Katholischer Pfarrverband Mariä Geburt und St. Peter Höhenkirchen-Siegertsbrunn Katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus - Brunnthal

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1 Katholischer Pfarrverband Mariä Geburt und St. Peter Höhenkirchen-Siegertsbrunn Katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus - Brunnthal Protokoll der außerordentlichen PVR-Sitzung Mariä Geburt und St. Peter 13. September 2012 (von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) im Pfarrzentrum Mariä Geburt Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge): Monika Bauer, Stephan Birkheuser, Ansgar Bock, Andrea Borchert, Kerstin Doll, Daniel Heuel, Wolfram Oberparleiter, Heidi Scheuerer-Lachner, Eva Stiller, Martin Soos, Pfr. Toni Wolf, Entschuldigt: Pater Antoo Akkarapattiekkal, Günther Fendt, Peter Raebiger, Christiane Wimmer, Peter Worel, Begrüßung Andrea Borchert begrüßt alle Anwesenden. Besonders willkommen heißt sie unseren neuen Pastoralreferenten, Herrn Daniel Heuel, und die beiden anwesenden Vertreter aus Brunnthal, Herrn Wolfram Oberparleiter und Herrn Stephan Birkheuser. Der Tagesordnung wird zugestimmt 2. Besinnung Pfr. Toni Wolf liest als Besinnung das Evangelium vom kommenden Sonntag vor: die Heilung eines Taubstummen. Diese Bibelstelle ist eine Anregung für uns, offen aufeinander zu hören, einander zu verstehen suchen und über die Frohe Botschaft und all das zu reden, was uns bewegt. 3. Besprechung mit der Delegation des Pfarrgemeinderates von St. Nikolaus, Brunnthal Nach eine kurzen Vorstellungsrunde stellt Andrea Borchert die Geschäftsordnung des PVR vor, wie sie der PVR Mariä Geburt und St. Peter verabschiedet hat (s. Anlage). Anschließend informiert Herr Oberparleiter darüber, dass der PGR St. Nikolaus ihn selber (als PGR-Vorsitzenden) sowie den Schriftführer Herrn Günther Fendt und Herrn Stephan Birkheuser in den neu zu formierenden gemeinsamen PVR entsenden.

2 Einstimmig wird daraufhin beschlossen, dass der bisherige PVR St. Peter/Mariä Geburt und die drei Nominierten aus Brunnthal diesen neuen gemeinsamen PVR bilden. Die Satzung des PVR St. Peter und Mariä Geburt wird übernommen. Im weiteren Verlauf des Abends werden diverse Punkte besprochen, die im Rahmen der Zusammenlegung wichtig sind. Pfr. Wolf informiert darüber, dass der existierenden Kooperationsvertrag von St. Peter und Mariä Geburt zum endet. Er hat bereits Gespräche mit dem Regionalteam der Seelsorgeregion München geführt über die Voraussetzungen zum Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages zwischen allen drei Pfarreien. Eine Voraussetzung nach den geltenden Richtlinien ist, dass vier Monate vorher der Name des neuen Pfarrverbandes feststeht. Vorgaben für den neuen Namen sind: er darf nicht zu lang sowie kein künstliches Namenskstrukt sein und es darf daraus kein neues Patrozinium resultieren. Da diese Namensfindung in den vergangenen Wochen nicht abgeschlossen werden konnte, streben wir eine Ausnahmeregelung an, um den Abschluss des neuen Kooperationsvertrages trotzdem zum 01. Januar 2013 zu ermöglichen. Die Namensgebung soll nach Möglichkeit im Anschluss daran erfolgen. Aus dem bisherigen PVR / PGRs St. Peter und Mariä Geburt wurde der Vorschlag kommuniziert, den zukünftige Pfarrverband den Namen Pfarrverband Höhenkirchen zu geben. Denn Höhenkichen ist der zentrale örtliche Mittelpunkt und außerdem Sitz des Pfarrbüros. Dieser Vorschlag wird in der gemeinsamen PGR-Sitzung am 18. Sept. besprochen. Sofern er Zustimmung findet, soll er anschließend dem Erzbischof unterbreitet werden. Andrea Borchert berichtet über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zum gemeinsamen Wochenende der PGRs Mitte Oktober. Wichtige Gesprächsthemen sind u.a. die Planung der Gottesdienstordnung für das kommende Halbjahr, Veranstaltungen, Kooperation der Sachausschüsse Es soll aber Zeit für Spiritualität und persönliche Begegnungen geben. Ansgar Bock erklärt sich bereit, einen Vorschlag für die Tagesordnung vorzubereiten und die Tage zu moderieren. Mit Blick auf das Pfarrfest am kommenden Sonntag informiert Stephan Birkheuser über Möglichkeiten, Infostände über die Aktivitäten der Pfarreien aufzustellen. Monika Bauer hat bereits als Vorschlag einige Infoblätter aus den Pfarreien aus Höhenkirchen- Siegertsbrunn zusammengestellt, die ausgelegt werden können. Im Rahmen der konkreten Vorbereitungen am Samstag ab 09:00 Uhr können diese noch ergänzt werden Mithelfer zu den Aufbauarbeiten (Bestuhlung, Zeltaufbau) sind willkommen. 4. Verschiedenes Pfarrverbandsversammlung Für Mariä Geburt und St. Peter ist eine Pfarrversammlung terminiert. Pfr. Wolf bittet darum, auch für die Pfarrei Brunnthal eine Pfarrversammlung zu organisieren. Sitzungstermine Am kommenden Dienstag wird der Sitzungsrhythmus von PVR und PGR besprochen:

3 getrennte oder gemeinsame Sitzungen von PGR und PVR, Sitzungshäufigkeit etc. Plakate Informationsplakate über Angebote der Pfarreien werden über das Pfarrbüro an Herrn Hartmann und Herrn David zum Aushang in den Schaukästen weitergegeben. Informationen von Pfr. Wolf o Zusammen mit den Kirchenmusikern Hr.Hitzler und Herr Burkhardt erstellt Pfr. Wolf einen Beschäftigungsplan. o Pfr. Wolf wird mit Herrn Oberparleiter zu einer Begegnung der Lektoren, Kommunionspender und Wortgottesdienstleiter der Pfarrei St. Nikolaus einladen. o Am Dienstag, werden alle PGR- und PVR-Mitglieder durch Pfr. Wolf im Anschluss an den Rorategottesdienst zum Abendessen eingeladen. 5. Gemeinsamer Abschluss Dankbar für die bereits gegangenen ersten gemeinsamen Schritte im Rahmen der Zusammenlegung beschließen wir mit einem Vater unser und dem Segen den Abend. Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 14. September 2012 Ansgar Bock Schriftführer Anlage: Geschäftsordnung des PVR

4 Geschäftsordnung für den Pfarrverbandsrat Amtsperiode Mitglieder 1 Mitglieder des Pfarrverbandsrates sind der Pfarrer, die hauptamtlichen Seelsorger, der Pfarrverbandsratsvorsitzende, die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und deren Stellvertreter, Berufene, Schriftführer und ein Mitglied der Kirchenverwaltung. 2 Vorstand Der Vorstand des Pfarrverbandsrates (PVR) besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer sowie dem Pfarrer. Der Vorstand bereitet die gemeinsamen PVR-Sitzungen vor und erarbeitet die Tagesordnung ca. 14 Tage vor dem Termin der öffentlichen PVR-Sitzung. 3 Delegierte Der PVR wählt Delegierte, die den PVR im Dekanatsrat vertreten. 4 Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden 1. Der PVR nimmt Themen aus den Pfarrgemeinderäten auf, wenn sie an ihn herangetragen werden. 2. Der PVR kann Themen, die in den Pfarrgemeinden diskutiert werden sollen, den Vorsitzenden des jeweiligen PGR für die Tagesordnung empfehlen Die Sitzungen finden im Pfarrzentrum statt. Die Sitzung wird in der Regel von dem Pfarrverbandsratsvorsitzenden geleitet Abhängig von Sachfragen werden folgende Sitzungsstrukturen gewählt: Besinnung Beratungen Ausblick 3. 5 Einberufung 1. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden mit Angabe von Ort und Zeit sowie der Tagesordnung. 2. Mindestens acht Tage vor der Sitzung wird die Einladung per versandt. 3. Der Termin und die Tagesordnung ist der Pfarrgemeinde rechtzeitig mitzuteilen. Sie werden in den Schaukästen und/oder durch Ankündigung in den Gottesdiensten veröffentlicht. 4. Die Sitzungen sind (außer in Personalangelegenheiten) öffentlich. 1 zur einfacheren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt; Frauen sind gleichermaßen eingeschlossen

5 5. Bei besonders dringenden Angelegenheiten kann der Vorstand durch einstimmigen Beschluss kurzfristig einladen. 6. Verlangt ein Mitglied des Pfarrverbandsrates die Einberufung des PVR, ist diesem Verlangen innerhalb von 8 Tagen stattzugeben. 7. Bei dringlichen Angelegenheiten ist das Zirkularverfahren möglich. 8. Zu jeder Sitzung kann ein Vertreter der Jugend eingeladen werden. 6 Beschlussfähigkeit Der PVR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit wegen der zu geringen Zahl der anwesenden Mitglieder nicht gegeben, so ist der PVR bei der nächsten ordnungsgemäß einberufenen Sitzung zur gleichen Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. 7 Abstimmung und Wahlen 1. Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Geheim ist abzustimmen, wenn ein Mitglied dies verlangt. 2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst Stimmenthaltungen werden als nicht gültige Stimmen behandelt. 8 Nicht-Teilnahme wegen persönlicher Beteiligung Ein Mitglied des PVRs darf an der Beratung und Abstimmung über einen Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst oder seinem/seiner Ehegatten/Ehegattin einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. 9 Verschwiegenheitspflicht Die Mitglieder des PVRs müssen Angelegenheiten geheim halten, wenn die Vertraulichkeit vom PVR beschlossen wurde. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist stets bei der Behandlung von personellen Angelegenheiten gegeben. 10 Protokoll Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt und möglichst zeitnah verfasst. Der Schriftführer gibt den Protokollentwurf an alle Mitglieder des PVR zur Durchsicht. Der Protokollentwurf wird binnen drei Tagen als angenommen erklärt, sollten bis dahin keine Korrekturwünsche beim Schriftführer eingegangen sein. Das so verabschiedete Protokoll wird durch den Schriftführer an das Pfarrbüro zur Veröffentlichung in den Schaukästen weitergeleitet, ebenso wie an den Pfleger der Homepage, Peter Zeidler, zur dortigen Veröffentlichung.

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