Rechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens *
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- Victoria Stein
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1 Rechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens * * Quelle: Merkblatt zu den Rechten und Pflichten von Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs. 1 Asylgesetz zuerkannt wurde; veröffentlicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
2 Gliederung Statistiken Zuständigkeiten Behörden und ihre Aufgaben Weitere soziale Leistungen Erläuterungen zu Begriffen
3 Statistiken 2015 Formelle Entscheidung 18% Ablehnung 32% Flüchtling 48% Asylanerkennung 1% Subsidiärer Schutz 0% Abschiebeverbot 1% Quelle: blob=publicationfile
4 Zuständigkeiten Vor der Entscheidung über den Asylantrag: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Kommune (Stadt/ Landkreis): Sozialamt Nach der Entscheidung über den Asylantrag: Kommune (Stadt/ Landkreis): Ausländerbehörde Agentur für Arbeit: Jobcenter Landesverwaltungsamt Fremdverantwortung Eigenverantwortung
5 BAMF Aufenthaltstitel (für zunächst 3 Jahre) Nachzug der Familie (innerhalb von 3 Monaten*) Freizügigkeit (innerhalb Deutschlands) Integrationskurs (Pflichtteilnahme innerhalb von 2 Jahren) Migrationserstberatung * Innerhalb von 3 Monaten sind erleichterte Bedingungen für den Familiennachzug möglich.
6 Ausländerbehörde Übersendung eines Merkblattes für den Integrationskurs Aufforderung zur Fertigung von Fingerabdrücken Erteilung einer vorläufige Bescheinigung über den Status Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels Erteilung des Flüchtlingsausweises
7 Agentur für Arbeit/ Jobcenter Antrag auf ALG II als Grundsicherung Kontoeröffnung Abschluss einer Krankenversicherung in der GKV Kosten für die Wohnungsmiete (*) sowie Erstausstattung (**) werden übernommen Antrag auf Freistellung von Rundfunkgebühren * Grenzen beachten, Genehmigung des Jobcenters erforderlich; ** bis zur Höhe von 800,- Euro
8 Weitere soziale Leistungen Kindergeld (Familienkasse der Agentur für Arbeit) Unterhaltungsvorschuss (Kommune) Erziehungsgeld Elterngeld Sozialhilfe Ausbildungsförderung (Landesverwaltungsamt) (Landesverwaltungsamt) (Kommune) (Kommune)
9 Aufenthaltstitel Begriffserklärungen bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaften ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen Nach drei Jahren besteht Anspruch auf Niederlassungserlaubnis (sofern kein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde) Familiennachzug Anspruch auf Nachzug der Ehegatten und minderjähriger Kinder Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nötig, um in den Genuss erleichterter Bedingungen zu kommen
10 Integrationskurs/ Migrationserstberatung (MEB) Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs Teilnahme erlischt 2 Jahre nach Erteilung des Aufenthaltstitels Teilnahme wird durch zuständige Ausländerbehörde geregelt Zusätzlich gibt es ein Merkblatt vom Bundesamt mit Informationen über Ziele und Inhalte des Integrationskurses, Teilnahmemodalitäten, Rechte und Pflichten, sowie mögliche Folgen der Nichtteilnahme Kostenlose, individuelle Beratung durch Migrationserstberatung (MEB) und Jugendmigrationsdienste (JMB)
11 Residenzpflicht Entfällt bei vorhandener Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Der Flüchtling genießt Freizügigkeit im Bundesgebiet Formelle Entscheidung Diese erfolgt ohne nähere inhaltliche Prüfung des Asylvorbringens (z.b. Ablehnung des Antrags auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens oder Einstellung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme durch den Asylbewerber).
12 Subsidiärer Schutz Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
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