Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Lörrach
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- Paula Brinkerhoff
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1 Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Lörrach Programmjahr 2017
2 INHALT 1. Vorbemerkung Die Ausgangslage für die ESF-Ziele im Landkreis Lörrach Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B Arbeitslose insgesamt und in den beiden Rechtskreisen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Lörrach Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Lörrach Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Umsetzung der Ziele Festlegung der Evaluationsschritte Geschäftsstelle des ESF im Landkreis Lörrach Landratsamt Lörrach Tilman Rieder Palmstraße Lörrach tilman.rieder@loerrach-landkreis.de 1
3 1. Vorbemerkung Mit dem am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) des Landes Baden-Württemberg für den ESF startete die Umsetzung der neuen Förderperiode zum 1. Januar Die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg folgt der EU-weiten Vorgabe sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern eine abgestimmte Steuerung in der Planung und Umsetzung von spezifischen Zielen und Interventionen. Ein wichtiges Strukturmerkmal des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ist und bleibt die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele. Umsetzung meint in diesem Zusammenhang nicht nur, dass der ESF dort ankommt, wo er am dringendsten benötigt wird; sie bedeutet vor allem, dass Interventionen in einzelnen Handlungsfeldern auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. In der neuen ESF-Förderperiode werden die zwei spezifischen Ziele B.1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und C.1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF- Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. Gemäß der Reihenfolge der spezifischen Regionalziele werden zentrale Indikatoren zur Beschreibung der Ausgangslage kleinteilig dargestellt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten für das Ziel B 1.1 erfolgt auf der Grundlage der im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde zusammengestellten Eckdaten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, im Ziel C 1.1 können ebenfalls in diesem Datenset enthaltene Werte genutzt werden. Ergänzend hierzu wurden die Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg genutzt. Die Auswahl der regionalen Strategieziele und Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr
4 2. Die Ausgangslage für die ESF-Ziele im Landkreis Lörrach 2.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 Die Ausgangssituation im Landkreis Lörrach kann im Hinblick auf das spezifische Ziel B 1.1 beschrieben werden durch eine Analyse der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen, der Personen mit Migrationshintergrund und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen. Als Datenquelle dient in diesem Jahr erstmals das im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg von der ISG GmbH erstellte Datenset, in dem die wesentlichen Ist-Werte für die Analyse enthalten sind. Der landeseinheitlich angelegte Datenstand verweist auf den Monat September 2015, der daher hier zugrunde gelegt wird Arbeitslose insgesamt und in den beiden Rechtskreisen Im Landkreis Lörrach waren im September 2015 insgesamt Menschen im Rechtskreis des SGB II arbeitslos gemeldet, damit befinden sich 52,3 % aller arbeitslos gemeldeten Personen im Rechtskreis des SGB II. Die SGB II-Quote 1 liegt im Landkreis Lörrach bei 4,6 % (Land Baden- Württemberg: 5,0 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich die Zahl der SGB II-Arbeitslosen um 119 Personen bzw. 5,2 % verringert. Im September 2014 waren 54,8 % aller arbeitslos gemeldeten Personen im Rechtskreis des SGB II. Damit ist die Entwicklung in Lörrach deutlich positiver als auf Landesebene, wo ein leichter Anstieg im SGB II um 0,2% zu beobachten war Personen sind im SGB II arbeitslos gemeldet (52,8 % aller gemeldeten Arbeitslosen). Im Vorjahresvergleich zeigt sich ein Rückgang um 9,4 %. Nachfolgend wird zunächst die Verteilung innerhalb der Gruppen der Arbeitslosen im SGB II im Überblick dargestellt. Daran anschließend folgt die Erläuterung der Entwicklung der einzelnen Teilgruppen sowie Geschlechterverteilungen. 1 SGB II-Quote = Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften (erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) bezogen auf die Wohnbevölkerung zum unter 65 Jahren. 3
5 Strukturmerkmale der Arbeitslosen im SGB II (Stand September 2015) Merkmal Landkreis Lörrach Land Baden-Württemberg Unter 25 Jahre 6 % 6,1 % 50 Jahre und älter 34,6 % 31,5 % Langzeitarbeitslose 45 % 45,8 % Ohne Berufsausbildung 62,4 % 62 % Ausländer/innen 28,8 % 34,5 % Schwerbehinderte 6,5 % 6,9 % Alleinerziehende 13,7 % 13,4 % Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im September 2015 im Landkreis Lörrach 47 % der SGB II-Arbeitslosen Frauen (1.015) und 53,1 % Männer (1.147) sind. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass der Rückgang der SGB II-Arbeitslosigkeit mit 5,7 % bzw. 61 Personen bei Frauen deutlich stärker ist als bei den Männern (4,8 % bzw. 58 Personen). Im SGB II sind mit 53,1 % mehr Männer vertreten, der Vorjahresvergleich zeigt zudem einen stärkeren Rückgang der SGB II-Arbeitslosigkeit bei Frauen als bei Männern. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt waren 129 junge Erwachsene im September 2015 im Landkreis Lörrach als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 6,0 % der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (Baden- Württemberg: 6,1 %). Gegenüber dem Vorjahresmonat reduzierte sich die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen im Landkreis Lörrach um 3 % oder 4 Personen. Hingegen war auf Landesebene ein Anstieg der unter 25jährigen im SGB II um 5,7 % zu beobachten. Das Geschlechterverhältnis ist mit 69 jungen Frauen und 60 jungen Männern annähernd paritätisch, wobei im September Frauen mehr und 6 Männer weniger in dieser Alterskohorte waren als % aller SGB II-Arbeitslosen sind unter 25 Jahre alt. Insgesamt zeigt sich ein Rückgang im Vorjahresvergleich um 3 % (bei geringer Fallzahl). 4
6 Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im September 2015 waren 749 Personen oder 34,6 % der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50). Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen insgesamt um 2,1 % bzw. 7 Personen, während auf Landesebene ein Anstieg um 2,1 % festzustellen war. In einer Langzeitbetrachtung zeigt sich grundsätzlich jedoch sowohl im Landkreis Lörrach als auch auf Landesebene ein kontinuierlicher Anstieg des Anteils der Personengruppe im Gesamtkundenkreis des SGB II. Die Gruppe der älteren Arbeitslosen im SGB II besteht zu 42,7 % aus Frauen, dieses sind 320 Personen und 57,3 % Männern, dieses sind 429 Personen. Während sich der Anteil bei den Frauen um 4,2 % (13 Personen) erhöhte, ist bei den Männern ein Rückgang um 1,4 % (6 Personen) zu verzeichnen. Der Anteil der über 50jährigen liegt im SGB II bei 34,6 % und ist im Vergleich Vorjahr leicht gestiegen. 42,7 % der Personen sind Frauen, deren Entwicklung zum Vorjahr zeigt sich zudem besser als die der Männer. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im September 2015 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt 973 Personen oder 45 % langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang von 109 Personen zu verzeichnen; auf Landesebene stieg die Anzahl um 1,7%. Bei den Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB II liegt der Frauenanteil im Landkreis Lörrach bei 49,6 % (483 Personen) und bei den Männern bei 50,4 % (490 Personen). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Anteile bei den Frauen um 8,4 % gesunken und bei den Männern um 11,7 % gesunken. Der Anteil der langzeitarbeitslosen Menschen im SGB II blieb mit 45 % annähernd unverändert. Dabei sind Männer und Frauen nun etwa gleich stark von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im September 2015 hatten im Landkreis Lörrach insgesamt (62,4 %) Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II keine abgeschlossene Berufsausbildung, hiervon mit 663 Frauen und 687 Männern. Der Vorjahresvergleich zeigt einen Rückgang um 44 Personen bzw. 3,2 %. Dabei reduzierte sich der Anteil der Frauen ohne abgeschlossene Berufsausbildung um 4,9 % (34 Person) und der der Männer um 1,4 % (10 Personen). 5
7 Auf Landesebene liegt der Anteil der Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit 62 % etwas niedriger als im Landkreis Lörrach. Insgesamt verfügen 62,4 % der SGB II-Arbeitslosen über keine abgeschlossene Berufsausbildung, dabei sind Frauen und Männer in fast gleichem Maße betroffen. Ausländer/innen und Personen mit Migrationshintergrund im SGB II Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II lag im September 2015 im Landkreis Lörrach bei 28,8 % (623 Personen) und ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9 Personen bzw. 1,5 % gestiegen. Im Vergleich: Landesweit hatten im September ,5 % der SGB II- Arbeitslosen in Baden-Württemberg keine deutsche Staatsangehörigkeit. Von den arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II im Landkreis Lörrach sind 317 Frauen (50,9 %) und 306 Männer (49,1 %). Dabei ging die Anzahl der Frauen in dieser Gruppe mit 55 Personen (14,5 %) deutlich stärker zurück als die der Männer (12 Personen bzw. 4 %). Ausländische Personen stellen einen Anteil von 28,8 % der SGB II-Arbeitslosen. Trotz eines Rückgangs der Anzahl der Frauen im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ihr Anteil, obwohl der Männeranteil gestiegen ist, nach wie vor höher als der der Männer. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im September 2015 wiesen im Landkreis Lörrach 6,5 % der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt der Kreis leicht unter dem Anteil auf Landesebene (6,9 %). Insgesamt haben 140 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 57 Frauen (40,7 %) und 83 Männer (59,3 %). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist das eine Veränderung um Minus 10 Personen (6,7 %). Der Anteil der Menschen mit einer Schwerbehinderung im SGB II liegt mit 6,5 % etwa im Landesschnitt. Insgesamt sind Männer deutlich häufiger von Schwerbehinderung betroffen, ihr Anteil liegt bei 59,3 %. Alleinerziehende im SGB II Im Rechtskreis des SGB II wiesen im September 2015 insgesamt 296 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 13,7 % an allen registrierten SGB II- Arbeitslosen (Baden-Württemberg: 13,4 %). Von diesen 296 Personen waren 279 Frauen (94,3 %) und 17 Männer (5,7 %). Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen um 11,1 % oder 37 Personen. 6
8 Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den Frauen eine Reduzierung um 10,6 % (33 Personen) und bei den Männern um 19,1 % (4 Personen, also bei sehr geringer Fallzahl) zu beobachten war. Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass 27,5 % der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind, bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen 1,5%. Von den weiblichen SGB II-Arbeitslosen sind mehr als ein Viertel (27,5 %) alleinerziehend, bei den Männern sind es hingegen nur 1,5 %. Der Anteil der Alleinerziehenden liegt insgesamt mit etwa 16,6 % über dem Landesschnitt Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Lörrach Da sich das spezifische Ziel B 1.1 nicht nur an die Zielgruppe Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II richtet, sondern u.a. auch die Bedarfsgemeinschaften mit in den Fokus nimmt, sind nachfolgend einige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe 7 Abs. 1 SGB II) ausgewertet. Auch die Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind im Datenset enthalten und beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2015 mit dem Referenzmonat September Im Landkreis Lörrach befinden sich insgesamt Personen im Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon Frauen (53 %) und Männer (47 %). Rechnerisch liegt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit etwa bei dem 2,8fachen Wert im Vergleich zu den gemeldeten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II.(Landen Baden-Württemberg Faktor 2,4). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit um 17 (0,3 %) gesunken, wobei 79 Frauen weniger und 62 Männer mehr als im Vorjahresvergleich gezählt werden. Die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit Personen etwa auf dem 2,8fachen Wert im Vergleich zu den Arbeitslosen im SGB II. 53 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Im Vorjahresvergleich ist die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesunken. Strukturmerkmale der erwerbsfähig Leistungsberechtigten (Stand September 2014) Merkmal Landkreis Lörrach Land Baden-Württemberg Unter 25 Jahre 18,3 % 17,3 % 50 Jahre und älter 31,3 % 28,2 % Alleinerziehende 16,6 % 15,7 % Ausländer/innen 31,5 % 35,8 % 7
9 Altersgruppen Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der Leistungsberechtigten wie folgt dar: 18,3 % der Gruppe sind unter 25 Jahre alt (1.087 Personen), 50,5 % zwischen 25 bis 50 Jahre (3.006 Personen), und 31,3 % sind 50 Jahre und älter (1.863 Personen). Während der Frauenanteil bei den 25 bis unter 50 jährigen mit 56,8 % am höchsten ist, liegt er in der Alterskohorte der unter 25jährigen bei 51,6 % und in der Alterskohorte der über 50jährigen nur noch bei 48,1 %. Bezogen auf die Vorjahresentwicklung sind in der Alterskohorte der 25 bis unter 50 jährigen Rückgänge, und in den Alterskohorten der unter 25 Jahre alten und den über 50 jährigen Zugänge zu verzeichnen. Die stärksten Rückgänge erfolgten aber bei den unter 25jährigen, und hier insbesondere bei den jungen Frauen (Minus 10,8 %). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter zwischen 25 und 50 Jahren ist relativ die größte (50,5 %). In dieser Altersgruppe ist zudem der Anteil der Frauen mit 56,8 % am höchsten. Alleinerziehende Die Alleinerziehenden machten im September 2015 im Landkreis Lörrach mit 991 einen Anteil von 16,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus. (Baden-Württemberg: 15,7 %). Im Vergleich zu dem Anteil Alleinerziehenden im SGB II (13,7 %, s.o.) zeigt sich eine relativ konstante Quote. Dies gilt auch für den Anteil der Frauen, der bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 95,4 % (SGB II: 94,3 %) liegt. Im Vorjahresvergleich ist ein leichter Rückgang um 4,4 % zu verzeichnen, wobei der Rückgang bei den Männern mit 18,9 % (bei sehr geringer Fallzahl) deutlich höher liegt. 102 Alleinerziehende bzw. 9,9 % sind unter 25 Jahre alt, der weitaus größte Anteil (929 Personen) ist 25 Jahre und älter. Im Landesschnitt sind 9,2 % der Alleinerziehenden unter 25 Jahre alt. 16,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend. Ähnlich wie im SGB II liegt der Frauenanteil bei 95,3 %. Insgesamt ist ein leichter Rückgang der Alleinerziehenden im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Ausländer/innen In der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben im Landkreis Lörrach Personen eine nichtdeutsche Nationalität, dies entspricht einem Anteil von 31,5 % (Baden- Württemberg: 35,8 %). Der Anteil der ausländischen Frauen liegt hier bei 55,5 % (Männer 44,5 %), gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt sich ein minimaler Rückgang um 1,8 % oder 32 Personen. 8
10 Der Anteil der ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist mit 31,5 % in etwa ebenso hoch wie im SGB II. Die Frauenquote bei dieser Gruppe liegt bei 55,5 % Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Lörrach Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden. 2 Die im Datenset enthaltenen Daten zum Migrationshintergrund, auf die im Folgenden näher eingegangen wird, beziehen sich auf den Berichtsmonat Juni Arbeitslose mit Migrationshintergrund im Rechtskreis SGB II und III 3 Im Berichtsmonat Juni 2015 hatten im Landkreis Lörrach 44,3 % (1.615 Personen) der befragten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB III einen Migrationshintergrund. In Baden-Württemberg lag der Anteil bei 52 %. Von den arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund verfügen 79,5 % über eigene Migrationserfahrung, sind also nach Deutschland eingewandert. Weniger als die Hälfte der arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund sind Frauen (47,3 %). Hinsichtlich der Altersgruppen der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund zeigt sich folgende Verteilung: 9 % (146) Personen sind 15 bis unter 25 Jahren, 72,2 % (1.166) Personen sind zwischen 25 und 55 Jahren und 18,8 % (303) Personen sind 55 Jahre und älter. 12,6 % der arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund haben keinen Hauptschulabschluss (Baden-Württemberg: 19,1 %). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 5,9 % (Baden-Württemberg: 6,5 %). Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu verzeichnen: So konnten 59,6 % der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Baden-Württemberg: 64,1 %), bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 32,4 % eine abgeschlossene Berufsausbildung (Baden- Württemberg: 31,8 %) Gut 44,3 % der Befragten Arbeitslosen im Landkreis Lörrach hatten einen Migrationshintergrund (MH), davon 47,3 % Frauen. Mehr als zwei Drittel dieser Personen ist zwischen 25 und Vgl. zum Begriff des Migrationshintergrundes: Bundesagentur für Arbeit. Methodenbericht. Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III. Grundlagen der Erhebung. Nürnberg S. 6. Erhöhte Unsicherheit der Ergebnisse aufgrund geringer Fallzahlen, geringer Teilnahme an der Befragung oder unterschiedlicher Teilnahmeverhalten einzelner Gruppen der Befragten. 9
11 Jahren, unter 25 Jahren sind nur 9 %. Personen mit MH sind mehr als doppelt so häufig ohne Hauptschulabschluss und auch doppelt so häufig ohne Berufsausbildung wie Personen ohne MH. Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Landkreis Lörrach 50,8 % (1.005 Personen) im Rechtskreis des SGB II betreut. Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 49,2 %. Unter diesen Personen sind 41,5 % langzeitarbeitslos, bei der entsprechenden Referenzgruppe ohne Migrationshintergrund gilt dies für 49,2 %. Knapp die Hälfte der Arbeitslosen mit MH befinden sich im Rechtskreis des SGB II, davon sind um die 40 % langzeitarbeitslos. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund Von den befragten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hatten 54,2 % (bzw Personen) einen Migrationshintergrund, davon gut drei Viertel (77,3 %) mit eigener Migrationserfahrung). Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hatten gut die Hälfte aller Befragten einen Migrationshintergrund. 10
12 2.2. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1 Anhand der folgenden Basisindikatoren kann die Ausgangssituation im Landkreis Lörrach im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 durch die Situation der Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für die Schuljahre 2012 bis 2014, sowie die Schulsituation von ausländischen Jugendlichen beschrieben werden. Im Jahr 2012 hat der doppelte Jahrgang der G8 und G9 mit einer hohen Zahl von Abiturienten/innen gewirkt, so dass für einen Strukturvergleich eher die Jahre 2013 und 2014 in Relation zu setzen sind. Insgesamt zeigt sich folgendes Bild: Tabelle 1 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2012 bis 2014 (in%) Allgemeinbildende Schulen (öffentlich + privat) Berufliche Schulen Jahr 2014 (2.544 Abgänger/innen) 2013 (2.596 Abgänger/innen) 2012 (2.933 Abgänger/innen) 2014 (679 Abgänger/innen) 2013 (664 Abgänger/innen) 2012 (731 Abgänger/innen) ohne HS- Abschluss mit HS- Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife 6,8 20,8 45,1 27,2 3,2 24,4 46,7 25,7 4,6 18,4 36,2 40,7 14,4 25,6 59,9 11,7 26,7 61,6 14,0 24,9 61,1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2011/2012/2013) Im Landkreis Lörrach haben im Jahr ,8 % der Absolvent/innen die allgemeinbildende Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen. Im Vergleich zu 2013 ist dieser Anteil deutlich gestiegen. Der Anteil der Abgänger/innen mit Hauptschulabschluss ist insgesamt zurückgegangen und liegt aktuell bei 20,8 %. Leicht zurückgegangen ist auch der Anteil der Schulabgänger/innen mit mittlerem Abschluss, der bei 45,1 % liegt. Leicht angestiegen ist der Anteil der (Fach)Abiturienten/innen mit einem Wert von 27,2 %. Das Datenset der ISG GmbH schlüsselt die Schulabgänger/innen sowohl nach Abschlüssen als auch nach zuvor besuchten Schulformen auf. Dies ist vor allem für die Analyse der Absolventen/innen ohne Schulabschluss von besonderem Interesse, denn hiermit wird eine wesentliche Zielgruppe für den regionalen ESF näher beschrieben. Es zeigt sich, dass von den 174 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss (insgesamt 6,8 %) 90 vormals eine Sonderschule, 62 eine Haupt- oder Werkrealschule und 17 eine Realschule besucht hatten. 2 Schüler/innen haben eine integrierte Schulform und 3 Schüler/innen haben das Gymnasium ohne Abschluss verlassen. 11
13 Hinsichtlich der Abschlüsse der Schulabgänger/innen der beruflichen Schulen sind die jeweiligen Anteile der Absolventen/innen mit Haupt-, Real- und (Fach-)Hochschulabschlüssen relativ konstant zu den letzten beiden Jahren. Bei den allgemeinbildenden Schulen sind die Abschlussquote in etwa mit den Quoten auf Landesebene zu vergleichen, wobei der Anteil der Schüler/innen, die die Schule mit Hauptschulabschluss verlassen, deutlich höher liegt als auf Landesebene. Stärkere Differenzen zu den Landeswerten zeigen sich jedoch bei den beruflichen Schulen: Hier schließt etwa der 2,5fache Anteil der Abgänger/innen im Landkreis Lörrach mit einem Hauptschulabschluss ab, wohingegen der Anteil der (Fach-)Hochschulabschlüsse deutlich geringer liegt als auf Landesebene (s. Tabelle 2). Tabelle 2 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2013 im Landesvergleich Abgänger/innen 2013 in % ohne HS-Abschluss mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife Allgemeinbildende Schulen Lörrach B-W Lörrach B-W Lörrach B-W Lörrach B-W Gesamt 3,2 4,6 24,4 19,8 46,7 47,4 25,7 28,2 Weiblich 2,5 3,8 23,3 17,4 46,4 47,9 27,9 30,9 Männlich 3,8 5,3 25,5 22,1 47,1 46,9 23,6 25,7 Berufliche Schulen Lörrach B-W Lörrach B-W Lörrach B-W Gesamt 14,4 6,3 25,6 23,6 59,9 70,2 Weiblich 12,5 5,1 32,4 25,2 55,1 69,7 Männlich 15,9 7,3 20,4 22,1 63,7 70,6 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2013) Mit Blick auf das Geschlechterverhältnis wird deutlich, dass junge Frauen insgesamt etwas häufiger die allgemeinbildenden Schulen mit mittleren Abschlüssen und Fach-/Hochschulreife abschließen als die jungen Männer. Zugleich verlassen sie die Schule seltener mit Hauptschulabschluss oder auch ohne einen Abschluss. Dies gilt ähnlich für die beruflichen Schulen. Hier schließen die jungen Frauen allerdings etwas seltener mit (Fach-)Hochschulreife ab als die jungen Männer. Betrachtet man die Gruppe der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden Schulen nach deren Herkunft, so zeigt sich eine deutliche Differenz (s. Tabelle 3). 12
14 Tabelle 3 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2013 nach Nationalität Abgänger/innen 2013 in % ohne HS-Abschluss mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife Allgemeinbildende Schulen Lörrach B-W Lörrach B-W Lörrach B-W Lörrach B-W Gesamt 3,2 4,6 24,4 19,8 46,7 47,4 25,7 28,2 Ausländer 6,4 10,2 45,3 35,5 42,5 45,9 5,8 8,4 Deutsche 2,7 3,8 21,4 17,6 47,3 47,6 28,6 31,1 Berufliche Schulen Lörrach B-W Lörrach B-W Lörrach B-W Gesamt 14,4 6,3 25,6 23,6 59,9 70,2 Ausländer 21,7 17,2 36,1 33,9 42,2 48,9 Deutsche 13,4 4,8 24,2 22,2 62,4 73,0 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2013) Insgesamt wird deutlich, dass nichtdeutsche Schulabgängerinnen deutlich niedrigere Abschlüsse erzielen als ihre deutschen Mitschüler/innen. Während 35,5 % aller ausländischen Schulabgänger/innen der allgemeinbildenden Schulen den Hauptschulabschluss erreichen, liegt der Anteil bei den deutschen Absolvent/innen bei 17,6 %. Auf der anderen Seite schließen nur 8,4 % der ausländischen Jugendlichen die allgemeine Schule mit der (Fach-)Hochschulreife ab, im Vergleich zu 31,1 % der deutschen Schulabgänger/innen im Landkreis Lörrach. Vor allem die Quote derjenigen, die ohne Abschluss die Schule verlässt, liegt bei den ausländischen Absolvent/innen deutlich höher. Auch bei den beruflichen Schulen zeigt sich, dass ausländische Schüler/innen die Schule häufiger mit niedriger qualifizierenden Abschlüssen beenden als ihre deutschen Mitschüler/innen. 13
15 2.3. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes in Lörrach werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten ESF dargestellt. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen Insgesamt zeigt sich vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit für den Landkreis Lörrach ein Rückgang der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II um 9,4 %. Damit zeigt sich hier ein deutlich positiverer Trend als auf Landesebene, wo ein leichter Anstieg von 0,2 % zu beobachten war. Insgesamt kann hier angesichts der Fallzahlen von einer stabilen und in der Tendenz positiven Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II ausgegangen werden. Nach wie vor verdienen aber Teilgruppen der unter 25jährigen sowie die über 50jährigen, aber auch Langzeitarbeitslose und jene ohne Berufsabschluss ein besonderes Augenmerk. Die Anteile dieser Gruppen liegen allesamt leicht über dem Landeswert. Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigen sich die benannten Personengruppen als diejenigen mit einem vermeintlich hohen Unterstützungsbedarf. Zudem sind von der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich viele Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Dies gilt insbesondere für diejenigen ohne Hauptschulabschluss und/ oder ohne Berufsabschluss, die bei dieser Zielgruppe im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund deutlich häufiger im SGB II vertreten sind. Der Handlungsbedarf für den ESF in diesem Interventionsfeld bestand und besteht fortan in der Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Es gilt, für die benannten Personengruppen die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Diese sollen auch helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer steigenden Bedeutung sozialer Inklusion in der europäischen Arbeits- und Beschäftigungspolitik sollten im Rahmen dieses Ziels auch Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. 14
16 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Insgesamt lässt sich die Zielgruppe des spezifischen Ziels C 1.1, die Schüler/innen und jungen Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, mit statistischen Daten nur schwer beschreiben. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik sowie den Daten über die erfolgten Schulabbrüche zeigt sich jedoch mit Blick auf die Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss, dass weiterhin in besonderer Weise ausländische Schüler/innen hiervon betroffen sind. Mit Blick auf die Frage, welche Schulform jene Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss zuvor besucht haben, zeigt sich ein hoher Anteil von Schüler/innen der Sonderschulen, aber auch der Haupt- und Werkrealschulen. Es wird erwartet, dass Maßnahmen dort ansetzen, wo die Problemlagen der Schüler/innen über die standardisierten Angebote der Schulen, der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit nicht ausreichend beantwortet werden können. Diese Maßnahmen müssen sehr kleinschrittig und individuell angelegt sein, um schulmüde Jugendliche durch professionelle Hilfestellung und Aktivierung ihrer Familien bzw. ihres sozialen Umfeldes wieder auf den Weg in Richtung Schulabschluss zu bringen. Dabei müssen im Sinne eines Fallmanagements alle Akteure der relevanten Unterstützungssysteme (Schule, Jugendarbeit, Soziale Dienste, auch Vereine etc.) an der Reintegration beteiligt werden. 15
17 3. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Folgend werden die spezifischen Ziele des Operationellen Programms, die vom Land für die Regionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Der ESF-Arbeitskreis für den Kreis wird sich in der Strategiesitzung im November auf die Ziele, Zielgruppen und Schwerpunkte der Ausschreibungen für 2017 verständigen. Projektträger sind aufgefordert, in ihren regionalen Antragskonzepten neben den spezifischen Zielen auch die bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, und wenn relevant der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen bzw. darzustellen. Spezifisches Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen sind arbeitsmarktferne SGB II-Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen:. Langzeitleistungsbeziehende die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen Alleinerziehende, ältere Leistungsberechtigte und Personen mit Migrationshintergrund sollen besonders adressiert werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen, Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung Niedrigschwellige (Re-)Integration in Qualifizierung und Beschäftigung, Tagesstrukturierung Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen Beratung, Begleitung und Training für Personen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Altersangemessene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen 16
18 Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am beschlossen, folgende Zielgruppen in eine ESF-Förderung des Jahres 2017 aufzunehmen: Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Menschen in psychosozialen Problemlagen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen, Menschen mit Behinderungen Alleinerziehende Ältere Leistungsberechtigte In diesem spezifischen Ziel werden vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Beratungsangebote, weiterführenden Hilfeangeboten, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen dieser Zielgruppen sein. Mit Hilfe von Maßnahmen ggf. über Zwischenstufen des geförderten Arbeitsmarktes oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung über Integrationsfirmen könnten Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen Integration 17
19 Spezifisches Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Zielgruppen sind: Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Aktivierende Arbeit mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7. Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung Motivieren von jungen Frauen und insbesondere jungen Männern zur Weiterverfolgung ihrer Bildungslaufbahn und Erlangung ihrer Abschlüsse. Gezielte Förderung und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Sprachhindernisse und schulische Qualifikationsdefizite abbauen, Motivation aufbauen. Einbeziehung von Eltern (v. a. in bildungsfernen Familien). Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen 18
20 4. Umsetzung der Ziele Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für das Jahr 2017 insgesamt EURO für den Zeitraum eines Jahres. Auf der Basis der im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrategie wird die Ausschreibung für die Projektanträge 2017 veröffentlicht. Die Bekanntmachung der regionalen ESF-Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Landkreis Lörrach. Projektträger können bis zur Antragsfrist ihre Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der Internet-Seite zur Verfügung. Zur Antragstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen: Die L-Bank wird nur regionale ESF-Projekte bewilligen, deren förderfähige Gesamtkosten einen Betrag von nicht unterschreiten und die eine Förderung für mindestens 10 Teilnehmende beantragen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung des Projektantrages soll im Förderrahmen zwischen 35 % und max. 50 % liegen. Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der Bundesprogramme abgrenzen. Bei der Projektkonzeption ist möglichst darauf zu achten, vorhandene Netzwerke zu integrieren und im Antrag zu benennen. Im Rahmen der Arbeitskreissitzung im November 2016 findet die Priorisierung anhand des Ranking-Verfahrens statt. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter dem Abgleich und der Übereinstimmung der Projektanträge mit den regionalen Arbeitskreiszielen, Zielgruppen und den Querschnittszielen. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. In allen Phasen wird den Querschnittszielen Rechnung getragen. 19
21 5. Festlegung der Evaluationsschritte Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie der Umsetzung des Querschnittsziels zur Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, durch: den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts, Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichterstattung, sowie Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Strategiesitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. 20
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