n w c. Prüfung der formalen Zulassungskriterien (S 3 3) d. Eignungsabklärung (S 3 4) f. Aufnahmeentscheid (S 3.6). b. Prüfung der Vorbildung ($ 3.

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1 n w Fachhochschle Nordwestschweiz Hochschle f ür Angewandte Psychologie Reglement tiber die Afnahme in den Stdiengang Master of Sc ence (MSc) an der Hochschle für Angewandte Psychologie der Fachhochschle Nordwestschweiz (FHNW) S I Grndlagen Die Afnahme in den Stdiengang Master of Science (MSc) an der Hochschle für Angewandte Psychologie FHNW basiert af der "Rahmenordnng für die Stdienplatzbeschränkng in die Stdiengänge der Diplomasbildng (Bachelor/Master) der Fachhochschle Nordwestschweiz FHNW" vom 15. Jni 015 nd 4. Agst 01 5 sowie af der "Stdien- nd Prüfngsordnng für den Stdiengang Bachelor of Science (BSc) nd den Stdiengang Master of Science (MSc) Angewandte Psychologie der Hochschle für Angewandte Psychologie der Fachhochschle Nordwestschweiz (FHNW)". $ Afnahmekommission 1 Zr Planng nd Drchführng des Zlassngs- nd des Afnahmeverfahrens wird eine Afnahmekommission eingesetzt. Die Afnahmekommission besteht as der Stdiengangleitng, der für das Zlassngs- nd Afnahmeverfahren verantwortlichen Asbildngsleitng sowie einer weiteren dafür qalifizierten Person. $ Zlassngs- nd Afnahmeverfahren t Die Afnahme in den MSc-Stdiengang erfolgt im Rahmen eines Zlassngs- nd eines Afnahmeverfahrens. Das Zlassngsverfahren besteht as folgenden Schritten a. lnformationsveranstaltng ($.1) b. Prüfng der Vorbildng ($.) c. Prüfng der formalen Zlassngskriterien (S ) d. Eignngsabklärng (S 4) Das Afnahmeverfahren besteht as folgenden Schritten: e. Anwendng des rangorientiertes Afnahmeverfahrens (S 5) f. Afnahmeentscheid (S.6). S.1 lnformationsveranstaltng 1 Die Hochschle für Angewandte Psychologie FHNW führt in regelmässigen Abständen lnformationsveranstaltngen drch, welche lnformationen z Angewandter Psychologie als Berf, im Besonderen z den Tätigkeitsfeldern, z lnhalt nd Ablaf des Stdims sowie zm Zlassngs- nd zm Afnah meverfahren verm ittel n. 'Die lnformationsveranstaltngen dienen daz, die Teilnehmenden dabei z nterstützen, ihre persönliche Eignng nd Motivation für den MSc-Stdiengang z klären. t D e Teilnahme an einer lnformationsveranstaltng wird für die Bewerbng m einen Stdienplatz verpfl ichtend vorasgeset.

2 S. Prüfng der Vorbildng 1 Zm MSc-Stdiengang zgelassen werden vorrangig Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor-Abschlss in Psychologie an einer Fachhochschle oder einer niversitären Hochschle (nachfolgend Fälle A nd B) sowie - falls dann noch Stdienplätze z vergeben sind - Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor-Abschlss in einem anderen Stdienfach als Psychologie, sofern dieser von der Stdiengangleitng als gleichwertig anerkannt wird (nachfolgend Fall C). ' lm Fall C kann ein Bachelor dann als gleichwertig anerkannt werden, wenn: a. der Bachelor-Abschlss in einer empirischen Sozialwissenschaft an einer anerkannten Fachhochschle oder einer niversitären Hochschle erworben wrde; nd wenn: b. der Notendrchschnitt des Bachelor-Abschlsses, d.h. der ngewichtete Notendrchschnitt aller im transcript of records (TOR) afgeführten Noten > 5.00 (CH) bzw..00 (DE) beträgt; nd wenn: c. im bisherigen Stdienverlaf mindestens 60 ECTS-Kreditpnkte erworben wrden, die von der Stdiengangleitng dem Fach Psychologie zgewiesen werden können. lm Rahmen einer Passerelle können maximal 60 zsätzliche ECTS-Kreditpnkte in Psychologie erworben werden ($. Abs. 5), so dass insgesamt 10 ECTS-Kreditpnkte im Fach Psychologie erreicht sind (vgl. Stdien- nd Prüfngsordnng $ Abs. 19). t Fehlen mehr als 60 ECTs-Kreditpnkte in Psychologie, mss der gesamte BSc-Stdiengang in Angewandter Psychologie absolviert werden. o Die definitive Afnahme in den MSc-Stdiengang kann erst dann erfolgen, wenn der Nachweis von mindestens 10 ECTS-Kreditpnkten im Fach Psychologie, 0 davon im Fachbereich Arbeits-, Organisations- nd Wirtschaftspsychologie, erbracht ist. Die Prüfng nd Bestätigng dieses Nachweises erfolgt drch die Stdiengangleitng. 5 Über lnhalt nd Umfang der maximal 60 im Rahmen der Passerelle nachzholenden ECTS-Kreditpnkte entscheidet die Stdiengangleitng innerhalb eines Zeitrams von sechs Wochen nach Uberweisng der Anmeldegebühr. Mit der Passerelle kann ein Semester vor Beginn des MSc-Stdiengangs begonnen werden. 7 Der Einstieg in Modle des MSc-Stdiengangs kann zeitgleich mit der Passerelle erfolgen, soweit die in den Modlbeschreibngen formlierten Vorassetzngen erfüllt sind. I Passerelle-Modle bis zm Umfang von 0 ECTS-Kreditpnkten müssen innerhalb des ersten MSc- Stdienjahres nachgeholt werden. n Die Passerelle mss abgeschlossen sein, bevor mit der Master-Thesis begonnen wird. S. Prüfng der Erfüllng der formalen Zlassngskriterien ' D e formalen Zlassngskriterien sind in der Stdien- nd Prüfngsordnng festgelegt. 'Die Prüfng der Erfüllng der formalen Zlassngskriterien erfolgt anhand der schriftlichen Anmeldenterlagen, welche die Stdienanwärterinnen, die Stdienanwärter einreichen. Das Anmeldeformlar finden die Stdienanwärterinnen, die Stdienanwärter im Stdienführer oder af der Webseite der Hochschle für Angewandte Psychologie der FHNW. a Die genaen Termine für die Anmeldngen zm MSc-Stdiengang werden af der lnternetseite veröffentlicht. Die Anmeldng kann vor der Erfüllng aller formalen Zlassngskriterien erfolgen. Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, welche die Anmeldenterlagen vollständig einreichen, die formalen Zlassngskriterien erfüllen nd die Anmeldegebühr bezahlt haben, werden schriftlich über das weitere Vorgehen informiert. Reglement úber die Afnahme in den Stdiengang Master of Science (MSc) Angewandte Psychologie FHNW

3 S.4 Eignngsabklärng t Die Eignngsabklärng dient daz, die geeignetsten Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter für das MSc-Stdim nd die Tätigkeit in den Berfsfeldern der Angewandten Psychologie z identifizieren. Sie besteht as der Aswertng der Anmeldenterlagen, insbesondere des Drchschnitts der Abschlssnote, sowie - in den nachfolgenden Fällen B nd C - der Prüfng des Vorliegens eines Motivationsschreibens nd einem Bewerbngsgespräch. t Falls zm Zeitpnkt der Anmeldng noch nicht alle Noten vorliegen, wird für die Berechnng des Notendrchschnittes das aktell vorhandene transcript of records (TOR) herangezogen (ngewichteter Notendrchschnitt aller im TOR afgeführten Noten). Es mss mindestens das TOR des zweitletzten Semesters im Bachelor-Stdim vorgelegt werden können. a Anhand der Anmeldenterlagen werden folgende drei Fälle nterschieden: Fall A Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor in Psychologie nd einem Notendrchschnitt > 5.00 Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor in Psychologie nd einer drchschnittlichen Bachelor-Abschlssnote (ngewichteter Notendrchschnitt aller im transcript of records [TOR] afgeführten Noten) > 5.00 (CH) bzw. <.O0 (DE) werden ohne zsätzliche Eignngsabklärngen gemäss $.6 in das Afnahmeverfahren afgenommen. Fall B Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor in Psychologie nd einer drchschnittlichen Bachelor-Abschlssnote (ngewichtet) < 5.00 (CH) bzw. >.00 (DE) tt ln diesem Fall werden Eignngsabklärngen nr dann drchgeführt, wenn nach Erfolgen aller Zlassngsentscheide gemäss Fall A noch Stdienplätze gemäss $.6 z vergeben sind. t' Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, die dem Fall B zzrechnen sind, müssen zsätzlich z den Anmeldenterlagen ein Motivationsschreiben einreichen nd ein Bewerbngsgespräch absolvieren. t' Das Motivationsschreiben mss eingereicht werden, bevor das Bewerbngsgespräch stattfindet. Es enthält Angaben mit allgemeinen fachlichen Asführngen zm absolvierten Bachelor-Stdim nd zr persönlichen Motivation für das MSc-Stdim im Umfang von maximal zwei Seiten. Das Motivationsschreiben wird nicht bewertet. to Das Bewerbngsgespräch daert 40 Minten. Es besteht as einer Verteidigng einer Arbeitsprobe (.8. Kapitel oder Zsammenfassng as Bachelor-, Projekt-, oder Seminararbeit im Umfang von maximal 5 Seiten) nd einem Gespräch zr eingehenderen Klärng der Motivation. Es wird von zwei Mitgliedern eines für die Gespräche zständigen Psychologenteams geführt nd benotet. Die Bewertng nd Benotng des Bewerbngsgesprächs basiert af verbindlich festgelegten Berteilngskriterien. Jedes Berteilngskriterim wird af der 6-er Skala benotet. t Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, die dem Fall B zzrechnen sind, werden dann in das Afnahmeverfahren afgenommen, wenn der Mittelwert aller Benotngen im Bewerbngsgespräch insgesamt > 5.00 nd keine Teilnote < 4 ist. Fall C Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem anderen Bachelor als in Psychologie nd einem Notendrchschnitt > 5.00 ct ln d esem Fall werden Eignngsabklärngen nr dann drchgeführt, wenn nach Erfolgen aller Zlassngsentscheide gemäss Fall A nd Fall B noch Stdienplätze gemäss $.6 z vergeben sind. c' Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, die dem Fall C zzrechnen sind, müssen zsätzlich z den Anmeldenterlagen - in gleicher Weise wie im Fall B - ein Motivationsschreiben einreichen nd ein Bewerbngsgespräch absolvieren. Sie werden nach den gleichen Kriterien wie im Fall B in das Afnahmeverfahren afgenommen.

4 S.5 Anwendng des rangorientierten Afnahmeverfahrens ' Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, welche die Eignngsabklärng erfolgreich bestanden haben, werden in das rangorientierte Verfahren afgenommen. t Die Gesamtnote, mit der die erfolgreichen Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter in eine Rangreihe gebracht werden (rangorientiertes Verfahren), errechnet sich im Fall A as der Drchschnittsnote im transcript of records (TOR), in den Fällen B nd C z 50% as der Drchschnittsnote im transcript of records (TOR) nd z 50% as der Note für das Bewerbngsgespräch. S.6 Afnahmeentscheid ' Die Afnahmeentscheide werden drch die Afnahmekommission gefällt. Folgende Entscheidngsregeln kommen zr Anwendng: a. ln einem ersten Schritt werden Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor in Psychologie nd mit einem Notendrchschnitt von 5.00 (Fall A) entsprechend ihrem Rang in der Rangreihe ins MSc-Stdim afgenommen. Diese Entscheidngsregelwird solange angewendet, bis die Anzahl der zr Verfügng stehenden Stdienplätze gegebenenfalls erreicht ist. b. Sind gemäss $.6 Abs. Bst. a noch freie Stdienpläe vorhanden, werden in einem zweiten Schritt Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem Bachelor in Psychologie, welche die Eignngsabklärng bestanden haben (Fall B), entsprechend ihrem Rang in der Rangreihe ins MSc-Stdim afgenommen. Diese Entscheidngsregelwird solange angewendet, bis die Anzahl der zr Verfügng stehenden Stdienplätze gegebenenfalls erreicht ist. c. Sind gemäss $.6 Abs. Bst. a nd b immer noch freie Stdienplätze vorhanden, werden in einem dritten Schritt Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter mit einem anderen Bachelor als in Psychologie, welche die Eignngsabklärng bestanden haben (Fall C), entsprechend ihrem Rang in der Rangreihe ins MSc-Stdim afgenommen. Diese Entscheidngsregelwird solange angewendet, bis die Anzahl der zr Verfügng stehenden Stdienplätze gegebenenfalls erreicht ist. d. Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter gemäss $.6 Abs. Bst. a-c, die noch nicht alle formalen Zlassngskriterien erfüllen (vgl. Stdien- nd Prüfngsordnng $ Abs. 19), werden mit Aflagen (vgl. $.6 Abs. ) afgenommen. e. Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, welche ins Afnahmeverfahren afgenommen wrden, jedoch mit ihrem Platz in der Rangreihe keinen Stdienplatz erhalten haben, verbleiben vorläfig af der Rangliste. Bei Abmeldngen von in den MSc-Stdiengang afgenommen Stdienanwärterinnen, Stdienanwärtern können sie nachrücken. f. Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter, welche die Eignngsfeststellng erfolgreich drchlafen, jedoch nicht ins Stdim afgenommen wrden nd nicht nachrücken konnten (vgl. $.6 Abs. Bst. e), können sich entsprechend ihrer erreichten Note im Zlassngsverfahren im folgenden Jahr af eigenen Antrag hin nochmals in die Rangreihe afnehmen lassen. taflagen (insb. den Abschlss des BSc-Stdiengangs) der formalen Zlassngskriterien sind bis zm Stdienbeginn z erfüllen. Über Asnahmen entscheidet die Stdiengangleitng. oafgenommene Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter können den Stdienbeginn maximal einmal m ein Jahr verschieben. Weitere Verschiebngen sind nicht möglich. Eine Anmeldng für ein ernetes Zlassngs- nd Afnahmeverfahren würde nötig. Nicht afgenommene Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter können die Begründng des Nichtafnahme-Entscheids bei der Stdiengangleitng oder bei einem am Bewerbngsgespräch beteiligten Mitglied des Psychologenteams (vgl. S.4 Abs. 4 Fall B, 84) erfragen. 4

5 S 4 Rechtspflege t Stdienanwärterinnen, Stdienanwärter haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnng des Entscheides Einsprache bei der Direktorin, beim Direktor der Hochschle für Angewandte Psychologie (FHNW) z erheben, jedoch nr, wenn sie formale Gründe geltend machen können. Werden die geltend gemachten Gründe akzeptiert, erfolgt eine Einladng z einem zweiten Bewerbngsgespräch. 'Dieses zweite Bewerbngsgespräch wird von Seiten der Hochschle für Angewandten Psychologie von zwei Personen geführt, die am ersten Bewerbngsgespräch nicht teilgenommen haben. Dabei werden dieselben Kriterien bewertet, wie beim ersten Bewerbngsgespräch. lm Anschlss erlässt die Direktorin, der Direktor der APS den Einspracheentscheid. o Die beim Einspracheentscheid z berücksichtigende Note ergibt sich as dem Drchschnitt der Bewertngen der beiden Bewerbngsgespräche. swird die Einsprache abgewiesen, kann innerhalb von einer nicht erstreckbaren Frist von 0 Tagen seit der Eröffnng des Einspracheentscheids schriftlich nd begründet Beschwerde bei der Beschwerdekommission erhoben werden. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis nd mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Jli bis nd mit dem 15. Agst nd vom 18. Dezember bis nd mit dem. Janar. Beschwerden gegen den Einspracheentscheid sind einzreichen an: Beschwerdekommission FHNW Klosterzelgstrasse 510 Windisch 6 Die Beschwerde mss ein klar mschriebenes Begehren nd die Unterschrift der Beschwerdeführerin, des Beschwerdeführers oder der sie vertretenden Person(en) enthalten. Der angefochtene Einspracheentscheld ist der Beschwerde in Kopie beizlegen. Die Angemessenheit des Ergebnisses eines Zlassngs- bzw. eines Afnahmeverfahrens wird lediglich im Hinblick af Missbrach oder Willkür überprüft. 7 Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Massgebend sind die Verfahrenskosten gemäss Gesetzgebng des Kantons Aarga. S 5 lnkrafttreten Dieses Reglement über die Afnahme zm MSc-Stdiengang tritt am in Kraft nd ersetzt alle bisherigen diesbezüglichen Regelngen nd Reglemente. Prof. Dr Direktor Hoch le dte Psychologie FHNW Windisch:,Z' Genehmigt von: tr P i, Direktionspräsident FHNW 5

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