Zugang von Kindern und Jugendlichen in die Reha - Was können wir tun? Was muss sich ändern?

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1 Zugang von Kindern und Jugendlichen in die Reha - Was können wir tun? Was muss sich ändern? Dr. Ina Ueberschär Stellvertretende Geschäftsführerin und Leitende Ärztin Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Leipzig, Tel.: ina.ueberschaer@drv-md.de

2 DRV Mitteldeutschland Arbeitsagentur BFW Leipzig

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6 Quelle: LVZ vom 4./

7 Quelle: Quelle:

8 Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung medizinische Rehabilitation 15 SGB VI (stationär, teilstationär und ambulant): teilweise eigene Reha- Kliniken Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) Sonstige Leistungen zur Teilhabe 31 SGB VI (z. B. Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen, Kinderrehabilitationen ( stationäre Heilbehandlung von Kindern von Versicherten ), Nachsorgeleistungen und Leistungen zur Sicherung des Erwerbsfähigkeit)

9 Gleichrangigkeit der Zuständigkeit zwischen GKV und DRV bei der Kinderrehabilitation sowie bei der onkologischen Rehabilitation von Rentnern (Leistungen nach 31 SGB VI) Diese Gleichrangigkeit der Zuständigkeit zwischen GKV und DRV wird in der Praxis nicht wirklich gleichrangig gelebt. Ursachen vielgestaltig...

10 Aufklärung: Bei der DRV darf/soll jeder Arzt den Reha-Antrag anregen und den BB dazu erstellen: niedrigschwelliger Zugang ist gewollt!!!

11 Unterscheidung Mutter/Vater-Kind-Kur und Kinderrehabilitation! Mutter/Vater-Kind-Kur: zuständig GKV Elternteil, meist Mutter, ist gestresst durch Doppelverantwortung; Tatsache der Elternschaft reicht völlig aus für solch eine Kur/Vorsorgemaßnahme. Elternteil steht bei Kur im Mittelpunkt, Kind sollte eigentlich gesund sein. Kinder-Reha: zuständig DRV oder GKV (erst angegangener Träger muss leisten), praktisch immer DRV - bei positiver Erwerbsprognose Kind bzw. Jugendlicher ist chronisch krank; es gilt, die Schul-, Ausbildungsfähigkeit und damit die spätere Erwerbsfähigkeit zu sichern. Elternteil als Begleitperson bis zum 8. Lebensjahr möglich.

12 Seit einigen Jahren kontinuierlicher Rückgang bei Anträgen auf Kinderrehabilitation, Rückgang ist gegenüber Demographie überproportional: gesamte GRV 2007 zu 2012: minus 21,1 %!

13 Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern sowie von Sprach- und Sprechstörungen

14

15 Quelle: DEGEMED news Nr. 46 Dezember 2013

16 Quelle: Ärzte Zeitung online,

17 Entwicklung der Kinder-Reha zwischen 2006 bis 2013 in der gesamten DRV Quelle: Auswertung des Bereiches Unternehmensentwicklung der DRV Mitteldeutschland 2013

18 Zugang von Kindern und Jugendlichen in die Reha - Was können wir tun? Was muss sich ändern? Was können wir tun?

19 Was hat die DRV Mitteldeutschland gemacht? Alle niedergelassenen Kinderärzte und Kinderchirurgen 2012 angeschrieben und über Möglichkeiten, Zuständigkeiten und Antragsverfahren für eine Kinder-/Jugendlichen-Reha informiert. Herausgabe einer Presseinformation unseres Hauses breite Streuung des Positionspapiers der gesetzlichen Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen 2012 aufklärende Vorträge auf Weiterbildungstagungen u. ä. Publikationen, u. a. in den Mitteilungsblättern für Kassenärzte vor jeder Ablehnung eines Antrages telefonische Rücksprache mit Kinderarzt durch Prüf- und Gutachterarzt Sensibilisierung der Prüfärzte und vorübergehende Vorlage aller aus medizinischen Gründen abgelehnten Kinder-Reha-Anträge bei Leitender Ärztin (Ende 2011)

20 Tue Gutes und rede darüber! Quelle: Zukunft jetzt - Ausgabe ,

21 Suche nach Ursachen für die fehlende lnanspruchnahme: Ziel des Projektes: Ursachen für die sozialen Ungleichheiten und die zentralen Einflussfaktoren bei der (Nicht-)Inanspruchnahme stationärer Reha-Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen identifizieren. zwei Teilstudien: prospektiv und retrospektiv Einbeziehung von drei Reha-Kliniken: Bad Kösen, Bad Salzungen, Bad Gottleuba Quelle: DEGEMED news Nr. 46 Dezember 2013 Ergebnisse: 2014

22 Ausräumen von falschen Annahmen und Fehlinformationen bzw. Befürchtungen: Während Kinder-Reha keine Kürzung der Hartz IV-Leistungen!

23 Entwicklung bei Anträgen und Bewilligungen bei Kinderheilverfahren in der DRV Mitteldeutschland 2011 Anträge Erledig. Bewillig. Ant. Bew. an Erledig. in % Januar ,4 Februar ,5 März ,5 April ,5 Mai ,2 Juni ,2 Juli ,4 August ,6 September ,2 Oktober ,4 November ,1 Dezember , , Anträge Erledig. Bewillig. Quelle: Auswertung des Bereiches Unternehmensentwicklung der DRV Mitteldeutschland Ant. Bew. an Erledig. in % Januar ,3 Februar ,1 März ,4 April ,6 Mai ,7 Juni ,8 Juli ,3 August ,3 September ,4 Oktober ,4 November #DIV/0! Dezember #DIV/0! #DIV/0! 2012 Anträge Erledig. Bewillig. Ant. Bew. an Erledig. in % Januar ,0 Februar ,0 März ,8 April ,5 Mai ,4 Juni ,2 Juli ,4 August ,9 September ,4 Oktober ,2 November ,9 Dezember , ,1 Bewilligungsquote Kinder-Reha gesamte DRV

24 Zugang von Kindern und Jugendlichen in die Reha - Was können wir tun? Was muss sich ändern? Was muss sich ändern?

25 Zuständigkeitsabgrenzung in der Kinder- und Jugendrehabilitation: Gleichrangigkeit und für Außenstehende unklare Abgrenzung zur Mutter-Kind-Kur hat sich nicht bewährt: mangelnde Transparenz bei den Zugangswegen und bei der Bedarfsfeststellung! Im Auftrag des BMAS beschäftigt sich zur Zeit eine Expertengruppe der DRV mit dieser Thematik: alleinige Zuständigkeit bei der DRV bei einer positiven Erwerbsprognose, die bei Kindern und Jugendlichen durch die Schul- und Ausbildungsfähigkeit geprägt ist. Erweiterung des bestehenden Indikationskatalogs für alle Indikationen, die Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben: z. B. Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Crystal u. a.) Verhaltensstörungen durch intensiven/pathologischen Gebrauch von PC und Internet Neurologie Phase C, wenn pos. Erwerbsprognose besteht.

26 Neben stationärer Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation sollten auch ambulante Reha-Leistungen möglich sein (so können auch reha-fernere soziale Gruppen erreicht werden, Familien mit Migrationshintergrund u.a.). Vorschlag: In 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI ist das Wort stationär zu streichen. Die Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation ist mit vorbereitenden und nachgehenden Leistungen zu verzahnen (möglichst kein Zuständigkeitsbzw. Kostenträgerwechsel). altersabhängige Zuständigkeit oder altersunabhängige vorrangige Zuständigkeit der Rentenversicherung? Kindergarten (3 Jahre) Schule (5 bzw. 6 Jahre) weiterführende Schule (10 Jahre) flexibler(er) Umgang mit Altersgrenze bei Begleiteltern, Altersgrenze führt oft zu einem k.o.-kriterium bei Eltern und/oder Kind.

27 n= 2056

28 Der gesetzliche Auftrag der Deutschen Rentenversicherung ist der Erhalt und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Problem: Bei der Kinderrehabilitation sowie bei der onkologischen Rehabilitation von Rentnern (Leistungen nach 31 SGB VI) besteht eine Gleichrangigkeit der Zuständigkeit zwischen GKV und DRV, die in der Praxis nicht wirklich gleichrangig gelebt wird. Lösungsmöglichkeit: Das Problem wäre lösbar, indem die Rentenversicherung für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit einer positiven Erwerbsprognose allein zuständig wäre (entsprechend des gesetzlichen Auftrags). Im Gegenzug könnte die GKV allein für die Rehabilitation von Rentnern, auch bei einer onkologischen Erkrankung, zuständig sein (entsprechend des gesetzlichen Auftrags).

29 Zugang von Kindern und Jugendlichen in die Reha - Was können wir tun? Was muss sich ändern? Was kann schon heute die Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation neben der medizinischen Rehabilitation leisten?

30 Problem: Welcher Beruf passt zu mir? Interessen Neigungen Fähigkeiten Voraussetzungen (Zeugnis usw.) Arbeitsmarkt? Bezahlung? Ausbildungsstelle? Was macht mein Freund (Gruppendynamik)? Über gesundheitliche Eignung wird dabei meist nicht nachgedacht!!

31 aber: Jugendliche machen sich oft (zu) wenig Gedanken bzgl. ihrer gesundheitlichen Eignung verdrängen eine vorhandene Gesundheitsstörung verfügen nicht über ausreichendes Wissen bzgl. beruflicher Belastungen und individueller Minderbelastbarkeiten

32 Wichtig: Aufenthalt in Reha-Kliniken (Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation) für solche individuellen Handicap- Analysen nutzen und Jugendliche hinsichtlich ihrer anstehenden Berufswahl aus arbeits- und sozialmedizinischer Sicht beraten!

33 Die Zeit in der Reha-Klinik sollte unbedingt auch für eine entsprechende arbeitsund sozialmedizinische Beratung der jugendlichen Rehabilitanden genutzt werden. So lassen sich spätere berufliche Reha- Maßnahmen für den Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft vermeiden!

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fotos: Berufenet.de

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