Stabilitätsverpflichtung im Wandel
|
|
- Silke Winter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stabilitätsverpflichtung im Wandel VA
2 252 VA 2008
3 Im Gefolge des EU-Beitritts schlossen Bund, Länder und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsführung einen Österreichischen Stabilitätspakt. Hauptgegenstand dieser erstmals im BGBl. I Nr. 101/1999 kundgemachten Vereinbarung bildete die Aufteilung der dem Gesamtstaat nach den einschlägigen EU-Vorschriften zustehenden Defizitquote in Höhe von 3 % gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) und allfälligen Sanktionslasten. Diese fortan als Stabilitätspakt 1999 bezeichnete Vereinbarung sah eine generelle subsidiäre Aufteilung der gesamtstaatlichen Defizitquote zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Gemeinden auf der anderen Seite vor. Während nach dieser Rechtsvorschrift die Defizitquote des Bundes 90 vh und damit 2,7 % des BIP betrug, standen Ländern und Gemeinden insgesamt 10 vh und damit 0,3 % des BIP zur Verfügung. Stabilitätspakt 1999; Aufteilung des zulässigen 3 %-Defizits gemessen am BIP zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 0,3 Bund Länder u Gemeinden 2,7 Die Aufteilung der Länder- und Gemeindedefizitquote erfolgte durch den Stabilitätspakt 1999 folgendermaßen: Aufteilung der zulässigen Länder- und Gemeindedefizitquote Gemeinden ohne Wien 33% Länder ohne Wien 37% Wien 30% Mit 1. Jänner 2001 trat der Österreichische Stabilitätspakt 2001, BGBl. I Nr. 39/2002, in Kraft. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger sieht dieser zwar weiterhin ein zulässiges Defizit für den Bund, nicht jedoch für die Länder die jährliche Überschüsse zu erwirtschaften haben vor. Während der Bund 2001 ein Defizit von 2,05 % und in den Folgejahren ein solches von jeweils 0,75 % des BIP zugestanden erhielt, verpflichteten sich die Länder (mit Wien) insgesamt einen jährlichen Überschuss in Höhe von 0,75 % des BIP, zumindest jedoch EUR Mio., zu erwirtschaften. Die Städte und Gemeinden (ohne Wien) verpflichteten sich österreichweit ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zu erwirtschaften: VA
4 1 0,5 0-0,5-1 -1,5 Bund Länder Gemeinden -2-2, Im Rahmen der Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 konnte auch Einigung über einen neuen Stabilitätspakt 2005 erzielt werden. Aufgrund des einseitigen Abgehens des Bundes von der getroffenen Vereinbarung, wurden weitere Verhandlungen erforderlich, sodass der Stabilitätspakt im Laufe des Jahres 2005 rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Vereinbarung lauten: 1. Das dem Bund jährlich zugestandene Defizit soll durch Überschüsse der Länder spätestens im Jahr 2008 aufgewogen werden und so zu einem Gesamtstaatlichen Nulldefizit 2008 führen. Die Gemeinden haben in ihrer Gesamtheit ausgeglichen zu bilanzieren. 2. Die Haushaltskoordinierung und mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung durch gegenseitige Information der Gebietskörperschaften wird fortgesetzt. 3. Im Gegensatz zum Stabilitätspakt 2001 sind die Länder nunmehr gleich wie der Bund verpflichtet, eine Sensitivitätsanalyse durchzuführen. Da die Erstellung einer derartigen Analyse mit der Erhebung und Berechnung eine Vielzahl von Daten verbunden ist, müssen die Länder erstmals 2007 an das Koordinationskomitee liefern. 4. Die Ermittlung der Haushaltsergebnisse der Jahre 2007 und 2008 errechnen sich auf der Basis des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 95 (ESVG 95). 5. Zur Absicherung der Einhaltung der Stabilitätsverpflichtungen sind wie im Stabilitätspakt 2001 Bestimmungen über einen Sanktionsmechanismus, Sanktionsbeitrag und das Sanktionsverfahren vorgesehen. 254 VA 2008
5 Stabilitätspakt Überschussverpflichtung der Länder und zulässiges Defizit des Bundes in Prozent des BIP 1 0,5 0-0,5-1 -1,5-2 -2, Bund Länder (mit Wien) Gemeinden Der Österreichische Stabilitätspakt war auch Inhalt der Regierungsverhandlungen zu Beginn des Jahres Im Regierungsprogramm wurde festgehalten, dass ein über den Konjunkturzyklus ausgeglichener Haushalt Ziel der Budgetpolitik der Bundesregierung ist. Vor diesem Hintergrund wurde ein neuer Mittelfristiger Wachstums- und Budgetpfad festgelegt, der auch der Budgetplanung von Wien zu Grunde gelegt wurde und wird. Maastricht-Defizit in % des BIP Bund -1,47 bzw. -1,33* -0,77 bzw. -0,68* -0,15 bzw. -0,14* Länder 0,40 bzw. 0,45* 0,40 bzw. 0,49* 0,40 bzw. 0,52* Gemeinden ausgeglichen ausgeglichen ausgeglichen * Im Regierungsübereinkommen wurden dem Budgetpfad zwei Szenarien (vor und nach Maßnahmen) unterstellt Das Geheimnis von Maastricht Der Voranschlag 2008 der Stadt Wien weist einen positiven Maastricht-Saldo in der Höhe von EUR 175,4 Mio. aus, während ein administrativer Abgang von EUR 137,7 Mio. präliminiert wird. Beides zustande zu bringen, nämlich einen Maastricht-relevanten Überschuss bei gleichzeitigem administrativen Abgang, stellt keinen Widerspruch dar. Die Ursache dafür liegt vielmehr in der unterschiedlichen Berechnung der beiden Kennzahlen. Während die herkömmliche administrative Berechnung des Haushaltsergebnisses sämtliche Zahlungsströme einnahmen- und ausgabenseitig berücksichtigt, stellen bei der Maastricht- Rechnung einige Einnahmen- bzw. Ausgabenkategorien keine zu berücksichtigenden Größen dar. Bei letzterer ist darüber hinaus auch auf Besonderheiten, die aus dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1995 (ESVG 95) resultieren, Bedacht zu nehmen. Während etwa eine Rücklagenzuführung im administrativen Ergebnis eine Ausgabe darstellt, findet der gleiche Vorgang bei der Maastricht-Rechnung keine Berücksichtigung. Gleiches gilt für Rücklagenentnahmen; im administrativen Haushalt schlägt sich eine solche als Einnahme nieder, während sie in die Maastricht-Rechnung keinen Eingang findet. Auch die Gewährung eines Darlehens findet lediglich im administrativen Ergebnis, nicht jedoch im Maastricht-Saldo als Ausgabe ihren Niederschlag. Auch Betriebe mit marktbe- VA
6 stimmter Tätigkeit im Sinne des ESVG 95 in Wien sind dies all jene Dienststellen, die im Voranschlag auf den Ansätzen 8500, Wasserversorgung, bis 8992, Forschungs-, Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle, veranschlagt sind führen dazu, dass ein administrativer Abgang neben einem Maastricht-relevanten Überschuss in ein und demselben Verwaltungsjahr und Haushalt möglich ist. Der Unterschiedsbetrag von veranschlagtem Maastricht-Ergebnis zu dem nach dem Stabilitätspakt 2005 zu erzielenden Soll wird im Budgetvollzug zu egalisieren sein. 256 VA 2008
Stabilitätsverpflichtung im Wandel
Stabilitätsverpflichtung im Wandel VA 2007 255 256 VA 2007 Im Gefolge des EU-Beitritts schlossen Bund, Länder und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsführung einen Österreichischen Stabilitätspakt.
MehrStabilitätsverpflichtung im Wandel
Stabilitätsverpflichtung im Wandel VA 2012 225 226 VA 2012 Im Gefolge des EU-Beitritts schlossen Bund, Länder und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsführung einen Österreichischen Stabilitätspakt.
MehrStabilitätsverpflichtung im Wandel
Stabilitätsverpflichtung im Wandel RA 2015 311 312 RA 2015 Im Gefolge des EU-Beitritts schlossen Bund, Länder und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsführung einen Österreichischen Stabilitätspakt.
MehrStabilitätsverpflichtung im Wandel
Stabilitätsverpflichtung im Wandel VA 2015 243 244 VA 2015 Im Gefolge des EU-Beitritts schlossen Bund, Länder und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsführung einen Österreichischen Stabilitätspakt.
MehrStabilitätsverpflichtung im Wandel
Stabilitätsverpflichtung im Wandel RA 2014 315 316 RA 2014 Im Gefolge des EU-Beitritts schlossen Bund, Länder und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsführung einen Österreichischen Stabilitätspakt.
MehrAnteil am Stabilitätsbeitrag
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005) Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 8 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 7. Oktober 2008 Teil I 127. Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten
Mehrüber die Haushaltsergebnisse
BERICHT über die Haushaltsergebnisse im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der Bundesanstalt Statistik
MehrÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE
ÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE GZ BMF-111107/0031-II/3/2014 Wien, am 28. April 2014 Geschäftsordnung des österreichischen Koordinationskomitees 1 Aufgaben (1) Dem österreichischen Koordinationskomitee
MehrMaastricht-Notifikation März 2014
Information des Budgetdienstes Maastricht-Notifikation März 2014 Zusammenfassung Das Maastricht-Defizit für den Gesamtstaat lag 2013 mit 4,8 Mrd. EUR bei 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und war
MehrAktuelle Budgetentwicklung in Österreich
Aktuelle Budgetentwicklung in Österreich 10. Dezember 2008 Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer Präsident des Staatsschuldenausschusses 1 www.oenb.at www.staatsschuldenausschuss.at oenb.info@oenb.at Prognose
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND
LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND 185 Jahrgang 2011 Ausgegeben und versendet am 20. Dezember 2011 42. Stück 72. Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2011 betreffend die
MehrÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE
ÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE BMF-111107/0031-II/3/2014 Wien, am 28. April 2014 Richtlinien gemäß Art. 5 Abs. 2 ÖStP 2012 zur Berechnung des strukturellen Haushaltssaldos Österreichs und zur Führung
MehrSchulden-Check 2014 Update und Reformanalysen
Schulden-Check 2014 Update und Reformanalysen Pressekonferenz 06. Mai Update des Schulden-Check 2014 Einleitung Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bestimmt die Wirtschaftspolitik national und international
MehrBMF - I A 4 9. Juli 2014 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018
Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018 Projektion in finanzstatistischer Abgrenzung Öffentlicher Gesamthaushalt: Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts
MehrRECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4. Vorlage vom 15. Juli 2009. Zusammenfassung. Haushaltsstruktur der Länder (außer Wien)...
Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Postfach 240 Tel +43 (1) 711 71-8264 Fax +43 (1) 712 94 25 presse@rechnungshof.gv.at RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4 Vorlage vom 15. Juli 2009 Zusammenfassung
Mehr2185 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5
2185 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 1. September 2015 12.45 Uhr, Landhaus zum Thema "Finanzen: Bilanz 2010 bis 2015 Analysen der Entwicklung der Landesfinanzen
MehrBGBl. I - Ausgegeben am 12. Dezember Nr von 5
BGBl. I - Ausgegeben am 12. Dezember 2011 - Nr. 117 1 von 5 Anhang 2.1a zum ÖStP 2011 Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung - Bund für die Jahre t -1, t0, t1, t2, t3, t4 *) Gesamtausgaben Gesamteinnahmen
MehrVOM EUROPÄISCHEN FISKALVERTRAG ZUR DEUTSCHEN SCHULDENBREMSE
1 VOM EUROPÄISCHEN FISKALVERTRAG ZUR DEUTSCHEN SCHULDENBREMSE EINHALTUNG, WIRKSAMKEIT UND HERAUSFORDERUNGEN Eckhard Janeba Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrats Universität Mannheim Bremen, 16. Januar
MehrStaatsverschuldung Ursachen und vermeintliche sowie tatsächliche Probleme
Staatsverschuldung Ursachen und vermeintliche sowie tatsächliche Probleme Folie 1 - Marsch in den Schuldenstaat? Öffentliche Verschuldung in Mio. Euro Folie 2 - Schuldenstandsquote 1970-2006 Folie 3 -
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Michael Strugl 17. Jänner 2018
MehrMittelfristige Orientierung der Haushaltsführung - Bund für die Jahre t -1, t0, t1, t2, t3, t4 *)
1206 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Anhang 2 - Bund - Länder- Gemeinden (Beil. 2) (Normativer Teil) 1 von 5 Anhang 2.1a zum ÖStP 2011 Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung
MehrBundesrechnungsabschluss für das Jahr 2017
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2017 III-160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP Rechnungshof GZ 105.260/041 1B1/2018 IMPRESSUM Herausgeber: Rechnungshof 1031
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Michael Strugl 29. Mai 2017 zum Thema Politik ohne Schuldenmachen: Präsentation
MehrBericht des Rechnungshofes
Haushaltsergebnisse 2016 gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 Gutachten III 183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP Reihe BUND 2018/45 Reihe BURGENLAND 2018/3
MehrAusgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen und der europäischen Schuldenbremse
Tagung Reformmodelle für die Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen Berlin, 1. Juni 2016 Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen
MehrMittelfristige Orientierung der Haushaltsführung - Bund für die Jahre t -1, t0, t1, t2, t3, t4 *)
Anhang 2.1a zum ÖStP 2012 Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung - Bund für die Jahre t -1, t0, t1, t2, t3, t4 *) Gesamtausgaben Gesamteinnahmen Saldo administrativ... +/- ÜberleitungMaastricht-Ergebnis...
MehrKonsolidierungsbericht 2016 des Landes Berlin
Konsolidierungsbericht 2016 des Landes Berlin Beschluss des Senats von Berlin vom 25. April 2017 1 0 Vorbemerkung Das Land Berlin hat sich durch Verwaltungsvereinbarung vom 15. April 2011 1 verpflichtet,
MehrStaatsverschuldung. Vorlesung Bauwirtschaft Öffentliche Ausgaben
Staatsverschuldung Vorlesung Bauwirtschaft 31.1.26 Öffentliche Ausgaben Einteilungen der Ausgaben Nach Gebietskörperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) Nach Funktionen Nach Sachgruppen (volkswirtschaftliche
Mehrüber die Haushaltsergebnisse
BERICHT über die Haushaltsergebnisse im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2005 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der Bundesanstalt Statistik
MehrUniv.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) Österreichischer Stabilitätspakt 2012
Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) Österreichischer Stabilitätspakt 2012 Rechtliche Aspekte der Eurorettung 14. Dezember 2012 1 Grundlagen Unionsrechtliche Vorgaben zur Haushaltsdisziplin Unionsprimärrecht
MehrGesamtstaatliche Budgetverantwortung
Gesamtstaatliche Budgetverantwortung Aufgabenfinanzierung Anteil der Gebietskörperschaften in Prozent Folie 5 Maastrichtrelevante Entwicklung 2007 2010 (2011) Öffentliches Defizit 2,4 Mrd. auf 12,9 Mrd.
MehrDie Rolle der Kommunen im europäischen Stabilitätssystem
Die Rolle der Kommunen im europäischen Stabilitätssystem Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management 1 EU-Fiskalpakt FiWiund
MehrNachweis über den Schuldenstand
Nachweis über den Schuldenstand 2 0 0 3 A. Finanzschulden : Gliederung nach der Bedeckung des Schuldendienstes A.1. Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen
MehrDie Rolle der Kommunen im europäischen Stabilitätssystem
Die Rolle der Kommunen im europäischen Stabilitätssystem Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management, 20.09.2013 1 EU-Fiskalpakt
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef PÜHRINGER am 17. November 2006 zum Thema "MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG" Weitere Gesprächsteilnehmer: Landesfinanzdirektor Dr. Josef
MehrSchriftenreihe. MAASTRICHT-ERGEBNIS und ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT. Der Leitfaden für eine maastrichtkonforme Budgetpolitik
Schriftenreihe MAASTRICHT-ERGEBNIS und ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT Der Leitfaden für eine maastrichtkonforme Budgetpolitik Ausgabe 5-2001 Vorwort Österreichischer Gemeindebund Hofrat Dr. Robert Hink
MehrLöst ein Nord(west)staat die Finanzprobleme?
Löst ein Nord(west)staat die Finanzprobleme? Prof. Dr. Günter Dannemann Finanzstaatsrat a.d. Forschungsstelle Finanzpolitik an der Universität Bremen Vortrag beim Rotary Club Verden / Aller 15. Mai 2006
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 171 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden
MehrANHANG. Länderanhang ÖSTERREICH. (Nur der englische Text ist verbindlich) zum BERICHT DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft ANNEX 1 ANHANG Länderanhang ÖSTERREICH (Nur der englische Text ist verbindlich) zum BERICHT DER KOMMISSION gemäß Artikel 8 des Vertrags über
MehrErläuterungen zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012)
Erläuterungen zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) Allgemeiner Teil: Der Österreichische Stabilitätspakt (ÖStP)
MehrGEMEINDEFINANZBERICHT Dezember 2015
GEMEINDEFINANZBERICHT 2015 9. Dezember 2015 Prof. Helmut Mödlhammer Mag. Alois Steinbichler Dr. Thomas Weninger INFRA BANKING EXPERTS ÖSTERREICHS BANK FÜR INFRASTRUKTUR Gemeindefinanzbericht 2015 (Rechnungsjahr
MehrBericht zum Voranschlag 2018 bzw. zum mittelfristigen Finanzplan für die Jahre
Bericht zum Voranschlag 2018 bzw. zum mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2018-2022 15.11.2017 1) Situation im laufenden Finanzjahr 2017 Der vom Gemeinderat am 13.12.2016 beschlossene Voranschlag
MehrArtikel 1 Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes
459/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 6 1 von 6 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
Mehr1206 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 8. Vorblatt
1206 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 8 Vorblatt Problem: Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Konjunktureinbruch 2009 und die dadurch notwendigen Maßnahmen
MehrGenerationengerechte Finanzpolitik wo steht Deutschland?
Dr. Tobias Hentze München, 2. August 2017 Agenda 1 Status quo: Finanzpolitik in Deutschland 2 Erklärungsansätze für die Entwicklung der vergangenen Jahre 3 Herausforderungen und Handlungsoptionen Seite
Mehrfür die Gemeinden Tirols HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEN
88. Jahrgang / September 2015 Merkblatt für die Gemeinden Tirols HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEN 40. Einhaltung der Fiskalregeln nach dem Österreichischen Stabilitätspakt
MehrFinanzpolitische Herausforderungen für die öffentliche Hand
Finanzpolitische Herausforderungen für die öffentliche Hand Ministerialdirektorin Dr. Gisela Meister-Scheufelen 10.02.2010 Bürgerversammlung der Stadt Pforzheim Mrd. 1.800 Entwicklung der öffentlichen
MehrPressemitteilung. Einsparungen in den öffentlichen Haushalten
Pressemitteilung Österreich nur mit 21,81% verschuldet - Maastricht-Grenze ist unnötig Euro könnte durch Tilgung der Staatsschulden sofort dauerhaft stabil werden - volkswirtschaftliche Berechnung zeigt
MehrÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE
ÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE GZ BMF-111107/0021-II/3/2015 Wien, am 27. April 2015 Betreff: Beschluss über den Bericht über die Haushaltsergebnisse für das Jahr 2013 Die Bundesanstalt Statistik
MehrSteinbichler: Kommunen mit beachtlicher Stabilität Gemeindefinanzbericht 2017 für das Rechnungsjahr 2016
Steinbichler: Kommunen mit beachtlicher Stabilität Gemeindefinanzbericht 2017 für das Rechnungsjahr 2016 Investitionen von EUR 2,19 Mrd. auf hohem Niveau Finanzschulden weiter auf EUR 11,14 Mrd. gesunken
MehrLeistungsbilanz Österreichs Leistungsbilanz revidierte Daten
Leistungsbilanz 2015 Österreichs Leistungsbilanz revidierte Daten 2015 www.bmwfw.gv.at Inhalt Österreichs Leistungsbilanz 2015... 1 Übersicht... 1 Internationaler Vergleich... 2 Entwicklung der Teilbilanzen...
MehrRegierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018 1 Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans bis 2018 Soll 2014 RegE 2015 Finanzplan 2016 2017 2018 in Mrd.
MehrArgumente für die Selbstständigkeit des Stadtstaates Bremen
Argumente für die Selbstständigkeit des Stadtstaates Bremen Prof. Dr. Günter Dannemann Finanzstaatsrat a. D. Forschungsstelle Finanzpolitik an der Universität Bremen Vortrag vor der SPD-Fraktion der Bremischen
Mehr1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2014
Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2015 (Haushaltserlass 2015) Vom 23. Juli 2014 - Az.:2-2231/65
MehrSoll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 131.365,4 a) 131.865,4 und Lotterien 126.768,8 b) 126.465,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge
MehrÖsterreichs Dienstleistungen
Österreichs Dienstleistungen Entwicklung im Jahr 2017 Im Jahr 2017 stiegen die Dienstleistungsexporte um 6,3% (2016: +4,0%), die Dienstleistungsimporte um 9,3% (2016: +3,0%). Die Exportquote bei Dienstleistungen
MehrLandesgesetzblatt für Kärnten Jahrgang 2013 Herausgegeben am 25. Februar Stück
Postentgelt bar bezahlt Landesgesetzblatt für Kärnten Jahrgang 2013 Herausgegeben am 25. Februar 2013 7. Stück 15. Gesetz: Kärntner Grundversorgungsgesetz; Änderung 16. Kundmachung: Vereinbarung u ber
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2005 Ausgegeben am 29. Juni 2005 Teil I 55. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
MehrSoll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 131.865,4 a) 132.286,4 132.286,4 und Lotterien 131.365,4 b) 126.768,8 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge
MehrKindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)
Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz) 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union,
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Aufteilung der Mittel Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Berechnung der Aufteilung Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche
MehrDas Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:
Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2016 (Haushaltserlass 2016) Vom 3. August 2015 - Az.:2-2231/68
MehrÖffentlich-Private Partnerschaften und die Neue Schuldenregel
Öffentlich-Private Partnerschaften und die Neue Schuldenregel Mittwoch, 15. September 2010 Übersicht 1. Grundzüge der Schuldenregel 2. Schuldenregel und ÖPP-Projekte 3. Ein Beispiel 2 1. Grundzüge: Art.
MehrKonsolidierungsbericht 2016 der Freien Hansestadt Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1031 Landtag 19. Wahlperiode 25.04.17 Mitteilung des Senats vom 25. April 2017 Konsolidierungsbericht 2016 der Freien Hansestadt Bremen Bremische Bürgerschaft Landtag
MehrSchuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV
Schuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV Pressekonferenz Wiesbaden, den 17.04.2013 1 Warum eine Schuldenbremse? Verschuldung, BIP und Steuern in Deutschland seit 1970
MehrDie Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen
Die Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen 8. April 211 Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer Öffentliche Finanzierungssalden*) in Österreich 27
Mehr1792 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Vorbl. u. Erläut. 1 von 14. Vorblatt
1792 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Vorbl. u. Erläut. 1 von 14 Vorblatt Problem: Auf Grund der europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit einer verstärkten wirtschaftlichen Governance
MehrVereinbarung 101/ Blatt 1-3, Anlage 1, Anlage 2
2. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau Vereinbarung 101/13
MehrReform der Verschuldungsgrenzen unverzichtbar!
www.fofi.uni-bremen.de Nr. 12 Juli 2006 Reform der Verschuldungsgrenzen unverzichtbar! Nach Art. 109 Abs. 1 Grundgesetz sind der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander
MehrDas Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:
Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2014 (Haushaltserlass 2014) Vom 17. Juni 2013 - Az.:2-2231/63
MehrVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die unterzeichneten Länder, jeweils vertreten durch den
MehrLeistungsbilanz
Leistungsbilanz 1 www.bmwfw.gv.at Inhalt Übersicht.... 1 Internationaler Vergleich.. Entwicklung der Teilbilanzen... 3 Güter- und Dienstleistungsbilanz 3 Bilanz der Primäreinkommen. 3 Bilanz der Sekundäreinkommen..
MehrDienstleistungen 2016
Dienstleistungen 2016 Österreichs Außenhandel mit Dienstleistungen Überblick Im Jahr 2016 stiegen die Dienstleistungsexporte um 4,0% (2015: +3,0%), die Dienstleistungsimporte um 3,0% (2015: +3,3%). Die
MehrVoranschlagsquerschnitt VA-Querschnitt. I. Querschnitt
I. Querschnitt Einnahmen der laufenden Gebarung 10 Eigene Steuern Unterklassen 83 bis 85 ohne Gruppen 852, 858 und 3.671.600 145.000 3.526.600 11 Ertragsanteile Gruppen 858 und 859 7.475.000 0 7.475.000
MehrERGEBNISSE DES BERICHTS ÜBER DIE EINHALTUNG DER FISKALREGELN
SONDERTHEMA: ERGEBNISSE DES BERICHTS ÜBER DIE EINHALTUNG DER FISKALREGELN 2013-2018 Das folgende Kapitel präsentiert die Hauptergebnisse des Berichts über die Einhaltung der Fiskalregeln 2013-2018, der
MehrTransferzahlungen an die ostdeutschen Bundesländer
Transferzahlungen an die ostdeutschen Bundesländer 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Transferzahlungen an die ostdeutschen Bundesländer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. Februar 2018 Fachbereich:
MehrBericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2011/2012 der EU-Mitgliedstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10669 17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2011/2012 der EU-Mitgliedstaaten
MehrSchweizer Schuldenbremse Wirtschaftskrise als Bewährungsprobe
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Schweizer Schuldenbremse Wirtschaftskrise als Bewährungsprobe Dr. Fritz Zurbrügg Vizedirektor, Eidg. Finanzverwaltung Wirtschaftspolitik nach der Krise: Zukunftsperspektiven
MehrErgebnis der Planungsarbeiten Finanzpolitischer Ausblick
Medienkonferenz vom 21. August 2014 Voranschlag 2015 und Aufgaben-/Finanzplan 2016-2018 Ergebnis der Planungsarbeiten Finanzpolitischer Ausblick Regierungsrätin Beatrice Simon Finanzdirektorin des Kantons
MehrLEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM
Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN
MehrFrankfurter Rundschau, III. Das Statistische Bundesamt gibt auch die Änderungen des BIP (siehe Aufgabe 2) an.
Mathematik- Unterrichts- Einheiten- Datei e. V. Klasse 8-10 03/2017 Irrtum des Statistischen Bundesamtes? Infos: www.mued.de I. II. Frankfurter Rundschau, 13.01.2017 III. Das Statistische Bundesamt gibt
MehrVoranschlagsquerschnitt 2016 Bezeichnung
Voranschlagsquerschnitt 2016 Bezeichnung Zuordnung (Posten laut Postenverzeichnis Länder) I. Querschnitt Einnahmen der laufenden Gebarung 10 Eigene Steuern Unterklassen 83 und 84 ohne Gruppen 839 und 849
MehrDer Landeshaushalt 2018 in Zahlen
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Michael Strugl am 06. November
Mehrvon 234, ,-- und zum Stichtag von 286, ,-- (Gesamtrahmen: 600, ,--)
Tabelle 1) 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 1) 1) 1) Aufgenommene Fremdmittel 988.440.432 1.343.666.532 1.595.863.632 Noch nicht aufgen. Fremdmittel: Innere Anleihen 95.418.870 78.134.575 78.134.575 Sollstellungen
MehrEhrbarer Staat? Die deutsche Generationenbilanz
Ehrbarer Staat? Die deutsche Generationenbilanz Update 2016: Zur fiskalischen Dividende der Zuwanderung Bernd Raffelhüschen Lewe Christoph Bahnsen Gerrit Manthei Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum
MehrAnalyse der F&E-Performance in den österreichischen Bundesländern
Analyse der F&E-Performance in den österreichischen Bundesländern August 217 Basis: F&E-Erhebung 215 der Statistik Austria (veröffentlicht im Sommer 217), Jahresberichte/Statistikhefte der FFG und des
MehrAktueller Stand Haushaltsrechtsreform
Aktueller Stand Haushaltsrechtsreform NÖ Bürgermeistertag 2015 Chronologie 25. März 2013: Vorschlag Gemeindebund in Abstimmung mit Städtebund zu einer Novelle der VRV 1997 26. April 2013 und 11. Oktober
Mehrvom 20. Januar
0.110.035.96 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 15 ausgegeben am 23. Januar 2009 Kundmachung vom 20. Januar 2009 des Beschlusses Nr. 110/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrStand: Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Bundeshaushalt (aktualisiert)
Stand: 16 12 2010 Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Bundeshaushalt 2011 (aktualisiert) Ausgabe 02 2010 AUSGANGSPUNKT Öffentliche Haushalte Die Auswirkungen der Wirtschafts-
MehrS T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2003, Einl.Zahl 1577/1
S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2003, Einl.Zahl 1577/1 V O R L A G E der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend den Verkauf von 15 landeseigenen Liegenschaften
MehrANHANG. Länderanhang DEUTSCHLAND. (nur der englische Text ist verbindlich) zum BERICHT DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft ANNEX 9 ANHANG Länderanhang DEUTSCHLAND (nur der englische Text ist verbindlich) zum BERICHT DER KOMMISSION gemäß Artikel 8 des Vertrags über
MehrAnhang zur BUDGETREDE STATISTIKEN
Anhang zur BUDGETREDE STATISTIKEN 1 Wirtschaftswachstum 2016-2020 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 Reales BIP - Österreich 1,6%
MehrAMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten Kennzeichen IVW7-VeranG-2/011-2013 Bezug BearbeiterIn (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum Dr.
MehrProzentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente
Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen
MehrVerordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden
Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben
Mehr