Gebührentarif - gültig ab 1. Juli 2018
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- Kerstin Hofer
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1 I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen in Papierform 2.1 Umfang bis 24 Seiten 11, Umfang ab 25 Seiten 22,60 3 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen in digitaler Form 10,20 II öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1 Sachverständige 1.1 erstes Sachgebiet 772, jedes weitere Sachgebiet 534, Erneuerung der Bestellung 276, Zusatzgebühr für jede Wiederholung der Überprüfung der besonderen Sachkunde 464, öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Betreuung für die Dauer der 379,50 Erstbestellung 1.6 erneute Bestellung und Betreuung für die Dauer der erneuten Bestellung 269, Rücknahme/Widerruf der öffentlichen Bestellung und Vereidigung 756,00 2 Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und sonstige Handelshilfspersonen 50 % der unter II 1 bezeichnet en III Berufsausbildung und Berufliche Umschulung einschließlich en nach BBiG 1 Eintragung/Zulassung 1.1 Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses 40, Eintragung eines Umschulungsverhältnisses 40, Zulassungsbescheid gemäß 45 BBiG 40,00 2 en 2.1 Berufe mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung Zwischenprüfung 50, Abschlussprüfung 90, Berufe mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil Abschlussprüfung Teil 1 50, Abschlussprüfung Teil 2 90,00 3 en im Auftrag anderer zuständiger Stellen (Amtshilfen) 3.1 Kaufmännische Berufe Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit normalem Aufwand 1) 99, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit erhöhtem Aufwand 2) 277, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit normalem Aufwand 1) 267, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit erhöhtem Aufwand 2) 374, Gewerblich-technische Berufe Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit normalem Aufwand 1) 119, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit erhöhtem Aufwand 2) 377, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit normalem Aufwand 1) 407, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit erhöhtem Aufwand 2) 513,40 4 Wiederholungsprüfung Postanschrift: PF 30 62, Gera info@gera.ihk.de Seite 1 / 5
2 4.1 vollständige Wiederholung der nach III 2. und % je 4.2 teilweise Wiederholung der nach III 2. und 3. 50% je 5 Zulassung von steilnehmern ohne eingetragenes Ausbildungs- oder 40,00 Umschulungsverhältnis (Externen Zulassung) 6 von Zusatzqualifikationen für Auszubildende 6.1 im Rahmen der Abschlussprüfung 45, Fremdsprachen 90,00 7. Berufsspezifische saufwendungen sind in den sgebühren nach III. nicht enthalten und sind vom Anmeldenden zu tragen IV Fortbildungsprüfungen 1 Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung 40,00 2 Fortbildungsprüfungen, die nach steilen gegliedert sind 135,00 je steil 3 Fortbildungsprüfungen, die nicht nach steilen gegliedert sind 270,00 4 Schreibtechnische en 4.1 Maschinelle Texterstellung 35, Stenotypie, Phonotypie 60,00 5 Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 5.1 gesamt 130, Nur schriftlicher Teil 65, Nur praktischer Teil 65,00 6 Wiederholungsprüfungen 6.1 Komplettwiederholung je nach. steil wie IV.2.bis IV Teilwiederholungen 50 % je bzw. steil wie IV.2. bis IV.5 7 Zusatzqualifikation zu Fortbildungsprüfungen 110,00 8 Beifügung einer englisch- oder französischsprachigen Zeugnisübersetzung 25,00 gemäß 56 Abs. 1 BBiG für Abschlüsse nach 54 BBiG 9 Fortbildungsspezifische saufwendungen trägt der Anmeldende zusätzlich zu den nach IV. 10 Bescheinigung über die Befreiung von en oder steilen 45,00 V Zweitschriften von szeugnissen, Urkunden und sonstigen 25,20 Nachweisen der IHK VI Fach- und Sachkundeprüfungen und sonstige Nachweise im Gewerberecht 1 Sachkundeprüfung Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln 60,60 2 Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz 164,30 3 Fachkundeprüfung nach dem Personenbeförderungsgesetz 3.1 Fachkundeprüfung für Personenverkehr mit Omnibussen 164, Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr 116,70 4 Nachweise im Bewachungsgewerbe 4.1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gesamt 164, nur mündliche 82,20 Postanschrift: PF 30 62, Gera info@gera.ihk.de Seite 2 / 5
3 4.2 Unterrichtungsverfahren für Selbstständige, Organe von juristischen Personen und 710,60 mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Personen 4.3 Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer 333,90 5 Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im 5.1 Güterkraftverkehr 48, Personenverkehr mit Omnibussen 48, Taxi- und Mietwagenverkehr 32,80 6 Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler 6.1 vollständige in 3 Kategorien (schriftlich und praktisch) 295, vollständige in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch) 260, vollständige in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch) 225, Teilprüfung in 3 Kategorien (schriftlich) 234, Teilprüfung in 2 Kategorien (schriftlich) 199, Teilprüfung in 1 Kategorie (schriftlich) 164, Teilprüfung (praktisch) 132,00 Für die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung oder an einer Spezifischen Sachkundeprüfung gemäß 5 FinVermV entstehen in Abhängigkeit von der sform (Vollprüfung oder Teilprüfung) und der Anzahl der zu absolvierenden Kategorien die gleichen wie unter VI 6.1 bis Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler 7.1 Vollständige (schriftlich und praktisch) 248, Teilprüfung (schriftlich) 193, Teilprüfung (praktisch) 124,40 Für die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung oder an einer Spezifischen Sachkundeprüfung gemäß 5 ImmVermV entstehen in Abhängigkeit von der sform (Vollprüfung oder Teilprüfung) die gleichen wie unter VI 7.1 bis 7.2. VII Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten 1 Gefahrgutfahrer 1.1 Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen für den ersten Lehrgangsbaustein 260, für jeden weiteren angemeldeten Lehrgangsbaustein 131, Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn und ohne wesentliche Änderungen 50 % der gem. Nr u wesentliche Modifikationen und Anerkennung 51, von Gefahrgutfahrern und Ausstellung von Bescheinigungen (ADR-Cards) Durchführung einer beim Schulungsveranstalter im Rahmen der 60,20 Gefahrgutfahrerausbildung und Ausstellung einer Erstbescheinigung oder eines Nachtrages (ADR- 44,60 Card) 1.5 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung (ADR-Card) 38,60 2 Gefahrgutbeauftragte 2.1 Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen Anerkennung eines Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger 644, Anerkennung eines Lehrgangs für jeden weiteren Verkehrsträger 252, Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn und jeweils 50 % der gem. Nrn und Zustimmung bei wesentlichen Modifikationen des Lehrgangs 51,80 Postanschrift: PF 30 62, Gera info@gera.ihk.de Seite 3 / 5
4 2.2 und Ausstellung des EU-Schulungsnachweises 122,80 VIII en nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz 1 Grundqualifikation - Theorie - Regelprüfung 206,90 2 Grundqualifikation - Theorie - Quereinsteiger 176,80 3 Grundqualifikation - Theorie - Umsteiger 154,40 4 Grundqualifikation - Praxis - Regelprüfung 830,80 5 Grundqualifikation - Praxis - Quereinsteiger 830,80 6 Grundqualifikation - Praxis - Umsteiger 673,30 7 Beschleunigte Grundqualifikation - Regelprüfung 118,60 8 Beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger 111,60 9 beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger 106,00 IX nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung 2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 36,40 57,40 X Vermittlerregister 1 Versicherungsvermittler/ -berater 1.1 Erteilung oder Versagung der Erlaubnis 252, Befreiung oder Versagung der Befreiung von der Erlaubnispflicht für 168,00 produktakzessorische Versicherungsvermittler 1.3 Eintragung ins Vermittlerregister 45, Anordnung einer aus besonderem Anlass 266, Ergänzung im Vermittlerregister über die Tätigkeit in anderen Staaten, je Staat 24, Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung 336, Wechsel der Tätigkeitsart (Statuswechsel) 56, Eintragung leitende Angestellte ins Vermittlerregister 35,00 2 Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater 2.1 Eintragung ins Vermittlerregister 88, Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister 35,00 3 Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater 3.1 Eintragung ins Vermittlerregister 88, Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister 35,00 XI EMAS-Register Aufgaben nach der EMAS-VO (VO 1221/09/EG) und dem Umweltauditgesetz 1 erstmalige Eintragung und Erweiterung 1.1 der Voraussetzungen zur erstmaligen Eintragung einer Organisation mit einem Standort 1.2 erstmalige Eintragung jedes weiteren Standortes mit abweichender Organisationsstruktur oder Behördenzuständigkeit 1.3 der Voraussetzungen zur erstmaligen Eintragung eines zusätzlichen Standortes einer registrierten Organisation (Erweiterung) 2 Bestehende Registrierung 2.1 der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Eintragung einer Organisation mit einem Standort (Revalidierung) 2.2 der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Eintragung jedes weiteren Standortes mit abweichender Organisationsstruktur 3 der Voraussetzungen für die Streichung einer Eintragung mit vorübergehender Aussetzung der Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Umweltrecht 581,70 126,00 399,00 287,70 84,00 210,00 Postanschrift: PF 30 62, Gera info@gera.ihk.de Seite 4 / 5
5 XII Gleichstellung anerkannter Abschlüsse nach Artikel 37 Einigungsvertrag und 44,80 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz XIII Sonstige, Fälligkeit, Rücktritt 1 Einleitung der Beitreibung 51,00 2 Fälligkeit, Rücktritt von en in der Berufsausbildung und Beruflichen Umschulung gemäß III Die nach III 1.1 bis 1.3 werden nach Eintragung und Antritt der Ausbildung bzw. Umschulung fällig. Die Gebühr nach III 5 wird mit dem Zulassungsbescheid fällig. Die nach III 2 bis 4 werden mit Einladung zur fällig. Bei einem Rücktritt von der nach Einladung, aber vor dem ersten stag, werden 50% der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK. 3 Fälligkeit, Rücktritt bei Fortbildungsprüfungen gemäß IV, Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren gemäß VI 1 bis 4 sowie 6 und 7 sowie en nach VIII. Die Gebühr nach IV 1 wird mit dem Zulassungsbescheid fällig. Die Gebühr nach IV 2 bis 4, VI 1 bis 4 sowie 6 und 7 und VIII wird mit Einladung zur / zum / Unterrichtungsverfahren fällig. Bei einem Rücktritt von der / dem Unterrichtungsverfahren nach Einladung, aber vor dem ersten stag / Unterrichtungstag, werden 50% der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK. Kategorien en: 1) en mit normalem Aufwand - en in herkömmlicher Art mit schriftlichen Aufgabenstellungen und mündlicher/praktischer - en in rein programmierter Form. 2) en mit erhöhtem Aufwand - en mit erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben in schriftlicher sowie praktischer bzw. betriebssituativer, bei der die Aufgabeneigenerstellung für kundenorientierte sgespräche auf der Grundlage typischer betrieblicher Arbeitssituationen notwendig sind - en in Form von betrieblichen Aufträgen/Projektarbeiten, Wahlqualifikationen, gestreckte Abschlussprüfung u. ä - schriftliche en mit einem erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben und teilweise hohem Eigenerstellungs- und Korrekturaufwand - praktische en mit hohem Eigenerstellungsaufwand. Berufsspezifische bzw. fortbildungsspezifische saufwendungen sind z.b. Materialkosten, Kosten für Geräte- und Maschinennutzung etc. Postanschrift: PF 30 62, Gera info@gera.ihk.de Seite 5 / 5
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