Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

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1 Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

2 Inhalt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs 1.1. Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 1.2. Prioritätsachse C: Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen 2: Formulierung von Zielen 1.1. Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 1.2. Prioritätsachse C: Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen 3: Umsetzung der Ziele 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation 5: Anlagen 5.1. Festlegungen des Landes Baden Württemberg ESF - Förderbereich Arbeit und Soziales 5.2. Förderfähigkeitskriterien Impressum: Herausgeber: Ostalbkreis ESF-Geschäftsstelle Dezernat V Stuttgarter Straße 41 Geschäftsbereich Beratung, Planung, Prävention Aalen Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

3 Einleitung Der Regionale ESF-Arbeitskreis erarbeitet auf der Grundlage des Operationellen Programms des Landes Baden-Württemberg sowie den Empfehlungen und Handreichungen des Arbeitsund Sozialministeriums eine regionale Arbeitsmarktstrategie für den Ostalbkreis zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds. Diese orientiert sich an den jeweiligen Bedarfslagen vor Ort. Für den Ostalbkreis hat der regionale Arbeitskreis ESF (AK ESF OAK) bei seiner Sitzung am 14. April 2014 eine regionalisierte Arbeitsmarktstrategie entwickelt. In dieser Sitzung wurde die regionale Arbeitsmarktstrategie zur Umsetzung des ESF im Ostalbkreis für 2015 beschlossen. Diese regionale Strategie basiert auf der Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Landesamtes für den Ostalbkreis durch das esf-team, auf Informationen des Bildungsbüros und des Bildungsberichtes des Ostalbkreises, des Jobcenters, des Staatlichen Schulamts Göppingen und der beruflichen Schulen (BEJ/BVJ-Statistik) und auf ergänzende Informationen und Einschätzungen der Arbeitskreismitglieder sowie der Beratung im Arbeitskreis. Diese Strategie ist die Grundlage, für die Anträge zur Ausschreibung für das Ausschreibungsjahr 2015 für regional geförderte ESF Projekte. Bei der Datenanalyse ist zu beachten, dass nicht alle Daten in den verwendeten Statistiken geschlechterspezifisch erhoben und deshalb nicht bei alle Zahlen geschlechterspezifische Aussagen getroffen werden können. Die vorliegende Arbeitsmarktstrategie hat folgende Struktur. Im ersten Schritt wurden die Analyse der Ausgangslage und die Ermittlung des Handlungsbedarfs vorgenommen. Hieraus wurden im zweiten Schritt Ziele formuliert und im dritten Schritt die Umsetzung der Ziele dargestellt. Abschließend wird die Evaluation der Ziele festgelegt. Mai 2014 Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

4 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Wichtigste Zielgruppen sind (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ; Entwurf Stand 03/2014): besonders benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt, insbesondere arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie ältere Leistungsberechtigte Wichtigste Instrumente sind (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ; Entwurf Stand 03/2014): Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen Integration niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

5 Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Ostalbkreis im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Personen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (Februar 2014) Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise (September 2013) Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten (Länder und Kreise) (November 2013) Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis des SGB II im Ostalbkreis Im Ostalbkreis waren im Februar 2014 insgesamt Menschen als arbeitslos gemeldet, davon oder 50,6% im Rechtskreis des SGB III und oder 49,4% im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Ostalbkreis um 108 Personen bzw. 3,4% ab, während auf Landesebene ein leichter Anstieg um 0,5% zu beobachten war. Im Vergleich zum Land weist der Ostalbkreis somit im Bereich des SGB II eine günstigere Entwicklung auf. Positive Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit: SGB II-Arbeitslosigkeit ging zurück. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

6 Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Februar 2014 im Ostalbkreis 49% der SGB II-Arbeitslosen Frauen (1.503) und 51% Männer (1.564) sind. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Frauen ein Rückgang um 5,5% (87 Personen), bei den Männern hingegen um 1,3% (21 Personen) zu beobachten war. Frauen profitieren stärker als Männer von der positiven Entwicklung im Bereich der SGB II- Arbeitslosigkeit. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt waren 144 junge Erwachsene im Februar 2014 im Ostalbkreis als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 4,7% der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (Ba-Wü: 5,6%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen um 18,2% oder 32 Personen ab. Auf Landesebene war ein Rückgang um 3,9% zu beobachten. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den jungen Männern gegenüber dem Vorjahresmonat ein Rückgang um 16,7% (15 Personen), bei den jungen Frauen um 19,8% (17 Personen) zu beobachten war. Im Februar 2014 waren somit 69 junge Frauen und 75 junge Männer im SGB II als arbeitslos registriert. Positive Entwicklung im Bereich U25: Zahl der jugendlichen SGB II-Arbeitslosen ging zurück. Junge Männer und Frauen profitieren gleichermaßen von der positiven Entwicklung. Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im Februar 2014 waren Personen oder 32,8% der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der älteren SGB II- Arbeitslosen um 5,6% bzw. 60 Personen ab; auf Landesebene war hingegen ein Anstieg um 2,6% festzustellen. Im Februar 2014 gehörten insgesamt 470 Frauen und 536 Männer zu den älteren Arbeitslosen. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt ergänzend, dass bei den älteren arbeitslosen Frauen eine bessere Entwicklung zu verzeichnen war als bei den älteren arbeitslosen Männern (-8,0% vs. -3,4%). Positive Entwicklung im Bereich Ü50: Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen ging zurück. Entwicklung bei den älteren Frauen besser als bei den älteren Männern. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

7 Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im Februar 2014 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt Personen oder 48,4% langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein leichter Rückgang um 0,9% (13 Personen) zu beobachten; auf Landesebene hingegen ein Anstieg um 3,0%. Von den Personen sind 739 Frauen und 744 Männer. Während bei den Frauen im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um 5,7% (45 Personen) festzustellen war, verzeichneten die Männer einen Anstieg um 4,5% (32 Personen). Blickt man ergänzend auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 49,2% der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos sind, bei den Männern sind es 47,6%. Leichter Rückgang bei der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Bei den Frauen ist eine deutlich bessere Entwicklung zu beobachten als bei den Männern. Frauen sind aber weiterhin etwas stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im Februar 2014 verfügten im Ostalbkreis insgesamt Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 976 Frauen und 947 Männern. Insgesamt haben somit 62,7% der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Eine Betrachtung der zeitlichen Entwicklung ist an dieser Stelle nicht möglich, da das Merkmal der Berufsausbildung erst seit September 2013 zu den Pflichtangaben bei der Datenübermittlung durch zkt gehört. Über 60% der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ausländer/innen im SGB II Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II ging im Ostalbkreis im Zeitraum Februar 2013 bis Februar 2014 von 795 auf 792 zurück. Ein Viertel der SGB II- Arbeitslosen hatte somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert lag bei 31,7%. Von den 792 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II sind 408 Frauen (51,5%) und 384 Männer (48,5%). Bei den Frauen sind das 11 Personen oder 2,6% weniger, bei den Männern hingegen 8 Personen oder 2,1% mehr als im Februar Positive Entwicklung nur bei den ausländischen arbeitslosen Frauen; bei den Männern ist hingegen ein Anstieg zu beobachten. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

8 Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im Februar 2014 wiesen im Ostalbkreis 2,9% der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt der Ostalbkreis weiterhin unter dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,8%). Insgesamt hatten im Ostalbkreis 88 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 38 Frauen (43,2%) und 50 Männer (56,8%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 6,4% bzw. 6 Personen ab. Die differenzierte Betrachtung nach Geschlecht zeigt: Während die Zahl der arbeitslosen Frauen mit einer Schwerbehinderung um 15,6% (7 Personen) zurückging, verzeichneten die arbeitslosen Männer mit einer Schwerbehinderung einen Zuwachs um 2,0% (1 Person). Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass 2,5% der arbeitslosen Frauen im SGB II eine Schwerbehinderung haben, bei den Männern sind es 3,2%. Positive Entwicklung nur bei den arbeitslosen Frauen mit einer Schwerbehinderung. Alleinerziehende im SGB II Im Februar 2014 wiesen im Ostalbkreis insgesamt 465 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 15,2% an allen registrierten SGB II- Arbeitslosen (Ba-Wü: 14,2%). Von den 465 Personen sind 435 Frauen (93,5%) und 30 Männer (6,5%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen um 5,0% oder 22 Personen zu. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den Frauen ein Anstieg um 5,1% oder 21 Personen, bei den Männern um 3,4% oder 1 Person zu beobachten war. Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass 28,9% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind, bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen 1,9%. Negative Entwicklung bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

9 Insgesamt zeigt sich: Von der positiven Entwicklung im Bereich des SGB II profitieren nicht alle Personengruppen. Mögliche Problemgruppen sind: Alleinerziehende SGB II-Arbeitslose Ausländische SGB II-Arbeitslose, insbesondere Männer SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung SGB II-Langzeitarbeitslose, insbesondere Männer Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Ostalbkreis Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat November 2013, sodass hier auch immer die Entwicklung zwischen November 2012 bis November 2013 betrachtet wird. Im November 2013 zählten insgesamt Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon Frauen (54,8%) und Männer (45,2%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein leichter Rückgang um 0,4% oder 26 Personen zu beobachten (Frauen: -0,2% bzw. 8 Personen; Männer: -0,6% bzw. 18 Personen). Über die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung der Leistungsberechtigten wie folgt dar: Die Zahl der Ü50-Jährigen ging gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,7% oder 35 Personen zurück und lag im November 2013 bei Im Alterssegment der unter 25-Jährigen war die Entwicklung hingegen durch eine Stagnation gekennzeichnet und die Zahl lag im November 2013 bei Die Zahl der älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist leicht rückläufig. Die Alleinerziehenden machten im November 2013 im Ostalbkreis etwa 17% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus (Ba-Wü: 16%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 5,2% oder 57 Personen zu beobachten. Insgesamt waren somit erwerbsfähige Leistungsberechtigte alleinerziehend, davon 95,1% (1.099) Frauen und 4,9% (57) Männer. Anstieg bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

10 Auch bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahresmonat ein Anstieg um 3,3% oder 57 Personen zu beobachten. Im November 2013 hatten somit insgesamt erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche Staatsangehörigkeit, davon 998 (55,2%) Frauen und 811 (44,8%) Männer. Ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 26,4% unter dem entsprechenden Wert auf Landesebene mit 32,6%. Anstieg bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigt sich, dass nicht alle Personengruppen von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren. Insbesondere alleinerziehende und ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte zählen zu den Problemgruppen. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

11 Personen mit Migrationshintergrund im Ostalbkreis Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat September 2013 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Im September 2013 hatte die Hälfte der befragten arbeitslosen Menschen im Ostalbkreis einen Migrationshintergrund (50,8% oder Personen). In Baden-Württemberg lag dieser Anteil bei 50,4%. Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Ostalbkreis im September ,2% im Rechtskreis des SGB II und 36,8% im Rechtskreis des SGB III betreut. Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegen diese Anteile bei 15,3% bzw. 84,7%. Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich im September 2013, dass 25,4% der arbeitslosen Migrantinnen und Migranten keinen Hauptschulabschluss haben (Ba-Wü: 17,2%). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 3,2% (Ba-Wü: 5,7%). Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu beobachten: So konnten 66,3% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Ba-Wü: 61,4%), bei den arbeitslosen Menschen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 21,3% eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ba-Wü: 30,6%). Insgesamt zeigt sich: Von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind deutlich mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Arbeitslose mit Migrationshintergrund verfügen über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

12 Prioritätsachse C: Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Wichtigste Zielgruppen sind (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ; Entwurf Stand 03/2014): Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind Ausbildungsferne, chancengeminderte und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht erreicht werden Wichtigste Instrumente sind (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ; Entwurf Stand 03/2014): Heranführung an Regelsysteme der Schule, der Berufsvorbereitung und der beruflichen Ausbildung (auch i.v.m. SGB VIII) Erarbeitung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive (z.b. Produktionsschulen) Heranführung an schulische und ausbildungsbezogene Regelsysteme Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Ostalbkreis im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 identifiziert werden: Situation der Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2011/12 Schulsituation von ausländischen Jugendlichen Als Datenquelle dienen die Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

13 Die Schulsituation im Ostalbkreis Im Schuljahr 2011/12 lag der Anteil der Schulabgänger/innen aus öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit niedrigem Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss) an allen Schulabgänger/innen bei 22,7% und somit weiterhin nur knapp über dem Landeswert von 21,1%. Der Anteil der Schüler/innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen, beträgt im Ostalbkreis 4,4% (Ba-Wü: 4,3%). Im Schuljahr 2010/11 lag dieser Anteil bei 5,1%. Im Schuljahr 2011/12 verließen somit im Ostalbkreis insgesamt 196 Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 215 Schüler/innen, d.h. es ist ein Rückgang um 8,8% festzustellen. Von den insgesamt Schulabgänger/innen im Schuljahr 2011/12 haben 284 (6,3%) keine deutsche Staatsangehörigkeit (Ba-Wü: 9,5%). Blickt man auf die 196 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich, dass 42 Schüler/innen (21,4%) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Wert liegt unter dem Landesschnitt von 27,1%. Während im Ostalbkreis 14,8% der ausländischen Schüler/innen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, ist dies bei den deutschen Schüler/innen bei 3,7% der Fall. Zusammenfassung: Es scheint, dass im Ostalbkreis immer weniger Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Abschluss verlassen. Trotzdem ist bei ausländischen Jugendlichen weiterhin eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

14 2: Formulierung von Zielen Der ESF-Arbeitskreis fasst den Beschluss im Förderjahr 2015 die Ziele B.1.1 und C.1.1. zu verfolgen und zwar mit folgenden Zielgruppen. B.1.1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen: Alleinerziehende SGB II-Arbeitslose SGB II-Arbeitslose mit Migrationshintergrund SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung SGB II-Langzeitarbeitslose Gewünscht sind Projekte, auf die mindestens zwei der o.g. Kriterien zutreffen. C.1.1. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Zielgruppen: Förderbedürftige Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss. Schulsituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Schüler/innen an Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen der Klassen 8, 9 und 10, die von Schulabbruch und/oder Schulversagen bedroht sind, die sozial benachteiligt sind und deren berufliche Perspektiven unsicher sind. Insbesondere sollen Schüler/innen mit Migrationshintergrund bei Bedarf einbezogen werden. Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte Schülerinnen und Schüler an VAB, BeJ, AVdual, BFs oder Berufskollegs, die zum Erreichen des Hauptschulabschlusses und/oder beim Übergang von der Schule in den Beruf zusätzlichen Unterstützungsbedarf entsprechend den Maßnahmenbeschreibungen des spez. Ziels C.1.1 benötigen. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

15 3: Umsetzung der Ziele Budget und Fristen: Das Kontingent des AK ESF OAK im Jahr 2015 beträgt ,00. Förderanträge für 2015 werden zentral bis bei der L-Bank eingereicht. Anträge können voraussichtlich ab Anfang August, nach der Umprogrammierung des elektronischen Antragformulars, in ELAN erfasst werden. Eine Mehrfertigung ist vorab per Mail an das Landratsamt Ostalbkreis, ESF-Geschäftsstelle, FB V/01, zu senden. Die für die neue Förderperiode geänderten Antrags- oder Abrechnungsmodalitäten finden sich auf der ESF-Webseite. Nach der Einreichung der Projektanträge werden die eingegangenen Projekte in der Votierungssitzung des AK ESF OAK, die für den angedacht ist, den AK-Mitgliedern vorgestellt und entsprechend der festgelegten Ziele und Förderschwerpunkte mit Hilfe des vorgegebenen Ranking-Verfahrens durch die AK-Mitglieder votiert. Die entsprechenden Auswahlkriterien für die neue Förderperiode, die für die Auswahl der regionalen Projekte im Herbst Gültigkeit haben werden, finden Sie auf der ESF-Webseite. Die Anträge liegen den AK-Mitgliedern vor der Sitzung vor, so dass sich die Vorstellung der Projekte nur auf die zentralen Elemente konzentriert. Die Ergebnisse des Ranking-Verfahrens werden den Antragstellern unmittelbar nach der Auswertung von der ESF-Geschäftsstelle per Mail mitgeteilt. Kofinanzierung und Projektlaufzeit Eine gesicherte Kofinanzierung der Projekte muss vorliegen und mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Es sind Projekte mit einjähriger und zweijähriger Laufzeit bei der Antragstellung zulässig. Dies schließt eine Anschlussförderung nicht aus, vorausgesetzt die jeweils gültige Arbeitsmarktstrategie lässt dies zu. Die Projekte sollen zwischen und umgesetzt werden. Veröffentlichung der Ausschreibung Im Juli wird in der örtlichen Presse, auf der Internetseite des Ostalbkreises und per an alle potentiellen Antragsteller auf die Ausschreibung, auf die Arbeitsmarktstrategie und die Einreichungsfrist hingewiesen. Die vollständige Fassung kann dann, per , jederzeit in der ESF-Geschäftsstelle angefordert werden. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

16 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation In den vergangenen Jahren haben sich im Ostalbkreis bestimmte Elemente zur Evaluation der regionalen ESF-Projekte etabliert und bewährt. So sind im Sommer 2015 Projektbesuche geplant. Die Personen, die die Projekte besuchen, setzten sich aus unterschiedlichen Mitgliedern des AK ESF OAK sowie die Geschäftsführung zusammen. Diese Besuche sind eine wichtige Zwischenevaluation der laufenden Projekte. Hier können die Projektträger aber auch die ProjektteilnehmerInnen über ihre ersten Erfahrungen berichten und es kann bei Bedarf an einzelnen Punkten noch nachgebessert werden. Der Arbeitskreis sieht vor, Vertreter der Projekte zum Ende der Laufzeit, bei der Votingsitzung zur Vorstellung des aktuellen Standes der Projekte einzuladen. Am Ende der Projektlaufzeit müssen die Projektträger eine Evaluationsvorlage gemeinsam mit dem Sachbericht online ausfüllen und eine Kopie dem AK ESF OAK zur Verfügung stellen. Diese Ergebnisse werden den AK Mitgliedern bei der Strategiesitzung im Folgejahr vorgestellt und fließen so wieder in die neue Planungsphase ein. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

17 5. Anlagen 5.1. Festlegungen des Landes Baden Württemberg ESF - Förderbereich Arbeit und Soziales Grundsätzlich muss ein Antrag vollständig ausgefüllt sein, um berücksichtigt zu werden. Die Vorhaben müssen einen nachvollziehbaren arbeitsmarktpolitischen Bezug haben mit dem Ziel, den Teilnehmenden den Zugang zu Arbeit (wieder zu) ermöglichen. Förderanträge müssen sich auf die beschriebenen Förderschwerpunkte und Zielgruppen der regionalen Arbeitsmarktstrategie beziehen. Zudem müssen die übergeordneten Querschnittsziele des Operationellen Programms für den ESF in Baden-Württemberg beachten werden. Eine Festlegung der Anzahl der zu fördernden Menschen für die jeweiligen spezifischen Ziele des Operationellen Programms erfolgte in der diesjährigen Strategiesitzung für das Jahr 2015 nicht. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in all seinen Dimensionen bei der Umsetzung der Projekte zu beachten. Die ESF-Geschäftsstelle und der ESF-Arbeitskreis legen Wert auf eine durchgängige Beachtung von der Antragstellung bis zur Evaluation. Aufwendungspositionen für Vorhaben sind nicht förderfähig, wenn diese bereits aus anderen EU-Mitteln finanziert werden bzw. finanziert worden sind. Die genannten Ziele werden vom Arbeitskreis jährlich auf ihre Gültigkeit überprüft. Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

18 5.1. Förderfähigkeitskriterien Die entsprechenden Antragsmodalitäten, Auswahlkriterien und Abrechnungsmodalitäten für die neue Förderperiode , finden Sie auf der ESF-Webseite. Wegen eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses kommt eine Förderung grundsätzlich nur für Vorhaben mit mindestens 10 Teilnehmenden. Die in der Finanzierung enthaltene öffentliche Unterstützung muss oberhalb der Schwelle von liegen. Der ESF-Anteil darf 35% nicht unterschreiten und 50% nicht überschreiten. Vorhaben für Jugendliche beim Übergang Schule/Beruf sind frühestens ab der 7. Klasse förderfähig Reine Sprachförderungsmaßnahmen im Vorschulalter und während der Schulzeit können nicht gefördert werden. Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Projekte, die den Ausbau der Tagespflege für Kinder zum Inhalt haben einschl. Betriebskindergärten, können nicht gefördert werden. Sprachförderungsmaßnahmen sind lediglich im Rahmen von berufsqualifizierenden Maßnahmen förderfähig; andere Förderangebote sind vorrangig zu nutzen. Qualifizierungsmaßnahmen von Tagesmüttern sind nicht förderfähig. Maßnahmen, die ausschl. die Qualifizierung von Ehrenamtlichen als Teilnehmende zum Ziel haben, sind nicht förderfähig. Reine Maßnahmen zur Schuldnerberatung sind nicht förderfähig. Erlebnispädagogische Maßnahmen sind grundsätzlich nur insoweit förderfähig, als sie einen nachvollziehbaren Bezug zur Berufsorientierung und Vorbereitung der Teilnehmenden auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben. Sie sind vor allem abzugrenzen von Angeboten zur Freizeitgestaltung. Weitere verbindliche Regelungen sind den Rundschreiben der ESF-Verwaltungsbehörde bzw. deren zwischengeschalteter Stelle und der ESF-Website ( zu entnehmen. ESF-Geschäftsstelle Hermine Nowottnick Tel Arbeitsmarktstrategie 2014 I AK ESF OAK Förderperiode

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