vom 19. November 2012
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- Julius Adenauer
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1 Hochschule für Musik und Theater Rostock Studien- und Fachprüfungsordnung Fachstudium Musik Studien- und Fachprüfungsordnung für das Fachstudium Musik der Lehrämter an Gymnasien, an Regionalschulen, an Grundschulen sowie Sonderpädagogik an der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 19. November 2012 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 208, 211) sowie dem Gesetz über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerbildungsgesetz - LehbildG M-V) vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 391) hat die Hochschule für Musik und Theater Rostock folgende Studien- und Fachprüfungsordnung als Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich Ziel des Studiums Regelstudienzeit Eingangsvoraussetzungen Studienbeginn Unterrichtsanspruch Reihenfolge der Module Studienfachberatung Benotung von Modulen Fachstudium Musik für das Lehramt an Gymnasien Fachstudium Musik für das Lehramt an Regionalschulen Fachstudium Musik für das Lehramt an Grundschulen Fachstudium Musik mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung für das Lehramt an Grundschulen Vertiefungsfach Elementare Musikpädagogik im Rahmen des Lehramts an Grundschulen Fachstudium Musik für das Lehramt Sonderpädagogik Studienverlaufspläne Übergangsregelung Inkrafttreten Anlage: Modulbeschreibungen... 17
2 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Fachprüfungsordnung beschreibt den Verlauf und das Ziel des Lehramtsstudiums im Fach Musik. Darüber hinaus enthält sie die Prüfungs- und Verfahrensbestimmungen für alle Modulprüfungen in den Lehramtsstudiengängen. Sie basiert auf der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 20. November Zum Regelungsbereich gehören auch die Modulbeschreibungen, die als Anlage beigefügt sind. (2) Das Studium des Faches Musik wird im Rahmen der Lehramtsstudiengänge mit weiteren in 6 des Lehrerbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Studienfächern kombiniert. Das Studium dieser weiteren Fächer erfolgt in Kooperation mit der Universität Rostock. Die fachspezifischen Regelungen samt Modulbeschreibungen für die weiteren Fächer folgen daher der Rahmenprüfungsordnung für die Lehrämter der Universität Rostock. Sie ergänzen die Regelungen dieser Studien- und Fachprüfungsordnung und haben Vorrang, soweit sie das Studium der weiteren Fächer betreffen. 2 Ziel des Studiums Das Lehramtsstudium im Fach Musik zielt auf künstlerisch und wissenschaftlich fundierte, musikpädagogische Kompetenz. Es befähigt die Absolventinnen und Absolventen, musikalische Bildungsprozesse im Berufsfeld Schule fachlich, didaktisch und pädagogisch angemessen zu organisieren. Das Studium gliedert sich in drei große Lernfelder: die musikalisch-künstlerische Praxis (Musik gestalten), die theoretisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung (Musik erschließen) und die Erörterung und Erprobung von Aspekten des Musiklehrens und -lernens (Musik vermitteln). Die im Einzelnen zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten richten sich nach der Lehrerprüfungsverordnung (LehrPrVO) und dem dortigen Fachanhang. Das Studium ermöglicht den Studierenden, Musik künstlerisch anspruchsvoll zum Klingen zu bringen bzw. sich der Musik mithilfe anderer künstlerischer Ausdrucksformen zu nähern (ästhetische Gestaltungsfähigkeit), Musik differenziert wahrzunehmen, zu analysieren und zu interpretieren (ästhetische Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit), Musik in ihrem jeweiligen gesellschaftlich-kulturellen Kontext zu verstehen (musikkulturelle Kompetenz), Musik auf methodisch angemessene und abwechslungsreiche Weise sachgerecht, schülerorientiert und motivierend zu unterrichten (musikpädagogische Vermittlungsfähigkeit). Um der Vielfalt und Vielschichtigkeit musikalischer Ausdrucksformen gerecht zu werden, umfasst das Studienangebot neben abendländischer Kunstmusik und Avantgarde auch die Musiken anderer Kulturen, darunter die Bereiche Jazz, Rock und Pop, sowie Musik in funktionalen Kontexten. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Regionalschulen. Für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt Sonderpädagogik beträgt die Regelstudienzeit 9 Semester. 4 Eingangsvoraussetzungen Das Studium des Faches Musik in den verschiedenen Lehrämtern setzt künstlerische Fähigkeiten voraus, die im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt werden. Die Anforderungen ergeben sich aus der Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik und Theater Rostock in der jeweils geltenden Fassung. 2
3 5 Studienbeginn Das Studium kann jeweils nur zum Wintersemester und zum Sommersemester aufgenommen werden. 6 Unterrichtsanspruch Der Anspruch auf Einzel- und Gruppenunterricht in den künstlerischen Fächern beschränkt sich grundsätzlich auf die im Studienverlaufsplan angegebenen Semester. Auf Antrag können Studierende in Ausnahmefällen über den Anspruch hinaus Unterricht erhalten, wenn sie die Gründe, wegen derer sie die verfehlt haben, nicht zu vertreten haben und ausreichend Lehrkapazität zur Verfügung steht. 7 Reihenfolge der Module Die Reihenfolge der Module ergibt sich aus den Studienverlaufsplänen für die einzelnen Lehrämter. 8 Studienfachberatung Für die lehramtsspezifische Fachberatung der Studierenden stehen die Professoren für Musikpädagogik zur Verfügung. 9 Benotung von Modulen In den Lehramtsstudiengängen wird mindestens die Hälfte aller Module mit differenzierten Noten bewertet. 10 Fachstudium Musik für das Lehramt an Gymnasien (1) Zum planmäßigen Studium des Faches Musik für das Lehramt an Gymnasien sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 120 Leistungspunkten einschließlich der Fachdidaktik (15 Leistungspunkte) zu erbringen. Dazu sind ausschließlich Pflichtmodule zu belegen. Die zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Studienverlaufsplan unter 16 Absatz 1 zu entnehmen. Die Orientierung am Studienverlaufsplan ermöglicht die Einhaltung der Regelstudienzeit. (2) Module des Fachstudiums Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Künstlerisches Kernfach I benotet praktische Prüfung Künstlerisches Kernfach II unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerisches Kernfach Prüfungsmodul Staatsexamen praktische Prüfung Künstlerische Beifächer I unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerische Beifächer II benotet praktische Prüfung Vokalensemble benotet praktische Prüfung Instrumentalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Musiktheorie I benotet Klausur + mündliche Prüfung Musiktheorie II unbenotet Hausarbeit Musikwissenschaft I benotet Klausur Musikwissenschaft II unbenotet Referat 3
4 Musikwissenschaft III benotet Musiktheorie/Musikwissenschaft Prüfungsmodul benotet, Staatsexamen (3) Module der Fachdidaktik zwei Hausarbeiten (eine davon benotet) Klausur () + mündliche Prüfung (StEx) Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Musikpädagogik I benotet Portfolio Musikpädagogik II unbenotet Lehrprobenentwurf Musikpädagogik III benotet Hausarbeit Musikpädagogik Prüfungsmodul Staatsexamen mündliche Prüfung (4) Berechnung der aggregierten Modulnote für das Fachstudium Modulbezeichnung Faktor Künstlerisches Kernfach I x 2 Künstlerische Beifächer II x 2 Vokalensemble x 1 Musiktheorie I x 1 Musikwissenschaft I x 1 Musikwissenschaft III x 1 Musiktheorie/Musikwissenschaft Prüfungsmodul x 1 Die Summe der faktorisierten Modulnoten wird durch neun geteilt. (5) In die Berechnung der aggregierten Modulnote für die Fachdidaktik gehen die Noten der beiden bewerteten Module gleichgewichtig ein. Zusammen mit der aggregierten Modulnote für die Fachdidaktik im anderen allgemeinbildenden Fach wird die Gesamtnote für den Bereich Fachdidaktik gebildet. Dabei fließen die beiden Fachdidaktik-Modulnoten zu gleichen Teilen ein. 11 Fachstudium Musik für das Lehramt an Regionalschulen (1) Zum planmäßigen Studium des Faches Musik für das Lehramt an Regionalschulen sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 105 Leistungspunkten einschließlich der Fachdidaktik (15 Leistungspunkte) zu erbringen. Dazu sind ausschließlich Pflichtmodule zu belegen. Die zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Studienverlaufsplan unter 16 Absatz 2 zu entnehmen. Die Orientierung am Studienverlaufsplan ermöglicht die Einhaltung der Regelstudienzeit. (2) Module des Fachstudiums Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Künstlerisches Kernfach I benotet praktische Prüfung Künstlerisches Kernfach II unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerisches Kernfach Prüfungsmodul Staatsexamen praktische Prüfung Künstlerische Beifächer I unbenotet Lernstandsgutachten 4
5 Künstlerische Beifächer II benotet praktische Prüfung Vokalensemble benotet praktische Prüfung Instrumentalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Musiktheorie I benotet Klausur + mündliche Prüfung Musiktheorie II unbenotet Hausarbeit Musikwissenschaft I benotet Klausur Musikwissenschaft II unbenotet Referat Musikwissenschaft III benotet Musiktheorie/Musikwissenschaft Prüfungsmodul (3) Module der Fachdidaktik benotet, Staatsexamen zwei Hausarbeiten (eine davon benotet) Klausur () + mündliche Prüfung (StEx) Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Musikpädagogik I benotet Portfolio Musikpädagogik II unbenotet Lehrprobenentwurf Musikpädagogik III benotet Hausarbeit Musikpädagogik Prüfungsmodul Staatsexamen mündliche Prüfung (4) Berechnung der aggregierten Modulnote für das Fach Modulbezeichnung Faktor Künstlerisches Kernfach I x 2 Künstlerische Beifächer II x 2 Vokalensemble x 1 Musiktheorie I x 1 Musikwissenschaft I x 1 Musikwissenschaft III x 1 Musiktheorie/Musikwissenschaft Prüfungsmodul x 1 Die Summe der faktorisierten Modulnoten wird durch neun geteilt. (5) In die Berechnung der aggregierten Modulnote für die Fachdidaktik gehen die Noten der beiden bewerteten Module gleichgewichtig ein. Zusammen mit der aggregierten Modulnote für die Fachdidaktik im anderen allgemeinbildenden Fach wird die Gesamtnote für den Bereich Fachdidaktik gebildet. Dabei fließen die beiden Fachdidaktik-Modulnoten zu gleichen Teilen ein. 12 Fachstudium Musik für das Lehramt an Grundschulen (1) Zum planmäßigen Studium des Faches Musik für das Lehramt an Grundschulen sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 36 Leistungspunkten einschließlich der Fachdidaktik (11 Leistungspunkte) und der Staatsexamensprüfung (3 Leistungspunkte) zu erbringen. Dazu sind ausschließlich Pflichtmodule zu belegen. Die 5
6 zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Studienverlaufsplan unter 16 Absatz 3 zu entnehmen. Die Orientierung am Studienverlaufsplan ermöglicht die Einhaltung der Regelstudienzeit. (2) Module des Fachstudiums Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Gesang benotet Gesangsstunde Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrenspiel benotet Unterrichtsstunde Vokalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Musiktheoretische Grundlagen benotet Portfolio + Präsentation Musikwissenschaft I benotet Klausur Musikwissenschaft II unbenotet Referat (3) Module der Fachdidaktik Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Musikpädagogik I benotet Portfolio Musikpädagogische Praxis benotet Lehrprobenentwurf (4) Bei der Berechnung der aggregierten Modulnote für das Grundschulfach gehen die Noten der bewerteten fachlichen und fachdidaktischen Module gleichrangig ein. (5) Staatsexamensprüfung (3 LP): Im 9. Semester des Fachstudiums Musik für das Lehramt an Grundschulen absolvieren die Studierenden eine Staatsexamensprüfung im Umfang von 3 Leistungspunkten. Dieser Prüfungsteil findet in Form einer musikpraktischen Ensembleleitungsprüfung mit schriftlicher Planung und anschließendem Kolloquium statt. 13 Fachstudium Musik mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung für das Lehramt an Grundschulen (1) Zum planmäßigen Studium des Faches Musik mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung für das Lehramt an Grundschulen sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 72 Leistungspunkten einschließlich der Fachdidaktik (11 Leistungspunkte) und der Staatsexamensprüfungen (6 Leistungspunkte) zu erbringen. Dazu sind ausschließlich Pflichtmodule zu belegen. Die zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Studienverlaufsplan unter 16 Absatz 4 zu entnehmen. Die Orientierung am Studienverlaufsplan ermöglicht die Einhaltung der Regelstudienzeit. (2) Module des Fachstudiums Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Künstlerisches Kernfach I benotet praktische Prüfung Künstlerisches Kernfach II unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerische Beifächer I unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerische Beifächer II benotet praktische Prüfung Vokalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Instrumentalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Musiktheorie mit Werkanalyse benotet Klausur + mündliche Prüfung 6
7 Musikwissenschaft I benotet Klausur Musikwissenschaft II unbenotet Referat Musikwissenschaft III benotet zwei Hausarbeiten (eine benotet) (3) Module der Fachdidaktik Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Musikpädagogik I benotet Portfolio Musikpädagogische Praxis benotet Lehrprobenentwurf + Hausarbeit (eine Leistung benotet) (4) Berechnung der Vornote für das Grundschulfach mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung Modulbezeichnung Faktor Künstlerisches Kernfach I x 2 Künstlerische Beifächer II x 2 Musiktheorie mit Werkanalyse x 1 Musikwissenschaft I x 1 Musikwissenschaft III x 1 Musikpädagogik I x 1 Musikpädagogische Praxis x 1 Die Summe der faktorisierten Modulnoten wird durch neun geteilt. Die aggregierte Modulnote geht im Stellenwert von zwei Grundschulfächern in die Staatsexamensvornote ein. (5) Staatsexamensprüfungen (6 LP): Im 9. Semester des Fachstudiums Musik mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung für das Lehramt an Grundschulen absolvieren die Studierenden zwei Staatsexamensprüfungen im Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten: eine künstlerische Präsentationsprüfung mit Kolloquium (3 LP) sowie eine musikpraktische Ensembleleitungsprüfung mit schriftlicher Planung und Kolloquium (3 LP). 14 Vertiefungsfach Elementare Musikpädagogik im Rahmen des Lehramts an Grundschulen (1) Zum planmäßigen Studium des Vertiefungsfaches Elementare Musikpädagogik im Rahmen des Lehramts an Grundschulen sind zusätzlich zum Grundschulfach Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 36 Leistungspunkten einschließlich der Staatsexamensprüfung (3 Leistungspunkte) zu erbringen. Dazu sind ausschließlich Pflichtmodule zu belegen. Die zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Studienverlaufsplan unter 16 Absatz 5 zu entnehmen. Die Orientierung am Studienverlaufsplan ermöglicht die Einhaltung der Regelstudienzeit. Die benoteten Module gehen gemäß Rahmenprüfungsordnung in die Berechnung der aggregierten Modulnote ein. (2) Module der Elementaren Musikpädagogik Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Elementare Musikpädagogik I benotet Portfolio Elementare Musikpädagogik II unbenotet praktische Gruppenprüfung 7
8 Elementare Musikpädagogik III benotet Lehrprobe Elementare Musikpädagogik IV benotet Projektbericht (3) Bei der Berechnung der aggregierten Modulnote gehen die Noten der drei bewerteten Module gleichgewichtig ein. (4) Staatsexamensprüfung (3 LP): Im 9. Semester des Vertiefungsfachstudiums Musik im Rahmen des Lehramts an Grundschulen absolvieren die Studierenden eine Staatsexamensprüfung im Umfang von 3 Leistungspunkten. Dieser Prüfungsteil findet in Form einer mündlichen Präsentationsprüfung statt, in der ein Projekt der Elementaren Musikpädagogik anhand eines Fallbeispiels entwickelt werden soll. 15 Fachstudium Musik für das Lehramt Sonderpädagogik (1) Zum planmäßigen Studium des Faches Musik für das Lehramt Sonderpädagogik sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 62 Leistungspunkten einschließlich der Fachdidaktik (13 Leistungspunkte) und der Staatsexamensprüfungen (6 Leistungspunkte) zu erbringen. Dazu sind ausschließlich Pflichtmodule zu belegen. Die zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Studienverlaufsplan unter 16 Absatz 6 zu entnehmen. Die Orientierung am Studienverlaufsplan ermöglicht die Einhaltung der Regelstudienzeit. Die benoteten Module gehen gemäß Rahmenprüfungsordnung in die Berechnung der aggregierten Modulnote ein. (2) Module des Fachstudiums Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Künstlerisches Kernfach I benotet praktische Prüfung Künstlerisches Kernfach II unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerische Beifächer I unbenotet Lernstandsgutachten Künstlerische Beifächer II benotet praktische Prüfung Vokalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Instrumentalensemble unbenotet Lernstandsgutachten Musiktheoretische Grundlagen benotet Portfolio + Präsentation Musikwissenschaft I benotet Klausur Musikwissenschaft II unbenotet zwei Hausarbeiten (eine benotet) (3) Module der Fachdidaktik Bezeichnung Sem. LP Abschluss Prüfungsform Musikpädagogik I benotet Portfolio Musiktherapie unbenotet schriftliche Selbstreflexion Musikpädagogische Praxis benotet Lehrprobenentwurf + Hausarbeit (eine Leistung benotet) (4) Berechnung der Vornote für das Grundschulfach mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung Modulbezeichnung Faktor Künstlerisches Kernfach I x 2 Künstlerische Beifächer II x 2 8
9 Musiktheoretische Grundlagen x 1 Musikwissenschaft I x 1 Musikpädagogik I x 1 Musikpädagogische Praxis x 1 Die Summe der faktorisierten Modulnoten wird durch acht geteilt. (5) Staatsexamensprüfungen (6 LP): Im 9. Semester des Fachstudiums Musik für das Lehramt Sonderpädagogik absolvieren die Studierenden zwei Staatsexamensprüfungen im Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten: eine künstlerische Präsentationsprüfung mit Kolloquium (3 LP) sowie eine musikpraktische Ensembleleitungsprüfung mit schriftlicher Planung und Kolloquium (3 LP). 9
10 16 Studienverlaufspläne (1) Musik für das Lehramt an Gymnasien (120 Leistungspunkte) Sem. Musik gestalten Musik erschließen Musik vermitteln Kernfach Beifächer Ensemble Musiktheorie Musikwissenschaft Musikpädagogik LP 1. Kernfach (2) Gesang (1) Klavier (1) Chor (1) Chorleitung (1) 2. Kernfach (2) Gesang (1) Klavier (1) Chor (1) Chorleitung (1) 3. Kernfach (2) Gesang (2) Klavier (2) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) 4. Kernfach (2) Gesang (2) Klavier (2) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Tonsatz, Gehörbildung (2) Tonsatz, Gehörbildung (2) Tonsatz, Gehörbildung (2) Tonsatz, Gehörbildung (2) Musiktheorie Jazz/Rock/Pop (1) Instrumentenkunde (1) Musikgeschichte (1) Einführung (2) 11 Musikkulturen (1) Methodenseminar (2) 11 Medienseminar (1) 13 SPÜ (2) + Sprecherziehung (1) Kernfach (2) Gesang (2) Klavier (2) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Ensemble (1) Leitung (1) Einführung (2) Einführung (2) Kernfach (2) Gesang (2) Klavier (2) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Ensemble (1) Leitung (1) Analyse (2) Musikwissenschaft (2) Kernfach (4) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Analyse (2) Musikwissenschaft (2) Theorieseminar (2) Kernfach (4) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Analyse (2) Musikwissenschaft (2) Fachdidaktik (2) Kernfach + Korrepetition (9) Examenskolloquium und Prüfung (3) Examenskolloquium Examenskolloquium Prüfung (3) Prüfung (3) 6 10
11 (2) Musik für das Lehramt an Regionalschulen (105 Leistungspunkte) Sem. Musik gestalten Musik erschließen Musik vermitteln Kernfach Beifächer Ensemble Musiktheorie Musikwissenschaft Musikpädagogik LP 1. Kernfach (2) Gesang (1) Klavier (1) Chor (1) Chorleitung (1) 2. Kernfach (2) Gesang (1) Klavier (1) Chor (1) Chorleitung (1) 3. Kernfach (2) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) 4. Kernfach (2) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Tonsatz, Gehörbildung (2) Tonsatz, Gehörbildung (2) Tonsatz, Gehörbildung (2) Tonsatz, Gehörbildung (2) Musiktheorie Jazz/Rock/Pop (1) Instrumentenkunde (1) Musikgeschichte (1) Einführung (2) 11 Musikkulturen (1) Methodenseminar (2) 11 Medienseminar (1) 10 SPÜ (2) + Sprecherziehung (1) Kernfach (2) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Ensemble (1) Leitung (1) Einführung (2) Einführung (2) Kernfach (2) Gesang (2) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Ensemble (1) Leitung (1) Analyse (2) Musikwissenschaft (2) Kernfach (4) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Analyse (2) Musikwissenschaft (2) Theorieseminar (2) Kernfach (4) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Analyse (2) Musikwissenschaft (2) Fachdidaktik (2) Kernfach + Korrepetition (8) Examenskolloquium und Prüfung (3) Examenskolloquium Examenskolloquium Prüfung (3) Prüfung (3) 6 11
12 (3) Musik für das Lehramt an Grundschulen (36 Leistungspunkte) Sem. Musik gestalten Musik erschließen Musik vermitteln Gesang Schulpraktisches Klavier-/Gitarrespiel Ensemble Musikwissenschaft Musiktheorie Musikpädagogik LP 1. Gesang (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) Einführung FD (2) 4 2. Gesang (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) Methodenseminar FD (2) 4 3. Gesang (1) Schulpraktisches Klavier-/Gitarrespiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Musikgeschichte (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) 6 4. Gesang (1) Schulpraktisches Klavier-/Gitarrespiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Musikkulturen (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) 6 5. Schulpraktisches Klavier-/Gitarrespiel (1) Einführung (2) 3 6. Schulpraktisches Klavier-/Gitarrespiel (1) Musikwissenschaft (2) 3 7. Angewandtes Arrangement (1) SPÜ (2) + Sprecherziehung (1) 4 8. Angewandtes Arrangement (1) Fachdidaktik (2) 3 9. Ensembleleitungsprüfung mit schriftlicher Planung und Kolloquium (3) 3 12
13 (4) Musik mit künstlerisch-wissenschaftlicher Vertiefung für das Lehramt an Grundschulen (72 Leistungspunkte) Sem. Musik gestalten Musik erschließen Musik vermitteln Kernfach Beifächer Ensemble Musikwissenschaft Musiktheorie Musikpädagogik LP 1. Kernfach (1) Gesang (1) Klavier (1) Tonsatz, Gehörbildung (1) Einführung Werkanalyse (1) Einführung (2) 7 2. Kernfach (1) Gesang (1) Klavier (1) Tonsatz, Gehörbildung (1) Formenlehre (1) Methodenseminar (2) 7 3. Kernfach (1) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Musikgeschichte (1) Tonsatz, Gehörbildung (2) Instrumentenkunde (1) 9 4. Kernfach (1) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Musikkulturen (1) Tonsatz, Gehörbildung (2) Musiktheorie Jazz/Rock/Pop (1) 9 5. Kernfach (1) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Ensemble (1) Leitung (1) Einführung (2) 7 6. Kernfach (1) Gesang (2) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Ensemble (1) Leitung (1) Musikwissenschaft (2) 8 7. Kernfach (2) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Musikwissenschaft (2) Angewandtes Arrangement (1) SPÜ (2) + Sprecherziehung (1) 8. Kernfach (3) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Musikwissenschaft (2) Angewandtes Arrangement (1) Fachdidaktik (2) künstlerische Präsentation mit Kolloquium (3) musikpraktische Ensembleleitungsprüfung mit schriftlicher Planung und Kolloquium (3)
14 (5) Vertiefungsfach Elementare Musikpädagogik im Rahmen des Lehramts an Grundschulen (zusätzlich 36 Leistungspunkte) Sem. Elementare Musikpädagogik LP 1. Einführung EMP (2) Einführung in die Theaterpädagogik (1) 3 2. Sozialpsychologie (2) Rhythmik I (1) 3 3. EMP Didaktik und Methodik I (3) EMP Liedbegleitung und Ensemblespiel (2) Regulatives Musiktraining (1) 6 4. EMP Didaktik und Methodik II (3) EMP Konzeptionen (1) EMP Orientierungspraktikum (2) 6 5. Rhythmik II (1) EMP Unterrichtspraktikum (2) 3 6. Kinder- und Gruppentänze (2) Kinderstimmbildung (1) 3 7. Künstlerisches Bühnenprojekt (4) Klassenmusizieren (2) 6 8. Sozialmusiktherapie (1) Unterrichtspraxis Weltmusik (2) 3 9. mündliche Präsentation: EMP-Projekt anhand eines Fallbeispiels entwickeln (3) 3 14
15 (6) Musik für das Lehramt Sonderpädagogik (62 Leistungspunkte) Sem. Musik gestalten Musik erschließen Musik vermitteln Kernfach Beifächer Ensemble Musikwissenschaft Musiktheorie Fachdidaktik LP 1. Kernfach (1) Gesang (1) Klavier (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) Einführung (2) 6 2. Kernfach (1) Gesang (1) Klavier (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) Methodenseminar (2) 6 3. Kernfach (1) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Musikgeschichte (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) 7 4. Kernfach (1) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Chor (1) Chorleitung (1) Musikkulturen (1) Musiktheoretische Grundlagen (1) 7 5. Kernfach (1) Gesang (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Ensemble (1) Leitung (1) Einführung (2) Regulatives Musiktraining (1) 8 6. Kernfach (1) Gesang (2) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Ensemble (1) Leitung (1) Musikwissenschaft (2) Sozialmusiktherapie (1) 9 7. Kernfach (1) Schulpraktisches Klavierspiel (1) Angewandtes Arrangement (1) SPÜ (2) + Sprecherziehung (1) 6 8. Kernfach (2) Schulpraktisches Klavierspiel (2) Angewandtes Arrangement (1) Fachdidaktik (2) 7 9. künstlerische Präsentation mit Kolloquium (3) musikpraktische Ensembleleitungsprüfung mit schriftlicher Planung und Kolloquium (3) 6 15
16 17 Übergangsregelung (1) Diese Studien- und Fachprüfungsordnung gilt für alle Studierende, die nach dem Inkrafttreten in einen der Lehramtsstudiengänge an der Hochschule für Musik und Theater Rostock immatrikuliert werden. (2) Diese Ordnung gilt auch für Studierende, die zum Sommersemester 2012 oder Wintersemester 2012/13 in einen der Lehramtsstudiengänge an der Hochschule für Musik und Theater Rostock immatrikuliert wurden, sofern die Immatrikulation an der Universität Rostock im Erst- bzw. Zweitfach zum Wintersemester 2012/13 erfolgte. Die Abschlussbezeichnungen werden entsprechend den Schulformen angepasst. (3) Studierende, die das Studium an der Hochschule für Musik und Theater Rostock und an der Universität Rostock im Sommersemester 2012 oder davor begonnen haben, beenden es nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen. (4) Das modularisierte Lehrangebot wird, beginnend mit dem Wintersemester 2012/13, schrittweise eingeführt. Ein Studien- und Prüfungsangebot nach Maßgabe der bisher geltenden Bestimmungen wird letztmalig zum Sommersemester 2018 angeboten. 18 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik und Theater Rostock, der im Benehmen mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung erfolgt ist, vom 10. Oktober 2012 und 7. November 2012 und der Genehmigung durch das Rektorat vom 13. November Rostock, den 19. November 2012 Die Rektorin der Hochschule für Musik und Theater Rostock Dr. Susanne Winnacker 16
17 Anlage: Modulbeschreibungen Künstlerisches Kernfach I Leistungspunkte Lehramt Gymnasium: 8 Lehramt Regionalschule: 8 Lehramt Grundschule mit künstl.-wiss. Vertiefungsfach: 4 Lehramt Sonderpädagogik: 4 Institutssprecher grundlagenorientiert Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik vier Semester Die künstlerische Identität beginnt sich herauszubilden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten entwickeln die Studierenden ihr instrumentales bzw. vokales Können weiter und erwerben Kenntnisse des Repertoires in seiner stilistischen Vielfalt. Die Studierenden sind in der Lage, neue Werke selbstständig einzustudieren. Werke unterschiedlicher Gattungen und Stile instrumental- bzw. vokaltechnische Fähigkeiten Wege zur künstlerischen Ausdrucksfähigkeit Kernfach Einzelunterricht 4 x 1 8 (Gym, RS) 4 (GS, SP) 240 Stunden 120 Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht praktische Prüfung (15 Minuten) benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 16. Juli
18 Künstlerisches Kernfach II Leistungspunkte Lehramt Gymnasium: 12 Lehramt Regionalschule: 12 Lehramt Grundschule mit künstl.-wiss. Vertiefungsfach: 7 Lehramt Sonderpädagogik: 5 Institutssprecher Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik abgeschlossenes Modul Künstlerisches Kernfach I vier Semester Die Studierenden vervollkommnen ihre instrumentalen bzw. vokalen Fähigkeiten und finden zu individuellem künstlerischem Ausdruck. Ihre Repertoirekenntnis wächst. Sie sind in der Lage, ein dramaturgisch schlüssiges Programm mit Werken verschiedener Epochen zusammenzustellen und stilgerecht darzubieten. Ausweitung des Repertoires Differenzierung der künstlerischen Ausdrucksfähigkeit Kenntnis historisch adäquater Interpretationsansätze Kernfach Einzelunterricht 4 x 1 4 x 1 4 x 1 12 (Gym, RS) 7 (GS) 5 (SP) 360 Stunden 180 Stunden 150 Stunden regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht Lernstandsgutachten unbenotet Datum der letzten Änderung 28. Juni
19 Künstlerische Beifächer I (Gymnasium) Leistungspunkte 14 Prof. Stephan Imorde grundlagenorientiert Lehramt Gymnasium vier Semester Die Studierenden agieren musikalisch vielseitig. Sie sind versiert im Umgang mit ihrer Stimme und mit dem Klavier. Sie begleiten den eigenen Gesang am Klavier und sind in der Lage, Lieder und Songs unterschiedlicher Genres vom Klavier aus einzustudieren. Werden instrumentalpraktische Kurse belegt (siehe Fußnote), erwerben die Studierenden anstelle von Gesang oder Klavier Basiskompetenzen in der Handhabung eines weiteren Instruments. Grundlagen der Gesangs- und Klaviertechnik Grundlagen der Interpretation Erwerb von Grundfertigkeiten auf weiteren Instrumenten, wenn Gesang oder Klavier als künstlerisches Kernfach gewählt wird Erarbeitung von Liedern und Songs (vokal und instrumental), Grundlagen der Klavierimprovisation Lehrveranstaltung* Veranstaltungsform SWS Leistungspunkte Arbeitsaufwand Gesang Einzelunterricht 4 x Stunden Klavier Einzelunterricht 4 x Stunden Schulpraktisches Klavierspiel Einzelunterricht 2 x Stunden regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht Lernstandsgutachten unbenotet Datum der letzten Änderung 25. November 2014 * Wenn Gesang, Klavier oder Schulpraktisches Klavierspiel als Kernfach gewählt wird, belegen die Studierenden stattdessen instrumentalpraktische Kurse. Die instrumentalpraktischen Kurse werden in Form von Kleingruppenunterricht durchgeführt und schließen ohne Prüfung ab. 19
20 Künstlerische Beifächer II (Gymnasium) Leistungspunkte 16 Philip Peter Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium abgeschlossenes Modul Künstlerische Beifächer I vier Semester Die Studierenden sind souverän im Umgang mit ihrer eigenen Stimme und auf die stimmlichen Anforderungen des Musikunterrichts eingestellt. Ihr Klavierspiel ist im Hinblick auf spätere Unterrichtsbelange voll entwickelt. Gleichzeitig erwerben die Studierenden eine hohe Kompetenz im schulpraktischen Klavierspiel, die sich an den Bedürfnissen der musikpädagogischen Praxis orientiert. Werden instrumentalpraktische Kurse belegt (siehe Fußnote), wird die technische/stilistische Sicherheit in einem weiteren Instrument ausgebaut. Erweiterung der Gesangs- und Klaviertechnik historisch differenzierte Interpretationsansätze Erwerb von Grundfertigkeiten auf einem zusätzlichen Instrument, wenn Gesang oder Klavier als künstlerisches Kernfach gewählt wird stilistisch unterschiedliche Klavierbegleitmuster und Arrangements, Transkriptionen, Partiturspiel, vertiefte Klavierimprovisation Lehrveranstaltung* Veranstaltungsform SWS Leistungspunkte Arbeitsaufwand Gesang Einzelunterricht 2 x Stunden Klavier Einzelunterricht 2 x Stunden Schulpraktisches Klavierspiel Einzelunterricht 4 x Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht praktische Prüfungen (15 Minuten) in allen drei Fächern, die jeweils mit der Note 4,0 oder besser bestanden werden müssen benotet (Modulnote = Mittelwert der beiden besten Noten) gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 25. November 2014 * Wenn Gesang, Klavier oder Schulpraktisches Klavierspiel als Kernfach gewählt wird, belegen die Studierenden stattdessen instrumentalpraktische Kurse. Die instrumentalpraktischen Kurse werden in Form von Kleingruppenunterricht durchgeführt und schließen ohne Prüfung ab. In diesem Fall errechnet sich die Modulnote aus dem Mittelwert der beiden verbleibenden Prüfungen, die jeweils mit der Note 4,0 oder besser bestanden werden müssen. 20
21 Künstlerische Beifächer I Leistungspunkte 8 Prof. Stephan Imorde grundlagenorientiert Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule mit künstl.-wissenschaftl. Vertiefungsfach Lehramt Sonderpädagogik vier Semester Die Studierenden agieren musikalisch vielseitig. Sie sind versiert im Umgang mit ihrer Stimme und mit dem Klavier. Sie begleiten den eigenen Gesang am Klavier und sind in der Lage, Lieder und Songs unterschiedlicher Genres vom Klavier aus einzustudieren. Werden instrumentalpraktische Kurse belegt (siehe Fußnote), erwerben die Studierenden anstelle von Gesang oder Klavier Basiskompetenzen in der Handhabung eines weiteren Instruments. Grundlagen der Gesangs- und Klaviertechnik Grundlagen der Interpretation Erwerb von Grundfertigkeiten auf weiteren Instrumenten, wenn Gesang oder Klavier als künstlerisches Kernfach gewählt wird Erarbeitung von Liedern und Songs (vokal und instrumental), Grundlagen der Klavierimprovisation Lehrveranstaltung* Veranstaltungsform SWS Leistungspunkte Arbeitsaufwand Gesang Einzelunterricht 4 x Stunden Klavier Einzelunterricht 2 x Stunden Schulpraktisches Klavierspiel Einzelunterricht 2 x Stunden regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht Lernstandsgutachten unbenotet Datum der letzten Änderung 25. November 2014 * Wenn Gesang, Klavier oder Schulpraktisches Klavierspiel als Kernfach gewählt wird, belegen die Studierenden stattdessen instrumentalpraktische Kurse. Die instrumentalpraktischen Kurse werden in Form von Kleingruppenunterricht durchgeführt und schließen ohne Prüfung ab. 21
22 Künstlerische Beifächer II Leistungspunkte 8 Philip Peter Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule mit künstl.-wissenschaftl. Vertiefungsfach Lehramt Sonderpädagogik abgeschlossenes Modul Künstlerische Beifächer I vier Semester Die Studierenden sind souverän im Umgang mit der eigenen Stimme und auf die stimmlichen Anforderungen im Musikunterricht eingestellt. Sie sind kompetent in verschiedenen Bereichen des schulpraktischen Klavierspiels, die sich an den Bedürfnissen der musikpädagogischen Praxis orientieren. Werden instrumentalpraktische Kurse (siehe Fußnote) belegt, kommen Basiskompetenzen in der Handhabung eines weiteren Instruments hinzu. Erweiterung der Gesangstechnik historisch differenzierte Interpretationsansätze Erwerb von Grundfähigkeiten auf einem zusätzlichen Instrument, wenn Gesang als künstlerisches Kernfach gewählt wird stilistisch unterschiedliche Klavierbegleitmuster und Arrangements, Transkriptionen, Partiturspiel, vertiefte Klavierimprovisation Lehrveranstaltung* Veranstaltungsform SWS Leistungspunkte Arbeitsaufwand Gesang Einzelunterricht 2 x Stunden Schulpraktisches Klavierspiel Einzelunterricht 4 x Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht praktische Prüfungen (15 Minuten) in beiden Fächern, die jeweils mit der Note 4,0 oder besser bestanden werden müssen benotet (Modulnote = Mittelwert der beiden Noten) gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 25. November 2014 * Wenn Gesang oder Schulpraktisches Klavierspiel als Kernfach gewählt wird, belegen die Studierenden stattdessen instrumentalpraktische Kurse. Die instrumentalpraktischen Kurse werden in Form von Kleingruppenunterricht durchgeführt und schließen ohne Prüfung ab. In diesem Fall muss die verbleibende Prüfung im Gesang bzw. Schulpraktischen Klavierspiel mit der Note 4,0 oder besser bestanden werden. Die Prüfungsnote gilt dann zugleich als note. 22
23 Gesang (Grundschule) Leistungspunkte 4 n.n. grundlagenorientiert Lehramt Grundschule vier Semester Die Studierenden haben Sicherheit im Umgang mit der eigenen Singstimme erworben und sind auf die stimmlichen Anforderungen des Musikunterrichts vorbereitet. Gesangstechniken Grundlagen der Interpretation Stimmeinsatz im Musikunterricht Gesang Einzelunterricht 4 x Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht Gesangsstunde benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 28. Juni
24 Schulpraktisches Klavier-/Gitarrenspiel (Grundschule) Leistungspunkte 4 Philip Peter grundlagenorientiert Lehramt Grundschule vier Semester Die Studierenden begleiten ihren Gesang mit dem Klavier oder mit der Gitarre und können Lieder und Songs unterschiedlicher Genres vom Instrument aus einstudieren. Akkordspiel und einfache Begleitmuster Erarbeitung von Liedern und Songs (vokal und instrumental) Grundlagen der Improvisation Schulpraktisches Klavierspiel oder Einzelunterricht 4 x Stunden Gitarrenspiel Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht praktische Prüfung (20 Minuten) benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 28. Juni
25 Vokalensemble (Gymnasium, Regionalschule) Leistungspunkte 8 Prof. Dagmar Gatz grundlagenorientiert Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule vier Semester Durch die Mitwirkung im Chor und die Übertragung dieser Erfahrung auf die Anleitung von Vokalensembles erwerben die Studierenden Grundlagen für die musikpädagogische Arbeit mit Schulchören. Erarbeitung von Chorsätzen verschiedener Epochen Dirigiertechnik Probenmethodik Chor Gruppenunterricht 4 x Stunden Chorleitung Gruppenunterricht 4 x Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Gruppenunterricht praktische Prüfung (30 Minuten) benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 28. Juni
26 Vokalensemble (Grundschule, Sonderpädagogik) Leistungspunkte 4 Prof. Dagmar Gatz grundlagenorientiert Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik zwei Semester Durch die Mitwirkung im Chor und die Übertragung dieser Erfahrung auf die Anleitung von Vokalensembles erwerben die Studierenden Grundlagen für die musikpädagogische Arbeit mit Schulchören. Erarbeitung von Chorsätzen Dirigiertechnik Probenmethodik Chor Gruppenunterricht 2 x Stunden Chorleitung Gruppenunterricht 2 x Stunden regelmäßige Teilnahme am Gruppenunterricht Lernstandsgutachten unbenotet Datum der letzten Änderung 28. Juni
27 Instrumentalensemble Leistungspunkte 4 Prof. Dr. Oliver Krämer weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Sonderpädagogik Lehramt Grundschule mit künstl.-wissenschaftl. Vertiefungsfach zwei Semester Die Studierenden leiten Ensembles unterschiedlicher Instrumentalbesetzungen sicher an und erarbeiten stilistisch vielfältige Programme methodisch versiert. ensemblespezifische Repertoirekenntnis und Probenmethodik Anfertigung eigener Arrangements Entwicklung eigener Gestaltungsansätze musikadäquate Fach- und Körpersprache Instrumentalensemble Gruppenunterricht 2 x Stunden Ensembleleitung Gruppenunterricht 2 x Stunden regelmäßige Teilnahme am Gruppenunterricht Lernstandsgutachten unbenotet Datum der letzten Änderung 28. Juni
28 Musiktheorie I Leistungspunkte 10 Dr. Jan Philipp Sprick grundlagenorientiert Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule vier Semester Die Studierenden beherrschen Grundlagen der Musiktheorie einschließlich des Bereichs Jazz/Rock/Pop und haben Einblick in das Fachgebiet Instrumentenkunde. historische Satztechniken sowie Kompositionsverfahren des 20. Jahrhunderts, harmonische Analyse Hörübungen, klavierpraktische Übungen, Vom-Blatt-Singen, Rhythmusübungen musiktheoretische Grundlagen im Bereich Jazz/Rock/Pop Grundlagen der Instrumentenkunde, Übungen zur Übertragung transponierender Instrumente in klingende Notation Tonsatz/Gehörbildung Gruppenunterricht 4 x Stunden Musiktheorie Jazz/Rock/Pop Seminar Stunden Instrumentenkunde Vorlesung Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Tonsatz: Klausur (300 Minuten) + mündliche Prüfung (30 Minuten) Gehörbildung: Klausur (60 Minuten) + mündliche Prüfung (15 Minuten) benotet (Modulnote = Mittelwert der Prüfungsnoten) gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 16. Juli
29 Musiktheorie II Leistungspunkte 8 Dr. Jan Philipp Sprick Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule abgeschlossenes Modul Musiktheorie I vier Semester Die Studierenden kennen Verfahren der musikalischen Analyse und verfügen über Grundlagen der Formenlehre. Bei musik- und höranalytischen Aufgabenstellungen wenden sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen Tonsatz und Gehörbildung an. Analyseverfahren für Musik vom Mittelalter bis zur Gegenwart Anwendungserprobungen an didaktisch geeigneten, schulrelevanten Beispielen aus allen Epochen und Stilbereichen selbstständige Formanalysen Einführung Seminar Stunden Analyse mit Schwerpunkt Höranalyse Seminar Stunden Analyse mit Schwerpunkt 20. Jh. Seminar Stunden Wahlobligate Analyse Seminar Stunden regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen schriftliche Hausarbeit (15 Seiten) unbenotet Datum der letzten Änderung 28. Juni
30 Musiktheorie mit Werkanalyse Leistungspunkte 10 Dr. Jan Philipp Sprick grundlagenorientiert Lehramt Grundschule mit künstl.-wissenschaftl. Vertiefungsfach vier Semester Die Studierenden beherrschen Grundlagen der Musiktheorie einschließlich des Bereichs Jazz/Rock/Pop und haben Einblick in die Fachgebiete Instrumentenkunde und Analyse. einfache Tonsatzarbeiten, Kompositionsverfahren des 20. Jahrhunderts Hörübungen, klavierpraktische Übungen, Vom-Blatt-Singen, Rhythmusübungen Grundlagen der musikalischen Analyse musiktheoretische Grundlagen im Bereich Jazz/Rock/Pop Grundlagen der Instrumentenkunde, Übungen zur Übertragung transponierender Instrumente in klingende Notation Tonsatz/Gehörbildung Gruppenunterricht 4 x Stunden Einführung in die Analyse Vorlesung Stunden Formenlehre Vorlesung Stunden Musiktheorie Jazz/Rock/Pop Seminar Stunden Instrumentenkunde Vorlesung Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Tonsatz: Klausur (300 Minuten) + mündliche Prüfung (20 Minuten) Gehörbildung: Klausur (60 Minuten) + mündliche Prüfung (15 Minuten) benotet (Modulnote = Mittelwert der Prüfungsnoten) gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 16. Juli
31 Musiktheoretische Grundlagen Leistungspunkte 4 Dr. Jan Philipp Sprick grundlagenorientiert Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik vier Semester Die Studierenden verfügen über solide Grundkenntnisse der musikalischen Elementarlehre. Grundlagen der Melodie-, Harmonie- und Rhythmuslehre Liedharmonisierung Hörübungen, klavierpraktische Übungen, Vom-Blatt-Singen, Rhythmusübungen Musiktheoretische Grundlagen Gruppenunterricht 4 x Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme am Unterricht Portfolio und mündliche Präsentation (15 Minuten) benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 28. Juni
32 Musikwissenschaft I Leistungspunkte 2 Prof. Dr. Hartmut Möller grundlagenorientiert Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik zwei Semester Die Studierenden haben Einsicht in die Vielstimmigkeit von Musikgeschichte(n) und in die Vielfalt an Musiken der Welt. Sie sind in der Lage, Querverbindungen zwischen Epochen, Stilen und Werken im Bereich der Kunst- und Popularmusik sowie der traditionellen Musiken der Welt mithilfe von Kenntnissen fachgeschichtlicher Entwicklungen, Theorien und Methoden der historischen Musikwissenschaft und Ethnomusikologie zu erkennen. Überblick über westliche Musikgeschichte(n) von der Antike bis zur Gegenwart im globalen Kontext exemplarische Beispiele: Komponisten, Stile und Werke im historischen, sozialen, ästhetischen und aufführungspraktischen Kontext Überblick über verschiedene Musikkulturen der Welt kulturanthropologische Fragestellungen an Musik Weltmusik im Kontext von Globalisierung und Musikindustrie Musikgeschichte Vorlesung Stunden Musikkulturen Vorlesung Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Klausur (60 Minuten) benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 16. Juli
33 Musikwissenschaft II Leistungspunkte 4 Prof. Dr. Hartmut Möller Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik abgeschlossenes Modul Musikwissenschaft I zwei Semester Die Studierenden verfügen über Fähigkeiten und Methoden, komplexe musikhistorische und -kulturelle Zusammenhänge auf dem aktuellen Forschungsstand kritisch zu untersuchen und selbstständig fachübergreifende Fragestellungen zu entwickeln. Überblick über die Arbeitsbereiche der Musikwissenschaft: Geschichte, Grundlagen, Methoden, Theorien und Anwendungsbereiche Diskurse über Interpretation und Darstellung von Epochen, Mentalitäten, Orten, Institutionen, Kompositionen und Stilen aktuelle musik- und kulturwissenschaftliche Methodendiskussionen kritische Reflexion von Hermeneutik und Biographik kulturwissenschaftliche Fragestellungen an Musiken der Welt Einführung Seminar Stunden Musikwissenschaft Seminar Stunden regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Referat in einem der beiden Seminare (20 Minuten) unbenotet Datum der letzten Änderung 28. Juni
34 Musikwissenschaft III Leistungspunkte 4 Prof. Dr. Hartmut Möller Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule mit künstl.-wiss. Vertiefungsfach abgeschlossenes Modul Musikwissenschaft II zwei Semester Die Studierenden haben sich mit verschiedenen Teildisziplinen der Musikwissenschaft auseinandergesetzt und in Bezug auf Themen ihrer Wahl ein Spezialwissen erworben. Sie sind in der Lage, unterschiedliche musikwissenschaftliche Fragestellungen im kultur- und ideengeschichtlichen Kontext eigenständig und wissenschaftlich reflektiert zu bearbeiten. Auseinandersetzung mit verschiedenen Teildisziplinen der Musikwissenschaft Anwendung fachspezifischer und kulturwissenschaftlicher Methoden Ethnomusikologie Seminar Stunden Historische Musikwissenschaft Seminar Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme an den Seminaren schriftliche Hausarbeit in beiden Seminaren (jeweils 15 Seiten) benotet (eine der beiden Hausarbeiten nach Wahl der Studierenden) gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 28. Juni
35 Musikpädagogik I Leistungspunkte 4 Prof. Dr. Oliver Krämer grundlagenorientiert Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule Lehramt Grundschule Lehramt Sonderpädagogik zwei Semester Die Studierenden vollziehen den Perspektivwechsel vom Lerner zum Lehrer. Sie beginnen mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Schulerfahrungen und setzen sich mit Anforderungen des musikpädagogischen Studiums und des späteren Berufs auseinander. Die Studierenden beginnen mit dem Aufbau eines musikpädagogisch vielfältigen Handlungsrepertoires und sind hinsichtlich der Methoden und Materialien des Musikunterrichts grundlegend orientiert. Biografiearbeit im Hinblick auf eigene Lernerfahrungen und Lehrervorbilder Grundfragen musikalischer Bildung Ziele, Inhalte und Methoden des Musikunterrichts Musikpädagogik als Praxis und Wissenschaft Überblick über verschiedene Umgangsweisen mit Musik Einführungsseminar Seminar Stunden Methodenseminar Seminar Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Portfolio (15 Seiten) und kommentierte Bibliografie (10 Seiten) Mittelwert der beiden Zensuren gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 28. Juni
36 Musikpädagogik II Leistungspunkte 4 Prof. Dr. Oliver Krämer Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule abgeschlossenes Modul Musikpädagogik I zwei Semester Die Studierenden sind in der Lage, Musikunterricht am Gymnasium selbstständig zu planen und eigenverantwortlich durchzuführen. Sie verfügen über verschiedene Methoden zur Beobachtung und Auswertung von Unterricht und sind sich ihrer Rolle im musikpädagogischen Berufsfeld und den damit verbundenen Anforderungen bewusst. Vor der Klasse agieren sie stimmlich sicher und setzen Medien zur Unterstützung ihres Lernanliegens adäquat ein. Mediennutzung bei der Unterrichtsvorbereitung und im Unterricht Erarbeitung thematisch zusammenhängender Unterrichtsreihen eigenverantwortliche Durchführung von Musikunterricht bewusster Einsatz körperlicher Ausdrucksmittel (Stimme, Mimik, Gestik, Position im Raum) Verfahren der Beobachtung, Auswertung und Nachbesprechung von Unterricht Medienseminar Seminar Stunden Schulpraktische Übungen Seminar Stunden Sprecherziehung Einzelunterricht Stunden regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen schriftlicher Unterrichtsentwurf mit Reflexion (15 Seiten) unbenotet Datum der letzten Änderung 28. Juni
37 Musikpädagogik III Leistungspunkte 4 Prof. Dr. Oliver Krämer Teilnahmevoraussetzungen weiterführend Lehramt Gymnasium Lehramt Regionalschule abgeschlossenes Modul Musikpädagogik II zwei Semester Die Studierenden haben sich mit aktuellen musikpädagogischen Fragestellungen auseinandergesetzt und Kenntnisse der Fachgeschichte erworben. Sie sind mit verschiedenen musikpädagogischen Positionen und Konzeptionen vertraut und können in der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Theoriemodellen einen eigenen Standpunkt für ihr künftiges musikpädagogisches Handeln bestimmen. Die Studierenden kennen wissenschaftliche Arbeitsformen und können komplexe Gedankengänge schriftlich sicher darstellen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, innerhalb der Musikpädagogik eigene Interessenschwerpunkte zu definieren und ihnen motiviert nachzugehen. fachspezifische Fragestellungen, Theorien, Positionen und Konzeptionen der Musikpädagogik in Geschichte und Gegenwart Entwicklung eigener Fragestellungen, Hypothesen und Positionen Vertiefung musikpädagogischer Interessen durch selbstständige Themenwahl sachgerechtes Erfassen, Exzerpieren und Referieren fachwissenschaftlicher Texte Techniken und Standards wissenschaftlichen Schreibens Theorieseminar Seminar Stunden Fachdidaktik Seminar Stunden Regelprüfungstermin regelmäßige Teilnahme an den Seminaren schriftliche Hausarbeit (20 Seiten) benotet gemäß Rahmenprüfungsordnung Datum der letzten Änderung 16. Juli
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