Aktenzugang in Kartellverfahren mit Selbstanzeigen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktenzugang in Kartellverfahren mit Selbstanzeigen"

Transkript

1 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Aussprache Sekretariat der WEKO Studienvereinigung Kartellrecht Aktenzugang in Kartellverfahren mit Selbstanzeigen Simon Bangerter / Dr. Beat Zirlick Sekretariat der Wettbewerbskommission Bern, 8. Februar 2012

2 Überblick I. Einleitung 1. Ausgangslage 2. Spannungsverhältnisse 3. Grundsätze II. Umgang mit Selbstanzeigen III. Akteneinsicht 1. Vorabklärung 2. Untersuchung 3. Rechtsmittelverfahren 4. nach Rechtskraft IV. Fazit WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 2

3 I. Einleitung I.1. Ausgangslage Bedeutung Pfleiderer für CH vereinzelte Anwendungsfälle aber (noch) keine feste Praxis rechtliche Grundlagen: KG 39 VwVG BV 29 EMRK BGÖ/DSG WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 3

4 I. Einleitung I.2. Spannungsverhältnisse öffentliches Interesse Geschädigte Anwaltschaft Selbstanzeiger WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 4

5 I. Einleitung I.3. Grundsätze Interessenkonflikt der Behörde öffentliches Interesse an: Kartellrechtsdurchsetzung und Funktionieren der Bonusregelung (Anreizwirkung, Vertrauen) rechtsstaatlich korrekten Verfahren Schutz des Selbstanzeigers soweit möglich Rechte der Verfahrensparteien soweit notwendig (wirksame Verteidigung) Gewährung der Akteneinsicht, aber mit Einschränkungen WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 5

6 II. Umgang mit Selbstanzeigen Anzeiger Selbstanzeigen Whistleblowing Anzeigen von Konkurrenten/Marktteilnehmern Verfahren im Sekretariat Protokollerklärung, i.d.r. mündlich Beilagen schriftlich vor Ort eingereicht separates Dossier ( 25-er ) interne Vertraulichkeit und Zugangsbeschränkungen (elektronisch und real, Giftschrank ) i.d.r. keine schriftliche Korrespondenz WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 6

7 III. Akteneinsicht III.1. Vorabklärung in Praxis erfolgt aufgrund einer Selbstanzeige i.d.r. die Eröffnung einer Untersuchung in Ausnahmefällen: nur/erst Eröffnung Vorabklärung Verweigerung der Akteneinsicht auf Basis von KG 26 III ist möglich und geboten (KG 26 III als lex specialis zum VwVG) WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 7

8 III. Akteneinsicht III.2. Untersuchung VwVG mögliche Gesuchsteller: Aussenstehende (Öffentlichkeit) Dritte ohne Parteistellung (KG 43) Dritte mit Parteistellung (VwVG) Verfügungsadressaten (ohne Sanktion) Verfügungsadressaten (mit Sanktion) mögliche Arten von Akten Selbstanzeige Beilagen zur Selbstanzeige Kommunikation betr. Selbstanzeige restliche Verfahrensakten BGÖ Parteirechte Verteidigungsrechte WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 8

9 III. Akteneinsicht III.2. Untersuchung mögliche Arten des Zugangs umfassende Einsicht (inkl. Kopien bzw. elektronische Akten) eingeschränkte Einsicht mögliche Einschränkungen Geschäftsgeheimnisse Anonymisierung Umschreibung des Inhalts, Zusammenfassung Beschränkung auf Dokumente, auf welche sich Entscheid abstützt Einsicht nur vor Ort (ohne Kopiermöglichkeit) Einsicht nur für Anwaltschaft (StGB 292) Einschränkung der Verwendung (StGB 292) zeitlicher Aufschub (bis KG 30 II) WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 9

10 III. Akteneinsicht III.2. Untersuchung Kriterien im Einzelfall (Bsp.): Umfang der Akten Bedeutung der Akten für Entscheid Bedeutung für Selbstanzeiger konkrete Lösungen / Praxis Einhalten der genannten Grundsätze unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls Selbstanzeigen: bisher Einsicht vor Ort ohne Kopien (gilt auch für Selbstanzeiger) Modalitäten der Akteneinsicht nach Möglichkeit mit Selbstanzeiger und weiteren Parteien abgesprochen (Kompromisslösung) notfalls Zwischenverfügung allenfalls Nacherhebung mittels Einvernahmen? WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 10

11 III. Akteneinsicht III.2. Untersuchung Spezialfall: Dritte mit Parteistellung Partei ist, wer Beschwerdelegitimation hat (VwVG 6 und 48) spezifisches Rechtschutzinteresse: nur, wer als Konkurrent/Lieferant/ Abnehmer auf betroffenem Markt tätig ist und durch Abrede/Verhaltensweise einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleidet Zurückhaltung bez. Parteistellung Recht u.a. auf Stellungnahme (KG 30 II) impliziert Akteneinsicht grundsätzlich Akteneinsichts-Regeln wie für Verfügungsadressaten aber: Einschränkungen (VwVG 27) sind bei Dritten tendenziell eher verhältnismässig als bei Verfügungsadressaten, z.b.: Einsicht in Selbstanzeige inkl. Beilagen nur vor Ort Einschränkung der Verwendung auf Kartellverwaltungsverfahren WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 11

12 III. Akteneinsicht III.2. Untersuchung Praxisbeispiele: Wassermanagement Ascopa Kanton Aargau Spedition Protokollaussage Einsicht vor Ort / keine Kopien Einsicht vor Ort / keine Kopien Einsicht vor Ort / keine Kopien Einsicht vor Ort / keine Kopien Beilagen Einsicht vor Ort/ Kopien möglich Einsicht vor Ort/ Kopien möglich Einsicht vor Ort / keine Kopien (wenig Beilagen) Zustellung elektronische Beilagen Einschränkungen Anonymisierung Anonymisierung Einschränkung der Verwendung Zeitpunkt Einsicht mit Antragszustellung mit Antragszustellung mit Antragszustellung vor Verhandlungen für EVR Einsicht durch Verfügungsadressaten Verfügungsadressaten Verfügungsadressaten Verfügungsadressaten Spezielles Aufschub Publikation Verfügung wegen Frage der Kopien WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 12

13 III. Akteneinsicht III.3. Rechtsmittelverfahren Verfahrenshoheit bei Rechtsmittelinstanzen keine Akteneinsicht mehr bei Wettbewerbsbehörden (Vorinstanz) Dossierübergabe: wie? Publikation auf Website und im RPW BGÖ Gerichtsakten ausgeschlossen (BGÖ 3 I a 5) Akten der Vorinstanz und Kopien bei Vorinstanz? WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 13

14 III. Akteneinsicht III.4. nach Rechtskraft Akteneinsicht abgeschlossen (BGÖ 3 I b) aber Zugang nach BGÖ mögliche Einschränkungen (BGÖ 3 II a, 7 und 9 DSG): sachlicher Geltungsbereich: Straf- oder Gerichtsakten Beeinträchtigung der zielkonformen Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen Gefährdung wirtschaftspolitischer Interessen der Schweiz Offenbarung von Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen Vermittlung von Informationen, die Behörde von Dritten freiwillig miteteilt worden sind und deren Geheimhaltung Behörde zugesichert hat Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter Anonymisierung von Personendaten grosse Zurückhaltung der Behörden hinsichtlich Herausgabe von Selbstanzeigen und Beilagen zu erwarten WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 14

15 IV. Fazit WEKO und Sekretariat schützen soweit möglich generell das Instrument der Bonusregelung und damit den jeweiligen Selbstanzeiger sie wahren dabei die Verfahrens- und Verteidigungsrechte der Betroffenen soweit notwendig sie suchen im Einzelfall eine für alle Seiten akzeptable Lösung gegebenenfalls erlassen sie eine Verfügung (auch Selbstanzeiger hat Rechtsmittel) sie sind bereit zur Weiterentwicklung der Praxis in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Anwaltschaft allenfalls Merkblatt? WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 15

16 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WEKO Dr. Beat Zirlick / Simon Bangerter 16

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält. Sonderrundschreiben Durchsuchung und Beschlagnahme Für den Fall einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie gut vorbereitet sein. Erfahren Sie hier, was Sie vor und während des Ernstfalls

Mehr

Mittagsinfo zum Thema

Mittagsinfo zum Thema Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.

Mehr

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz Dr. Stephan C. Brunner Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bundesamt für Justiz Datenschutz-Forum, Mittwoch 5. April 2006 Übersicht Informationszugang,

Mehr

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011. Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011. Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011 Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen Ausgangslage Bemerkenswerte Änderungen zum bisherigen Recht Ausweitung

Mehr

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Vortrag im Rahmen des Forums Wettbewerbsrecht 2013 RA Mag. Isabelle Pellech, LL.M. Akteneinsicht in Kartellakten: Die EuGH-Entscheidung Pfleiderer gebietet eine vom

Mehr

Domaine de la santé et droit de la concurrence

Domaine de la santé et droit de la concurrence Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Domaine de la santé et droit de la concurrence Prof. Dr. 9 ème Atelier de

Mehr

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit

Mehr

Das Akteneinsichtsrecht nach 29 VwVfG und 100 VwGO. Baumeister Rechtsanwälte, Münster

Das Akteneinsichtsrecht nach 29 VwVfG und 100 VwGO. Baumeister Rechtsanwälte, Münster Ab Arbeitsgemeinschaft i ftfür Verwaltungsrecht htim DAV Das Akteneinsichtsrecht nach 29 VwVfG und 100 VwGO Dr Antje Wittmann Dr. Antje Wittmann Baumeister Rechtsanwälte, Münster Gliederung A. Einleitung

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Prof. Dr.,

Mehr

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten

Mehr

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen

Mehr

Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013

Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Hans Roth Fürsprecher Fachanwalt SAV Arbeitsrecht www.kglaw.ch Begriffserläuterungen / Abgrenzungen Rechtsgrundlagen Hinweise zu ausgewählten Vertragspunkten

Mehr

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Nutzung in saarländischen Unternehmen Umfrage vom 06.05.2014 28.05.2014 Zehn Fragen 174 Teilnehmer Social

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: I) Allgemeine Überlegungen (BKA): 1. Vorliegen von dauernder DU + Ruhestandsversetzung: Grundsätzlich sind die Verfahren bei Einleitung

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Merkblatt "Websites von Schulen" 1

Merkblatt Websites von Schulen 1 Kanton St.Gallen Fachstelle Datenschutz Merkblatt "Websites von Schulen" 1 1 Was ist Ziel und Zweck des Merkblatts? Viele Schulen pflegen einen Auftritt im Internet. Nebst unproblematischen Inhalten ohne

Mehr

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Als Verwaltungshandlungen sind alle Handlungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu betrachten, die ein Träger öffentlicher

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

1 ER ATELIER DE LA CONCURRENCE From Fines to Jail - Haltung der Wirtschaft

1 ER ATELIER DE LA CONCURRENCE From Fines to Jail - Haltung der Wirtschaft 1 ER ATELIER DE LA CONCURRENCE From Fines to Jail - Haltung der Wirtschaft Dr. iur. Daniel Lucien Bühr Regional Counsel Europe Schindler Management Ltd. Übersicht Einleitende Überlegungen zur Sanktionierung

Mehr

Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System

Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System Bern, 4. April 2014 Dr. iur. Anne Kühler, LL.M., Universität Zürich

Mehr

Vortrag gehalten an der Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz vom 21. Juni 2011 in Bern. RA Dr. Omar Abo Youssef

Vortrag gehalten an der Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz vom 21. Juni 2011 in Bern. RA Dr. Omar Abo Youssef Smartphone-User zwischen unbegrenzten Möglichkeiten und Überwachung Gedanken eines Strafrechtlers zum strafrechtlichen und strafprozessualen Schutz der Privatsphäre Vortrag gehalten an der Veranstaltung

Mehr

Steuerberatung (Musterfall)

Steuerberatung (Musterfall) Steuerberatung (Musterfall) Nur Treuhand Name/Vorname des Kandidaten/ der Kandidatin Prüfungskreis Lehrbetrieb Bitte beachten Sie folgendes: 1. Die Prüfung besteht aus einer Fallvorgabe. 2. Setzen Sie

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Ausgabe 1.0 2 Informationen zu Karten Informationen zu Karten Das Programm Karten zeigt Ihnen die Umgebung und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Route kostenlos.

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Europa lässt sich nicht verkaufen!

Europa lässt sich nicht verkaufen! Als einer der Koordinatoren des Anti-Fracking- Widerstands in Nordhessen und Deutschland hat er gute Verbindungen zu den Haupt-Akteuren diesseits und jenseits des Atlantiks. Im geplanten Freihandelsabkommen

Mehr

Agenda. Umgang mit vertraulichen Personendaten. SG-Weiterbildungsveranstaltung. 30. Januar 2014. 2. Teil. 1. Teil. Informationsaustausch.

Agenda. Umgang mit vertraulichen Personendaten. SG-Weiterbildungsveranstaltung. 30. Januar 2014. 2. Teil. 1. Teil. Informationsaustausch. SG-Weiterbildungsveranstaltung Umgang mit vertraulichen Personendaten 30. Januar 2014 Folie 1 Agenda 1. Teil 2. Teil Datenschutz Amtsgeheimnis Besondere Geheimhaltungspflichten Informationsaustausch Rechtliche

Mehr

GE Capital Direkt. So eröffnen Sie Ihr Festgeld-Konto. Fragen zum Festgeld?

GE Capital Direkt. So eröffnen Sie Ihr Festgeld-Konto. Fragen zum Festgeld? So eröffnen Sie Ihr Festgeld-Konto. Beim Festgeldkonto von GE Capital Direkt handelt es sich um ein Termineinlagenkonto mit fester Laufzeit und festem Zinssatz. Unser Festgeldkonto ist nur für Kunden verfügbar,

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?

Mehr

Datenschutz-Politik der MS Direct AG

Datenschutz-Politik der MS Direct AG Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorbemerkungen. Digitale Signatur? Digitale Signatur. - BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. - Keine Unterschrift!

Vorbemerkungen. Digitale Signatur? Digitale Signatur. - BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. - Keine Unterschrift! 17.5.2004 Digitale Signatur Vorlesung Informations-, Informatik- und Telekommunikationsrecht SS04 Juristische Fakultät, Universität Basel David Rosenthal Vorbemerkungen - BG über Zertifizierungsdienste

Mehr

"Sunrise"-Streitbeilegungsrichtlinien für ".swiss"

Sunrise-Streitbeilegungsrichtlinien für .swiss "Sunrise"-Streitbeilegungsrichtlinien für ".swiss" Ausgabe 1: 01.08.2015 Inkrafttreten: 01.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand... 3 2 Geltungsbereich... 3 2.1 Unrechtmässige Zuteilung während der "Sunrise"-Phase...

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

DATENSCHUTZREGLEMENT. vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006

DATENSCHUTZREGLEMENT. vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006 DATENSCHUTZREGLEMENT vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006 in Vollzug ab 22. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 I. Grundlagen Gemeindegesetz

Mehr

Aktenaufbewahrung/Archivierung

Aktenaufbewahrung/Archivierung Vorabendveranstaltung 21. April 2015 Aktenaufbewahrung/Archivierung Hans-Ulrich Zürcher, Dr. iur., Rechtsanwalt Helvetiastrasse 7, 3005 Bern www.advokatur-zuercher.ch H.-U. Zürcher, 21.4.2015 1 Ausgangslage

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Datenschutzordnung FREMO vom 4.3.2014 Definitiv Version 1.0 Vorstand des FREMO e.v.

Datenschutzordnung FREMO vom 4.3.2014 Definitiv Version 1.0 Vorstand des FREMO e.v. Datenschutzordnung FREMO vom 4.3.2014 Definitiv Version 1.0 Vorstand des FREMO e.v. 1 Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung...3 2.Datenerhebung...3 3.Weitergabe personenbezogener Daten...4 4.Veröffentlichung

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Social Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN

Social Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch

Mehr

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Spezifische Vergabe von Excel-Export Rechten Version 7.1.0 für Microsoft Dynamics CRM 2013 & 2015 Datum 25. März 2015 Inhalt 1. Ausgangslage...

Mehr

Studienresultate Mediennutzung und Werbeverweigerung bei unadressierten Werbesendungen

Studienresultate Mediennutzung und Werbeverweigerung bei unadressierten Werbesendungen Studienresultate Mediennutzung und Werbeverweigerung bei unadressierten Werbesendungen Im Auftrag der Post hat das Marktforschungsinstitut GfK Switzerland AG eine Studie zur Mediennutzung und Werbeverweigerung

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Fragebogen. zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten. Auswahl von elektronischen Publikationen

Fragebogen. zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten. Auswahl von elektronischen Publikationen Fragebogen zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten I. Angaben zum Ansprechpartner Nachname Vorname Institution E-Mail-Adresse II. Auswahl von elektronischen Publikationen 1a) Wertet Ihre Institution

Mehr

CONTInuität und Leistung seit 1970

CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTI-PORTAL www.conti-online.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem CONTI-PORTAL geht ein neuer Service der CONTI Unternehmensgruppe an den Start. CONTI- Beteiligungen

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Seite 2 II. Information und Kommunikation Art. 2 Grundsatz Öffentlichkeitsprinzip

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Mediation im Arbeitsrecht

Mediation im Arbeitsrecht Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.

Mehr

Oberstaatsanwaltschaft

Oberstaatsanwaltschaft Oberstaatsanwaltschaft Weisung Nr. 5.9 Akteneinsicht I. bei hängigem Verfahren 1. Grundsätzliches (Art. 101 f., Art. 149 Abs. 2 Bst. e StPO) Die Akteneinsicht bei hängigem Verfahren richtet sich nach den

Mehr

Management von Beschwerden und Einsprüchen

Management von Beschwerden und Einsprüchen Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG

Mehr

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor?

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Untersuchungsziel Ziel der Untersuchung war es zu ermitteln, worauf die Autofahrer beim Kauf eines Autos besonderen

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Mediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung

Mediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung Mediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung Worum geht es? Was ist Mediation? Dr. Markus C. Egloff Mediator (IRP-HSG) ImmoStrat GmbH, Postfach 1077, CH-8610 Uster Uster/Zürich, 06.07.2010

Mehr

Sozial Konzept. der MoHr Spielhallen GmbH

Sozial Konzept. der MoHr Spielhallen GmbH Sozial Konzept der MoHr Spielhallen GmbH Inhalt 1. Geltungsbereich... 2 2. Ziele des Sozialkonzeptes... 3 3. Bedingungen des Sozialkonzeptes... 3 4. Instrumente des Sozialkonzeptes... 4 a: Richtlinien...

Mehr

Schweizerischer Bankenombudsman

Schweizerischer Bankenombudsman Schweizerischer Bankenombudsman Das Verfahren in Kürze Das Ombudsverfahren kurz erklärt Die neutrale Informations- und Vermittlungsstelle Als neutraler Vermittler behandelt der Banken ombudsman konkrete

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Der Nebenjob Der siebzehnjährige A jobt mit Genehmigung seiner Eltern in einem Fitnessclub als Thekenkraft. Als er wenig später ein besseres Angebot vom Kinobesitzer K für 6 Monate als Popkornverkäufer

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Leit-Bild der Sonnenhofschule

Leit-Bild der Sonnenhofschule Leit-Bild der Sonnenhofschule Dieses Dokument ist geschützt. Ein Kopieren oder Exportieren des Seiteninhalts ist nicht möglich. Sie können dieses Leit-Bild aber ohne Einschränkungen am Bildschirm lesen.

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Fotoprotokoll / Zusammenfassung. des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching. Vertriebs- & Management - Training

Fotoprotokoll / Zusammenfassung. des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching. Vertriebs- & Management - Training Fotoprotokoll / Zusammenfassung Vertriebs- & Management - Training des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching Vertriebs- & Management - Training Herzlich Willkommen auf Schloss Waldeck am

Mehr

Willy Müller Förderstiftung

Willy Müller Förderstiftung Antrag für Förderbeitrag Die Willy Müller Förderstiftung unterstützt und fördert junge Menschen in handwerklichen, gewerblichen oder Dienstleistungsberufen mit Stipendien und Darlehen in ihrer beruflichen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Datenschutz im (gescheiterten) Case Management

Datenschutz im (gescheiterten) Case Management Datenschutz im (gescheiterten) Case Management Informationsbedürfnis des Versicherers Lic.iur. Simone Duarte, Die Mobiliar Strategisches Case Management Agenda Fallauswahl = Triage Commitment zum Case

Mehr

«Zertifizierter» Datenschutz

«Zertifizierter» Datenschutz «Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.

Mehr

SIK Verfahren und Rechtsschutz. Teil I: Grundlagen und nichtstreitiges Verwaltungsverfahren

SIK Verfahren und Rechtsschutz. Teil I: Grundlagen und nichtstreitiges Verwaltungsverfahren SIK Verfahren und Rechtsschutz Prof. Peter Hänni/ Prof. Bernhard Waldmann 1. Lesen Sie zuerst die Fragen aufmerksam durch, bevor Sie zu schreiben beginnen. 2. Achten Sie auf die Zeit (2 Stunden). 3. Es

Mehr

Deutschlands erstes, bislang einziges Tablet-Magazin für Bergsport und Outdoor gibt es nun schon seit September 2013 und das mit sehr großem Erfolg.

Deutschlands erstes, bislang einziges Tablet-Magazin für Bergsport und Outdoor gibt es nun schon seit September 2013 und das mit sehr großem Erfolg. MEDIADATEN Deutschlands erstes, bislang einziges Tablet-Magazin für Bergsport und Outdoor gibt es nun schon seit September 2013 und das mit sehr großem Erfolg. In das zweite Jahr startete die Mountains4U

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Reflexionsworkshop 09.06.2011 Lernformen und Lerninhalte. 09. Juni 2011 Regiestelle Weiterbildung

Reflexionsworkshop 09.06.2011 Lernformen und Lerninhalte. 09. Juni 2011 Regiestelle Weiterbildung Reflexionsworkshop 09.06.2011 Lernformen und Lerninhalte 09. Juni 2011 Regiestelle Weiterbildung Übersicht Welche Kompetenzen können entwickelt werden? Welche Lernformen gibt es? Passen bestimmte Lernformen

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Aktualisierung des Internet-Browsers

Aktualisierung des Internet-Browsers Marketingtipp Aktualisierung des Internet-Browsers Landesverband Bauernhof- und Landurlaub Bayern e.v. Was ist ein Internet-Browser? Der Internet-Browser ist das Programm, das Sie benutzen um im Internet

Mehr

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Spezifische Vergabe von Excel-Export Rechten Version 5.1.0 für Microsoft Dynamics CRM 2011 Datum 11. November 2014 Inhalt 1. Ausgangslage...

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme Novell Client Anleitung zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme Februar 2015 Seite 2 von 8 Mit der Einführung von Windows 7 hat sich die Novell-Anmeldung sehr stark verändert. Der Novell Client

Mehr

Haus sanieren profitieren! 27. Februar 2014

Haus sanieren profitieren! 27. Februar 2014 27. Februar 2014 Gliederung Untersuchungsdesign Bekanntheit der Kampagne Der Energie Check aus Sicht der Handwerker Die Zufriedenheit der Hausbesitzer mit dem Energie Check Energie Check und kostenpflichtige

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Wichtige Themen für die Strategie der Fachverlage (n = 58; Mehrfachnennungen)

Wichtige Themen für die Strategie der Fachverlage (n = 58; Mehrfachnennungen) Kommission Digitale Medien der Deutschen Fachpresse Blitz-Umfrage Thema: Entwicklung Digitaler Produkte in Fachverlagen Aussendung des Fragebogens an 368 Online-Beauftragte von Mitgliedsverlagen Rücklaufquote:

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr