weitergabe von Kundendaten in Kfz- Händlerverträgen: Kartellrechtliche Grenzen Building Competence. Crossing Borders. Prof. Dr. iur. Patrick L. Krauskopf, LL.M. (Harvard) patrick.krauskopf@zhaw.ch

Mehr

Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag

Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Inhaltsverzeichnis Die Konkurrenzklausel in einem Arbeitsverhältnis... 2 Voraussetzung für die Gültigkeit einer Konkurrenzverbotsklausel... 2 Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag nur gültig, wenn unmissverständlich

Mehr

Befragung zu den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003

Befragung zu den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003 Befragung den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003 Der folgende Fragebogen dient einer Überprüfung der Auswirkungen der Kartellgesetzrevision aus dem Jahre 2003. Um eine hohe Qualität der Erhebung

Mehr

Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware

Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware 7. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 23.05.2013 Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware Dr. Peter Thyri LL.M. (NYU), LL.M. (DUK) Agenda Kartellrechtliche Grenzen des Urheberrechtsschutzes in

Mehr

Die Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom

Die Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom Jens Neitzel Die Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom Eine Untersuchung anhand des Europàischen Wettbewerbsrechts unter besonderer Beriicksichtigung strategischer Allianzen und Gemeinschaftsunternehmen

Mehr

Analoges Kartellrecht für digitale Märkte?

Analoges Kartellrecht für digitale Märkte? Perspektiven des Wirtschaftsrechts: Kartellrecht, Versicherungsrecht, europäisches Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht Analoges Kartellrecht für digitale Märkte? Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M.

Mehr

Rabatte bei Marktbeherrschung

Rabatte bei Marktbeherrschung Rabatte bei Marktbeherrschung Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz 15. September 2016 Dr. Christian Jaag Agenda 1. Was sind Rabatte aus ökonomischer Sicht? 2. Motive

Mehr

Wahltarife zwischen PKV und GKV

Wahltarife zwischen PKV und GKV Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung

Mehr

Die Beurteilung von Fusionen kollektiv marktbeherrschender Unternehmen im schweizerischen und europäischen Wettbewerbsrecht

Die Beurteilung von Fusionen kollektiv marktbeherrschender Unternehmen im schweizerischen und europäischen Wettbewerbsrecht Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Forstmoser Band 227 Die Beurteilung von Fusionen kollektiv marktbeherrschender Unternehmen im schweizerischen und

Mehr

Kartellgesetz und KMU ein Leitfaden

Kartellgesetz und KMU ein Leitfaden Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faîtière des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME Kartellgesetz und KMU ein Leitfaden 1. Warum dieser

Mehr

Erster Teil: Fusionskontrolle im deutschen und europäischen Recht 4

Erster Teil: Fusionskontrolle im deutschen und europäischen Recht 4 Einleitung 1 I.) Problemstellung 1 II.) Zielsetzung 2 III.) Gang der Arbeit 3 I Erster Teil: Fusionskontrolle im deutschen und europäischen Recht 4 A.) Die Regelung der Zusammenschlusskontrolle. 4 I.)

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch

Mehr

Neues aus dem EU-Kartellrecht - wettbewerbsrechtliche Aspekte bei gemeinsamen Werbeaktionen in Verbundgruppen

Neues aus dem EU-Kartellrecht - wettbewerbsrechtliche Aspekte bei gemeinsamen Werbeaktionen in Verbundgruppen Der Vorrang des europäischen Wettbewerbsrechts, Artikel 3 VO 1/2003 Wettbewerbsbeschränkungen werden nach europäischem und nationalem Recht beurteilt. Nationales Recht kann die Verbundgruppen weder besser

Mehr

Befragung zu den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003

Befragung zu den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003 Befragung den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003 Der folgende Fragebogen dient einer Überprüfung der Auswirkungen der Kartellgesetzrevision aus dem Jahre 2003. Um eine hohe Qualität der Erhebung

Mehr

Leitfaden Kartellrecht Open Source Automation Development Lab (OSADL) eg Stand Mai 2016

Leitfaden Kartellrecht Open Source Automation Development Lab (OSADL) eg Stand Mai 2016 Leitfaden Kartellrecht Open Source Automation Development Lab (OSADL) eg Stand Mai 2016 Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Was kann bei Kartellverstößen passieren?... 2 3. Die kartellrechtlichen Verbotsvorschriften...

Mehr

Das türkische Kartellrecht- Ein Hindernis auf dem Weg in die Europäische Union?

Das türkische Kartellrecht- Ein Hindernis auf dem Weg in die Europäische Union? Yasemin Körtek Das türkische Kartellrecht- Ein Hindernis auf dem Weg in die Europäische Union? Eine rechtsvergleichende Analyse Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Abkürzungs Verzeichnis 15 Einleitung 17

Mehr

Einführung in das EG-Wettbewerbsrecht mit Vergleichen zum Wettbewerbsrecht der Schweiz (KG)

Einführung in das EG-Wettbewerbsrecht mit Vergleichen zum Wettbewerbsrecht der Schweiz (KG) Einführung in das EG-Wettbewerbsrecht mit Vergleichen zum Wettbewerbsrecht der Schweiz (KG) Nachdiplomstudium, Universität Zürich Prof. Dr. Roger Zäch, Universität Zürich 12. Januar 2007 Die materiellen

Mehr

Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Praxiskommentar. von Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M. Dr. Stephanie Pautke, LL.M. Dr. Dominique S. Wagener, LL.M. sämtlich Rechtsanwälte in

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft Kapitel: Werkmietwohnungen...29

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft Kapitel: Werkmietwohnungen...29 Inhaltsverzeichnis Einleitung...19 1. Kapitel: Historie, Gegenwart und Zukunft...21 1 Historie...21 2 Gegenwart und Zukunft...23 I. Gesellschaftliche Aspekte... 24 II. Unternehmerische Aspekte... 25 2.

Mehr

Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015

Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015 Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015 Ausgangslage Hoffmann La Roche Entscheidung des EuGH (1979) Prioritätenmitteilung der EU Kommission

Mehr

Befragung zu den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003

Befragung zu den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Befragung den Auswirkungen der Kartellgesetzrevision 2003 Der folgende Fragebogen dient einer Überprüfung der Auswirkungen

Mehr

Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel

Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel (Börsenverordnung, BEHV) Änderung vom 10. April 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Börsenverordnung vom 2. Dezember 1996 1 wird wie folgt

Mehr

Leitfaden Versicherungskartellrecht

Leitfaden Versicherungskartellrecht Leitfaden Versicherungskartellrecht Ein Leitfaden für Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter zur Vermeidung von Verstößen gegen das Kartellrecht im Versicherungsgeschäft Bearbeitet von Dr. Fabian Stancke,

Mehr

Referent: Dr. Stefan K. Reiß

Referent: Dr. Stefan K. Reiß Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses Kündigung ggf. Schriftform Aufhebungsvertrag ordentliche außerordentlich durch Handelsvertreter oder

Mehr

Definition der Schlüsselbegriffe

Definition der Schlüsselbegriffe Definition der Schlüsselbegriffe Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission Brors Diskriminierungsbegriff

Mehr

Wettbewerbsabreden und Marktbeherrschung unter besonderer Berücksichtigung des schweizerischen Versicherungsmarktes

Wettbewerbsabreden und Marktbeherrschung unter besonderer Berücksichtigung des schweizerischen Versicherungsmarktes RUOSS VÖGELE PARTNER KREUZSTRASSE 54 CH-8032 ZÜRICH TELEFON +41 44 250 43 00 FAX +41 44 250 43 10 info@rvpartner.ch www.rvpartner.ch RVP Bulletin Wettbewerbsabreden und Marktbeherrschung unter besonderer

Mehr

Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz

Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz vom 14. Dezember 2012 1 Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 der Zentralschweizer Fachhochschul-

Mehr

Vorlesung deutsches und europäisches Kartellrecht

Vorlesung deutsches und europäisches Kartellrecht Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Energierecht und Arbeitsrecht Prof. Dr. Jochen Mohr Vorlesung deutsches und europäisches Kartellrecht WS 2015/2016 Master-Studiengang

Mehr

«Jovani», Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 17. Mai 2010

«Jovani», Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 17. Mai 2010 «Jovani», Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 17. Mai 2010 Kartellrechtliche Zulässigkeit eines Verbots von Direktbelieferungen durch den Lieferanten GION GIGER* Der Lieferant kann sich in einem Alleinvertriebsvertrag

Mehr

3. Fall. D Düsseldorf (D) Schenkung Haus Zürich. Freundin F. CH-Konkursverwaltung

3. Fall. D Düsseldorf (D) Schenkung Haus Zürich. Freundin F. CH-Konkursverwaltung 3. Fall D Düsseldorf (D) Schenkung Haus Zürich Freundin F CH-Konkursverwaltung Nach welchem Recht richtet sich die internationale Zuständigkeit für die Anfechtungsklage der Konkursverwaltung? Variante:

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen

Mehr

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers?

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers? Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers? Von Susanne Schneider Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 7. Teil Einleitung 17 A. Entstehungsgeschichte

Mehr

Wettbewerbsrecht. in a nutshell. Andreas Heinemann. Andreas Kellerhals

Wettbewerbsrecht. in a nutshell. Andreas Heinemann. Andreas Kellerhals Andreas Heinemann Dr. iur., Dipl.-Ök., DIAP (ENA, Paris), Professor an der Universität Zürich, Vizepräsident der Wettbewerbskommission Andreas Kellerhals Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Direktor des Europa

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung w w w. a c a d e m y o f s p o r t s. d e w w w. c a m p u s. a c a d e m y o f s p o r t s. d e Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung L E SEPROBE online-campus Auf dem Online Campus der

Mehr

Marketing - Management

Marketing - Management Merkmale für den Prozess des Marketings: Philosophieaskpekt: Die bewusste Absatz- und Kundenorientierung aller Unternehmensbereiche. Verhaltensaspekt: Erfassung und Beobachtung der für eine Unternehmung

Mehr

Die Aktivitäten der BWB im österreichischen Lebensmittelhandel Stand & Ausblick Dr. Anastasios Xeniadis LL.M. Senior case handler

Die Aktivitäten der BWB im österreichischen Lebensmittelhandel Stand & Ausblick Dr. Anastasios Xeniadis LL.M. Senior case handler Die Aktivitäten der BWB im österreichischen Lebensmittelhandel Stand & Ausblick Dr. Anastasios Xeniadis LL.M. Senior case handler Mag. Natalie Harsdorf LL.M. Stv. Leiterin der Geschäftsstelle Übersicht

Mehr

Aktenzugang in Kartellverfahren mit Selbstanzeigen

Aktenzugang in Kartellverfahren mit Selbstanzeigen Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Aussprache Sekretariat der WEKO Studienvereinigung Kartellrecht Aktenzugang

Mehr

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931

Mehr

PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften

PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Dr. Boris Lau DAS WETTBEWERBSVERBOT IN VERSICHERUNGS- AGENTURVERTRÄGEN EINE KARTELLRECHTLICHE UNTERSUCHUNG PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungen 17 Erster

Mehr

Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO)

Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO) Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO) Hannover, den 27.02.2009 Institut für Insolvenzrecht Materialien

Mehr

1. Erstellen Sie ein Gutachten zu der Frage, ob V von der A & B-OHG Zahlung in Höhe von verlangen kann.

1. Erstellen Sie ein Gutachten zu der Frage, ob V von der A & B-OHG Zahlung in Höhe von verlangen kann. Wiss. Mitarbeiter Ass. iur. Alexander Kraus, LL.M. Wiss. Mitarbeiter RA Dr. Ludwig Griebl Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht Hinweis: Die Musterlösung der Klausur aus dem Sommersemester

Mehr

Milchkaufverträge und Milchmarkt aus der Sicht des Wettbewerbsrechts

Milchkaufverträge und Milchmarkt aus der Sicht des Wettbewerbsrechts Milchkaufverträge und Milchmarkt aus der Sicht des Wettbewerbsrechts SGAR, Luzern, 16. September 2011 Prof. Dr. Jürg Simon (juerg.simon@lenzstaehelin.com) Programm 1. Einleitung 2. Übersicht Rechtsquellen

Mehr

Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen

Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbb Werfmershalde 22 D-70190 Stuttgart Referent: Dr. Wolfram Sitzenfrei Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr

Anne Jakob. Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien

Anne Jakob. Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien Anne Jakob Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien Eine Überprüfung der Europa-Mittelmeer-Abkommen anhand Gemeinschafts-und

Mehr

Compliance-Richtlinie Kartellrecht. des. Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V.

Compliance-Richtlinie Kartellrecht. des. Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V. Compliance-Richtlinie Kartellrecht des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V. Der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. ist ein Zusammenschluss führender Hersteller in Deutschland

Mehr

Dr. iur. Salim Rizvi, LL.M. (zitiert gemäss DIN 1505-2) Inhaltsverzeichnis. A. Kommentare und Lehrbücher... 1. B. Monographien...

Dr. iur. Salim Rizvi, LL.M. (zitiert gemäss DIN 1505-2) Inhaltsverzeichnis. A. Kommentare und Lehrbücher... 1. B. Monographien... PUBLIKATIONSLISTE Dr. iur., LL.M. (zitiert gemäss DIN 1505-2) Inhaltsverzeichnis Seite A. Kommentare und Lehrbücher... 1 B. Monographien... 2 C. Herausgeberschaften... 4 D. Mitarbeit... 4 A. Kommentare

Mehr

Online-Plattformen im Wettbewerb

Online-Plattformen im Wettbewerb Online-Plattformen im Wettbewerb Avenir Suisse Wettbewerbspolitischer Workshop 30. September 2016 Dr. Christian Jaag Plattformmärkte Grundlagen Konventioneller Markt Plattformmarkt Verkäufer Verkäufer?

Mehr

Inhaltsverzeichnis VIII

Inhaltsverzeichnis VIII Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Einleitung... 1 A. Gegenstand der Untersuchung... 1 B. Gang der Untersuchung... 7 Kapitel 2: Definitionen der umfassten Formen gemeinsamer Statistikarbeit... 9 A. Erhebungen...

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht 3

Inhaltsverzeichnis VII. Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Literaturverzeichnis... XVII Teil 1. Einführung: Kartellrecht und seine Bedeutung im österreichischen Wirtschaftsrecht... 1 Teil 2. Das KaWeRÄG 2012... 5 I. Allgemeines...

Mehr

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..

Mehr

Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu

Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu NEUWAGENVERTRIEB 31.05.2013 (aufgrund der Marktanteilsschwelle Lieferant bis zu 40 % für den quantitativen selektiven Betrieb jedes Unternehmen,

Mehr

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden 7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden Rechtsanwalt Justinenstraße 2 01309 Dresden Telefon: 0351/3177 88-40 Fax: 0351/3177 88-41 w.kau@ra-kau.com 1 I. Teil Wie wird die VOB/B wirksam vereinbart?

Mehr

Universität Bamberg Sommersemester 2012. Wettbewerbsrecht. Prof. Dr. Henning-Bodewig. Vorlesung

Universität Bamberg Sommersemester 2012. Wettbewerbsrecht. Prof. Dr. Henning-Bodewig. Vorlesung Universität Bamberg Sommersemester 2012 Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Henning-Bodewig Vorlesung Dozentin Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht Marstallplatz

Mehr

Gutachten: Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe

Gutachten: Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe Gutachten: Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe Prof. Dr. Peter Münch Leiter Institut für Wirtschaftsrecht (SML) Building Competence. Crossing Borders. Übersicht 1. Ausgangslage 2. Ziele

Mehr

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:

Mehr

RR/FM 312 Bern, 7. Oktober 2011

RR/FM 312 Bern, 7. Oktober 2011 Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Direktion für Wirtschaftspolitik Vernehmlassung zu Art. 5 KG Holzikofenweg 36 3003 Bern RR/FM 312 Bern, 7. Oktober 2011 Vernehmlassung des Schweizerischen Anwaltsverbands

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte Fall 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze: 1 Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Regelungen des Gesetzgebers. Danach ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.

Mehr

Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität)

Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Wintersemester 2009/2010 Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Bunte, Kartellrecht, 2. Aufl.,

Mehr

Ligasport und Kartellrecht

Ligasport und Kartellrecht Ligasport und Kartellrecht Die Bündelung von Fernsehübertragungsrechten durch den Deutschen Fußball-Bund im Konflikt mit deutschem und europäischem Kartellrecht unter besonderer Heranziehung des amerikanischen

Mehr