Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
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- Margarethe Keller
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1 Seite Stand: 21. März 2016 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat am 1. Dezember 2015 folgende Änderung und Ergänzung des entarifs gemäß 3 Abs. 6 und 7 IHK-Gesetz i. V. m. 4 Abs. 2 S. 2 Ziff. b) der Satzung der IHK Ulm i. V. m. der enordnung der IHK Ulm beschlossen: 1. International 1.1 Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige für Nicht-IHK-Zugehörige 80,- 1.2 Regulierung eines reklamierten Carnet 40,- 1.3 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Beglaubigungen von Handelsrechnungen sowie von sonstigen außenwirtschaftlichen Bescheinigungen für IHK-Zugehörige 7, für Nicht-IHK-Zugehörige 12,- 1.4 Erstellung von dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen für IHK-Zugehörige 7, für Nicht-IHK-Zugehörige 12,- 1.5 Beglaubigung von Mehrfertigungen (insb. Kopien) der Bescheinigungen nach Ziff. 1.3 und für IHK-Zugehörige für Nicht-IHK-Zugehörige 1,- 1,- 2. Berufsbildung 2.1 Berufsbildung und Umschulung Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses (Pauschalgebühr einschließlich Zwischen- und erster Abschlussprüfung) Berufe ohne Fertigkeitsprüfung oder praktische Prüfung 160, Berufe mit Fertigkeitsprüfung oder praktischer Prüfung mit Ausnahme der unter aufgeführten Berufe Berufe mit kombinierten Prüfungen, insbesondere mit gestreckten Prüfungen, Projektprüfungen und Prüfungen mit Report 240,- 235, Metall- und Elektroberufe 285,-
2 Seite Stand: 21. März Sonstige Prüfungen mit besonders hohem Aufwand: Prüfungen zum Berufskraftfahrer/in, Prüfungen zum Brauer/in und Mälzer/in Prüfungen für behinderte Menschen 235, Zusatzgebühr für weitere Stufen einer Stufenausbildung 50% Die nach bis ermäßigt sich rückwirkend bei vorzeitiger Auflösung vor der Aufforderung zur Anmeldung für die Zwischenprüfung auf 25% vor der Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung auf 50% Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 50% Abschluss- oder Umschulungsprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen ( 40 Abs. 2 und 3, 47 Abs. 2 BBiG) Die nach oder ermäßigt sich rückwirkend bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor Beginn einer Prüfung auf Zusatz-Bearbeitung bei verspäteter Anmeldung zu einer Zwischenoder Abschlussprüfung Fortbildung Die unter Ziffer bis aufgeführten ensätze können auch in Teilbeträgen erhoben werden. Kaufmännische Fortbildungsprüfungen (u.a. Fachkaufleute, Fachwirte, Sekretärinnen, Pharmareferenten, Fremdsprachenprüfungen) Gewerblich-industrielle sowie verwandte Fortbildungsprüfungen (u.a. Meisterprüfungen) 100% 25% 25% 900,- 4 bis 900, Ausbilderprüfung nach Ausbildereignungsverordnung 170, Teilprüfung oder die teilweise Wiederholung von Prüfungen gem bis anteilig, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von anteilig + Verw.pausch. 30,- Die nach bis ermäßigt sich bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor Beginn einer Prüfung auf 50% Zusatz-Bearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung 2.3 Sonstige en im Berufsbildungsbereich Gleichstellung von Prüfungszeugnissen bzw. gutachterliche Stellungnahme Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung Bearbeitung und Prüfung einer Zusatzqualifikation oder deren Wiederholung 200,- 80,- bis 180,- 3. Handel und Dienstleistungen 3.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
3 Seite Stand: 21. März Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel gem. 50 Abs. 2 Arzneimittelgesetz 4. Recht und Steuern 4.1 Sachverständige Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf öffentliche Bestellung und sonstige Erledigung (Rücknahme, Zurückweisung, Widerruf) Bearbeitung und Entscheidung eines Antrages auf Erweiterung oder Änderung des Sachgebietes Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf Errichtung einer Zweigniederlassung Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf erneute öffentliche Bestellung 200,- bis 1.400,- 100,- bis 500,- 100,- 100,- bis 500, Öffentliche Bestellung (Vereidigungsgebühr) 200, Zurückweisung eines Widerspruchs siehe Versicherungsvermittler Registrierungsverfahren Registereintragung als Versicherungsvermittler, -makler und/oder als Versicherungsberater ohne Registrierung von EU/EWR-Staaten Mitteilung der beabsichtigten Tätigkeit in EU/EWR-Staaten bzw. Änderung und Löschung der Daten soweit eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Erlaubnisverfahren Durchführung der Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler, -makler oder berater (Erteilung, Versagung) Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler (Erteilung, Versagung) 10,- bis pro Staat 200,- bis 300,- 100,- bis 200, Ausstellung einer Ersatzerlaubnis 30, Statuswechsel: Erlaubnisverfahren für Versicherungsvertreter, -makler oder Versicherungsberater, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung eine andere Erlaubnis nach 34 d oder 34 e GewO erhalten haben Überprüfung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiungsvoraussetzungen infolge personenbezogener Veränderungen nach Erlaubniserteilung oder -befreiung Beendigung des Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahrens vor der abschließenden Entscheidung über den Antrag durch Antragsrücknahme 20,- bis 120,- 20,- bis 2
4 Seite Stand: 21. März Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung 260,- bis 340, Wiederholung des praktischen Teils der Sachkundeprüfung 70,- bis 170, Rücktritt nach Bestätigung der Teilnahmeberechtigung am schriftlichen Prüfungsteil Spezifische Sachkundeprüfung nach 4a VersVermV 1 bis 280, Sonstige entatbestände Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung Anordnung einer Prüfung nach 15 Absatz 1 oder 2 Versicherungsvermittlerverordnung 1 bis 300,- 100,- bis 400,- 4.3 Finanzanlagenvermittler Registrierungsverfahren Finanzanlagenvermittler Registrierungseintrag Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Erlaubnisverfahren Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Finanzanlagenvermittler (Erteilung, Versagung) Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder 3 GewO Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gemäß 34 f GewO um eine oder mehrere Kategorien 275,- bis 3 1 bis Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 1 bis Anforderung des Prüfberichts gemäß 24 Abs. 1 FinVermVO bis 100, Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermVO 100,- bis 400, Beendigung des Erlaubnisverfahrens vor der abschließenden Entscheidung über den Antrag durch Antragsrücknahme Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen 20,- bis 2 100,-
5 Seite Stand: 21. März Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Sachkundeprüfung 40, Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK (in 100,- bis 540,- einer, zwei oder drei Kategorien; mit und ohne praktische Prüfung; spezifische Sachkundeprüfung) Wiederholung praktische Prüfung 1 bis Rücktritt nach Bestätigung der Teilnahmeberechtigung am schriftlichen Prüfungsteil 4.4. Honorar-Finanzanlagenberater Registrierungsverfahren Registrierungseintrag Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Erlaubnisverfahren Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Honorar-Finanzanlagenberater (Erteilung, Versagung) 275,- bis Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 GewO unter Beibehaltung der Kategorien nach 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 GewO Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gemäß 34 h bis 2 GewO um eine oder mehrere Kategorien nach 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 GewO Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 1 bis Anforderung des Prüfberichts gemäß 24 Abs. 1 FinVermV bis 100, Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermV 100,- bis 400, Beendigung des Erlaubnisverfahrens vor der abschließenden Entscheidung über den Antrag durch Antragsrücknahme Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Veränderungen nach Erlaubniserteilung Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sachkundeprüfung siehe bis ,- bis 2 20,- bis 120,- 40,- 4.5 Immobiliardarlehensvermittler Registrierungsverfahren
6 Seite Stand: 21. März Registrierungseintrag Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderungen der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15,- 10,- bis pro Staat Erlaubnisverfahren Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Immobiliardarlehensvermittler (Erteilung, Versagung) Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30,- 275,- bis Rücknahme/ Widerruf einer Erlaubnis 1 bis Beendigung des Erlaubnisverfahrens vor der abschließenden Entscheidung über den Antrag durch Antragsrücknahme Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Veränderungen nach Erlaubniserteilung Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sachkundeprüfung 20,- bis 2 20,- bis 120,- 40, Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung 260,- bis 340,- IHK (schriftlich und mündlich; spezifische Sachkunde- prüfung) Wiederholung des praktischen Teils der Sachkundeprüfung 70,- bis 170, Rücktritt nach Bestätigung der Teilnahmeberechtigung am schriftlichen Prüfungsteil 4.6 Sonstiges Benennung von Schiedsgutachtern bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch vertragliche Regelungen der Parteien 20,- bis 1 5. Innovation und Umwelt 5.1 Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) und des Umweltauditgesetzes (UAG): Erstmalige Eintragung einer Organisation in das EMAS-Register 230,- bis 870, Ergänzung einer bestehenden Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 80,- bis 460,-
7 Seite Stand: 21. März Prüfung der Voraussetzung für den Fortbestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung Streichung der Eintragung gem. Art. 6 Nr. 3, 4 der Verordnung (EG) 761/2001) Für einen Bescheid im Widerspruchsverfahren beträgt die das Eineinhalbfache des betreffenden entatbestandes 5.2 entatbestände nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 80,- bis 460,- 155,- 40,- bis 200,- 40,- bis 60,- 6. Verkehr 6.1 Fachkundenachweis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch: Sachkundeprüfung nach 13 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz 130, für die Ersatzausstellung der Prüfungsbescheinigung für das Anerkennungsverfahren einer dreijährigen leitenden Tätigkeit (Taxen- und Mietwagenverkehr) Ermäßigte bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Personenbeförderungsgesetz für das Anerkennungsverfahren einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit (Omnibus-/ Güterkraftverkehr) für die Ausstellung einer Prüfungsbescheinigung aufgrund Berufsausbildung 65,- 65,- 65,- 6.2 Schulung und Prüfung für Gefahrgutfahrer für die Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen von Gefahrgutfahren: für den ersten Kurs 485, für jeden weiteren Kurs 330, für die Wiedererteilung der Anerkennung: (jeweils die Hälfte von 6.2.1) für den ersten Kurs 242, für jeden weiteren Kurs 165, für die Zustimmung bei Modifikation der Anerkennung 60,- bis 180, pro Lehrgang
8 Seite Stand: 21. März Prüfungsgebühr, ggf. einschließlich Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung der ADR-Schulungs-bescheinigung für die Ausstellung einer Ersatz-ADR-Bescheinigung 30,- 6.3 Schulung und Prüfung für Gefahrgutbeauftragte für die Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen von Gefahrgutbeauftragten: für den ersten Kurs 485, für jeden weiteren Kurs 330, für die Wiedererteilung der Anerkennung: (jeweils die Hälfte von 6.3.1) für den ersten Kurs 242, für jeden weiteren Kurs 165, für die Zustimmung bei Modifikation der Anerkennung 60,- bis 180, pro Lehrgang Prüfungsgebühr, ggf. einschließlich Ausstellung des Schulungsnachweises für die Ausstellung des Schulungsnachweises ohne Teilnahme an einer Prüfung für die Ausstellung einer Zweitschrift oder eines Ersatz- Schulungs-Nachweises Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr: Beschleunigte Grundqualifikation 1 20, Theoretische Prüfung 120, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 110, Theoretische Prüfung Umsteiger 100, Die ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, jedoch vor deren Beginn, auf Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr: Grundqualifikation 50 v. H. der vollen Theoretische Prüfung Theoretische Prüfung 220, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 190, Theoretische Prüfung Umsteiger 160, Die ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, jedoch vor deren Beginn, auf 50 v. H. der vollen
9 Seite Stand: 21. März Praktische Prüfung Praktische Prüfung Praktische Prüfung Quereinsteiger Praktische Prüfung Umsteiger Die ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, spätestens aber 10 Tage vor dem Prüfungstermin (einschließlich), auf 20 v. H. der vollen 7. Verschiedenes 7.1 Zurückweisung eines Rechtsmittels Ersatzausfertigung oder spätere Übersetzung eines Prüfdokuments, einer Belehrungs- oder Anerkennungsbescheinigung Mahngebühr pro Fall Erste Mahnung Jede weitere Mahnung Sonstige Beglaubigungen und Bescheinigungen zuzüglich für jede Kopie 7.5 Erlass einer Schließungsverfügung nach 15 Abs. 2 GewO 1 bis 30,- 2,50 5,00 4,- 0,75 Dieser entarif ist Bestandteil der enordnung. Alle vorherigen und hiervon abweichenden entarife werden durch diesen entarif ersetzt. Die Änderungen des entarifs treten zum 21. März 2016 in Kraft, nicht jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Ausgefertigt: Ulm, den 10. Dezember 2015 Industrie- und Handelskammer Ulm gez. Dr. Peter Kulitz Präsident gez. Otto Sälzle Hauptgeschäftsführer Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat die Ergänzung des entarifs mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 (AZ: /74) genehmigt. Hinweis: Die Veröffentlichung der Änderungen des entarifs erfolgt in der WAB Ausgabe Januar 2016.
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