LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/544 A01

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1 Katholisches Büro N ordrhein-westfalen KOMMISSARIAT DER BISCHÖFE IN NW Frau Präsidentin Carina Gödecke Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/544 A01 Düsseldorf, den 25. Februar /13 - Kä/- (Aktenzeichen bitte bei Antwort angeben!) Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 7. März 2013 zum Krankenhausplan NRW hier: Stellungnahme des Katholischen Büros Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Im Namen der fünf (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen bedanken wir uns für die Möglichkeit, unsere Positionen im Rahmen der o.g. öffentlichen Anhörung einbringen zu können und erlauben uns, TImen zur Vorbereitung unsere Stellungnahme zuzusenden. Als unmittelbar Beteiligte an der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ist die katholische Kirche Mitglied im Landesplanungsausschuss und wird dort durch Herrn Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders aus Aachen vertreten. Herr Schröders ist von uns für die Sachverständigenanhörung benannt und steht dort für Thre Fragen zur Verfügung. Er wird begleitet von Frau Brigitte von Genneten-Ortmann vom Caritasverband Paderborn und Herrn Klaus Schoch vom Caritasverband Münster. Mit freundlichen Grüßen LV. ~L~/ Justitiar und stellv. Leiter Friedrichstraße Düsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211) zentrale@katholisches-buero-nw.de

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3 Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW am 7. März 2013 Entwurf eines Krankenhausplans NRW 2015 Stellungnahme Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen Vorab möchten wir uns für die Möglichkeit, Stellung zu nehmen bedanken und stellen zugleich grundsätzlich fest, dass der vorgelegte Entwurf eines Krankenhausplans NRW 2015 in Gänze nicht im Landesausschuss für Krankenhausplanung beraten worden ist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der KGNW, der wir uns in allen Punkten anschließen. Über diese Vorgehensweise der Einbringung des Krankenhausplanes besteht Unverständnis, da wir nach wie vor davon ausgehen, dass allen Beteiligten daran gelegen ist, eine für die nächsten Jahre tragfähige und auf breitem Konsens beruhende Vereinbarung anzustreben. Dies sollte letztendlich auch mit dem Ziel geschehen, nicht nur den Dialog mit allen Beteiligten in der Sache hinreichend geführt zu haben, sondem auch die Verlässlichkeit in der Planung und Umsetzung unter allen Beteiligten sicher zu stellen. Es ist das Interesse der katholischen Kirche zu betonen, zusammen mit den in der verbandlichen Caritas zusammengefassten katholischen Krankenhäusern weiterhin nicht nur in der Daseinsvorsorge aktiv gestalten und Verantwortung übernehmen zu wollen, sondem vielmehr auch ein verlässlicher Partner für die Politik und die Patientinnen und Patienten zu sein. Im Sinne der Menschen erscheint uns die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung unerlässlich. Diesem Anspruch stellen wir uns seit vielen Jahrzehnten in über 200 konfessionell geführten katholischen Krankenhäusern in Nordrhein Westfalen mit mehr als Betten und rund zwei Millionen stationär behandelten Menschen pro Jahr. Allein im GKV-Bereich bedeutet dies einen Umsatz von 5,3 Milliarden Euro sowie Beschäftigung und Dienst am Menschen von über Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch vor diesem Hintergrund gehen wir nach wie vor von der Prämisse aus, dass jede Krankenhausplanung im Grunde Bedarfs- und Kapazitätsplanung ist. Innerhalb derer ist Qualität und jede Optimierung derselben nur zu begrüßen, ja sogar einzufordern, allerdings unter der Voraussetzung, dass dieser Weiterentwicklung überprüfbare Kriterien zugrunde gelegt werden. Die Berufung auf Standards einzelner medizinischer Fachgesellschaften allein erscheint uns hier nicht zielführend und führt zu Verunsicherungen auf der Anbieterseite. Gleichermaßen müssen wir darauf bestehen, dass der Versorgungsauftrag ausschließlich durch das Land NRW erteilt wird und ein verlässlicher Parameter der Leistungserbringer bleibt. Unklare, nicht evidenzbasierte Qualitätsvorgaben und unpräzise Kriterien werden in den Budgetverhandlungen nur dazu führen, dass die Krankenhausplanung ausgehöhlt wird und viele Klärungen auf dem Rechtsweg erfolgen. Das sollte unweigerlich zu Verschlechterungen auf der Krankenhausseite führen, was wir nicht unterstützen können. Vorrangige Aufgabe ist es und muss es sein, dass das Land die Versorgung durch Gewährleistung von Kapazitäten sicherstellt. Wir gehen davon aus, dass der Krankenhausrahmenplan auch zukünftig die Grundlagen für die Ausgestaltung darstellt und nicht selbst als der Krankenhausplan gelten kann.

4 2 Mit dem derzeitigen Entwurf des Krankenhausrahmenplans stellt sich das Land unserer Meinung nach gegen die im KHGG NRW normierte Aufgabe, nur noch eingeschränkt planerisch tätig zu werden, da durch Strukturvorgaben die aufgegebene Teilgebieteplanung schrittweise wieder eingeführt würde. Die Aufnahme von detaillierten Qualitätsvorgaben und weiteren Strukturmerkmalen sind deshalb unserer Meinung nach nicht in den Krankenhausplan aufzunehmen. Es ist zu erwarten, dass zu kleinteilige Strukturvorgaben und Leitlinien, wie sie jetzt im Entwurf vorgesehen sind, die Arbeit in den Krankenhäusem sehr einschränken würden, ohne dass ein Mehr an Qualität sichergestellt wird. Nur wenn den Krankenhäusern auch zukünftig der erforderliche Freiraum zur Weiterentwicklung ihres Leistungsspektrums eingeräumt wird ist zu gewährleisten, dass der Wettbewerb nach Art, Umfang und Qualität der Leistung zugunsten der Patientinnen und Patienten gefördert wird. Die Aufnahme von planerischen Strukturvorgaben zur Anzahl vorzuhaltender Fachärzte und Fachärztinnen (Mindestbesetzung von drei Ärzten pro Fachgebiet) oder der Verknüpfung von medizinischen Leitlinien innerhalb der Krankenhausplanung ist nicht zielführend und würde in vielen, auch in ländlichen Regionen liegenden Krankenhäusern zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, die sich unmittelbar auf das Leistungsspektrum eines Haues auswirken müssten. Gleichermaßen würden die vorgegebene Mindestgröße für Intensiveinheiten von 8 bis 12 Betten und die sich daraus ergebenden Personalvorgaben zur Schließung von 26 % aller intensivmedizinischen Abteilungen im Bereich der katholischen Krankenhäuser unmittelbar führen, was die flächendeckende und rettungsdienstliche Versorgung grundlegend gefährdete. Grundsätzlich darf die Planung von Intensiveinheiten nicht allein durch Leitlinien einer einzelnen Fachgesellschaft erfolgen sondern bedarf der Prüfung durch anerkannte wissenschaftliche Institute. Die im Entwurf aufgestellte Behauptung, dass das Ausmaß der Weiterbildungsermächtigung Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses zulasse, teilen wir nicht. Eine eingeschränkte Weiterbildungserlaubnis bezieht sich immer auf Teilaspekte; diese können jedoch in einer großen Leistungsmenge und Qualität erbracht werden. Weiterbildungsermächtigungen unterliegen zudem auch häufigen Änderungen, u.a. bedingt durch Chefarztwechsel und werden um der Qualitätssicherung willen schon jetzt in Verbünden sichergestellt. Im übrigen meinen wir, dass Aussagen zur ärztlichen Weiterbildungsordnung nicht in einen Krankenhausplan hineingehören. Sehr ernst nehmen wir die Veränderung in unsere Bevölkerungsstruktur, einhergehend mit der Erfahrung, dass Patientinnen und Patienten immer älter werden. Neben der wohnortnahen Versorgung, der Vernetzung der Angebote und der Entwicklung von neuen Formen der Quartiersarbeit wird der Geriatrie in sehr naher Zukunft immer mehr Bedeutung zugemessen werden müssen. Von daher begrüßen wir ausdrücklich die inhaltlichen Aussagen dazu im vorgelegten Entwurf des Ministeriums. Allerdings sind wir der Meinung, dass die Ausgestaltung des Geriatrie-Konzeptes nicht Bestandteil der Krankenhausplanung werden darf. Ordnungspolitisch ist dies beim gemeinsamen Landesausschuss nach 90 a SGB V weiterhin anzusiedeln; passende Strukturen müssen sich im Feld entwickeln und wir regen die Erprobung derselben und die Evaluierung über Modellprojekte an, an denen wir uns gestaltend beteiligen wollen.

5 3 Ähnliche Leuchtturmprojekte sind in der Demenzforschung erfolgreich erprobt worden; in ihnen konnte die Vernetzung der Sektoren gefördert und verstetigt werden. Screeningverfahren sind dahingehend nur sinnvoll, wenn es um eine optimale medizinische Behandlung von älteren Menschen geht und ein solches Verfahren nicht selbst zum Steuerungsinstrument für die Zuteilung von Patientinnen und Patienten wird. Wir würden es begrüßen, wenn Behandlungspfade, Versorgungsketten oder geriatrische Versorgungsverbünde prozesshaft entwickelt würden, - eine reine Festschreibung im Krankenhausplan erscheint unserer Meinung nach einengend und nicht zielführend. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin, nach diesen Ausführungen in aller Kürze kommen wir zu dem Schluss, dass der vorgelegte Entwurf zur Krankenhausplanung NRW 2015 noch eine Reihe von grundlegenden Fragen enthält, die einer weiteren Bearbeitung bzw. Beantwortung bedürfen. Die Einsetzung des neuen Planes durch das Ministerium stellt sicherlich einen wichtigen Meilenstein dar, der qualitative Entwicklungen fördern kann, aber nicht zum Stolperstein werden darf. Wir appellieren deshalb sehr an Sie und die Verantwortlichen des Gesundheitsausschusses, die auch hier markierten kritischen und offenen Punkte einer weiteren Beratung im Landesausschuss für Krankenhausplanung zuzuführen. Wir versprechen uns davon eine breitere Konsensbildung für die Umsetzung, die letztendlich in einer guten Daseinsvorsorge in Nordrhein-Westfalen zum Wohle der Patientinnen und Patienten münden wird. In diesem Ziel werden wir Sie auch weiterhin unterstützen. Aachen, den 25. Februar 2013 Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Kapitelstr Aachen

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