Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich , Krawinkelsaal Bergneustadt
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- Anke Schreiber
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1 Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich , Krawinkelsaal Bergneustadt Vortrag: Belma Hadžerić Ev. Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge der Diakonie des Kirchenkreises An der Agger 1
2 Gliederung des Vortrags: Allgemeine Informationen Ablauf Asylverfahren Aktuelle Entwicklung in der Flüchtlingspolitik Flüchtlingsberatungsstellen im OBK und ihre Aufgaben 2
3 Internationaler und nationaler Flüchtlingsschutz Allgemeine Resolution der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen am ( UN Menschenrechtscharta ) Artikel 14 (1): Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Genfer Abkommen vom über die Rechtstellung der Flüchtlinge, im deutschen Recht umgesetzt im 3 AsylG Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ( GEAS ) Qualifikationsrichtlinie, im deutschen Recht umgesetzt in 4 AsylG Artikel 16a, Absatz 1, Grundgesetz: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht 3
4 Zahlen: 65,6 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht 40,3 Millionen Vertriebene bleiben in den Herkunftsländern Im Schnitt wird alle drei Sekunden jemand auf der Welt zur Flucht gezwungen. 50 Prozent der Flüchtlinge weltweit sind Kinder* Länder, die die meisten Flüchtlinge aufgenommen haben: Türkei 2,9 Mio. Pakistan 1,4 Mio. Libanon 1,0 Mio.* (*Quelle: UNHCR Global Trends In der Zeit von Januar bis April 2018 haben insgesamt Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ( Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 16,8 Prozent.* (*Quelle: Zugriff am um 17:32 Uhr) 4
5 Zahlen: Top 10 Staatsangehörigkeiten Jan. - Apr Asylsuchende insgesamt darunter: 1. Syrien Irak Nigeria Afghanistan Iran Türkei Eritrea Somalia Georgien Ungeklärt Quelle: zugriff am um 17:37 Uhr 5
6 Ablauf Asylverfahren Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF ) Prüfung: Zuständigkeit für die Durchführung ( Dublin III ) Inhaltliche Prüfung Entscheidung Folge: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis positiv negativ Folge: Ausreisepflicht 6
7 Ablauf Asylverfahren: Positive Entscheidungen des Bundesamtes: Anerkennung als Asylberechtigte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Zuerkennung des subsidiären Schutzes Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten Negative Entscheidungen des Bundesamtes: Ablehnung als unzulässig Ablehnung als unbegründet Ablehnung als offensichtlich unbegründet 7
8 Rechtsfolgen der BAMF Entscheidung: Anerkennung als Asylberechtigte Rechtsnorm ist Art.16a GG AE nach 25 Abs.1 AufenthG für zwei Jahre Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge Wohnsitzauflage nach 12a AufenthG Anspruch auf den Familiennachzug, erleichterte Voraussetzungen Freier Zugang zum Arbeitsmarkt, keine Arbeitserlaubnis benötigt Anspruch auf Integrationskurs SGB II Leistungen, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Leistungen der Ausbildungsförderung ( BAB, BaföG ) Erteilung einer NE nach drei bzw. fünf Jahren, wenn Voraussetzungen erfüllt sind und kein Widerruf durch BAMF 8
9 Rechtsfolgen der BAMF Entscheidung: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Rechtsnorm ist GFK Abkommen AE nach 25 Abs. 2, Satz 1,1. Alternative für zwei Jahre Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge Wohnsitzauflage nach 12a AufenthG Anspruch auf den Familiennachzug, erleichterte Voraussetzungen Freier Zugang zum Arbeitsmarkt, keine Arbeitserlaubnis benötigt Anspruch auf Integrationskurs SGB II Leistungen, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Leistungen der Ausbildungsförderung ( BAB, BaföG ) Erteilung einer NE nach drei bzw. fünf Jahren, wenn Voraussetzungen erfüllt sind und kein Widerruf durch BAMF 9
10 Rechtsfolgen der BAMF Entscheidung: Zuerkennung des subsidiären Schutzes: Es wird geprüft, ob bei Rückkehr in das Herkunftsland ein ernsthafter Schaden i.s.d. 4 AsylG vorliegt (Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung u.a. ) Erteilung einer AE nach 25 Abs.2, Satz1, 2. Alternative für 1 Jahr Kein Anspruch auf Ausweis f. Flüchtlinge, Reiseausweis für Ausländer nur unter bestimmten Bedingungen Familienzusammenführung (erneut) bis zum ausgesetzt Wohnsitzauflage nach 12a AufenthG Freier Zugang zum Arbeitsmarkt, keine Arbeitserlaubnis benötigt Anspruch auf Integrationskurs SGB II Leistungen, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Leistungen der Ausbildungsförderung ( BAB, BaföG ) Erteilung einer NE nach fünf Jahren, wenn Voraussetzungen erfüllt sind und kein Widerruf durch BAMF 10
11 Rechtsfolgen der BAMF Entscheidung: Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten Wenn im Herkunftsstaat erhebliche, konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, zielstaatbezogene Abschiebungsverbote nach 60 Abs.5 und 7 AufenthG Erteilung einer AE nach 25 Abs.3 AufenthG für 1 Jahr Kein Anspruch auf Integrationskurs Die Beschäftigung ist zu erlauben Elterngeld erst nach dreijährigem Aufenthalt in Deutschland Frage nach Kindergeld ist in der Klärung z.zt. an einer Erwerbstätigkeit gekoppelt Im Bedarfsfall SGB II und Wohngeld Ausbildungsförderung erst nach einem Aufenthalt von 15 Monaten 11
12 Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik: Stufenplan NRW Die Landesregierung hat beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein- Westfalen umzustellen. Zur Realisierung dieses Vorhabens hat das Landeskabinett einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten umgesetzt wird und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhaltet. Ziel ist es, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. * * Quelle: Zugriff am um 11:23 Uhr 12
13 Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik: AnKER Einrichtungen In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden. Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. ( Quelle: Koalitionsvertrag ) 13
14 Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik: Familiennachzug zu den subsidiär Geschützen Ist bis zum ausgesetzt. Ein Bundesgesetz soll regeln, wie 1000 Angehörige und unter welchen Voraussetzungen nachziehen können Gesetzesentwurf vom : (1) Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht 14
15 Beratungsstellen für Flüchtlinge im OBK und ihre Aufgaben Ev. Beratungsstelle der Diakonie des Kirchenkreises An der Agger Hindenburgstr. 31, GM Flüchtlingsberatungsstelle des Caritas Verbandes Wilhelmstr. 13, GM Flüchtlingsberatung der Ökumenischen Initiative Wipperfürth/Radevormwald Lüdenscheiderstr. 17, Wipperfürth Diakonie Kirchenkreis Lennep Sprechstunden für Radevormwald und Hückeswagen Rückkehrberatungsstelle des Caritas Verbandes Talstr. 1, Gummersbach Rückkehrberatungsstelle des DRK Industriestr. 2, Gummersbach 15
16 Aufgaben der Ev. Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge Wir bieten fachliche Unterstützung für: Asylsuchende Asylberechtigte Personen mit Duldung Ehrenamtliche Betreuer und Paten von Flüchtlingen Andere an unserer Arbeit interessierte Personen 16
17 Aufgaben der Ev. Beratungsstelle für Flüchtlinge: Wir bieten Informationen und Hilfen zu: Aufenthalts-und Asylfragen Familiennachzug Arbeitserlaubnis Soziale Leistungen (Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II ) Vermittlung von Sprachkursen Wohnungsangelegenheiten Kontakten zu Behörden Vermittlung von Kontakten zu Rechtsanwälten, Ärzten,Therapeuten und anderen Beratungsdiensten 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
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