Empfehlung Nr
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- Timo Pfaff
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1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische Postkommission PostCom Empfehlung Nr vom 5. Oktober2017 der Eidgenössischen Postkommission PostCom an die Post CH AG in Sachen Poststelle Flumenthal SO Die Post eröffnete der Gemeinde Flumenthal am 12. Juni 2017, dass die Poststelle Flumenthal ge schlossen und durch einen Hausservice ersetzt werden soll. Der Gemeinderat Flumenthal gelangte mit der Eingabe vom 30. Juni 2017 an die PostCom und beantragte, dass die PostCom den Entscheid der Post überprüfe. Die PostCom behandelte das Dossier an der Sitzung vom 5. Oktober Die PostCom stellt fest, dass 1. es sich beim strittigen Fall um die Schliessung einer bestehenden Poststelle im Sinne von Art. 34 Postverordnung (VPG) handelt; 2. die Gemeinde als Standortgemeinde der Poststelle eine betroffene Gemeinde im Sinne von Art. 34 Abs. 3 VPG ist; 3. die Eingabe der Gemeinde frist- und formgerecht erfolgt ist. Die Voraussetzungen zur Anrufung der PostCom sind somit erfüllt. II. Die PostCom überprüfte insbesondere, ob 1. die Post vor der Schliessung der Poststelle die Behörden der betroffenen Gemeinde angehört hat (Art. 34 Abs. 1 und Abs. 5 Bst. a VPG); 2. eine einvernehmliche Lösung gesucht wurde (Art. 34 Abs. 1 und Abs. 5 Bst. a VPG); 3. die Erreichbarkeit gemass den Vorgaben von Art. 33 Abs. 4 resp. Art. 44 Abs. 1 VPG nach Reali sierung des Entscheids der Post CH AG eingehalten wird (Art. 34 Abs. 5 Bst. b VPG); Eidgenössische Postkommission Postcom Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel , Fax info@postcom.admin.ch
2 4. die Post mit ihrem Entscheid die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt hat (Art. 34 Abs. 5 Bst. c VPG) und die Bedürfnisse von Menschen mit Bewegungsbehinderungen genügend berücksichtigt werden (Art. 14 Abs. 7 Bst. a Postgesetz); 5. nach Umsetzung des Entscheids in der betreffenden Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle mit dem Angebot der Grundversorgung verbleibt (Art. 33 Abs. 2 VPG); 6. Die Einhaltung der Zugangsverpflichtung im Bereich des Zahlungsverkehrs nach Art. 44 Abs. 1 VPG überprüft das Bundesamt für Kommunikation BAKOM. Das Resultat seiner Prüfung fliesst in das Verfahren vor der PostCom ein. III. Die PostCom kommt zu folgender Beurteilung 1. Die Post führte von November 2015 bis April 2017 vier Gespräche mit dem Gemeinderat Flumenthal zur Zukunft der Postversorgung in der Gemeinde. Nachdem keine einvernehmliche Lösung zu stande kam, eröffnete die Post dem Gemeinderat Flumenthal am 12. Juni 2017, dass sie die Poststelle Flumenthal schliessen werde. Als Ersatz will die Post einen Hausservice in der Gemeinde anbieten. Gegen diesen Entscheid rief der Gemeinderat Flumenthal am 30. Juni 2017 fristgerecht die PostCom an. Die Post erstellte ein Dossier für das Verfahren vor der PostCom. Der Gemeinderat Flumenthal erhielt Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Die PostCom führte keine Verhandlung mit den Parteien durch. 2. Der Gemeinderat Flumenthal rügte in der Eingabe vom 30. Juni 2017, dass die Post die Nachbargemeinde Hubersdorf in das Dialogverfahren hätte einbeziehen müssen. Die Post hat dem Gemein derat Hubersdorf wie auch anderen Nachbargemeinden einen Dialog angeboten. Der Gemeinderat Hubersdorf verzichtete auf ein Gespräch mit der Post. Auch die anderen angefragten Gemeinden zeigten kein Interesse an einem Gespräch mit der Post. Die Post hat somit die Anforderungen an die Dialogführung nach Art. 34 Abs. 1 VPG erfüllt und ihre Bemühungen im Dossier dokumentiert. 3. Flumenthal ist ein Haufendorf im Kanton Solothurn mit knapp 1000 Einwohnerinnen und Einwoh nern. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 3.1 km2. In der Gemeinde gibt es knapp 400 Arbeitsplätze (Stand 2014). Die Nachbarorte von Flumenthal verfügen entweder über eine Post stelle (Riedholz SO, Wiedlisbach BE, Wangen an der Aare BE), eine Postagentur (Günsberg SO, Attiswil BE, Luterbach SO) oder werden durch den Hausservice bedient (Hubersdorf SO, Niederwil SO, Kammersrohr SO). Die Post hat die Poststellen Riedholz und Wangen an der Aare bis 2020 garantiert. Die Poststelle Wiedlisbach BE gehört nicht zu den bis 2020 garantierten Poststellen. Das aktuelle Abholgebiet der Poststelle Flumenthal für avisierte Postsendungen umfasst die Gemeindegebiete von Flumenthal, Hubersdorf und Kammersrohr. 4. Der Gemeinderat Flumenthal bedauert den Entscheid der Post. Unmittelbar neben der Poststelle befinde sich eine Bankniederlassung, was zu Synergieeffekten bei beiden Geschäften führe. Der Gemeinderat erachtet für die Gemeinde Flumenthal eine Poststelle oder mindestens eine Postagentur als erforderlich. In der Schliessung der Poststelle nur mit einem Hausservice als Ersatzlö sung sieht der Gemeinderat Flumenthal einen Widerspruch zum Grundversorgungsauftrag der Post und zu deren Ankündigung in den Medien, die lokalen Poststellen zu erhalten, wenn keine gleich wertige Lösung gefunden werden könne. 5. Die Post wollte die Poststelle Flumenthal in erster Priorität durch eine Postagentur ersetzen. Sowohl die Post als auch der Gemeinderat suchten teilweise gemeinsam - intensiv nach einer Möglichkeit für die Realisierung einer Agenturlösung. Der Gemeinderat Flumenthal ist der Meinung, die Post habe durch ihre Haltung bezüglich Verkauf bzw. Vermietung des Postlokals und durch ihre Kom munikation die Realisierung einer Postagentur in der Gemeinde sabotiert. Die PostCom anerkennt die in den Akten dokumentierten Bemühungen der Post zur Realisierung einer Postagentur und 2/5
3 kann in der Haltung der Post keine Verhinderungstaktik erkennen. Die PostCom kann aber die Ent täuschung des Gemeinderates über das vorläufige Scheitern einer Agenturlösung verstehen und bedauert, dass die Bemühungen von Post und Gemeinde bisher zu keinem Erfolg führten. Für eine Gemeinde in der Grössenordnung von Flumenthal erachtet die PostCom genauso wie die Post und der Gemeinderat Flumenthal - eine Postagentur als die bessere Lösung als den Hausservice. Das gilt selbst dann, wenn es wie um Flumenthal ein dichtes Netz von bedienten Zugangspunkten gibt, welches die Vorgaben der VPG für den nationalen Erreichbarkeitswert sogar auf Gemeindeebene erfüllt bzw. übertrifft (Erreichbarkeit einer Poststelle oder Postagentur zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr in 20 Minuten bzw. 30 Minuten, wenn die Post einen Hausservice anbietet). Umso mehr begrüsst die PostCom, dass die Post in ihrem Entscheid die Bereitschaft signalisiert, die Ablösung des Hausservices durch eine Postagentur zu prüfen, wenn sich in einem späteren Zeitpunkt ein Agenturpartner finden sollte. Die Post hat dieses Angebot nicht befristet, so dass für die Realisierung einer Agenturlösung kein Zeitdruck besteht. 6. Bei einem Hausservice können die Kundinnen und Kunden Postgeschäfte unter der Woche an der Haustüre erledigen. Das ist aber nur möglich, wenn man tagsüber zu Hause ist. Es scheint plausi bel, dass der Hausservice gerade der weniger mobilen Bevölkerung entgegenkommt. Dagegen werden Erwerbstätige ihre Postgeschäfte eher in einer der umliegenden Poststellen erledigen müs sen. Im Jahr 2016 wurden auf der Poststelle Flumenthal nach den Angaben der Post durchschnitt lich 15 Sendungen pro Tag abgeholt. Diese Sendungen müssen neu in der Poststelle Riedholz abgeholt werden. Da es in Flumenthal ausser dem Käsereiladen keinen Lebensmittelladen gibt, ist davon auszugehen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner von Flumenthal für grössere Einkäufe in eine der umliegenden Gemeinden fahren. Insofern scheint es zumutbar, solche Fahrten für die Tätigung von Einkäufen mit der Erledigung von Postgeschäften zu verbinden. Darüber hinaus bietet die Post bei der Zustellung von Sendungen Alternativen an wie etwa eine kostenlose Zweitzustel lung an einem anderen Tag oder die Zustellung an einen Bevollmächtigten. Durch Ausnutzung sol cher Möglichkeiten können Nachteile des Hausservices gemildert werden. 7. Die VPG schreibt vor, dass in jeder Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle vorhanden sein muss. In der Raumplanungsregion 1103 (Solothurn und Umgebung) gibt es nach Umsetzung der von der Post geplanten Schliessung der Poststellen Flumenthal mit einem Hausservice als Er satzlösung 18 Poststellen, 9 Postagenturen und 21 Hausservice-Lösungen. Hinzu kommen zwei My Post 24-Automaten sowie eine PickPost-Stelle (Stand 31. Juni 2017). Die Poststelle Riedholz, die Abholstelle für avisierte Sendungen werden soll, liegt 2.9 km von Flumenthal entfernt (Wegstre cke). Die Regionalbahn Solothurn-Langenthal verkehrt im Halbstundentakt. Die Fahrt nach Ried holz dauert drei bis vier Minuten. Die Retourfahrt kostet CHF Die Poststelle Riedholz befindet sich ca. 200 Meter vom Bahnhof entfernt (ca. drei Minuten Fussmarsch). Zur Poststelle Wangen an der Aare gibt es mit dem öffentlichen Verkehr keine direkte Verbindung. Die Poststelle Niederbipp in 8.9 km Entfernung kann mit der Regionalbahn Solothurn-Langenthal im Halbstundentakt mit einer Fahrzeit von Minuten erreicht werden. Die Poststelle Niederbipp ist 250 Meter vom Bahnhof entfernt (ca. drei Minuten Fussmarsch). Somit sind zwei Poststellen mit dem öffentlichen Verkehr in weniger als 15 Minuten erreichbar. Weitere Ortschaften mit Poststellen sind Oensingen und Solo thurn, die mit dem öffentlichen Verkehr mit einer Fahrt von 15 Minuten bzw. 17 Minuten erreichbar sind. In Attiswil und Luterbach gibt es Postagenturen. Die Fahrt von Flumenthal nach Attiswil dauert mit dem öffentlichen Verkehr zwei Minuten. Die Fahrt nach Luterbach führt mit dem öffentlichen Verkehr über Solothurn und dauert mindestens Min. Es ist aber anzunehmen, dass Einwoh nerinnen und Einwohner von Flumenthal mit dem PKW nach Luterbach fahren, um dort Einkäufe zu tätigen. 8. Die Post betreibt heute in Flumenthal eine Postfachanlage mit rund 50 Postfächern. Aus dem Dos sier der Post geht hervor, dass die Post die Kundenstruktur analysiert hat. Das habe zum Schluss geführt, dass die Post künftig keine Postfächer mehr anbieten wolle. Die Kunden hätten jedoch die Möglichkeit, bei einer anderen Poststelle ein Postfach zu beziehen oder auf die Hauszustellung zu 3/5
4 wechseln. Die PostCom geht davon aus, dass eine Postfachanlage mit Zustellschluss 9.00 Uhr zur Abfederung des Systemwechsels bei der Postversorgung in Flumenthal beitragen würde. Die Post Com empfiehlt der Post abzuklären, wie viele Kunden weiterhin Bedarf für ein Postfach in Flumen thal anmelden und als Ersatz an zentraler Lage in Flumenthal eine entsprechend grosse Postfachanlage mit Zustellgarantie bis 9.00 Uhr zu erstellen. 9. Die Aufsicht über die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs obliegt nach Art. 63 Bst. a VPG dem BAKOM. Zur Beurteilung der geplanten Schliessung der Poststelle Flumenthal holte deshalb die PostCom eine Stellungnahme des BAKOM ein. Darin führte das BAKOM aus, dass die Post aktuell im Rahmen des Hausservices im Bereich Zahlungsverkehr Inland die Barein zahlungen auf das eigene Konto und auf das Konto eines Dritten sowie die Bargeldbezüge anbiete. Dieses Angebot erfülle die Vorgaben von Art. 44 VPG (Zugang zu den Dienstleistungen des Zah lungsverkehrs). Deshalb habe die geplante Umwandlung der Poststelle Flumenthal in einen Hausservice keinen Einfluss auf den Erreichbarkeitsgrad gemass dieser Bestimmung. Das BAKOM hält fest, dass die Einführung eines Hausservices nicht als wesentlicher Leistungsabbau in der Grundversorgung erscheine, so lange die Post das aktuelle Angebot an Barzahlungsdienstleistun gen im Hausservice weiterführt und die Hauszustellung im betroffenen Gebiet für alle Haushaltun gen gewährleistet bleibt. 10. Um Flumenthal herum gibt es ein dichtes Netz von bedienten Zugangspunkten, das mit dem öffent lichen Verkehr mit kurzen Fahrzeiten erreicht werden kann. Es scheint zumutbar, dass die Einwoh nerinnen und Einwohnern anlässlich von Einkäufen in der Region auch Postgeschäfte in den um liegenden Ortschaften erledigen. Der Hausservice kommt gerade den weniger mobilen Einwohne rinnen und Einwohner von Flumenthal entgegen, weil sie alle Postgeschäfte (auch Einzahlungen) an der Haustüre erledigen können. Insbesondere auf Grund dieser Überlegungen erachtet die Post Com die postalische Grundversorgung im fraglichen Gebiet als gewährleistet. Die PostCom emp fiehlt der Post einzig abzuklären, ob einzelne Kundinnen oder Kunden weiterhin Bedarf nach einem Postfach in Flumenthal anmelden und in diesem Fall an zentraler Lage eine Postfachanlage mit Zustellschluss 9.00 Uhr zu errichten. Zudem appelliert sie an die Post, die Gemeinde und das Ge werbe weiterhin nach einer Möglichkeit für die Realisierung einer Agenturlösung in Flumenthal zu suchen. IV. Empfehlung Der Entscheid der Post steht in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ermöglicht nach wie vor eine gute postalische Grundversorgung im fraglichen Gebiet. Er ist daher nach der Beur teilung der PostCom unter nachfolgenden Vorbehalten nicht zu beanstanden: Die PostCom empfiehlt der Post, bei Bedarf eine Postfachanlage mit Zustellgarantie bis 9.00 Uhr zu erstellen. Die PostCom appelliert an die Post, den Gemeinderat Flumenthal und die Gewerbetreibenden in der Gemeinde, sich gemeinsam für die Realisierung einer Agenturlösung in der Gemeinde Flumenthal einzusetzen. Eidgenössische Postkommission PostCom 2_3. Dr. Hans Hollenstein Präsident Dr. Micel Noguet Leiter Fachsekretariat 4/5
5 Mitteilung an: - Post OH AG, Wankdorfallee 4, Postfach, 3030 Bern - Einwohnergemeinde Flumenthal, Gemeinderat, Jurastrasse 6, 4534 Flumenthal - Bundesamt für Kommunikation, Sektion Post, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel - Volkswirtschaftsdepartement, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn Anhang - Stellungnahme BAKOM vom 30. August 2017 Ersatz der Poststelle in Flumenthal (SO) durch einen Hausservice 5/5
6 Schweizerische Eidgenossenschaft Confedration StiiSSE Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste und Post Sektion Post 2501 BleIBienne, BAKOM Eidgenössische Postkommission PostCom Hans Hollenstein Präsident Moribijoustrasse 51A 3003 Bern Referenz/Aktenzeichen. 383/ Ihr Zeichen. Blellaienne, 30. August 2017 Ersatz der Poststelle Flumenthal (SO) durch einen Hausservice: Stellungnahme BAKOM Sehr geehrter Herr Hollenstein Das für Kommunikation (BAKOM) ist für die Beurteilung der Einhaltung Zugangsverpflichtung im Bereich nach Art. 44 Abs. 1 der Postverordnung vom 29 August 2012 (VPG; SR ). In Sinne wir Ihnen im Rahmen nach Art. 34 VPG, bei der oder Verlegung einer Poststelle oder von der Postkommission (PostCom) durchgeführt wird, zum der Flumenthal (SO) durch einen zukommen. Bundesamt Eidgenössischen geplanten Ersatz das Poststelle zuständig des Zahlungsverkehrs diesem Schliessung lassen der des Verfahrens Postagentur unsere Stellungnahme Hausservice Der Grundversorgungsauftrag im Bereich die Dienstleistungen nach Art. 43 Abs. 1 Bst. vom (PG; SR 783.0) die Dienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in zugänglich sein. Die richtet sich bei der Ausgestaltung den Bedürfnissen der Bevölkerung. Der Zugang kann mittels den barrierefreien zum Zahlungsverkehr sicher. müssen des Zugangs nach a-e VPG. Nach Art. 32 Abs. 3 Zahlungsverkehr umfasst Dezember der Grundversorgung im Zahlungsverkehr Post angemessener Weise des Postgesetzes Formate sichergestellt werden. Für Menschen mit Behinderungen stellt die Post Zugang elektronischen verschiedener In Art. 44 VPG hat der eine Zugangsverpflichtung verankert. Der zufolge müssen die Dienstleistungen nach Art. 43 Abs. 1 Bst. c-e VPG für 90% der Wohnbevölkerung zu mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten zugänglich sein. Für die Einhaltung Inland massgebend. Bargeldbezüge Die Post weist Bundesrat des Barzahlungsverkehrs Fuss oder gegenüber ständigen dieser Zugangsverpflichtungen sind somit nur die Bareinzahlungen und die dem BAKOM im Rahmen im Bereich Berichtsjahr 2016 zeigt, die Dienstleistungen des Grundversorgungsauftrags das dass der Zahlungsverkehr jährlichen Berichterstattung zur Einhaltung die Erreichbarkeit Der Messwert für in den Poststellen für des Barzahlungsverkehrs aus. D/ECM/ Bundesamt für Kommunikation BAKOM Zukunftstrasse 44, 2501 Biel/Bienne Tel tp-secretariat@bakom.admin.ch
7 ReferanziAkterzeichen: 383/ % der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 30 Minuten zugänglich waren. Wird berücksichtigt, dass an bestimmten Orten, in denen es weder eine Poststelle noch eine Agentur gibt, ein Hausservice zur Verfügung steht, war per Ende 2016 der Zugang für 98.3% der Bevölkerung gewährleistet. Die Vorgaben gemäss VPG waren folglich eingehalten. Beim Hausservice werden die Postgeschäfte an der Haustür ausgeführt. Das von der Post aktuell praktizierte Angebot umfasst im Bereich Zahlungsverkehr Inland die Bareinzahlungen auf das eigene Konto und auf das Konto eines Dritten sowie die Bargeldbezüge. Damit genügt dieses Format den Vorgaben gemäss Art. 44 VPG. Die vorgesehene Umwandlung der Poststelle Flumenthal (SO) hat folglich keinen Einfluss auf den Erreichbarkeitsgrad. Aus Optik der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs kann in genereller Weise angemerkt werden, dass die Umwandlung einer Poststelle in einen Hausservice nicht als wesentlicher Leistungsabbau in der Grundversorgung erscheint, so lange die Post das aktuelle Angebot an Bargelddienstleistungen im Hausservice weiterführt und die Hauszustellung im betroffenen Gebiet für alle Haushaltungen gewährleistet bleibt. Mit freundlichen Grüssen Bundesamt für Kommunikation BAKOM Annette Scherrer Sektionsleiterin Post 2i2
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p. Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confdration suisse Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Iv Confederazione Svizzera Bundesamt für Strassen ASTRA Confederaziun
A Gesuchsteller. Die Schweizerische Post AG, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern Gesuchsgegnerin
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