Wie viel Rehabilitation können und wollen wir uns leisten?

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1 Wie viel Rehabilitation können und wollen wir uns leisten? Achim Schäfer Vorsitzender des Vorstandes der Landesarbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation NRW

2 Eigentlich sollte der Titel heißen.. Wie viel Rehabilitation sollten wir uns leisten?.. vor dem Hintergrund der zu erwartenden Alterung..

3 Zunahme der Einwohnerzahl in den Reha-relevanten-Jahrgängen über 50 Jahre von 29,5 Mio in 2000 auf 37,9 Mio in 2020 um 28,5 % Bei den über 65 jährigen im Bereich der Krankenversicherung von 12,7 Mio auf 18,6 Mio um 46,5 % Quelle: Statista 2014

4 Google-Abfrage Prävention und Rehabilitation ist notwendig Ergebnis: ungefähr Treffer Und wie ist die Realität?.. trotz der zu erwartenden Alterung.

5 Der Anteil der Ausgaben für die medizinische Rehabilitation an den gesamten Gesundheitsausgaben ist kontinuierlich gesunken. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

6 Die Ausgaben sind insgesamt trotz Inflation annähernd gleich geblieben. Die geringe Zunahme kommt überwiegend aus dem Bereich der arbeitgeberfinanzierten Leistungen. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

7 Die beiden großen Herausforderungen lauten.. Für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung Reha vor Pflege

8 Reha-Fälle insgesamt Anschluss- Reha in % GRV Anschluss- Reha absolut Ambulante Reha in % Ambulante Reha absolut Reha-Fälle OHNE AHB und AMB. Reha-Fälle insgesamt Anschluss- Reha in % Bei der Rentenversicherung erfolgte eine kontinuierlichen Zunahme der AHB- Zahlen bei gleichzeitig Abnahme der Leistungen im stationären Antragsverfahren und Aufbau der ambulanten Rehabilitation. Bei der Krankenversicherung zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, jedoch mit Trendbruch im AHB-Verfahren im Jahr Der Rückgang des stationären Antragsverfahrens war insbesondere in den Jahren 2000 bis 2004 deutlich stärker ausgeprägt als bei der Rentenversicherung. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Einwohner über 65 Jahre von 12,7 Mio auf 16,6 Mio zu. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014 mit Berechnung der Fallzahlen ohne AHB und AMB auf Basis der Prozentangaben GKV Anschluss- Reha absolut Ambulante Reha in % Ambulante Reha absolut Reha-Fälle OHNE AHB und AMB , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

9 Indikationsbezogene medizinische Rehabilitation im Antragsverfahren Insgesamt wurden Maßnahmen im Antragsverfahren durchgeführt Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

10 Zur Erinnerung: Im Antragsverfahren wurden 2011 insgesamt Maßnahmen durchgeführt Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

11 Fakten zum demografischen Wandel: Baden- Württemberg + 75,8 % Bayern + 67,5 % Berlin + 94,7 % Brandenburg +122,4% Bremen + 42,4 % Hamburg + 43,6 % Hessen + 61,9 % Mecklenburg-Vorpommern +114,4% Niedersachsen + 65,0 % NRW + 60,6 % Rheinland-Pfalz + 55,9 % Saarland + 47,8 % Sachsen-Anhalt + 66,3 % Sachsen + 75,0 % Schleswig Holstein + 84,0 % Thüringen + 76,2 % 2008 Bertelsmann Stiftung Veränderung des Anteils der über 80jährigen in den 16 Bundesländern

12 Und wie kommen ältere Menschen zur Rehabilitation?.. oder auch Buchbinder Wanninger im Gesundheitswesen.

13 Die Rehabilitationsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses vom bedeutet. konkret, dass sich der rehabilitationsbedürftige ältere Mensch zunächst von seinem Arzt ausführlich über den Grund und die Inhalte sowie die Ziele der Rehabilitation beraten lassen muss. Außerdem muss er von diesem auch noch über weitere Beratungsangebote informiert werden. Ist diese Hürde genommen darf sich der hilfebedürftige Mensch im nächsten Schritt von der Krankenkasse zu den Leistungen der Rehabilitation und dem zuständigen Rehabilitationsträger beraten lassen. Dort erfährt er auch, dass er einen Antrag zu stellen hat ( 5 Rehabilitations- Richtlinie). Wenn der alte Mensch nach diesem Gespräch immer noch eine Rehabilitationsmaßnahme antreten will, und der Berater der Krankenkasse den Bedarf auch bestätigt, darf der Patient zu seinem Arzt zurückkehren und ihn bitten, einen Antrag auf Rehabilitationsleistung vor zu bereiten. Mit dem Formular 60 ist es dem behandelnden Arzt dann gestattet, einen Antrag auf Antragstellung durch den Versicherten zu stellen ( 6 Abs.2 Reha RL). Allerdings ist dies bei weitem nicht jedem Arzt gestattet. Es benötigt eine aufwändige Qualifikationsmaßnahme um die Berechtigung zur Antragstellung zu erwerben. ( 7-11 Reha-RL). Die Krankenkasse unterstützt den alten Menschen, in dem sie wiederum die Rehabilitationsbedürftigkeit und die Zuständigkeit des Kostenträgers prüft. Auch prüft sie erneut, ob es Gründe gibt, die gegen eine Rehabilitationsmaßnahme sprechen. Ist auch diese Hürde genommen soll sie den Vertragsarzt auffordern, das Rehabilitationsverfahren mit dem Vordruck 61 zu beantragen, der dann hoffentlich auch berechtigt ist. Hierzu muss der Arzt dann ein ausführliches Reha-Assessment durchführen, in dem er die Reha-bedürftigkeit, Reha-fähigkeit und das Vorliegen einer positiven Rehabilitationsprognose prüft. Ist dies geschafft, entscheidet die Krankenkasse über Art, Dauer, Beginn und Durchführung der Leistungserbringung. Hierzu kann sie ggfs. noch ein Gutachten des MDK heranziehen, was auch umfassend genutzt wird. Die Krankenkasse hat dabei immer noch die Möglichkeit die Leistung ab zu lehnen. Dies tut sie in annähernd 40 % der Fälle. Die Ablehnung hat sie dann schriftlich zu begründen ( 12 Reha-RL).

14 Der gesetzliche Anspruch der indikationsbezogenen medizinischen Rehabilitation der älteren Menschen wurde außerhalb der Anschlussrehabilitation von der Krankenversicherung de facto abgeschafft.

15 .. daher könnte der Titel des Vortrages für diesen Bereich auch lauten. Wollen wir uns Rehabilitation vor Pflege wieder leisten?

16 Unsere Forderung lautet daher.. Einweisung des älteren Patienten in die Reha-Klinik auf Basis des im Verfahren vorhandenen ausführlichen Reha-Assessments durch den niedergelassenen Arzt.

17 Die beiden großen Herausforderungen lauten.. Für die Rentenversicherung Reha vor Rente

18 Arbeitsangebot nach Alter 2005 bis 2025 Im Jahr 2025 werden rund 4,5 Millionen Arbeitskräfte weniger zur Verfügung stehen. Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

19 Arbeitskräftemangel im Jahr 2025 nach Qualifikationsstufen Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

20 Ergebnisse medizinischer Rehabilitation Als Voraussetzung für die Bewilligung einer Reha-Maßnahme gilt: die Erwerbsfähigkeit muss wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein 10 SGB VI Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

21 Es stellen sich die Grundsatzfrage Welcher Bedarf kann im Rahmen des gesetzlich gesetzlichen Budgets noch finanziert werden

22 Die Entwicklung der Bruttolöhne und der Bruttolöhnen je AN verläuft unterschiedlich Das Reha-Budget ist richtet sich nach der Entwicklung des durchschnittlichen Bruttolohns je Versicherten. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

23 Der Anstieg des Budgets entspricht nicht der dem Anstieg der Anträge und der durchgeführten Leistungen. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

24 was auf Grund des nicht ausgeschöpften Budgets bis zum Jahr 2010 noch finanziert werden konnte.. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

25 . allerdings geht die Schere langsam auseinander.. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

26 GRV Reha-Fälle insgesamt Anschluss-Reha in % Anschluss-Reha absolut Ambulante Reha in % Ambulante Reha absolut Reha-Fälle OHNE AHB , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , während die Anzahl der Maßnahmen mit hohen Bewilligungsquoten in der Anschluss-Reha kontinuierlich zunimmt, stagniert die Anzahl der Fälle ohne AHB.. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014 mit Berechnung der Fallzahlen ohne AHB und AMB auf Basis der Prozentangaben

27 was bei gleich bleibender Bewilligungsquote bedeutet, dass zur Einhaltung des Rehabilitationsbudgets mehr Maßnahmen im Antragsverfahren abgelehnt werden. Quelle: Bedarfsgerechte Versorgung Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; Gutachten 2014

28 .. bei einer bestehenden Unterversorgung.. Möglichkeiten zur Steigerung der Inanspruchnahmequoten nach Expertenurteilen Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

29 Gleichzeitig erwarten wir eine Zunahme der Einwohnerzahl in den Reha-relevanten Jahrgängen der Rentenversicherung von 50 Jahre bis 65 Jahre (zukünftig 67 Jahre) von 16,4 Mio in 2010 auf 19,3 Mio in 2020 um 17,7 % Das Reha-Budget hingegen wurde erstmalig rückwirkend im Jahr 2014 um rund 100 Mio und bis 2017 auf bis zu 233 Mio erhöht. Das entspricht ca. 1,8 % bzw. 4,1 % des Budgets des Jahres 2012 Quelle der Einwohnerzahlen: Statista 2014

30 . auch die Anzahl der Erwerbstätigen findet keine Berücksichtigung.. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistische Ämter des Bundes und der Länder:

31 Reha-Ausgabenvolumen je erwerbstätige Person - Deutsche Rentenversicherung - Deutsche Unfallversicherung - Private Krankenversicherung was im Ergebnis zu einer Reduktion der Reha-Ausgaben des Jahres 2012 pro Kopf um 7, 3 % gegenüber 1995 führte. Kein Inflationsausgleich Keine demographische Komponente

32 Unsere Forderung lautet daher.. Berücksichtigung der Anzahl der Leistungsberechtigten bei der Festlegung der Höhe des Reha-Budgets. Denn. Jeder hat den gleichen Anspruch auf Rehabilitation. Auch Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener.

33 Rehabilitation rechnet sich schon heute und könnte viel mehr bewirken Ergebnisse der Prognos Studie

34 Netto-Nutzen (Reha-bedingtes BIP abzgl. indirekter Kosten) am Gesamt-BIP, 2005 bis 2025 Anteil des Netto-Nutzens (Reha-bedingtes BIP abzgl. indirekter Kosten) am Gesamt-BIP, 2005 bis 2025 Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

35 Reha-bedingte Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung, 2005 bis 2025, in Mio Euro Reha-bedingte Einnahmen der Pflegeversicherung, 2005 bis 2025, in Mio Euro Reha-bedingte Einnahmen der Unfallversicherung, 2005 bis 2025, in Mio Euro Reha-bedingte Einnahmen der Arbeitslosenversicherung, 2005 bis 2025, in Mio Euro

36 Reha-bedingte Einsparungen bei Rentenzahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung, 2005 bis 2025 Reha-bedingte zusätzliche Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung, 2005 bis 2025 Reha-bedingt gewonnene Berufstätigkeitsjahre 2005 bis 2025 Reha-bedingter Rückgang der AU-Tage 2005 bis 2025 Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

37 Reha-bedingte Einnahmen und Ausgaben aller Sozialversicherungszweige, realistisches Szenario, 2005 bis 2025 Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

38 ... daher raten die Experten Rehabilitation stärken, weiterentwickeln und die unterschiedlichen Formen besser evaluieren

39 Empfehlungen des Sachverständigenrates für die Rehabilitation Um den Stellenwert des Grundsatzes Reha vor Pflege zu verbessern, bedarf es der Zuweisung von Rehabilitationsverantwortung an die Pflegeversicherung. Das zweistufige Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren der Krankenversicherung für Reha-Maßnahmen, die aus der ambulanten Versorgung heraus verordnet werden sollte vereinfacht werden, um den Zugang insbesondere für ältere Versicherte zu erleichtern. Die Ermittlung des Rehabilitations-Budgets mithilfe eines ergänzenden demografischen Faktors ist sinnvoll. Es bedarf der Entwicklung eines differenzierteren Patienten- bzw. Fallklassifikationssystems, um die Leistungstransparenz in der medizinischen Rehabilitation zu erhöhen. Es fehlt an hochwertigen, mehrarmigen, prospektiven Studien, die trotz einiger methodischer Herausforderungen im Reha-Bereich möglich wären. Rehabilitationsprozess zukünftig vermehrt als gesundheitliche Reha und damit als Ausdruck eines umfassenden Versorgungskonzeptes, welches präventive, berufsbezogene, soziale oder psychologische Aspekte einschließt Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

40 Empfehlungen der Prognos AG zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation Quelle: Prognos AG; Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum; Basel 2009

41 Raum für die Diskussion..

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