Leistungsbewertungskonzept des Gymnasiums Hohenlimburg
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- Silvia Fuchs
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1 1 Vorwort Leistungsbewertungskonzept des Gymnasiums Hohenlimburg Das Leistungsbewertungskonzept des Gymnasiums Hohenlimburg ist ein mit den Fachkonferenzen gemeinsam erarbeitetes Konzept, das allen am Schulleben Beteiligten die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundsätzlichen, fachübergreifenden Regelungen und Verabredungen bezüglich der Leistungsbewertung verdeutlicht. Es informiert sowohl über den Beurteilungsbereich Klassenarbeiten und Klausuren als auch über den Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit. Die fachspezifischen Ausführungen sind den Lehrplänen der jeweiligen Fächer zu entnehmen. 2 Ziele Ein gemeinsam erstelltes und akzeptiertes Leistungsbewertungskonzept stellt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Verbindlichkeit und Verlässlichkeit her. Leistungserbringung und Leistungsbewertung gehören zu den Grundbestandteilen der schulischen Arbeit. Auch vor dem Hintergrund von Standardisierung und zentralen Leistungsüberprüfungen ist Transparenz bezüglich der Anforderungen und der Bewertungskriterien sinnvoll, um ein möglichst hohes Maß an Bewertungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit sicher zu stellen. Leistungsbewertung ist eine Rückmeldung in einem Lernprozess, kann aber auch ein Lernanlass sein. Insofern hat sie eine Diagnosefunktion und dient gleichermaßen der Weiterentwicklung. Das Leistungsbewertungskonzept soll Schülerinnen und Schülern konkrete Hinweise bezüglich der zu erbringenden Leistung geben und ihnen helfen, gute oder bessere Leistungen zu erbringen. Das Leistungs- und Bewertungskonzept muss einer ständigen Evaluation unterliegen, daher soll sich die Schulkonferenz in regelmäßigen Abständen mit dem vorliegenden Konzept auseinandersetzen. Auf der Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist das Leistungsbewertungskonzept die von den Lehrern gemeinsam festgelegte Grundlage bei eventuellen Noteneinsprüchen und Widerspruchsverfahren. 3 Rechtliche Grundlagen Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung orientieren sich grundsätzlich an folgenden rechtlichen Vorgaben. - Schulgesetz: ( 48-52, 70) Grundsätze der Leistungsbewertung Zeugnisse, Bescheinigung über die Schullaufbahn Versetzung, Förderangebote Schulische Abschlussprüfungen 1
2 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Fachkonferenzen - Ausbildungs-und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I: APO-SI ( 6,7) Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich Lern- und Förderempfehlungen - die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe: APO-GOST ( 13-17) Grundsätze der Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich Beurteilungsbereich Klausuren und Projekte Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Notenstufen und Punkte Besondere Lernleistung - Erlasse LRS Erlass Erlass zur Lernstandserhebung Hausaufgaben-Erlass - Richtlinien und Lehrpläne 4 Grundsätze der Leistungsbewertung Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht gemäß ihren individuellen Fähigkeiten bestmöglich gefördert und gefordert werden. Dazu gehören Informationen über die Leistungsanforderungen und die zu erwerbenden Kompetenzen (siehe Fachcurricula) sowie Rückmeldungen zum Lern- und Leistungsstand auch als Grundlage für eine individuelle Förderung. Nach den rechtlichen Vorgaben kommt der individuellen Förderung zentrale Bedeutung in und außerhalb jeden Unterrichts zu. Leistungsbewertungen und Lernerfolgsüberprüfungen werden so angelegt, dass sie Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen und ggf. Hinweise für Lernstrategien und Fördermöglichkeiten geben. Jeder Fachlehrer muss über jeden Schüler, den er unterrichtet, zur Lernentwicklung und zur Erteilung von Noten konkret aussagefähig sein. Bei anhaltenden Lernauffälligkeiten sind die Eltern zu informieren. Der Klassenlehrer ist in jedem Falle umgehend zu unterrichten. Das Anforderungsniveau für eine zu erbringende Leistung ist zu Beginn jedes Schuljahres den Lerngruppen darzulegen, um Transparenz der Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung sicherzustellen. In die Zeugnisnote gehen alle im Laufe eines Halbjahres erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen ein. Allerdings darf bei Ermittlung der Halbjahres- bzw. Zeugnisnote am Ende des Schuljahres nicht eine einfache Addition der Einzelleistungen bzw. der nicht erbrachten Leistungen erfolgen, sondern muss eine Gesamtwürdigung in der Entwicklung der erbrachten Leistungen im Verlaufe eines Halbjahres stattfinden. Darüber hinaus können weitere pädagogische Aspekte herangezogen werden. Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern. Gehäufte Verstöße 2
3 gegen die Sprachrichtigkeit und die äußere Form führen in der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase zu einer angemessenen Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe und um bis zu drei Notenpunkten in der Qualifikationsphase. Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe mit einer ausgewiesenen Lese- Rechtschreib- Schwäche (LRS), deren Rechtschreibleistung nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach einbezogen werden. 5 Schriftliche Arbeiten 5.1 Allgemeines Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Aufgabentypen und den Operatoren in den Aufgabenstellungen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Die Formulierung der Aufgaben in der Sekundarstufe II erfolgt unter Verwendung der Operatoren für die Abiturprüfung des jeweiligen Faches. Die Anforderungsbereiche der Aufgaben in den Klausuren umfassen die Reproduktion, die Reorganisation und den Transfer sowie Reflexion und Problemlösung. Die Konzeption der Klassenarbeiten orientiert sich formal, inhaltlich und methodisch an den Kernlehrplänen der einzelnen Fächer und an den schulinternen Curricula (vgl. dazu die Ausführungen der Fachschaften). Klassenarbeiten werden in der Regel vorher angekündigt. Für die schriftlichen Fächer gilt, dass in der Sekundarstufe I in einer Woche nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag nur eine Arbeit geschrieben werden dürfen. Mit der Rückgabe der Klassenarbeit/Klausur erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Information über die erreichten und erreichbaren Punkte in den Teilaufgaben bzw. eine Begründung für die erteilte Note. Die Rückgabe erfolgt möglichst zeitnah, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Am Tag der Rückgabe einer Klassenarbeit oder Klausur darf im selben Fach keine neue Arbeit geschrieben werden. 5.2 Anzahl und der Klassenarbeiten und Klausuren Anzahl und der Klassenarbeiten und Klausuren orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des Schulministeriums und die schulinternen Beschlüsse der Fachkonferenzen. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche oder auch gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden (vgl. Beschlüsse der Fachkonferenzen). Im Fach Englisch wird in der Jahrgangsstufe 9 eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsbewertung ersetzt (vgl. auch nachfolgende Tabelle). Die Facharbeit ersetzt die erste Klausur in Q1.2. Sek I Folgende Vorgaben sind gültig: Deutsch Englisch 2. Fremdsprache Mathematik Klasse Anzahl (in U-Stunden) Anzahl (in U-Stunden) Anzahl Anzahl (in U-Stunden) (in U-Stunden) bis zu bis zu bis zu 1 6 bis zu LSt.* LSt.* LSt.* * LSt.: Lernstand darf nicht in die Bewertung einfließen. 3
4 Es gelten zunächst für alle Fächer die Minimalwerte für Anzahl und. Abweichungen von dieser Regel sind nur auf der Grundlage eines Fachkonferenzbeschlusses möglich. Darüber hinaus werden im Wahlpflichtfach der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden geschrieben. Nachschrift von Klassenarbeiten Über die Nachschrift von Klassenarbeiten entscheidet der Fachlehrer unter Berücksichtigung der konkreten Situation. Eine Beurteilung der schriftlichen Halbjahresleistung sollte jedoch auf der Grundlage von mindestens zwei Klassenarbeiten erfolgen. Sek II In der Stufe Q2.2 sind nur die Abiturfächer 1-3 und neu in der EF eingesetzte Fremdsprachen schriftlich. Stufe EF : 2 Schulstunden; bei praktischen Arbeiten im Fach Kunst 3 Schulstunden auf Antrag möglich Im Fach E wird eine Klausur durch mündliche Prüfung im 4.Quartal ersetzt. Stufe Q1 Jeweils 2 Klausuren pro Fach Stufe Q2 In den Fächern E/F wird eine Klausur durch eine Kommunikationsprüfung im 2. /1. Quartal ersetzt. Q2.2. siehe Vorklausur rechts unten Fach 1.HJ Anz. ZP 2.HJ Anz. ZP Fach Q1.1 LK Q1.1 GK Q1.2 LK Q1.2 GK Fach Q2.1 LK Q2.1 GK D 2 2 D D 4 3 E5 2 1 E E5 4 3 F6 2 2 F F6 4 3 L6 2 2 L6 2 3 L6 3 MU 2 2 MU 2 3 MU 3 KU 2 2 KU 2 3 KU 3 GE 2 2 GE GE 4 3 EK 2 2 EK EK 4 3 SW 1 Z1 1 Z2 SW 2 3 SW 3 RK 1 Z1 1 Z2 RK 2 3 RK 3 PA 1 Z1 1 Z2 PA 2 3 PA 3 PL 2 1 PL 2 3 PL 3 KR 2 1 KR 3 3 KR 3 ER 2 1 ER 3 3 ER 3 M 2 2 M M 4 3 BI 2 2 BI BI 4 3 PH 2 2 PH PH 4 3 CH 2 2 CH CH 4 3 Vorabiturklausuren in Q2.2 1.) LK: Zeitrahmen 4,25h mit Auswahlzeit + 0,5h (4,75h) 2.) GK: Zeitrahmen 3h mit Auswahlzeit + 0,5h (3,5h) 3.) Praktische Arbeiten / Exp. => Verlängerung auf Antrag ZP: Zeitpunkt (1 erster Klausurblock; 2 zweiter Klausurblock); Z1: Zwischentermin 1HJ; Z2: Zwischentermin 2.HJ Über die Zulassung zur Nachschrift von Klausuren entscheidet das Oberstufenteam unter Berücksichtigung der konkreten Situation. 4
5 5.3 Grundlagen der Bewertung von Klassenarbeiten, Klausuren und Facharbeiten In allen Bereichen ist die Bewertung konkret an einer vorher festgelegten für die Schülerinnen und Schüler verbindlich erkennbaren Punkteverteilung oder detaillierter Gewichtung der einzelnen Teilaufgaben auszurichten. Dabei muss die Gesamtpunktzahl eine differenzierte Bewertung ermöglichen (z.b. nicht weniger als 15 Punkte). Bei der Rückgabe der Klassenarbeiten/Klausuren werden den Schülerinnen und Schülern die der Bewertung zugrundeliegenden Kriterien transparent gemacht. Sek I In den Eingangsklassen (Stufen 5/6) sind strengere Maßstäbe anzusetzen als in den Sek II- Vorgaben. Das ergibt sich aus der Art der Aufgabenstellungen. Die Note ausreichend wird in der Sek I erteilt, wenn etwa die Hälfte der Punkte erreicht wird. Oberhalb der Note ausreichend werden die Abstände zwischen den einzelnen Notenstufen gleichmäßig verteilt. In der Regel sind folgende Bandbreiten vorgesehen: Note ab % sehr gut 89% gut 76% befriedigend 63% ausreichend 50% mangelhaft 25% ungenügend 0% Diese Grenzen sind bis zum Ende der Sekundarstufe I den Sekundarstufe II -Vorgaben (Zentralabitur) anzunähern. Ermessensspielräume bei diesem Verfahren sind in den Leistungsbewertungskonzepten der einzelnen Fachschaften festgelegt. Sek II In Klausuren der SII ist die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen den fachspezifischen Bewertungsvorgaben des Zentralabiturs anzupassen. Dort liegt die Grenze für die Note ausreichend bei 45%. Note Punkte ab % sehr gut plus 15 95% sehr gut 14 90% sehr gut minus 13 85% gut plus 12 80% gut 11 75% gut minus 10 70% befriedigend plus 9 65% befriedigend 8 60% befriedigend minus 7 55% ausreichend plus 6 50% ausreichend 5 45% ausreichen minus 4 40% mangelhaft plus 3 33% mangelhaft 2 27% mangelhaft minus 1 20% ungenügend 0 0% Zur Beachtung: Wiederholte und schwere Verstöße gegen die Regeln der deutschen Sprache führen zur Abwertung der Gesamtleistung um bis zu 3 Punkte (Siehe dazu Ausführungen unter 4., S.3). 5
6 5.4 Umgang mit LRS Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 5 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich: Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt. Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen. 5.5 Nachteilsausgleich Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und /oder sonderpädagogischen Förderbedarf kann durch die Schulleitung ein Nachteilsausgleich (z. B. durch eine Prüfungszeitverlängerung) gewährt werden. 5.6 Facharbeiten Die Facharbeit dient in besonderer Weise dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die fächerspezifischen Anforderungen und Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben. Für die Anforderungen in der Facharbeit steht für Lehrer und Schüler eine Liste mit Bewertungskriterien bereit. Dabei sollen die Form (1-fach), die Darstellung (2-fach) und der Inhalt (3-fach) bewertet werden. Für Facharbeiten in einer Fremdsprache werden abweichend von der Regel die Darstellung (3-fach) und der Inhalt (2-fach) gewertet. Ist einer dieser Bereiche ungenügend, kann das Gesamturteil nicht mehr ausreichend sein. Eine Facharbeit ohne Zitate ist mit ungenügend zu bewerten. Fehlerhafte oder unvollständige Zitate führen zur Abwertung um mindestens eine Notenstufe. Die Facharbeit entfällt für Teilnehmer an Projektkursen. 5.7 Besondere Lernleistung Im Rahmen der Abiturprüfung kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. In der Abiturprüfung werden die Ergebnisse in den vier Abturfächern nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet. 5.8 Täuschung Bei einem Täuschungsversuch kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis erneut zu erbringen. Schriftliche Leistungen, die bis zur Feststellung einer Täuschung erbracht worden sind, sind mit ungenügend zu bewerten. Danach kann die Klassenarbeit/Klausur fortgesetzt werden. Dieser Teil ist nach den üblichen Bewertungskriterien zu benoten. Bei einem umfangreichen Täuschungsversuch kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden. 6
7 Eine Täuschungshandlung muss konkret nachweisbar sein. Eine auch noch so begründete Vermutung einer Täuschungshandlung kann zunächst keinen Einfluss auf die Note haben. Vor den Klausuren der Sek II sind Handys, Smartphones, Smartwatches, usw. bei der Aufsicht zu deponieren. Diese Vorschrift ist auch Teil des Abiturerlasses. Wird dagegen verstoßen, ist von einem schweren Täuschungsversuch auszugehen und die Klausur mit ungenügend zu bewerten. Ob diese Regelung auch für die Klassenarbeiten der Sek I gilt, entscheidet von Fall zu Fall der Fachlehrer. 6 Sonstige Leistungen 6.1 Allgemeines Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen. ( 6, Abs.1, APOSI) Zu den Bestandteilen der Sonstigen Leistung gehören insbesondere: Schriftliche Übungen Mündliche Beiträge ( in Unterrichtsgesprächen, Vorträgen, Präsentationen) Schriftliche Beiträge (Protokolle, Heftführung, Materialsammlung, Hausaufgaben, Vokabeltests) Beiträge im Rahmen schüleraktiven Handelns (Rollenspiel, Interview, etc.) Gruppenarbeit Individuelle Arbeiten (Referate, Recherchen, etc.) 6.2 Schriftliche Übungen Schriftliche Übungen müssen angekündigt werden und dürfen nicht mehr als die Inhalte der letzten 3-4 Unterrichtsstunden erfassen. Die einer schriftlichen Übung soll 20 Minuten nicht überschreiten und darf nicht den Umfang einer Klassenarbeit" annehmen. Schriftliche Übungen werden nicht am Tag einer Klassenarbeit/Klausur geschrieben. Die Gesamtzahl der schriftlichen Übungen in einem Halbjahr darf die Zahl der Wochenstunden in diesem Fach nicht übersteigen Die Ergebnisse sind anteilig in der Notengebung zu berücksichtigen. Über Gebrauch und Anzahl entscheiden die Fachkonferenzen. Durch Kommentare oder Punkteverfahren sollen Schülerinnen und Schüler erkennen, wo ihre Stärken und Schwächen liegen. Darüber hinaus sind Kurztests (Hausaufgabenüberprüfung, Vokabeltests, u. Ä.) möglich. 6.3 Hausaufgaben Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete inhaltlich und methodisch zu festigen. Der Umfang der Hausaufgaben orientiert sich am Alter und der Stundenbelastung der Schülerinnen und Schüler. Auch in der SII muss auf Grund individualisierter Stundenpläne in angemessener Weise die Belastbarkeit von Schülerinnen und Schülern berücksichtigt werden. Näheres regelt das Hausaufgabenkonzept in Verbindung mit den Zielvereinbarungen im Zuge der Weiterentwicklung des achtjährigen Bildungsganges am Gymnasium Hohenlimburg (Runder Tisch). 7
8 Hausaufgaben werden in der SI nicht benotet, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden. Mögliche Kriterien für die Beurteilung sind: Aufgabenverständnis Regelmäßigkeit Art der Darstellung Richtigkeit Vollständigkeit 6.4. Mündliche Mitarbeit Aus den geltenden Lehrplänen und Richtlinien sowie den Absprachen der Fachkonferenzen ergeben sich folgende Kriterien der Beurteilung und Benotung: Die Bewertung erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mit dem Anstieg der Altersstufe muss die Qualität der Beiträge (gegenüber dem quantitativen Element) sowie die Kontinuität der Mitarbeit ein immer stärkeres Gewicht bei der Leistungsbeurteilung erhalten. 6.5 Gruppenarbeit Bei allen freien Arbeitsformen müssen der Weg der Ergebnisfindung, das Verhalten bei der Partner und Gruppenarbeit, Kooperation und Teamfähigkeit, Kontinuität und Zielorientierung, Kreativität und innovatives Tun angemessen berücksichtigt werden. 6.6 Individuelle Arbeiten Punktuelle Leistungen dieser Art dürfen in der Gewichtung nicht die Wertigkeit der mündlichen Mitarbeit allgemein erreichen oder gar ausgleichen. Die anteilige Gewichtung ist von den Fachkonferenzen zu konkretisieren. Spezielle Formen der sonstigen Mitarbeit und ihre Bewertung sind von den einzelnen Fachbereichen konkretisiert. Die Grundsätze einer fachspezifischen auf Kompetenzen basierenden Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung sind im schulinternen Lehrplan der Fachschaften dargelegt. 7 Transparenz der Leistungsbewertung 7.1 Schriftliche Leistungen 1. Um den Bewertungsvorgang für Schülerinnen und Schüler und für Eltern transparent zu machen, sollte neben einem Punkteraster oder der Prozentangabe ein Kommentar unter der Arbeit (evtl. Beurteilungsbogen) erstellt werden. 2. Einheitliche verbindliche Verwendung der Fehlerzeichen (gemäß Richtlinien und Lehrpläne), Erläuterung des Fehlers und ggf. Verbesserungsvorschläge (Positivkorrektur) helfen den Schülerinnen und Schülern. 3. Ein vergleichbares Vorgehen bietet sich auch in Tests, Hausaufgaben- oder Heftkontrollen sowie bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen etc. an. 8
9 7.2 Mündliche Leistungen 1. Information über Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe erfolgt jeweils am Schulhalbjahresbeginn durch den Fachlehrer. 2. Ein direktes Feedback zu Schülerleistungen wird bereits im Unterricht gegeben, ggf. mit Hinweis, was genau zu verbessern ist, konkrete Beratung und Information erfolgt bei Bedarf im Anschluss an die Unterrichtsstunde. 3. Mindestens zweimal im Halbjahr muss der aktuelle Leistungsstand (z.b. vor Sprechtagen oder etwa zum Quartalsende) bekannt gegeben werden. Über mögliche Defizite wird auch der Klassenlehrer informiert. 4. Zu jeder Noteninformation gehört eine kurze Begründung, die ggf. Vorschläge für den Lernfortschritt enthält. 8 Honorierung besonderer Leistungen (Von der Siegerurkunde bis zur Arthur-Loose-Stiftung) Am Halbjahresende, in der Regel vor den Weihnachts- bzw. Sommerferien, werden im Forum im Beisein aller Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums einzelne Schüler für herausragende Leistungen besonders geehrt. Hier werden soziales und kulturelles Engagement, z.b. bei Leitung der Theater-AG, SV- Tätigkeit und schulische Leistungen wie Stufenbeste/r, Sieger beim Sportfest, etc. gewürdigt. Arthur-Loose-Stiftung Die Arthur-Loose-Stiftung ist das Werk des am 24. Juni 1973 verstorbenen Kaufmanns Arthur Loose, der 1971 die Stiftung errichtet und zu seinem Erben eingesetzt hat. Das Vermögen der Stiftung belief sich auf DM. Seine besondere Anhänglichkeit an seine Geburtsstadt Hohenlimburg und die Erkenntnis, dass Leistungen auf dem Gebiet der Technik und Naturwissenschaften besonders gefördert werden müssen, haben ihn veranlasst, Abiturientinnen und Abiturienten des Gymnasiums Hohenlimburg zu unterstützen, die einen Abschluss zum Diplomingenieur, Diplomphysiker oder Diplomchemiker anstreben. Seit 1974 wird jedes Jahr der beste Abiturient, der einen vergleichbaren Abschluss anstrebt, in einer Feierstunde ausgezeichnet und erhält während des Studiums ein Preisgeld von insgesamt ca in monatlichen Raten. An der Preisverleihung nehmen neben dem Preisträger und seiner Familie die Stiftungsmitglieder, ehemalige Preisträger, Vertreter der Schüler- und Elternschaft, des Lehrerkollegiums und der Bezirksvertretung Hohenlimburg teil. Im Rahmen der Feierstunde referiert ein ehemaliger Preisträger über sein berufliches Betätigungsfeld. 9
Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufen I und II wird geregelt durch:
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