KKF-Verlag. Medizinische. Rehabilitation. Rehabilitation

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1 Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Durch umfassende Rehabilitation, auch für Mütter und Kinder, Reha-Sport und Funktionstraining gesund werden.

2 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, bei verschiedenen Krankheiten oder operativen Eingriffen sind Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation vorgesehen, damit Sie wieder gesund werden oder eine Verschlimmerung vermieden wird. Diese vielfältigen Leistungen reichen von ambulanten und stationären Rehabilitationen, auch für Mütter/Väter und Kinder sowie für ältere Menschen, bis hin zu Rehabilitationssport und Funktionstraining. Nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger sehen entsprechende Leistungen vor. Ihre Krankenkasse ist Ihnen gerne behilflich, damit Sie zügig die für Sie persönlich passende Leistung erhalten. Wir beraten Sie gerne über alle Einzelheiten, auch über eventuelle Zuzahlungen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Berater(innen). Ihre BKK Medizinische Rehabilitation Voraussetzungen Bei verschiedenen Krankheiten und operativen Eingriffen sind anschließend Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation unverzichtbar. Nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen von Aktivitäten sollen beseitigt, vermindert oder eine Verschlimmerung verhütet werden, vor allem soll eine (drohende) Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Die Maßnahmen helfen bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen und ermöglichen bzw. erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bei älteren Menschen liegen oft mehrere Krankheiten vor, deren Folgen zusammen mit altersbedingten Veränderungen spezielle Behandlungsangebote erfordern ( Geriatrie ). Häu-

3 fige Beispiele sind Schlaganfall, Brüche, Hüft- bzw. Kniegelenkersatz und Amputationen. Die akut-stationäre Klinikbehandlung umfasst auch die zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation. Oftmals ist nach einer Operation oder einem Klinikaufenthalt wegen einer schweren Erkrankung (z. B. Herzinfarkt, Hüftoperation, Tumorerkrankung) eine Anschlussrehabilitation bzw. -heilbehandlung erforderlich. Sie wird in der Regel vom Arzt bzw. Sozialdienst bereits während des Klinikaufenthaltes eingeleitet und gilt entsprechend für Bestrahlungen bzw. Chemotherapien. Zwischen dem Ende des Klinikaufenthaltes und dem Beginn der Maßnahmen liegen nicht mehr als 14 Tage. Vorsorgeleistungen Ist (fach-)ärztliche Behandlung einschließlich ergänzender Therapien nicht ausreichend, können ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen in Frage kommen. Ziel ist es, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Auf dem Weg zur Rehabilitation Wenn Sie eine Rehabilitationsleistung in Anspruch nehmen möchten oder Ihr behandelnder Arzt sie für nötig hält, erfolgt anhand der Anregung zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten eine Vorklärung: Sind Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen angezeigt? Ist eventuell ein anderer Sozialleistungsträger (z. B. Renten- oder Unfallversicherung) zuständig? Anschließend werden in einer sehr ausführlichen Verordnung von medizinischer Rehabilitation neben dem bisherigen Krankheits-/Behandlungsverlauf alle für eine gezielte und erfolgreiche Rehabilitation erforderlichen Angaben festgehalten. Der unabhängige Medizinische Dienst der Krankenversicherung kann zum Antrag auf Rehabilitation eine fachliche Stellungnahme abgeben.

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5 Dauer der Rehabilitation Stationäre Rehabilitationsleistungen dauern in der Regel drei Wochen (für Kinder bis zum 14. Lebensjahr vier bis sechs Wochen), bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich. Bei Abhängigkeitserkrankungen, psychischen und neurologischen Erkrankungen sowie bei älteren Patienten (Geriatrie) ist von einer längeren Dauer auszugehen. Ambulante Rehabilitationen sind für 20 Behandlungstage vorgesehen. Eine Wiederholung der Maßnahmen ist nach vier Jahren möglich, bei medizinischer Notwendigkeit auch früher. Welche Einrichtung? Ihre Krankenkasse kann Wünsche bezüglich einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung berücksichtigen, wenn sie nach medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist. Wie ganz allgemein im Leben gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Besteht kein Versorgungsvertrag müssten Sie ggf. Mehrkosten selbst tragen. Rehabilitation für Mütter/ Väter und Kinder Für viele erziehende Mütter bedeutet die Dauerbelastung durch Familie, Haushalt, ggf. auch durch Beruf und Pflege von Angehörigen, anhaltenden Stress. Dieser kann zu Überforderung mit schweren Erschöpfungszuständen führen. Häufig sind Gesundheitsstörungen wie Rückenschmerzen, psychische Erkrankungen, dauerhafte Erkältungen und Schlafprobleme. Weil der Abstand vom häuslichen Umfeld besonders wichtig ist, werden die Rehabilitationsleistungen ausschließlich stationär erbracht. Besonders geeignet sind dafür Einrichtungen des Müttergenesungswerks, eine Behandlung ist aber auch in gleichartigen Häusern möglich.

6 Im Vordergrund steht eine umfassende medizinische, physiotherapeutische und psycho-soziale Therapie (z. B. bei Partnerschafts- und Erziehungsproblemen). Besonders hilfreich ist die Analyse der persönlichen Lebenssituation, um Belastungen im Alltag besser bewältigen zu können. Gemeinsame Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen sind vorgesehen, wenn zum Beispiel das Kind behandlungsbedürftig ist, die Beziehung zwischen Kind und Elternteil verbessert werden soll, die Trennung zu psychischen Belastungen führen würde oder keine Kinderbetreuung möglich ist. Voraussetzung ist die Erziehung eines in der Regel unter 18 Jahre alten Kindes. Die Dauer beträgt in der Regel drei Wochen; aus medizinischen Gründen erforderliche Verlängerungen sowie eine Wiederholung grundsätzlich nach vier Jahren sind möglich. Vorsorgeleistungen Ist (fach-)ärztliche Behandlung einschließlich ergänzender Therapien nicht ausreichend, sind stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter bzw. Mutter-/ Vater-Kind-Leistungen möglich. Ziel ist es, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung bzw. das Auftreten von Rückfällen zu vermeiden.

7 Rehabilitationssport und Funktionstraining Rehabilitationssport Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen ein. Neben der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit trägt der Rehabilitationssport dazu bei, positive Effekte im psychosozialen Bereich, z. B. Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit, zu erzielen. Für die betroffenen Versicherten stellt der Rehabilitationssport außerdem eine wirksame Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit für ihre Gesundheit dar. Sie sollen zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden. Durch den Rehabilitationssport kann das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen gestärkt werden. Für den Rehabilitationssport sind als Richtwert 50 Übungseinheiten in 18 Monaten vorgesehen, bei schweren Beein

8 trächtigungen (z. B. Lähmungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Asthma) bis zu 120 Übungseinheiten in 36 Monaten. Für den Rehabilitationssport in Herzgruppen bei chronischen Herzkrankheiten sind 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (120 bei Kinderherzgruppen), bei weiterer Notwendigkeit jeweils 45 Übungseinheiten in 12 Monaten vorgesehen. Funktionstraining Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Verlusten einzelner Organsysteme/Körperteile und die Bewegungsverbesserung. Funktionstraining wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf Muskeln, Gelenke usw. Auch für das Funktionstraining gibt es Richtwerte. Reha-Sport und Funktionstraining Rehabilitationssport und Funktionstraining werden von den Krankenkassen insbesondere mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe geleistet. Dafür gibt es einen speziellen Antrag auf Kostenübernahme. Für diese Maßnahmen gibt es eine bundesweite Rahmenvereinbarung zwischen den Sozialleistungsträgern und speziellen Verbänden, z. B. Behindertensportverband, Rheuma-Liga, Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen, RehaSport Deutschland. Rehabilitationssport und Funktionstraining werden im Allgemeinen in Gruppen vor Ort durchgeführt.

9 Wann leistet die gesetzliche Rentenversicherung? Ist die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, leistet die gesetzliche Rentenversicherung. Die medizinische Rehabilitation wird auch als Anschlussheilbehandlung entweder stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt. Die Dauer beträgt in der Regel drei Wochen, wobei eine Verlängerung möglich ist. Wiederholte Leistungen sind nicht vor Ablauf von 4 Jahren möglich, es sei denn, es liegen gesundheitliche Gründe vor. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 6 Kalendermonaten (Pflichtbeiträge) in den letzten 2 Jahren, wenn dies nicht zutrifft, beträgt die Mindestversicherungszeit 15, in speziellen Fällen 5 Jahre. Besondere Leistungen sind möglich: zur onkologischen Rehabilitation (auch für nichtversicherte Ehegatten und Kinder), zur Rehabilitation von Abhängigkeitskranken sowie als Prävention für besonders gesundheitsgefährdende Berufe, für Kinder, wenn die Erkrankung (z. B. Stoffwechselund Atemwegskrankheiten, Allergien) Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet unter bestimmten Voraussetzungen auch Rehabilitationssport und Funktionstraining. Tipp Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter:

10 Wann leistet die Unfallversicherung? Der Personenkreis der gesetzlich unfallversicherten Menschen ist sehr weit gezogen. Beispiele sind: alle abhängig Beschäftigten, Schüler(innen), Studierende, Kindergartenkinder sowie ehrenamtlich Tätige. Der Unfallversicherungsschutz besteht bei Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Zum umfangreichen Leistungsangebot der Unfallversicherung zählt auch die voll- oder teilstationäre Behandlung in speziellen Rehabilitationseinrichtungen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet unter bestimmten Voraussetzungen auch Rehabilitationssport und Funktionstraining. Tipp Nähere Informationen erhalten Sie bei: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Mittelstraße 51, Berlin, Infoline oder im Internet unter , Altötting. Bestell-Nr Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung. Stand 09/2012.

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