IHK-Gebührenordnung Gebührentarif

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1 IHK-Gebührenordnung Gebührentarif Auszug aus den Rechtsgrundlagen der IHK zu Lübeck (Stand: 1. März 2016) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Fackenburger Allee 2, Lübeck Tel.: (04 51) Fax: (04 51) Ansprechpartner: Joseph Scharfenberger Recht und Steuern Tel.: (04 51) Fax: (04 51)

2 Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck über die Änderung und Neufassung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat in ihrer Sitzung am 01. März 2016 gem. 4 Satz 2 Ziff. 2 i.v.m. 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) beschlossen, den Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, zuletzt geändert und neu gefasst am , wie folgt zu ändern: I. Der Gebührentarif wird geändert und wie folgt gefasst: Nr. Gebührentatbestand Tarif 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen online > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.2 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im gewerblichen Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen online > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.3 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im IT Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen online > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.4 Auflösung von Ausbildungsverhältnissen Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses vor Beginn oder während der Probezeit entfällt die Gebühr Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit erfolgt eine anteilige Erstattung der Gebühr: > vor der Anmeldung zur Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt eine Erstattung in Höhe von: nach Ziffer 1.1. nach Ziffer 1.2. bzw der Betreuungsgebühr. > vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 erfolgt eine Erstattung in Höhe von: nach Ziffer 1.1. nach Ziffer 1.2. bzw der Betreuungsgebühr. (Bereits verauslagte Aufwendungen für Prüfungsaufgaben und materialien werden ggf. gesondert berechnet.) 250, ,00 320,00 310,00 390,00 320,00 310,00 390,00 160,00 230,00 60,00 80,

3 1.5 Wiederholungsprüfungen sowie für eine zweite oder jede weitere Stufenprüfung 50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3 200,00 sowie 45 Abs. 2 und 3 BbiG 1.7 Prüfung von Zusatzqualifikationen 60,00 *Zusätzliche Aufwendungen für Prüfungsmaterialien werden ggf. gesondert berechnet. 2.0 Berufliche Fort- und Weiterbildungsgebühren 2.1 Meisterprüfungen Industriemeister 720, Meister im Gastgewerbe 550, Baumaschinenmeister unbesetzt Sonstige Fachmeister 720, Fachwirteprüfungen Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO Medienfachwirt unbesetzt 2.3 Sonstige Fort- und Weiterbildungen Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 460, Diätkoch unbesetzt Baumaschinenführer unbesetzt Taucher 460, Bilanzbuchhalter 720, Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 150, Geprüfter Betriebswirt/Technischer Betriebswirt 720, IT-Weiterbildungsprüfung 620, Sonstige Weiterbildungsprüfung 520, Fremdsprachenprüfungen 470, Netzmonteur unbesetzt Fachhauswirtschafter unbesetzt Aus- und Weiterbildungspädagoge 630, Berufspädagoge 570, Wiederholungsprüfungen im Fort- und Weiterbildungsbereich 50 % der Gebühr 2.5 Prüfung von Zusatzqualifikationen 60, Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung** Ausstellung von Zertifikaten 70,00 30,00 ** Bereits verauslagte Aufwendungen für Prüfungsaufgaben und materialien werden ggf. gesondert berechnet 41 45

4 3.0 Sonstige Prüfungsgebühren 3.1 Prüfung nach dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz Güterkraftverkehr 160, unbesetzt Taxi- und Mietwagenverkehr 120, Gebühr für die Prüfung eines Antrages und/oder Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund > Anerkennung leitender Tätigkeit > Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen 30, Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Sachkundeprüfung nach 5 a BewachV 170, Wiederholung der mündlichen Prüfung 70, Spezifische Sachkundeprüfung nach 13c Abs. 2 GewO 80, Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil 35, Unterrichtung und deren Nachweis nach der BewachV für Personen nach 1 Abs. 2 Nr. 1 3 für Personen nach 1 Abs. 2 Nr ,00 400, Ergänzende Unterrichtung nach 13c Abs. 2 GewO 288,00 24stündige Unterrichtung Bewachungspersonal Ergänzende Unterrichtung nach 13c Abs. 2 GewO 637,50 50stündige Unterrichtung Bewachungsunternehmer Ergänzende Unterrichtung nach 13c Abs. 3 GewO 312,00 24stündige Unterrichtung Bewachungspersonal Ergänzende Unterrichtung nach 13c Abs. 3 GewO 650,00 50stündige Unterrichtung Bewachungsunternehmer 3.3 Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz Unterrichtung 80, Ausstellung einer Bescheinigung über die Freistellung 30,00 vom Unterrichtungsverfahren Einzelunterrichtung nach dem Gaststättengesetz 250, Prüfung zum Nachweis der besonderen Sachkenntnis im Einzelhandel 60,00 freiverkäuflicher Arzneimittel ( 50 II ArzneimittelG) 3.5 Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Grundqualifikation (theoretischer Teil) 180, Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 150, Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 125, Grundqualifikation (praktischer Teil) 1.220, Grundqualifikation Quereinsteiger (praktischer Teil) 1.220, Grundqualifikation Umsteiger (praktischer Teil) 990, beschleunigte Grundqualifikation (theoretischer Teil) 120, beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 102, beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 90, Sachkundeprüfung nach TRGS 523/Schädlingsbekämpfung unbesetzt 42 45

5 4.0 Bescheinigungen und Beglaubigungen 4.1 Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsbescheinigungen, für jedes Dokument mit allen Durch- und Abschriften 4.2 Ausfertigung von Carnets > für IHK-zugehörige Unternehmen > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 4.3 Carnet Regulierungs- und Reklamierungsgebühr > für IHK-zugehörige Unternehmen > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 10,00 80,00 80, Beglaubigung von Abschriften 12, sonstige Bescheinigungen und Bestätigungen sowie sonstige schriftliche Auskünfte 50, Freistellung für die Prüfung bei einer anderen IHK 30, unbesetzt 5.0 Sachverständigenwesen 5.1 Antrag auf Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Anerkennung von Sachverständigen nach 18 BBodSchG (ausschließlich Siegel) 5.2 Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Wieder-Anerkennung von Sachverständigen nach 18 BBodSchG 6.0 Lehrgänge gem. 6 Abs.11 GGVS unbesetzt unbesetzt 800,00 400, unbesetzt 6.4 unbesetzt 6.5 Lehrgangsabschlussprüfung 70, Lehrgänge/Prüfungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 7.1 unbesetzt 7.2 unbesetzt 7.3 unbesetzt 7.4 Prüfungsgebühren Grundprüfung 175, Verlängerungsprüfung 110, Versicherungsvermittler und Versicherungsberater 8.1 Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren für produktakzessorische Vermittler 170, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 160, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 100, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) innerhalb von sechs 50,00 Monaten Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) nach sechs Monaten 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 120,

6 8.2 Register Aufnahme in das Register 45, Erweiterung Registrierung auf andere EU Staaten, je Staat 50, Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 50, Schriftliche Auskunft aus dem Register 20, unbesetzt 9.0 Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater, Honorar-Finanzanlagenberater 9.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien) Erweiterung der bestehenden Erlaubnis innerhalb von sechs Monaten 200, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 190, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 100, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 120, Register Aufnahme in das Register 45, Aufnahme von Mitarbeitern in das Register 60, Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 50, Schriftliche Auskunft aus dem Register 20, Makler, Bauträger/Baubetreuer und Darlehensvermittler 10.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren (unabhängig vom Umfang) 180, Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis innerhalb von sechs Monaten 120, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 170, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 100, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb sechs Monaten 90, Immobiliardarlehensvermittler 11.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren Vereinfachtes Verfahren (Umtausch) 170, Ablehnende Entscheidungen im Erlaubnisverfahren 190, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 100, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 120, Register Aufnahme in das Register 45, Aufnahme von Mitarbeitern in das Register 60, Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 50, Schriftliche Auskunft aus dem Register 20, Erweiterung der Registrierung auf andere EU-Staaten, 50,

7 12.0 Sonstige Gebühren 12.1 Mahnungen und Beitreibungen Anmahnen von Beiträgen und Gebühren 10, Beitreibungen von Beiträgen und Gebühren 30, Unbesetzt 12.3 Zweitschriften von Bescheinigungen und Prüfungsdokumenten, Ersatzausstellungen von Dokumenten, Ersatzausstellung einer Erlaubnis 12.4 sonstige ablehnende Widerspruchsentscheidungen gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 1.0 und , gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos , gegen Entscheidungen nach Pos , gegen Entscheidungen nach Pos , unbesetzt 12.6 unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen nach Anmeldung: volle Gebühr 12.7 Fertigung von Kopien bei Akteneinsicht in eigene Prüfungsunterlagen je Kopie 0, Versand von Kopien aus Prüfungsunterlagen (zusätzlich zur Gebühr nach Pos. 11.7) 10,00 zzgl. Porto II. Die Satzungsänderungen und die Neufassung treten am 19. April 2016 in Kraft

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