Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
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- Alma Krämer
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1 Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt 1
2 Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV, 19 GWB) o Zusammenschlusskontrolle (FKVO, 35 ff. GWB) Ökonomisierung Deutsches und Europäisches Kartellrecht 2
3 Gesetzliche Regelungen Art. 101 Abs. 1 AEUV Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken [...] 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. 3
4 Das Kartellverbot Gesetzliche Regelungen o Art. 101 AEUV o 1 GWB o Weitere Rechtsquellen Grundlagen Rechtsfolgen Bekannte Kartelle 4
5 Der Unternehmensbegriff Funktionale Auslegung Natürliche Personen Freiberufler Konzerne Staat o Nachfragetätigkeit o Private und öffentliche staatliche Unternehmen o Unternehmensvereinigungen 5
6 Konzertierte Aktion Vereinbarungen o Weite Auslegung o Abgrenzung von einseitigen Maßnahmen Beschlüsse Abgestimmte Verhaltensweisen o Auffangtatbestand = Fühlungnahme + Erfolg o Informationsaustausch o Erlaubtes Parallelverhalten 6
7 Vereinbarungen / Einseitige Maßnahmen 7
8 Wettbewerbsbeschränkung Bezweckte Bewirkte Horizontale Vertikale 8
9 Horizontale Wettbewerbsbeschränkung Hardcore-Kartelle Vermarktungsvereinbarungen Einkaufsgemeinschaften Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften Marktinformationsverfahren Sternverträge Normen, Typen- und Konditionenkartelle Kommission, Horizontal-Leitlinien (Abl. 2011/C 11/01) 9
10 Vertikale Wettbewerbsbeschränkung Alleinbezugsverpflichtungen Alleinvertriebsbindungen Sonstige Formen o Franchiseverträge o Zuliefervereinbarungen o Import- und Exportvereinbarungen Kommission, Vertikal-Leitlinien (Abl. 2010/C 130/01) 10
11 Bündeltheorie Isoliert unproblematische Vereinbarung Relevanz wegen Netz gleichartiger Verträge Kumulative Wirkung Marktabschottung 11
12 Regelbeispiele des Art. 101 Abs. 1 Festsetzung von Preisen und Geschäftsbedingungen Kontrolle von Erzeugung, Absatz, Entwicklung Marktaufteilung Diskriminierung von Handelspartnern Koppelungsgeschäfte 12
13 Immanenzgedanke Teleologische Reduktion bei widersinnigen Ergebnissen Notenwendige Nebenabreden zur Durchführung eines Hauptvertrages Hauptanwendungsfall: Unternehmenskauf Abgrenzung: rule of reason (US-Recht) im EU- Kartellrecht nicht anerkannt 13
14 Spürbarkeit Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal Keine Anwendung auf Bagatellkartelle Anwendung auf bezweckte und bewirkte Beschränkungen Horizontale Vereinbarungen: 10 % MA Vertikale Vereinbarungen: 15 % MA Gilt nicht für Kernbeschränkungen Kommission, De-minimis-Bekanntmachung (Abl. 2014/C 291/01) 14
15 Zwischenstaatlichkeitsklausel Europäischer Binnenmarkt Weite Auslegung: Beeinträchtigung mittelbar/unmittelbar/tatsächlich/potenziell Länderübergreifend Gesamter Nationaler Markt Wesentliche regionale Teilmärkte Spürbarkeit Kommission, Leitlinien Zwischenstaatl. Handel (Abl. 2004/C 101/07) 15
16 Freistellung vom Kartellverbot Art. 101 III AEUV: angemessene Beteiligung der Verbraucher, Verbesserung der Warenerzeugung, Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts Bis 2004: Einzelfreistellung, Negativattest Ab 2004: Art. 1 II VO 1/ Legalausnahme Beweislast VO Nr. 1/2003 des Rates vom (Abl. 2003/L 01/01) 16
17 Verbesserung der Warenerzeugung etc. Objektive Vorteile Spürbar Rationalisierungseffekte Nicht-wirtschaftliche Effekte 17
18 Beteiligung der Verbraucher Kartellrechtlicher Verbraucherbegriff Gewinn Angemessenheit 18
19 Unerlässlichkeit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Kernbeschränkungen sind niemals unerlässlich Keine Ausschaltung des Wettbewerbs Workable Competition Bündelung von Marktanteil > 50 % kritisch Leitlinien zur Anwendung von Art. 81 III (2004/C 101/08) 19
20 Vertikal-GVO Safe harbour Wenn keine Freistellung, trotzdem Art. 101 III AEUV möglich Freistellung aller vertikalen Vereinbarungen, es sei denn o Marktanteil jeweils > 30 % (Art. 3) o Kernbeschränkungen (Art. 4) o Verbotene Klauseln (Art. 5) 20
21 Verbotene Kernbeschränkungen Preisbindung o Meistbegünstigungsklauseln o Preisbildende Faktoren o Gespreizte Rabatte Gebiets- und Kundengruppenbeschränkungen o Selbstbestimmung o Ausnahmen o Insbesondere: selektive Vertriebssysteme 21
22 Nicht freigestellte Beschränkungen Wettbewerbsverbote > 5 Jahre Herstellungsbeschränkung Verbot anderer Marken im selektiven Vertrieb Rückausnahmen 22
23 Marktbeherrschende Stellung Zivilrechtlich o Nichtigkeit o 33 GWB: Unterlassung/Beseitigung/SE Verwaltungsrechtlich o Insbesondere Art. 7-9 VO 1/2003 Bußgeldrechtlich o Art. 23, 24 VO 1/2003 Kommission, Mitteilung über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (2006/C 298/11) 23
24 Missbrauchsverbot, Art. 102 AEUV Schutzrichtung Gesteigerte Verantwortung des Marktbeherrschers Prioritäten der Kommission 24
25 Missbrauchsverbot, Art. 102 AEUV Schutzrichtung Gesteigerte Verantwortung des Marktbeherrschers Prioritäten der Kommission Adressaten: Unternerhmen 25
26 Marktbeherrschende Stellung Schutzrichtung Gesteigerte Verantwortung des Marktbeherrschers Prioritäten der Kommission 26
27 Marktabgrenzung Sachlich relevanter Markt o Bedarfsmarktkonzept o SSNIP-Test Räumlich relevanter Markt o Gebiet mit hinreichender Wettbewerbshomogenität Zeitlich relevanter Markt o Zeitliche Präferenzen der Marktgegenseite Kommission, Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes (97/C 372/03) 27
28 Beherrschende Stellung Möglichkeit unabhängigen Verhaltens Angebotsmacht: Marktanteil als zentrales Kriterium o MA > 40 % o MA ihv % Nachfragemacht Kollektive Marktbeherrschung 28
29 Verständnis von Nachfragemacht Nachfrager Nachfrager Nachfrager Nachfrager Monopson-Modell 29
30 Gesamtheit aller Geschäftsbeziehungen Geringfügig bessere Verhandlungsposition Sehr vorteilhafte Ergebnisse bzw. ausbeuterische Konditionen Erhebliches Machtgefälle isv Art. 102 AEUV, 19 f GWB Missbrauch 30
31 Missbräuchliche Ausnutzung Beeinträchtigung des Rest-Wettbewerbs mit Mitteln außerdem des Wettbewerbs P: Begriff des Leistungswettbewerbs Zusammenhang/Kausalität o Nachgelagerter Markt o Drittmarkt 31
32 Ausbeutungsmissbrauch Erzwingen unangemessener Preise und Geschäftsbeziehungen Unangemessenheit o Existenzbedrohung durch Preise o Vergleichsmarktkonzept 32
33 Einschränkung von Erzeugung, Absatz oder Entwicklung Lieferverweigerung Ausschließlichkeitsbindungen Essential facilities doctrine o Eignung, Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt auszuschalten o Keine objektive Rechtfertigung o Kein tatsächlicher/potenzieller Ersatz 33
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