Öffentlich-Private Partnerschaften und die Neue Schuldenregel

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1 Öffentlich-Private Partnerschaften und die Neue Schuldenregel Mittwoch, 15. September 2010

2 Übersicht 1. Grundzüge der Schuldenregel 2. Schuldenregel und ÖPP-Projekte 3. Ein Beispiel 2

3 1. Grundzüge: Art. 109 GG Haushaltsautonomie von Bund und Ländern gemeinsame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt wird ergänzt um gemeinsame Grundsätze für Begrenzung der Nettokreditaufnahme In Art. 115 GG und Ausführungsgesetz bereits ausformuliert für den Bund 3

4 1. Grundzüge: Rechtsstruktur der Schuldenregel Art. 109 GG GG Bund und Länder - ausgeglichener Haushalt ohne NKA - Ausnahme Konjunktur - Ausnahme Katastrophen Nur Bund Art. 115 GG - Ausnahme strukturelle Komponente 0,35 % BIP -Regelungen zu Ausnahmen - Konjunktur - Katastrophen - Strukturkomponente -Ermächtigung für Ausführungsgesetz - Einzelheiten zu Ausnahmen - finanzielle Transaktionen Ausführungsgesetz Landesverfassungen Ausführungsgesetz 4

5 1. Grundzüge: Schuldenregel des Bundes I Grundsatz strukturell ausgeglichener Haushalte: Strukturkomponente für Bund: max. 0,35 % des BIP ab 2016 (Länder: 0,0 % des BIP ab 2020). Zusätzlich konjunktureller Verschuldungsspielraum ( Konjunkturkomponente ). Bezugsgröße ist die Produktionslücke, d.h. der Abstand zwischen tatsächlicher Wirtschaftsleistung und sog. Produktionspotenzial. Potenzialberechnung analog europäischem Haushaltsüberwachungsverfahren. 5

6 1. Grundzüge: Schuldenregel des Bundes II Finanzielle Transaktionen (Beispiel: Darlehensvergabe/ -rückzahlung oder Beteiligungserwerb/-verkauf) werden nicht berücksichtigt, da sie die Vermögensposition des Staates nicht verändern (analog Maastricht-Rechnung ). Kontrollkonto verbindet Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug. Gebucht werden Abweichungen der tatsächlichen von der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme. Ausnahmeklausel für Notsituationen (Parlamentsbeschluss mit Kanzlerinmehrheit notwendig), nur in Verbindung mit Tilgungsregelung. 6

7 1. Grundzüge: Beispiel zur Ermittlung der NKA-Obergrenze Element Betrag Rechenregel Beitrag zur Ermittlung NKA Strukturkomponente (0,35% des BIP) Konjunkturkomponente Saldo finanzielle Transaktionen NKA-Obergrenze = 18 7

8 2. Schuldenregel und ÖPP-Projekte Leistungen und Zahlungsströme bei ÖPP-Projekten Beträge Betrag Zahlungsströme Betrag Bauleistung und Betrieb Jahr 8

9 2. Schuldenregel und ÖPP-Projekte Maastricht-Buchung von ÖPP: Bau-Erstellung + Betrieb Schuldenregel-Buchung von ÖPP: Zahlungsströme Vorteil Schuldenregel-Buchung: Einfache Handhabung: keine Zu- und Absetzungen Transparenz: alle zur Verbuchung notwendigen Angaben im Haushalt enthalten 9

10 3. Beispiel zur Behandlung ÖPP nach Maastricht und nach Schuldenregel Eckdaten ÖPP-Projekt: - Laufzeit: 30 Jahre - Baukosten Jahr 1: 5 Mio. - Laufende Kosten Jahr 30: 0,2 Mio. davon Tilgung: 0,1 Mio. - Zahlung der öff. Hand p.a.: 0,2 Mio. Annahmen: NKA-Obergrenze für Jahr 1 und 30 ist ausgeschöpft; ein neues ÖPP-Projekt ist daher an anderer Stelle einzusparen Konsolidierungsbedarf nach Maastricht-Rechnung Jahr 1 Jahr 30 Tatsächlicher Konsolidierungsbedarf nach Schuldenregel Jahr 1 Jahr 30 Baukosten 5 Lfd. Kosten abzgl. Tilgung 0,1 Zahlung öh 0,2 0,2 Konsolidierungsbedarf 5 0,1 0,2 0,2 10

11 Fazit: ÖPP-Projekte werden in der Maastricht- Rechnung und der Schuldenregel des Bundes unterschiedlich behandelt. Für die Schuldenregel des Bundes sind bei ÖPP-Projekten ebenso wie bei konventioneller Erstellung die Zahlungsströme relevant. Für Schuldenregel Gleichbehandlung der Beschaffungsvarianten: Wirtschaftlichkeit entscheidend. 11

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