Regionale Arbeitskreisstrategie im Landkreis Ludwigsburg. für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode

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1 Regionale Arbeitskreisstrategie im Landkreis Ludwigsburg für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode Programmjahr 2019

2 INHALT 1. Vorbemerkung Die Ausgangssituation für die ESF-Ziele im Landkreis Ludwigsburg Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B Arbeitslose im SGB II Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Ludwigsburg Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Ludwigsburg Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C Handlungsbedarf auf der Grundlage der Arbeitsmarktbeschreibung Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Umsetzung der Ziele Festlegung der Evaluationsschritte Regionaler Arbeitskreis Ludwigsburg Landratsamt Ludwigsburg ESF-Geschäftsstelle im Landkreis Ludwigsburg Birgit Seiberling Hindenburgstraße Ludwigsburg Tel birgit.seiberling@landkreis-ludwigsburg.de

3 1. Vorbemerkung Mit dem am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) des Landes Baden-Württemberg für den ESF startete die Umsetzung der neuen Förderperiode zum 1. Januar Die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg folgt der EU-weiten Vorgabe sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern eine abgestimmte Steuerung in der Planung und Umsetzung von spezifischen Zielen und Interventionen. Ein wichtiges Strukturmerkmal des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ist und bleibt die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele. Umsetzung meint in diesem Zusammenhang nicht nur, dass der ESF dort ankommt, wo er am dringendsten benötigt wird; sie bedeutet vor allem, dass Interventionen in einzelnen Handlungsfeldern auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. In der neuen ESF-Förderperiode werden die zwei spezifischen Ziele B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der Querschnittsziele, Gleichstellung der Geschlechter, Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit. Ebenso liegt der Fokus auf den beiden Querschnittsthemen der transnationalen Zusammenarbeit und der sozialen Innovation. Gemäß der Reihenfolge der spezifischen Regionalziele werden zentrale Indikatoren zur Beschreibung der Ausgangslage kleinteilig dargestellt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten für das Ziel B 1.1 erfolgt auf der Grundlage der im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde zusammengestellten Eckdaten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, im Ziel C 1.1 können ebenfalls in diesem Datenset enthaltene Werte genutzt werden, ergänzend hierzu auch die Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Die Auswahl der regionalen Strategieziele und Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr

4 2. Die Ausgangssituation für die ESF-Ziele im Landkreis Ludwigsburg 2.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 Regionale ESF Arbeitskreisstrategie 2019 Die Ausgangssituation im Kreis Ludwigsburg kann im Hinblick auf das spezifische Ziel B 1.1 beschrieben werden durch eine Analyse der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten Merkmalen, der Personen mit Migrationshintergrund und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen. Als Datenquelle dient in diesem Jahr, wie auch für die Jahre 2017 und 2018, das im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg von der ISG GmbH erstellte Datenset, in dem die wesentlichen Ist-Werte für die Analyse enthalten sind. Der landeseinheitlich angelegte Datenstand verweist auf den Monat September 2017, der daher hier zugrunde gelegt wird Arbeitslose im SGB II Nachfolgend wird zunächst die Verteilung innerhalb der Gruppen der Arbeitslosen im SGB II im Überblick dargestellt. Daran anschließend folgt die Erläuterung der Entwicklung der einzelnen Teilgruppen sowie Geschlechterverteilungen, dies auch im Hinblick auf die Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Strukturmerkmale der Arbeitslosen im Landkreis Ludwigsburg im SGB II (Stand September 2017) Merkmal Gesamt Frauen Männer Arbeitslose im SGB II gesamt Jahre 55 Jahre und älter Langzeitarbeitslose Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausländer/innen Menschen mit Schwerbehinderung Alleinerziehende ,05% (9,44%) 968 (18,21%) (42,39%) (55,84%) ,52%) 355 6,68%) 677 (12,74%) (47,06%) 181 (36,06%) 455 (47,00%) (49,67%) (49,16%) (46,89%) 149 (41,97%) 637 (94,09%) (52,94%) 321 (63,94%) 513 (53,00%) (50,33%) (50,84%) (53,11%) 206 (58,03%) 40 (5,91%) Vergleich zum Vorjahresmonat (- 2,99%) + 6 (+ 1,21%) - 18 (- 1,83%) (- 5,57%) + 53 (+ 1,82%) (+ 9,55%) - 36 (- 9,21%) - 78 (-10,33%) 2

5 Arbeitslosigkeit insgesamt im Landkreis Ludwigsburg Im Landkreis Ludwigsburg waren im September 2017 insgesamt Menschen im Rechtskreis SGB II arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich die Zahl der SGB II-Arbeitslosen um 164 Personen bzw. 2,99% verringert, der Vorjahrestrend des Rückgangs hat sich weitervorgesetzt. Auf Landesebene lag der Rückgang bei Personen, prozentual 10,68%. Verglichen mit den Vorjahreswerten, wo der Landkreis nahezu den Landestrend wiederspiegelte, hat sich die Situation im Landkreis nicht analog den Rückgängen auf Landesebene entwickelt. Wir weichen vom Landestrend des Rückganges mit bescheideneren Zahlen ab. Insgesamt befinden sich damit 53,05% aller arbeitslos gemeldeten Personen im SGB II. Alle Arbeitslosen in den Rechtskreisen SGB II und SGB II zusammen umfassen (Vorjahresmonat ) Personen und bilden gegenüber dem Vorjahresmonat mit 433 Personen eine rückläufige Entwicklung ab. Die SGB II-Quote 1 liegt im Landkreis Ludwigsburg bei 4,7% (Land Baden-Württemberg: 5,3%) Personen sind im SGB II arbeitslos gemeldet (53,05% aller gemeldeten Arbeitslosen). Im Vergleich zum Vorjahresmonat geht die Arbeitslosigkeit weiter zurück um 2,99%. Jedoch spiegeln die Rückgänge nicht den Landestrend wieder, der im Vergleich zum Vorjahresmonat bei minus 10,68% liegt. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass auch in der Fortschreibung mit den Zahlen September 2017 im Landkreis Ludwigsburg von den SGB II-Arbeitslosen der Frauenanteil mit und damit 47,06% geringer ist als der Anteil an arbeitslosen Männern mit Personen und einem Anteil von 52,54%. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Frauen ein Rückgang um 6,26% (167 Personen) zu beobachten war. Bei den Männern gab es wiederum, wie auch im Vorjahr nur einen leichten Anstieg um 3 Personen, was einer Erhöhung um 0,11% entspricht. Verglichen mit den Rückgängen auf Landesebene kann der Landkreis Ludwigsburg zahlenmäßig nicht die gleiche Dynamik bei den Rückgängen abbilden. Bei den Frauen auf Landesesbene ist im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um 11,21% und bei den Männern um 10,22% erreicht worden. Mit dem stärkeren Rückgang der SGB II-Arbeitslosigkeit bei Frauen und dem Anstieg bei den Männern liegt die Quote bei den Frauen mit 47,06% nun bereits das zweite Mal in Folge unter der Quote der Männer mit 52,94%. Zum Vergleich Vorjahresmonate: September 2014 Frauen 51,50%, Männer 48,50% September 2015 Frauen 50,91%, Männer 49,09%. September 2016 Frauen 48,70%, Männer 51,30% 1 SGB II-Quote = Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften (erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) bezogen auf die Wohnbevölkerung zum unter 65 Jahren. 3

6 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt waren 502 junge Erwachsene im September 2017 im Landkreis Ludwigsburg als arbeitslos im SGB II registriert. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen um 1,21% oder 6 Personen zugenommen. Ursächlich hierfür ist die Zunahme um 15 Personen bei den männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, einem Anstieg um 4,9%. Landesweit liegt die Quote bei 7,99%, was einem Rückgang um 6,20%, absolut 614 Personen entspricht. Der Rückgang ist hier auch innerhalb der Geschlechterverteilung zu beobachten. Der Landestrend des Vorjahres konnte durch den Abbau von arbeitslosen Personen U25 umgekehrt werden. Die Differenzierung nach Geschlecht im Landkreis zeigt, dass bei den jungen Männern auch für den aktuellen Bezugszeitraum wieder eine Erhöhung um 15 Personen, bei den jungen Frauen jedoch ein Rückgang um 9 Personen zu beobachten war. Im September 2017 waren somit 181 junge Frauen und 321 junge Männer im SGB II als arbeitslos registriert. Entgegen dem Vorjahresmonat hat sich der Frauenanteil mit 36,06% (2016: 38,31%,2015: 47,59%, 2014: 50,4% gegenüber dem Männeranteil mit 63,94% (2016: 61,69%, 2015: 52,41%, 2014: 49,6%) leicht verbessert. In der Personengruppe sind mehr Männer arbeitslos gemeldet. 9,44% aller SGB II-Arbeitslosen sind unter 25 Jahre alt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist der Anteil an arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren im SGB II leicht gestiegen. Usächlich hierfür ist der Anstieg bei den männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit 4,9%. Der Rückgang bei den weiblichen Personen mit 4,74% kann den Trend des Anstieges um 1,21% nicht abfedern. Insgesamt liegt der Landkreis nicht im Landestrend, wo ein Rückgang um 614 Personen und einer Quote von 6,20% zu verzeichnen ist. Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü55) Im September 2017 waren 968 Personen oder 18,21% der SGB II-Arbeitslosen älter als 55 Jahre (Ü55). Der Trend des Rückgangs bei der Vorgängerstrategie für 2017 konnte sich nicht so fortsetzen. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen nur um 1,83%, was 18 Personen entspricht. Innerhalb der Geschlechterverteilung ist zu beobachten, dass der Anteil der Frauen im Vergleich zum Vorjahresmonat nur um 10 ( 2017: 408) Personen, 2,15%, gesunken ist. Bei den älteren Männern sank die Zahl um 8 (2017 :358 ) Personen, 1,54%. Die Rückgänge auf Landesebene liegen deutlich höher mit insgesamt 10,56% (2017: 46,12%, Personen) oder absolut um Personen. Die Quote und Entwicklung auf Landesebene zeigt sich nicht mehr identisch zum regionalen Wert im Kreis Ludwigsburg. Entgegen der Entwicklung in einer Langzeitbetrachtung zeigt sich weiterhin ein Rückgang des Anteils der Personengruppe im Gesamtkundenkreis des SGB II. Der Anteil älterer Arbeitsloser im SGB II am Gesamtbestand aller Arbeitslosen liegt mit 968 Personen bei 18,21%. Entgegen der kontinuierlichen Erhöhung der letzten Jahre bis 2015 ist 2017 weiterhin ein Rückgang um 18 Personen zu verzeichnen. Die Rückgänge bei den Frauen sind etwas höher als bei den Männern, ebendso auf Landesebene. 4

7 Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im September 2017 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt Personen oder 42,39% langzeitarbeitslos, auf Landesebene beträgt der Anteil 44,33%. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Landkreis um 5,57% (133 Personen). Blickt man ergänzend auf die Verteilung, so zeigt sich, 49,67%, beziehungsweise der langzeitarbeitslosen sind Frauen und 50,33%, also Personen der Langzeitarbeitslosen sind Männer. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verringerte sich die Anzahl bei den Frauen um 125, also ein Rückgang um 5,57%, ebenso eine Verringerung bei den Männern um 0,70% mit 125 weniger Langzeitarbeitslosen. Entgegen dem Vorjahr 2016 ist bei den Männern nun auch ein Trend zum Rückgang zu verzeichnen, auf Landesebene um 10,10%, das sind Personen. Die Frauen liegen nahezu im Landestrend mit einem Rückgang um 10,05% (Land 11,13%). Der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB II hat im Vergleich zum Vorjahresmonat bei den Frauen stärker abgenommen. Der Trend ist erkennbar, dass sich die bisherige stärkere Betroffenheit der Langzeitarbeitslosigkeit bei den Frauen kompensiert hat und nur noch ein zahlenmäßiger Abstand von 15 Frauen mehr in der Langzeitarbeitslosigkeit besteht - (2016: 102 Frauen mehr als Männer). Auch auf Landesebene sind die Rückgänge bei den Frauen höher (11,67%) als bei den Männern (9,01%). Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im September 2017 hatten im Landkreis Ludwigsburg oder 55,84 % der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Davon sind Frauen (49,16%) und Männer (50,84%). Entgegen der Arbeitsmarktstrategie 2017, wo der Vergleich zum Vorjahresmonat einen Rückgang der Quote um 2,44% (73 Personen) aufzeigte, ist nun ein Anstieg von 1,82% oder 53 Personen zu verzeichnen. Bei den Frauen reduzierte sich die Zahl um 11 Personen, also um 0,75%. Bei den Männern ist ein Anstieg um 64 Personen, damit um 4,43% zu verzeichnen. Die Entwicklung auf Landesebene zeigt einen Rückgang um insgesamt Personen, 12,98% aufgeteilt in einen Rückgang bei den Frauen von Personen, 13,67% und bei den Männern, Personen,12,30%. Der Trend im Landkreis Ludwigsburg bei den Männern ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist zunehmend und nicht konform mit der Entwicklung auf Landesebene. Weiterhin auffallend ist der gesunkene Frauenanteil auf Landesebene und auch auf Landkreisebene. Insgesamt verfügen 55,84% der SGB II-Arbeitslosen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Entgegen dem Vorjahr zeichnet sich eine größeren Betroffenheit bei den Männern ab. Ausländer/innen im SGB II Im Gegensatz zur Entwicklung der Jahre September 2013 bis September 2014, als die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II sich verringerte, ist seit September 2015 eine Erhöhung festzustellen. Im September 2017 gab es im Landkreis Ludwigsburg insgesamt ausländische SGB II Arbeitslose, was einer Steigerung um 9,55% gleichkommt. Beim Vergleich der Geschlechter fällt auf, dass der Anteil bei den Frauen mit Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat mit 2,86% nur wenig 5

8 ansteigt. Der Anteil bei den Männern hat sich mit 16,22% um 199 Personen auf Personen erhöht. 50,52% der SGB II-Arbeitslosen hatten somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert lag bei 40,94%. Entgegen der Landeszahlen bei der Arbeitsmarktstrategie auf Landesebene hatte sich der Anteil bei beiden Geschlechtern im Vergleich zum Vorjahresmonat um 11,35% erhöht- sind nun die Zahlen ausländischer SGB II-Arbeitsloser im Land rückäufig, insgesamt um 4,86%. Dier Rückgang beträgt bei den Frauen 981 Personen (4,13%) und bei den Männern Personen (5,53%). Ausländische Personen stellen mit 50,52% im Vergleich zum Vorjahresmonat (44,73%) einen steigenden Anteil der SGB II-Arbeitslosen dar. Der Männeranteil hat sich auch weiterhin entgegen der Vorjahre mehr erhöht als der Frauenanteil. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im September 2017 wiesen im Landkreis Ludwigsburg 6,68% der Arbeitslosen eine anerkannte Schwerbehinderung auf. Damit liegt der Anteil nahezu gleich wie auf Landesebene (6,26%). Die 355 Personen der SGB II-Arbeitslosen mit anerkannter Schwerbehinderung verteilen sich auf 149 Frauen (41,97%) und 206 Männer (58,03%). Gegenüber dem Vorjahresmonat reduzierte sich die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 9,21% bzw. 36 Personen. Die differenzierte Betrachtung nach Geschlecht zeigt: Die Zahl der arbeitslosen Frauen mit einer Schwerbehinderung sank um 9,21% (16 Personen), die der arbeitslosen Männer mit einer Schwerbehinderung sank ebenfalls um 8,85% (20 Personen). Auf Landesebene hat sich der Anteil an SGB II Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung bei beiden Geschlechtern reduziert Der Anteil der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung im SGB II liegt bei 6,68%, der Landesschnitt liegt bei 6,26%. Insgesamt sind schwerbehinderte Männer (58,03%) häufiger arbeitslos gemeldet als schwerbehinderte Frauen (41,97%). Alleinerziehende im SGB II Im September 2017 wiesen im Landkreis Ludwigsburg 677 arbeitslose Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 12,74% an allen registrierten SGB II-Arbeitslosen (Baden- Württemberg: 11,94%). Von den 677 Personen sind 637 Frauen (94,09%) und 40 Männer (5,91%). Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen um 10,33% oder 78 Personen. Die Differenzierung nach Geschlecht im Landkreis zeigt, dass bei den Frauen eine Reduzierung um 87 Personen (12,02%), bei den Männern eine Steigerung um 9 Personen (29,03%) im Vergleich zum Vorjahresmonat zu beobachten war. Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass 25,46% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind, bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen nur 1,42%. 6

9 Von den weiblichen SGB II-Arbeitslosen sind mehr als 1/4 (25,46%) alleinerziehend, bei den Männern sind es hingegen nur 1,42%. Der Anteil der Alleinerziehenden liegt mit 12,74% insgesamt über dem Landesschnitt, der bei 11,94% liegt Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) im Landkreis Ludwigsburg Da sich das spezifische Ziel B 1.1 nicht nur an die Zielgruppe Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II richtet, sondern u.a. auch die Bedarfsgemeinschaften mit in den Fokus nimmt, sind nachfolgend einige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe 7 Abs. 1 SGB II) ausgewertet. Auch die Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind im Datenset enthalten und beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2017 mit dem Referenzmonat September Strukturmerkmale der erwerbsfähig Leistungsberechtigten (Stand September 2017) Merkmal Gesamt elb Gesamt Unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Alleinerziehende Deutsche Ausländer/innen (18,18 %) (66,61 %) (15,21 %) (14,24 %) (48,15 %) (51,38 %) Vergleich zum Vorjahresmonat (+ 5,11 %) (+ 10,00 %) (+ 4,10 %) + 81 (+ 3,96 %) - 59 (- 2,88 %) (- 5,57 %) (+ 17,51 %) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) insgesamt Im Landkreis Ludwigsburg befinden sich insgesamt Personen im Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon Frauen (51,50%) und Männer (48,50%). Rechnerisch liegt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit bei dem 3,80fachen Wert im Vergleich zu den gemeldeten Arbeitslosen (5.315) im Rechtskreis SGB II (Land Baden-Württemberg 3,53facher Wert). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit um 679 (5,11 %) gestiegen, wobei dies bei den Männern mit 457 Personen (7,23%) und bei den Frauen mit 222 Personen (3,18 %) zu Buche schlägt. Die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit knapp Personen auf dem 3,80fachen Wert im Vergleich zu den Arbeitslosen im SGB II. Verglichen mit den Zahlen der Arbeits- 7

10 marktstrategie 2018 ist der Wert um 1,38 gestiegen (2018: 2,42facher Wert Landkreis). Auf Landesebene ist der Trend ebenfalls gestiegen auf den 3,53fachen Wert(2018: 2,32facher Wert). 51,50% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Anzahl weiterhin angestiegen und nicht mehr gegenüber den Werten von 2014 weiterhin rückläufig. Der Anteil der Ausländer/innen im Landkreis an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist um 17,51% gestiegen. Dies entspricht dem Landestrend, mit einer dortigen Steigerung um 15,71%. Die absoluten Zahlen der Vorjahre für das Land :2015: Personen, 2016: Personen, 2017 : Personen. Altersgruppen Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie folgt dar: 18,18% der Gruppe sind unter 25 Jahre alt (2.541 Personen), 66,61% zwischen 25 bis 55 Jahre (9.310 Personen), und 15,21% sind 55 Jahre und älter (2.126 Personen). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter zwischen 25 und 55 Jahren ist wiederholt die Größte mit Personen (66,61%). Alleinerziehende Alleinerziehende machen im September 2017 im Landkreis Ludwigsburg mit Personen einen Anteil von 14,24% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus (Baden-Württemberg: 14,32%). Im Vergleich zu ihrem Anteil an allen Arbeitslosen im SGB II (12,74%, 677 Personen, s.o.) zeigt sich eine relativ konstante Quote. Die Quote der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist mit 14,24% nur unwesentlich niedriger als die der alleinerziehenden Arbeitslosen im SGB II (12,74%). Ausländer/innen In der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben im Landkreis Ludwigsburg Personen eine nichtdeutsche Nationalität, dies entspricht einem Anteil von 51,38% (Baden-Württemberg 45,34%). Auch der Anteil der ausländischen Leistungsberechtigten entspricht mit 51,38% in etwa dem Anteil der Arbeitslosen Ausländer/innen im SGB II (50,52%) Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Ludwigsburg Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II und SGB III angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III 8

11 befragt werden. 2 Die im Datensatz enthaltenen Daten zum Migrationshintergrund, auf die im Folgenden näher eingegangen wird, beziehen sich auf den Berichtsmonat Juni Arbeitslose mit Migrationshintergrund im Rechtskreis SGB II und III 3 Im Berichtsmonat Juni hatten im Landkreis Ludwigsburg 65,78%, in Zahlen Personen der befragten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB III einen Migrationshintergrund. In Baden-Württemberg lag der Anteil bei 57%. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Anstieg im Landkreis Ludwigsburg mit 9,57% zum Vorjahresmonat Juni 2016 zu verzeichnen. Auf Landesebene ist die Anzahl der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund im Landkreis um 1,64%, absolut Personen gefallen. Der Anteil der SGB II Arbeitslosen mit Migrationshintergrund liegt mit Personen anteilig bei 66,33% bezogen auf alle Arbeitslosen. In Baden-Württemberg ist die Quote mit 52,39% niedriger. Der Anteil von Frauen bei den arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund liegt bei 66,68%. Dies entspricht einem Anstieg um 6,43% im Vergleich zum Vorjahr, wohingegen der Anteil der Männer im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen hat, absolut um 28 Personen oder 1,87%. Die Quote der arbeitslosen Männer und Frauen mit Migrationshintergrund ist auf Landesebene 2017 um 1,64%gesunken. Bei den Frauen um 2,63% (1.152 Personen) und bei den Männern um 0,79% (405 Personen). Hinsichtlich der Altersgruppe der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund zeigt sich folgende Verteilung: 569 Personen (11,10%) sind unter 25 Jahren, Personen (73,00%) sind zwischen 25 und 55 Jahren und 815 Personen (15,90%) sind 55 Jahre und älter. Den Hauptanteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund verzeichnet die Altersklasse zwischen 25 und 55 Jahren, was auch für Baden- Württemberg gilt mit einem Anteil von 74,28% oder Personen. Betrachtet man die schulische Ausbildung, so zeigt sich, dass 30,25% oder arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund keinen Hauptschulabschluss haben (Baden-Württemberg: 20,58 %). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 9,67% (Baden-Württemberg: 7,36%). Von den arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund verteilen sich die Schulabschlüsse auf 1552 Personen (30,25%) ohne Hauptschulabschluss, Personen (20,31%) mit Hauptschulabschluss, 394 Personen (7,68%) mit Mittlerer Reife, 689 Personen (13,42%) mit FH- Reife, Personen ohne Angaben (28,34%). 2 3 Vgl. zum Begriff des Migrationshintergrundes: Bundesagentur für Arbeit. Methodenbericht. Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III. Grundlagen der Erhebung. Nürnberg S. 6. Erhöhte Unsicherheit der Ergebnisse aufgrund geringer Fallzahlen, geringer Teilnahme an der Befragung oder unterschiedlicher Teilnahmeverhalten einzelner Gruppen der Befragten. 9

12 Der Blick auf die berufliche Ausbildung zeigt, dass 53,54% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Baden-Württemberg: 56,32%). Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 23,15% eine abgeschlossene Berufsausbildung (Baden-Württemberg: 31,04%). In der Veränderung gegenüber 2017 zu 2016 ist jedoch sowohl für das Strukturmerkmal mit Migrationshintergrund (0,53%) als auch ohne Migrationshintergrund (16,15%) ein Rückgang im Landkreis zu verzeichnen. Diesen Trend zeigt auch die Entwicklung auf Landesebene nur für den Bereich ohne Migrationshintergrund mit einem Rückgang um 13,87% und beim Strukturmerkmal mit Migrationshintergrund um 12,60%. Knapp 66% (Vorjahreswert 63%) der befragten Arbeitslosen im Landkreis Ludwigsburg verfügen über einen Migrationshintergrund. Bereits zum zweiten mal ist die Geschlechterverteilung entgegen dem Vorjahresvergleich nicht mehr annähernd paritätisch, die Quote der Frauen liegt bei 46,79% und bei den Männern bei 53,21%. In absoluten Zahlen sind das Frauen und Männer. Nahezu 73% dieser Personen liegen altersmäßig zwischen 25 und 55 Jahre, unter 25 Jahren sind es nur 11,10%, bzw. 569 Personen. Arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund sind gut sechsmal so häufig ohne Hauptschulabschluss und gut viermal so häufig ohne Berufsausbildung wie arbeitslose Personen ohne Migrationshintergrund. Arbeitslose mit Migrationshintergrund im Rechtskreis SGB II Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Landkreis Ludwigsburg 75,93% (3.366 Personen) im Rechtskreis SGB II betreut. Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 24,07%, das sind Personen. Unter diesen Personen sind Personen langzeitarbeitslos, bei der entsprechenden Referenzgruppe ohne Migrationshintergrund gilt dies für 536 Personen. Der Anteil der SGB II Arbeitslosen mit Migrationshintergrund liegt etwa bei 2/3, das sind 63,33% der Arbeitslosen bezogen auf alle Arbeitslosen der Rechtskreise SGB II und SGB III. Der Anteil auf Landesebene liegt mit 52,39% wesentlich darunter. Von den SGB II Arbeitslosen sind Personen langzeitarbeitslos und 652 Personen 2 Jahre und länger arbeitslos. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) mit Migrationshintergrund Von den befragten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) imlandkreis hatten 77,09 % bzw Personen einen Migrationshintergrund, 22,91%, bzw Personen hatten keinen Migrationshintergrund. Der Anteil elb mit Migrationshintergrund ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 15,72% gestiegen, beim Strukturmerkmal ohne Migrationshintergrund nur um 0,40%.Im Geschlechtervergleich ist festzustellen, dass der Frauenanteil mit Frauen gegenüber Männern höher ist. Der höhere Frauenanteil ist auch bei den elb ohne Migrationshintergrund zu verzeichnen. 10

13 Auf Landesebene hat sich die Quote mit 2,56 bei den elb ohne Migrationshintergrund verringert, wohingegen bei den elb mit Migrationshintergrund eine Zunahme um 13,95% zu verzeichnen ist. Von allen befragten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen nahezu 3/4 aller Befragten über einen Migrationshintergrund. 11

14 Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1 Die Ausgangssituation im Landkreis Ludwigsburg im Hinblick auf das spezifische Ziel C 1.1 kann anhand der Basisindikatoren zu Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss, sowie zur Schulsituation von ausländischen Jugendlichen beschrieben werden. Soweit möglich, werden ergänzende qualitative Informationen aus den Bereichen Schule, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit/ Jugendhilfe in diesen Abschnitt eingefügt. Als Datenquelle zu den Schulabgänger/innen dienen die Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Schulabgänger/innen an allgemeinen und beruflichen Schulen Hinsichtlich der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen wird folgend die Entwicklung von 2013 bis 2016 dargestellt und für einen Strukturvergleich in Relation gesetzt. Insgesamt zeigt sich folgendes Bild: Tabelle 1 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche 4 Schulen 2013 bis 2016 in Prozent Allgemeinbildende Schulen Berufliche Schulen Jahr ohne HS-Abschluss mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss 2016 (5.434 Abgänger/innen) 2015 (5.615 Abgänger/innen) 2014 (5.496 Abgänger/innen) 2013 (5.539 Abgänger/innen) 2016 (1.349 Abgänger/innen) 2015 (1.405 Abgänger/innen) 2014 (1.391 Abgänger/innen) 2013 (1.290 Abgänger/innen) Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2013/2014/2015/2016) FH-/ Hochschulreife 4,3 15,7 48,7 31,3 4,6 14,0 49,6 31,8 5,1 15,4 50,8 28,7 4,7 15,9 50,0 29,4 8,8 17,4 73,8 9,0 17,1 74,0 9,9 22,2 67,9 6,3 23,6 70,1 Die Anzahl der Abgänger/innen bei den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Ludwigsburg ist gegenüber dem Vorjahr um 3,22%, absolut um 181 Personen gesunken, gleiches gilt auch auf Landesebene mit Rückgängen um 1,23%, absolut um 1474 Personen. Bei den Beruflichen Schulen ist ebenfalls ein Rückgang um 3,98%, absolut um 56 Personen festzustellen. Auch bei den Zahlen auf Landesebene ist die Zahl der Schulabgänger insgesamt um 0,7%, absolut um 355 Personen gegenüber dem 4 Unter der Bezeichnung Berufliche Schulen sind folgende Schulformen zusammengefasst: Berufsschulen in Teilzeit und Vollzeit, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen, berufliche Gymnasien, Berufskollegs und Schulen für Berufe des Gesundheitswesens. 12

15 Vorjahr gesunken. Hier hat sich der Trend des Anstiegs der Schülerzahlen entsprechend der Vorjahresstrategie nicht fortgesetzt. Im Landkreis Ludwigsburg haben im Jahr ,3% der Absolvent/innen die allgemeinbildende Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen (Baden-Württemberg: 5,2%). Die Quote der Abgänger ohne Hauptschulabschluss ist weiterhin rückläufig. Der Anteil der Abgänger/innen mit Hauptschulabschluss ist wieder angestiegen und liegt aktuell bei 15,7% (Baden-Württemberg: 18,5%). Anders die Zahlen für den mittleren Abschluss und die FH-/Hochschulreife, hier sind die Zahlen im Landkreis rückläufig. Allerdings sollte der Hintergrund der Vorjahre bei der FH-/Hochschulreife und 2014 bei der mittleren Reife - nicht unerwähnt bleiben, da die Abschlüsse in diesen Jahren angestiegen waren. Insgesamt zeigt sich im Landkreis Ludwigsburg (LK) ein schulisches Bildungsniveau, das im Hinblick auf erreichte allgemeine Schulabschlüsse im großen und ganzen ähnlich wie im Landesschnitt (Land) liegt, mit niedrigeren Anteilen der Abgänger/innen mit Hauptschulabschluss (Land 18,5%/LK 15,7%) und höheren Anteilen der Abgänger/innen mit mittlerer Reife (Land 47,0%/LK 48,7%) sowie derjenigen mit (Fach-)Hochschulreife (Land 29,3%/LK 31,3%). Der Anteil der Abgänger/innen ohne Hauptschulabschluss ist im Gegensatz zum Land (5,2%) mit 4,3% niedriger und auch hier im Trend gesunken. Das Datenset der ISG GmbH schlüsselt die Schulabgänger/innen sowohl nach Abschlüssen als auch nach zuvor besuchten Schulformen auf. Dies ist vor allem für die Analyse der Absolventen/innen ohne Schulabschluss von besonderem Interesse, denn hiermit wird eine wesentliche Zielgruppe für den regionalen ESF näher beschrieben. Es zeigt sich, dass von den 236 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss 143 vormals eine Sonderschule, 80 eine Haupt- oder Werkrealschule und 10 eine Realschule besucht hatten. 2 Schüler/innen haben das Gymnasium und 1 Schüler/in eine integrierte Schulformen ohne Abschluss verlassen. Die 143 Sonderschüler ohne Hauptschulabschluss haben sehr wahrscheinlich einen Abschluss an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum abgelegt, wo geregelte Abschlüsse unterhalb des Hauptschulabschlusses möglich sind. Abbildung 1 Schulabgängerinnen 2016 ohne Hauptschulabschluss nach Schulformen (N= 236) 1 80 Haupt- /Werkrealschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Integrierte Schulformen Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, D 15.2: Anteil der Schulabgänger/innen ohne Abschluss der Sekundarstufe I 13

16 Mit Blick auf das Geschlechterverhältnis wird auch im Vergleich zu den Vorjahren 2014 und 2015 deutlich, dass junge Frauen bei den Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen ein insgesamt höheres Qualifizierungsniveau als die jungen Männer erreichen. Dies gilt auch für die beruflichen Schulen: Auch hier erreichen die jungen Frauen mit höherem Abstand den mittleren Abschluss und mit geringen Abstand etwas häufiger die (Fach-)Hochschulreife. Ebenfalls nahezu unverändert bei den allgemeinbildenden Schulen ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der jungen Männer, die keinen Hauptschulabschluss erreichen haben, deutlich höher als bei den jungen Frauen. Der Anteil von Ausländer/innen ohne Hauptschulabschluss hat sich 2016 gegenüber 2015 um 7 Personen verringert, der Trend aus der Veränderung von 2015 zu 2014 (Reduzierung 20 Personen) wird fortgesetzt. Der Anteil von Deutschen ohne Hauptschulabschluss ist 2016 gegenüber 2015 um 18 Personen gesunken. Abbildung 2 Schulabgängerinnen 2016 nach Geschlecht und Herkunft Allgemeinbildende Schulen Gesamt Weiblich Männlich Ausländer/innen Deutsche 4,3 15,7 2,9 20,8 5,6 25,3 10,7 31,6 3,313,2 48,7 36,8 39,2 48,5 50,1 31,3 39,5 29,9 35,0 7,6 Berufliche Schulen Gesamt Weiblich Männlich Ausländer/innen Deutsche 8,8 6,7 10,8 24,4 4,513,5 17,4 19,3 15,6 ohne HS-Abschluss mittlerer Abschluss 31,6 73,8 73,9 73,6 44,0 81,9 mit HS-Abschluss FH-/ Hochschulreife Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2016 Betrachtet man die Gruppe der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden Schulen nach deren Herkunft, so zeigt sich eine deutliche Differenz. Der Anteil der Ausländer/innen, die ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen ist höher, als bei den Deutschen Abgängern. Während fast 32% aller ausländischen Schulabgänger/innen der allgemeinbildenden Schulen den Hauptschulabschluss erreichen, liegt der Anteil bei den deutschen Absolvent/innen bei 13%. Auf der anderen Seite schließen nur 14

17 knapp 8% der ausländischen Jugendlichen die allgemeine Schule mit der (Fach-)Hochschulreife ab, im Vergleich zu 35% der deutschen Schulabgänger/innen im Landkreis Ludwigsburg. Dieses Verhältnis hatte sich im Vergleich zu den Vorjahren 2014 und 2015 aber grundsätzlich zu Gunsten der höher qualifizierenden Schulabschlüsse entwickelt: Vor allem der Anteil der ausländischen Absolvent/innen, die die Schule mit mittlerer Reife verlassen, stieg deutlich von noch 37 % im Jahr 2011 auf 50% im Jahr 2016 an. Gegenüber den Vorjahren ist der Anteil an Ausländer/innen im Landkreis Ludwigsburg sowohl bei den allgemeinbildenden (2013: 985, 2014: 943, 2015: 818, 2016: 738) als auch den Beruflichen Schulen in abgeschwächterer Form (2013: 267, 2014: 364, 2015: 290, 2016: 291) rückläufig. Auch bei den beruflichen Schulen zeigt sich, dass ausländische Schüler/innen die Schule häufiger mit niedriger qualifizierenden Abschlüssen die Schule beenden als ihre deutschen Mitschüler/innen. So liegt der Anteil bei den Hauptschulabschlüssen bei den Ausländer/innen bei 24,4% und bei den Deutschen bei 4,5%. Im Vergleich zum Jahr 2015 reduzierte sich der Anteil der ausländischen Absolventen/innen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss auf 44% im Gegensatz zum Vorjahr wo er bei 49,3% lag. Innerhalb der Deutschen Schülerschaft war hier ein leichter Anstieg zu verzeichnen.nahezu im gleichen Maße, wie der Anteil der ausländischen Absolventen/innen mit einen (Fach-)Hochschulabschluss kleiner geworden ist, sind die Zahlen beim mittleren und dem Hauptschulabschluss angestiegen. Veränderungen in der Schullandschaft im Landkreis Ludwigsburg Die Schullandschaft im Landkreis Ludwigsburg hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Es gab in diesem Jahr keinen weiteren Antrag auf Genehmigung einer Gemeinschaftsschule, die Anzahl der verbleibenden auslaufenden Werkrealschulen verringert sich stetig. HAUPTSCHULEN/WERKREALSCHULEN Von den sechs verbliebenen Werkrealschulen sind vier auslaufende Werkrealschulen. So wird die Friedrich-Hölderlin-Schule in Asperg als eine dieser sechs Schulen zum kommenden Schuljahr als reine Grundschule geführt. Die Kirbachschule in Hohenhaslach sowie die Hirschbergschule in Ludwigsburg sind somit die einzigen verbleibenden Werkrealschulen im Landkreis. GEMEINSCHAFTSSCHULEN Mit dem Schuljahr 2012/13 gingen in Baden-Württemberg die ersten Gemeinschaftsschulen an den Start. Im darauffolgenden Schuljahr 2013/14 entstanden im Landkreis Ludwigsburg die ersten fünf Gemeinschaftsschulen. In den zwei folgenden Schuljahren Jahren folgten pro Schuljahr jeweils fünf 15

18 weitere Gemeinschaftsschulen. Damit gibt es seit 2016/17 im Landkreis 15 Gemeinschaftsschulen (davon haben zehn Gemeinschaftsschulen eine Grundschule, fünf Gemeinschaftsschulen haben keinen Grundschulzweig). Im Schuljahr 2016/17 beantragte die Justinus-Kerner-Schule (WRS) in Ludwigsburg die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule. Diesem Antrag wurde durch das Regierungspräsidium stattgegeben, so dass zur Zeit 16 Gemeinschaftsschulen im Landkreis Ludwigburg existieren. In diesem Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler der ersten fünf Gemeinschaftsschulen im Landkreis einen Hauptschulabschluss ablegen, im kommenden Schuljahr wird es an diesen Gemeinschaftsschulen die ersten Prüfungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses geben. REALSCHULEN Mit der Einführung der Bildungsplanes 2016 und der Etablierung des Konzepts zur Stärkung der Realschulen wird es diesen in Zukunft ebenfalls möglich sein, nach einer Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 abzulegen. Die im Schuljahr 2016/2107 in Klasse 5 und 6 verweilenden Schüler waren davon betroffen, so dass im Schuljahr 2019/2020 die ersten Schüler einen Hauptschulabschluss an den Realschulen ablegen können. 16

19 17

20 2.2. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Arbeitsmarktbeschreibung Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes im Landkreis Ludwigsburg werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten ESF dargestellt. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen Insgesamt zeigt sich vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit weiterhin eine nur marginal reduzierte Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB II, die im Land erkennbare Rückläufigkeit findet im Landkreis Ludwigsburg nur in verminderter Form statt, eine Reduzierung um 164 Personen. Es wird zudem deutlich, dass im Landkreis Ludwigsburg nicht alle Personengruppen im SGB II gleichermaßen auf konstantem Niveau des Vorjahres verbleiben. Der Anteil arbeitsloser Frauen liegt mit 47,06% zum zweiten Mal unter der Quote der Männer, die bei 52,94% liegt. Innerhalb der Geschlechterverteilung bei den ausländischen Arbeitslosen hat sich die in der Vorgängerstrategie aufgezeigte Trendwende wieder verändert, die Quote bei den Frauen ist wieder leicht angestiegen, 2,86%, bei den ausländischen Männern um 16,22%. Dieser Trend hatte sich und wird sich noch weiterhin aufgrund des verstärkten Zuganges von Flüchtlingen in das SGB II so fortsetzen. Die Bildungsunterschiede sind im Vergleich von deutschen Arbeitslosen zu jenen mit Migrationshintergrund deutlich. Der Anteil von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund ohne Hauptschulabschluss (85,75%) ist im Vergleich zum Vorjahresmonat 2017 um 5,43% gestiegen und nach wie vor hoch. Auch die Anzahl ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist bei den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund deutlich höher, in absoluten Zahlen oder 81,63%, als bei den deutschen Arbeitslosen. Auch dieser Trend wird sich aufgrund der Folgewirkungen der Flüchtlingskrise fortsetzen. In der Tendenz scheint sich der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Jüngeren zwischen 15 und 25 Jahren, den Landzeitarbeitslosen,den Menschen mit Schwerbehinderung und den Alleinerziehenden abzuschwächen. Auch bei den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund zwischen 15 und 25 Jahren sind die Zahlen seit 2014 kontinuierlich angestiegen und damit höher als bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Bei den älteren Arbeitslosen im SGB II ist die Arbeitslosigkeit, entsprechend dem Vorjahrestrend, weiterhin rückläufig. Der Handlungsbedarf für den ESF in diesem Interventionsfeld bestand und besteht weiterhin in der Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Es gilt, für die benannten Personengruppen die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Diese Angebote sollen helfen, zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer steigenden Bedeutung sozialer Inklusion in der europäischen Arbeits- und Beschäfti- 18

21 gungspolitik sollen im Rahmen dieses Ziels auch Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Insgesamt lässt sich die Zielgruppe des spezifischen Ziels C 1.1, die Schüler/innen und jungen Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, mit statistischen Daten nur schwer beschreiben. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik zeigt sich jedoch mit Blick auf die Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss, dass die Quote im Gegensatz zum Land (4,82%) mit 4,65% niedriger ist. Entgegen der Entwicklung im Vorjahr hat sich die Anzahl der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss um 18 Personen reduziert, was einer Quote von 6,45% entspricht. Aufgrund der veränderten Schullandschaft und der Nachprüfbarkeit der Daten wurde auf das Datenmaterial des Statistischen Landesamtes zurückgegriffen. Wünschenswert wäre es, die Problematik eines Schulabbruches beziehungsweise eines Abgangs ohne Abschuss auch mit qualitativem Datenmaterial zu hinterlegen umso Erkenntnisse bezüglich frühzeitiger Interventionsmöglichkeiten zu erhalten. Sicherlich ist dies noch keine hinreichende Beschreibung für eine Zielgruppe in einem Interventionsfeld, dass durch eine Vielzahl von Programmen, Projekten und Instrumenten der Regelförderung unterschiedlicher Rechtskreise (insbesondere SGB II, SGB III, SGB VIII) bestimmt ist. Der spezifische Handlungsbedarf ergibt sich demnach aus der Identifikation und Systematisierung der vorhandenen Förderinstrumente und der Frage, welchen Beitrag der ESF dazu leisten kann, marginalisierte Jugendliche, Schüler/innen mit drohendem Schulabbruch und Schulabsentisten/innen zu erreichen, und welche ergänzenden Maßnahmen angebracht und notwendig sind. 3. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Folgend werden die spezifischen Ziele des Operationellen Programms, die vom Land für die Regionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Der ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Ludwigsburg hat sich in seiner Strategiesitzung am darauf verständigt, die Ziele, Zielgruppen und Schwerpunkte der Ausschreibungen für 2019 wie nachfolgend dargestellt auszuschreiben. Projektträger sind aufgefordert, in ihren regionalen Antragskonzepten neben den spezifischen Zielen auch die Querschnittsziele des ESF, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen bzw. darzustellen. Die beiden Querschnittsthemen transnationale Zusammenarbeit und soziale Innovation können ebenfalls Bestandteil der Projektkonzepte sein. 19

22 Spezifisches Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen sind: Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende Menschen mit Behinderungen Menschen mit Migrationshintergrund (insbesondere aufgrund ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe). Ältere Leistungsberechtigte. Aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. von Straffälligkeit bedrohte Menschen, soweit sie nicht bereits über landesweite Maßnahmen des Justizministeriums erreicht werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten (u.a. Flüchtlinge) Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung. Niedrigschwellige (Re-)Integration in Qualifizierung und Beschäftigung, Tagesstrukturierung. Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen. Beratung, Begleitung und Training für Personen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Altersangemessene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen. Spezifisches Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Zielgruppen sind: Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. 20

23 Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Aktivierende Arbeit mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7. Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung. Motivieren von jungen Frauen und insbesondere jungen Männern zur Weiterverfolgung ihrer Bildungslaufbahn und Erlangung ihrer Abschlüsse. Gezielte Förderung und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Sprachhindernisse und schulische Qualifikationsdefizite abbauen, Motivation aufbauen. Einbeziehung von Eltern (vor allem in bildungsfernen Familien). Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen. 4. Umsetzung der Ziele Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für den Landkreis Ludwigsburg grundsätzlich EURO für den Zeitraum eines Jahres. Für das Förderjahr 2019 stehen ca EURO als Fördermittel zur Verfügung. In einer Pressemitteilung und in einer Information an einen Adressenpool wird auf die vorgelegte regionale Arbeitskreisstrategie des Landkreises Ludwigsburg verbindlich verwiesen, deren Berücksichtigung für antragstellende Projektträger verbindlich ist. Die Projektanträge sind bis zur Antragsfrist unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einzureichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN- Tool steht auf der Internetseite zur Verfügung. Zur Antragstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen: Die L-Bank wird nur regionale ESF-Projekte bewilligen, deren förderfähige Gesamtkosten einen Betrag von nicht unterschreiten und die eine Förderung für mindestens 10 Teilnehmende beantragen. Der ESF-Interventionssatz soll in einer Spanne von mindestens 35 % bis maximal 50 % liegen. Der regionale Arbeitskreis ist gehalten, eine Verteilung der bereitstehenden Fördermittel im Verhältnis von 60 % im Ziel B.1.1 und 40 % im Ziel C.1.1 zu berücksichtigen. 21

24 Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der Bundesprogramme abgrenzen. Nach dem Einreichen der Anträge werden die einzelnen Projekte innerhalb einer Arbeitskreissitzung von den jeweiligen Projektträgern vorgestellt. Im Anschluss findet die Priorisierung mit Hilfe eines landeseinheitlich vorgegebenen Ranking-Verfahrens statt. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter dem Abgleich und der Übereinstimmung der Projektanträge mit den regionalen Arbeitskreiszielen, Zielgruppen und der Querschnittsziele der Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. 5. Festlegung der Evaluationsschritte Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie der Umsetzung der Querschnittsziele - zur Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung - durch: den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts, Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichterstattung, sowie Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Strategiesitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. 22

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