Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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- Hajo Baumann
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1 Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: 29. November 2018 Rubrik: Verschiedenes Veröffentlichungspflichtiger: Industrie- und Handelskammer zu Kiel, Kiel Fondsname: ISIN: Verlagsadresse: Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. Seite 1 von 11 Quelle:
2 Industrie- und Handelskammer zu Kiel Satzung. zur Änderung des Gebührentarifs. der Industrie- und Handelskammer zu Kiel Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2018 gem. 4 Satz 2 Ziff. 2 i. V. m. 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I 626) beschlossen, den Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 7. Dezember 2017, zuletzt geändert am 30. Mai 2018, zu ändern und neu zu fassen: I. Der Gebührentarif wird geändert und wie folgt gefasst: 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen 290,00 online 280,00 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 340,00 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im gewerblichen Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen 420,00 online 410,00 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 490,00 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im IT Bereich > IHK-zugehörige Unternehmen 420,00 online 410,00 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 490, Auflösung von Ausbildungsverhältnissen Seite 2 von 11 Quelle:
3 1.4.1 Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses vor Beginn oder während der Probezeit entfällt die Gebühr Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit erfolgt eine anteilige Erstattung der Gebühr: > vor der Anmeldung zur Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt eine Erstattung in Höhe von: 200,00 nach Ziffer 1.1. nach Ziffer 1.2. bzw der Betreuungsgebühr. 330,00 > vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung 100,00 Teil 2 erfolgt eine Erstattung in Höhe von: 180,00 nach Ziffer 1.1. nach Ziffer 1.2. bzw der Betreuungsgebühr. 1.5 Wiederholungsprüfungen sowie für eine zweite oder jede weitere Stufenprüfung 50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung Externenprüfung nach 43 Abs. 2 sowie 45 Abs. 2 und 3 BBiG 200, Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung 50% der Gebühr 1.7 Prüfung von Zusatzqualifikationen 60, Berufliche Fort- und Weiterbildungsgebühren 2.1 Meisterprüfungen (Bereits verauslagte Aufwendungen für Prüfungsaufgaben und materialien. werden ggf. gesondert berechnet.) Industriemeister 720, Meister im Gastgewerbe 720, Baumaschinenmeister 720, Sonstige Fachmeister 720, Fachwirteprüfungen Seite 3 von 11 Quelle:
4 2.2.1 Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO 660, Sonstige Fort- und Weiterbildungen Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik unbesetzt Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft unbesetzt Diätkoch unbesetzt Baumaschinenführer unbesetzt Taucher 610, Bilanzbuchhalter 790, Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 200, Geprüfter Betriebswirt 830,00 Technischer Betriebswirt 800, IT-Weiterbildungsprüfung 720, Sonstige Weiterbildungsprüfung 620, Fremdsprachenprüfungen 560, Netzmonteur unbesetzt Fachhauswirtschafter unbesetzt Aus- und Weiterbildungspädagoge 810, Berufspädagoge 850, Wiederholungsprüfungen im Fort- und Weiterbildungsbereich 50% der Gebühr 2.5 Prüfung von Zusatzqualifikationen 80, Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung 70, Ausstellung von Zertifikaten 40, Sonstige Prüfungsgebühren (Bereits verauslagte Aufwendungen für Prüfungsaufgaben und materialien. werden ggf. gesondert berechnet.) Seite 4 von 11 Quelle:
5 3.1 Prüfung nach dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz Güterkraftverkehr 180, Straßenpersonenverkehr 280, Taxi- und Mietwagenverkehr 130, Gebühr für die Prüfung eines Antrages und/oder Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund > Anerkennung leitender Tätigkeit 60,00 > Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen 50, Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Sachkundeprüfung nach 5 a BewachV 200, Wiederholung der mündlichen Prüfung 90, Spezifische Sachkundeprüfung nach 13c Abs. 2 GewO 360, Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil unbesetzt Unterrichtung und deren Nachweis nach der BewachV für Personen nach 1 400, Aufnahme in das Bewacherregister 20, Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz Unterrichtung 80, Ausstellung einer Bescheinigung über die Freistellung vom Unterrichtungsverfahren 40, Einzelunterrichtung nach dem Gaststättengewerbe 250, Unbesetzt 3.5 Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Grundqualifikation (theoretischer Teil) 250, Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 210, Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 160, Grundqualifikation (praktischer Teil) 1.420, Grundqualifikation Quereinsteiger (praktischer Teil) 1.420,00 Seite 5 von 11 Quelle:
6 3.5.6 Grundqualifikation Umsteiger (praktischer Teil) 1.140, beschleunigte Grundqualifikation (theoretischer Teil) 130, beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 130, beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 120, Sachkundeprüfung nach TRGS 523/Schädlingsbekämpfung Sachkundeprüfung 230, Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss 50% der Gebühr 4.0 Bescheinigungen und Beglaubigungen 4.1 Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsbescheinigungen, für jedes Dokument mit allen Durch- und Abschriften 12, Ausfertigung von Carnets > für IHK-zugehörige Unternehmen 65,00 > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 90, Carnet Regulierungs- und Reklamierungsgebühr > für IHK-zugehörige Unternehmen 50,00 > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 90, Beglaubigung von Abschriften 15, sonstige Bescheinigungen und Bestätigungen sowie sonstige schriftliche Auskünfte 50, Freistellung für die Prüfung bei einer anderen IHK 30, Sachverständigenwesen 5.1 Antrag auf Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern, Anerkennung von Sachverständigen nach 18 BBodSchG (ausschließlich Siegel) 5.2 Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Wieder-Anerkennung von Sachverständigen nach 18 BBodSchG 1.000,00 470, Lehrgänge gem. 6 Abs.11 GGVS Unbesetzt Unbesetzt Seite 6 von 11 Quelle:
7 6.3 Unbesetzt 6.4 Unbesetzt 6.5 Lehrgangsabschlussprüfung 70, Lehrgänge/Prüfungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 7.1 Unbesetzt 7.2 Unbesetzt 7.3 Unbesetzt 7.4 Prüfungsgebühren Grundprüfung 210, Verlängerungsprüfung 140, Versicherungsvermittler und Versicherungsberater 8.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren 210, Erlaubnisverfahren für produktakzessorische Vermittler 170, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 290, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 110, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) innerhalb von sechs Monaten 70, Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) nach sechs Monaten 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 130, Register Aufnahme in das Register 50, Erweiterung der Registrierung auf andere EU Staaten 50, unbesetzt Schriftliche Auskunft aus dem Register 20,00 Seite 7 von 11 Quelle:
8 8.3 Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) 310, Wiederholung schriftliche und mündliche/praktische Prüfung 310, Wiederholung mündliche/praktische Prüfung 230, Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung 90, Ablehnende Widerspruchsentscheidung bei Prüfungen 160, Spezifische Sachkundeprüfungen gem. VersVermV 380, Sachkundeprüfung (nur schriftliche Prüfung) 280, Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater und Honorar-Finanzanlagenberater 9.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien) 210, Erweiterung der bestehenden Erlaubnis innerhalb von sechs Monaten 110, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 290, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 110, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 130, Formale Prüfung von Prüfungsberichten gemäß 24 Abs. 1 FinVermV 30, Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichts gemäß 24 Abs. 1 FinVermV 15, Register Aufnahme in das Register 50, Aufnahme von Mitarbeitern in das Register 50, Unbesetzt Schriftliche Auskunft aus dem Register 20, Sachkundeprüfungen Vollprüfung gem. 3 Abs. 2 S. 2 Nrn. 1, 2, 3; 3 Abs. 4 FinVermV (schriftl. 3 Module plus praktisch) 280,00 Seite 8 von 11 Quelle:
9 9.3.2 Vollprüfung gem. 3 Abs. 2 S. 2 Nrn. 1 und 2 bzw. Nrn. 2 und 3; 3 Abs. 4 FinVermV (schriftl. 2 Module plus praktisch) 270, Vollprüfung gem. 3 Abs. 2 S. 2 Nr.1 bzw. Nr. 2; 3 Abs. 4 FinVermV (schriftl. 1 Modul plus praktisch) 250, Teilprüfung gem. 3 Abs. 2 S. 2 Nrn. 1 und 2 bzw. Nrn. 1 und 3, bzw. Nrn. 2 und 3 FinVermV (schriftl. 2 Module) 180, Teilprüfung schriftlich gem. 3 Abs. 2 S. 2 Nr.1 bzw. Nr. 2 bzw. Nr. 3 FinVermV (schriftl. 1 Modul) 170, Praktische Prüfung/Wiederholung praktische Prüfung gem. 3 Abs. 4 FinVermV 200, Spezifische Sachkundeprüfung gem. 5 FinVermV 340, Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung 60, Ablehnende Widerspruchsentscheidung bei Prüfungen 160, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter 10.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren (unabhängig vom Umfang) 210, Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis innerhalb von sechs Monaten 110, Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 280, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 110, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150, Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 140, Formale Prüfung von Prüfungsberichten gemäß 16 Abs. 1 MaBV 20, Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichts gemäß 16 Abs. 1 MaBV 15, Immobiliardarlehensvermittler 11.1 Erlaubnis Erlaubnisverfahren 210, unbesetzt Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 290, Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 110, Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 150,00 Seite 9 von 11 Quelle:
10 Weiteres Erlaubnisverfahren innerhalb von sechs Monaten 130, Register Aufnahme in das Register 50, Aufnahme von Mitarbeitern in das Register 50, unbesetzt Schriftliche Auskunft aus dem Register 20, Erweiterung der Registrierung auf andere EU Staaten 50, Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) 270, Wiederholung schriftliche und mündliche/praktische Prüfung 270, Sachkundeprüfung (nur schriftliche Prüfung) 190, Wiederholung mündliche/praktische Prüfung 200, Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung 60, Ablehnende Widerspruchsentscheidung bei Prüfungen 160, Spezifische Sachkundeprüfung gemäß ImmVerV 330, Sonstige Gebühren 12.1 Mahnungen und Beitreibungen Anmahnen von Beiträgen und Gebühren 10, Beitreibungen von Beiträgen und Gebühren 30, unbesetzt 12.3 Zweitschriften von Bescheinigungen und Prüfungsdokumenten, Ersatzausstellungen von Dokumenten, Ersatzausstellung einer Erlaubnis 40, sonstige ablehnende Widerspruchsentscheidungen gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 1.0 und , gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos ,00 Seite 10 von 11 Quelle:
11 gegen Entscheidungen nach Pos , gegen Entscheidungen nach Pos , unbesetzt 12.6 unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen nach Anmeldung volle Gebühr 12.7 Fertigung von Kopien bei Akteneinsicht in eigene Prüfungsunterlagen je Kopie 0, Versand von Kopien aus Prüfungsunterlagen (zusätzlich zur Gebühr nach Pos. 12.7) 10,00 zzgl. Porto II. Die Satzungsänderungen und die Neufassung treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Kiel, den Klaus-Hinrich Vater. Präsident J. Orlemann. Hauptgeschäftsführer genehmigt Kiel, den F. Gremmel. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des. Landes Schleswig-Holstein Ausgefertigt Kiel, den Klaus-Hinrich Vater. Präsident J. Orlemann. Hauptgeschäftsführer Seite 11 von 11 Quelle:
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