Die AwSV erklärt Was wirklich neu ist und wie man sie anwendet
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- Nicolas Schmitt
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1 Die AwSV erklärt Was wirklich neu ist und wie man sie anwendet In Zusammenarbeit mit der SGD Süd Bilder: H.-J. Rihlmann, DENIOS AG und pixabay.com Mai 2018 Erich Jaeger Folie 1
2 VORTRAGSGLIEDERUNG 1. Einleitung 2. Grundlagen 3. Die AwSV Neues und Bekanntes in neuem Gewand 4. Wie wende ich die AwSV an? 5. Technische Anforderungen 6. Ausnahmen ( 13) 7. Anforderungen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten 8. Bestehende Anlagen 9. Nützliche Links Mai 2018 Erich Jaeger Folie 2
3 1. EINLEITUNG Mai 2018 Erich Jaeger Folie 3
4 WAS STIMMT HIER NICHT? Mai 2018 Erich Jaeger Folie 4
5 LAGERN UND ABFÜLLEN BITTE SO NICHT! Mai 2018 Erich Jaeger Folie 5
6 AUFFANGWANNEN AUS STAHL UND PE Mai 2018 Erich Jaeger Folie 6
7 UMWELTSCHRÄNKE Mai 2018 Erich Jaeger Folie 7
8 GEFAHRSTOFFLAGER Mai 2018 Erich Jaeger Folie 8
9 BINDEMITTEL FÜR ÖLE UND CHEMIKALIEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 9
10 TANKSTELLE SO NICHT! Mai 2018 Erich Jaeger Folie 10
11 BETANKUNGSPLATTFORM Mai 2018 Erich Jaeger Folie 11
12 EINFÜHRUNG Bis Ende Juli 2017 galt Landesrecht Seit 1. August 2017 gilt Bundesrecht Aus der VAwS wurde die AwSV Was heißt das überhaupt? Wen betrifft das? Was bedeutet das nun? Mai 2018 Erich Jaeger Folie 12
13 WAS HEIßT DAS ÜBERHAUPT? AwSV steht für: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Zu finden unter: Mai 2018 Erich Jaeger Folie 13
14 WEN BETRIFFT DAS? Bürger, Handwerksbetriebe, Industriebetriebe Beispiele wassergefährdender Stoffe: Heizöl, Benzin, Diesel, AdBlue, Pflanzenöle Schmieröle, Altöle, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlschmierstoffe Farben, Lacke, Beizen, Lasuren, Lösemittel ölbehaftete Metallspäne, Bauschutt > Z 1.1 Beispiele von Anlagen: Lagertanks, Fass- und Gebindelager, Tankstellen CNC-Maschinen, Hebebühnen, Hydraulikaufzüge Teilereinigung, Beizbäder, Holzimprägnieranlagen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 14
15 WAS BEDEUTET DAS NUN? Einheitliches Recht in allen Bundesländern Mai 2018 Erich Jaeger Folie 15
16 WAS BEDEUTET DAS NUN? Einheitliches Recht in allen Bundesländern Alles scheint ganz anders zu sein Aber: viel Bekanntes nur in neuem Gewand Das bewährte Sicherheitsniveau bleibt erhalten (redundante Sicherheit) Viele Präzisierungen (aber auch neue Fragen) Einiges ist ganz neu Mai 2018 Erich Jaeger Folie 16
17 RECHTSLAGE BISHER 1 Bundesgesetz (WHG) 1 Bundesverordnung (vom ) 16 Landesverordnungen (VAwS) 6 Landesverordnungen (JGSF) 1 VV des Bundes (VwVwS) diverse VV'en der Länder 18 TRwS (DWA-A 779 bis 792) TRwS = Technische Regel wassergefährdender Stoffe Mai 2018 Erich Jaeger Folie 17
18 RECHTSLAGE HEUTE 1 Bundesgesetz (WHG) 1 Bundesverordnung (AwSV) 19 TRwS (DWA-A 779 bis 793-1) TRwS = Technische Regel wassergefährdender Stoffe Mai 2018 Erich Jaeger Folie 18
19 2. GRUNDLAGEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 19
20 RECHTSGRUNDLAGE Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 62 WHG Regelt Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und ist zugleich Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung der AwSV 63 WHG Regelt Eignungsfeststellungen Die AwSV konkretisiert die Anforderungen des WHG und regelt Ausnahmen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 20
21 GRUNDLAGENWISSEN 62 ABSATZ 1 WHG Anlagentypen Lagern Abfüllen Herstellen Behandeln Verwenden Rohrleitungen Umschlagen Besorgnisgrundsatz Man unterscheidet ferner zwischen LAU-Anlagen und HBV-Anlagen Bestmöglicher Schutz Mai 2018 Erich Jaeger Folie 21
22 GRUNDLAGENWISSEN 62 ABSATZ 1 WHG Besorgnisgrundsatz 62 Absatz 1 WHG: L, A, H, B, V, R Anlagen zum müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. BVerwG urteilte 1965: Nicht zu besorgen sei dahingehend zu deuten, es müsse nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein. Mai 2018 Erich Jaeger Folie 22
23 GRUNDLAGENWISSEN 62 ABSATZ 1 WHG Bestmöglicher Schutz gilt für Umschlaganlagen gilt für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen Bestmöglicher Schutz bedeutet: keine Rückhalteeinrichtung. Leckagen müssen aber erkannt werden können. Mai 2018 Erich Jaeger Folie 23
24 GRUNDLAGENWISSEN 62 WHG Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach 62 WHG den Besorgnisgrundsatz bzw. bestmöglichen Schutz der Gewässer einhalten (Absatz 1), den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (Absatz 2) und die Anforderungen der Verordnung nach Absatz 4 erfüllen (also die AwSV). Das gilt mit und ohne Eignungsfeststellung! Mai 2018 Erich Jaeger Folie 24
25 GRUNDLAGENWISSEN 63 WHG Eignungsfeststellung ist der Brauchbarkeitsnachweis einer Anlage im Einzelfall Im Prinzip eine Art von Genehmigung (Antrag + Bescheid) Sie ist nur für LAU-Anlagen erforderlich HBV-Anlagen und JGS-Anlagen bedürfen keiner Eignungsfeststellung Pflicht und Ausnahmen regelt 63 WHG Weitere Ausnahmen regelt 41 AwSV Mai 2018 Erich Jaeger Folie 25
26 GRUNDLAGENWISSEN 63 WHG Seit neue Rechtslage: Keine Eignungsfeststellung von Anlagenteilen mehr (nur noch für eine Anlage als Ganzes) Der bisherige Vorrang des Baurechtes ist entfallen Für Anlagenteile gilt nun eine Eignungsfiktion: europäische Bauprodukte (mit CE-Zeichen), nationale Bauprodukte/Bauarten (mit Ü-Zeichen), Druckgeräte (mit CE-Zeichen) sowie Maschinen ( mit CE-Zeichen) Anforderungen, die von Anlagenteilen nicht erfüllt werden, sind von der Anlage zu erbringen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 26
27 3. DIE AWSV NEUES UND BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Mai 2018 Erich Jaeger Folie 27
28 NEUES Bundesweite Anzeigepflicht ( 40) Qualifizierte Planung von Anlagen Neuer Begriff allgemein wassergefährdend Regelungen für aufschwimmende flüssige Stoffe ( Pflanzenöle ) Jauche, Gülle und Silagesickersäfte (JGS) Bislang in der JGSF-Verordnung des Landes geregelt, nun in Anlage 7 AwSV Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs ( 29) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 28
29 NEUES 220 l/200 kg-bagatellgrenze ( 1 Abs. 3): Für oberirdische Anlagen mit diesem Volumen bzw. dieser Masse außerhalb von Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten gilt die AwsV nicht Es gilt der Besorgnisgrundsatz! Keinerlei behördliche Kontrolle, eine Auffangwanne ist aber erforderlich Mai 2018 Erich Jaeger Folie 29
30 ANWENDUNGSBEREICH ( 1) Die AwSV findet keine Anwendung auf Umgang mit nicht wassergefährdenden Stoffen nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen ( halbes Jahr betrieben) Untergrundspeicher nach Bundesberggesetz Bagatellfälle (z. B. Paketzentrum) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 30
31 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ( 2) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 31
32 BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Grundsatz ( 17 Absatz 2): Anlagen müssen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein Mehrstufiges Sicherheitskonzept: Primärschutz (z. B. Tank) Sekundärschutz (z. B. Auffangwanne) Tertiärschutz (Betreiberpflichten) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 32
33 BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Primärschutz ( 17 Absatz 1): Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht austreten Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein Primärschutz Sekundärschutz Mai 2018 Erich Jaeger Folie 33
34 BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Sekundärschutz ( 17 Absatz 1): Leckagen müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein Leckagen müssen zurückgehalten werden Gemische, die durch ausgetretene ws verunreinigt wurden, müssen zurückgehalten und entsorgt werden (z. B. Löschwasser, Chemikalienbindemittel, Abwasser ) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 34
35 BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Tertiärschutz (Betreiberpflichten): Überwachungspflichten ( 46) Kontrolle der Dichtheit der Anlage Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen Prüfpflichten ( 46 sowie Anlagen 5 und 6) Sachverständigenprüfungen veranlassen Fachbetriebspflichten ( 45) Schadensbegrenzung bei Havarien und Meldepflichten ( 24) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 35
36 BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Rückhaltung bei Brandereignissen ( 20) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 36
37 BEKANNTES IN NEUEM GEWAND Rückhaltung bei Brandereignissen ( 20) Rückhaltung von Wassergefährdenden Stoffen, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie Neu: Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften Rückhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (bislang TRwS 779 und LöRüRL, diese sollen zusammengeführt werden) Gilt nicht für Anlagen, bei denen die Brandentstehung nicht zu erwarten ist Gilt nicht für Heizölverbraucheranlagen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 37
38 EXKURS: LEITFADEN BRANDSCHADENSFÄLLE Nach einer hohen Anzahl von großen Bränden in gewerblichen und industriellen Anlagen mit schwerwiegenden Umweltschäden hat eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Umweltministeriums den Leitfaden entwickelt. Aktuelle Fassung: Nov publikationen/ Mai 2018 Erich Jaeger Folie 38
39 4. WIE WENDE ICH DIE AWSV AN? Mai 2018 Erich Jaeger Folie 39
40 ZENTRALE FRAGEN 1. Mit welchen Stoffen gehe ich um? 2. Welche Anlagen habe ich? 3. Sind die Anlagen ortsfest bzw. ortsfest benutzt? 4. Welche Mengen und welche WGK? 5. Welche Gefährdungsstufe hat die Anlage? 6. Besteht Prüfpflicht? 7. Besteht Genehmigungspflicht? 8. Besteht Fachbetriebspflicht? Mai 2018 Erich Jaeger Folie 40
41 ZENTRALE FRAGEN 1. Mit welchen Stoffen gehe ich um? Nicht wassergefährdende Stoffe: keine Anwendung der AwSV Wassergefährdende Stoffe: weiter mit Frage 2 Mai 2018 Erich Jaeger Folie 41
42 ZENTRALE FRAGEN 2. Welche Anlagen habe ich? Lagern Beispiele: Tank, Fass- und Gebindelager, Gefahrstoffschrank Abfüllen Umschschlagen Herstellen Behandeln Verwenden Tankstelle, Öltheke Umladen von Ware von LKW auf LKW CNC-Maschinen mit Kühlschmierung, Hydraulikaufzüge, Kälteanlagen, Kompressorenstände, Öltrafos, Tauchbäder, Teilereinigungsanlagen Hinweis: Unselbständige Einheiten sind keine Anlagen (vgl. 2 Absatz 9) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 42
43 ZENTRALE FRAGEN 3. Sind die Anlagen ortsfest bzw. ortsfest benutzt? Falls sie länger als ein halbes Jahr an einem Ort zu einem bestimmten betrieblichen Zweck betrieben werden: Die AwSV gilt weiter mit Frage 4 Falls nicht: keine Anwendung der AwSV, aber wasserrechtliche Sorgfaltspflicht beachten. Zudem gilt die Anzeigepflicht nach 65 LWG für das Lagern, Abfüllen und Umschlagen ohne Anlagen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 43
44 ZENTRALE FRAGEN 4. Welche Mengen und welche WGK? Maßgebendes Volumen bzw. maßgebende Masse bestimmen ( 39 Absatz 2 bis 9) Wassergefährdung klären: Regelungen der AwSV beachten Aus Webanwendung Rigoletto (Umweltbundesamt) Bei Gemischen nach Angaben des Herstellers Aus dem Sicherheitsdatenblatt (Achtung: Angaben zuweilen unzuverlässig) Selbsteinstufung durch den Betreiber Mai 2018 Erich Jaeger Folie 44
45 EINSTUFUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN ( 3 11) Einstufungen Nicht wassergefährdend (nwg) Neu: Allgemein wassergefährdend (awg) WGK 1: schwach wassergefährdend WGK 2: deutlich wassergefährdend WGK 3: stark wassergefährdend Nicht eingestufte Stoffe gelten als WGK 3 Ausnahme: awg-stoffe sowie Lebensmittel/Futtermittel Mai 2018 Erich Jaeger Folie 45
46 EINSTUFUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN ( 3 11) Als allgemein wassergefährdend gelten Wirtschaftsdünger (Gülle oder Festmist), Jauche, tierische Ausscheidungen Silagesickersaft, Silage, Siliergut Gärsubstrate landwirtsch. Herkunft aufschwimmende flüssige Stoffe ( Pflanzenöle ) wie z. B. Fettsäuren, Glyceride, Triglyceride feste Gemische (z. B. Bauschutt der Einbauklasse > Z 1.1 nach LAGA M 20) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 46
47 EINSTUFUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN ( 3 11) Verpflichtung zur Selbsteinstufung Der Betreiber ist grundsätzlich verpflichtet, die Stoffe und Gemische, mit denen er in einer Anlage umgeht, einzustufen. Diverse Ausnahmen, u. a.: Stoff/Gemisch gilt als awg Stoff/Gemisch ist bereits eingestuft Betreiber betrachtet Stoff/Gemisch als WGK 3 Für feste Gemische können abweichende Einstufungen erfolgen ( 10) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 47
48 RIGOLETTO STARTSEITE Mai 2018 Erich Jaeger Folie 48
49 RIGOLETTO BEISPIEL SCHMIERÖL Mai 2018 Erich Jaeger Folie 49
50 RIGOLETTO BEISPIEL AWG Mai 2018 Erich Jaeger Folie 50
51 BEISPIELE WGK 1 WGK 2 WGK 3 Ethanol, Isopropanol Chlor, Ammoniak chlorierte Kohlenwasserstoffe (außer Dichlormethan) Aceton, Glycerin, Ethylenglykol Toluol, Xylol, Styrol Benzol Salz-, Schwefel-, Salpetersäure (nicht rauchend) Natronlauge, Kaliumhydroxid, Zement, Gips, Kalkhydrat, Biodiesel Schmieröle auf Mineralölbasis (Grundöle, unlegierte, außer dunkle Prozeßöle; obere Siedegrenze > 400 C) Salpetersäure (rauchend), Flußsäure, Königswasser Heizöl EL, Dieselkraftstoff Schmieröle auf Mineralölbasis (legierte, emulgierbare, und nicht emulgierbare, obere Siedegrenze >400 C), nicht als karzinogen (H350) gekennzeichnet Chromsäure Ottokraftstoffe (als krebserzeugend (H350) gekennzeichnet) Altöle, Schmieröle (legiert, als karzinogen (H350) gekennzeichnet) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 51
52 BEISPIELE nwg Acetylen, Propan, Butan Naturstoffe wie Mineralien, Sand, Holz, Kohle, Zellstoff sowie Gläser und keramische Materialien, soweit sie fest, nicht dispergiert, wasserunlöslich und indifferent sind Kohlensäure bestimmte Triglyceride awg Gärsubstrate landw. Herkunft Jauche, Gülle, Festmist Silagesickersaft aufschwimmende flüssige Stoffe ("Pflanzenöle") Bodenaushub/Bauschutt der Einbauklasse Z 0 oder Z 1.1 Bodenaushub/Bauschutt der Einbauklasse > Z 1.1 Mai 2018 Erich Jaeger Folie 52
53 ZENTRALE FRAGEN 5. Welche Gefährdungsstufe hat die Anlage? Dies regelt 39 AwSV Die Gefährdungsstufe ist für jede Anlage zu ermitteln (ausgenommen bei awg-stoffen) Die Gefährdungsstufe ergibt sich aus der maßgebenden Menge und der maßgebenden WGK der Anlage Mai 2018 Erich Jaeger Folie 53
54 GEFÄHRDUNGSSTUFEN ( 39) Ermittlung der Gefährdungsstufen Volumen in Kubikmetern (m 3 ) oder Masse in Tonnen (t) Wassergefährdungsklasse (WGK) ,22 m 3 oder 0,2 t Stufe A Stufe A Stufe A > 0,22 m 3 oder 0,2 t 1 Stufe A Stufe A Stufe B > 1 10 Stufe A Stufe B Stufe C > Stufe A Stufe C Stufe D > Stufe B Stufe D Stufe D > Stufe C Stufe D Stufe D Maßgebendes Volumen ist das Nennvolumen der Anlage, das maximal genutzt werden kann und das auf nicht zu entfernende Art auf der Anlage angegeben ist Maßgebende WGK ist der Stoff mit der höchsten Wassergefährdungsklasse, sofern dessen Anteil mehr als 3 % des Gesamtinhaltes beträgt; anderenfalls ist die nächstniedrigere WGK maßgebend Anlagen mit awg-stoffen werden keiner Gefährdungsstufe zugeordnet Mai 2018 Erich Jaeger Folie 54
55 ZENTRALE FRAGEN Mit welchen Stoffen gehe ich um? Welche Anlagen habe ich? Sind die Anlagen ortsfest bzw. ortsfest benutzt? Welche Mengen und welche WGK? Welche Gefährdungsstufe hat die Anlage? 6. Besteht Prüfpflicht? 7. Besteht Genehmigungspflicht? 8. Besteht Fachbetriebspflicht? Mai 2018 Erich Jaeger Folie 55
56 ZENTRALE FRAGEN 6. Besteht Prüfpflicht? Der Betreiber ist für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich Er hat die Anlage regelmäßig zu kontrollieren (Dichtheit der Anlage, Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen) Die Prüfung durch Sachverständige regeln 46 sowie die Anlagen 5 und 6 AwSV Mai 2018 Erich Jaeger Folie 56
57 PRÜFPFLICHTEN ( 46) Der Betreiber hat Anlagen durch Sachverständige prüfen zu lassen Prüfzeitpunkte und -intervalle siehe: Anlage 5 (außerhalb von Schutzgebieten und ÜSG) Anlage 6 (innerhalb von Schutzgebieten und ÜSG) Die Wasserbehörde darf weitere Prüfungen anordnen Weitergehende Regelungen, insbesondere in einer Eignungsfeststellung, bleiben unberührt (d. h. in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen genannte Prüfungen sind ebenfalls zu beachten) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 57
58 POSITIONIERUNG VON BILDERN UND GRAFIKEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 58
59 POSITIONIERUNG VON BILDERN UND GRAFIKEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 59
60 MÄNGELBESEITIGUNG ( 48) Bei Sachverständigenprüfungen festgestellte Mängel sind vom Betreiber zu beheben. Anordnung durch die Wasserbehörde ist nicht erforderlich Fristen zur Mängelbeseitigung: Geringfügige Mängel: innerhalb von 6 Monaten Erhebliche Mängel: unverzüglich Gefährliche Mängel: unverzüglich und sofortige Außerbetriebnahme der Anlage (Inbetriebnahme erst wieder, wenn SV den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bestätigt und die Prüfbescheinigung bei der Wasserbehörde vorliegt) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 60
61 ZENTRALE FRAGEN 7. Besteht Genehmigungspflicht? Anzeige ( 40 AwSV) Eignungsfeststellung ( 63 WHG) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 61
62 ANZEIGEPFLICHT ( 40) Die Anzeigepflicht besteht bei prüfpflichtigen Anlagen. Anzuzeigen sind: Errichtung wesentliche Änderung Änderung der Gefährdungsstufe Keine Anzeigepflicht für das Errichten von Anlagen bei Eignungsfeststellungen Genehmigungsverfahren nach Baurecht oder Immissionsschutzrecht Mai 2018 Erich Jaeger Folie 62
63 EIGNUNGSFESTSTELLUNG ( 63 WHG) Eignungsfeststellung nur bei LAU-Anlagen Keine Eignungsfeststellung u. a. bei JGS kurzzeitiger Bereitstellung in Gefahrgutbehältern im Zusammenhang mit dem Transport wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde und diese die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen vorausgesetzt (in RLP der Fall) in den in 41 AwSV genannten Fällen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 63
64 EIGNUNGSFESTSTELLUNG ( AWSV) Keine Eignungsfeststellung bei Anlagen mit gasförmigen Stoffen Anlagen der Gefährdungsstufe A Aufschwimmenden flüssigen Stoffen awg-stoffen, die keiner Prüfpflicht unterliegen Heizölverbraucheranlagen bei doppelwandigen Anlagen bis 1 m³ oder bei Anlagen bis 1 m³ mit Rückhalteeinrichtung für das Gesamtvolumen Bei Anlagen der Gefährdungsstufen B und C: wenn für alle Teile die jeweils erforderlichen CE-Kennzeichen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen usw. vorliegen und ein Sachverständigengutachten bestätigt, dass die Gewässerschutzanforderungen erfüllt sind Mai 2018 Erich Jaeger Folie 64
65 ZENTRALE FRAGEN 8. Besteht Fachbetriebspflicht? Nicht jeder soll an Anlagen herumwerkeln, vor allem bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten Es besteht die Gefahr von sicherheitsbedeutsamen Abweichungen vom Sollzustand und von frühzeitigen Alterungserscheinungen Daher Fachbetriebspflicht bei Anlagen mit besonderem Risikopotenzial ( 45) Die Fachbetriebspflicht liegt auch im Interesse des Betreibers Mai 2018 Erich Jaeger Folie 65
66 FACHBETRIEBSPFLICHT ( 45) Folgende Anlagen dürfen nur durch Fachbetriebe errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden: unterirdische Anlagen oberirdische Anlagen mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D oberirdische Anlagen mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B in Wasserschutzgebieten Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D Biogasanlagen Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 66
67 EXKURS: FACHBETRIEBE Fachbetriebe bedürfen einer Zertifizierung entweder durch eine Sachverständigenorganisation wie z. B. TÜV, DEKRA oder durch eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft wie z. B. die WHG-Überwachungsgemeinschaft des Handwerks e.v. oder die FGMA Fachbetriebe müssen bei Beauftragung ihre Zertifizierung unaufgefordert gegenüber dem Betreiber nachweisen (Vorlage der Zertifizierungsurkunde oder einer beglaubigten Kopie davon) Fachbetriebe müssen sicherstellen, dass die betrieblich verantwortliche Person und das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen teilnehmen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 67
68 ZENTRALE FRAGEN Mit welchen Stoffen gehe ich um? Welche Anlagen habe ich? Sind die Anlagen ortsfest bzw. ortsfest benutzt? Welche Mengen und welche WGK? Welche Gefährdungsstufe hat die Anlage? Besteht Prüfpflicht? Besteht Genehmigungspflicht? Besteht Fachbetriebspflicht? Mai 2018 Erich Jaeger Folie 68
69 ANLAGENDOKUMENTATION ( 43) Der Betreiber hat eine Anlagendokumentation zu führen Diese ist bei Betreiberwechsel zu übergeben Inhalt der Dokumentation: Aufbau und Abgrenzung der Anlage Eingesetzte Stoffe Bauart und Werkstoffe der einzelnen Anlagenteile Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen Löschwasserrückhaltung und Standsicherheit Dokumentation zu Prüfungen bei prüfpflichtigen Anlagen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 69
70 ANLAGENDOKUMENTATION ( 43) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 70
71 BETRIEBSANWEISUNG UND MERKBLATT ( 44) Der Betreiber hat eine Betriebsanweisung vorzuhalten, mit den betroffenen Stellen abzustimmen und aktuell zu halten (Details siehe TRwS 779, Abschnitt 6.2) Eine dokumentierte jährliche Unterweisung des Betriebspersonals ist erforderlich Bei folgenden Anlagen genügt ein Merkblatt: Anlagen der Gefährdungsstufe A Eigenverbrauchstankstellen Heizölverbraucheranlagen Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen bis 100 m³ Volumen Anlagen mit festen Gemischen bis Tonnen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 71
72 ÜBERBLICK Mai 2018 Erich Jaeger Folie 72
73 ÜBERBLICK GEFÄHRDUNGSSTUFE A Keine Anzeigepflicht bei oberirdischen Anlagen Anzeigepflicht bei unterirdischen Anlagen > 0,22 m³ bzw. > 0,2 t Keine Eignungsfeststellung m³ bzw. t ,22 / 0,2 A A A > 0,22 / 0,2 1 A A > 1 10 A > A > > 1000 Anlagendokumentation erforderlich Merkblatt nach Anlage 3 bzw. 4 ersetzt die Betriebsanweisung Keine Fachbetriebspflicht bei oberirdischen Anlagen Fachbetriebspflicht bei unterirdischen Anlagen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 73
74 ÜBERBLICK GEFÄHRDUNGSSTUFE B Anzeigepflicht bei prüfpflichtigen Anlagen Eignungsfeststellung entfällt bei Verwendung zugelassener Anlagenteile und SV-Gutachten Keine Eignungsfeststellung bei Heizölverbraucheranlagen, bei doppelwandigen Anlagen bis 1 m³ oder bei Anlagen bis 1 m³ mit Rückhalteeinrichtung für das Gesamtvolumen Anlagendokumentation erforderlich Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan erforderlich; bei HVA und EVT genügt Merkblatt nach Anlage 3 bzw. 4 Fachbetriebspflicht bei oberirdischen Anlagen mit flüssigen Stoffen in Schutzgebieten sowie bei Heizölverbraucheranlagen Fachbetriebspflicht bei unterirdischen Anlagen m³ bzw. t ,22 / 0,2 > 0,22 / 0,2 1 B > 1 10 B > > B > 1000 Mai 2018 Erich Jaeger Folie 74
75 ÜBERBLICK GEFÄHRDUNGSSTUFE C Anzeigepflicht bei prüfpflichtigen Anlagen Eignungsfeststellung entfällt bei Verwendung zugelassener Anlagenteile und SV-Gutachten Keine Eignungsfeststellung bei Heizölverbraucheranlagen Anlagendokumentation erforderlich Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan erforderlich; bei HVA und EVT genügt Merkblatt nach Anlage 3 bzw. 4 Fachbetriebspflicht bei oberirdischen Anlagen mit flüssigen Stoffen sowie bei Heizölverbraucheranlagen Fachbetriebspflicht bei unterirdischen Anlagen Keine unterirdischen Anlagen in Schutzgebieten m³ bzw. t ,22 / 0,2 > 0,22 / 0,2 1 > 1 10 C > C > > 1000 C Mai 2018 Erich Jaeger Folie 75
76 ÜBERBLICK GEFÄHRDUNGSSTUFE D Anzeigepflicht bei prüfpflichtigen Anlagen Die Behörde kann bei Verwendung zugelassener Anlagenteile und SV-Gutachten von der Eignungsfeststellung absehen Keine Eignungsfeststellung bei Heizölverbraucheranlagen Anlagendokumentation erforderlich Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan erforderlich; bei HVA und EVT genügt Merkblatt nach Anlage 3 bzw. 4 Fachbetriebspflicht bei oberirdischen Anlagen mit flüssigen Stoffen sowie bei Heizölverbraucheranlagen Fachbetriebspflicht bei unterirdischen Anlagen Keine Anlagen in Schutzgebieten m³ bzw. t ,22 / 0,2 > 0,22 / 0,2 1 > 1 10 > D > D D > 1000 D D Mai 2018 Erich Jaeger Folie 76
77 5. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 77
78 GRUNDSATZ- ANFORDERUNGEN ( 17) Anlagen müssen dicht, standsicher und widerstandsfähig sein Undichtheiten müssen erkennbar sein Leckagen müssen erkannt, zurückgehalten und entsorgt werden ebenso Gemische, die bei Betriebsstörungen durch ws verunreinigt wurden (z. B. Löschwasser) Bei Stilllegung von Anlagen sind ws zu entfernen (soweit technisch möglich) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 78
79 RÜCKHALTUNG ( 18) Anlagen müssen ausgetretene ws zurückhalten Rückhalteeinrichtungen müssen flüssigkeitsundurchlässig sein Die Dicht- und Tragfunktion geht während der Beaufschlagung nicht verloren Rückhalteeinrichtungen dürfen keine Abläufe haben (siehe aber 19) Keine Rückhaltung bei doppelwandigen Anlagen mit Leckanzeigesystem sowie oberirdischen Anlagen bis Liter WGK 1 auf geeigneter Fläche Mai 2018 Erich Jaeger Folie 79
80 ENTWÄSSERUNG ( 19) Falls der Zutritt von Niederschlagswasser unvermeidlich ist: Abläufe zulässig, sie dürfen aber nur nach vorheriger Kontrolle geöffnet werden Bei AU-Anlagen: Einleitung in Kanal oder Gewässer zulässig, wenn ws zurückgehalten und die örtlichen Einleitbedingungen eingehalten werden Aufstellflächen von Kühlaggregaten mit Glykol sind in den Schmutz- oder Mischwasserkanal einzuleiten Nicht überdachte Rückhalteeinrichtungen müssen auch Regenwasser zurückhalten Mai 2018 Erich Jaeger Folie 80
81 RÜCKHALTUNG BEI ROHRLEITUNGEN ( 21) Oberirdische Rohrleitungen sind mit Rückhalteeinrichtungen auszurüsten Ausnahmen: Gleichwertiges Sicherheitsniveau durch geeignete Maßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsabschätzung Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe A und B, wenn die technischen Regeln eingehalten werden Bei WGK 1, sofern Standort hydrogeologisch unproblematisch Unterirdische Rohrleitungen: Doppelwandig mit Leckanzeige, Saugleitung oder Schutzrohr/Kanal mit Kontrolleinrichtung (Flammpunkt darf nicht < 55 C sein) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 81
82 6. AUSNAHMEN ( 13) Einschränkungen des Geltungsbereichs des Kapitels 3 Mai 2018 Erich Jaeger Folie 82
83 AUFSCHWIMMENDE FLÜSSIGE STOFFE Gemeint sind bestimmte Pflanzenöle (Fettsäuren, Glyceride, Triglyceride u. a.) Anwendung des Kapitels 3 nur dann, wenn aufschwimmende flüssige Stoffe oder deren Gemische in ein oberirdisches Gewässer gelangen können. Kein Schutz des Grundwassers vor aufschwimmenden flüssigen Stoffen/Gemischen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 83
84 HAUSHALTSABFÄLLE Kapitel 3 gilt nicht für Anlagen zum Lagern von (privaten) Haushaltsabfällen und vergleichbaren Abfällen, insbesondere aus Büros, Behörden, Schulen oder Gaststätten, die in oder an den Gebäuden eingerichtet sind, bei denen sie anfallen. Also keine Anforderungen an die normale Mülltonne und den Müllraum Abfallbetriebe müssen dagegen das volle Programm der AwSV einhalten Mai 2018 Erich Jaeger Folie 84
85 BIOABFÄLLE Kapitel 3 gilt nicht für Anlagen zum Lagern und Behandeln von Bioabfällen im privaten Bereich Also keine Anforderungen an den Komposthaufen im bürgerlichen Garten Abfallbetriebe müssen dagegen das volle Programm der AwSV einhalten Mai 2018 Erich Jaeger Folie 85
86 FESTE GEWERBLICHE ABFÄLLE Kapitel 3 gilt nicht für Anlagen zum Lagern von festen gewerblichen Abfällen (einschließlich solchen, denen wassergef. Stoffe anhaften) Voraussetzungen dafür sind: Dichter Lagerbehälter 1,25 m³, die Aufstellfläche des Lagerbehälter ist derart, dass bei Betriebsstörungen keine ws in ein Gewässer gelangen können und es wird ein geeignetes Bindemittel vorgehalten. Also keine Auffangwanne erforderlich für die üblichen Abfallsammelbehälter Mai 2018 Erich Jaeger Folie 86
87 BODENAUSHUB, BAUSCHUTT, BAUSTELLEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 87
88 BODENAUSHUB, BAUSCHUTT, BAUSTELLEN Keine Anwendung der AwSV bei: Unbelastetem Bodenaushub (da nwg), Bauschutt der Einbauklassen Z0 und Z1.1 nach LAGA-Merkblatt 20 (da nwg) oder Baustellen / Bauschuttaufbereitung halbes Jahr (da nicht ortsfest bzw. nicht ortsfest benutzt) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 88
89 BODENAUSHUB, BAUSCHUTT, BAUSTELLEN Anwendung der AwSV bei: Verunreinigtem Bodenaushub (da awg), Bauschutt der Einbauklassen > Z1.1 nach LAGA-Merkblatt 20 (da awg) oder Baustellen / Bauschuttaufbereitung > halbes Jahr (da ortsfest oder ortsfest benutzt) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 89
90 BODENAUSHUB, BAUSCHUTT, BAUSTELLEN Baustellen > halbes Jahr Keine Geltung des Kapitels 3 bei Lagerung fester Gemische, die auf der Baustelle unmittelbar durch die Bautätigkeit entstehen Laut Begründung geht man davon aus, dass die Zwischenlagerung auf relativ kurze Zeiträume beschränkt bleibt Eine Baustellen-Tankstelle ist einzuplanen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 90
91 BODENAUSHUB, BAUSCHUTT, BAUSTELLEN Bauschuttaufbereitung > halbes Jahr Mai 2018 Erich Jaeger Folie 91
92 BODENAUSHUB UND BAUSCHUTT Bauschuttaufbereitung > halbes Jahr Bei awg-stoffen gilt Kapitel 3 insbesondere 26 Lagerung awg-stoffe entweder niederschlagsgeschützt d. h. in dichten Behältern/Verpackungen oder in geschlossenen Räumen (also Hallen) oder Lagerung auf wasserundurchlässig befestigten Flächen mit ordnungsgemäßer Entwässerung, kein Verwehen, Abschwemmen, Auswaschen oder sonstiger Austritt der Stoffe und Löslichkeit der wassergef. Stoffe < 10 Gramm/Liter Sichere Betankung der Aufbereitungsanlage vorsehen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 92
93 7. ANFORDERUNGEN IN SCHUTZGEBIETEN UND ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 93
94 GEOPORTAL WASSER Frage klären: Liegt mein Betrieb im Schutzgebiet oder im Überschwemmungsgebiet? Zum GeoPortal Wasser gehen und dort den GeoExplorer aufrufen Achtung: Das Kartenmaterial dort ist nicht parzellengenau In Zweifelsfällen besser die SGD Nord fragen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 94
95 GEOPORTAL WASSER STARTSEITE Mai 2018 Erich Jaeger Folie 95
96 GEOPORTAL WASSER WASSERSCHUTZGEBIETE Mai 2018 Erich Jaeger Folie 96
97 GEOPORTAL WASSER ÜBERSCHWEMMUNGSGEB. Mai 2018 Erich Jaeger Folie 97
98 ANLAGEN IN SCHUTZ- GEBIETEN ( 49) Schutzgebiete sind Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete In den Zonen I und II sind Anlagen verboten In Zone III sind verboten Anlagen der Gefährdungsstufe D Biogasanlagen > m³ maßgebendes Volumen Unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C Erdwärmesonden Die Wasserbehörde kann eine Befreiung von diesen Verboten erteilen Mai 2018 Erich Jaeger Folie 98
99 ANLAGEN IN SCHUTZ- GEBIETEN ( 49) In Zone III gilt für L- und HBV-Anlagen: Die Rückhalteeinrichtung muss das gesamte Stoffvolumen aufnehmen können oder die Anlage muss doppelwandig mit Leckanzeigesystem ausgestattet sein Weitergehende Anforderungen der Schutzgebietsverordnungen haben Vorrang Mai 2018 Erich Jaeger Folie 99
100 ANLAGEN IN ÜBERSCHWEM- MUNGSGEBIETEN ( 50) Anlagen sind im ÜSG nur zulässig, wenn ws durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden und auch nicht auf andere Weise in ein Gewässer oder eine Abwasserbehandlungsanlage gelangen können Die Wasserbehörde kann eine Befreiung erteilen Weitergehende Anforderungen des WHG oder des Landesrechts für ÜSG bleiben unberührt Mai 2018 Erich Jaeger Folie 100
101 8. BESTEHENDE ANLAGEN Mai 2018 Erich Jaeger Folie 101
102 BESTEHENDE ANLAGEN ( 68 70) Bestehende, wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen Alle Betreiberpflichten gelten unmittelbar Was bisher galt und was auch von der AwSV gefordert wird, gilt unmittelbar weiter; der SV muss das prüfen; Verstöße dagegen gelten als Mangel Abweichungen alter Regelungen zur AwSV sind bei der ersten SV-Prüfung zu dokumentieren (sie stellen keinen Mangel dar) Anpassung nur auf Anordnung der Wasserbehörde Stilllegung kann nicht gefordert werden Bei Mängelbehebung: Anforderungen der AwSV einhalten Verwendung AwSV-konformer Anlagenteile bei Austausch wesentlicher baulicher oder sicherheitstechnischer Teile Mai 2018 Erich Jaeger Folie 102
103 BESTEHENDE ANLAGEN ( 68 70) Bestehende, nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen Alle Betreiberpflichten gelten unmittelbar Was bisher galt und was auch von der AwSV gefordert wird, gilt unmittelbar weiter Anordnungen erfolgen im Einzelfall durch die Wasserbehörde Mai 2018 Erich Jaeger Folie 103
104 BESTEHENDE ANLAGEN ( 68 70) Prüffristen für bestehende Anlagen Anlagen, die nach altem Recht bereits wiederkehrend prüfpflichtig waren: Die Frist für die erste wiederkehrende Prüfung nach AwSV beginnt mit dem Abschluss der letzten landesrechtlichen Prüfung Anlagen, die erstmals einer wiederkehrenden Prüfpflicht unterliegen: Es gelten gestaffelte Fristen für die Erstprüfung: Inbetriebnahme Erstprüfung vor bis bis bis nach Mai 2018 Erich Jaeger Folie 104
105 9. NÜTZLICHE LINKS Mai 2018 Erich Jaeger Folie 105
106 NÜTZLICHE LINKS Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz Infos zum Thema Wasser SGD Nord / SGD Süd Arbeitshilfen, Planungshinweise und Merkblätter zum Thema wassergefährdende Stoffe sowie sserwirtschaft-abfallwirtschaft-bodenschutz/ Mai 2018 Erich Jaeger Folie 106
107 NÜTZLICHE LINKS Umweltbundesamt Infos zur Einstufung wassergefährdender Stoffe /wassergefaehrdende-stoffe DWA Infos über die Arbeitsblätter des DWA mit Online-Shop Netinform Nützliches Informationsportal des TÜV Süd Mai 2018 Erich Jaeger Folie 107
108 NÜTZLICHE LINKS DIBt Infos über Technische Baubestimmungen, allg. bauaufsichtliche Zulassungen und mehr Ministerium der Finanzen RLP Infos über Baurecht und Bautechnik Umwelt-Online Zugriff auf viele Gesetze und Regelwerke (kostenpflichtig) Mai 2018 Erich Jaeger Folie 108
109 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier Deworastraße Trier Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Neustadt Karl-Helfferich-Straße Neustadt an der Weinstraße Besuchen Sie uns im Internet: und Mai 2018 Erich Jaeger Folie 109
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