Informationen zur Weiterbildung im Rahmen des Projekts PASSEPARTOUT. für Schulleitungen und Lehrpersonen der Primarstufe sowie Sekundarstufe I
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1 Informationen zur Weiterbildung im Rahmen des Projekts PASSEPARTOUT für Schulleitungen und Lehrpersonen der Primarstufe sowie Sekundarstufe I
2 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Kapitel-Übersicht A. Das Projekt PASSEPARTOUT... 3 B. Zulassungsbedingungen für den Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe (5. bis 8. Schuljahr)... 4 C. Zulassungsbedingungen für den Fremdsprachenunterricht auf der Sekundarstufe I (9. bis 11. Schuljahr)... 5 D. Rahmenbedingungen für die Weiterbildung... 6 E. Vorgehen zum Einsatz als Fremdsprachenlehrperson auf der Primarstufe oder Sekundarstufe I... 7 F. Nachweis der Sprachkompetenz B2 (Zertifikat)... 9 G. Spezielles zum Nachweis der Sprachkompetenz (Zertifikat/Fremdeinschätzung) 10 H. Übersicht und Zeitplan... 11
3 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Einleitung Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter Sie halten diese Informationsbroschüre in den Händen, um sich über das interkantonale Projekt PASSEPARTOUT - Fremdsprachen an der Volksschule und insbesondere über die Weiterbildung für Lehrpersonen zu informieren. Auf der Primarstufe wird seit dem Schuljahr 2011/12 mit dem neuen Französisch- Lehrmittel Mille feuilles unterrichtet. Im Schuljahr 2013/2014 ist der Englischunterricht mit dem Lehrmittel New World dazu gekommen und im Sommer 2015 sind die ersten PASSEPARTOUT-Schülerinnen und -Schüler in die neue Sekundarstufe I übergetreten. Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die zum neuen Fremdsprachenunterricht an der Primar- wie auch Sekundarstufe I benötigte Weiterbildung. Bitte beachten Sie dazu insbesondere den Zeitplan auf der letzten Seite. Mit freundlichen Grüssen Lukas Kissling PASSEPARTOUT Volksschulen Fachstelle Pädagogik Kohlenberg 27 Postfach 4001 Basel Tel. ++41(0) Mail: passepartout.volksschulen@bs.ch Website:
4 A. Das Projekt PASSEPARTOUT Im Schuljahr 2011/12 startete der erste Jahrgang mit Französisch im 5. Schuljahr (gemäss HarmoS-Zählung). Im Schuljahr 2013/14 haben diese Klassen mit Englisch begonnen. Und im Sommer 2015 hat der Fremdsprachenunterricht gemäss PASSEPARTOUT auch auf der Sekundarstufe I begonnen. Das interkantonale Projekt PASSEPARTOUT - Fremdsprachen an der Volksschule beschränkt sich aber nicht nur darauf, den Französisch- und Englischunterricht vorzuverlegen und zu verlängern, sondern der Fremdsprachenunterricht an der Volksschule soll auch inhaltlich und qualitativ optimiert werden. Die Basis dieser Optimierung bildet die Didaktik der Mehrsprachigkeit. Im Zentrum des Unterrichts steht der Erwerb von Kompetenzen, welche eine funktionale Mehrsprachigkeit ermöglichen: in mehreren Sprachen handeln und sich verständlich machen können, durch Sprachvergleiche über Sprache reflektieren können, Lernstrategien für das lebenslange Sprachenlernen aufbauen, die eigenen sprachlichen und metakognitiven Ressourcen in verschiedenen Sprachen nutzen, um weitere Sprachen zu lernen, (inter)kulturelle Kompetenzen aufbauen. Grammatik, Rechtschreibung und Regelwissen werden weiterhin wichtig sein. Diese sollen aber funktional, in Verbindung mit dem Sprachhandeln und der Sprachreflexion, unterrichtet werden. Um diese Ziele erreichen zu können, braucht es neue Lehrmittel und Lernmaterialien, neue Fachlehrpläne, eine angepasste Stundentafel und eine abgestimmte Weiterbildung der Lehrpersonen. Die sechs Kantone BS, BL, SO, BE, FR und VS haben sich entschlossen, die Neukonzeption des Fremdsprachenunterrichts im interkantonalen Projekt PASSEPARTOUT - Fremdsprachen an der Volksschule gemeinsam anzugehen. Die Lehrpersonen werden mit einer methodisch-didaktischen Weiterbildung befähigt, Französisch oder Englisch nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Didaktik der Mehrsprachigkeit) und gemäss den Vorgaben des interkantonalen Projekts PASSEPARTOUT - Fremdsprachen an der Volksschule zu unterrichten. Die erste Phase der Weiterbildung betraf vor allem den Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe. In einer zweiten Phase werden nun die Lehrpersonen der zukünftigen Sekundarstufe I mit einer Weiterbildung auf die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler vorbereitet und in die Didaktik der Mehrsprachigkeit eingeführt. 3
5 B. Zulassungsbedingungen für den Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe (5. bis 8. Schuljahr) Lehrpersonen, die an der Primarschule Französisch oder Englisch unterrichten, benötigen: 1. ein entsprechendes Lehrdiplom 2. eine methodisch-didaktische Weiterbildung (12 Tage) 3. eine Sprachkompetenz auf dem Niveau C1* oder höher in der jeweiligen Sprache Zulässige Lehrdiplome Lehrdiplom für den Kindergarten Lehrdiplom für die Vorschul- und Primarstufe Lehrdiplom für die Primarstufe Lehrdiplom für Textilarbeit und Werken Lehrdiplom Musikalischer Grundkurs Lehrdiplom für die Sekundarstufe Methodisch-didaktische Weiterbildung: Sprachkompetenzniveau B2 Die methodisch-didaktische Weiterbildung ist obligatorisch für alle Lehrpersonen, die Französisch oder Englisch unterrichten wollen. Sie dauert 12 Tage, wenn eine Fremdsprache unterrichtet wird und 16 Tage für beide Fremdsprachen. Auf der Primarstufe wird für die Zulassung zur methodisch-didaktischen Weiterbildung der Nachweis einer Sprachkompetenz mindestens auf dem Niveau B2 mit internationalem Sprachzertifikat (ausgestellt ab 2000) vorausgesetzt (näheres zum Sprachkompetenzerwerb s. Kapitel F und G ab der S. 9). Lehrpersonen ohne entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I, die an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichteten und einen Vorvertrag für die Primarstufe haben, werden zum Unterricht von Französisch und/oder Englisch zugelassen. Sie müssen vor Unterrichtsbeginn die methodischdidaktische Weiterbildung besuchen und ihre Sprachkompetenz (s. Kapitel G, S. 10) nachweisen. (s. auch Merkblatt unter Fremdsprachenunterricht: Sprachkompetenzniveau C1* Der Stern (*) steht für ein berufsspezifisches Profil des Niveaus C1. Das heisst: Das Niveau B2 wird mittels eines internationalen Zertifikats ausgewiesen bzw. erworben und danach auf ein Niveau C1 erweitert, welches auf die Forderungen des Schulumfelds ausgerichtet ist. Wer bereits über ein Zertifikat auf Niveau C1 oder höher verfügt, ist nicht verpflichtet, ein berufsspezifisches Profil zu erwerben. Das Sprachkompetenzniveau C1* für Französisch bzw. Englisch muss bis spätestens Ende Schuljahr 2017/18 ausgewiesen werden. Die sogenannten berufsspezifischen Sprachkurse C1* werden halbjährlich angeboten und können auch parallel zur (oder vor der) methodisch-didaktischen Weiterbildung besucht werden (Anmeldung unter: Der Steuerungsausschuss hat am 10. Februar 2015 beschlossen, dass die Lehrpersonen für den Besuch des berufsspezifischen C1*-Kurses neu eine finanzielle Entschädigung erhalten. Neben dem kostenlosen und vom Projekt Passepartout finanzierten Besuch wird jede teilnehmende Lehrperson nach erfolgreichem Abschluss zusätzlich mit entschädigt. Dies entspricht einem Drittel der Präsenzzeit von 75 Std. à 60.- pro Stunde. Lehrpersonen, die den berufsspezifischen C1*-Kurs bereits abgeschlossen haben, erhalten diese Entschädigung nachträglich. 4
6 C. Zulassungsbedingungen für den Fremdsprachenunterricht auf der Sekundarstufe I (9. bis 11. Schuljahr) Lehrpersonen, die an der Sekundarstufe I Französisch oder Englisch unterrichten, benötigen: 1. ein Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe für die jeweilige Sprache 2. eine methodisch-didaktische Weiterbildung (12 Tage) Lehrpersonen mit einem Lehrdiplom der Sekundarstufe in der jeweiligen Sprache werden also ohne weiteren Nachweis der Sprachkompetenz zur methodisch-didaktischen Weiterbildung zugelassen. Sie dauert 12 Tage, wenn eine Fremdsprache unterrichtet wird, und 16 Tage für beide Fremdsprachen. Die Erteilung von Fremdsprachenunterricht in Französisch oder Englisch auf der Sekundarstufe I ist nur nach Absolvierung der methodisch-didaktischen Weiterbildung möglich. Fach-Lehrpersonen der Orientierungsschule, die auf der Primarstufe zwischenbeschäftigt werden, haben die methodisch-didaktische Weiterbildung vor dem Unterrichten auf der Primarstufe zu absolvieren. Der reflexive (praktische), letzte Teil der Weiterbildung kann auf Wunsch auch erst auf der Sekundarstufe I absolviert werden. Bei erfolgreicher Absolvierung der methodisch-didaktischen Weiterbildung ist kein erneuter Besuch für die Sekundarstufe I notwendig. Lehrpersonen ohne entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I, die an der Orientierungsschule (OS) oder Weiterbildungsschule (WBS) Französisch und/oder Englisch unterrichteten und einen Vorvertrag für die Sekundarschule haben, werden zum Unterricht von Französisch und/oder Englisch auf der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2015/2016 zugelassen. Sie müssen vor Unterrichtsbeginn die methodisch-didaktische Weiterbildung besuchen und ihre Sprachkompetenz (s. Kapitel G, S. 10) nachweisen (s. auch Merkblatt unter Gemeinsam mit der Lehrperson und der Schulleitung wird vereinbart, bis wann ein Nachweis der Sprachkompetenz (so dieser über einen Einstufungstest hinausgeht) möglich ist. Zusammenfassung: Zulassungsbedingungen für den Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe entsprechendes Lehrdiplom oder Vorvertrag Primarstufe Nachweis Sprachkompetenz mind. B2 meth.-didakt. Weiterbildung Zulassungsbedingungen für Fremdsprachenunterricht (F/E) auf der Sekundarstufe I entsprechendes Lehrdiplom oder Vorvertrag Sekundarschule ohne entsprechendes Lehrdiplom: Nachweis der Sprachkompetenz meth.-didakt. Weiterbildung Nachweis Sprachkompetenz mind. C1* (bis Ende Schuljahr 17/18) 5
7 D. Rahmenbedingungen für die Weiterbildung Zulassung Für die Zulassung zur methodisch-didaktischen Weiterbildung wird der Nachweis einer Sprachkompetenz mindestens auf dem Niveau B2 vorausgesetzt. Mit einem Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe in Französisch bzw. Englisch entfällt jeglicher Nachweis der Sprachkompetenz. Das Sprachzertifikat darf nicht vor dem Jahre 2000 ausgestellt worden sein. Zum Verfahren zur Sprachkompetenz-Anerkennung gibt das Kap. F (S. 9) und für Spezialfälle das Kap. G (S. 10) Auskunft. Vereinbarung Die Lehrperson unterschreibt im Vorfeld mit ihrer Schulleitung eine Vereinbarung, in welcher festgehalten wird, dass die Lehrperson die Zulassungsbedingungen erfüllt und zur methodisch-didaktischen Weiterbildung zugelassen wird. Im Gegenzug verpflichtet sich die Lehrperson, während zwei Jahren den Fremdsprachenunterricht in der Regel in zwei Klassen zu übernehmen. Der Vereinbarung wird das entsprechende Sprachzertifikat (Kopie) beigelegt (oder ggf. in der Vereinbarung ein Nachreichungstermin festgehalten). Eine Vorlage der Vereinbarung findet sich im Handbuch Bildung unter Bildung/Schulen/Personal/Entwicklung/Volksschule. Kurskosten Die Kurskosten der methodisch-didaktische Weiterbildung und für die berufsspezifischen Sprachkurse C1* und C2* werden vollumfänglich vom Kanton getragen. Kurs- und Zertifikatsprüfungskosten mit einem Betrag bis zu (insgesamt) zum Erwerb des internationalen Sprachzertifikats B2 werden gegen Vorweisung einer Quittung oder eines Zahlungsbelegs zurückerstattet (zu senden an: PASSEPARTOUT, Volksschulen, Fachstelle Pädagogik, Kohlenberg 27, Postfach, 4001 Basel). Stellvertretungen Die Weiterbildungstage der methodisch-didaktischen Weiterbildung fallen in der Regel je zur Hälfte in die Unterrichtszeit und in die unterrichtsfreie Arbeitszeit (bezahlte Stellvertretung zu 50%). Bei Lehrpersonen mit einem Teilzeit-Pensum, für welche die Weiterbildung zu einem grossen Teil oder gar vollumfänglich in die unterrichtsfreie Zeit fällt, wird entsprechend eine Freizeit-Entschädigung für 50% der Weiterbildung bezahlt. Möglichkeit zur verkürzten methodisch-didaktischen Weiterbildung Lehrpersonen, die zwischen den Bachelor-Studiengang Primarstufe oder zwischen den Bachelor-Studiengang Sekundarstufe I in Englisch oder Französisch an der Pädagogischen Hochschule der FHNW abgeschlossen haben, wird eine verkürzte Weiterbildung angeboten. 1 Sie werden gebeten der Weiterbildungs- Vereinbarung eine Kopie des Lehrdiploms beizulegen und die vereinfachten Regelungen bezüglich dem Erwerb der Sprachkompetenz im Kap. G auf Seite 10 zu beachten. Lehrpersonen, die ab 2012 den Bachelor-Studiengang Primarstufe oder ab 2016 den Bachelor Studiengang Sekundarstufe I an der Pädagogischen Hochschule der FHNW abgeschlossen haben, bringen den vollumfänglichen Kompetenzkatalog mit (methodisch-didaktisch und sprachlich) und sind zum Fremdsprachenunterricht ohne Weiterbildung zugelassen, sofern die entsprechenden Fächer belegt wurden. 1 Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs Vorschul- und Primarstufe der PH FHNW in Liestal der Jahre
8 E. Vorgehen zum Einsatz als Fremdsprachenlehrperson auf der Primarstufe oder Sekundarstufe I Wenn Sie Interesse an einem zukünftigen Einsatz als Fremdsprachenlehrperson haben, klären Sie als erstes für sich persönlich ab, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Hierzu dienen Ihnen die Informationen zu den Zulassungsbedingungen für die Erteilung von Fremdsprachenunterricht (auf S. 4 ff.). Lehrpersonen des Kindergarten, der Primarschule, der Orientierungs- und Weiterbildungsschule im Kanton BS Melden Sie Ihr Interesse bei Ihrer Schulleitung an. Da der Schulleitung die Personalführung obliegt, bewilligt sie die Zulassung zur Weiterbildung. Mit der Schulleitung besprechen Sie den Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz, Ihre Zulassung zur methodisch-didaktischen Weiterbildung, Ihren Einsatz und Ihre Unterrichtsverpflichtung. Dies wird in einer Vereinbarung festgehalten. Die Schulleitung leitet die unterschriebene Vereinbarung (ggf. mit Kopie eines Sprach- Zertifikats) an das PASSEPARTOUT-Projektteam weiter: (passepartout.volksschulen@bs.ch oder PASSEPARTOUT, Volksschulen, Fachstelle Pädagogik, Kohlenberg 27, 4001 Basel). An den Gemeindeschulen in Riehen und Bettingen wird die Vereinbarung ebenfalls mit der Schulleitung besprochen und unterschrieben und dann anschliessend an die Leitung Gemeindeschulen gesandt, die eine Kopie an das PASSEPARTOUT- Projektteam weiterleitet. Im Anschluss werden Sie per Mail über die nächsten Weiterbildungskurse informiert. Lehrpersonen Musikalischer Grundkurs Melden Sie Ihr Interesse bei Heinz Füglistaler (heinz.fueglistaler@mab-bs.ch). Er wird eine Empfehlung zur Zulassung aussprechen und diese an die Zuständigen des PAS- SEPARTOUT-Projektteam weiterleiten. Mit Ihrer Schulleitung besprechen Sie den Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz, Ihre Zulassung zur Weiterbildung, Ihren Einsatz und Ihre Unterrichtsverpflichtung. Dies wird in einer Vereinbarung festgehalten. Die Schulleitung leitet die Vereinbarung (ggf. mit Kopie eines Sprachzertifikats) an das PASSEPARTOUT- Projektteam weiter. Im Anschluss werden Sie per Mail über die nächsten Weiterbildungskurse informiert. 7
9 Weitere interessierte Personen Kontrollieren Sie zuerst, ob Sie die Zulassungsbedingungen bezüglich des Lehrdiploms und (ggf. der Sprachkompetenz) erfüllen (s. Kap. B und C zu den Zulassungsbedingungen ab S. 4). Senden Sie anschliessend Ihre Interessensbekundung und eine Kopie des Lehrdiploms per an das PASSEPARTOUT-Projektteam (passepartout.volksschulen@bs.ch). Geprüft werden der Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz, Ihre Zulassung zur Weiterbildung sowie ein möglicher Einsatz als Fremdsprachenlehrperson. Weitere Schritte erfolgen in Absprache mit der Schulkreisleitung bzw. mit der Leitung Gemeindeschulen. Bitte machen Sie in Ihrer -Bewerbung unbedingt Angaben zu folgenden Punkten: Name und Vorname Geburtsdatum Adresse/Wohnort Telefon privat, -Adresse Lehrdiplom (Ausstellungsjahr, Ausstellungsort) Aktuelle Schule und Schulhaus Aktuelle Funktion(en) Aktuelle Klasse(n) und Stufe Erfahrung im Fremdsprachenunterricht Erworbene Sprachzertifikate (mit Niveau-Kennzeichnung) Angestrebte Fremdsprache Einsatz als Fremdsprachenlehrperson gewünscht ab Zusammenfassung Checkliste für die Zulassung zur methodisch-didaktischen Weiterbildung: unterschriebene Vereinbarung eingereicht ggf. Kopie des Sprachzertifikats beigelegt ggf. Kopie des Lehrdiploms beigelegt Lehrpersonen, die die Rahmenbedingungen erfüllen, werden nach Einreichung direkt per Mail über die nächsten Weiterbildungskurse informiert (auch zu finden unter (s. Kap. B und C zu den Zulassungsbedingungen ab S. 4 ff.) 8
10 F. Nachweis der Sprachkompetenz B2 (Zertifikat) Sie möchten ein B2-Sprachkompetenzniveau erreichen und zertifizieren lassen: In Kooperation mit der Volkshochschule beider Basel werden zweimal jährlich Diplomkurse DELF B2 (Französisch) und FCE B2 (Englisch) angeboten. Dem Kurs geht eine Einstufung beim Kursanbieter voraus, aus dem sich die individuelle Kurs- Dauer ergibt. Dem Diplomkurs folgt die Zertifizierung einer B2-Sprachkompetenz nach internationalem Sprachniveau. Die Anmeldung erfolgt über das reguläre Kursprogramm der Volkshochschule, das jeweils anfangs März und September publiziert wird ( Kurs- und Zertifikatsprüfungskosten mit einem Betrag bis zu (insgesamt) werden gegen Vorweisung einer Quittung oder eines Zahlungsbelegs zurückerstattet (zu senden an: PASSEPARTOUT, Volksschulen, Fachstelle Pädagogik, Kohlenberg 27, Postfach, 4001 Basel). Es können zu denselben oben genannten finanziellen Konditionen auch Sprachzertifikatskurse bei anderen Anbietern besucht werden. Zusammenfassung Die Kursdaten der Sprachkompetenz-Kurse der Volkshochschule werden jeweils anfangs März und September unter publiziert. Kosten bis zu für den Erwerb eines Sprachzertfikats werden zurückerstattet (Kurs- und Zertifikatsprüfungskosten). Eine Kopie des Sprachzertifikats senden Sie (ggf. zusammen mit der Vereinbarung) an das PASSEPARTOUT-Projektteam. 9
11 G. Spezielles zum Nachweis der Sprachkompetenz (Zertifikat/Fremdeinschätzung) Sie besitzen ein internationales Sprachzertifikat, das vor dem Jahr 2000 ausgestellt wurde: Bitte melden Sie sich beim PASSEPARTOUT-Projektteam Ihnen wird ein Einstufungstest angeboten. Aufgrund Ihres Resultats wird das weitere Vorgehen besprochen. Der Einstufungstest kann ohne vorgängige Vorbereitung absolviert werden. Sie sind eine bilingual (Französisch oder Englisch) aufgewachsene Lehrperson: Bitte melden Sie sich beim PASSEPARTOUT-Projektteam Ihnen wird ein Einstufungstest angeboten. Aufgrund Ihres Resultats wird das weitere Vorgehen besprochen. Der Einstufungstest kann ohne vorgängige Vorbereitung absolviert werden. Sie haben an der Orientierungsschule oder Weiterbildungsschule bereits Französisch und/oder Englisch unterrichtet und einen Vorvertrag für die Primar- oder Sekundarschule (jedoch kein Lehrdiplom im entsprechenden Fach): Bitte melden Sie sich beim PASSEPARTOUT-Projektteam Ihnen wird ein Einstufungstest angeboten. Aufgrund Ihres Resultats wird das weitere Vorgehen besprochen. Der Einstufungstest kann ohne vorgängige Vorbereitung absolviert werden. Nähere Informationen finden Sie auch auf den Merkblättern unter Sie haben den Bachelor-Studiengang Primarstufe an der FHNW zwischen 2006 und 2011 oder den Studiengang TEPS oder EFEP (2010) abgeschlossen: Ein Nachweis des Sprachkompetenzniveau B2 in der entsprechenden Sprache ist nicht notwendig. Das Sprachkompetenzniveau C1* oder höher muss bis spätestens Ende Schuljahr 2016/17 ausgewiesen werden (s. Kap. B auf S. 4). Beim Abschluss am Standort Aargau (Zofingen) entfällt der Nachweis des Sprachkompetenzniveau C1, resp. ist dieser in die Ausbildung integriert (Französisch erst ab dem Jahr 2007). Sie legen der Vereinbarung eine Kopie Ihres Lehrdiploms bei. Anschliessend werden Sie über die Daten und das Anmeldeverfahren zur nächsten methodischdidaktischen Weiterbildung informiert, die Sie gemäss Kap. D (S. 6) verkürzt absolvieren können. Impressum erstmals herausgegeben am 24. Oktober 2012 Manuele Vanotti, Projektleiter, PASSEPARTOUT, Kanton Basel-Stadt Lukas Kissling, Projekt PASSEPARTOUT, Kanton Basel-Stadt Volksschulen Fachstelle Pädagogik Kohlenberg 27 Postfach 4001 Basel Tel. ++41(0) Mail: passepartout.volksschulen@bs.ch Website:
12 H. Übersicht und Zeitplan Ziel: Unterricht im Schuljahr 2017/2018 Französisch oder Englisch Primarstufe Sekundarstufe I Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 ggf. Sprachkompetenz-Erwerb Vereinbarung und ggf. Nachweis Sprachkompetenz bis an Volksschulen 1 (Kapitel E, Seite 7) (Kapitel F, Seite 9) Weiterbildung methodisch-didaktische Weiterbildung am PZ.BS 8 Tage / Teil 1 (Kapitel D, Seite 6) Schuljahr 2017/2018 Unterricht mit Weiterbildung (reflexive Praxis) 8 Halbtage / Teil Nachweis (nur Primarstufe) bis Besuch Sprachkompetenzkurs C1* (Kapitel B, Seite 4) 11
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