Gemeinde Nachrichten Donnerstag, 22. September 2016 Nummer 38

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1 Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt der Gemeinde Grafenau Gemeinde Nachrichten Donnerstag, 22. September 2016 Nummer 38

2 2 Nummer 38 Donnerstag 22. September 2016 Gemeindenachrichten Grafenau Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten Herrn Werner Heinkele, Döffinger Str. 84, zum 70. Geburtstag Sonntagsdienste Ärztliche Notdienste Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, Sindelfingen, Öffnungszeiten: Mo.-Do.: Uhr; Fr.: Uhr; Sa., So., Feiertage: 8-22 Uhr Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, Herrenberg, Öffnungszeiten: Fr.: Uhr; Sa., So., Feiertage: 8-22 Uhr. Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Achtung: Neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes: Kostenfreie Rufnummer Kinder- und jugendärztlicher Dienst Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Bunsenstraße 120, Böblingen, Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: Uhr; Sa. und Feiertage: Uhr; So.: 9-22 Uhr Zentrale Rufnummer: Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Ab dem 1. Juli 2016 wird der Augenärztliche Notfalldienst in den Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Rems- Murr neu strukturiert: Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter HNO-Bereitschaftsdienst Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen, Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8-22 Uhr Zentrale Rufnummer: Tierärzte 24./ Praxis Dr. Hildenbrand in Leonberg, Tel / Apotheken Samstag, Staufer-Apotheke in Sindelfingen-Mitte, Gartenstr. 25, Tel / Schiller-Apotheke in Leonberg, Liegnitzer Str. 14, Tel /42001 Sonntag, Graf-Eberhard-Apotheke in Grafenau-Döffingen, Zum Ulrichstein 1, Tel /45072 Bahnhof-Apotheke in Böblingen-West, Bahnhofstr. 19, Tel /25223 Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon oder , Fax Info@sozialstation-grafenau.de Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Förderverein Vorsitzender: Günter Graf, Telefon Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst Frau Roller, Tel / k.roller@lrabb.de Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Terminkalender vom bis Donnerstag, 22. September Uhr Bücherei altes Rathaus Döffingen geöffnet Freitag, 23. September Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 24. September Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 25. September Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Uhr Familiengottesdienst, ev. Kirche Döffingen anschl. Kirchplatzfest rund um die Martinskirche Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen Uhr Abendgottesdienst, Süddt. Gemeinschaft Döffingen Dienstag, 27. September Uhr Bücherei altes Rathaus Döffingen geöffnet Uhr Vereinsvorständesitzung, Wiesengrundhalle Mittwoch, 28. September Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Uhr Wertstoffhof geöffnet Donnerstag, 29. September Uhr Bücherei altes Rathaus Döffingen geöffnet Freitag, 30. September Uhr Eucharistie, Seniorenzentrum Dätzingen Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 01. Oktober Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 02. Oktober Uhr Eucharistie z. Erntedank, kath. Kirche Döffingen Uhr Kinderkirche XXL, ev. Gemeindehaus Döffingen Uhr Eucharistie z. Erntedank, kath. Kirche Dätzingen Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen Uhr Predigtgottesdienst, ev. Kirche Döffingen Uhr Abendgottesdienst, Süddt. Gemeinschaft Döffingen

3 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 38 Donnerstag 22. September Sind die Kleider mal wieder zu klein? Dann aber schnell zur... am Freitag, den 23. Sep von Uhr in der Wiesengrundhalle Babybekleidung - Autositze - Babyzubehör - Fahrräder - Kinderbekleidung - Faschingskostüme - Spiele - Bücher - CDs Kinderwagen - Schuhe! Schwangere mit Mutterpass dürfen ab 16 Uhr herein! Info s und Nummernvergabe bei: Martina Winkelmann (07033) Anja Reinhardt (07033) Janine Schmidt (07033) Am Samstag, dem präsentiert der Kulturkreis Grafenau im Maltesersaal, Schloss Dätzingen um 20 Uhr Mentalmagie mit Andy Häussler Der Sechste Sinn In Andy Häusslers Soloprogramm Der sechste Sinn dreht sich alles um unsere Sinne. Er zeigt, wie sich unsere Sinne täuschen lassen und was man dagegen tun kann. TV-Auftritte u.a. bei Harald Schmidt und Thomas Gottschalk bezeugen seine außergewöhnlichen Fähigkeiten. Unglaublich und phänomental! Reservieren Sie rechtzeitig Karten unter 0171/ oder 07033/ Eintritt 15,- / 12,- für Kulturkreis-Mitglieder und Schüler thomas.ott@kulturkreis-grafenau.de Ausstellung vom Okt. 2016, Sa/So von Uhr Jinjoo Lee von hier gesehen Johanna Wittwer Claudia Merk aus Eloise Cotty Alessia Schuth ArT Sous Terrain gesehen Yongchul Kim Ti i n Kurtz aus Vernissage am um 19:30 Uhr Ivan Zozulya von hier Weiran Wang Nina Joanna Bergold präsentiert sein großes und umfangreiches Sortiment an Damenund Herrenbekleidung am Mittwoch, den 12. Oktober 2016 von 14:30 Uhr 17:00 Uhr Senioren-Mode Härle in der Begegnungsstätte des Zentrums für Senioren und Begegnung Adrienne von Bülow in Grafenau. präsentiert sein großes und umfangreiches Sortiment an Damen- und Herrenbekleidung Dazu laden wir herzlich ein. am Mittwoch, den 12. Oktober 2016 von 14:30 Uhr 17:00 Uhr Um in der 14:30 Begegnungsstätte Uhr beginnt des Zentrums die für große Senioren Modenschau und Begegnung Adrienne mit der von aktuellen Bülow in Grafenau. Herbst- und Wintermode. Anschließend können Dazu laden wir herzlich ein. Sie in aller Ruhe auswählen, anprobieren und einkaufen. Dabei werden Sie freundlich, fachkundig und persönlich beraten. Nebenbei können Sie bei Kaffee und Kuchen einen gemütlichen Nachmittag in unserer Begegnungsstätte verbringen. Um 14:30 Uhr beginnt die große Modenschau mit der aktuellen Herbst- und Wintermode. Anschließend können Sie in aller Ruhe auswählen, anprobieren und einkaufen. Dabei werden Sie freundlich, fachkundig und persönlich beraten. Nebenbei können Sie bei Kaffee und Kuchen einen gemütlichen Nachmittag in unserer Begegnungsstätte verbringen. Wir freuen uns auf Sie! Wir freuen uns auf Sie!

4 4 Nummer 38 Donnerstag 22. September 2016 Gemeindenachrichten Grafenau» Dankesfest für ehrenamtliche Engel «Auch dieses Jahr soll er wieder stattfinden: unser kreativer, weihnachtlicher Koffermarkt im Kindergarten Arche Noah. Damit uns das Ganze gelingt, suchen wir Aussteller, die ihre eigenen handgemachten Sachen verkaufen wollen. Hier hättet Ihr eine Möglichkeit dazu. Ablauf: Pro Aussteller gibt es einen Tisch und Ihr müsst aus mind. einem Koffer heraus verkaufen, ohne Koffer keine Teilnahme. 15. Oktober 2016 mit Unterhaltungsprogramm und Abendessen im Gemeindehaus St. Barbara, Dätzingen Start: Uhr Alle sind zum Dankesfest eingeladen und sollen sich angesprochen fühlen, die durch Ihre Mitarbeit zum guten Gelingen der vielfältigen Aufgaben in unserer Kirchengemeinde beitragen. Neues vom Leben an sich Als Theologe kennt Fabian D. Schwarz sich natürlich gut aus mit den wesentlichen Themen des Lebens, aber viele Fragen bleiben offen... Ein Kabarettabend wie das Leben an sich: ständig aktuell, lustig, abwechslungsreich, nachdenklich und nicht komplett vorhersehbar. Anmeldung erforderlich! Damit wir besser planen können, bitten wir um Ihre Anmeldung bis im Pfarrbüro unter: / (auch AB) oder StLeonhard.Daetzingen@drs.de bis 16 Uhr Rankbachhalle Renningen Ausbildung & Studium Stattfinden wird das Ganze am: Fr. 18 Nov Uhr Die Teilnahme kostet 5 Euro, plus ein Beitrag zum Buffet. Diese Einnahmen kommen den Kindern der Arche Noah zugute. Anmeldefrist ist der Weitere Info s und Anmeldung bei: Bettina Wanner Tel.: Rosenstraße 24 mail: beddebo@gmx.net Grafenau Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: info@ grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, Grafenau/Württ., Telefon 07033/ Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis Uhr, freitags von 7.30 bis Uhr; Abendsprechstunden: donnerstags von bis Uhr; Bankverbindungen dergemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr (BLZ ), IBAN: DE , BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ ), IBAN:DE , BIC:BBKRDE6BXXX Stadt Leonberg Stadt Stadt Stadt Gemeinde Gemeinde Gemeinde Renningen Rutesheim Weil der Stadt Aidlingen Grafenau Magstadt Gemeinde Weissach Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, Grafenau/W., Tel /403-12, Fax Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/ Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, Grafenau/Württ. (s.o.) - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 12,95 einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

5 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 38 Donnerstag 22. September Grafenauer Weihnachtsmarkt in Dätzingen 2016 Machen Sie mit? Der Grafenauer Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr am zweiten Adventssamstag im Dezember, dem statt. Wie immer rund um das Dätzinger Schloss soll unser besonderer Weihnachtsmarkt vor allem wieder ein breites und interessantes kunsthandwerkliches Angebot aufweisen. Begleitet wird unser Weihnachtsmarkt durch ein umfangreiches, kulturelles Programm im Maltesersaal und im Schlosshof. Grafenau, als Gemeinde, in der Kunst und Kultur zu Hause sind, bietet mit dem Schloss Dätzingen ein einmaliges und besonderes Ambiente mit einer stimmungsvollen Atmosphäre. Für diesen Weihnachtsmarkt suchen wir Aussteller, die mit ihrem Kunsthandwerk und weihnachtlich geschmückten Ständen diese besondere Atmosphäre bereichern wollen. Auf Wunsch können wir auch einen Stand zur Verfügung stellen. Wollen Sie mitmachen? Dann füllen Sie einfach die Anmeldung aus und senden sie uns zurück. Bitte beachten Sie: Anmeldeschluss ist der Die Zuteilung der Stände erfolgt bis Bitte hier ausschneiden An das Bürgermeisteramt Grafenau Fax 07033/ Hofstetten 12 Mail info@grafenau.kdrs.de Grafenau Absender Tel. Nr. Mail Anmeldung zum Weihnachtsmarkt 2016 Ich möchte am Weihnachtsmarkt am teilnehmen Ich biete: Ich benötige einen Stand ja Standlänge: 2,50 m 4 m nein Ort, Datum, Unterschrift

6 6 Nummer 38 Donnerstag 22. September 2016 Gemeindenachrichten Grafenau Bürger und Gemeinde Zu verschenken Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon entgegen. Fundamt folgende Gegenstände wurden gefunden: - Schlüssel auf der Wiese hinter dem Rathaus - Schüler-Wertmarken für die Mensa Döffingen - Uhr mit Schrittzähler in der Neuen Mitte Auskünfte erhalten Sie unter Telefon Marktstand Jeden Donnerstag und Samstag von Uhr auf dem Marktplatz Neue Mitte: Verkauf von italienischem und regionalem Obst und Gemüse. Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Vereinsvorständesitzung Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste Vereinsvorständesitzung findet am Dienstag, den um Uhr im Vereinsraum der Wiesengrundhalle statt. Tagesordnung: 1. Seniorennachmittag Weihnachtsmarkt Terminplan 2016/ Verschiedenes 5. Hallenbelegung 2016/2017 Wir bitten darum, die vereinsinternen Termine für das 1. Halbjahr 2017 festzulegen und in der Sitzung bekannt zu geben. Zur Teilnahme an der Arbeitsbesprechung wird herzlich eingeladen. Martin Thüringer Bürgermeister Zweckverband Klärwerk Döffingen - Dätzingen - Schafhausen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974 (Ges. Bl. S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2004 (Ges.Bl. S.884) in Verbindung mit 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 581) hat die Verbandsversammlung am 11. Juli 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt davon im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 3 Verbandsumlagen 1. Die Kapitalumlage für Verbandsgemeinden wird festgesetzt auf Die Betriebskostenumlage (incl. Zinsumlage) für die Verbandsgemeinden wird festgesetzt auf Diese Beträge sind Planansätze. Die endgültige Umlagenhöhe richtet sich nach dem Rechnungsergebnis. Grafenau, gez. Thüringer Verbandsvorsitzender Zweckverband Wasserversorgung Döffingen - Dätzingen - Schafhausen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 Aufgrund von 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974 (Ges.Bl. S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2004 (Ges.Bl. S.884) in Verbindung mit 13 ff des Eigenbetriebgesetzes in der Fassung vom 1. Juli 2004 (Ges.Bl. S. 469) und der 6 und 7 der Verbandssatzung vom 22. Juni 1974 in der Fassung der Änderung vom 12. April 1976, hat die Verbandsversammlung am 11. Juli 2016 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 beschlossen: 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit 1. Den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Erfolgsplan davon im Vermögensplan Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0 3. Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 3 Verbandsumlagen Die Verbandsumlagen werden festgesetzt: 1. Im Erfolgsplan als Betriebskostenumlage in Höhe von (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) Im Vermögensplan als Kapitalumlage in Höhe von (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) 0 Diese Beträge sind Planansätze; die endgültige Höhe richtet sich nach dem Rechnungsergebnis. Grafenau, gez. Thüringer Verbandsvorsitzender Genehmigung Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbands Klärwerk und der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Döffingen Dätzingen Schafhausen wurden durch Erlass des Landratsamts Böblingen vom 7. September 2016 genehmigt. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzungen 2016 Die Haushalts- und Wirtschaftspläne der Zweckverbände für das Wirtschaftsjahr 2016 werden gemäß 81 Abs.4 der Gemeindeordnung wie folgt in der Zeit von Freitag, 23. September 2016 bis Dienstag, 4. Oktober je einschließlich - auf dem Rathaus Döffingen, Zimmer 204, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

7 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 38 Donnerstag 22. September Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Grafenau zu den Widerspruchsrechten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen (Hinweis gemäß 50 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 BMG) Gemäß 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten über die in 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten Auskünfte aus dem Melderegister (so genannte Gruppenauskunft) erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Information der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Wahlen und Abstimmungen Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden; vgl. 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG). Die betroffenen Personen haben das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Hinweis gemäß 36 Absatz 2 Satz 1 BMG) Nach 58b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die erhobenen Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (Hinweis gemäß 42 Absatz 3 Satz 2 BMG) Die Meldebehörde übermittelt die in 42 Absatz 2 BMG, 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren nach 51 BMG sowie Sterbedatum. Die Familienangehörigen haben gemäß 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. 5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium (Hinweis gemäß 50 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 BMG) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß 12 der Meldeverordnung (MVO) dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. 6. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (Hinweis gemäß 50 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 BMG) Die Meldebehörde darf nach 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Die Betroffenen/Familienangehörigen, die eine Übermittlung ihrer Daten nicht wünschen, teilen dies bitte der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau schriftlich oder mündlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache - nicht jedoch telefonisch - mit. Zusätzliche Hinweise: Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind nur noch dann zulässig, wenn die/der Betroffene vorher in die Übermittlung

8 8 Nummer 38 Donnerstag 22. September 2016 Gemeindenachrichten Grafenau der Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt hat. Private, die eine Auskunft aus dem Melderegister für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels beantragen, müssen die Einwilligung des Betroffenen vorlegen. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben. Aufgrund dieser Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private ist die bisher im Melderecht ( 32a Abs. 2 Meldegesetz Baden- Württemberg) vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit gegen den automatisierten Abruf von Melderegisterauskünften an Private entfallen. 49 BMG sieht dies nicht mehr vor. Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke (z. B. Forderungsmanagement) beantragt wird, muss der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Außerdem dürfen Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, vom Datenempfänger nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die zweckwidrige Verwendung von zweckgebundenen Melderegisterauskünften bzw. die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Standesamtliche Mitteilungen Sterbefälle Christine Grollmuss geb. Gleixner, 76 Jahre, Meisenweg 13 Jugendreferat Grafenau Sabine Ekenja und Klaus Dongus Stegmühle Grafenau Telefon , mobil: Fax jugendreferat-grafenau@gmx.de Stegmühlentreffs Mädchentreff: Dienstag, Uhr/ Mädels von Klasse Jungstreff: Donnerstag, Uhr/ Jungs von Klasse Teenietreff: Donnerstag, Uhr/ Mädels und Jungs ab 4. Klasse Die Treffs finden nicht in den Ferien statt. Kindergärten Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Rathausplatz Grafenau-Dätzingen Telefon: Fax: kiga-grafenau@gmx.de Sprechzeiten donnerstags von 9-13 Uhr und nach Vereinbarung VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Rathausplatz 1, Grafenau (Dätzingen), Telefon , Fax grafenau@vhs-aktuell.de Mittwochs Uhr vhs-team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.kundenzentrum Telefon , Fax Internet info@vhs-aktuell.de Schatzsuche Mit Kompass und Karte im Gelände Eine betreute, erlebnisreiche und abenteuerliche Schatzsuche für Kinder von 7 bis 11 Jahren. Die Kinder erleben eine praktische und spannende Einführung zum Thema Orientierung/Zurechtfinden im Gelände. Neben dem Umgang mit Landkarte und Kompass bekommen die Kinder auch eine Menge Grundwissen angeboten, wie man sich ohne technische Hilfsmittel in der Natur zurechtfindet. Dieses Wissen wird auch dringend benötigt, um schließlich einen vergrabenen Schatz zu finden. Über Stock und Stein geht es durch Felder, Wiesen und Wälder. Hierbei werden gemeinsam immer schwierigere Navigationsaufgaben gelöst. Zwischendurch finden wir mit unseren neuen Fähigkeiten eine Grillstelle, entfachen (ohne Streichhölzer) ein Feuer und genießen Gegrilltes bevor es schließlich ans Ausheben des Schatzes geht. Bitte gutes Schuhwerk und angepasste Kleidung tragen. Rucksack, ein kleines Vesper und Getränk mitnehmen Dr. Ralf Laternser für 7- bis 11-Jährige Sonntag, 25. Sept., 10:00-14:00 Uhr, 5 Ustd., Stuttgart, Bärensee, EUR 19,- Mindestalter: 7 Jahre Anfahrt und Abholung durch die Eltern Akkordeon im Orchester Der Harmonika Club Dätzingen spielt moderne Akkordeonmusik. Gemeinsam wird das Konzertprogramm für Februar 2017 erarbeitet. Aktuelle Songs, Originalliteratur und fetzige Arrangements werden in den wöchentlichen Proben einstudiert (Ort: Meierhaus, Obere Gasse). Für Akkordeonspielerinnen und Akkordeonspieler mit Lust am gemeinsamen Musizieren. Anmeldung und Infos unter Tel oder hc-daetzingen@gmx.de Stefan Klink donnerstags, 20:00-22:00 Uhr, ab 22. Sept. 45 Ustd., 17 Termine, Grafenau, gebührenfrei Geige und Bratsche für Erwachsene Einzelunterricht André Ziegler freitags, 10:15-11:15 Uhr, ab 23. Sept. 24 Ustd., 18 Termine, Grafenau, Musik- und Geigenschule, EUR 670,- Freiwillige Feuerwehr Grafenau Jung und Alt beim Strohballenfest Gut besucht war das Strohballenfest der Feuerwehr Grafenau am vergangenen Samstag. Trotz regnerischem Wetter fanden rund 400 junge und alte Besucher den Weg zum traditionellen Fest ins Döffinger Gerätehaus. Neu im Programm war in diesem Jahr der Auftritt der Kapelle Heilix Blechle, die mit traditioneller Blasmusik ihre Zuhörer gekonnt unterhalten hat, ehe dann gegen 21 Uhr die Brennbar ihre Türen öffnete.

9 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 38 Donnerstag 22. September Dekoriert war die Fahrzeughalle und deren Vorplatz mit rund 120 Strohballen, die zum Sitzen und Rumtoben einluden und von Feuerwehrkamerad und Landwirt Roland Kienle bereitgestellt wurden. Im Freien entzündeten die Wehrleute Schwedenfackeln, die ein angenehm warmes Ambiente zauberten und den leichten Nieselregen fast in Vergessenheit geraten ließen. Mit ihrer rund 35-köpfigen Mannschaft kreierten die beiden Abteilungsleiter Timo Roller und Thomas Köllner in der Küche eigens für das Strohballenfest einen Schlachtwecka, der neben einem Hamburger-Küchle aus einem Brötchen mit Salat, Tomate, Zwiebeln und einer Scheibe Käse besteht und als echtes Unikat auf dem Fest bekannt ist. Aber auch die Schärfe der Feuerroten, die Metzgermeister Christoph Heinkele beisteuert, kommt gut an. Mit der Live-Musik haben wir dieses Mal beim Strohballenfest etwas ganz neues mit dabei, erzählt Abteilungs-Vize Thomas Köllner nach dem Auftritt von Heilix Blechle, einer rund 15 Frau und Mann starken Kapelle aus dem benachbarten Schafhausen, und freut sich, dass diese so gut ankommt. Spontan verspricht er Kapellmeisterin Elke Maier ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Einsatz : Türe öffnen In der Nacht auf Mittwoch wurde die Feuerwehr Grafenau gegen 1.24 Uhr erneut zu einer Türöffnung alarmiert. Im Einsatz waren der Einsatzleitwagen (ELW) sowie ein Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12). Einsatz : Wasserrohrbruch Auf der Rückfahrt von einem Übungsdienst bemerkte die Fahrzeugbesatzung einen Wasserrohrbruch im Bereich der Landesstraße 1182, bei dem Wasser aus dem Erdreich drang. Bis zum Eintreffen des umgehend verständigten Wassermeisters der Gemeinde Grafenau wurde die Einsatzstelle abgesichert. Im Einsatz befand sich ein Löschgruppenfahrzeug (LF 16).

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