Amts- und Mitteilungsblatt. Anhalt - Süd

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1 Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt - Süd für die Einwohner von Cosa, Cösitz, Glazig, Gnetsch, Görzig, Libehna, Prosigk, Radegast, Riesdorf, Schortewitz, Trebbicha a.d. Fhne, Weißandt-Gölza, Zehbitz Jahrgang 9 Donnerstag, den 12. Dezember 2002 Nmmer 12 vgem-anhalt-sed@t-online.de Liebe Mitbürgerinnen nd Mitbürger, die Weihnachtsbotschaft gibt ns af, mit Hoffnng nd Glaben an das Gte im Menschen z denken. Nicht Neid nd Intoleranz, sondern Wertebewsstsein, Mitmenschlichkeit, Hilfs- bereitschaft nd Eigenverantwortlichkeit sind für die Zknft wieder not- wendiger denn je. Toleranz, Akzeptanz, Vertraen, Gedld, Zversicht nd Verantwortng für die Gemeinschaft sind von ns allen gefordert. Sicherlich wird ach das nee Jahr nicht einfach werden, doch wir werden es mit Zsammenhalt, Hoffnng nd Engagement angehen, damit nsere Gemeinden nd Region lebensnd liebenswert bleibt. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein friedvolles, gesegnetes Weihnachtsfest nd alles erdenklich Gte im Jahr der Mitgliedsgemeinden nd Verwaltngsleiter der VGem Anhalt-Süd

2 Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Nr. 12/2002 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachngen der Verwaltngsgemeinschaft nd der Gemeinden Verwaltngsgemeinschaft In der Sitzng des Gemeinschaftsasschsses der VGem Anhalt-Süd am wrde folgendem Beschlss zgestimmt 1. Der Gemeinschaftsasschss der VGem Anhalt-Süd beschließt nachfolgenden Sitzngsplan für die Sitzngen des Gemeinschaftsasschsses für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten): Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, keine Beschlssfassng Gemeinschaftsasschsssitzng Am Mittwoch, dem , Uhr, findet im Sitzngssaal Weißandt-Gölza, Haptstraße 31, Weißandt-Gölza eine öffentliche nd nichtöffentliche Sitzng des Gemeinschaftsasschsses der VGem Anhalt-Süd statt. Tagesordnng: A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnng der Sitzng 2. Feststellng der ordnngsgemäßen Ladng nd der anwesenden Mitglieder 3. Feststellng der Beschlssfähigkeit 4. Feststellng der Tagesordnng nd der daz vorliegenden Anträge 5. Beschlssfassng über die Behandlng in nichtöffentlicher Sitzng 6. Genehmigng der Niederschrift über die vorangegangene Sitzng (öffentlicher Teil) 7. Bericht des Leiters des gemeinsamen Verwaltngsamtes 8. Beratng nd Beschlssfassng zr Hashaltssatzng nd dem Hashaltsplan 2003 der VGem Anhalt-Süd 9. Anfragen der Asschssmitglieder B: Nichtöffentlicher Teil 10. Genehmigng der Niederschrift über die vorangegangene Sitzng (nichtöffentlicher Teil) 11. Bericht des Leiters des gemeinsamen Verwaltngsamtes (nichtöffentlich) 12. Beratng Gewerbegebühren 13. Personalangelegenheit 14. Abschlss einer Kommnal-Rechtsschtzversicherng mit erweitertem Straf-Rechtsschtz 15. Anfragen der Asschssmitglieder (nichtöffentlich) gez. Hartng Vorsitzender GEMEINDE CÖSITZ In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Cösitz am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshashaltssatzng sowie den Hashaltsplan mit seinen Bestandteilen der Gemeinde Cösitz für das Hashaltsjahr Der Gemeinderat Cösitz beschließt den Abschlss der Verwaltngsvereinbarng Gastschlbeiträge - Ntzng der Grndschle Kastanienschle - zwischen der Stadt Köthen/Anhalt nd der Gemeinde Cösitz. 3. Der Gemeinderat Cösitz beschließt den Abschlss der Verwaltngsvereinbarng zr Ntzng des Evangelischen Kindergartens Gter Hirte der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jakob Köthen zwischen der Gemeinde Cösitz nd der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jakob Köthen. 4. Übernahme von gemeinschaftlichen nd öffentlichen Anlagen sowie Wege im Rahmen des BOV Cösitz 5. Beratng nd Beschlssfassng über Neba Feerwehrgerätehas Cösitz In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Cösitz am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat Cösitz beschließt die 1. Änderngssatzng über die Satzng zr Afrechterhaltng der öffentlichen Sicherheit nd Ordnng der Gemeinde Cösitz vom Vergabe Straßenba Dorfplatz Priesdorf Abgelehnt wrde im öffentlichen Teil: 3. Der Gemeinderat Cösitz stimmt der Kompensationsplanng Windpark Anhalt-Süd der PERPETU-Projekt GmbH as Kassel für die af dem Gebiet der Gemarkng Cösitz geplanten Asgleichsmaßnahmen z. 1. Änderngssatzng über die Satzng zr Afrechterhaltng der öffentlichen Sicherheit nd Ordnng der Gemeinde Cösitz vom Af der Grndlage der, 6, 8 nd 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnng des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zletzt geändert vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) i.v.m. nd 4 der Verordnng des Landkreises Köthen/Anhalt über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch gentzten Böden vom 1. November 1993, zletzt

3 Nr. 12/ Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd geändert vom 19. April 1995 hat der Gemeinderat der Gemeinde Cösitz in seiner Sitzng am nachfolgende 1. Änderngssatzng beschlossen: Änderngen Geändert wird der Satz 2. Er erhält folgenden Wortlat: Die Brenntage für die Gemeinde Cösitz werden festgelegt af jeden 2. nd 3. Samstag im Monat November (Als Asweichtag bei Schlechtwetter: 1. Samstag im Dezember). nd jeden 1. nd 2. Samstag im Monat Febrar (Als Asweichtag bei Schlechtwetter: 4. Samstag im Febrar). Schlssbestimmngen (1) Die 1. Änderngssatzng tritt am Tage nach der Bekanntmachng in Kraft. (2) Die Bekanntmachng erfolgt entsprechend der Regelng der Haptsatzng der Gemeinde Cösitz. Cösitz, d gez. i.v. v. Trotha 1. Nachtragshashaltssatzng der Gemeinde Cösitz Af Grnd des 95 der Gemeindeordnng vom 5. Oktober 1993, in der derzeit gültigen Fassng, hat der Gemeinderat Cösitz in der Sitzng am folgende Nachtragshashaltssatzng für das Hashaltsjahr 2002 beschlossen: Mit dem Nachtragshashalt werden erhöht vermindert nd damit der Ero Ero Gesamtbetrag des Hashaltsplanes m m gegenüber nnmehr bisher festgesetzt Ero af Ero a) im Verwaltngshashalt: in der Einnahme af in der Asgabe af b) im Vermögenshashalt: in der Einnahme af in der Asgabe af festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen nd Investitionsförderngsmaßnahmen (Kreditermächtigng) wird gegenüber der bisherigen Festsetzng in Höhe von ,00 Ero m ,00 Ero erhöht nd damit af ,00 Ero festgesetzt. 3 Verpflichtngsermächtigngen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis z dem Kassenkredite afgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von ,00 Ero m ,00 Ero erhöht nd damit af ,00 Ero festgesetzt. 5 Die Steersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Cösitz, den gez. Hartng 2. Bekanntmachng der Nachtragshashaltssatzng Die vorstehende Nachtragshashaltssatzng für das Hashaltsjahr 2002 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigng der Rechtsafsichtsbehörde des Landkreises Köthen wrde mit Schreiben vom , Az /05-1.NT02 erteilt. Der Nachtragshashaltsplan liegt nach 94 Gemeindeordnng für das Land S/A vom bis z den Dienststnden zr Einsichtnahme in der Kämmerei, Zimmer 221 öffentlich as. Cösitz, den gez. Hartng GEMEINDE COSA In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Cosa am wrde folgendem Beschlss zgestimmt 1. Der Gemeinderat Cosa beschließt den Sitzngsplan des Gemeinderates Cosa für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten). Sitzngstermine für das Jahr 2003: Beginn: Uhr Ort: Gehöft Feerborn Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Montag, d Folgender Beschlss wrde im öffentlichen Teil abgelehnt: 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Cosa stimmt einer Erhebng von Beiträgen nach der Satzng über die Erhebng einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Gemeinde Cosa für nach dieser Satzng beitragsfähige Bamaßnahmen, die vor Inkrafttreten der Satzng am begonnen oder beendet wrden, z. GEMEINDE GLAUZIG In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Glazig am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat Glazig beschließt nachfolgenden Sitzngsplan für die Sitzngen des Gemeinderates für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten):

4 Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Nr. 12/2002 Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Die Sitzngen finden jeweils Uhr im Gemeindebüro der Gemeinde Glazig statt. 2. Besetzng der Zivildienststelle im Jahr Wohnngsvergabe einer kommnaleigenen Wohnng GEMEINDE GNETSCH In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Gnetsch am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat Gnetsch stimmt der Kompensationsplanng Windpark Anhalt-Süd der PERPETU-Projekt GmbH as Kassel für die af dem Gebiet der Gemarkng Gnetsch geplanten Asgleichsmaßnahmen z. 2. Der Gemeinderat Gnetsch beschließt den Sitzngsplan des Gemeinderates Gnetsch für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten). Sitzngstermine des Gemeinderates Gnetsch: Beginn: Uhr Ort: Vereinsram Gnetsch Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag Flr 1, Flrstück Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag LI02137, Flr 1, Flrstück 58 GEMEINDE GÖRZIG In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Görzig am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt keine Beschlssfassng 1. Vergabe Los 1 - Inneneinrichtng (Saal nd Versammlngsram) 2. Vergabe Los 3 - Inneneinrichtng (Küchenmöbel, Handwaschbecken) 3. Vergabe Los 4 - Inneneinrichtng (Technik nd Bühnenasstattng) 4. Vergabe Los 5 - Inneneinrichtng (Belechtngskörper) 5. Vergabe Los 6 - Inneneinrichtng (Asstattng, Kleinteile) 6. Vergabe Los 7 - Inneneinrichtng (Fßbodenbelag für Podestflächen) 7. Vergabe Los 8 - Inneneinrichtng (Küchengeräte) 8. Stellngnahme der Gemeinde zm Bavorhaben der Detschen Bahn im Bereich des HP Weißandt-Gölza 9. Fällng einer Weide GEMEINDE LIBEHNA In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Libehna am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna beschließt die Bentzerordnng für das Gemeindezentrm der Gemeinde Libehna. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna beschließt die Bentzergebührenordnng für das Gemeindezentrm der Gemeinde Libehna. Keine Beschlssfassng. B e n t z e r o r d n n g für das Gemeindezentrm der Gemeinde Libehna Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zletzt geändert vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) 6 Abs. 1 i.v.m. 8 Abs. 2 hat der Gemeinderat Libehna in seiner Sitzng am für das Gemeindezentrm im Eichenweg 14 der Gemeinde Libehna nachfolgende Bentzerordnng beschlossen: Ntzng (1) Das Gemeindezentrm der Gemeinde Libehna dient den ortsansässigen Vereinen, Organisationen, Gesellschaften, Parteien nd Bürgern als Stätte der Begegnng. Asgeschlossen von der Ntzng sind Parteien im Sinne des Artikel 21 Absatz 2, sowie Vereine, Grppierngen nd Gesellschaften im Sinne des Artikel 9 Absatz 2 des Grndgesetzes für die Bndesrepblik Detschland. (2) Vorrang der Ntzng des Gemeindezentrms hat der Gemeinderat nd die in Absatz 1 benannten Ntzer. Wird das Gemeindezentrm drch diese z bestimmten Terminen nicht belegt, besteht die Möglichkeit der Ntzng drch nicht ortsansässige Vereine, Gesellschaften, Organisationen nd Bürger. Anmeldng (1) Die Ntzng des Gemeindezentrms ist in der Regel 4 Wochen vor Ntzngstermin in einem Antrag nter Angabe des Ntzngsgrndes schriftlich an das Amt 10 der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd in der Haptstraße 31 in Weißandt- Gölza z richten. (2) Bewerben sich mehrere Antragsteller zm gleichen Termin, erhält der erste Antragsteller den Vorrang der Ntzng. (3) Ein Ansprch af Erteilng der Genehmigng zr Ntzng der Einrichtng besteht im Rahmen der Vorschriften dieser Bentzerordnng. Die Genehmigng erteilt der oder ein von ihm bestimmter Vertreter. Der ist in begründeten Asnahmefällen berechtigt, die Genehmigng nach pflichtgemäßen Ermessen z versagen oder zrückznehmen. (4) Kann der Ntzer den angemeldeten Termin nicht wahrnehmen, so hat er die Abmeldng des Ntzngstermins nverzüglich schriftlich in der Regel eine Woche vor beabsichtigter Ntzng an die in Abs. 1 genannte Adresse z richten. In begründeten Asnahmefällen ist eine telefonische Abmeldng zlässig.

5 Nr. 12/ Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd 3 Art der Ntzng (1) Vereine nd Grppierngen können das Gemeindezentrm z.b. ntzen für: - Mitgliederversammlngen - festliche Anlässe - Asstellngen (2) Privatpersonen haben die Möglichkeit das Gemeindezentrm für Familienfeierlichkeiten z ntzen. (3) Eine Ntzng als öffentliche Gaststätte ist grndsätzlich nicht gestattet. 4 Daer der Ntzng (1) Ntzng für Mitgliederversammlngen der Vereine, Parteien nd anderer Grppierngen: Das Gemeindezentrm steht Vereinen, Parteien nd anderen Grppierngen am Ntzngstag 1 Stnde vor Veranstaltngsbeginn bis 1 Stnde nach Veranstaltngsende zr Verfügng. (2) Ntzng für Feierlichkeiten, drch Vereine, andere Grppierngen, sowie Privatpersonen: Für die Ntzng z feierlichen Anlässen zählen eine Vorbereitngszeit für die Feier, der eigentliche Ntzngstag sowie die Zeit zr Wiederherstellng des rsprünglichen Zstandes. Das Gemeindezentrm steht dem Ntzer - in der Regel ab Uhr - Tag vor der Ntzng (Vorbereitngszeit), - der gesamte Ntzngstag oder mehrere Ntzngstage (tatsächliche Ntzng), - in der Regel bis Uhr - Tag nach der Ntzng (Wiederherstellng des rsprünglichen Zstandes), zr Verfügng. (3) Nach der Ntzng ist das Gemeindezentrm im gereinigten, saberen Zstand an einem vom benannten Vertreter z übergeben. 5 Gastronomische Bewirtschaftng Das Gemeindezentrm ist gastronomisch nicht bewirtschaftet. Für die Bewirtschaftng ist der Ntzer selbst zständig. 6 Säberng/Schadenersatz (1) Jeder Ntzer ist für die ordnngsgemäße Wiederherstellng der Saberkeit nd Ordnng der gentzten Räme verantwortlich. (2) Wird das Gemeindezentrm nach der Ntzng nicht ordnngsgemäß übergeben, beaftragt die Gemeinde af Kosten des Ntzers einen Dritten mit der Wiederherstellng des ordnngsgemäßen Zstandes. (3) Beschädigngen sind der Gemeinde sofort anzzeigen. Für entstandene Schäden im Zsammenhang mit nd während der Ntzng haftet der Ntzer im vollem Umfang. 7 Ordnngswidrigkeit Verstöße gegen bestehende Vorschriften können gemäß 6 Absatz 7 Gemeindeordnng Land Sachsen-Anhalt mit einer Geldbße bis z Ero geahndet werden. 8 Bentzngsgebühr Die Erhebng einer Gebühr zr Ntzng des Gemeindezentrms ist entsprechend in der Bentzngsgebührenordnng geregelt. 9 Einweisng Nach Genehmigng der Ntzng erfolgt die Einweisng in die Rämlichkeiten des Gemeindezentrms drch einen vom bestimmtem Vertreter. 0 Schlssbestimmngen (1) Die Bentzerordnng tritt am in Kraft. (2) Die Bekanntmachng erfolgt entsprechend der Regelng der Haptsatzng der Gemeinde Libehna. Libehna, gez. Dr. Zschoche Bentzergebührenordnng für das Gemeindezentrm der Gemeinde Libehna Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zletzt geändert vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), 2 Abs. 1 nd 44 Abs. 3 Ziffer 1 i.v.m. dem Kommnalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Jni 1991 (GVBl. LSA S. 165), zletzt geändert drch Gesetz vom 15. Agst 2000 (GVBl. LSA S. 526) i.v.m. 5 Abs. 1 hat der Gemeinderat Libehna in seiner Sitzng am folgende Bentzergebührenordnng beschlossen: Gebührenpflicht Für die Ntzng des Gemeindezentrms im Eichenweg 14 in Libehna werden Gebühren nach Maßgabe dieser Bentzergebührenordnng erhoben. Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist derjenige, der das Gemeindezentrm der Gemeinde Libehna in Ansprch nimmt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschldner. 3 Bentzngsgebühr (1) Für die Ntzng werden nachfolgend afgeführte Gebühren erhoben: - Bentzngsgebühr incl. Nebenkosten 50,00 Ero pro Tag (ortsansässige gebührenpflichtige Ntzer) - Bentzngsgebühr incl.nebenkosten 70,00 Ero pro Tag (nicht ortsansässige gebührenpflichtige Ntzer) - Bentzngsgebühr für Geschirr 10,00 Ero pro Tag (ortsansässige gebührenpflichtige Ntzer) - Bentzngsgebühr für Geschirr 15,00 Ero pro Tag (nicht ortsansässige gebührenpflichtige Ntzer) (2) Für ortsansässige Vereine, Organisationen, Parteien nd Grppierngen wird eine Bentzngsgebühr oder Kation nicht erhoben. 4 Heranziehen nd Fälligkeit (1) Die Gebühr wird in der Regel vor Wahrnehmng des Ntzngstermines nach Bekanntgabe des Heranziehngsbescheides fällig.

6 Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Nr. 12/2002 (2) Die Gebühr ist an die Gemeindekasse z entrichten. Ist die Gebühr vor dem Ntzngstermin nicht entrichtet, tritt die Genehmigng zr Ntzng nicht in Kraft. 5 Kation (1) In der Regel ist nach Genehmigng der Ntzng vor dem Ntzngstermin eine Kation in Höhe von 100,00 Ero af das Konto der Gemeinde Libehna z entrichten. (2) Der Einzahlngsbeleg ist bei Einweisng in die Örtlichkeit des Gemeindezentrms dem von der Gemeinde Libehna benannten Vertreter vorzweisen. Liegt der Beleg nicht vor, tritt die Ntzngsgenehmigng nicht in Kraft. (3) Nach ordnngsgemäßer Übergabe der Rämlichkeiten wird die Kation zrückgezahlt. 6 Schlssbestimmngen (1) Die Bentzergebührenordnng tritt am in Kraft. (2) Die Bekanntmachng erfolgt entsprechend der Regelng der Haptsatzng der Gemeinde Libehna. Libehna, gez. Dr. Zschoche GEMEINDE PROSIGK In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Prosigk am wrde folgendem Beschlss zgestimmt 1. Der Gemeinderat Prosigk beschließt die Nefassng der Gemeinschaftsvereinbarng der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd. 2. Der Gemeinderat Prosigk beschließt die 1. Änderng zr Satzng über den Betrieb nd die Bentzng der Kindertagesstätte der Gemeinde Prosigk vom Der Gemeinderat Prosigk beschließt die Änderng des Straßenverzeichnisses dahingehend, dass der lat beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Bereich der Gartenstraße als ländlicher Weg eingeordnet wird. 4. Der Gemeinderat Prosigk beschließt den Sitzngsplan des Gemeinderates Prosigk für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten). Sitzngstermine des Gemeinderates Prosigk: Beginn: Uhr Ort: Gemeindezentrm Freitag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Änderng zr Satzng über den Betrieb nd die Bentzng der Kindertagesstätte der Gemeinde Prosigk vom Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993, in der derzeit geltenden Fassng, des Kommnalabgabengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996, in der derzeit geltenden Fassng nd des Gesetzes zr Förderng nd Betreng von Kindern (KiBeG) vom 26. Jni 1991, in der derzeit geltenden Fassng beschließt der Gemeinderat Prosigk in seiner Sitzng am folgende 1. Änderng: Geändert wird der 5. Er erhält folgenden Wortlat: Elternbeiträge Für den Besch der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Bentzng der Kindertagesstätte ist gemäß 8 KiBeG gebührenpflichtig. Gebührenschldner sind die Erziehngsberechtigten. Die Gebühren (Elternbeiträge) werden in ihrer Höhe drch den Träger der Kindertagesstätte nach Anhörng des Kratorims festgesetzt nd erhoben. Elternbeitragshöhe für die Betreng nter 3 Jahren ab 3-6 Jahren Für ein Kind Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 139 Ero 103 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 118 Ero 87 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 71 Ero 53 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 41 Ero bei zwei Kindern in der gleichen Einrichtng Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 83 Ero 62 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 71 Ero 53 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 43 Ero 32 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 25 Ero bei drei Kindern in der gleichen Einrichtng Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 42 Ero 31 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 36 Ero 27 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 22 Ero 16 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 13 Ero Geändert wird der 4. Er erhält folgenden Wortlat: Steerrechtliche Bestimmngen (1) Die Kindertagesstätte Prosigk in Prosigk verfolgt asschließlich nd nmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes III Steerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnng. Der Satzngszweck wird verwirklicht insbesondere drch die Unterhaltng der Kindertagesstätte. (2) Die Kindertagesstätte ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertagesstätte dürfen nr für die satzngsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Träger erhalten keine Zwendng as Mitteln der Kindertagesstätte. (4) Es darf keine Person drch Asgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder drch nverhältnismäßig hohe Vergütngen begünstigt werden.

7 Nr. 12/ Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd (5) Bei Aflösng des Vereins oder bei Wegfall der steerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Kindertagesstätte Prosigk an die Gemeinde Prosigk, die das Vermögen nmittelbar nd asschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet. Hinzgefügt wird der 5. Er erhält folgenden Wortlat: Schlssbestimmngen (1) Die Satzng tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachng in Kraft. (2) Die Bekanntmachng der Satzng erfolgt entsprechend der Regelng der Haptsatzng der Gemeinde Prosigk. Diese Änderngssatzng tritt zm in Kraft. 3 Diese Änderngssatzng wird im Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd bekannt gemacht. Prosigk, gez. Richter STADT RADEGAST In der Sitzng des Haptasschsses der Stadt Radegast am wrde folgendem Beschlss zgestimmt 1. Der Haptasschss beschließt nachfolgenden Sitzngsplan für die Sitzngen des Haptasschsses für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten): Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Die Sitzngen finden jeweils Uhr im Sitzngssaal des Rathases Radegast statt. Keine Beschlssfassng. GEMEINDE RIESDORF In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Riesdorf am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat Riesdorf beschließt die Verwaltngsvereinbarng zr Ntzng von Plätzen in der evangelischen Kindertagesstätte Gter Hirte in Köchen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jakob Köthen nd der Gemeinde Riesdorf. 2. Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshashaltssatzng nd den Nachtragshashalt der Gemeinde Riesdorf für das Hashaltsjahr Beratng zr Ntzng des Sportplatzes 4. Beratng nd Beschlssfassng über einen Antrag des Vereins Feerwehrmsem Riesdorf e.v. z Ramänderngen im Grndstück Dorfstr Beschlss zr Vergabe Straßenba der TS 4 der Dorfstraße Riesdorf Nachtragshashaltssatzng der Gemeinde Riesdorf Af Grnd des 95 der Gemeindeordnng vom 5. Oktober 1993, in der derzeit gültigen Fassng, hat der Gemeinderat Riesdorf in der Sitzng am folgende Nachtragshashaltssatzng für das Hashaltsjahr 2002 beschlossen: Mit dem Nachtragshashalt werden erhöht vermindert nd damit der Gesamtbetrag des Hashaltsplanes gegenüber nnmehr m m bisher festgesetzt Ero Ero Ero af Ero a) im Verwaltngshashalt: in der Einnahme af in der Asgabe af b) im Vermögenshashalt: in der Einnahme af in der Asgabe af festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen nd Investitionsförderngsmaßnahmen (Kreditermächtigng) wird gegenüber der bisherigen Festsetzng in Höhe von 7.000,00 Ero m ,00 Ero erhöht nd damit af ,00 Ero festgesetzt. 3 Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtngsermächtigngen wird nicht geändert. 4 Der Höchstbetrag, bis z dem Kassenkredite afgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von ,00 Ero m ,00 Ero erhöht nd damit af ,00 Ero ne festgesetzt. 5 Die Steersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Riesdorf, den gez. Schadewald in

8 Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Nr. 12/ Bekanntmachng der Nachtragshashaltssatzng Die vorstehende Nachtragshashaltssatzng für das Hashaltsjahr 2002 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 00 Abs. 2 nd 102 der Gemeindeordnng für das Land Sachsen-Anhalt erforderliche Genehmigng ist drch die Kommnalafsicht des Landkreises Köthen am nter dem Aktenzeichen / NT erteilt worden. Der Nachtragshashaltsplan liegt nach 94 Abs. 3 der Gemeindeordnng für das Land Sachsen-Anhalt vom bis z den Dienststnden zr Einsichtnahme in der Kämmerei, Zimmer 224 Öffentlich as. Riesdorf, den gez. Schadewald in GEMEINDE SCHORTEWITZ In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Schortewitz am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat Schortewitz beschließt nachfolgende überplanmäßige Asgabe für Hashaltsjahr: 2002 Hashaltsstelle: in Höhe von ,95 Ero mit folgenden Deckngsvorschlag z tätigen. Deckngsvorschlag: Zr Deckng oben genannten Betrages soll as Hashaltsstelle ,95 Ero der Hashaltsasgaberest gesperrt werden. 2. Der Gemeinderat Schortewitz beschließt für den Straßenba An der LPG die Asführngsplanng Variante Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz beschließt der Aflage as der Genehmigng der Haptsatzng der Gemeinde beiztreten. Somit werden die 7 Abs. 1 Nr. 1 nd 8 der am beschlossenen Haptsatzng gestrichen. 4. Der Gemeinderat Schortewitz beschließt den Sitzngsplan des Gemeinderates Schortewitz für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten). Sitzngstermine des Gemeinderates Schortewitz Beginn: Uhr Ort: Sportlerheim Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Dienstag, d Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz beschließt, dass der Rechtsanwalt Herr Georgi bevollmächtigt wird, die Gemeinde bei der Rechtsangelegenheit Kündigng der Mitgliedschaft im Abwasserzweckverband Fhne (Beschlssvorlage 222/2002 v ) z vertreten. Der Rechtsanwalt vertritt gleichzeitig die Gemeinden Piethen, Edderitz nd Görzig. 6. Der Gemeinderat Schortewitz stimmt der Kompensationsplanng Windpark Anhalt-Süd der PERPETU-Projekt GmbH as Kassel für die af dem Gebiet der Gemarkng Schortewitz geplanten Asgleichsmaßnahmen mit folgenden Änderngen/Ergänzngen z: lt. Protokoll zm Ortstermin der Gemeinde Schortewitz vom Der Gemeinderat Schortewitz beschließt die 1. Änderng zr Satzng über den Betrieb nd die Bentzng der Kindertagesstätte der Gemeinde Schortewitz vom Der Gemeinderat Schortewitz beschließt die Fällng von 3 Eschen nd 5 Pappeln af dem Gelände am Sportplatz in Schortewitz. 9. Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag LI02150, Flr 2, Flrstück Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag LI02167, Flr 3, Flrstück Änderng zr Satzng über den Betrieb nd die Bentzng der Kindertagesstätte der Gemeinde Schortewitz vom Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993, in der derzeit geltenden Fassng, des Kommnalabgabengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996, in der derzeit geltenden Fassng nd des Gesetzes zr Förderng nd Betreng von Kindern (KiBeG) vom 26. Jni 1991, in der derzeit geltenden Fassng beschließt der Gemeinderat Schortewitz in seiner Sitzng am folgende 1. Änderng: Geändert wird der 5. Er erhält folgenden Wortlat: Elternbeiträge Für den Besch der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Bentzng der Kindertagesstätte ist gemäß 8 KiBeG gebührenpflichtig. Gebührenschldner sind die Erziehngsberechtigten. Die Gebühren (Elternbeiträge) werden in ihrer Höhe drch den Träger der Kindertagesstätte nach Anhörng des Kratorims festgesetzt nd erhoben. Elternbeitragshöhe für die Betreng nter 3 Jahren ab 3-6 Jahren Für ein Kind Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 139 Ero 103 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 118 Ero 87 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std 71 Ero 53 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 41 Ero bei zwei Kindern in der gleichen Einrichtng Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 83 Ero 62 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 71 Ero 53 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 43 Ero 32 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 25 Ero bei drei Kindern in der gleichen Einrichtng Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 42 Ero 31 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 36 Ero 27 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 22 Ero 16 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 13 Ero

9 Nr. 12/ Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Geändert wird der 4. Er erhält folgenden Wortlat: Steerrechtliche Bestimmngen (1) Die Kindertagesstätte Schortewitz in Schortewitz verfolgt asschließlich nd nmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes III Steerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnng. Der Satzngszweck wird verwirklicht insbesondere drch die Unterhaltng der Kindertagesstätte. (2) Die Kindertagesstätte ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertagesstätte dürfen nr für die satzngsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Träger erhalten keine Zwendng as Mitteln der Kindertagesstätte. (4) Es darf keine Person drch Asgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder drch nverhältnismäßig hohe Vergütngen begünstigt werden. (5) Bei Aflösng des Vereins oder bei Wegfall der steerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Kindertagesstätte Schortewitz an die Gemeinde Schortewitz, die das Vermögen nmittelbar nd asschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet. Hinzgefügt wird der 5. Er erhält folgenden Wortlat: Schlssbestimmngen (1) Die Satzng tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachng in Kraft. (2) Die Bekanntmachng der Satzng erfolgt entsprechend der Regelng der Haptsatzng der Gemeinde Schortewitz. Diese Änderngssatzng tritt zm in Kraft. 3 Diese Änderngssatzng wird im Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd bekannt gemacht. Schortewitz, gez. Müller Nefassng der Haptsatzng der Gemeinde Schortewitz Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993, zletzt geändert drch das Kommnalrechtsänderngsgesetz vom 31. Jli 1997, 6, 7, 44 Abs. 3 Nr. 1 nd 140 Abs. 1 hat der Gemeinderat Schortewitz in seiner Sitzng am folgende Nefassng beschlossen: Name Die Gemeinde führt den Namen Schortewitz nd ist eine kreisangehörige Gemeinde mit deren Rechten nd Afgaben. Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde führt kein Wappen nd keine Flagge. (2) Die Gemeinde führt ein großes nd ein kleines Dienstsiegel, welche in Form nd Größe denen dieser Haptsatzng beigedrückten Siegel gleicht. (3) Die Führng der Dienstsiegel ist dem vorbehalten. Der kann leitende Bedienstete der Verwaltng mit der Führng der Dienstsiegel beaftragen. 3 Gemeinderat nd Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Vertretng der Bürger führt die Bezeichnng: Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz. (2) Die Mitglieder des Gemeinderates führen die Bezeichnng Gemeinderäte. (3) Die Gemeinderäte führen ihre Tätigkeiten ehrenamtlich as. 4 (1) Der ist Vorsitzender des Gemeinderates. Er führt seine Tätigkeiten ehrenamtlich as. (2) Der entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht zr asschließlichen Kompetenz des Gemeinderates nach 44 Abs. 3 GO LSA gehören nd soweit besondere Afgaben nicht dem festgelegten beschließenden Asschss nd aßerhalb deren Zständigkeit dem Gemeinderat gesondert zgewiesen sind. (3) Der entscheidet abschließend ach über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des 44 Abs. 3 Ziff. 13 nd 16 GO LSA, deren Vermögenswert Ero nicht übersteigt, 2. Nicht erhebliche aßer- nd überplanmäßige Asgaben i.s.d. 97 Abs. 1 S. 2 GO LSA. Als nach Umfang oder Bedetng nicht erheblich gelten über- nd aßerplanmäßige Asgaben im Einzelfall bis z einer Wertgrenze von 2.500,00 Ero. 3. Vergabe von Afträgen, deren Wert Ero im Einzelnen nicht übersteigt. Für die Entscheidng über die Vergabe von Afträgen, deren Wert 5000,00 Ero übersteigen, ist der Gemeinderat zständig. 5 Vorbereitng der wahl Der Gemeinderat entscheidet über die Zlässigkeit der für die Wahl zm eingegangenen Bewerbngen af der Grndlage der geltenden Vorschriften der Gemeindeordnng nd des Kommnalwahlgesetzes. 6 Allgemeiner Vertreter des s (1) Der Gemeinderat wählt mit einfacher Mehrheit für die Daer der Wahlperiode einen stellvertretenden, der zgleich stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates ist, für den Verhinderngsfall. (2) Der Stellvertreter kann mit einfacher Mehrheit abgewählt werden. Eine Nachwahl hat nverzüglich z erfolgen. 7 Asschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet zr Erfüllng seiner Afgaben die folgenden ständigen Asschüsse: 1. als beratende Asschüsse - den Hapt- nd Finanzasschss - den Baasschss - den Umwelt-, Wasser nd Abwasserasschss 8 Beratende Asschüsse (1) Der Hapt- nd Finanzasschss besteht as zwei Gemeinderäten nd dem als Vorsitzenden sowie einem sachkndigen Einwohner.

10 Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Nr. 12/2002 Der Baasschss besteht as drei Gemeinderäten nd einem sachkndigen Einwohner. Der Umwelt-, Wasser- nd Abwasserasschss besteht as drei Gemeinderäten nd zwei sachkndigen Einwohnern. Der Vorsitzende im Baasschss sowie im Umwelt-, Wassernd Abwasserasschss wird drch die Asschssmitglieder gewählt. (2) Der Gemeinderat kann zr Vorbereitng seiner Verhandlngen oder einzelner Verhandlngsgegenstände zeitweilige beratende Asschüsse bilden. Sie werden as der Mitte des Gemeinderates gebildet. Der Gemeinderat kann sachkndige Einwohner in die beratenden Asschüsse widerrflich als Mitglieder berfen, wobei ihre Zahl die der Gemeinderäte in den einzelnen Asschüssen nicht erreichen darf. 9 Geschäftsordnng Das Verfahren des Gemeinderates nd der Asschüsse wird drch eine vom Gemeinderat z beschließende Geschäftsordnng geregelt. 0 Entschädigng Ehrenamtlich Tätigen ist nach Maßgabe der Entschädigngssatzng angemessene Afwandsentschädigngen z gewähren. 1 Unterrichtng der Einwohner (1) Einwohnerversammlngen rft der im Einvernehmen mit dem Gemeinderat ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort nd Zeit der Veranstaltng fest. Die Einladng ist ortsüblich bekanntzmachen nd soll in der Regel 7 Tage vor Beginn der Veranstaltng erfolgen. Die Einladngsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit af 3 Tage verkürzt werden. (2) Der Gemeinderat ist über den Ablaf der Einwohnerversammlng nd wesentliche Ergebnisse in seiner nächsten Sitzng z nterrichten. 2 Einwohnerfragestnde (1) Der Gemeinderat hält nach Maßgabe des Bedarfs im Anschlss an ordentliche öffentliche Sitzngen eine Einwohnerfragestnde ab. Der kann in der Einladng zr Sitzng den Beginn der Fragestnde af einen anderen Zeitpnkt legen. (2) Der stellt den Beginn nd das Ende der Fragestnde fest. Findet sich kein Bürger z Beginn der Fragestnde ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestnde soll af höchstens 30 Minten begrenzt sein. (3) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens nd seiner Anschrift berechtigt, höchstens eine Frage nd zwei Zsatzfragen z stellen. Zgelassen werden nr Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zständigkeit der Gemeinde fallen; Angelegenheiten der Tagesordnng können nicht Gegenstand der Fragestnde sein. (4) Die Beantwortng der Fragen erfolgt in der Regel mündlich drch den. Eine Assprache findet nicht statt. Ist die Beantwortng der Frage in der Sitzng nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von 6 Wochen - gegebenenfalls als Zwischenbescheid - erteilt werden mss. 3 Bürgerentscheid Ein Bürgerentscheid kommt asschließlich für wichtige Angelegenheiten der Gemeinde im Sinne von 6 Abs. 2 Satz 1 GO LSA in Betracht. 4 Öffentliche Bekanntmachng (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelngen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachngen im Amtsnd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd. Sind Pläne, Karten, Zeichnngen oder andere Anlagen selbst eine bekanntzmachende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekanntzmachenden Angelegenheit oder lässt sich eine bekanntzmachende Angelegenheit wegen ihrer Eigenart nicht oder nr mit nverhältnismäßigen Schwierigkeiten in Textform darstellen, so kann diese drch Aslegng in den Rämen des gemeinsamen Verwaltngsamtes der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd ersetzt werden. Af die Aslegng wird nter Angabe der konkreten Stelle nd der Daer der Aslegng im Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd hingewiesen. Die Daer der Aslegng beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. (2) Die Bekanntmachng von Tagesordnng, Zeit nd Ort von öffentlichen Sitzngen erfolgt mindestens 3 Tage vor der Sitzng drch Ashänge in folgenden Schakästen: 1. Gemeindebüro Haptstraße Platz der Jgend 3. Heidenberg 5 4. Platz des Friedens 1 (3) Satzngen, Verordnngen sowie sonstige ortsrechtliche Bestimmngen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachng in Kraft, sofern sie selbst keinen anderen Zeitpnkt bestimmen. 5 Verwaltng Die Gemeinde bedient sich zr Besorgng ihrer Afgaben der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd im Rahmen der Verwaltngsgemeinschaftsvereinbarng. 6 Ehrenbürger (1) Die Gemeinde kann Personen, die sich m sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht oder eine Ehrenbezeichnng verleihen. (2) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht oder die Ehrenbezeichnng wegen nwürdigen Verhaltens wieder entziehen. (3) Die Verleihng oder Aberkennng des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnng bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. 7 Sprachliche Gleichstellng Personen- nd Fnktionsbezeichnngen in dieser Satzng gelten jeweils in weiblicher nd männlicher Form. 8 Inkrafttreten (1) Diese Nefassng tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachng in Kraft. 9 Bekanntmachng Diese Haptsatzng wird drch Veröffentlichng im Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd öffentlich bekanntgemacht. Schortewitz, d gez. Müller

11 Nr. 12/ Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Die vorstehende Nefassng zr Haptsatzng der Gemeinde Schortewitz vom wrde gemäß 7 Abs. 2 nd 140 Abs. 1 der Gemeindeordnng des Landes Sachsen-Anhalt drch den Landkreis Köthen/Anhalt als ntere Kommnalafsichtsbehörde am (AZ: /40) genehmigt. Schortewitz, d gez. Müller GEMEINDE TREBBICHAU AN DER FUHNE In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Trebbicha a.d. Fhne am wrde folgendem Beschlss zgestimmt 1. Der Gemeinderat Trebbicha a.d. Fhne beschließt die Fällng einer Pappel (af der linken Seite die 3. Pappel) af dem gemeindeeigenen Friedhof. keine Beschlssfassng GEMEINDE WEIßANDT-GÖLZAU In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölza am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt Keine Beschlssfassng. 1. Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag LI02138, Flr 4, Flrstücke 219/17 nd Grndstücksangelegenheit Gemarkng Weißandt-Gölza, Flr 5, Flrstück Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag LI02149, Flr 1, Flrstück Stellngnahme der Gemeinde zm Baantrag LI02156, Flr 5, Flrstück 120/75 nd Flrstück 120/ Grndstückskaf Gemarkng Weißandt-Gölza, Flr 5, Flrstück 120/60, Größe 3582 qm, Teilfläche ca. 250 qm 6. Stellngnahme der Gemeinde Weißandt-Gölza zm Baantrag LI02140 In der Sitzng des Hapt- nd Finanzasschsses der Gemeinde Weißandt-Gölza am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt Keine Beschlssfassng 1. Antrag af Ratenzahlng Gewerbesteer 2000 für PSK 11680/11 nd der Zinsen zr Gewerbesteer Stndngsantrag Grndsteer B PK 29611/11 für In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölza am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt Abgelehnt im öffentlichen Teil wrde folgender Beschlss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölza stimmt einer Erhebng von Beiträgen nach der Satzng über die Erhebng einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Gemeinde Weißandt-Gölza für nach dieser Satzng beitragsfähige Bamaßnahmen, die vor Inkrafttreten der Satzng am begonnen oder beendet wrden, z. Zgestimmt wrde folgenden Beschlüssen: 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölza beschließt die Vergabe eines Straßennamens in Weißandt- Gölza, Flr 5, Flrstück 17, Abschnitt von Krezng Radegaster Straße/Gnetscher Straße bis zr Einmündng B 183. Die Straßenbezeichnng soll den Namen Lindenstraße führen. 3. Der Gemeinderat Weißandt-Gölza stimmt der Kompensationsplanng Windpark Anhalt-Süd der PERPETU-Projekt GmbH as Kassel für die af dem Gebiet der Gemarkng Weißandt-Gölza geplanten Asgleichsmaßnahmen mit folgenden Ergänzngen/Änderngsvorschlägen z: Obstgehölze drch kleinkronige Bäme (z.b. Eberesche) ersetzen, Überfahrtsmöglichkeiten berücksichtigen bzw. belassen. 4. Der Gemeinderat Weißandt-Gölza beschließt die 1. Änderng zr Satzng über den Betrieb nd die Bentzng der Kindertagesstätte der Gemeinde Weißandt-Gölza vom Der Gemeinderat Weißandt-Gölza beschließt den Sitzngsplan des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt- Gölza für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten). Sitzngstermine des Gemeinderates Weißandt-Gölza Beginn: Uhr Ort: Sitzngssaal W.-Gölza Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Donnerstag, d Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölza beschließt die Nefassng der Gemeinschaftsvereinbarng der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd. 7. Grndstückskaf Gemarkng Weißandt-Gölza, Flr 5, Flrstück 120/60, Teilfläche von ca. 250 qm, Änderng Vorlage 369/ Kündigng Pachtvertrag 1. Änderng zr Satzng über den Betrieb nd die Bentzng der Kindertagesstätte der Gemeinde Weißandt-Gölza vom Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993, in der derzeit geltenden Fassng, des Kommnalabgabengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996, in der derzeit geltenden Fassng nd des Gesetzes zr Förderng nd Betreng von Kindern (KiBeG) vom 26. Jni 1991, in der derzeit geltenden Fassng beschließt der Gemeinderat Weißandt-Gölza in seiner Sitzng am folgende 1. Änderng: Geändert wird der. Er erhält folgenden Wortlat: Afnahme Afgenommen werden Kinder, die ihren Haptsitz oder ihren gewöhnlichen Afenthalt in der Gemeinde Weißandt-Gölza haben.

12 Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd Nr. 12/2002 Die Betreng von Kindern as anderen Gemeinden ist in der Regel nr af der Grndlage einer entsprechenden Verwaltngsvereinbarng mit der Gemeinde Weißandt-Gölza möglich. Afgenommen werden: 1) im Krippenbereich: Kleinkinder im Alter von 0 Jahren bis zm vollendeten dritten Lebensjahr; 2) im Kindergartenbereich: Kinder von der Vollendng des dritten Lebensjahres bis zr Einschlng; 3) im Hortbereich: Kinder von der Einschlng bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres. Die Afnahme erfolgt grndsätzlich nach der Reihenfolge der Anmeldngen. Über die Afnahme entscheidet das Fachamt der Verwaltngsgemeinschaft im Zsammenwirken mit dem der Gemeinde Weißandt-Gölza. In Einzelfällen kann abweichend von der Reihenfolge der Anmeldng die Afnahme ach nter Berücksichtigng folgender Kriterien erfolgen: - Kinder, die von einem Elternteil erzogen werden, der einer Berfstätigkeit nachgeht, ein Stdim absolviert, sich in Asbildng oder sich in einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschlng oder Fortbildng befindet bzw. diese nachweislich afnehmen will, - Kinder, bei denen nach Kenntnis des Jgendamtes eine Afnahme as sozialen nd/oder pädagogischen Gründen notwendig ist, - Kinder, deren Sorgeberechtigten berfstätig sind bzw. sich in einer Asbildng oder in einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschlng oder Fortbildng befinden bzw. diese nachweislich afnehmen wollen. Der Rechtsansprch gemäß Kinderbetrengsgesetz (KiBeG) bleibt nberührt. Geändert wird der 5. Er erhält folgenden Wortlat: Elternbeiträge Für den Besch der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Bentzng der Kindertagesstätte ist gemäß 8 KiBeG gebührenpflichtig. Gebührenschldner sind die Erziehngsberechtigten. Die Gebühren (Elternbeiträge) werden in ihrer Höhe drch den Träger der Kindertagesstätte nach Anhörng des Kratorims festgesetzt nd erhoben. Elternbeitragshöhe für die Betreng nter 3 Jahren ab 3-6 Jahren Für ein Kind Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 139 Ero 103 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 118 Ero 87 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 71 Ero 53 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 41 Ero bei zwei Kindern in der gleichen Einrichtng Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 83 Ero 62 Ero Teilzeitplatz nter 3 Jahren ab 3-6 Jahren 8-Std.-Betreng 71 Ero 53 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 43 Ero 32 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 25 Ero bei drei Kindern in der gleichen Einrichtng Ganztagsplatz 10-Std.-Betreng 42 Ero 31 Ero Teilzeitplatz 8-Std.-Betreng 36 Ero 27 Ero Teilzeitplatz von mehr als 4 Std. nd weniger als 6 Std. 22 Ero 16 Ero Hortplatz (ab Schleintritt bis zr Vollendng des 14. Lebensjahres) 13 Ero Geändert wird der 4. Er erhält folgenden Wortlat: Steerrechtliche Bestimmngen (1) Die Kindertagesstätte Weißandt-Gölza in Weißandt-Gölza verfolgt asschließlich nd nmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes III Steerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnng. Der Satzngszweck wird verwirklicht insbesondere drch die Unterhaltng der Kindertagesstätte. (2) Die Kindertagesstätte ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertagesstätte dürfen nr für die satzngsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Träger erhalten keine Zwendng as Mitteln der Kindertagesstätte. (4) Es darf keine Person drch Asgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder drch nverhältnismäßig hohe Vergütngen begünstigt werden. (5) Bei Aflösng des Vereins oder bei Wegfall der steerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Kindertagesstätte Weißandt-Gölza an die Gemeinde Weißandt-Gölza, die das Vermögen nmittelbar nd asschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet. Hinzgefügt wird der 5. Er erhält folgenden Wortlat: Schlssbestimmngen (1) Die Satzng tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachng in Kraft. (2) Die Bekanntmachng der Satzng erfolgt entsprechend der Regelng der Haptsatzng der Gemeinde Weißandt- Gölza. Diese Änderngssatzng tritt zm in Kraft. 3 Diese Änderngssatzng wird im Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd bekannt gemacht. Weißandt-Gölza, gez. Bresch

13 Nr. 12/ Amts- nd Mitteilngsblatt der VGem Anhalt-Süd GEMEINDE ZEHBITZ In der Sitzng des Gemeinderates der Gemeinde Zehbitz am wrde folgenden Beschlüssen zgestimmt 1. Der Gemeinderat Zehbitz beschließt nachfolgenden Sitzngsplan für die Sitzngen des Gemeinderates für das Jahr 2003 (Änderngen vorbehalten): Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Die Sitzngen finden jeweils Uhr im Versammlngsram der Gemeinde Zehbitz statt. 2. Die Gemeinde Zehbitz erteilt das Einvernehmen zr 2. Änderng des rechtskräftigen Bebangsplanes Nr. 1/91 Thra Mark der Stadt Zörbig im Rahmen der Beteiligng als Träger Öffentlicher Belange. 3. Vergabe der Pachtfläche Flr 6, Flrstück 13 in der Gemarkng Zehbitz 3. Änderng der Haptsatzng der Gemeinde Zehbitz vom Af der Grndlage der Gemeindeordnng des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993, in der derzeit geltenden Fassng hat der Gemeinderat in seiner Sitzng am nachfolgende 3. Änderng beschlossen: Änderngen 1. Geändert wird der 3 Abs. 2. Ziffer 4. Er erhält folgenden Wortlat: 4. Zehmitz, neben der Bshaltestelle (Dorfplatz). Inkrafttreten Diese 3. Änderng der Haptsatzng wird im Amts- nd Mitteilngsblatt der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd zsammen mit der Genehmigng der nteren Kommnalafsichtsbehörde Öffentlich bekannt gemacht. Genehmigngsvermerk: Die vorstehende 3. Änderng der Haptsatzng der Gemeinde Zehbitz vom wrde gemäß 7 Abs. 2 nd 140 Abs. 1 der Gemeindeordnng Land Sachsen-Anhalt drch den Landkreis Köthen/Anhalt als ntere Kommnalafsichtsbehörde am (AZ: /49) genehmigt. Sie wird hiermit asgefertigt. Zehbitz, gez. Fritsche Sonstige amtliche Bekanntmachngen An alle Einwohner in der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd As gegebenem Anlass möchte ich nochmals die Rhezeiten, die für alle Mitgliedsgemeinden der VGem Anhalt-Süd gelten, bekannt geben: - generell sonntags nd feiertags, - Nachtrhe von bis 7.00 Uhr. Gemäß der Gefahrenabwehrverordnng der Verwaltngsgemeinschaft Anhalt-Süd vom , in der derzeit geltenden Fassng 5 Abs. 2 sind Tätigkeiten, die die Rhe nbeteiligter Personen wesentlich stören, verboten. Ich bitte alle Einwohner, sich an diese Rhezeiten z halten. Zwiderhandlngen müssen geahndet werden. gez. Rita Wagner Amtsleiterin Haptamt, Bereich Ordnng Wahl der Beisitzer(innen) für den Asschss für Kriegsdienstverweigerng beim Kreiswehrersatzamt Magdebrg Für die nee Wahlperiode der ehrenamtlichen Beisitzer(innen) für den Asschss für Kriegsdienstverweigerng werden 4 Bewerber für den Zeitram bis benötigt. Die Beisitzer/innen müssen damit rechnen, dass sie zwei- bis drei Mal pro Jahr z einer Sitzng des Asschsses für Kriegsdienstverweigerng herangezogen werden. Sie werden gemäß 5 Kriegsdienstverweigerngsverordnng nach dem Gesetz über die Entschädigng der ehrenamtlichen Richter vom Bnd entschädigt. Der Asschss für Kriegsdienstverweigerng entscheidet darüber, ob ein Wehrpflichtiger berechtigt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe z verweigern nd deshalb den zivilen Ersatzdienst leisten darf. Gemäß Abs. 2 Kriegsdienstverweigerngsverordnng dürfen z dem Amt eines Beisitzers nicht berfen werden: 1. Personen, die in Folge Richtersprchs die Fähigkeit zr Bekleidng Öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat z einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verrteilt sind, 2. Personen, gegen die ein Ermittlngsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlst der Fähigkeit zr Bekleidng öffentlicher Ämter zr Folge haben kann, 3. Personen, die in Folge gerichtlicher Anordnng in der Verfügng über ihr Vermögen beschränkt sind, 4. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen z dem Amt nicht geeignet sind, 5. Richter nd Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare nd Rechtsanwälte sowie die nach 1 Abs. 2 des Kriegsdienstverweigerngsgesetzes beaftragten Personen, 6. Soldaten nd Zivildienstleistende, 7. Religionsdiener nd Mitglieder solcher religiöser Vereinigng, die satzngsgemäß zm gemeinsamen Leben verpflichtet sind, 8. Personen, die 8 Jahre lang als Beisitzer im Anerkennngsverfahren für Kriegsdienstverweigerer tätig gewesen sind nd deren letzte Dienstleistng z Beginn der Amtsperiode weniger als 8 Jahre zrückliegt.

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