Amtsblatt: 21/12. Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Liebe Bürgerinnen und Bürger,

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1 Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg : 21/ JAHRGANG 12. Dezember 2012 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Liebe Bürgerinnen und Bürger, hinter uns liegt ein bewegtes Jahr, in dem wir uns als Landkreis neue Schwerpunkte gesetzt haben. Zum Beispiel beim Tourismus als Teil der Wirtschaft wurden erste Weichenstellungen vorgenommen, darunter die Vorbereitungen für eine Tourismusagentur, die die Kräfte im Landkreis bündeln soll. Mit dem Förderantrag für das Torhaus in Schwarzburg, der in dieser Woche abgegeben wird, rückt ein konkretes Tourismusprojekt für das Schwarzatal in greifbare Nähe. Endlich positive Signale gab es zum Jahresende aus Berlin für die bessere Verkehrsanbindung unseres Landkreises. Die wichtigste Aufgabe wird es sein, den Landkreis finanziell zukunftsfähig zu gestalten. Das kann nur gemeinsam gelingen - mit den gewählten Vertretern im Kreistag und der Verwaltung. Wir alle werden noch stärker zwischen Wünschenswertem und Machbarem entscheiden müssen. Ich persönlich bin überzeugt, dass es sich lohnt, für das zu kämpfen, was unseren Landkreis lebens- und liebenswert macht. Dazu gehört selbstverständlich die Kultur einschließlich dem Theater Rudolstadt. Nehmen wir die Zeit, zwischen den Jahren zum Anlass, um innezuhalten, manches zu überdenken und ein wenig Abstand zu gewinnen von der Hektik des Alltages. Kommen wir zur Ruhe und nehmen wir uns Zeit für die Menschen, die uns nahe stehen. Im Namen des Kreistages und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt wünsche ich Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr! 1

2 21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Schulaufnahme zum Schuljahr 2013/2014 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Anmeldung vom 10. bis 20. Dezember - Staatliches Schulamt Südthüringen und Schulverwaltungsamt informieren _Saalfeld (AB/wen). Alle Kinder, die am 1. August 2013 sechs Jahre alt sind (bis 1. August 2007 und früher geboren), unterliegen der Schulpfl icht und sind zum Schulbesuch für das am 26. August 2013 (erster Schultag) beginnende Schuljahr anzumelden. Die Anmeldung erfolgt gemäß 119 (1) Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 (GVBI. S. 208) in den örtlich zuständigen Grundschulen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Zeitraum vom Dezember Genauere Festlegungen hierzu werden durch die Schulleiter der zuständigen Schule in ortsüblicher Weise bekannt gegeben. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Gern können Sie Ihre Kinder zur Anmeldung mitbringen. Kinder, die zurückgestellt waren oder aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen, sind ebenfalls schulpfl ichtig und somit anzumelden. Das Befürwortungsschreiben zur Zurückstellung ist mitzubringen. Auch Kinder ausländischer Eltern unterliegen der Schulpfl icht und sind anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni 2013 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern für das am 26. August 2013 beginnende Schuljahr vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpfl icht beginnt mit der Aufnahme. Gemäß 14 (1) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 (GVBI. S. 445) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBI. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBI. S. 530) legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium für jede Schule einen abgegrenzten Schulbezirk fest. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt. So sind auch die Schulbezirke der Grundschulen in der Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, wie nachfolgend aufgeführt, eindeutig festgelegt. Schulbezirke der Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zum Schuljahr 2013/2014: Grundschule Bad Blankenburg Stadt Bad Blankenburg mit den Ortsteilen Großgölitz, Kleingölitz, Watzdorf, Böhlscheiben, Cordobang, Fröbitz Grundschule Dittrichshütte Arnsgereuth, Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda/A., Lositz/ Jehmichen, Oberwirbach, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittgendorf, Wittmannsgereuth, Witzendorf, Grundschule Gräfenthal Stadt Gräfenthal mit den Ortsteilen Buchbach, Creunitz, Gebersdorf, Großneundorf, Lichtenhain, Lippelsdorf, Sommersdorf Grundschule Kamsdorf Kamsdorf, Langenschade, Oberwellenborn, Unterwellenborn Grundschule Katzhütte Katzhütte mit Ortsteil Oelze, Mellenbach-Glasbach Grundschule Kaulsdorf Altenbeuthen, Breternitz, Drognitz, Eichicht, Fischersdorf, Hockeroda, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda, Weischwitz Grundschule Königsee Barigau, Dörnfeld a.d. Heide, Dröbischau, Egelsdorf, Garsitz, Horba, Königsee, Lichta, Oberköditz, Oberschöbling, Unterköditz, Unterschöbling, Allendorf, Aschau, Bechstedt, Hengelbach, Leutnitz, Milbitz/R., Paulinzella, Quittelsdorf, Rottenbach, Solsdorf, Storchsdorf, Thälendorf, Oberhain, Unterhain, Mankenbach (außer Mankenbachsmühle) Grundschule Könitz Birkigt, Bucha, Goßwitz, Könitz, Lausnitz Grundschule Lehesten Stadt Lehesten mit den Ortsteilen Brennersgrün, Röttersdorf, Schmiedebach Grundschule Leutenberg Dorfi lm, Herschdorf, Hirzbach, Kleingeschwenda/L., Landsendorf, Leutenberg, Löhma, Munschwitz, Schweinbach, Skt. Jakob, Steinsdorf Grundschule Meuselbach Cursdorf, Deesbach, Lichtenhain/ Bergbahn, Meuselbach, Schwarzmühle, Oberweißbach Grundschule Probstzella Arnsbach, Döhlen, Großgeschwenda, Kleinneundorf, Königsthal, Laasen, Lichtentanne, Limbach, Marktgölitz, Oberloquitz, Pippelsdorf, Probstzella, Reichenbach, Roda, Schaderthal, Schlaga, Unterloquitz, Zopten Grundschule Remda Altremda, Ammelstädt, Breitenheerda, Clöswitz, Eschdorf, Geitersdorf, Haufeld, Heilsberg, Kirchremda, Milbitz/T., Remda, Sundremda, Tännich, Teichel, Teichröda, Treppendorf Grundschule Schmiedefeld Lichte, Piesau, Schmiedefeld, Reichmannsdorf mit OT Gösselsdorf _Rudolstadt (AB/mo). 6. Dezember - ein Nikolausturnen der besonderen Art: Die Schüler am Grundschule Sitzendorf (bitte beachten: Anmeldung an der Grundschule Unterweißbach) Döschnitz, Meura, Neu Leibis, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach sowie den Ortsteil Mankenbachsmühle Grundschule Uhlstädt Beutelsdorf, Catharinau, Dorndorf, Engerda, Etzelbach, Großkochberg, Heilingen, Kleinkochberg, Kleinkrossen, Kirchhasel, Kolkwitz, Kuhfraß, Mötzelbach, Naundorf, Neusitz, Niederkrossen, Oberhasel, Oberkrossen, Partschefeld, Röbschütz, Rödelwitz, Rückersdorf, Schmieden, Teichweiden, Uhlstädt, Weißbach, Weißen, Weißenburg, Zeutsch Sport frei in der neuen Halle Schüler am Fridericianum nehmen Halle in Besitz Impressum Fridericianum nehmen bei einer Feierstunde ihre neue Halle in Besitz. Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Hartmut Holzhey, Schloßstraße 24, Saalfeld Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1, Bad Blankenburg Stadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, Rudolstadt Stadt Saalfeld, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul, Markt 1, Saalfeld Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das erscheint in der Regel zweimal monatlich jeweils am Mittwoch. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, zum Einzelpreis von 2,50 EUR (inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des es. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen Tel , Fax , info@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen Tel , Fax , info@wittich-langewiesen.de Die nächste Ausgabe des es erscheint voraussichtlich am 23. Januar

3 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 12. Dezember 2012_21/12 Nachruf auf Sabine Bähring (* ) Nach schwerer Krankheit ist Sabine Bähring am 23. November 2012 unerwartet und viel zu früh aus dem Leben gerissen worden. Viele, die sie als sympathischen Menschen kennen gelernt haben, werden sie jetzt vermissen. Aus der engen Verbundenheit zu ihrer Heimat und zu den Menschen resultierte ihr umfangreiches politisches und gesellschaftliches Engagement. Seit 2004 gehörte sie dem Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt als Mitglied der Fraktion Die Linke an. Vor allem in die Arbeit im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie im Rechnungsprüfungsausschuss brachte sie ihr fundiertes Wissen ein. Dabei hat sie ihren Standpunkt stets wohlüberlegt vertreten und sich an der Lösung anstehender Aufgaben beteiligt. Sabine Bähring hat sich in vorbildlicher Weise für das Gemeinwohl eingesetzt. Als Verwaltungsratsmitglied der Kreissparkasse Saalfeld- Rudolstadt nutzte sie weitere Möglichkeiten, um sich für die Sparkasse und die Menschen der Region zu engagieren. Sabine Bähring waren nur 45 Jahre vergönnt, in denen sie aber in ihrer Familie und in ihrem Freundeskreis, im Beruf und unter den politischen Weggefährten eine tiefe Spur zurück gelassen hat. Die Menschen im Landkreis werden ihr ein dankbares Andenken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen Angehörigen. Weiterbildung für Betreuer _Saalfeld (AB/kr). Die nächste Weiterbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer fi ndet am Dienstag, dem 8. Januar 2013, um Uhr im Landratsamt in Saalfeld, Schloßstraße 24 im _Saalfeld (AB/mo). Unterstützung beim Weihnachtsbaumschmücken bekamen die Mitarbeiter des Landratsamtes in ihren Dienstgebäuden erneut aus vier örtlichen Kindergärten. Denn die Saalfelder Kinder aus St. Gertrudis (im Bild) und aus dem Sonnenland, vom Cröstener Zwergenhaus und vom Baum des Lebens in Rudolstadt hatten wieder selbst großen Sitzungssaal statt. Thema: Pfl ege-neuausrichtungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Hilfe zur Pfl ege. Referent Olaf Hubrig AOK PLUS. Startschuss zur Fröbel Dekade 2022 Fröbel-Kreis will Alleinstellungsmerkmal bekannt machen _Bad Blankenburg (AB/ik). Bad sollen bis zum Jahr dem Blankenburgs Bürgermeister 240. Geburtstag Friedrich Fröbels Frank Persike hatte am 17. November die Vertreter der Fröbel-Institutionen im Landkreis eingeladen, um einen Fröbel- Arbeitskreis zu gründen. Dieser - Name und Philosophie des berühmten Pädagogen in weit größerem Umfang in Thüringen und Deutschland bekannt sein, als das jetzt der Fall ist. soll sich der Organisation einer Fröbel-Dekade annehmen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren Mehr zum Fröbel-Arbeitskreis: > Fröbel Dekade Nikolauskonzert im Landratsamt Weihnachtliches Schmücken der Kita-Kinder im LRA Foto: mo gebastelten Baumschmuck aus Engeln, Nikoläusen und Schneemännern im Gepäck. Und zusammen mit ihren Erzieherinnen gaben sie auch gleich ein kleines Nikolauskonzert. Beim Weihnachtsbaumschmücken gab es dann ein kleines Drängeln um den besten Platz und die schönste Figur - und zur Belohnung eine große Kiste mit weihnachtlichen Leckereien. Die Gesichter unserer Verwaltung von links: Christine Voigt, Daniel Wiesner, Manuela Friedrich, Erik Goebel, Christine Bauer, Mirko Schreiber, Susanne Köhler, Diana Meyer, Anke Stiebritz. Im Bild fehlen Viola Fiedler und Kerstin Thomas, Monika Müller und Gabriele Richter Aufgabe des Personalamts: Die Personalentwicklung Ideengeber für die Verwaltungsspitze und Ansprechpartner der Mitarbeiter Personalmanagement das ist die Aufgabe von Personalamtsleiter Mirko Schreiber, der damit Verantwortung für sämtliche Bediensteten des Landratsamtes in der Kernverwaltung, in den Schulen und Museen des Landkreises und in der Kreisstraßenmeisterei trägt. Als Stellvertreter und Ausbildungsleiter steht ihm Erik Goebel zur Seite, der den optimalen Einsatz der Nachwuchskräfte koordiniert. Alles rund um das Thema Organisation im Personalbereich bearbeiten Daniel Wiesner und Monika Müller. Sie untersuchen die Verwaltung nach Optimierungsbedarf, schreiben Stellen aus und bewerten diese sachgerecht. Manuela Friedrich ist Ansprechpartnerin für alle Personalthemen im Landratsamt. Die Einsatzgebiete von Christine Voigt sind die Organisation von Fortbildungen und die Betreuung der zahlreichen Praktikanten im Landratsamt, während Gabriele Richter sich auf die Personalausgaben- und Einsatzplanung spezialisiert hat. Alle Fragen rund um das Thema Gehalts- und Kindergeldzahlung sowie Reisekosten sind bei Viola Fiedler, Christine Bauer und Kerstin Thomas angesiedelt. Für Verdienstbescheinigungen ehemaliger Mitarbeiter ist Susanne Köhler zuständig. Anke Stiebritz sorgt im Sekretariat dafür, dass im Personalamt alles vernetzt wird. Unterstützt wird das Personalamt derzeit durch Diana Meyer, die ihr Abschlusspraktikum in der Heimat absolviert. Sie studiert Verwaltungswissenschaften an der FH Nordhausen und schreibt derzeit ihre Bachelorarbeit im Personalamt. 3

4 21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Jetzt RU-Kennzeichen erhältlich Gebühr für Wunschkennzeichen fällig bei RU Kennzeichen zwei Buchstaben und vier Ziffern möglich _Saalfeld (AB/pl). Seit 29. November darf die Zulassungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt das Unterscheidungszeichen RU wieder ausgeben. Dafür wird eine Gebühr für Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro fällig, auch wenn nur RU gewünscht wird und die folgenden Buchstaben und Zahlen egal sind. Zu beachten ist noch, dass bei Steigender Andrang bei den Pilzberatern Wahl des Unterscheidungszeichens RU auch zwei Buchstaben und vier Ziffern folgen können. Beim Unterscheidungszeichen SLF ist bei der Wahl von vier Ziffern nur ein Buchstabe möglich, da ein Kennzeichen maximal achtstellig sein darf. An der Möglichkeit der Reservierung des Wunschkennzeichens im Internet wird derzeit noch gearbeitet. Sieben mal Sieben auf einen Streich Die G7-Fotoclubs zeigen ihre Jahresausstellung tos des abgelaufenen Jahres gezeigt. Gerhard Schneider vom Fotoamateurclub Saalfeld/Rudolstadt (im Bild) präsentierte die Fotokunst und lud alle Fotofreunde ein, im Club mitzumachen. Der Zusammenschluss der G7-Fotoclubs besteht _Saalfeld (AB/mo). Seit vergangenem Donnerstag präsentieren die Rudolstadt, Sokolov, Lübennau, aus den Vereinen in Saalfeld/ G7-Fotoclubs ihre Jahresausstellung in der Galerie im Saalfelder Merseburg und im Vogtland also Filderstadt, Mainleus/Kulmbach, Schloss - von jedem der Mitgliedsclubs werden die sieben besten Fo- ostdeutschen aus Vereinen aus allen süd- und Bundesländern. Amtsärztin dankt für die große Einsatzbereitschaft Kreiselternvertreter der Kitas Annette Siegert & David Vockeroth auf Landesebene Foto: Marianne Baumann _Saalfeld (AB/mo). Anette Siegert und David Vockeroth als ihr Stellvertreter sind die gewählten Kreiselternsprecher für die Kindertagesstätten. Sie werden künftig auch auf Landesebene die Eltern der Kita-Kinder im Landkreis repräsentieren und den Landeselternsprecher mit wählen. Bei der konstituierenden Sitzung der Elternvertreter aus den Kommunen des Landkreises wurde am 29. November Anette Siegert aus der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel als Vorsitzende, David Vockeroth aus Lehesten und Sebastian Kerl aus Kamsdorf als Stellvertreter gewählt. Insgesamt 21 Elternvertreter aus den Kitas in den Städten und Gemeinden bilden gemeinsam die Kreiselternvertretung, die sich künftig vierteljährlich treffen wird - das nächste Mal am 21. Februar Route 88 zieht positive Bilanz Wirtschaftsförderagentur vermittelt Kooperationen _Rudolstadt (AB/kj). Das Ende 2008 von der Wirtschaftsförderagentur Saalfeld-Rudolstadt (WI- FAG) ins Leben gerufene Projekt Route 88 - Achse der Innovationen zieht für dieses Jahr eine überaus positive Bilanz. Organisiert wurden vier Unternehmertreffen für innovative Unternehmen der Regionen Saalfeld- Rudolstadt, Jena und Ilmenau, die von insgesamt 83 Unternehmen genutzt wurden. Gastgeber waren Siemens Rudolstadt, Analytik Jena, RP-Technik Saalfeld und die ISLE GmbH Ilmenau. Inhaltlich hat sich das Veranstaltungskonzept bewährt, wobei stets durch die gastgebenden Geschäftsführer ein Impulsvortrag gehalten wird und im Anschluss ein Rundgang durch das Unternehmen das Gehörte vertieft. Hierbei und bei den nachfolgenden individuellen Gesprächen werden Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht. Einer Erhebung der Wirtschaftsförderagentur zufolge haben bei den bisher 14 Veranstaltungen fast die Hälfte der Teilnehmer Geschäftskontakte angebahnt, die oft zu konkreten Kooperationsbeziehungen führten. Damit ist das Ziel der Wirtschaftsförderung erreicht und wir haben allen Grund, diese effektive Form der Förderung von Kooperation durch Kommunikation weiterzuführen, so Wifag-Geschäftsführer Knut Jacob. Das nächste Treffen ist für März 2013 geplant. _Saalfeld (AB/mo). Der Bedarf der Pilzsucher nach einer fachkundigen Beratung ist in der Pilzsaison 2012 enorm gestiegen. Unsere Pilzberater haben in den vergangenen Monaten 610 Beratungen durchgeführt das sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr, stellt Amtsärztin Dr. Böhm bei der Übergabe des Jahresberichts der Pilzberater fest. Ich möchte den zehn Pilzberatern im Landkreis dafür herzlich danken. Sie stehen das ganze Jahr als Ansprechpartner für Anfragen und Beratungen zur Verfügung und betreiben außerdem eine sehr aktive und erfolgreiche Aufklärungsarbeit. > Pilzberater Zum zweiten Mal bei Startsocial dabei Herbstzeitlose - Ausweitung auf weitere Regionen _Saalfeld (AB/mo). Das Projekt Herbstzeitlose - Ausbildung und Einsatz ehrenamtlicher Seniorenbegleiter/innen kam nach erfolgreicher Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb von startsocial im Jahr 2005/06 im diesjährigem Wettbewerb erneut als eines von 330 Bewerbern unter die 100 Besten. Sie erhalten ein Beratungsstipendium: Mit Hilfe von zwei Coachs wurde eine 4-monatige Arbeitsphase gestartet, in deren Ergebnis die bisherigen Erfolge neunjähriger Arbeit vertieft und auf weitere Regionen ausgeweitet werden sollen. Neuer Kurs: Siehe Seite 9 4

5 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 12. Dezember 2012_21/12 Jahresablesung der Wasserzähler 2012 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Die Ablesung der Wasserzähler liefert uns die Grundlage für die Berechnung Ihres Trinkwasserverbrauches. In unserem Versorgungsgebiet erfassen wir die Wasserzählerstände einmal jährlich zum Jahresende. Abrechnungsrelevant sind alle Wasserzähler des Zweckverbandes bzw. durch den Zweckverband abgenommene Wasserzähler (keine Wohnungszähler). Selbstablesung zum Jahresende: Wir bitten Sie, die Wasserzählerstände selbständig, möglichst zeitnah zum , abzulesen. Damit wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ordnungsgemäß erstellen können, benötigen wir Ihre Mithilfe. - Bitte tragen Sie den Wasserzählerstand in unseren Vordruck in vollen cbm (die von uns eingesetzten Zähler weisen keine Nachkommastellen aus) samt Ablesedatum ein. Die Werte der roten Zeiger an den Rädchen sind nicht abzulesen. Bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift. - Die Rücksendung Ihrer Zählerstandsermittlung sollte möglichst zeitnah nach der Ablesung erfolgen. Unserem Schreiben liegt hierfür ein Antwortkuvert bei. Die Portokosten werden vom ZWA getragen. - Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die aufgeführten Zählernummern mit der abgelesenen Wasserzählernummer zu vergleichen. - Sollte bis zum kein Zählerstand vorliegen, behalten wir uns vor, Ihren Verbrauch anhand der Vorjahre zu schätzen. In Saalfeld, Rudolstadt und Unterwellenborn werden keine Selbstablesekarten verschickt. Hier sind unsere Mitarbeiter für Sie im Zeitraum vom bis im Einsatz, um die Zählerstände zu ermitteln. Wir bitten alle Hauseigentümer und Verwalter, unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gewährleisten. Falls kein Zählerstand abgelesen werden kann, hinterlegen wir eine Karte, mit der Sie uns den Zählerstand mitteilen können. Bitte senden Sie diese Karte umgehend an uns zurück. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen ab Mitte Februar 2013 zugesandt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Anträge auf Erlass von Abwasser gemäß 4 Abs. 7 (a) der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des ZWA Saalfeld- Rudolstadt vom bitten wir, bis spätestens einzureichen. Gleichzeitig möchten wir unsere Kunden auf die Zahlung der 4. Vorauszahlung 2012 des Vorauszahlungsbescheides der Gebühren für Trinkwasser und Abwasser hinweisen (Fälligkeit lt. Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt 8 vom ist der ). Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Amtliche Bekanntmachungen Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Der Landrat Die 24. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt fi ndet am Dienstag, dem , 17:00 Uhr in der Thüringen-Kliniken Georgius Agricola Saalfeld-Rudolstadt GmbH Rainweg 68, Saalfeld Speiserestaurant statt. Tagesordnung Verpfl ichtung eines Kreistagsmitgliedes Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung des Kreistages am , öffentlicher Teil 2 Informationen des Landrates 3 Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt für das Geschäftsjahr Wahl des hauptamtlichen Beigeordneten hier: Absehen von der Ausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten 5 Nr /12 Direkte Demokratie in Kommunen ausbauen, Ratsbegehren und Alternativvorschläge einführen vom 9. Oktober 2012 hier: Aussetzung und Beanstandung des es des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zum Antrag der Fraktion Die Linke, Drucknummer A-18/ Änderung der Satzung über die Stellung und die Aufgaben des kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung vom Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Entlastung der Landrätin und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr Satzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespfl ege 9 Satzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespfl ege Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe und Nutzung von Sportanlagen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt 11 Überplanmäßige Ausgabe zur Deckung der Kosten für Kindertagesstättenbeiträge gemäß 90 Abs. 3 SGB VIII 12 Überplanmäßige Ausgabe zur Deckung von Kosten der Heimerziehung gemäß 34SGB VIII 13 Haushaltssatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für das Haushaltsjahr 2013 samt Anlagen Beratung 14 Antrag der Fraktion Die Linke Neubesetzung in Ausschüssen des Kreistages Saalfeld-Rudolstadt 15 Antrag der Fraktion Die Linke Verstärkter (Wieder-)Aufbau von selbstkochenden Einrichtungen zur Bereitstellung von Mittagessen für Schul- und Kindergartenkinder - Prüfauftrag 16 Anfragen an den Landrat Nichtöffentlicher Teil gez. Hartmut Holzhey Landrat 5

6 21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Vorankündigung einer Satzung Satzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beabsichtigt zum 01. Januar 2013 eine Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespfl ege in Kraft zu setzen. Analog zu den Kosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen sind betroffene Eltern auch in der Kindertagespfl ege in angemessener Weise an der Finanzierung zu beteiligen. Die Beitragshöhe wurde dem aktuellem Stand angepasst und orientiert sich, sozial gestaffelt, an der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familien und an der jeweiligen Betreuungszeit. Es ist beabsichtigt, diese Satzungen am durch den Kreistag beschließen zu lassen. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt unmittelbar nach Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im und auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Jugendschöffen aus dem Landkreis Jugendschöffen für die am beginnende Amtszeit gesucht Die Jugendschöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die nächste Schöffenperiode läuft vom bis zum Jugendschöffen sind bei den Amtsgerichten und der Jugendkammer beim Landgericht in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene tätig. Das Jugendschöffengericht besteht aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden und 2 Jugendschöffen. Die Jugendschöffen nehmen an Hauptverhandlungen des Jugendschöffengerichtes und der Jugendkammer teil. Gemäß 31 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist das Amt eines Schöffen ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein ( 35 Jugendgerichtsgesetz). Gemäß 33 GVG kommen Personen nicht in Betracht, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die das 70. Lebensjahr bis zum Beginn der Amtsperiode vollendet haben. Jeder Bürger, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich um dieses Amt bewerben. Vereinigungen jeder Art sind aufgerufen, geeignete Personen zu benennen. Die Bewerbungsunterlagen können zu den bekannten Sprechzeiten im Jugendamt des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt, Rainweg 81 in Saalfeld abgeholt bzw. telefonisch angefordert werden. Als Ansprechpartner stehen folgende Mitarbeiter zur Verfügung: Dagmar Schaube Tel.: / Zimmer 305 Carola Nater Tel.: / Zimmer 305 Cornelia Herpe Fachbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit Bekanntmachung des Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn Beschlüsse der 71. öffentlichen Sitzung des PZV Maxhütte Unterwellenborn vom PZV-MHU 449/03/12 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle auf dem Flurstück 357/371, Gemarkung Unterwellenborn, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Maxhütte Nord des Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn hier: Antrag auf Zulassung von Abweichungen ( 63 e ThürBO) Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stimmt dem Antrag auf Zulassung von Abweichungen ( 63 e ThürBO) für das Grundstück 357/371, Gemarkung Unterwellenborn, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Maxhütte Nord, zu. Die Zustimmung bezieht sich auf: - Satteldachneigung zulässig Grad - geplant 10 Grad - Traufhöhe zulässig 7,50-10,50 m - geplant 5 m - Überschreitung der Baugrenze bis zur Grundstücksgrenze 357/ /367 Die Zuwegung erfolgt nur über die Straße Am Wasserlauf. Alle weiteren Festlegungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten Ja-Stimmen: 100 % PZV-MHU 450/03/12 Gemeindliches Einvernehmen des Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn zur Vergrößerung des Stauvolumens des Hochwasserrückhaltebeckens Mühlwiesen um das Stauvolumen des nicht realisierbaren HRB Vogelschutz Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stimmt der Erhöhung des Stauraumvolumens des HRB Mühlwiesen um das Stauraumvolumen des nicht realisierbaren HRB Vogelschutz zu. Ja-Stimmen: 100 % PZV-MHU 451/03/12 Gemeindliches Einvernehmen des Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen und Projektsteuerungsleistungen zur Vergrößerung des Stauvolumens des Hochwasserrückhaltebeckens Mühlwiesen um das Stauvolumen des nicht realisierbaren HRB Vogelschutz Der Planungszweckverband stimmt der Vergabe der Planungsleistungen zur Vergrößerung des Stauvolumens des HRB Mühlwiesen an das Ingenieurbüro für Bauwesen und Wasserwirtschaft GmbH in Gera zu. Die Vergabe erfolgt nach beschränkter Ausschreibung des Leistungsumfangs an 3 Ingenieurbüros auf das preisgünstigste Angebot IBW Gera. Die Vergabe ist bis zur Bestätigung des GRW-Förderantrages auf die HOAI Leistungsphase 3 beschränkt. Der Planungszweckverband stimmt der Vergabe der Projektsteuerungsleistungen zur Vergrößerung des Stauvolumens des HRB Mühlwiesen an das Ingenieurbüro Projekt-Management für Bauwerke und Industrieanlagen GmbH zu. Die Vergabe erfolgt nach beschränkter Ausschreibung des Leistungsumfangs an 3 Ingenieurbüros auf das preisgünstigste Angebot der PM GmbH. Die Vergabe ist bis zur Bestätigung des GRW-Förderantrages auf die Jahresscheibe 2013 beschränkt. Ja-Stimmen: 100 % Unterwellenborn, den 12. November 2012 gez. Wende Vorsitzende des Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn Information zur 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom wurde am 11. Dezember 2012 im des Ilm-Kreises bekanntgemacht. Nachfolgend wird der Wortlaut wiedergegeben. 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom Artikel 1 Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom , zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: 1. 2 Grundgebühr, wird wie folgt geändert: a) In 2 Abs. 1, Satz 1, wird nach den Worten: nach dem Nenndurchfl uss (Qn) oder dem Dauerdurchfl uss (Q3) 6

7 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 12. Dezember 2012_21/12 b) In 2, Abs. 1, Satz 2, wird nach den Worten: nach dem Nenndurchfl uss oder dem Dauerdurchfl uss c) In 2, Abs. 1, Satz 3, wird nach den Worten: wird der Nenndurchfl uss oder der Dauerdurchfl uss d) In 2, Abs. 2, Satz 1, wird nach den Worten: mit einem Nenndurchfl uss (Qn) größer 2,5 oder einem Dauerdurchfl uss (Q3) größer 4. e) In 2, Abs. 3 b) wird hinter den Worten: Ab dem bis zum f) In 2 wird nach Abs. 3 b) neu der Absatz 3 c) eingefügt: c) Ab dem beträgt die Grundgebühr (incl. gesetzlicher Umsatzsteuer) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfl uss (Qn) oder Dauerdurchfl uss (Q3): (Qn-Nenndurchfl uss) (Q3-Dauerdurchfl uss) Betrag bis Qn 2,5 cbm/h oder bis Q3 4 cbm/h 7,49 /Monat bis Qn 6 cbm/h oder bis Q3 10 cbm/h 35,95 /Monat bis Qn 10 cbm/h oder bis Q3 16 cbm/h 59,92 /Monat bis Qn 15 cbm/h oder bis Q3 25 cbm/h 89,88 /Monat bis Qn 25 cbm/h oder bis Q3 40 cbm/h 149,80 /Monat bis Qn 40 cbm/h oder bis Q3 63 cbm/h 239,68 /Monat bis Qn 60 cbm/h oder bis Q3 100 cbm/h 359,52 /Monat bis Qn 150 cbm/h oder bis Q3 250 cbm/h 898,80 /Monat g) In 2, Abs. 4, wird hinter den Worten: nach dem Nenndurchfl uss (Qn) oder dem Dauerdurchfl uss (Q3) 2. 7 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse, wird wie folgt geändert: a) In 7 Abs. 4, Satz 1, wird nach den Worten: nach Nenndurchfl uss (Qn) oder nach Dauerdurchfl uss (Q3) b) In 7 Abs. 4, Satz 2, wird nach den Worten: der Nenndurchfl üsse oder der Dauerdurchfl üsse Artikel 2 Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom tritt am in Kraft. ausgefertigt Ilmenau, Seeber Verbandsvorsitzender Information zur 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom Die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS- EWS/FES) vom wurde am 11. Dezember 2012 im des Ilm-Kreises bekanntgemacht. Nachfolgend wird der Wortlaut wiedergegeben. 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungsund Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom Artikel Grundgebühr, wird wie folgt geändert: a) In 2 Abs. 3 wird nach dem Satz 3 folgender Satz 4 angefügt: Ab dem beträgt sie 9,00 EUR/Monat je Anschluss. b) In 2 Abs. 4 wird nach dem Satz 2 folgender Satz angefügt: Ab dem beträgt sie 2,50 EUR/Monat je Anschluss Einleitungsgebühr, wird wie folgt geändert: a) In 3 Abs. 7 wird hinter Satz 3 und vor dem bisherigen Satz 4 als neuer Satz 4 eingefügt: Ab dem beträgt die Einleitungsgebühr 2,15 EUR pro cbm Schmutzwasser (Teileinleiter) Beseitigungsgebühr, wird wie folgt geändert: a) In 4 Abs. 2 wird nach dem Satz 10 folgender Satz 11 angefügt: Ab dem beträgt die Beseitigungsgebühr 57,42 Euro pro cbm Abwasser aus einer Hauskläranlage. b) In 4 Abs. 3 wird nach dem Satz 7 folgender Satz 8 angefügt: Ab dem beträgt die Beseitigungsgebühr aus einer abfl usslosen Grube 21,93 Euro pro cbm Abwasser. Artikel 2 Die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS- EWS/FES) vom tritt am in Kraft. ausgefertigt Ilmenau, Seeber Verbandsvorsitzender Öffentliche Ausschreibung Immobilie Verkauf Liegenschaft Pfortenstraße 38 Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schreibt die Liegenschaft der ehemaligen Polizei-inspektion, mit einer Größe von ca qm, meistbietend zum Mindestgebot von ,00 zum Verkauf aus. Das Grundstück liegt in Saalfeld, Pfortenstraße 38 und trägt die Liegenschaftsbezeichnung: Gemarkung: Saalfeld Flur: Flurstück: 3914/ qm Die Fläche ist bebaut mit einem zweigeschossigen, unterkellerten Mittelganghaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude befi ndet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Das Objekt liegt ca. 1 km westlich vom Stadtzentrum Saalfeld entfernt, in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses Thüringen Klinik Georgius Agricola Saalfeld ggmbh und ist verkehrstechnisch über die Bundesstraße 281 erschlossen. Für den Fall einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung über Tel.-Nr.: / Ansprechpartner ist Herr Lindenlaub. Ihr Kaufangebot mit einem Nutzungskonzept richten Sie bitte in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift Kaufangebot Pfortenstraße 38 Saalfeld bis spätestens an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, 1. Beigeordneten, Herrn Dietz, Schloßstraße 24, Saalfeld. Hartmut Holzhey Landrat 7

8 21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez (BGBl. I S. 2192) Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße 50, Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen. Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten: - GBBerG/ 9 Abs. 9 i. V. m. 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG - Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen: Anlagen zur Trinkwasserversorgung Trinkwasserleitung in den Gemarkungen Zopten und Probstzella Gemar- Flur Flur- Dienst- GB Breite kung stück bar- Blatt Schutzkeit streifen (m) Zopten TWL 94 4 Probstzella 0 427/11 TWL 558 angepasst Probstzella Schutz- 71 angepasst streifen Probstzella 0 427/5 TWL 58 angepasst Probstzella 0 425/2 TWL 130 angepasst Probstzella 0 426/5 TWL Probstzella 0 430/10 TWL 3 4 Probstzella 0 453/1 TWL Probstzella TWL Probstzella TWL 62 angepasst Probstzella 0 502/1 TWL 76 angepasst Probstzella TWL Probstzella 0 500/2 TWL 123 angepasst Probstzella 0 451/7 TWL Probstzella 0 453/1 TWL Probstzella 0 438/2 TWL 538 angepasst Probstzella 0 164/5 TWL 599 bis 605 angepasst Probstzella 0 164/4 TWL Probstzella 0 164/3 TWL Probstzella 0 165/7 TWL 537 angepasst Probstzella 0 165/8 TWL Probstzella 0 244/9 TWL Probstzella 0 242/10 TWL Probstzella 0 291/26 TWL 622 angepasst Probstzella 0 352/13 TWL 670 angepasst Probstzella 0 351/54 TWL Probstzella 0 351/53 TWL TWL = Trinkwasserleitung Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse. Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Saalfeld. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Auslegung: Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus III Schwarzburger Chaussee 12, Rudolstadt Umweltamt; Zimmer 213 während der allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Hinweise zur Einlegung von Einwendungen: Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt. Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände möglich sind. Saalfeld, den Hartmut Holzhey Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez (BGBl. I S. 2192) Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße 50, Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen. Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten: - GBBerG/ 9 Abs. 9 i. V. m. 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG - Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen: Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Trink- und Abwasserleitung sowie Steuerkabel in der Gemarkung Saalfeld Gemar- Flur Flur- Dienst- GB Breite kung stück bar- Blatt Schutzkeit streifen (m) Saalfeld /7 AWL 6809 angepasst Saalfeld /8 AWL Saalfeld /7 AWL Saalfeld AWL 5199 angepasst Saalfeld /13 AWL / 5199 angepasst TWL / SK Saalfeld /5 TWL / 5199 angepasst SK / PW Saalfeld /17 AWL Saalfeld /5 AWL bis 8134, 8633 Saalfeld /8 AWL Saalfeld /3 TWL 5207 angepasst Saalfeld /4 TWL Saalfeld /2 TWL 2203 angepasst Saalfeld /1 TWL 3410 angepasst Saalfeld /4 TWL Saalfeld /6 TWL Saalfeld /16 TWL Saalfeld /8 AWL 5130 angepasst und 7577 Saalfeld /8 AWL 4126 angepasst Saalfeld /10 AWL 4909 angepasst Saalfeld /48 AWL 5130 angepasst und 5801 Saalfeld /9 AWL TWL = Trinkwasserleitung AWL = Abwasserleitung SK = Steuerkabel Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse. 8

9 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 12. Dezember 2012_21/12 Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Saalfeld. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Auslegung: Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus III Schwarzburger Chaussee 12, Rudolstadt Umweltamt; Zimmer 213 während der allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Hinweise zur Einlegung von Einwendungen: Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt. Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände möglich sind. Saalfeld, den Hartmut Holzhey Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez (BGBl. I S. 2192) Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße 50, Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen. Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten: - GBBerG/ 9 Abs. 9 i. V. m. 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG - Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen: Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Trink- und Abwasserleitung in der Gemarkung Unterwirbach Gemar- Flur Flur- Dienst- GB Breite kung stück bar- Blatt Schutzkeit streifen ( m) Unterwirbach /263 AWL/TWL 174 angepasst Unterwirbach /263 AWL/TWL 656 angepasst Unterwirbach 0 248/1 AWL/TWL 923 angepasst Unterwirbach 0 250/2 AWL/TWL 47 angepasst Unterwirbach 0 253/7 AWL/TWL 777 angepasst Unterwirbach 0 254/3 AWL/TWL 284 angepasst Unterwirbach 0 255/3 AWL/TWL 284 angepasst Unterwirbach 0 256/3 AWL/TWL 284 angepasst Unterwirbach 0 258/7 AWL/TWL 896 angepasst Unterwirbach /1 AWL/TWL 861 angepasst Unterwirbach /1 AWL/TWL 861 angepasst Unterwirbach Schutz- 182 angepasst streifen TWL = Trinkwasserleitung AWL = Abwasserleitung Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse. Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Saalfeld. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Auslegung: Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus III Schwarzburger Chaussee 12, Rudolstadt Umweltamt; Zimmer 213 während der allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Hinweise zur Einlegung von Einwendungen: Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt. Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände möglich sind. Saalfeld, den Hartmut Holzhey Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Ende des amtlichen Teiles Termine, Tipps und Informationen Tag der Offenen Tür Staatliche Berufsbildende Schule Unterwellenborn Samstag, , 9 12 Uhr Herbstzeitlose suchen Verstärkung 10. Kurs für Ausbildung zu ehrenamtlichen Seniorenbegleitern/innen beginnt am 6. Februar 2013 _Saalfeld (AB/mo). Immer mehr ältere und kranke Menschen sind von Vereinsamung und Isolation betroffen. Deshalb möchten wir weitere sozial Interessierte zu Seniorenbegleiter/innen im Rahmen des Projektes Herbstzeitlose ausbilden und wohnortnah einsetzen. Damit wir dem Bedarf auch künftig gerecht werden, brauchen wir Sie! Der neue Lehrgang zur Ausbildung ehrenamtlicher Seniorenbegleiter/innen beginnt am Mittwoch, 6. Februar 2013, Uhr in der AWO Begegnungsstätte, Rainweg 70 in Saalfeld. Anfragen zur Organisation und Anfahrt sowie Anmeldungen bitte über das Seniorenbüro des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Telefon / Weitere Informationen unter Bekanntmachung Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Ober-,Unterpreilipp und Schloßkulm Folgende Beschlüsse der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ober-, Unterpreilipp und Schloßkulm vom werden gemäß der Satzung der JG für das Jagdjahr 2011/2012 hiermit bekannt gemacht. Die nachstehenden Beschlüsse sind nach doppelter Mehrheit gefasst worden: Tagesordnungspunkt 4: Entlastung des Vorstandes Tagesordnungspunkt 5: Auszahlung des Reinertrages Jagdjahr 2011/2012 Tagesordnungspunkt 6: Kostenübernahme über den Rechtstreit mit den ehemaligen Jagdpächtern. Änderungen von Bankverbindungen sind unverzüglich mitzuteilen. Rudolstadt Der Jagdvorstand Jagdvorsteher Reiner Winter, Oberpreilipp 11, Rudolstadt 9

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Schnelle Verbindungen auf der Saalfelder Höhe. Landkreis hat Baumaßnahmen auf Kreisstraßen abgeschlossen 2,2 Millionen Euro im Haushalt amtsblatt Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg 26. November 2008_Nr. 21_15. Jahrgang Schnelle Verbindungen auf

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