Gebührentatbestand Gebühr

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1 Seite 1/6 Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Stand: 1. September 2017 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2016 gemäß 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 254 V der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom (BGBl. I S. 1474) i. V. m. 4 Abs. 2 S. 2 Ziff. b) der Satzung der IHK Bodensee-Oberschwaben i. V. m. der Gebührenordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben folgende Änderung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung vom , zuletzt geändert am , beschlossen. A. Recht und Steuern 1. Sachverständigenwesen 1.1 Bearbeitung von und Entscheidung über Anträge auf öffentliche Bestellung 200,00 bis 1.000,00 und sonstige Erledigung (Rücknahme, Zurückweisung, Widerruf) 1.2. Bearbeitung und Entscheidung eines Antrags auf Erweiterung oder 100,00 bis 500,00 Änderung des Sachgebiets 1.3 Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf erneute öffentliche 100,00 bis 500,00 Bestellung 1.4 Öffentliche Bestellung (Vereidigungsgebühr) 200, Zurückweisung des Widerspruchs (entsprechend allgemeiner IHK-Rahmengebühr) Gebühr nach F. 2. B. Außenwirtschaft / International 1. Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes, insbesondere Carnets A.T.A. 50,00 2. Regulierungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet 40,00 3. Ursprungszeugnis und Beglaubigung von Handelsrechnungen sowie sonstigen außenwirtschaftlichen Bescheinigungen 3.1 Original inkl. 5 Kopien 8, zusätzlich pro weitere Kopie 1,00

2 Seite 2/6 C. Berufsbildung / Weiterbildung 1. Beraufsausbildung und Umschulung 1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses (Pauschalgebühr für Eintragung, Betreuung, Abnahme der Zwischenprüfung (ggf. Teil 1 Prüfung) und erste Abschlussprüfung) Bei Übernahme eines Auszubildenden/Umschülers nach erfolgter Zwischenprüfung bzw. Teil-1-Prüfung reduziert sich die Gebühr um Bei Übernahme eines Auszubildenden/Umschülers aus einem Insolvenzbetrieb entfällt die Gebühr. 1.2 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses bei einem Anschlussvertrag in einer aufbauenden Stufe. (Pauschalgebühr für Eintragung und Abnahme der Abschlussprüfung) 1.3 Die Gebühr von 1.1 oder 1.2 entfällt, bei Auflösung eines Berufsausbildungsoder Umschulungsverhältnisses vor Beginn der Ausbildung/Umschulung oder bei Vertragslösung innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit. Bei Vertragsbeendigung nach Ablauf der Probezeit werden der Gebühr erstattet. Bei vorzeitiger Vertragslösung nach erfolgter Anmeldung zur Abschlussprüfung (bei gestreckter Prüfung Anmeldung zu Teil 2), entfällt die Erstattung. 1.4 Abschluss- oder Umschulungsprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen ( 43 Abs. 2 u. 45 Abs. 2 und 3 Berufsbildungsgesetz) 350,00 50 % 200,00 50 % 200,00 Bei einer gestreckten Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 300, Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 100, Die Gebühr nach 1.4 oder 1.5 ermäßigt sich bei ordnungsgemäßem Rücktritt von einer Prüfung auf 50 % 1.7 Die Gebühr nach 1.1 oder 1.2 erhöht sich bei Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnissen in nicht ihk-zugehörigen Betrieben um 100 % 1.8 Betreuung und Prüfung einer Zusatzqualifikation mit vorhandener 100,00 Rechtsvorschrift und einer mündlichen Prüfung 1.9 Betreuung und Prüfung einer Zusatzqualifikation mit vorhandener 200,00 Rechtsvorschrift und mehr als einer mündlichen Prüfung 2. Fortbildung 2.1 Kaufmännische und sonstige Fortbildungsprüfungen Schreibtechnische Prüfungen 40,00-60, Kaufmännische Fortbildungsprüfungen 300,00 850, Gewerblich/Technische und sonstige Fortbildungsprüfungen Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft 400,00 500, Gewerblich technische Fortbildungsprüfungen 300,00 850, Ausbilder-Eignungsprüfungen Ausbilder-Prüfungen (Bundeseinheitliche Verordnung vom ) Gesamt 180,00 Praktisch Bestätigung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses Nach 6 der Ausbilder-Eignungsverordnung 120,00 20,00

3 Seite 3/6 2.4 Wiederholungsprüfung Bei einer Wiederholungsprüfung wird die Prüfungsgebühr anteilig der jeweiligen Gesamtgebühr je nach Umfang der Wiederholungsfächer berechnet Rücktritt Bei Rücktritt von einer Prüfung nach 2.1 und , Rücktritt Bei Rücktritt von einer Prüfung nach , Zusätzliche Gebühr bei verspäteter Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung 40,00 D. Verkehr, Handel, Dienstleistungen 1. Fachkundenachweise nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) 1.1 Fachkundeprüfung nach dem GüKG 150, Bei Rücktritt vor dem 5. Werktag vor dem Prüfungstermin ermäßigt sich die Gebühr nach 1.1 auf Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die Gebühr nach 1.1 fällig 1.2 Prüfung und Bestätigung einer Vortätigkeit 60, Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses 40, Ersatzausstellung des Fachkundenachweises 30,00 2. Unterrichtung im Gaststättengewerbe 2.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz 75, Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz für Ehepaare 120, Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 2.4 Bescheinigung über die Befreiung vom Unterrichtsverfahren aufgrund besonderer Qualifikationen 3. Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung 3.1 für Bewachungsgewerbetreibende nach 1 Abs. 2 Nr. 1-3 BewachV 850, für Bewachungspersonal nach 1 Abs. 2 Nr. 4 der BewachungV Ergänzende Unterrichtung nach 5e Abs. 2 BewachV pro Unterrichtsstunde 1/80 der Gebühr nach 3.1 oder 1/40 der Gebühr nach 3.2 jeweils plus 20 Prozent 3.4 Ergänzende Unterrichtung nach 5e Abs. 3 BewachV pro Unterrichtsstunde 1/80 der Gebühr nach 3.1 oder 1/40 der Gebühr nach 3.2 jeweils plus 30 Prozent 3.5 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am 30,00 Unterrichtungsverfahren 4. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 4.1 Sachkundeprüfung 150, Spezifische Sachkundeprüfung nach 5e Abs. 2 Satz 3 der 140,00 Bewachungsverordnung 4.3. Wiederholung der mündlichen Prüfung zu 4.1 oder , Bei Rücktritt vor dem 5. Werktag vor dem Prüfungstermin ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 4.1, 4.2 oder 4,3 auf 50,00

4 Seite 4/6 4.5 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach 4.1, 4.2 oder Ersatzausstellung der Prüfungsbescheinigung 30,00 5. Versicherungsvermittler,- makler, Versicherungsberater 5.1 Registrierungsverfahren Registerung 45, Mitteilung der beabsichtigten Tätigkeit in EU/EWR-Staaten bzw. Änderung und Löschung der Daten soweit eine Pflicht zur Weiterleitung der 20,00 pro Staat Informationen besteht Änderung von Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 5.2 Erlaubnisverfahren Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler, -makler 200,00 bis 250,00 oder -berater Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter 50,00 Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Vermittler 100,00 bis 150, Ausstellung einer Ersatzerlaubnis 30, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderung/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 5.3 Sonstige Gebührentatbestände Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung bis max. 150,00 (s. F. 2) Zurückweisung eines Widerspruchs (s. F. 2) bis max. 150, Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater und - 50,00 vermittler, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach 34 d oder 34 e GewO erhalten haben 6. Finanzanlagenvermittler 6.1 Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 bis 350, Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen 1 Erlaubnis nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder 3 GewO 6.3 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. 34f GewO um 50,00 bis 250,00 eine oder mehrere Kategorien 6.4 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 150,00 bis 250, Anforderung des Prüfberichtes gem. 24 Abs. 1 FinVermV 50,00 bis 100, Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermV 100,00 bis 400, Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über Antrag 20,00 bis 250, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen 6.10 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 6.11 Registrierung 45, Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20,00

5 Seite 5/ Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige 6.14 Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Prüfung des Prüfberichts gem. 24 Abs.1 FinVermV 40,00 bis 250,00 7. Honorar-Finanzanlagenberater 7.1 Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 bis 350, Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach 34h unter Vorlage der 50,00 bisherigen Erlaubnis nach 34f GewO unter Beibehaltung der Kategorien nach 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 GewO 7.3 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis nach 34h GewO um 50,00 bis 250,00 eine oder mehrere Kategorien nach 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, oder 3 GewO 7.4 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf der Gewerbeerlaubnis nach 34h GewO 150,00 bis 250, Anforderung des Prüfberichtes gem. 24 Abs. 1 FinVermV 50,00 bis 100, Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermV 100,00 bis 400, Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über Antrag 20,00 bis 250, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener 100,00 Änderungen 7.10 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung 40,00 bis 150,00 der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 7.11 Registrierung 45, Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige 7.14 Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15,00 8. Immobiliendarlehensvermittler 8.1 Registrierungsverfahren Registrierung 45, Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Eintragung/Veränderung der (beabischtigten) Bestätigung in anderem EUoderEWR-Staat 20,00 pro Staat (pro Staat) und Änderungen der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht Schriftlicher Auskünfte aus dem Register 15, Erlaubnisverfahren Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Immobiliendarlehensvermittler 275,00 bis 350,00 (Erteilung, Versagung) Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis 1 nach 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 150,00 bis 250, Beendigung des Erlaubnisverfahrens vor der abschließenden Entscheidung 20,00 bis 250,00 über den Antrag durch Antragsrücknahme Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Veränderungen nach Erlaubniserteilung Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

6 Seite 6/6 E. Umwelt Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register führenden Stelle nach Art. 3, 5, 6, 7 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) und des Umweltauditgesetzes (UAG) 1. Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register 230,00 bis 870, Je weiterer Standort mit eigener Behördenzuständigkeit bei erstmaliger 80,00 Eintragung der Organisation 1.2 Erweiterung einer bestehenden Organisationseintragung um einen 80,00 bis 460,00 weiteren Standort 2. Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf 80,00 bis 460,00 der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 2.1 Je weiteren Standort mit eigener Behördenzuständigkeit bei Prüfung der 80,00 Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 3. Vorübergehende Aussetzung der Eintragung 80,00 4. Eintragung nach vorübergehender Aussetzung oder Streichung der Eintragung 80,00 5. Streichung der Eintragung gem. Art. 15 Abs. 4 EMAS-VO 80,00 6. Regelanfrage nationaler Standort für eine Registrierungsstelle für eine Organisation mit Sitz im Ausland 80,00 bis 460,00 F. Sonstiges 1. Ersatzausfertigung eines Prüfungsdokuments, einer Belehrungs- oder Anerkennungsbescheinigung 2. Zurückweisung eines Rechtsmittels bis max. 150,00 3. Mahngebühren 3.1 Zweite Mahnung 5, Beitreibung 30,00 4. Gleichstellung nach 92 Bundesvertriebenengesetz von Berufsabschlüssen sowie gutachterliche Stellungnahme zu ausländischen Prüfungszeugnissen Der Gebührentarif vom und die Änderungen vom , , , , , , , , , , , , , , , und wurden vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg genehmigt und im Mitteilungsblatt der IHK Die Wirtschaft zwischen Alb und Bodensee (WAB) in der Nr. 1/2003, 9/2003, 6/2004, 11/2004, 1/2006, 9/2006, 5/2007, 6/2008, 1/2009, 11/2010, 01/2011, 09/2012, 01/2013, 11/2013, 09/2014, 09/2015, 05/2016 und 01/2017 veröffentlicht.

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