Die Kranken- und Pensionsversicherung der RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen. Mag. Ursula Koch,

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1 Die Kranken- und Pensionsversicherung der RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen Mag. Ursula Koch,

2 Inhalt Opting out Krankenversicherung selbständig tätige RA angestellte RA und RAA Pensionsversicherung Versorgungseinrichtung Teil A (Satzung Teil A 2018) Versorgungseinrichtung Teil B (Satzung Teil B 2018) 2

3 Opting out Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 ASRÄG 1997 (BGBl. I Nr. 139/1997) breite und faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und einheitliche Sozialversicherung selbständig tätige RA Neue Selbständige isd 2 Abs. 1 Z 4 GSVG, NICHT: unselbständig tätige RA 5 GSVG - Ausnahmen von der Pflichtversicherung für einzelne Berufsgruppen Kammern der Freien Berufe hatten z.t. bereits Einrichtung zur sozialen Absicherung ihrer Mitglieder Antrag für alle RAKs durch ÖRAK gestellt (BGBl. II Nr. 471/2005 und BGBl. II Nr. 522/2004) 3

4 Krankenversicherung selbständig tätige RA Wahlmöglichkeiten Satzung Teil C 2018 Verordnung der Vertreterversammlung des ÖRAK Gruppenkrankenversicherungsvertrag (GKVV) 14a / 14b GSVG 16 ASVG 4

5 Krankenversicherung selbständig tätige RA GKVV Konsortium aus allen großen österreichischen Versicherern (außer: Donau Versicherung) zuständiger Träger: Kammer Durchführung: UNIQA Vorrang des GKVV (Satzung Teil C 2018 und GKVV) selbständig erwerbstätige RA unterliegen zwingend dem GKVV, wenn nicht 14a / 14b GSVG oder 16 ASVG nachgewiesen wird Erstwahl keine Gesundheitsprüfung, Anrechnung von bestehenden Zusatzversicherungen (z.b. Gruppenvertrag OÖ RAK oder ÖRAV) Prämien jährliche Anpassung, ZukunftsBonus 5

6 Krankenversicherung selbständig tätige RA GSVG und ASVG Eckpunkte 14a / 14b GSVG: Selbstversicherung nach 14a GSVG Versicherungstatbestand, der speziell für das Opting out geschaffen wurde zuständiger Träger: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) Beitrags- und Leistungsseite grds. gleichgestellt wie andere GSVG-Versicherte 14b GSVG Pflichtversicherung bei Mehrfachversicherung Eckpunkte 16 ASVG: Selbstversicherung nach 16 ASVG Versicherungstatbestand, der allen offensteht zuständiger Träger: Gebietskrankenkasse (GKK) Beitrags- und Leistungsseite anders als andere ASVG-Versicherte (fixer Beitrag, kein Anspruch auf Geldleistungen) 6

7 Krankenversicherung selbständig tätige RA GKVV 14a/ 14b GSVG 16 ASVG Vorteile niedrige Einstiegsprämie bis zu 150% niedrigere Prämien für Sonderklasse Privatpatient (Wahlarzt) umfassender Leistungskatalog (insbes. mit Zusatztarifen) Flexibilität in der Abwicklung Geldleister: bis zu 50% niedrigere Prämien für die Sonderklasse Geldleister: Privatpatient (Wahlarzt) entgeltliche Optionsmöglichkeit von Sach- zu Geldleister weitergehende prämienfreie Mitversicherung von Angehörigen keine Obergrenzen im ambulanten Bereich Unterstützungsleistung bei langandauernder Krankheit Höchstbeitragsgrundlage bei Mehrfachversicherung keine Selbstbehalte (außer Rezeptgebühr) keine Vorleistungen keine Obergrenzen (ambulanten Bereich) weitergehende prämienfreie Mitversicherung von Angehörigen Beendigung jederzeit möglich Nachteile hohe Prämien im Alter unabhängig von Höhe der Pension (daher ZukunftsBonus) nur eine Person prämienfrei mitversichert Vorleistungen (ambulant, Medikamente) Selbstbehalte Obergrenze laut Tarif (ambulanter Bereich) Aktivzeit: Beiträge von Einkünften (bis Höchstbeitragsgrundlage) Geldleister: Vorleistungen Selbstbehalte Beendigung erst mit Ende der Kammermitgliedschaft oder mit Eintritt des 14b GSVG Sachleister: hohe Prämien für Sonderklassen vorläufige Beitragsgrundlage (konkreter Beitrag steht erst mit Einkommensteuerbescheid fest) immer 7,55% von der Höchstbeitragsgrundlage, Herabsetzung möglich kein Anspruch auf Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld) hohe Prämien für Sonderklasse 7

8 Krankenversicherung angestellte RA und RAA 7 Z 1 lit. e ASVG Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung Leistungs- und Beitragsseite gleichgestellt wie normale DN Beiträge KV: 7,65% der Beitragsgrundlage (= Entgelt) wird anteilig vom DN und vom DG getragen UV: 1,3% der Beitragsgrundlage (= Entgelt) wird zur Gänze vom DG getragen 8

9 Pensionsversicherung - Rechtsgrundlagen 36 Abs. 1 Z 6 RAO, 40 Abs. 3 Z 1a RAO, 49 ff RAO Satzung Teil A 2018 und Satzung Teil B 2018 Verordnung der Vertreterversammlung des ÖRAK (kundgemacht unter Umlagenordnungen Verordnungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern (Plenarversammlung) Leistungsordnungen Verordnungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern (Plenarversammlung) 9

10 Pensionsversicherung Versorgungseinrichtungen Versorgungseinrichtung Teil A Umlagesystem = Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt. Dabei können vom Sozialversicherungsträger Rücklagen gebildet werden. Versorgungseinrichtung Teil B Kapitaldeckungssystem = Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten werden am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient. 10

11 Pensionsversicherung Einbeziehung RAA in die VE Teil A Einbeziehung der RAA als Mitglieder der RAKs Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 BRÄG 2010 (BGBl I 141/2009) Mitglieder der RAKs seit Teilnahme an VE Teil A der RAKs seit (nicht aber Teil B) davor: keine verpflichtende pensionsversicherungsrechtliche Absicherung 11

12 Pensionsversicherung Allgemeines Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Mittel der Versorgungseinrichtung: Sondervermögen Zweck: Versorgung für den Fall des Alters und der Berufsunfähigkeit sowie Versorgung der Hinterbliebenen Geltungsbereich: alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammern Verfahren: Antragsverfahren RAK, bei der man zuletzt eingetragen war Wechsel der RAK Teilrentensystem mit Auszahlung durch eine Stelle Abwicklung: durch RAK Mittel der Versorgungseinrichtung: Sondervermögen Zweck: Versorgung für den Fall des Alters und der Berufsunfähigkeit sowie Versorgung der Hinterbliebenen Geltungsbereich: alle RA (auch niedergelassene europäische) Verfahren: Antragsverfahren RAK, bei der man zuletzt eingetragen war Wechsel der RAK Übertragung Guthaben Abwicklung: Verwaltung Auslagerung an Concisa Veranlagung Zusammenarbeit mit Spängler Iqam Invest 12

13 Pensionsversicherung Beiträge Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Beitragspflicht: alle Mitglieder einer österreichischen Rechtsanwaltskammer Beitragshöhe: Umlagenordnung (fixer Betrag) Normbeitrag (Zahlbeitrag RA Anrechnung der PV) Beitrag RAA: mindestens ein 1/8 und höchstens 2/5 des Normbeitrags Nachkauf von Versicherungszeiten unter bestimmten Umständen möglich Beitragsermäßigungen: nach Geburt eines Kindes (Beitrag RAA) Besonderheit OÖ: Ersteintragung als RA ersten vier Kalendervierteljahre ein Drittel, darauffolgenden vier Kalendervierteljahre zwei Drittel des Beitrags Beitragspflicht: RA (auch niedergelassene europäische) Beitragshöhe: Umlagenordnung (fixer Betrag) Beitragsermäßigungen: bei Ersteintragung: 2 Kalenderjahre, Beitragshöhe Umlagenordnung einkommensabhängig 3 Stufen Beitragsbefreiung: Nachweis einer verpflichtenden, gesetzlich geregelten Altersvorsorgeeinrichtung Beitragsbefreiung wegen Mutterschaft (während Bezug von Wochengeld) Anrechnung der vollen Kalendermonate 13

14 Pensionsversicherung Leistungen Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Altersrente bzw. vorzeitige Altersrente Berufsunfähigkeitsrente Witwen- und Witwerrente Waisenrente Außerordentliche Leistungen Todfallsbeitrag (Regelung in LO) Altersrente bzw. vorzeitige Altersrente Berufsunfähigkeitsrente Witwen- und Witwerrente Waisenrente Abfindung für den Todesfall Abfindung bei Inanspruchnahme der Altersrente 14

15 Pensionsversicherung Eckpunkte Altersrente Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Wartezeit 12 Monate (Eintragung in eine Liste) Rentenantrittsalter: gestaffelt nach Geburtsjahr (65. bis 70. Lebensjahr) Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft Höhe: abhängig von Beitragsmonaten (Aliquotierung der RAA- Zeiten) und der Basisaltersrente (Leistungsordnung) Vorzeitige Altersrente: 4 Jahre vor dem regulären Rentenantrittsalter möglich keine Wartezeit Rentenantrittsalter: Vollendung des 65. Lebensjahrs kein Verzicht notwendig Höhe: Verrentung des Kapitals Details Geschäftsplan Vorzeitige Altersrente: bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach Satzung Teil A 2018 Abschlag in Höhe von 0,4 Prozent pro angefangenem Kalendermonat des vorzeitigen Rentenantritts 15

16 Pensionsversicherung Eckpunkte Berufsunfähigkeitsrente Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Berufsunfähigkeit = körperliches oder geistiges Gebrechens voraussichtlich mehr als drei Monate unfähig, RA: die Rechtsanwaltschaft auszuüben RAA mit Prüfung: Ausbildung oder Fähigkeiten entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben RAA ohne Prüfung: eine Erwerbstätigkeit auszuüben Feststellung durch fachlich geeigneten Sachverständigen Dauer: befristete BU-Rente (bis zu 24 Monate) dauerhafte BU- Rente Kontrolluntersuchungen! Berufsunfähigkeit = körperliches oder geistiges Gebrechens voraussichtlich mehr als drei Monate unfähig, die Rechtsanwaltschaft auszuüben Feststellung durch fachlich geeigneten Sachverständigen Dauer: befristete BU-Rente (bis zu 24 Monate) dauerhafte BU-Rente Kontrolluntersuchungen! 16

17 Pensionsversicherung Eckpunkte Berufsunfähigkeitsrente Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Wartezeit: idr keine (Eintragung vor 40 oder BU aufgrund Unfall), sonst 5 Jahre (Eintragung nach 40, aber vor 50) oder 10 Jahre (Eintragung nach 50) Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft Höhe: abhängig von Beitragsmonaten (Aliquotierung der RAA-Zeiten) und der Basisaltersrente (Festsetzung in der Leistungsordnung) Zurechnung: Kalendermonate bis zur vorzeitigen Altersrente prozentuelle Zurechnung als Beitragsmonate Aliquotierung der RAA Zeiten Abschlag in Höhe von 19,2 Prozent! Wartezeit: idr keine (Eintragung vor 40 oder BU aufgrund Unfall), sonst 5 Jahre (Eintragung nach 40, aber vor 50) oder 10 Jahre (Eintragung nach 50) Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft Höhe: Details Geschäftsplan vor Vollendung des 58. Lebensjahrs Verrentung des Kapitals mit Rückversicherung nach Vollendung des 58. Lebensjahrs Verrentung des Kapitals ohne Rückversicherung 17

18 Pensionsversicherung Eckpunkte Hinterbliebenenrente Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Witwen- und Witwerrente: Wartezeit: 12 Monate aufrechte Ehe oder eingetragenen Partnerschaft nach 55. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen Scheidung / Auflösung der Partnerschaft unter bestimmten Voraussetzungen Höhe: 30, 40 oder 60 Prozent der Berechnungsgrundlage Waisenrente: Wartezeit: 12 Monate Höhe: Halbweisen 40 Prozent und Vollwaisen 60 Prozent der Berechnungsgrundlage Witwen- und Witwerrente: Wartezeit: 12 Monate aufrechte Ehe oder eingetragenen Partnerschaft nach 55. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen Scheidung / Auflösung der Partnerschaft unter bestimmten Voraussetzungen Höhe: 60 Prozent der Berechnungsgrundlage Waisenrente: Wartezeit: 12 Monate Höhe: Halbweisen 10 Prozent und Vollwaisen 20 Prozent der Berechnungsgrundlage 18

19 Pensionsversicherung weitere Leistungen Satzung Teil A 2018 Satzung Teil B 2018 Außerordentliche Leistungen außerordentliche Härtefalle freies Ermessen kein Rechtsanspruch Todfallsbeitrag (Regelung in LO) Anspruch nach aktiven RA oder Leistungs-beziehern keine Wartezeit Deckung Kosten standesgemäße Bestattung, Rest Verfügung oder Ehepartner bzw. erbberechtigte Kinder Beitrag: pro Sterbefall aktive RA: 43,60 Euro Leistungsbezieher: 21,80 Euro Abfindung für den Todesfall Voraussetzungen: Tod des oder der Versicherten noch nie eine Leistung nach der Satzung Teil B 2018 bezogen keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen schriftliche Erklärung gegenüber RAK 1 Person benennen Höhe: 40 Prozent des Guthabens Abfindung bei Inanspruchnahme der Altersrente Möglichkeit der Auszahlung von 50 Prozent des Guthabens bei Inanspruchnahme der Altersrente 19

20 Pensionsversicherung Besonderheiten VE Teil B Verfügung über Guthaben: nur möglich bei Erlöschen der Beitragspflicht Übertragung auf kapitalgedeckte, gleichartige staatliche, berufsständische oder betriebliche Altersversorgungseinrichtung Auszahlung nur möglich, wenn Guthaben weniger als Abfindungsgrenzbetrag nach PKG (2018: ,-- Euro) Veranlagung des Kapitals: Veranlagungs- und Risikogemeinschaften: AVO Classic AVO 30 AVO 50 AVO Plus Auswahl bei Ersteintragung, wenn keine Wahl binnen 2 Monaten AVO 30 jährlicher Wechsel möglich (spätestens ) 20

21 Kontakte Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Mag. Ursula Koch Generalsekretär-Stellvertreterin Juristischer Dienst Wollzeile Wien Tel.: 01/ Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer Gruberstraße 21, 4020 Linz Tel.: 07 32/ UNIQA Österreich Versicherungen AG Christian Ullmann Untere Donaustraße Wien Tel.: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Oberösterreichische Gebietskrankenkasse HDW-Versicherungsmakler GmbH Dr. Gerold Holzer Europaplatz Linz Tel.: 0732/ gh@hdw-versicherungsmakler.at Concisa Vorsorgeberatung und Management AG Mag. Ulrike Hawranek Koordination Verwaltung Pensionssysteme Traungasse Wien Tel.: 01/ / 1929 zusatzpension-rak@concisa.at Spängler IQAM Invest GmbH Michael Illsinger Relationship Management Institutional Executive Wollzeile Wien Tel.: 0505/ michael.illsinger@spaengler-iqam.at 21

22 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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