Bericht aus der. Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers)
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- Tristan Seidel
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1 Bericht aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) anlässlich der Jahrestagung der AhV am 16./ in Bad Hersfeld
2 Rückblick: BAVers Tagung 2016
3 Nächste Jahrestagung der BAVers
4 Nächste Jahrestagung der BAVers
5 BAVers Vereinsgründung ( e.v. )
6 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Satzung
7 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Satzung
8 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Satzung
9 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Gebührenordnung
10 BAVers Newsletter
11 BAVers Aktuelles (z.b. Flexi-Rente, Änderung KVdR u.ä.)
12 BAVers Aktuelles (z.b. Flexi-Rente, Änderung KVdR u.ä.)
13 Rente i.h.v. BAVers Flexi-Rente Anrechnung von Hinzuverdienst auf Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze 100% Volle Rente 0% Hinzuverdienst Keine Rente Versicherungsamt 13
14 Teilweise EM und Hinzuverdienst
15 Bundessozialministerin Nahles über Versicherungsämter
16 Rechtsgrundlagen (in welchen Gesetzen werden Versicherungsämter erwähnt) Rechtsgrundlagen (in welchen Gesetzen werden Versicherungsämter und Gemeinden i.z.m. Sozialversicherung erwähnt) SGB I 15 Abs. 1 -> Auskunftsstellen bei Gemeinden 16 Abs. 1 -> Antragstellung bei Gemeinden : Artikel 1 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom (BGBl. I S. 1983) 35 Abs. 1 -> Sozialgeheimnis SGB IV 9 -> Beschäftigungsort in Kraft ab > Arten von Versicherungsbehörden In Abs. 1 wurde Satz 2 neu gefasst durch Art. 1 des Melderechts- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes vom (BGBl. I S. 2330), Inkrafttreten: >Versicherungsämter SGB VI 93 -> Aufgaben der Versicherungsämter 148 Abs. 3 -> Datennutzung 150 Abs. 5 -> Dateien bei der Datenstelle 151a SGB 6 i.d.f. des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes HZvNG vom (BGBl. I S. 2167) ist am in Kraft getreten (Art. 25 Abs. 1 HZvNG) Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV- Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG); in Kraft ab a -> Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt SVLFGG (Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) 8 Abs. 1 -> Zusammenarbeit mit Dritten Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes v I 579 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 14 Abs. 1 am in Kraft.
17 Ausätze zur Tätigkeit von Versicherungsämtern und Gemeinden Manfred Schultes: Aufgaben der Gemeinden und Versicherungsämter im Rahmen des Verwaltungsverfahrens der gesetzlichen Rentenversicherung Ingrid Müller-Pasternack: Aufgabenerfüllung durch Versicherungsämter und Gemeinden in Rentenversicherungsangelegenheiten Thomas Wachenfeld: Die Entgegennahme von Anträgen auf Sozialleistungen, insbesondere Rentenanträgen auch eine gesetzliche Aufgabe der Gemeinden Lesenswert: BSG Urteil vom , Aktenzeichen B 13 RJ 37/98 R
18 Quiz für zwischendurch I Mitteldeutschland 1,8% Berlin-Brandenburg 2,4% Nord 3,9% Oldenburg-Bremen 10,3% Braunschweig-Hannover 12,4% Saarland 14,4% Knappschaft-Bahn-See 15,0% Rheinland 16,3% Bund 20,8% Rentenversicherung insgesamt 22,6% Hessen 24,0% Regionalträger insgesamt 24,8% Schwaben 26,0% Rheinland-Pfalz 35,1% Nordbayern 37,4% Bayern Süd 38,4% Westfalen 50,7% Baden-Württemberg 55,2%
19 Quiz für zwischendurch II Schwaben 13,1% Baden-Württemberg 17,3% Bayern Süd 18,9% Rheinland-Pfalz 20,4% Saarland 23,2% Westfalen 24,3% Nordbayern 25,5% Regionalträger insgesamt 38,5% Braunschweig-Hannover 40,5% Rentenversicherung insgesamt 40,8% Knappschaft-Bahn-See 41,3% Hessen 43,3% Bund 43,8% Oldenburg-Bremen 49,6% Rheinland 50,3% Berlin-Brandenburg 54,8% Nord 59,0% Mitteldeutschland 70,9%
20 Quiz für zwischendurch III Schwaben 2,6% Bayern Süd 6,1% Baden-Württemberg 8,4% Nordbayern 8,9% Rheinland 10,1% Rheinland-Pfalz 10,6% Bund 11,1% Westfalen 11,6% Regionalträger insgesamt 12,6% Rentenversicherung insgesamt 12,9% Hessen 13,0% Nord 14,4% Berlin-Brandenburg 14,7% Mitteldeutschland 16,2% Oldenburg-Bremen 19,8% Knappschaft-Bahn-See 25,4% Braunschweig-Hannover 26,5% Saarland 32,7%
21 Versicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Max Baden-Württemberg ,5% ,7% ,1% ,7% ,2% 56,7 Bayern Süd ,5% ,7% ,5% ,2% ,4% 40,5 Berlin-Brandenburg ,7% ,3% ,4% ,6% ,4% 2,7 Braunschweig-Hannover ,8% ,3% ,7% ,0% ,4% 13,7 Hessen ,8% ,2% ,6% ,7% ,0% 32,8 Mitteldeutschland ,6% ,6% ,7% ,7% ,8% 1,8 Nord ,8% ,5% ,6% ,5% ,9% 4,8 Nordbayern ,3% ,9% ,8% ,6% ,4% 42,3 Oldenburg-Bremen ,8% ,8% ,1% ,3% ,3% 12,3 Rheinland ,9% ,2% ,1% ,4% ,3% 20,1 Rheinland-Pfalz ,9% ,9% ,7% ,9% ,1% 41,9 Saarland ,6% ,3% ,2% ,6% ,4% 19,6 Schwaben ,8% ,3% ,1% ,0% ,0% 26,0 Westfalen ,8% ,4% ,6% ,5% ,7% 60,8 Regionalträger insgesamt ,4% ,8% ,4% ,3% ,8% 27,4 Bund ,8% ,4% ,4% ,0% ,8% 29,8 Knappschaft-Bahn-See ,8% ,9% ,5% ,2% ,0% 16,8 Rentenversicherung insgesamt ,6% ,7% ,7% ,9% ,6% 27,6
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