Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung
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- Rosa Junge
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1 Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung Im Fokus: Das AHB-Verfahren beim Regionalträger Fachtagung Klinik Bad Oexen 10. Mai 2017 Karin Menage / Jürgen Rodewald
2 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 2
3 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 3
4 Rechtsgrundlagen > Leistungen nach 15, 31 SGB VI 15 SGB VI Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte mit positiver Erwerbsprognose Ziel der Rehabilitationsleistung ist, dass die Erwerbsfähigkeit der Versicherten wiederhergestellt, verbessert oder erhalten wird. 31 SGB VI Onkologische Nachsorgeleistungen bei malignen Geschwulst- und Systemerkrankungen ( 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) für Versicherte, Rentenbezieher und nichtversicherte Angehörige Ziel der Rehabilitationsleistung ist, dass die Behinderungen, welche sich aus der Erkrankung ergeben, positiv beeinflusst werden. Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 4
5 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 5
6 Statistik > Durchgeführte CA-Maßnahmen 2016 (DRV Braunschweig-Hannover) Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 6
7 Anzahl Medizinische Rehabilitation: Das AHB-Verfahren Statistik > Stationäre und ganztägig ambulante Reha-Maßnahmen (2008 bis 2016) Maßnahmen für Versicherte und Rentner / Krebserkrankungen Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 7
8 Statistik > Altersverteilung der Versicherten mit CA-Leistungen (2008 und 2016) Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 8
9 Statistik > Altersverteilung der Rentner mit CA-Leistungen (2008 und 2016) Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 9
10 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 10
11 Diskussion > Gründe für Antragsrückgang Sichtweise der Erkrankten Ich will mit der Krebserkrankung nichts mehr zu tun haben Ich will nicht schon wieder weg Ich will wieder arbeiten/muss meinen Lebensunterhalt verdienen... Anträge werden doch sowieso immer abgelehnt Im Krankenhaus hat mich niemand über Reha-Möglichkeiten informiert An der Qualität kann es nicht liegen??? Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 11
12 Diskussion > An der Qualität kann es nicht liegen (Ergebnisse der Qualitätssicherung der DRV) MBOR! Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 12
13 Diskussion > An der Qualität kann es nicht liegen (Ergebnisse der Qualitätssicherung der DRV) Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 13
14 Diskussion > Strategien zur Steigerung der Antragszahlen 2/3 sind AHB-Fälle: Wir brauchen die Krankenhäuser Was können die Reha-Kliniken beitragen, was die Rehabilitationsträger? Die demografische Entwicklung sollte zunächst noch für höhere Zugänge der Generation 50+ sorgen. Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 14
15 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 15
16 AHB-Verfahren > Grundlage: AHB-Vereinbarung -1- Vereinbarung über die Einleitung und Durchführung von Anschlussrehabilitationen (AHB Vereinbarung) vom in der Fassung vom zwischen 1. der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und 2. der AOK Niedersachsen, der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband-Mitte Landesvertretung Niedersachsen, Bremen und Knappschaft-Bahn-See, Regionaldirektion Hamburg, der IKK classic Dresden Landesbereich Vertragspolitik Niedersachsen, der IKK gesund plus, der Knappschaft-Bahn-See Regionaldirektion Hannover und der SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse Regionalvertretung Nord-Ost. Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 16
17 AHB-Verfahren > Grundlage: AHB-Vereinbarung -2- Das AHB-Verfahren: Bei Antragstellung ist das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet Der RV-Träger prüft die Voraussetzungen, wählt eine geeignete Klinik aus und vereinbart einen Aufnahmetermin Vorab-Info per Fax an Akutkrankenhaus und Reha-Einrichtung Entscheidung i.d.r. innerhalb von 5 Arbeitstagen Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 17
18 AHB-Verfahren > Grundlage: AHB-Vereinbarung -3- Persönliche Voraussetzungen: Geklärte Diagnose Maligne Geschwulsterkrankung (Keine Praecancerosen oder Ca in situ) Primärbehandlung ist abgeschlossen (operative Behandlung, Strahlentherapie, Chemotherapie) Nach Ansicht des Ärztegremiums ist bei onkologischen Krankheiten unter dem Begriff "Primärbehandlung" die Gesamtheit der regelrecht angewandten eingreifenden onkologischen Therapiemaßnahmen, wie Operation und/oder Strahlentherapie und/oder zytostatische (das Zellwachstum hemmende) Chemotherapie zu verstehen, unabhängig, ob es sich um eine Ersterkrankung oder Rezidivbildung bzw. kurative oder palliative (Behandlung bestimmter Symptome, ohne die zu Grunde liegende Erkrankung beseitigen zu können) Zielsetzung handelt Ausreichende Belastbarkeit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 18
19 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 19
20 Schnelleinweisung versus Direktverlegung > Tabelle Schnelleinweisungsverfahren der DRV Braunschweig-Hannover AHB wird vom Krankenhausarzt eingeleitet Direkteinweisungsverfahren der DRV Bund AHB wird vom Krankenhausarzt eingeleitet DRV BS-H prüft die gesetzlichen Voraussetzungen, wählt die geeignete Rehabilitationseinrichtung aus und vereinbart einen zeitnahen Aufnahmetermin 13 (1) SGB VI Leistungsumfang Der Träger der Rentenversicherung bestimmt im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang und Durchführung dieser Leistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Aufnahme kann erst nach erteilter Kostenübernahme erfolgen Leistungsträgerschaft DRV BS-H/ KV Krankenhausarzt wählt die geeignete Rehabilitationseinrichtung aus Kostenübernahmeerklärung häufig nach Aufnahme des Patienten in der Rehabilitationseinrichtung Leistungsträgerschaft DRV Bund ggf. EA an KV Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 20
21 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 21
22 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > Internet -1- Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 22
23 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > Internet -2- Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 23
24 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > Internet -3- Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 24
25 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > Übersicht Unterlagen Was benötigen wir zur vollständigen Antragstellung? G0250 (AHB-Antrag) oder G0255 (AHB-Antrag für nichtversicherte Angehörige) G0260 (Befundbericht) Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 25
26 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > G0250 Original: Enthält Formularfelder Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 26
27 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > G0255 Original: Enthält Formularfelder Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 27
28 Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover > G0260 Original: Enthält Formularfelder. Mit dabei: Honorarabrechnung Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 28
29 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 29
30 Ablauf AHB-Verfahren Onkologie > Flussdiagramm Krankenhaus: Ärztin / Arzt Regt AHB an / Erstellt Befundbericht Krankenhaus: Verwaltung oder Sozialdienst Nimmt Antrag auf / Leitet Vordrucke incl. Befundbericht weiter A Krankenkasse B DRV Braunschweig-Hannover Bescheid Weiterleitung bzw. Ablehnung Bewilligung mit Terminvereinbarung A B Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres Alle anderen Personen Information: Krankenhaus Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 30
31 Ablauf AHB-Verfahren Onkologie > Allgemeine Hinweise -1- Die AHB - Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zeichnen sich durch schnelle Wege und kurze Laufzeiten aus. Alle eingehenden Anträge werden zentral am Standort Laatzen bearbeitet. Fax / AHB - Anträge: Nur an die FAX - Nummern 0511 / und 0511 / Fax / Laufende AHB - Verfahren: Alle späteren Faxe (nach Kostenzusage, die nicht den eigentlichen AHB - Antrag betreffen): FAX-Nummer 0511 / Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 31
32 Ablauf AHB-Verfahren Onkologie > Allgemeine Hinweise -2- Bei diesen Kolleginnen und Kollegen erfahren Sie, ob ein Regionalträger oder die DRV Bund für Ihren Patienten zuständig ist: Frau Ruhmann / Frau Kleiner / Frau Barth / Frau Lohe / Herr Hoppmann / Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 14:00 Uhr Wichtig: Die Telefonnummern sind nur für die Beschäftigten der Krankenhäuser bestimmt. Sie dürfen nicht den Versicherten bekannt gegeben werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können keine weiteren Auskünfte erteilen. Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 32
33 Themen: 1. Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung bei onkologischen Erkrankungen Rechtsgrundlagen: Leistungen nach 15, 31 SGB VI Statistik: Verteilung nach 15, 31 SGB VI (Antrags- und AHB-Verfahren / Zeitreihe / Altersgruppen) Diskussion: Gründe für Antragsrückgang? Strategien zur Steigerung? 2. Das AHB-Verfahren der Regionalträger AHB-Vereinbarung vom Schnelleinweisung versus Direktverlegung Notwendige Formulare der DRV Braunschweig-Hannover Ablauf AHB-Verfahren Onkologie 3. Fazit Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 33
34 Fazit Fazit: Die DRV Braunschweig-Hannover begrüßt alle Initiativen zur Antragssteigerung Den Krankenhäusern kommt eine Schlüsselstellung zu (AHB-Anteil!) Auch Leistungsträger und onkologische Reha-Kliniken müssen Strategien zur Förderung der Anträge entwickeln Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 34
35 Noch Fragen? Noch Fragen? Noch Fragen? Noch Fragen? Karin Menage / Jürgen Rodewald Folie 35
36 Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung Karin Menage Jürgen Rodewald
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