Gebührentarif IHK Karlsruhe
|
|
- Emilia Bayer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A. Absatzwirtschaft Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition 2. Sachkundeprüfung für Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln a) Kostenpauschale für unentschuldigt ausbleibenden Prüfling b) Gleichwertigkeitsbescheinigung zwecks Freistellung von der Sachkundeprüfung B. Außenwirtschaft / International 1. Ausstellung eines Zollpassierscheins insb. Carnet ATA 1.1 für Kammerzugehörige (IHK und HWK) 1.2 für Nicht-Kammerzugehörige 75,00 2. Regulierungsgebühr 3. Ausstellung von Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr (Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen usw.) 3.1 für Mitglieder a) nicht-elektronisch 5,00 b) elektronisch 8, für Nicht-Mitglieder a) nicht-elektronisch 7,00 b) elektronisch 10, zusätzliche Gebühr für Kopien 0,50 C. Berufsbildung Berufsausbildung und Umschulung Betreuung a) eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses in gewerblichtechnischen, kaufmännisch-verwandten und DV-orientierten kaufmännischen Ausbildungsberufen b) in sonstigen Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnissen 1 c) eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses bei Fortsetzung der Ausbildung oder Umschulung entweder in einer aufbauenden Stufe (echte Stufenausbildung) oder nach Abschluss einer vorangehenden Berufsausbildung (unechte Stufenausbildung) d) eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses in einem nichtkammerzugehörigen Unternehmen; Zuschlag zu Ziff a) und 1.1. b) Der Zuschlag wird nicht erhoben bei einem selbständigen Verbund oder Verein kammerzugehöriger Unternehmen. Prüfung a) Abschluss- oder Umschulungsprüfung bei Zulassung in besonderen Fällen ( 43 Abs. 2, 45 Abs. 2 und 3 BBiG) 1/ der vollen Gebühr von Ziff. 1.1.a) u. 1.1.b) 1 b) Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 65,00 Seite 1
2 1.3 Bescheinigung a) über Teilnahme an einer zusätzlichen Qualifikation in der Berufsausbildung 75,00 b) Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung nach Ziffer 1.3 a) 35, Zweitschrift - eines Prüfungszeugnisses oder Anerkennungsbescheides 1.5 Erstattung bei a) Auflösung eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses nach Ziffer vor Anmeldung zur Zwischenprüfung 3/ der vollen Gebühr - nach Anmeldung zur Zwischenprüfung vor der Zulassung zur 1/ der vollen Gebühr Abschlussprüfung b) Rücktritt von einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung nach Ziffer 1.2 vor Beginn der Prüfung nach Mitteilung des Prüfungstermins 2/ der vollen Gebühr von Ziff. 1.2.a) 1.6 Annerkennung und Beurteilung ausländischer Prüfungszeugnisse Weiterbildung Kaufmännische Fortbildungsprüfungen Betriebswirt/-in 590, Fachkaufmann/-frau und Fachwirt/-in 4 Vertiefungsteil Finanzberater Basisqualifikation / fachübergreifender Teil (wenn rechtlich eigenständige Prüfung) fachspezifischer Teil (wenn rechtlich eigenständige Prüfung) Sonstige Kaufmännische Fortbildungsprüfungen Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen Pharmareferent/-in Handelsassistent/-in 400, Bilanzbuchhalter Prüfungsteil A Prüfungsteil B Prüfungsteil C Zusatzqualifikation Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards Bilanzbuchhalter Optionale Qualifikation Organisations- und Führungsaufgaben Fremdsprachenprüfungen Fremdsprachenkorrespondent/-in, Sekretariatsteil für Fremdsprachensekretär/-in Übersetzer/-in Fremdsprachensekretär/-in (mit bis zu zwei Fremdsprachen) 500, Schreibtechnische Prüfungen 60, Gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen Meister/-in und Fachmeister/in Basisqualifikation / fachübergreifender Teil (wenn rechtlich eigenständige Prüfung) fachspezifischer Teil (wenn rechtlich eigenständige Prüfung) Seite 2
3 Materialkostenumlagen für die Abschlüsse Küchenmeister/-in, Restaurantmeister/ in, Diätkoch/Diätköchin Sonstige gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen 3 Seite 3
4 IT-Aufstiegsfortbildung Operative Ebene Mitarbeiterführung und Personalmanagement 280, Profilspezifische IT-Fachaufgaben 280, Betriebliche IT-Prozesse Strategische Ebene 590, Ausbildereignungsprüfungen 180, Verwaltungsgebühr bei Rücktritt von einer Fortbildungsprüfung vor Beginn der Prüfung nach Mitteilung des Prüfungstermins 75, nach Beginn der Prüfung 100% der Gebühr 2.9 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung 50% der Gebühr Sonstiges Zweitschrift des Prüfungszeugnisses und Übersetzung eines Zeugnisses mit Ergebnissen 3.2 Bescheinigung für die Befreiung vom Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach AEVO D. Verkehr 1. Fachkundenachweise nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 1.1 Fachkundeprüfung nach dem GüKG 210, Fachkundeprüfung nach dem PBefG 170, Prüfung einer Vortätigkeit 1.4 Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses 40, Umschreibung eines beschränkten Fachkundenachweises 1.6 Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises 2. Schulung für Gefahrgutfahrer/in gemäß Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn/ADR Anerkennung eines Lehrgangs - für den ersten Kurs 500, für jeden weiteren Kurs Wiedererteilung der Anerkennung - für den ersten Kurs für jeden weiteren Kurs Modifikation einer Anerkennung bis Lehrgangsbetreuung je Kurs 2.5 Prüfung für Gefahrgutfahrer/in je Kurs 60, Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung 60, Umschreibung von ADR-Bescheinigungen 60, Gefahrgutbeauftragtenschulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung Anerkennung eines Lehrgangs Seite 4
5 für den ersten Lehrgangsteil 560, für jeden weiteren Lehrgangsteil Wiedererteilung der Anerkennung für den ersten Lehrgangsteil 280, für jeden weiteren Lehrgangsteil 175, Modifikation einer Anerkennung bis Prüfung für Gefahrgutbeauftragte 170, Ausstellen eines Schulungsnachweises ohne Prüfung 3.6 Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises Berufskraftfahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Prüfung beschleunigte Grundqualifikation 135, Prüfung beschleunigte Grundqualifikation für Quereinsteiger Prüfung beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger 115, Theoretische Prüfung Grundqualifikation 205, Praktische Prüfung Grundqualifikation 1.075, Theoretische Prüfung Grundqualifikation für Quereinsteiger 185, Praktische Prüfung Grundqualifikation für Quereinsteiger 1.075, Theoretische Prüfung Grundqualifikation für Umsteiger 165, Praktische Prüfung Grundqualifikation für Umsteiger Ersatzausstellung einer Prüfungsbescheinigung E. Sonstiges 1. Sachverständigenwesen (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, 36 GewO, 7 Gesetz über die IHKn in Ba-Wü) 1.1 Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Bestellung Vereidigung Bearbeitung eines Antrags auf erneute Bestellung 1.4 Bearbeitung eines Antrags auf Erweiterung/Änderung des Sachgebiets Bearbeitung eines Antrags auf Anpassung des Bestellungstenors 1.6 Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung Verwaltungsgebühr bei Prüfung externer Sachverständigenbewerber/-innen 1 2. Ersatzausfertigung eines Prüfungsdokumentes, einer Belehrungs- oder Anerkennungsbescheinigung 3. Zurückweisung eines Rechtsmittels Seite 5
6 4. Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz 70,00 a) Kostenpauschale für unentschuldigt ausbleibende/n Teilnehmer/in b) Gleichwertigkeitsbescheinigung zwecks Freistellung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren 5. Ehrenurkunden a) bei Einzelbestellung b) bei Sammelbestellung von mindestens 10 Urkunden pro Stück 20, Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung Unterrichtung gemäß Bewachungsverordnung Gewerbetreibende Bewachungspersonal Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 2 BewachV pro Unterrichtsstunde 1/80 der Gebühr nach oder 1/40 der Gebühr nach jeweils plus 20% Bearbeitungsgebühr Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 3 BewachV pro Unterrichtsstunde 1/80 der Gebühr nach oder 1/40 der Gebühr nach jeweils plus 30% Bearbeitungsgebühr a) Absage der Teilnahme an der Unterrichtung nach 6.1.1, 6.1.2, oder nach erfolgter Einladung 30% der vollen Gebühr b) unentschuldigtes Fernbleiben von der Unterrichtung nach 6.1.1, 6.1.2, oder volle Gebühr Gleichwertigkeitsbescheinigung zwecks Freistellung vom Unterrichtungsverfahren Sachkundeprüfung gemäß Bewachungsverordnung Gewerbetreibende und Bewachungspersonal Spezifische Sachkundeprüfung nach 5 e Abs. 2 Satz 3 BewachV, gesamt 140,00 (schriftlich und mündlich) Wiederholungsprüfung des mündlichen Prüfungsteils der Sachkundeprüfung nach 50% der vollen Gebühr und Absage der Teilnahme vor dem 5. Werktag vor der Sachkundeprüfung nach oder oder vor der Wiederholungsprüfung nach Absage der Teilnahme ab dem 5. Werktag vor der Sachkundeprüfung nach oder oder der Wiederholungsprüfung nach oder unentschuldigtes Gebühr nach 6.2.1, oder nach Fernbleiben von der Sachkundeprüfung nach oder oder der Wiederholungsprüfung nach Umwelt (Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register führenden Stelle nach Art. 3, 5, 6, 7 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 und des Umwelt-Audit-Gesetzes) 7.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register 2 bis 880, Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das 153,00 bis 880,00 Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 7.3 Prüfung der Voraussetzungen für Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur 75,00 bis 460,00 Vorlage einer neuen Umwelterklärung 7.4 Eintragung nach vorübergehender Aufhebung oder Streichung der Eintragung 75,00 Seite 6
7 7.5 Hat ein Unternehmen eine Mehrzahl von Standorten, kann die Register führende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwandes die in Nr. 1 bis 4 genannten Gebührenrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten Versicherungsvermittler(innen) / Versicherungsberater(innen) Erlaubnis Erlaubniserteilung/Versagung der Erlaubnis 275, Bei gleichzeitiger Beantragung einer Erlaubnis nach 34 f GewO oder 34 h GewO ermäßigt sich die Erlaubnisgebühr auf Ersatzausstellung einer Gewerbeerlaubnis Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis oder der Erlaubnisbefreiung 1 bis Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler(innen) und Versicherungsberater(innen), die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach 34 d oder 34 e Gewerbeordnung erhalten haben (Statuswechsel) Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00 bis Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der 40,00 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Bei gleichzeitiger Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen derselben 70,00 personenbezogenene Änderungen im Rahmen der Erlaubnis nach 34 f GewO oder 34 h GewO ermäßigt sich die Gebühr nach auf Register Aufnahme in das Register bis Änderung im Register Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeige 15,00 bis Ergänzung weiterer EU-Staaten 20,00 pro Staat Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) 280,00 bis 340, Spezifische Sachkundeprüfung nach 4 a Abs. 2 VersVermV 1 bis 280, Wiederholung mündliche Prüfung 70,00 bis Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr auf Bei späterem Rücktritt von oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach bzw bzw Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten bis 500, Finanzanlagenvermittler(innen) /Honorar-Finanzanlagenberater(innen) Erlaubnis nach 34 f GewO / 34 f GewO Erlaubniserteilung/-versagung 275, Bei gleichzeitiger Beantragung einer Erlaubnis nach 34 d GewO oder 34 e GewO ermäßigt sich die Erlaubnisgebühr auf Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach 34 h GewO unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 GewO Erweiterung der bestehenden Erlaubnis um eine oder mehrere Kategorien Seite 7
8 9.1.5 Bei Erweiterung innerhalb von 12 Monaten nach Erlaubniserteilung ermäßigt sich die Gebühr nach auf Reduzierung der bestehenden Erlaubnis um eine oder mehrere Kategorien Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis 150 bis Anforderung des Prüfberichts gem. 24 Abs. 1 FinVermV 50 bis Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermV 100 bis Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20 bis Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Bei gleichzeitiger Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen derselben 70,00 personenbezogenen Änderungen im Rahmen der Erlaubnis nach 34 d GewO oder 34 e GewO ermäßigt sich die Gebühr nach auf Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der 40,00 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Erlaubnisverfahren nach 34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO unter Vorlage der bisherigen 1 Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO Registrierung Registrierung des Erlaubnisinhabers Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung (in einer, zwei oder drei Kategorien; mit und ohne praktische 150 bis 540 Prüfung, spezifische Sachkundeprüfung) Wiederholung praktischer Prüfung 150 bis Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr auf Bei späterem Rücktritt von oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 150 bis Immobiliardarlehensvermittler(innen) /Honorar-Immobiliardarlehensberater(innen) Erlaubnis Erlaubniserteilung/-versagung 275, Bei gleichzeitiger Beantragung einer Erlaubnis nach 34 d GewO, 34 e GewO, 34 f GewO oder 34 h GewO ermäßigt sich die Erlaubnisgebühr auf Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 1 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis Rückruf / Widerruf der Erlaubnis 150,00 bis Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00 bis Überprüfung der Erlaubnisvorraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Bei gleichzeitiger Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen derselben 70, personenbezogenen Änderungen im Rahmen der Erlaubnis nach 34 d GewO, 34 e GewO, 34 f GewO oder 34 h GewO ermäßigt sich die Gebühr nach auf Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen / Beendigung der 40, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Prüfung nach 15 ImmVermV 100,00 bis 400,00 Seite 8
9 Registrierung Registrierung des Erlaubnisinhabers Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung / Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Registrierung einer Zulassung in einem anderen EU- oder EWR-Staat (pro Staat) Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung (mit und ohne praktische Prüfung, spezifische 150,00 bis Sachkundeprüfung) Wiederholung praktische Prüfung 150,00 bis 170, Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr auf Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 150,00 bis 3 Seite 9
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 440,00 1.2 für zwei
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 400,00 1.2 für zwei
MehrGebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.2. Ergänzungsgebühr 1.3 Ausstellung
MehrGebührentatbestand Gebühr
Seite 1/6 Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Stand: 1. September 2017 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben hat
MehrGebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen 50,00 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg
Die IHK informiert: Gebührentarif Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 03. Dezember
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 400,00 1.2 für zwei
MehrGebührentatbestand Gebühr
Seite 1 von 7 Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Stand: 1. Februar 2019 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
der Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 3. Dezember 2002 beschlossen, zuletzt am 24. September 2014 geändert und vom Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg
MehrGebührentarif - Anhang zur Gebührenordnung der. Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken. vom 22. März 2016
entarif - Anhang zur enordnung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Stand 10/2016 vom 22. März 2016 A. Außenhandel 1. Ausstellung eines Carnets ATA 1.1. für Kammerzugehörige 60,00 1.2. für
MehrGebührentarif IHK Karlsruhe
A. Absatzwirtschaft 1. 1.1 Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 21. März 2016 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat am 1. Dezember 2015 folgende Änderung und Ergänzung des entarifs
Mehr8 Gebühren. 2. Bereinigungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet 90,00
Anlage zu 8 Gebührenordnung / Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrieund Handelskammer Rhein-Neckar
MehrGebührentarif ab 1. September 2014
Gebührentarif ab 1. September 2014 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2014 gem. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts
MehrGebührentarif der IHK Reutlingen
entarif der IHK Reutlingen zuletzt geändert am 15.12.2015 Seite 2 1. Außenwirtschaft / International 1.1 Ausstellen eines Carnets 50,00 80,00 Zuschlag für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 50 % 1.2 Regulierung
MehrDer Gebührentarif beruht auf 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein vom
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung vom 07. Dezember 2017 gemäß 3 Abs. 6 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrGebührentarif der IHK Wiesbaden
Gebührentarif der IHK Wiesbaden Tarif Nr. Gebührenpflichtige Leistungen Gebühr 1. Berufsbildung 1.1 Ausbildung und Umschulung 1.1.1 Eintragung, Betreuung und Prüfung in der Berufsausbildung und Umschulung
MehrGebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018
entarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
MehrNichtamtliche Lesefassung. Gebührentarif der. vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007)
Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung vom 1.
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 1. Mai 2018 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat in ihrer Sitzung am 12. März 2018 folgende Änderung des entarifs
Mehr- 1 - Nichtamtliche Lesefassung. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
- 1 - Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs-
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 1. Januar 2019 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat in ihrer Sitzung am 29. November 2018 folgende Änderung des entarifs
MehrGebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2017 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
MehrAnlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif
Anlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrGebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2016 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
Mehr50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3
Gebührentarif in der Fassung vom 1. März 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
MehrGebührenverzeichnis. gültig ab April Gebührentatbestand
Gebührenverzeichnis gültig ab April 2018 Gebührentatbestand 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder
MehrAnlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Limburg 1 Bescheinigungen je Stück 5,00 aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige gebührenfrei) 2 Beglaubigungen von Unterschriften
Mehr3.2.1 ohne Fertigkeitsprüfung 200, mit Fertigkeitsprüfung 300, für kammerzugehörige Unternehmen 50% von 3.1 bzw. 3.2
GEBÜHRENTARIF Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung Tarifnummer Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr 1 Beglaubigungen von Unterschriften auf Handelsrechnungen und Ausstellung von anderen dem Außenwirtschaftsverkehr
MehrGebührenverzeichnis. gültig ab September Regelung für Ziffern sowie 1.1.7: Nicht mitglieder zahlen die doppelte Gebühr.
Gebührenverzeichnis gültig ab September 2014 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder zahlen die doppelte
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung, Stand April 2017)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung, Stand April 2017) Beträge in Euro A. Berufsbildung I. Betreuungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung, zuletzt geändert am
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung, zuletzt geändert am 27.11.2017) Beträge in Euro A. Berufsbildung I. Betreuungsgebühren für Ausbildungs-
MehrGebührentarif. Die nachfolgenden Gebührentatbestände gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem begonnen haben.
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 4. März 1970 (Niedersächsische Wirtschaft 7/70 vom 9. April 1970), zuletzt gändert am 20. September
MehrGebührentarif. Die nachfolgenden Gebührentatbestände gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem begonnen haben.
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 4. März 1970 (Niedersächsische Wirtschaft 7/70 vom 9. April 1970), zuletzt gändert am 5. Dezember 2017
MehrIHK-Gebührenordnung Gebührentarif
IHK-Gebührenordnung Gebührentarif Auszug aus den Rechtsgrundlagen der IHK zu Lübeck (Stand: 1. März 2016) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck Tel.: (04
MehrAnlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg Gebührentarif
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg Gebührentarif Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg hat in ihrer Sitzung vom 04.10.2001 folgende Neufassung
MehrAnlage zur Gebührenordnung
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein hat in der Sitzung vom 23. Juni 2016 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrAnlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss
Stand: 003.08 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrG E B Ü H R E N T A R I F. der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
A 31 G E B Ü H R E N T A R I F der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vom 6. Dezember 1999, zuletzt geändert am 5. Dezember 2016 I. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1. Sachverständige 800,00
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am )
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 27.06.2017) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
MehrAnlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif
Anlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.05.2018 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührentarif der IHK Ostthüringen zu Gera mit Wirkung ab 1. Januar 2019
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat in ihrer Sitzung am 26. September 2018 gemäß 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrAnlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
MehrAnlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2017 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2015 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührenverzeichnis. gültig ab Januar 2017
Gebührenverzeichnis gültig ab Januar 2017 Gebührentatbestand 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder
MehrSatzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 gem. 4 Satz 2 Ziff.
MehrDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 22. November 2012 beschlossen:
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 22. November 2012 beschlossen: 1 Änderung des Gebührentarifes Der Gebührentarif zur Gebührenordnung vom 4. März
MehrGebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Gebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung) Das Plenum der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven hat in seiner Sitzung am
MehrGebührentarif - gültig ab 1. Juli 2018
I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen
MehrGebührentarif der IHK Pfalz Stand:
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Für nicht IHK-Zugehörige wird die doppelte Gebühr der Ziffern 1.1.1 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben. 1.1.1 Eintragung 40,00 1.1.2
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
MehrG e b ü h r e n t a r i f. i.d.f. vom zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
G e b ü h r e n t a r i f i.d.f. vom 21.02.2017 zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vom 05.12.2013 I. Berufsbildung 1. Eintragung, Betreuung, Zwischen- und Abschlussprüfung
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Inhalt A. Berufsbildung... 3 I. Ausbildung... 3 II. Weiterbildung... 4 III. Sonstige Verwaltungsgebühren... 4 B. Sonstige Prüfungen...
MehrGebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Gebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung) Das Plenum der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven hat in seiner Sitzung am
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen. zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen Stand: zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017 Gebührentatbestand Gebühr EURO I Außenhandelsdokumente, Zweitschriften,
MehrGebührentarif - gültig ab 1. Dezember 2016
I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen
MehrGebührentarif - IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Stand: 11.04.2018 - IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Nr. lt. 1 nicht belegt (s. Entgelttarif) 2 Bescheinigungen 2.1 aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige frei) je Stück
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat in ihrer Sitzung
MehrGebührentarif. I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen. III.
Gebührentarif I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen 5,50 Euro 2. Ausstellung und Bereinigung von Carnets 25,00 Euro 3. Ausstellung
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg- Sauerland (Stand: März 2019)
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg- Sauerland (Stand: März 2019) I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gültig ab: 1. Januar 2016
1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gültig ab: 1. Januar 2016 1.1 Sachverständige 1.1.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung
MehrAusfertigung. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Ausfertigung entarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der enordnung) Tarif- enpflichtige Leistung Einheit / Stand: 17.02.2017 letzte Änderung: 17.02.2017 1. Schriftliche Adressauskünfte
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de Veröffentlichungsdatum:
MehrGebührentarif der IHK Ostbrandenburg
www.ihk-ostbrandenburg.de APP entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft
MehrG e b ü h r e n t a r i f
G e b ü h r e n t a r i f Stand: 2/2019 (Anlage zur Gebührenordnung) vom 18.11.1982 (Mitteilungsblatt Nr. 3/1983) zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 05. Dezember 2018 (Mitteilungsblatt
MehrGebührentarif - Anlage zur Gebührenordnung
Gebührentarif - Anlage zur Gebührenordnung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 29. November 2007 gemäß den 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrVI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung
VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vom 05.07.2000 in der Fassung vom 29.11.2016 veröffentlicht in Oldenburgische Wirtschaft 2017 Heft 1 Seite 34 A. Berufsbildung I. Betreuungsgebühren
Mehr- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 14.
- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 14. September 2017 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer
MehrAnlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern
MehrGEBÜHRENORDNUNG. Heilbronn, 22. März Prof. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach Hauptgeschäftsführerin
GEBÜHRENORDNUNG Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken (IHK) hat in ihrer Sitzung am 22. März 2016 gemäß den 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 28. Mai 2008 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 28. Mai 2008 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung der
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
Mehr2. Abschlussprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 2 (ohne Zwischenprüfung)
Gebührentarif der IHK Bonn/Rhein-Sieg in der am 22.11.2016 geänderten und ab 01.01.2017 geltenden Fassung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg hat am 22.11.2016 gemäß den
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Seite -1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen In der Fassung vom 01.01.2018 I. Ausbildung und Umschulung (Gebühren ohne Materialkosten) 1. Eintragungs-, Betreuungs- und Prüfungsgebühren
Mehr- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 21.
- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 21. Juni 2018 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer
Mehr