STELL DIR VOR, DU BIST TOT. NACHLASS-MERKBLATT EIN TESTAMENT ERSTELLEN ODER ÄNDERN WORAUF SIE ACHTEN MÜSSEN

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1 STELL DIR VOR, DU BIST TOT. NACHLASS-MERKBLATT EIN TESTAMENT ERSTELLEN ODER ÄNDERN WORAUF SIE ACHTEN MÜSSEN

2 PACK ES AN. JETZT! Wir danken der Privaten Trauerakademie Fritz Roth Sie hat uns die Bildmotive aus ihrer Ausstellung «Im Letzten Hemd» kostenlos zur Verfügung gestellt. Mehr über das Projekt und die Wanderausstellung erfahren Sie unter Fotograf: Thomas Balzer

3 NACHLASS-MERKBLATT EIN TESTAMENT ERSTELLEN ODER ÄNDERN WORAUF SIE ACHTEN MÜSSEN Suchen Sie Informationen rund um das Thema Nachlass? Auf den nächsten Seiten finden Sie konkrete Tipps, worauf Sie bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments 1 achten müssen. Damit schaffen Sie Klarheit für sich und die Menschen um Sie herum, Sie vermeiden Auseinandersetzungen und können sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird. Weiter zeigen wir Ihnen, wie Sie sich auf das Verfassen einer letztwilligen Verfügung vorbereiten können und wie Sie ein bereits erstelltes Testament an neue Bedingungen anpassen. Sie werden sehen, es ist gar nicht so schwierig! In diesem Sinne lade ich Sie herzlich ein, sich jetzt mit dem Thema Nachlass vertieft auseinanderzusetzen. Christof Hotz, Nachlassbetreuer Solidar Suisse INHALT Letztwillige Verfügungen Verschiedene Möglichkeiten Vorbereitungen auf das Verfassen einer Verfügung Formale Vorgaben Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Aufbewahrung Ihres Testamentes Tipps für ein eigenhändiges Testament Unterschied Vermächtnis Erbeinsetzung Das Vermächtnis (Legat) Die Erbeinsetzung Weitere Informationen Was passiert mit Ihrem Erbe, wenn Sie Solidar Suisse begünstigen? Gebühren Ein Testament ändern Das eigenhändige Testament Das öffentliche Testament Der Erbvertrag Fragen zu Testamentsänderungen Mustertestamente Weitere Merkblätter zum Bestellen Erbrechts-Merkblatt: Überblick über das Erbrecht Wer wie viel erhält Vorbereitungs-Merkblatt: Vorbereitung und Checklisten rund um den Todesfall Schlussgedanken Solidar Suisse August 2018 ¹ Trotz sorgfältiger juristischer Abklärung könnten sich Fehler oder Unklarheiten eingeschlichen haben. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass in juristischen Streitfällen allein der Gesetzestext verbindlich ist. Sie können ihn im Internet einsehen unter

4 LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN Gemäss Erbrecht (Art. 457 ff. ZGB) gibt es grundsätzlich zwei Formen von letztwilligen Verfügungen: Das eigenhändige Testament Das öffentliche Testament In ausserordentlichen Notfällen gilt noch die mündliche Verfügung vor zwei Zeugen. Sie wird aber im Weiteren nicht näher behandelt. Eine andere Form, den Nachlass zu Lebzeiten zu regeln ist der Erbvertrag. Es ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien, durch welchen sich eine Partei zu Lebzeiten verpflichtet: auf die Erbschaft oder einen Teil davon zu verzichten (z.b. ein Kind, das auf die Erbschaft seiner Eltern verzichtet); der anderen Person Rechte an der Erbschaft einzuräumen. Die andere Person erbringt grundsätzlich im Gegenzug eine Leistung (z.b. eine Summe Geld). Es handelt sich also sozusagen um eine vorweggenommene Erbteilung. Wenn pflichtteilgeschützte Erben einen solchen Vertrag unterzeichnen, dürfen auch Pflichtteile verletzt werden. Um einen Erbvertrag abzuschliessen, muss man mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Der Erbvertrag muss öffentlich beurkundet und durch eine dazu befugte Person (Notar, Notarin oder vom Kanton bezeichnete Person) errichtet werden. Er kann nur von allen Vertragsparteien gemeinsam abgeändert oder aufgehoben werden. VORBEREITUNG AUF DAS VERFASSEN EINER VERFÜGUNG Besprechen Sie sich mit mindestens einer Vertrauensperson, bevor Sie ein Testament verfassen. Schreiben Sie auf, was Sie alles besitzen: Geld Wertpapiere Bücher Schmuck Kunstwerke Möbel Liegenschaften Forderungen gegenüber Schuldnern (z.b. bei Darlehen, die Sie gewährt haben) Nehmen Sie sich dann Zeit und überlegen Sie sich, wen Sie neben den gesetzlichen Erben allenfalls auch noch begünstigen möchten: Andere Verwandte und Freunde Menschen, die Ihnen in irgendeiner Form geholfen haben Menschen und Institutionen, die in Ihrem Sinne Gutes tun Der nächste Schritt: Entwerfen Sie ein Testament und legen Sie es ein paar Tage zur Seite. Schlafen Sie darüber, reden Sie wieder mit Vertrauten und verändern Sie den Entwurf so lange, bis Sie sicher sind, dass es für Sie so stimmt. 4 NACHLASS-MERKBLATT

5 FORMALE VORGABEN EIGENHÄNDIGES TESTAMENT 2 Sie müssen das Testament vom Anfang bis zum Schluss von Hand und wenn irgend möglich mit demselben Kugelschreiber bzw. Füller schreiben. Zwingend sind zudem die folgenden Angaben: Ihr vollständiger Name Jahr, Monat und Tag der Errichtung des Testamentes Ihre eigenhändige Unterschrift ÖFFENTLICHES TESTAMENT Hierfür braucht es eine autorisierte Urkundsperson (von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich, aber meist ein/eine NotarIn) sowie zwei ZeugInnen 3. Die Urkundsperson erstellt das öffentliche Testament gemäss den Angaben des Erblassers. Es wird von der Erblasserin, von der Urkundsperson und den ZeugInnen unterschrieben, die damit auch bestätigen, dass die ErblasserIn urteilsfähig ist. AUFBEWAHRUNG IHRES TESTAMENTES Sie können Ihren letzten Willen überall aufbewahren, Sie sind frei. Aber die Gefahr, dass das Testament nicht gefunden wird, oder dass ein böswilliger Finder ein für ihn ungünstiges Testament vernichtet, ist gross. Deshalb ist es am besten, wenn Sie es bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Kanton hinterlegen, bzw. bei einer Bank, einer Notarin, einem Anwalt oder einer Vorsorgeberaterin. Nehmen Sie eine Kopie mit nach Hause und notieren Sie den Aufbewahrungsort des Originals. TIPPS FÜR EIN EIGENHÄNDIGES TESTAMENT Nehmen Sie sich Zeit für eine Reinschrift. Betiteln Sie das Dokument mit «Testament» oder «letztwillige Verfügung». Nennen Sie zu Beginn Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum z.b. «Ich, Anna Muster, geboren am 13. April 1932, verfüge letztwillig wie folgt: Als Erben setze ich ein...» Halten Sie fest, welche gesetzlichen Erbenden (wenn vorhanden) den gesetzlichen Erbteil bzw. nur den Pflichtteil bekommen 4. Halten Sie fest, wen Sie als Erbende oder Vermächtnis- (Legat-) NehmerIn einsetzen wollen 5. Bezeichnen Sie diese ErbInnen möglichst genau und eindeutig (Vollständige Namen, Wohnort, evtl. Geburtsdatum), damit keine Verwechslungen möglich sind. Wenn Sie eine Institution berücksichtigen wollen, notieren Sie den Namen, die Adresse und wenn möglich die Postkontonummer. z.b. Solidar Suisse, Quellenstrasse 31, 8005 Zürich, Postkonto Schreiben Sie das Ausstellungs-Datum unten auf das fertige Testament. Unterschreiben Sie das Testament (Vor- und Nachname). Ohne eigenhändige Unterschrift ist es ungültig! 2 Details weiter unten bei «Tipps für ein eigenhändiges Testament». 3 Alle diese Personen, deren EhepartnerInnen und Verwandten dürfen mit den Erblassenden nicht verwandt sein und dürfen auch nicht als Erbende eingesetzt werden. 4 Siehe separates Erbrechts-Merkblatt. 5 Unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflichtteile bzw. freien Quoten Ihres Erbes können Sie frei entscheiden, welche Personen und Organisationen Sie berücksichtigen wollen. 5 NACHLASS-MERKBLATT

6 Sie können in einem Testament zusätzlich folgendes festhalten: Eine Willensvollstreckerin bestimmen, die in Ihrem Sinne den Nachlass regeln soll (mit Vorteil ein Anwalt oder eine Vorsorgeberaterin, die nicht zur Familie gehören). Erbteile oder Vermächtnisse mit Auflagen oder Bedingungen versehen (gilt nur für eingesetzte Erbende oder Erbteile, die über den Pflichtteil hinausgehen). Ersatzerbende bestimmen «Wenn der rechtmässige Erbe Fritz Muster im Zeitpunkt der Testamentseröffnung bereits verstorben ist, soll Anna Muster erben». Nacherbende bestimmen «Nach dem Ableben des Vorerben Fritz Muster, geht das Erbe an Anna Muster». Evtl. Befreiung der Vorerbenden von der Sicherheitsleistung gegenüber den Nacherbenden (das heisst, die Vorerbenden können das Erbe verbrauchen). Bezeichnung von Begünstigten bei der Lebensversicherung etc. UNTERSCHIED VERMÄCHTNIS ERBEINSETZUNG DAS VERMÄCHTNIS (LEGAT) Wenn Sie ein Vermächtnis ausrichten, wird der oder die Begünstigte nicht als ErbIn eingesetzt. VermächtnisnehmerInnen erhalten einen festen Betrag oder vorher bestimmte Gegenstände aus der Erbmasse. z.b. «Meiner Cousine Anna Muster vermache ich meine Bildersammlung». oder «Mein Nachbar Fritz Muster und die Institution Sonnenhof sollen je CHF erhalten und mein liebes Gottenkind Anna Beispiel geborene Muster wohnhaft in Musterstadt erhält CHF sowie meine goldenen Ohrringe». Wenn keine Pflichtteile verletzt werden, wird ein Vermächtnis im Allgemeinen rasch und unkompliziert abgewickelt. DIE ERBEINSETZUNG Bei der Erbeinsetzung setzen Sie eine Person oder Institution mit allen Rechten und Pflichten als Erben ein, die Person oder Institution erhält somit einen Anteil des Nachlasses (z.b. 1/4 oder 30%). Sie können für die freie Quote Ihrer Erbschaft einen oder mehrere Erbende einsetzen; z.b. «2/3 meiner freien Quote gehen an...». oder «Ich vermache den folgenden Institutionen je 25% meiner freien Quote: - Verein Glückstein in 6666 Musterdorf - Stiftung Grundlos in 7777 Musterstadt - dem Hilfswerk Sorgenfrei in 8888 Zieldorf für seine Projekte in Asien - dem Altersheim Abendruh in 9999 Freuwil». Eingesetzte Erbende haften auch für Ihre allfälligen Schulden. Der effektive Wert der Erbschaft ergibt sich erst im Laufe der Erbteilung. Es kann für die Begünstigten unter Umständen Jahre dauern, bis sie ihren Erbteil erhalten. Ebenso, falls sich die Erben die zusammen eine Erbengemeinschaft bilden nicht einigen können. Das Erbe kann erst angetreten werden, wenn Einigkeit herrscht. 6 NACHLASS-MERKBLATT

7 WEITERE INFORMATIONEN WAS PASSIERT MIT IHREM ERBE, WENN SIE SOLIDAR SUISSE BEGÜNSTIGEN? Für den Fall, dass Sie nach Ihrer Familie und Ihren Freunden auch Solidar in Ihrem Testament berücksichtigen, werden wir den Beitrag so einsetzen, wie Sie es wünschen. Um Verwechslungen zu vermeiden, schreiben sie im Testament nicht nur Solidar sondern: «Solidar Suisse, Quellenstrasse 31, 8005 Zürich, Postkonto » Es ist uns eine grosse Ehre und wichtige Unterstützung, wenn wir ein Vermächtnis oder eine Erbschaft erhalten. Für den Fall, dass Sie konkrete Wünsche für die Verwendung äussern z.b. «Die Frauenprojekte in Lateinamerika» oder «Arbeitsrechte in Afrika» etc. versprechen wir Ihnen, dass wir das Geld genau Ihrem Wunsch entsprechend einsetzen werden. Wenn Sie keine Angaben machen, überlassen Sie die Entscheidung der Geschäftsleitung von Solidar Suisse. Das Geld wird dann dort eingesetzt, wo der grösste Bedarf besteht. GEBÜHREN Die Gebühren rund um ein Testament sind in einem offiziellen Gebührentarif festgesetzt. Dieser ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Als grobe Richtlinie können etwa folgende Ansätze dienen: Testamentsentwurf, inbegriffen die Beratung CHF 50.- bis (0,5 vom Nettovermögen, im Zeitpunkt der Beratung) Die Gebühr bemisst sich indessen nach dem Zeitaufwand, falls die Berechnung auf Grund der Vermögensverhältnisse einen geringeren Betrag ergibt. Öffentliche letztwillige Verfügung und Erbvertrag CHF bis (1 vom Nettovermögen, im Zeitpunkt der Beratung) Die Gebühr bemisst sich indessen nach dem Zeitaufwand, falls die Berechnung auf Grund der Vermögensverhältnisse einen geringeren Betrag ergibt. Deposition einer Verfügung von Todes wegen CHF 50.- bis (Die Gebühr ist abhängig vom Alter des Erblassers) Wird anstelle der bisherigen Verfügung gleichzeitig eine neue Verfügung deponiert, beträgt die Gebühr oft die Hälfte. 7 NACHLASS-MERKBLATT

8 EIN TESTAMENT ÄNDERN Eine letztwillige Verfügung sollten Sie etwa alle fünf Jahre durchlesen. Verstehen Sie noch, was Sie damals festgehalten haben? Entspricht das Dokument der aktuellen Situation oder ist eine Anpassung nötig? Wenn Sie etwas ändern wollen, können Sie das problemlos tun. Wichtig ist nur, dass Sie richtig vorgehen, damit die Änderungen klar und rechtsgültig sind. Je nach der von Ihnen gewählten Form des Testamentes sind andere Dinge zu beachten, deshalb stellen wir hier die verschiedenen Möglichkeiten getrennt vor. DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT Hier ist das Ändern denkbar einfach. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie als VerfasserIn des Testamentes diese Änderungen ebenfalls eigenhändig machen. Unter dieser Voraussetzung gibt es folgende Möglichkeiten: Am sichersten ist, wenn Sie das ganze Testament neu schreiben und das alte sowie alle Kopien desselben vernichten. Beginnen Sie dann das neue Testament mit dem Satz: «Dieses Testament ersetzt alle bisherigen.» Vergessen Sie nicht, auch dieses Testament vollständig von Hand zu schreiben und es mit Ihrem vollständigen Namen sowie dem Erstellungsdatum zu unterzeichnen. Bei kleinen Änderungen können Sie auch einen Anhang zum bestehenden Testament machen. Schreiben Sie genau, welche Artikel Sie ersetzen oder abändern möchten und unterschreiben Sie diesen Zusatz ebenfalls mit Ihrem vollständigen Namen und dem Erstellungsdatum. Als dritte Möglichkeit können Sie im Testament einzelne Stellen handschriftlich streichen, korrigieren oder ergänzen. Wichtig ist hier, dass Sie jede einzelne Änderung datieren und unterschreiben. DAS ÖFFENTLICHE TESTAMENT Wenn Sie an einem beglaubigten Testament etwas ändern möchten, muss das wiederum beim Notar bzw. der Notarin und im Beisein von zwei ZeugInnen gemacht werden. Wenn Sie das Testament widerrufen wollen, empfiehlt es sich, ein neues Testament zu schreiben und den Widerruf des alten darin ausdrücklich festzuhalten. Dieses neue Testament kann sowohl ein beglaubigtes als auch ein eigenhändiges Testament sein. DER ERBVERTRAG Wenn Sie an einem Erbvertrag etwas ändern möchten, müssen grundsätzlich alle Vertragsparteien mitwirken. Weiter muss die Änderung, wie beim öffentlichen Testament, im Beisein von zwei ZeugInnen vor einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Handschriftliche Änderungen sind unwirksam. Wenn Sie den Erbvertrag aufheben wollen, genügt ein schriftlicher Aufhebungsvertrag, der von allen Vertragsparteien unterzeichnet ist. 8 NACHLASS-MERKBLATT

9 FRAGEN ZU TESTAMENTSÄNDERUNGEN Ich habe in meinem Testament das SAH berücksichtigt. Muss ich jetzt wegen der Namensänderung von SAH zu Solidar Suisse etwas unternehmen? Es empfiehlt sich, das als Änderung bei einem eigenhändigen Testament eindeutig zu vermerken. Es gibt aber eine Abmachung mit den SAH-Vereinen, dass Nachlässe, die eindeutig von Solidar Spendern kommen, uns zugewiesen werden. Ein Testament ist grundsätzlich nach dem Willen des Erblassers bzw. der Erblasserin auszulegen. Eine Namensänderung des Begünstigten stellt dessen Berechtigung nicht in Frage. Beim öffentlichen Testament oder Erbvertrag empfiehlt es sich, die Namensänderung dann vorzunehmen, wenn Sie sowieso etwas ändern wollen. So können Sie sich zusätzliche Kosten sparen. Gilt eine handschriftlich verfasste Änderung eines Erbvertrags oder eines beglaubigten und hinterlegten Testaments? Und wenn ja, wie muss sie abgefasst und wo muss sie aufbewahrt sein? Nein, bei einem beglaubigten Testament oder einem Erbvertrag ist jede Änderung an der öffentlichen Urkunde nur durch die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars im Beisein von zwei ZeugInnen möglich. Dabei wird entweder ein Nachtrag erstellt und beurkundet, oder es wird eine ergänzende neue Urkunde erstellt. Das beglaubigte Testament oder der Erbvertrag wird zwingend entweder im Original oder in einer beglaubigten Abschrift amtlich aufbewahrt. Was ist der Vorteil, wenn ich das Testament hinterlege und was kostet das? Wenn die letztwillige Verfügung hinterlegt wird (im Notariat, beim Willensvollstrecker, bei der Gemeinde etc.), ist sichergestellt, dass die Verfügung gefunden und an das Gericht weitergeleitet wird. So lässt sich verhindern, dass eine Verfügung unbeachtet bleibt, verloren geht oder vernichtet wird. Wird die letztwillige Verfügung beim Notariat hinterlegt, kostet dies eine einmalige Gebühr 6. Beim Umzug in eine andere Gemeinde fällt wiederum eine kleine Gebühr für die Neuanmeldung an 7. Es gibt jedoch keine wiederkehrenden Gebühren. Ich habe in meinem Testament das SAH bzw. Solidar Suisse an der Quellenstrasse mit einem Vermächtnis begünstigt. Was passiert, wenn es mein Willensvollstrecker fälschlicherweise an das SAH Zürich oder Bern auszahlt? Um dies zu verhindern, ist es wichtig, Begünstigte durch Angabe der genauen Adresse und evtl. der Handelsregisternummer korrekt zu bezeichnen. Wenn Sie statt «SAH» «Solidar Suisse» schreiben, ist der Fall sowieso klar. Sollte trotzdem irrtümlicherweise eine Zahlung an den falschen Begünstigten gehen, müsste sie vom Nichtberechtigten zurückerstattet werden, da es sich dabei, juristisch gesehen, um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt. 6 Im Kanton Zürich betragen die Gebühren zur Zeit einmalig CHF für die Hinterlegung und CHF 20.- für die Anmeldung beim Einwohneramt. 7 Im Kanton Zürich CHF 20.- für die Neuanmeldung am neuen Wohnort. 9 NACHLASS-MERKBLATT

10 MUSTERTESTAMENTE BEISPIEL 1: Letztwillige Verfügung Ich, Hans Philipp Otto Muster, geboren am 12. August 1930 in 3333 Musterdorf verfüge: 1. Als Willensvollstrecker soll Frau Gret Huber, wohnhaft an der Beispielgasse 3 in 1212 Mustringen amten, sollte sie verhindert sein, bitte ich Herrn Albert Keller, Musterstrasse 45 in 1212 Mustringen das Amt zu übernehmen. 2. Diese Verfügung ersetzt alle früheren. 3. Meine Kinder Bettina und Herbert sowie meine Frau Anna erhalten den gesetzlichen Pflichtteil. 4. Die freie Quote verteile ich wie folgt: Je Fr für meine Enkel Sebastian, Anja und Dora. Je Fr für meine Patenkinder Willi Hofer und Gertrud Müller. Je Fr für das Hilfswerk Glück, Beispielstrasse 30, 6666 Musterstadt, PC ; sowie das Hilfswerk Pech, Musterweg 10, 4444 Musterdorf, PC Meine Briefmarkensammlung soll mein guter Freund Albert Treu in 3333 Musterdorf erhalten. 6. Den Rest sollen meine Frau und die Kinder zu gleichen Teilen erhalten. 12. März 2011, Hans Muster 10 NACHLASS-MERKBLATT

11 BEISPIEL 2: Testament von Anna Klara Richtig, geboren am 15. Januar 1928 Heute, am 31. Dezember 2014 bestimme ich das Folgende für mein Ableben: Da ich keine Nachkommen, keinen überlebenden Partner und keine Eltern mehr habe, kann ich frei über mein Erbe verfügen. Als Vorerbin für mein gesamtes Erbe setze ich meine liebe Schwester Gertrud Blum-Richtig, geboren am ein. Nacherben sollen zu gleichen Teilen die folgenden Organisationen sein: Hilfswerk Froh, Musterweg 30, 6556 Musterstadt, PC Hilfswerk Hell, Beispielstrasse 10, 4444 Musterdorf, PC Ich bestimme, dass beide Organisationen das Geld für Ihre Arbeit in Lateinamerika einsetzen sollen. Am liebsten für Frauenprojekte. Musterdorf, den 31. Dezember 2014 Anna Richtig Nachtrag zum Testament vom 31. Dezember 2014 Da meine Schwester und ich in der Zwischenzeit im Altersheim sind, ändere ich mein Testament dahin gehend, dass meine Schwester nicht mehr Vorerbin ist. Somit kann mein Erbe nach meinem Ableben direkt verteilt werden. Das Personal meines Altersheims «Sunnebüel» in 9999 Musterdorf soll für die Personalkasse CHF erhalten, der Rest wird, wie in meinem Testament erwähnt, verteilt. 5. Juni 2016 Anna Richtig 11 NACHLASS-MERKBLATT

12 WEITERE MERKBLÄTTER ZUM BESTELLEN ERBRECHTS-MERKBLATT ÜBERBLICK ÜBER DAS ERBRECHT WER WIE VIEL ERHÄLT Sie erfahren, wie gross die Pflichtteile und die freien Quoten sind, was gesetzliche und eingesetzte ErbInnen sind und vieles mehr. VORBEREITUNGS-MERKBLATT VORBEREITUNG UND CHECKLISTEN RUND UM DEN TODESFALL WORAN SIE DENKEN SOLLTEN Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Organspenderausweis, woran muss man denken bei der Abschiedsfeier und bei Leidzirkularen, was kann eine ErblasserIn bereits vorbereiten und so weiter. SCHLUSSGEDANKEN Ich hoffe, dieses Merkblatt konnte Ihnen helfen, in der Regelung Ihres Vermächtnisses einen Schritt weiter zu kommen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns oder einen spezialisierten Anwalt bzw. eine Vorsorgeberaterin. Vollständige Diskretion ist in allen Fällen gewährleistet. Ich wünsche Ihnen alles Gute für diesen anspruchsvollen Prozess! Christof Hotz Nachlass-Betreuer Solidar Suisse Telefon: Quellenstrasse 31, Postfach 2228, 8031 Zürich KÄMPFEN FÜR GLOBALE FAIRNESS Wir kämpfen für faire Arbeit, demokratische Mitbestimmung und soziale Gerechtigkeit weltweit. In über 60 Projekten auf vier Kontinenten setzen wir Solidarität in die Tat um. Im Auftrag unserer Spenderinnen und Spender beseitigen wir auf weitsichtige und unerschrockene Weise Missstände und eröffnen benachteiligten Menschen neue Perspektiven und Möglichkeiten. Spendenkonto Solidar Suisse: Weitere Informationen zu Solidar Suisse und seinen Programmen finden Sie unter

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