Dezernat 4 - Jugend und Soziales. Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2016

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1 Dezernat 4 - Jugend und Soziales Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2016

2 INHALT 1. Vorbemerkung Die Ausgangssituation für die ESF-Ziele im Alb-Donau-Kreis Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II Personen mit Migrationshintergrund im Alb-Donau-Kreis Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Umsetzung der Ziele Festlegung der Evaluationsschritte Landratsamt Alb-Donau-Kreis Dezernat 4 - Jugend und Soziales Friederike Rehbock Wilhelmstraße Ulm Telefon: Telefax: friederike.rehbock@alb-donau-kreis.de 1

3 1. Vorbemerkung Auch in der neuen ESF-Förderperiode , die faktisch zum beginnt, erfolgt im Land Baden-Württemberg eine regionalisierte Programmumsetzung. Diese Umsetzung folgt der EU-weiten Vorgabe sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern eine abgestimmte Steuerung in der Planung und Umsetzung von spezifischen Zielen und Interventionen. Umsetzung meint in diesem Zusammenhang nicht nur, dass der ESF dort ankommt, wo er am dringendsten benötigt wird; sie bedeutet vor allem, dass Interventionen in einzelnen Handlungsfeldern auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. In der neuen ESF-Förderperiode werden die zwei spezifischen Ziele B.1.1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und C.1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis des SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. Gemäß der Reihenfolge der spezifischen Regionalziele werden im Rahmen der vorliegenden Arbeitsmarktanalyse zentrale Indikatoren zur Beschreibung der Ausgangslage kleinteilig dargestellt. Die Analyse der zugrundeliegenden Daten für das Ziel B 1.1 erfolgt auf der Grundlage der im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde zusammengestellten Eckdaten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Im Ziel C 1.1 können ebenfalls in diesem Datenset enthaltene Werte genutzt werden. Ergänzend hierzu wurde die Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg genutzt. Die Bestimmung der regionalen Maßnahmen und Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr

4 2. Die Ausgangssituation für die ESF-Ziele im Alb-Donau-Kreis 2.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 Die Ausgangssituation im Alb-Donau-Kreis kann im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 durch eine Analyse der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II, der arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen beschrieben werden. Als Datenquelle dient in diesem Jahr erstmalig das im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg von der ISG GmbH erstellte Datenset, in dem die wesentlichen Werte für die Analyse enthalten sind. Im Hinblick darauf, dass das regionale Beratungsangebot des esf-teams künftig nicht mehr besteht und die Geschäftsstellen die Arbeitsmarktanalyse unter Verwendung des Datensets weitgehend eigenständig vornehmen werden, basiert die folgende Analyse nunmehr auf diesen Daten. Der landeseinheitlich angelegte Datenstand verweist auf den Monat September Dies entspricht zwar nicht dem jeweils aktuellen Stand, aber der September gilt in der Arbeitsmarktstatistik als der Monat mit den geringsten saisonalen Schwankungen; insofern wird er häufig für Analysen zugrunde gelegt Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Im Alb-Donau-Kreis sind im September 2014 insgesamt Personen als arbeitslos gemeldet, Personen oder 61,9% im Rechtskreis des SGB III und Personen oder 38,1% im Rechtskreis des SGB II. In beiden Rechtskreisen ging die Zahl gegenüber dem Vorjahresmonat um 174 gemeldete Arbeitslose im Bestand zurück (-5,5%). Dieser Rückgang betraf beide Rechtskreise, wobei im SGB II im Vergleich zum Vorjahresmonat 92 Personen weniger im Bestand gezählt wurden (-7,5%). Im Vergleich dazu ergab sich im Land Baden- Württemberg ein leichter Anstieg um +1,3% zum Vorjahresmonat in beiden Rechtskreisen. Die Anteile einzelner Personengruppen am Gesamtbestand der Arbeitslosen im SGB II sieht im Vergleich zum Land Baden-Württemberg folgendermaßen aus: Merkmal Alb-Donau-Kreis Baden-Württemberg Jahre 9,1% 5,4% 50 Jahre und älter 32,8% 30,6% Langzeitarbeitslose 38,7% 45,0% Ohne abgeschl. Berufsausbildung 57,5% 59,9% Ausländer/innen 30,7% 31,8% Schwerbehinderte 7,0% 6,8% Alleinerziehende 17,5% 13,2% 3

5 Die Arbeitslosenquote liegt bei 2,8%. Es zeigt sich ein Rückgang im Bestand beider Rechtskreise, der im SGB II nominell und relativ stärker ausfällt als im SGB III. Fast 62,0% aller Arbeitslosen befinden sich im Rechtskreis des SGB III. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Alb-Donau-Kreis 53,6% der Arbeitslosen im SGB II Frauen (608 Personen) und 46,4% Männer (527 Personen) sind. Im Landesschnitt liegt der Frauenanteil im SGB II bei 49,3%. Der Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt darüber hinaus, dass bei den Frauen der Rückgang mit -5,3% geringer ausgefallen ist als bei den Männern (-9,9%). Der Anteil der Frauen im SGB II liegt bei 53,6%. Sie unterliegen einem geringeren Rückgang zum Vorjahresvergleich als arbeitslose Männer im Bestand des SGB II. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II Insgesamt waren 103 junge Erwachsene unter 25 Jahren im Alb-Donau-Kreis als arbeitslos im SGB II registriert. Dies entspricht einem Anteil von 9,1% an allen SGB II-Arbeitslosen (Baden-Württemberg: 5,4%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen rechnerisch um 6,2% oder 6 Personen zu (+14 junge Frauen, -8 junge Männer). Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt mit 62,1% einen vergleichsweise hohen Anteil an jungen Frauen in dieser Altersgruppe. Der Anteil der unter 25-Jährigen im SGB II liegt mit 9,1% deutlich über dem Landesschnitt. Der Vorjahresvergleich zeigt einen leichten Anstieg im Bestand, der ausschließlich die Frauen betrifft, wogegen sich der Bestand junger Männer im SGB II reduzierte. Dementsprechend liegt der Frauenanteil in der Altersgruppe bei über 62,0%. Ältere Arbeitslose im SGB II 372 Personen oder 32,8% der SGB II-Arbeitslosen waren älter als 50 Jahre. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 0,5% bzw. 2 Personen zu, was auch dem Langzeittrend bezogen auf diese Personengruppe entspricht. Der Wert auf Landesebene liegt mit 30,6% etwas unter der regionalen Quote. Die Gruppe der älteren Arbeitslosen im SGB II besteht zu 47,3% aus Frauen (176 Personen) und 52,7% aus Männern (196 Personen). Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt ergänzend, dass bei den älteren arbeitslosen Frauen ein Rückgang um -5,4% und bei den Männern ein Anstieg um 6,5% zu verzeichnen ist. 4

6 Der Anteil über 50-Jähriger im SGB II liegt mit 32,8% knapp über dem Landesschnitt und ist im Vergleich zum Vorjahresbestand leicht angestiegen. Die Entwicklung stellt sich bei Männern im SGB II ungünstiger dar als bei Frauen in dieser Altersgruppe. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im September 2014 waren von allen Arbeitslosen im Bestand SGB II insgesamt 38,7% langzeitarbeitslos (entspricht 439 Personen). Der Landesschnitt Baden-Württemberg liegt bei 45,0%. Gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt sich in dieser Gruppe ein Rückgang um -7,8%. Bei den Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB II liegt der Frauenanteil bei 54,4%. Der Vorjahresvergleich weist bei Frauen einen Rückgang um -8,1% aus, während er bei den Männern bei -7,4% liegt. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB II liegt bei knapp 39,0% unter dem Landesschnitt und stellt im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Rückgang dar, der sich sowohl bei Frauen als auch bei Männern ähnlich hoch zeigt. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II 653 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II (entspricht 57,5% aller Arbeitslosen im Rechtskreis) verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung, hiervon 361 Frauen (entspricht 55,3%) und 292 Männer (entspricht 44,7%). Im Landesschnitt Baden-Württemberg liegt der Anteil bei 59,9%. Ein Vorjahresvergleich zeigt hier einen Rückgang um -3,8%, der sich bei Frauen und Männern ähnlich gestaltet. 57,5% der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Anteil der Frauen in dieser Personengruppe liegt hier leicht über dem Anteil aller Arbeitslosen Frauen im SGB II. Im Vorjahresvergleich ist der Bestand an Arbeitslosen ohne Berufsausbildung um knapp 4,0% zurückgegangen. Ausländer/innen im SGB II Der Anteil der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II liegt bei 30,7% (348 Personen) und damit knapp unter dem Landesschnitt von 31,8%. Der Anteil weiblicher Personen liegt in dieser Gruppe bei 53,2% (185 Personen) und damit gleichauf mit dem Anteil aller weiblichen Arbeitslosen im SGB II. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist der Bestand um -5,2% (19 Personen) zurückgegangen, bei den Frauen um -6,6% und bei den Männern um -3,6%. 5

7 30,7% aller Arbeitslosen im SGB II haben keinen deutschen Pass. Im Landesvergleich liegt diese Quote knapp unter dem Durchschnitt. Im Vorjahresvergleich zeigt sich ein Rückgang von nichtdeutschen Arbeitslosen im Rechtskreis, der bei ausländischen Männern etwas geringer ausfällt als bei ausländischen Frauen. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II 7,0% aller Arbeitslosen im SGB II im Alb-Donau-Kreis haben eine Schwerbehinderung (79 Personen, davon 28 Frauen). Mit diesem Anteil liegt der Kreis knapp oberhalb dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,8%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um -6,0% ab, was einem Minus von 5 Personen entspricht. Der Anteil weiblicher Arbeitsloser mit Schwerbehinderung liegt bei 35,4% (was wiederum leicht unter dem Landesschnitt mit 39,2% liegt) Der Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung im SGB II liegt mit 7,0% leicht über dem Landesschnitt. Im Vorjahresvergleich zeigt sich ein Rückgang um 4 Frauen und einen Mann. Alleinerziehende im SGB II Im September 2014 werden im Rechtskreis des SGB II insgesamt 199 alleinerziehende Arbeitslose gezählt. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% an allen registrierten SGB II- Arbeitslosen (Landesschnitt Baden-Württemberg: 13,2%). Der Anteil weiblicher Alleinerziehender liegt hier bei 94,0%. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen um 9,3% zu (16 Frauen und ein Mann). Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass 30,8% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind, bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen 2,3%. Der Anteil alleinerziehender Arbeitsloser im SGB II liegt mit 17,5% über dem Landesschnitt und ist im Vorjahresvergleich um 5 Personen angestiegen. Der Anteil Alleinerziehender im Bestand SGB II liegt bei Frauen bei knapp 31,0%, bei Männern bei 2,3% Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II Da sich das spezifische Ziel B 1.1 nicht nur an Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II richtet, sondern u.a. auch die Bedarfsgemeinschaften mit in den Fokus nimmt, sind nachfolgend 6

8 einige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach 7 Abs. 1 SGB II 1 (elb) ausgewertet. Auch diese Daten sind im Datenset enthalten und beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2014 mit dem Referenzmonat September Insgesamt zählen im Alb-Donau-Kreis Personen zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das bedeutet, dass rechnerisch 2,2 erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf eine arbeitslose Person im Bestand des SGB II entfallen (Land B-W 2,3). Von den elb sind Personen weiblich (entspricht 58%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der elb um -4,9% (129 Personen) zu verzeichnen, wobei davon Männer etwas stärker profitierten. Die Anteile einzelner Personengruppen am Gesamtbestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sehen im Vergleich zum Land Baden-Württemberg folgendermaßen aus: Merkmal Alb-Donau-Kreis Baden-Württemberg Unter 25 Jahre 18,4% 16,8% 50 Jahre und älter 29,1% 28,5% Alleinerziehende 18,8% 16,0% Ausländer/innen 31,5% 33,7% Im Rechtskreis des SGB II liegt der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf etwa dem 2,2-fachen Wert der Zahl der Arbeitslosen. Der Frauenanteil liegt bei 58,0%. Im Vorjahresvergleich ging die Zahl der elb um -4,9 Prozent zurück, für Männer im Vergleich etwas stärker. Altersgruppen Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie folgt dar: 18,4% der Gruppe sind unter 25 Jahre alt (462 Personen), 52,5% zwischen 25 bis 50 Jahre (1.319 Personen) und 29,1 % sind 50 Jahre und älter (730 Personen). Insbesondere bei den unter 25 Jährigen fällt die fast doppelt so hohe Quote im Vergleich zu den jungen Arbeitslosen im SGB II auf. Bezogen auf die Vorjahresentwicklung zeigt sich insbesondere in der Gruppe der 50 bis 55-Jährigen ein signifikanter Rückgang um - 10,9%. Der Rückgang in den anderen Alterskohorten liegt demnach mit Werten von -4,3% und -5,9% im Durchschnitt. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter unter 25 Jahren liegt mit über 18,0% deutlich über der Quote der gleichaltrigen Arbeitslosen, die Altersgruppe zwischen 1 Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7a noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). 7

9 25 und 50 Jahren ist dennoch relativ die Größte. Es zeigt sich zudem bei den elb in der Altersgruppe Jahre eine dynamisch positive Entwicklung durch einen überdurchschnittlichen Rückgang. Alleinerziehende in der Gruppe der elb Die Alleinerziehenden machen im September 2014 einen Anteil von 18,8% aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus (Baden-Württemberg: 16,0%). Das heißt, dass sowohl der Anteil als auch dementsprechend die Personenzahl (472 Personen) über den der Alleinerziehenden unter den Werten der Arbeitslosen im SGB II liegen. Innerhalb dieser Gruppe liegt der Anteil der Frauen bei 95,8% (452 Personen) und liegt somit wiederum über ihrem Anteil bei den alleinerziehenden Arbeitslosen. Insgesamt 20 männliche elb sind alleinerziehend. 53 alleinerziehende Leistungsberechtigte sind unter 25 Jahre alt. Im Vorjahresvergleich zeigt sich bei den Frauen dieser Gruppe ein Rückgang, der insgesamt bei -4,5% liegt (22 alleinerziehende Frauen weniger im Bestand; die Anzahl der Männer ist konstant). Ergänzend ist festzuhalten, dass 31,0% aller weiblichen Leistungsberechtigten alleinerziehend sind, bei den Männern liegt diese Quote bei 1,9%. Die Quote der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit knapp 19,0% über der der Arbeitslosen im SGB II und über dem Landesschnitt bei den elb. Der Anteil der alleinerziehenden leistungsberechtigten Frauen liegt über dem der arbeitslosen Frauen im SGB II. 53 alleinerziehende Leistungsberechtigte sind unter 25 Jahre alt. Bei Frauen zeigt sich ein Rückgang der Fallzahlen im Vorjahresvergleich. Ausländer/innen unter den elb In der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II haben im Alb-Donau- Kreis 792 Personen eine nichtdeutsche Nationalität. Dies entspricht einem Anteil von 31,5% (Baden-Württemberg 32,6%). Der Anteil ausländischer Frauen liegt hier bei 57,7% (Männer 42,3%). Gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt sich bei der Gesamtgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne deutsche Nationalität ein Rückgang um 0,9% (7 Personen). Der Anteil der ausländischen Leistungsberechtigten liegt mit 31,5% leicht über dem der Arbeitslosen im SGB II, aber geringfügig unter dem Landesschnitt. Die Frauenquote entspricht bei dieser Gruppe der Quote bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und liegt bei 57,7%. Es zeigt sich ein leichter Rückgang der Gruppe der elb ohne deutschen Pass im Vorjahresvergleich. 8

10 2.1.3 Personen mit Migrationshintergrund im Alb-Donau-Kreis Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat September 2014 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. o Von allen befragten Arbeitslosen im Alb-Donau-Kreis haben 41,9% in den beiden Rechtskreisen des SGB II und des SGB III einen Migrationshintergrund (996 Personen). In Baden-Württemberg liegt dieser Anteil bei 48,5%. o Von den arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund verfügen 78,3% über eine eigene Migrationserfahrung, sind also nach Deutschland eingewandert. o SGB II: 53,5% aller befragter Arbeitslosen mit Migrationshintergrund befinden sich im Rechtskreis SGB II (34,3% der Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund). o Der Anteil weiblicher Arbeitsloser unter den Personen mit Migrationshintergrund liegt mit 51,7% leicht über dem Anteil derer ohne Migrationshintergrund (50,7%). o Hinsichtlich der Altersgruppen der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund zeigt sich folgende Verteilung: 8,8% sind unter 25 Jahre, 47,2% zwischen 25 und unter 45 Jahre, 44,0% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind 45 Jahre und älter. o 56,7% aller befragten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) bzw Personen verfügen über einen Migrationshintergrund (hiervon wiederum 78,9% mit eigener Migrationserfahrung). o Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt der Anteil der Altersgruppe bis 25 Jahre bei 15,8%, bei den jungen elb ohne Migrationshintergrund liegt er bei 13,5%. o 44,1% der Personen mit Migrationshintergrund im SGB II sind langzeitarbeitslos (hiervon wiederum gut 56,0% mit LZA über zwei Jahren), bei der entsprechenden Referenzgruppe ohne Migrationshintergrund liegt der Wert hingegen bei 39,9%. o Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung (SGB II und SGB III) zeigte sich, dass 11,1% der arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund keinen Hauptschulabschluss haben (Baden-Württemberg: 17,3%). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 4,7% (Baden-Württemberg: 5,9%). Auch bei der beruflichen Ausbildung zeigen sich signifikante Unterschiede. So konnten 63,5% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Baden- Württemberg: 62,2%), bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 24,2% eine abgeschlossene Berufsausbildung (Baden-Württemberg: 29,7%). 9

11 Knapp 42,0% der befragten Arbeitslosen im Alb-Donau-Kreis verfügen über einen Migrationshintergrund (MH), die Geschlechterverteilung zeigt einen Frauenanteil von 51,7%. Knapp vier Fünftel dieser Gruppe verfügt darüber hinaus über eigene Migrationserfahrungen. Über 53,0% der befragten Arbeitslosen mit MH befinden sich im Rechtskreis des SGB II (dagegen etwa ein Drittel der Personen ohne MH). Personen mit MH haben im Vergleich zu Personen ohne MH einen mehr als doppelt so hohen Anteil derer ohne Schulabschluss bzw. ohne abgeschlossene bzw. anerkannte Berufsausbildung Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1 Anhand der folgenden Basisindikatoren wird die Ausgangssituation im Alb-Donau-Kreis im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 durch die Situation der Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden und beruflichen Schulen 2 beschrieben. Im Jahr 2012 hat der doppelte Jahrgang der G8 und G9 mit einer hohen Zahl von Abiturienten/innen gewirkt, so dass für einen Strukturvergleich eher die Jahre 2011 und 2013 in Relation zu setzen sind. Im Jahr 2013 haben insgesamt Schülerinnen/innen die allgemein bildenden und die beruflichen Schulen verlassen. Insgesamt zeigt sich folgendes Bild: Tabelle 1 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2011 bis 2013 (in%) Allgemeinbildende Schulen Jahr 2013 (2.065 Abgänger/innen) 2012 (2.286 Abgänger/innen) 2011 (2.180 Abgänger/innen) ohne HS- Abschluss mit HS- Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife 4,6 24,1 52,9 18,4 4,0 22,9 39,9 33,3 3,3 29,2 44,8 22,7 Berufliche Schulen Jahr 2013 (423 Abgänger/innen) 2012 (494 Abgänger/innen) 2011 (401 Abgänger/innen) mit HS- Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife 9,2 31,2 59,6 12,8 25,1 62,1 17,2 33,2 49,6 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2011/2012/2013) Der Gesamttrend von 2011 bis 2013 zeigt bei den allgemeinbildenden Schulen einen Anstieg von 3,3% zu 4,6% von Abgänger/innen ohne Hauptschulabschluss. Erreichte Haupt- 2 Unter der Bezeichnung berufliche Schulen sind folgende Schulformen zusammengefasst: Berufsschulen in Teilzeit und Vollzeit, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen, berufliche Gymnasien, Berufskollegs und Schulen für Berufe des Gesundheitswesens. 10

12 schulabschlüsse hingegen gehen sowohl bei den allgemeinbildenden als auch bei den beruflichen Schulen zurück. Zugleich zeigt sich bei den allgemeinbildenden Schulen ein Anstieg der mittleren Abschlüsse, die bei den beruflichen Schulen wiederum einen leichten Rückgang aufweisen. Das Erreichen des (Fach)Abiturs gelingt hingegen bei den allgemeinbildenden Schulen gut 18,0% der Schüler/innen und damit einem kleineren Anteil als im Jahr Bei den beruflichen Schulen liegt diese Quote mit knapp 60,0% deutlich über dem Stand von 2011 (siehe Tab. 1). Bezogen auf die Abgänger/innen aller Schulformen im Jahr 2013 ergeben sich hinsichtlich der erreichten Schulabschlüsse folgende Anteile (Abgänge ohne Hauptschulabschluss nicht einbezogen): 22,4% entfallen auf Hauptschulabschlüsse, 51,2% auf mittlere Abschlüsse und 26,4% auf Abschlüsse mit (Fach) Hochschulreife. Das Datenset der ISG GmbH schlüsselt die Schulabgänger/innen sowohl nach Abschlüssen als auch nach zuvor besuchten Schulformen auf. Dies ist vor allem für die Analyse der Absolventen/innen ohne Schulabschluss von besonderem Interesse, denn hiermit wird eine wesentliche Zielgruppe für den regionalen ESF näher beschrieben. Es zeigt sich, dass von den 95 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss 18 vormals eine Haupt- oder Werkrealschule, sechs eine Realschule und drei Personen ein Gymnasium besuchten. Die meisten Abgänge ohne Hauptschulabschluss entfallen aber auf die Förderschulen mit einer Zahl von 68 Schüler/innen (siehe Abb. 1). Abbildung 1 Schulabgänger/innen 2013 ohne Hauptschulabschluss nach Schultypen Quelle: ISG Datenset, (Schulstatistik 2013) Junge Frauen verfügen beim Schulabgang aus allgemeinbildenden Schulen über ein leicht höheres Bildungsniveau als junge Männer (gemessen an Fach- und Hochschulreife) und verlassen die Schule auch seltener ohne Hauptschulabschluss. Hier und insbesondere bei den Hauptschulabschlüssen sind wiederum die männlichen Absolventen stärker vertreten als die weiblichen. Die Quote der Hauptschulabschlüsse liegt im Alb-Donau-Kreis bei den jungen Frauen über, bei den Männern unter dem Landesschnitt (siehe Tab.2). Tabelle 2 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2013 im Landesvergleich Abgänger/innen 2013 in % ohne HS-Abschluss mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife 11

13 Allgemeinbildende Schulen ADK B-W ADK B-W ADK B-W ADK B-W Gesamt 4,6 4,6 24,1 19,8 52,9 47,4 18,4 28,2 Weiblich 4,3 3,8 20,8 17,4 55,5 47,9 19,4 30,9 Männlich 4,8 5,3 27,0 22,1 50,7 46,9 17,4 25,7 Abgänger/innen 2013 in % mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife Berufliche Schulen ADK B-W ADK B-W ADK B-W Gesamt 9,2 6,3 31,2 23,6 59,6 70,2 Weiblich 5,4 5,1 34,1 25,2 60,5 69,7 Männlich 13,5 7,3 28,0 22,1 58,5 70,6 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2013) Bei den beruflichen Schulen zeigt die Quotenverteilung eine positive Entwicklung im Mehrjahresvergleich gemessen am Rückgang der Abgänge mit Hauptschulabschluss. Im Vergleich zum Landesschnitt zeigt sich die Verteilung mit einem stärkeren Gewicht auf mittlere Abschlüsse und zugleich einem geringeren Anteil der Absolventen/innen mit (Fach) Hochschulreife. Auch hier zeigt sich, dass junge Männer in stärkerem Maße einen Hauptschulabschluss erreichen als die Frauen, was aber auch dem Landestrend entspricht. Mit Blick auf die Differenzierung von nichtdeutschen und deutschen Absolventen/innen zeigen sich jedoch sowohl im Alb-Donau-Kreis als auch auf der Landesebene signifikante Unterschiede (siehe Abb. 2). Abbildung 2 Schulabgängerinnen 2013 nach Geschlecht und Herkunft Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2013) Während im Alb-Donau-Kreis 48,3% aller ausländischen Schulabgänger/innen der allgemeinbildenden Schulen höchstens den Hauptschulabschluss erreichen (hiervon 10,2% ohne Abschluss), liegt dieser Anteil bei den deutschen Absolvent/innen bei 26,4% (hiervon 3,9% 12

14 ohne Hauptschulabschluss). Auf der anderen Seite schließen 6,5% der ausländischen Jugendlichen die allgemeine Schule mit der (Fach-) Hochschulreife ab, im Vergleich dazu knapp 20,0% der deutschen Schulabgänger/innen. Diese Differenzen zeigen sich gleichermaßen auch auf der Ebene des Landes Baden-Württemberg. Bei den beruflichen Schulen zeigt die Verteilung der Abschlüsse einen ähnlichen Trend: der Anteil von schwächeren Abschlüssen liegt bei Personen ohne deutschem Pass etwa zweieinhalb mal so hoch wie bei den Deutschen, die Quote der Abiturienten/innen differiert um 22,2 Prozentpunkte. Auch diese Verteilung entspricht dem Landesschnitt. Bei der Zielgruppe der Maßnahmen im spezifischen Ziel C 1.1 handelt es sich wie oben bereits beschrieben um Schüler/innen und Jugendliche, die sich formal zwar im System Schule bzw. im Übergangssystem von Schule zu Beruf befinden, de facto aber durch die Angebote in den Systemen nicht (mehr) erreicht werden. Vor diesem Hintergrund kann zunächst angenommen werden, dass Absolventen/innen der allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss unstrittig zu der Zielgruppe gehören. Es gehören aber auch ebensolche jungen Menschen im Landkreis dazu, deren prekäre Situation durch die amtliche Schulstatistik nicht hinreichend abgebildet werden kann. Im Rahmen der Ausgangsanalyse wurden daher einzelne Fachkräfte aus den Bereichen Schule, Übergangssystem, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mittels eines Erhebungsbogens befragt, der explizit nach der geschätzten Größe der Zielgruppe, aber auch nach soziodemographischen und sozialen Merkmalen dieser jungen Menschen fragte. Folgende Aussagen lassen sich auf Basis der Auswertung dieser kleinen Befragung zusammenfassen: Im Alb-Donau-Kreis wird die Zahl der von Schulabbruch bedrohten Jugendlichen seitens der Jugendberufshilfe auf circa 15,0% eines Jahrgangs (davon etwa ein Drittel Mädchen) geschätzt, der Anteil ausbildungsferner Jugendlicher wird mit ca. 40% beziffert (davon über die Hälfte junge Frauen). Diese Gruppe ist geschlechtergemischt und in der Regel zwischen 16 und 19 Jahren alt. Hinsichtlich der Herkunft zeichnet sich hier kein eindeutiges Bild ab. Es sind sowohl Deutsche als auch Migranten/innen unter den Jugendlichen in schulisch prekärer Situation. Was sich aber klar abzeichnet, ist eine oftmals sozial schwierige Situation bzw. schwierige Familienverhältnisse (Kinder Alleinerziehender ohne Kontakt zum Vater, viele Geschwister, keine Konsequenz in der Erziehung, psychische Erkrankungen der Eltern, aber auch Kinder, die aus nach außen intakt wirkenden Familien stammen, die noch nie Kontakt mit Jugendhilfe o.ä. hatten). Dies ginge oft einher mit anderen Problemlagen wie psychische Belastungen/ Erkrankungen, innerfamiliäre Konflikte, auch Suchtproblematik und weiteren Folgestörungen. Auch im Bereich der Schulen (staatliches Schulamt) werden aktuell etwa 25 von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen, sowie etwa 40 ausbildungsferne Jugendliche gezählt, die mit den regulären Angeboten kaum erreicht werden können. Etwa ein Viertel beider Personengruppen sind weiblich. Bezogen auf die Lebenssituation dieser Personen zeichnet sich ab, 13

15 dass die Zielgruppe etwa zur Hälfte einen Migrationshintergrund hat und dass die Jugendlichen oftmals aus schwierigen familiären Verhältnissen kommen. Regional lässt sich die Gruppe eher in größeren Gemeinden verorten (Blaubeuren, Ehingen, Langenau und Laichlingen). Die Kernprobleme dieser Jugendlichen sind eine fehlende Tagesstruktur, auffälliges Verhalten (introvertiert/depressiv/ aggressiv, teilweise psychische Störungen), geringe Belastbarkeit, geringe Frustrationstoleranz, sowie eine eher geringe Anstrengungsbereitschaft. Zur Erreichung der Zielgruppe gäbe es bestehende Angebote der Schulsozialarbeit und Berufsfindung, die jedoch durch gezielte Ergänzungen wie z.b. der Berufseinstiegsbegleitung komplettiert werden müssten. Wichtige Hilfen für diese Jugendlichen seien v.a. individuelle Beratung, Vermittlung zu Fachstellen, Begleitungen in schwierigen Phasen, Krisenintervention, intensive Unterstützung bei der Suche nach schulischen und beruflichen Perspektiven, als wichtiger Ansprechpartner in der Schule "einfach da zu sein", "Re-Parenting", Projekte in Kooperation mit der Suchtberatung, Schwangerschaftsberatungsstelle, Schuldnerberatung, Berufsberatung, sowie spezifische Themen wie Selbstverteidigung, Selbstwert im Rahmen der individuellen Förderung und Gruppenunterricht, Elterngespräche und Vermittlung in krisenhaften Situationen zwischen Lehrer/in und Schüler/in. Entsprechende Angebotsformen müssen v.a. aufsuchende Arbeit, Streetwork in enger Verzahnung mit Schulen, sowie offene Angebote gleichermaßen wie konkrete und verbindliche Einzelfallhilfen (Patenschaften, Tutoren/innen u.ä.) sein. 14

16 2.3. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes im Alb-Donau-Kreis werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten ESF dargestellt. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen Insgesamt zeigt sich vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit eine positive Entwicklung, die in den beiden Rechtskreisen des SGB II und des SGB III greift. Der Anteil der Arbeitslosen im SGB II liegt mit 38,1% deutlich unter der Quote im Landesschnitt (55,4%). Es wird aber auch deutlich, dass im Alb-Donau-Kreis nicht alle Personengruppen im SGB II gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren. So besteht weiterhin ein Förderbedarf für Langzeitleistungsbeziehende bzw. Langzeitarbeitslose im SGB II, Alleinerziehende (hier überwiegend Frauen), für Arbeitslose unter 25 und über 50 Jahren, für Arbeitslose ohne deutschen Pass bzw. mit Migrationshintergrund sowie für Leistungsbeziehende ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigen sich die benannten Personengruppen als diejenigen mit einem vermeintlich hohen Unterstützungsbedarf. Von der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund sind mit einer Quote von 53,5% deutlich mehr Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen und dabei noch in höherem Maße langzeitarbeitslos. Sie verfügen darüber hinaus über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was zwar unter dem Landesschnitt liegt, sich aber als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. Der Handlungsbedarf für den ESF in diesem Interventionsfeld bestand und besteht weiterhin in der Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Es gilt, für die benannten Personengruppen die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Diese Angebote sollen helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer steigenden Bedeutung sozialer Inklusion in der europäischen Arbeits- und Beschäftigungspolitik, sollen im Rahmen dieses Ziels auch Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Insgesamt liegen über die Zielgruppe des spezifischen Ziels C 1.1, nämlich Schüler/innen und junge Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, nur geringe statistische Regionaldaten vor. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik zeigt sich mit Blick auf die Absolventen/innen ohne Hauptschulabschluss, dass in besonde- 15

17 rer Weise ausländische Schüler/innen hiervon betroffen sind. Hinsichtlich der Frage, welche Schulformen jene Absolventen/innen ohne Hauptschulabschluss zuvor besucht haben, zeigt sich ein hoher Anteil von Schüler/innen der Sonderschulen, in etwas geringerer Zahl aber auch der Haupt- und Werkrealschulen und der Realschulen. Die Problemstruktur jener Schüler/innen, die sich zwar in schulischen Systemen befinden, aber von Schulabbruch oder Schulversagen bedroht sind, zeigt sich v.a. in prekären familiären Situationen, psychischen Belastungen/Erkrankungen, innerfamiliären Konflikten, ggf. auch Suchtproblematik. Zugleich stehen auch eine fehlende Tagesstruktur, schlechte (Selbst-) Organisation, Probleme im Sozialverhalten, gedachte Perspektivlosigkeit sowie geringe Konzentrationsspanne bei schulischen Aufgaben gegen einen erfolgreichen Schulabschluss bei diesen Jugendlichen. Maßnahmen müssen demnach dort ansetzen, wo die Problemlagen der Schüler/innen über die standardisierten Angebote der Schulen, der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit nicht ausreichend beantwortet werden können. Diese Maßnahmen müssen sehr kleinschrittig und individuell angelegt sein, um schulmüde Jugendliche durch professionelle Hilfestellung und Aktivierung ihrer Familien bzw. ihres sozialen Umfeldes wieder auf den Weg in Richtung Schulabschluss zu bringen. Dabei müssen im Sinne eines Fallmanagements die relevanten Akteure der Unterstützungssysteme (Schule, Jugendarbeit, Soziale Dienste, auch Vereine etc.) an der Reintegration beteiligt werden. 16

18 3. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Folgend werden die spezifischen Ziele des Operationellen Programms, die vom Land für die Regionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Projektträger sind dabei aufgefordert, in ihren regionalen Antragskonzepten neben den spezifischen Zielen auch die bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, und wenn relevant die nachhaltige Entwicklung sowie die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen bzw. darzustellen. Der ESF-Arbeitskreis für den Alb-Donau-Kreis hat sich in der Strategiesitzung am auf die folgenden Zielgruppen und mögliche Maßnahmen in der Umsetzung des regionalen ESF im Jahr 2016 verständigt. Spezifisches Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen sind: Personen, die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen. Dies sind insbesondere Personen in prekären Lebenslagen (mit psychosozialen und gesundheitlichen Einschränkungen, Wohnraumproblematik oder Überschuldung). Alleinerziehende, ältere Leistungsberechtigte, Personen mit Migrationshintergrund und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die durch regionale ESF- Projekte besonders adressiert werden sollen. Zuwanderer/innen aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten sowie Flüchtlinge und Asylsuchende bzw. Asylbewerber/innen. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Maßnahmen zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen: kultur- und geschlechtersensible, individualisierte, personenbezogene und sozialraumorientierte Hilfen mit sozialpädagogischer Betreuung, vernetzte Maßnahmen unter Einbindung des sozialen Umfeldes/der Familie. Abbau von Sprachdefiziten sowie die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, soweit nicht durch ein anderes Programm gefördert. Abbau der Hemmnisse, um den Zugang zu Angeboten der Arbeitsförderung zu ermöglichen. In Verbindung mit den vorgenannten Ansätzen: Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Vermittlung oder (Wieder-) Herstellung von Basiskompetenzen. 17

19 Spezifisches Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Zielgruppen sind: Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Ausbildungsferne junge Menschen, die von der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Aktivierende Arbeit unter Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen, Maßnahmen der Elternarbeit. Aufsuchende Beratung und sozialpädagogische Begleitung zur Erweiterung der freien Jugendarbeit. Aufzeigen von Anschlussperspektiven im Rahmen individueller Förderansätze. Hinführung zum Wiedereinstieg in die schulische/berufliche Ausbildung bzw. in das bestehende Unterstützungssystem der Regelförderung. Migrationsspezifische Förderung zur Integration von Jugendlichen. Abbau von Schrift- und Sprachhindernissen und schulischen Qualifikationsdefiziten, Aufbau von Motivation. Einbeziehung von Lehrern/innen und Multiplikatoren/-innen aus Schule, Berufsberatung, Ausbildungsbegleitung. Organisation/Durchführung von Bildungspartnerschaften, Kompetenzanalysen mit individuellen Förderkonzepten, speziellen Praktika oder Praxistagen. 18

20 4. Umsetzung der Ziele Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für das Jahr 2016 insgesamt Euro 3. Auf der Basis der im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrategie wird die Ausschreibung für die Projektanträge 2016 veröffentlicht. Die amtliche Bekanntmachung der Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Alb-Donau-Kreises. Projektträger können bis zur Antragsfrist ihre Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der bekannten Internetseite zur Verfügung. Zur Antragstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen: Die L-Bank wird nur regionale ESF-Projekte bewilligen, deren förderfähige Gesamtkosten einen Betrag von nicht unterschreiten und die eine Förderung für mindestens 10 Teilnehmende beantragen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung des Projektantrages soll im Förderrahmen zwischen mind. 35% und max. 50% liegen. Der regionale Arbeitskreis ist gehalten, eine Verteilung der bereitstehenden Fördermittel im Verhältnis von 60% im Ziel B 1.1 und 40% im Ziel C 1.1 zu berücksichtigen. Dies stellt aber keine Vorgabe für die Projektauswahl dar. Kooperationen von Projektträgern in der Antragstellung und Umsetzung werden vom ESF-Arbeitskreis ausdrücklich begrüßt. Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der Bundesprogramme abgrenzen. Im Rahmen der Arbeitskreissitzung findet die Priorisierung anhand des Ranking-Verfahrens statt. Das Antragsranking erfolgt unter der Berücksichtigung folgender einheitlicher Auswahlkriterien: Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer gesicherten Finanzierung, Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) des Antragstellers/der Kooperationspartner, Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. 3 Durch die Bewilligung von zweijährigen Projekten für die Jahre 2015 und 2016 sind bereits Euro aus dem Jahresbudget 2016 gebunden. 19

21 Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der in der Strategie festgelegten Ziele und Querschnittsziele der Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit sowie der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises ist Ansprechpartnerin für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. 5. Festlegung der Evaluationsschritte Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie an der Umsetzung des Querschnittsziels zur Gleichstellung der Geschlechter durch: o Den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts, o Qualitätsberichtserstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichtserstattung, o Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Sitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. 20

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