14. November 2015 Die Kreisstraßen im Vorher-Nachher-Vergleich:

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1 11/15_14. November 11/ JAHRGANG 14. November 2015 Die Kreisstraßen im Vorher-Nachher-Vergleich: Auf der K 113 zwischen Uhlstädt und Partschefeld wurde der Hang mit hochfesten Drahtgeflechten gesichert. Auf der K 157 in der Ortslage Reichenbach war die Erneuerung der Trockenmauer aus Schieferplatten mit Betonelementen erforderlich, um die Tragfähigkeit der Straße zu gewährleisten. Fotos: SG Tiefbau In diesem Jahr wurden sieben Straßenbauprojekte im Landkreis realisiert 2,4 Millionen Euro wurden nach den Unwettern zu Pfingsten 2013 in die Sicherung der Kreisstraßen investiert _Landkreis (AB/cd). Der Fokus der 2015 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt realisierten Straßenbaumaßnahmen lag auf der Beseitigung von Infrastrukturschäden, die aufgrund des Unwetters von Pfingsten 2013 entstanden sind sowie auf Maßnahmen, die über das Förderprogramm des Landes für den kommunalen Straßenbau mitfinanziert werden. Bei den sieben Maßnahmen mit Gesamtkosten von 2,42 Mio. Euro beträgt der Eigenanteil des Landkreises Euro. Wir konnten die Projekte innerhalb unseres Zeitplanes umsetzen - auch dank der guten Zusammenarbeit mit den beauftragten Firmen, die zumeist aus der Region stammen, fasst Sachgebietsleiter Tiefbau, Marko Schönheyd, zusammen. Im Einzelnen wurden 2015 folgende Projekte realisiert: K 156 Hangsicherung bei Limbach und Erneuerung der Stützmauer in Limbach Nach einer provisorischen Sicherung der K 156 vor der Ortslage Limbach konnte zwischen November 2014 und März 2015 die eigentliche Hangsicherung mit hochfesten Drahtgeflechten durchgeführt werden. Im Ortseingangsbereich von Limbach wurde im Juli die stark beschädigte Stützmauer erneuert. K 157 Erneuerung Stützmauer in Reichenbach Nach der Überflutung der Kreistraße in der Ortslage Reichenbach drohte die Ufermauer massiv einzubrechen - die Trockenmauer aus Schieferplatten wurde deshalb im Frühjahr durch Betonelemente erneuert. K 113 Hangsicherung zwischen Uhlstädt und Partschefeld Im September wurde nach Hangrutschungen eine flächige Böschungssicherung mit hochfesten Drahtgeflechten und einer Vernagelung des Hanges an der K 113 zwischen Uhlstädt und Partschefeld abgeschlossen. K 128 Straßensanierung bei Fröbitz Die im vergangenen begonnene Sanierung der K 128 wurde im September in zwei Abschnitten vor und nach der Ortslage Fröbitz fortgeführt. K 121 Röblitz bis Langenschade Der Abschnitt vom Abzweig nach Röblitz bis nach Langenschade der ehemaligen Landesstraße L 1107 ist jetzt der K 121 zugeordnet. Zusammen mit ZWA und Netkom GmbH wird die Straße bis zum Dezember ausgebaut dann auf 5,50 Meter Fahrbahnbreite, so dass auch der Begegnungsverkehr sichergestellt ist. K 117 Unterwirbach Seit dem vergangenen Jahr wird der Ausbau der K 177 in der Ortslage Unterwirbach realisiert soll der abschließende Bauabschnitt erfolgen. Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 12. Dezember 1

2 14. November_11/15 Leistungsträger der heimischen Wirtschaft Ehrung für Janet und Dieter Jahn, Hans-Ulrich Batzke und Frank Orschler Weiterbildung für Betreuer Im Bild v.li. Hans-Ulrich Batzke, Janet und Dieter Jahn sowie Frank Orschler _Saalfeld. Der Preis als Unternehmer des Jahres wird jährlich vom Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) auf Kreisebene vergeben heißen die Unternehmer des Jahres im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Dieter und Janet Jahn. In ihrem Unternehmen in Königsee, der Jahn GmbH, produzieren sie seit 1992 medizinische Bandagen. Die Firma sei vom Solounternehmen zum Vorzeigebetrieb geworden, sagte Landrat Marko Wolfram in seiner Laudatio. Mit dem Preis wird Ihre herausragende Rolle als Leistungsträger der Wirtschaft in unserem Landkreis Volkstrauertag 2015 im Landkreis Zentrale Gedenkveranstaltung in der Kirche Uhlstädt _Uhlstädt-Kirchhasel (AB/mo). In zahlreichen Gemeinden des Landkreises wird am Sonntag, 15. November, anlässlich des Volkstrauertages wieder der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Zu einer zentralen Gedenkveranstaltung laden der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und der VdK Kreisverband Saalfeld-Sonneberg zusammen mit der Gemeinde Uhlstädt-Kirchasel um 9.30 Uhr am Denkmal der Opfer der Weltkriege an der Kirche in Uhlstädt ein. Die Andacht gestaltet Pfarrer Michael Thiel. In Ansprachen werden der ehrenamtliche Beigeordnete des Landkreises, Maik Kowalleck, Bürgermeister Toni Hübler sowie der Vorsitzende des VdK-Kreisverbandes, Josef Krüger, auf die Bedeutung des stillen Gedenktages eingehen, die feierliche musikalische Umrahmung übernimmt der Chor Uhlstädt. Die zentrale Veranstaltung der Stadt Königsee findet um 10 Uhr auf dem Stadtfriedhof statt, die Veranstaltungen in den anderen Kommunen des Landkreises sind in den Gemeinden angekündigt. Gottesdienst in der KZ-Gedenkstätte Laura _Schmiedebach/Lehesten (AB/mo). Zum Volkstrauertag findet am 15. November um Uhr wieder ein besonderer Gottesdienst in der KZ- Gedenkstätte Laura statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Opfer des KZ-Außenlagers Laura und gewürdigt. Bemerkenswert sei, wie durch die frühzeitige Einbeziehung Janet Jahns die Unternehmensnachfolge geregelt werden konnte. Eine weitere Ehrung des BVMW erhielt Hans-Ulrich Batzke für sein unternehmerisches Lebenswerk, nachdem der Geschäftsführer der Rudolstädter Systembau 2007 selbst schon den Preis als Unternehmer des Jahres in Empfang nehmen durfte. Er hat sein unternehmerisches Wirken so energisch fortgesetzt, dass er jetzt für sein imposantes Lebenswerk ausgezeichnet wurde, drückte es der Landrat aus. der Opfer von Krieg, Gewalt, Terror und Unterdrückung zu gedenken. Die Gedenkstätte hat ihre Saison planmäßig zum 31. Oktober beendet. Höhepunkt war im April das Gedenken zum 70. Jahrestag der Befreiung unter Teilnahme von Ministerpräsident Bodo Ramelow. Frank Orschler, Geschäftsführer der Königsee Implantate GmbH aus Allendorf, konnte sich über eine besondere Auszeichnung freuen: Sein Unternehmen wurde bei dem erstmals durchgeführten Wettbewerb Macher 25 - Der große Wirtschaftspreis des Ostens in der Kategorie Unternehmensnachfolge in Berlin Drittplatzierter. Eine Expertenjury unter Vorsitz von Matthias Platzeck hatte aus insgesamt 150 Einreichungen in den Kategorien Lebenswerk, Unternehmensnachfolge und Innovation jeweils drei Preisträger ausgewählt. _Saalfeld (AB/mo). Die nächste Weiterbildung für Betreuer findet am kommenden Dienstag, dem 17. November, um Uhr im Landratsamt in Saalfeld, Schloßstraße 24, im großen Sitzungssaal, statt. Als Referent wird Chefarzt Dr. med. Thomas Sobanski von den Thüringen-Kliniken die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin nach dem Neubau vorstellen und anschließend zu ausgewählten psychischen und psychosomatischen Krankheitsbildern sowie deren Behandlungsmöglichkeiten referieren. Im Frühjahr 2016 wird es dazu eine Folgeveranstaltung geben. Sammlerbörse am 22. November _Rudolstadt (AB/mo). Am Sonntag, 22. November, findet im Stadthaus Deutscher Krug in Rudolstadt wieder von 9 bis 15 Uhr die Sammlerbörse der Briefmarkensammler und Numismatiker im Kulturbund statt im Angebot sind aber auch weitere Sammelobjekte wie Ü-Eier. Anbietern wird empfohlen, sich rechtzeitig unter / oder anzumelden. Behindertenbeauftragter Sprechstunden bis zum Februar jetzt anmelden _Saalfeld (AB/mo). Der Beauftragte des Landkreises für Menschen mit Behinderung, Christian Tschesch, führt seine regelmäßigen Sprechstunden im Saalfelder Schloss Beratungsraum der KfZ-Zulassung (ehemaliges Bürgerbüro) wieder an folgenden Terminen durch: 1. und 8. Dezember, 5. und 19. Januar sowie 2. Februar. Anmeldungen nimmt Petra Wunder gerne unter / entgegen. Neues Rudolstädter Heimatheft Vom Schlepper-Traktor bis zum Wiener Kongress _Saalfeld (AB/mo). Ab sofort ist das neue Rudolstädter Heimatheft 11/ im örtlichen Buchhandel erhältlich - mit Themen wie der Rudolstädter Firma Brummer-Klein- Traktorenbau und den Auswirkungen des Wiener Kongresses auf unsere Region. Bestellungen von aktuellen Einzelheften, Abonnements, Geschenkabonnements, älteren Ausgaben und Sonderheften an: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Presse- und Kulturamt, Martin Modes, Schloßstraße 24, Saalfeld, Per Mail: medien@kreis-slf. de, Tel /

3 11/15_14. November Flüchtlingssituation Uns alle beschäftigt die Situation der Flüchtlinge jeden Tag intensiv. Dank des Einsatzes der Mitarbeiter des Landratsamtes, die das alles ohne die Unterstützung der vielen hauptamtlichen Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer von Rettungsdiensten, Polizei, Vereinen und Privatpersonen gar nicht allein bewältigen könnten, haben wir diese große humanitäre Aufgabe bisher sehr gut gemeistert. Unser Ziel ist es, den Ankömmlingen eine menschenwürdige winterfeste Unterkunft zu geben. Angesichts des bevorstehenden Winters und der dramatischen Situation an den europäischen Grenzen ist dies das dringende Gebot der Stunde. Seit Mitte Oktober sind wir außerdem auf eine zunächst unerwartete Weise mit der Thematik konfrontiert worden: Aufgrund der verkehrstechnisch günstigen Lage an der Bahnstrecke München-Berlin ist der Bahnhof Saalfeld derzeit Drehkreuz für die Verteilung der Flüchtlinge, die in Bayern ankommen und in Thüringen und Sachsen-Anhalt weiter verteilt werden sollen. Zunächst bis Ende November kommen dreimal wöchentlich Züge mit jeweils etwa 450 Flüchtlingen an, die von Saalfeld aus per Bus in die Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht werden. Federführend zuständig ist das Landesverwaltungsamt, unser Landkreis ist unterstützend tätig. Der normale Reiseverkehr am Bahnhof ist dabei in der Regel nicht eingeschränkt. Nachfolgeregelungen Unser Landkreis hat derzeit eine weitere große Herausforderung zu bewältigen. In mehreren Unternehmen, die im Eigentum des Landkreises sind oder an denen wir maßgeblich beteiligt sind, scheiden Geschäftsführer oder Vorstände altersbedingt und nach über zwei Jahrzehnten erfolgreicher Tätigkeit aus. In zwei Unternehmen konnten wir jetzt in den zuständigen Gremien geeignete Nachfolger wählen. So hat der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Ende September Martin Bayer als Nachfolger für den zum Jahresende ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden Alfred Weber berufen. Herr Bayer ist seit 2008 in unserer Kreissparkasse tätig und wird unser regionales Kreditinstitut, die Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt, ab 1. Januar zusammen mit Vorstandsmitglied Carsten Sprenger leiten. Im Bildungszentrum Saalfeld scheidet Reinhard Tröstrum Ende März als Geschäftsführer aus. Zu seinem Nachfolger hat der Aufsichtsrat den aus Saalfeld stammenden Volkswirt Christoph Majewski gewählt. Nach der bundesweiten Ausschreibung haben wir uns im Aufsichtsrat, dem auch drei Mitglieder des Kreistages, ein Vertreter der Kreissparkasse sowie ein Arbeitnehmervertreter angehören, ohne Gegenstimme für ihn entschieden. Ich bin zuversichtlich, dass wir für beide Unternehmen Persönlichkeiten gefunden haben, die Bewährtes fortsetzen und neue Impulse geben können. Zukunft des Straßenbetriebsdienstes Eine neue Ära beginnt am 1. Januar auch beim Straßenbetriebsdienst auf dem 246 km umfassenden Kreisstraßennetz. Es wird unsere erste Winterdienstsaison ohne landkreiseigenes gewerbliches Personal und Technik sein. Nachdem der Kreistag nach einer umfangreichen Wirtschaftlichkeitsprüfung beschlossen hatte, die Kreisstraßenmeisterei aufzulösen und den Straßenbetriebsdienst fremd zu vergeben, hat in diesem Jahr die Ausschreibung stattgefunden. Unserem Personal aus der Kreisstraßenmeisterei konnten wir in anderen Bereichen des Landratsamtes frei werdende Stellen anbieten. Der Ausschuss für Bau und Vergabe hat im September die Leistung für die nächsten fünf Jahre an die TSI, die Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbh & Co. KG., vergeben. Die Einsparungen beim Winterdienst belaufen sich jährlich auf Euro und in fünf Jahren damit auf 1,2 Mio Euro. Wir erwarten von der TSI als erfahrenem und zuverlässigem Unternehmen, dass es wie auf den Bundes- und Landesstraßen künftig auch auf den Kreisstraßen für sichere Verkehrsverhältnisse sorgt. Und dass unsere Verkehrsteilnehmer im Winter auch weiterhin gut beräumte und gestreute Straßen vorfinden. Zubringerbus zum Einkaufen Angesichts der demographischen Entwicklung sind Ideen und Initiativen gefragt, um auch künftig in unserem Landkreis ein lebenswertes Leben führen zu können. Eine neue Initiative hat mir jetzt Kati Lösche aus Saalfeld vorgestellt. Sie organisiert ab November regelmäßige Einkaufsfahrten für Menschen, die nicht mehr mobil sind - und ich glaube, das ist etwas, wofür ein echtes Bedürfnis besteht. Aus den kleineren Orten im Umkreis von Saalfeld, die keine Einkaufsmöglichkeiten mehr haben, will sie mehrmals im Monat Fahrten nach Unterwellenborn und Schwarza zu den großen Einkaufsmärkten anbieten. Wer mitfahren will, kann sich anmelden und wird zu Hause abgeholt und dorthin zurückgebracht. Dabei entstehen natürlich genauso Kosten wie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi. Aber wer nicht mehr so gut zu Fuß ist, bekommt dafür ein passendes Serviceangebot. Ich hoffe, dass sich daraus ein ständiges Angebot entwickelt, das auch weitere Partner und Nachahmer findet. Frau Lösche gibt Ihnen unter / gerne Auskunft. Daten und Fakten zur Aufnahme von Asylbewerbern im Landkreis Derzeit sind im Landkreis 771 Flüchtlinge untergebracht Jugendamt betreut auch minderjährige Flüchtlinge _Saalfeld (AB/mo). Mit dem Stichtag 9. November waren im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 771 Flüchtlinge untergebracht. Bei der derzeitigen Einwohnerzahl von im Landkreis entspricht dies einem Prozentsatz von 0,7 Prozent. 165 der Flüchtlinge sind in der Gemeinschaftsunterkunft in Beulwitz untergebracht, 317 in der Gemeinschaftsunterkunft in Rudolstadt sowie 237 in Wohnungen im Städtedreieck. Es wird versucht, die Einzelwohnungen weitgehend mit Familien zu belegen. Seit Ende Oktober wird auch das Gebäude des Bildungszentrums in Unterwellenborn vorübergehend wieder als Übergangslösung genutzt derzeit mit 52 Personen. Weitere Objekte und Wohnungen sind in der Prüfung. Als wichtige Zielsetzung des Landkreises gilt es, die Belegung von Turnhallen zu vermeiden. Angesichts der anhaltend hohen Zahl an zugewiesenen Flüchtlingen - seit September sind 50 Flüchtlinge pro Woche angekündigt - ist das aber nicht ganz auszuschließen. Die bislang geltenden Mindeststandards für Unterkünfte wurden vom Land Thüringen aufgehoben, es gilt jetzt vor allem, eine menschenwürdige Unterbringung abzusichern. Von den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die seit Jahresbeginn vom Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes betreut wurden, befanden sich am noch 22 in Zuständigkeit unseres Jugendamtes in Jugendhilfeeinrichtungen. Auch hier wird intensiv daran gearbeitet, neue Plätze einzurichten und Pflegestellen zu finden. Unter den verschiedenen Nationalitäten sind es vor allem Menschen aus Syrien, Eritrea und Somalia, die hier Zuflucht suchen. Deutlich zugenommen hat in diesem Jahr auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Asylsuchenden sind bereits 83 abgelehnte Asylbewerber freiwillig aus dem Landkreis in ihre Heimat ausgereist - nach Serbien, Mazedonien, Kosovo, Albanien und Russland, davon 34 allein im September. 3

4 14. November_11/15 Alle Kinder, die am 1. August 2016 sechs (6) Jahre alt sind (bis 1. August 2010 und früher geboren), unterliegen der Schulpflicht und sind zum Schulbesuch für das am 11. August 2016 (erster Schultag) beginnende Schuljahr anzumelden. Die Anmeldung erfolgt gemäß 119 (1) Thüringer Schulordnung (Thür- SchulO) vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 (GVBI. S. 208) in den örtlich zuständigen Grundschulen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Zeitraum vom Dezember Genauere Festlegungen hierzu werden durch die Schulleiter in der zuständigen Schule in ortsüblicher Weise bekannt gegeben. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss durch alle Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bei Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist eine Vollmacht des Anderen ausreichend. Gern können Sie Ihre Kinder zur Anmeldung mitbringen! Kinder, die zurückgestellt waren oder aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen, sind ebenfalls schulpflichtig und somit anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid ist mitzubringen. Auch Kinder ausländischer Eltern unterliegen der Schulpflicht und sind anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni 2016 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern für das am 11. August 2016 beginnende Schuljahr vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung treffen die zuständigen Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme. Gemäß 14 (1) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 (GVBI. S. 445) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBI. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 22, 23) legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium für jede Schule einen abgegrenzten Schulbezirk fest. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt. Amtliche Bekanntmachungen Schulaufnahme zum Schuljahr 2016/2017 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Anmeldung vom 10. bis 20. Dezember - Staatliches Schulamt Südthüringen und Schulverwaltungsamt informieren So sind auch die Schulbezirke der Grundschulen in der Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, wie nachfolgend aufgeführt, eindeutig festgelegt. Schulbezirke der Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zum Schuljahr 2016/2017: Grundschule Bad Blankenburg Stadt Bad Blankenburg mit den Ortsteilen Großgölitz, Kleingölitz, Watzdorf, Böhlscheiben, Cordobang, Fröbitz Grundschule Dittrichshütte Arnsgereuth, Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda/A., Lositz/Jehmichen, Oberwirbach, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittgendorf, Wittmannsgereuth, Witzendorf Grundschule Gräfenthal Stadt Gräfenthal mit den Ortsteilen Buchbach, Creunitz, Gebersdorf, Großneundorf, Lichtenhain, Lippelsdorf, Sommersdorf Grundschule Kamsdorf Kamsdorf, Langenschade, Oberwellenborn, Reichenbach, Unterwellenborn Grundschule Katzhütte Katzhütte mit Ortsteil Oelze, Mellenbach-Glasbach Grundschule Kaulsdorf Altenbeuthen, Breternitz, Drognitz, Eichicht, Fischersdorf, Hockeroda, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda, Weischwitz Grundschule Königsee Barigau, Dörnfeld a.d. Heide, Dröbischau, Egelsdorf, Garsitz, Horba, Königsee, Lichta, Oberköditz, Unterköditz, Oberschöbling, Unterschöbling, Allendorf, Aschau, Bechstedt, Hengelbach, Leutnitz, Milbitz/R., Paulinzella, Quittelsdorf, Rottenbach, Solsdorf, Storchsdorf, Thälendorf, Oberhain, Unterhain, Mankenbach (außer Mankenbachsmühle) Grundschule Könitz Birkigt, Bucha, Goßwitz, Könitz, Lausnitz Schulanmeldung in der GS Katzhütte Am Donnerstag 10. Dezember für Katzhütte und Mellenbach Wie Schulleiterin Beatrice Schröder informiert, findet am Donnerstag, dem , in der Grundschule Katzhütte in der Zeit von Uhr bis Uhr die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017 aus den Gemeinden Katzhütte und Mellenbach statt. Schulpflichtig werden Kinder, die im Zeitraum vom bis geboren sind. Die Kinder sind in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Schule anzumelden. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, zur Schulanmeldung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, den Nachweis zum Sorgerecht und evtl. ärztliche Befunde mitzubringen. Grundschule Lehesten Stadt Lehesten mit den Ortsteilen Brennersgrün, Röttersdorf, Schmiedebach Grundschule Leutenberg Dorfilm, Herschdorf, Hirzbach, Kleingeschwenda/L., Landsendorf, Leutenberg, Löhma, Munschwitz, Schweinbach, Skt. Jakob, Steinsdorf Grundschule Meuselbach Cursdorf, Deesbach, Lichtenhain/ Bergbahn, Meuselbach, Schwarzmühle, Oberweißbach Grundschule Probstzella Arnsbach, Döhlen, Großgeschwenda, Kleinneundorf, Königsthal, Laasen, Lichtentanne, Limbach, Marktgölitz, Oberloquitz, Pippelsdorf, Probstzella, Reichenbach, Roda, Schaderthal, Schlaga, Unterloquitz, Zopten Impressum Grundschule Remda Altremda, Ammelstädt, Breitenheerda, Clöswitz, Eschdorf, Geitersdorf, Haufeld, Heilsberg, Kirchremda, Milbitz/T., Remda, Sundremda, Tännich, Teichel, Teichröda, Treppendorf Grundschule Schmiedefeld Lichte, Piesau, Schmiedefeld, Reichmannsdorf, Gösselsdorf Grundschule Sitzendorf Döschnitz, Meura, Neu-Leibis, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach sowie dem Ortsteil Mankenbachsmühle Grundschule Uhlstädt Beutelsdorf, Catharinau, Dorndorf, Engerda, Etzelbach, Großkochberg, Heilingen, Kleinkochberg, Kleinkrossen, Kirchhasel, Kolkwitz, Kuhfraß, Mötzelbach, Naundorf, Neusitz, Niederkrossen, Oberhasel, Oberkrossen, Partschefeld, Röbschütz, Rödelwitz, Rückersdorf, Schmieden, Teichweiden, Uhlstädt, Weißbach, Weißen, Weißenburg, Zeutsch Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram, Schloßstraße 24, Saalfeld Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1, Bad Blankenburg Stadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, Rudolstadt Stadt Saalfeld, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul, Markt 1, Saalfeld Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich jeweils am zweiten Samstag. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei WGV Werbung Gestaltung Verlag, Schleiz, Geraer Str. 12, Tel. 0176/ zum Einzelpreis von 3,50 inkl. Porto u. MwSt. beezogen werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den Anzeigenteil: WGV Schleiz Hjördis Grimm für AMK Dienstleistungs GmbH, Verantwortliche Leitung: Wolfgang Grimm, Tel. 0176/ ; Fax / Anzeigenberater: Andrè Rüdiger, Tel. 0173/ , a.ruediger@wgvschleiz.de Emanuel Wolfram, Tel. 0152/ , e.wolfram@wgvschleiz.de Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: WGV Schleiz für AMK Dienstleistungs GmbH, Tel. 0176/ ; Fax / Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am

5 11/15_14. November Projektaufruf der LEADER Aktionsgruppe Antragstermin Projektskizze bis Die LEADER Aktionsgruppe hat auf Ihrer Internetseite einen Projektaufruf für den Antragstermin inklusive aller für eine Antragstellung erforderlichen Informationen veröffentlicht. Das zweistufige Verfahren sieht die Einreichung einer vorgeschalteten Projektskizze bis zum vor. Für die LEADER Region Saalfeld-Rudolstadt hatte Anfang September mit der Anerkennung ihrer Entwicklungsstrategie die neue Förderperiode offiziell begonnen. In der Mitgliederversammlung am 6. Oktober wurden die ersten Projekte beraten. Auf der Tagesordnung standen Vorhaben, die in der Regionalen Entwicklungsstrategie vom Mai 2015 als Startprojekte definiert worden waren. Als förderwürdig bestätigt wurden: die Mobile Saftpresse von Florian Lindner, ein Konzept zur Qualifizierung der Freiflächengestaltung für den Bahnhofsvorplatz Rottenbach sowie das Bürgerprojekt Entdeckerpfad Saalleiten der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel. Über Projektanträge befindet die LEADER Aktionsgruppe jährlich. Bis voraussichtlich 2023 können Projekte innerhalb eines vom Land Thüringen jährlich festgesetzten Budgetrahmens umgesetzt werden. Zur Beratung der Akteure steht in absehbarer Zeit wieder ein funktionsfähiges Regionalmanagement zur Verfügung. Auf der Grundlage einer Angebotspräsentation hat sich der Vorstand in seiner Beratung am für die erneute Beauftragung des Büros für Stadt- und Regionalentwicklung I Ines Kinsky aus Bad Berka ausgesprochen. Mehr Infos unter: Und > Projektaufruf Leader 2016 Helmut Hercher LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt Information zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau wurde am im Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 11/2015 bekanntgemacht. Nachfolgend wird der Wortlaut wiedergegeben. I. Beschlussvermerk 1. Der vorliegende und von der Schüllermann und Partner AG geprüfte und mit dem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2014 für den Gesamtverband wird von der Verbandsversammlung am 19. Oktober 2015 mit einer Bilanzsumme von ,22 EUR und einem Jahresergebnis von ,47 EUR festgestellt. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 liegt in Kurzform bei. 2. Der davon im Jahresabschluss 2014 ausgewiesene Jahresfehlbetrag im Betriebszweig Trinkwasser in Höhe von ,76 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der davon im Jahresabschluss 2014 ausgewiesene Jahresfehlbetrag im Betriebszweig Abwasser in Höhe von ,98 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Mit der Feststellung zum Jahresabschluss 2014 werden der Verbandsvorsitzende, der Verbandsausschuss und die Geschäftsleitung entlastet. 5. Der Beschluss über die Feststellung zum Jahresabschluss 2014 ist entsprechend der Verbandssatzung zu veröffentlichen. In der Veröffentlichung ist auf den Termin der Auslegung des Jahresabschlussberichtes hinzuweisen. 6. Die Auslegung erfolgt in den Räumen und in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Ilmenau, 19. Oktober 2015 Seeber Verbandsvorsitzender II. Bestätigungsvermerk Im Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG wird Folgendes ausgeführt (Auszug): Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dreieich, 31. August 2015 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl. Kfm. Harald Reinhart Wirtschaftsprüfer III. Auslegungshinweis Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl Wirtschaftsprüfer Die Jahresabschluss 2014 einschließlich Lagebericht des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau liegt in der Zeit von bis während der Dienstzeiten im kaufmännischen Bereich in den Geschäftsräumen des Verbandes öffentlich aus (Naumannstraße 21, Ilmenau). Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr Seeber Oberbürgermeister der Stadt Ilmenau Verbandsvorsitzender Forstamt Saalfeld-Rudolstadt Neue Telefonnummern der Revierleiter Mit dem Anschluss an das Thüringer Landesdatennetz haben die meisten Revierleiter des Forstamtes Saalfeld-Rudolstadt in den vergangenen Wochen neue Festnetz-Telefonnummern erhalten (mit Vorwahl Erfurt 0361). Das Forstamt gibt allen Waldbesitzern und interessierten Bürgern die aktuellen Dienstsitze und Telefonanschlüsse der Revierleiter bekannt. Die Auflistung ist unter > Forstamt Telefonverzeichnis nachzulesen. Wir bitten die Waldbesitzer, sich bei Fragen zur Bewirtschaftung ihrer Waldflächen, der Brennholzselbstwerbung im Landeswald oder anderen forstlich interessierenden Fragen an den in der jeweiligen Gemarkung zuständigen Revierleiter zu wenden. Mit allen privaten und kommunalen Waldbesitzern sowie allen am Wald interessierten Bürgern wünschen wir uns weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander zum Vorteil des Waldes. Hartmut Eckardt Dienststellenleiter 5

6 14. November_11/15 Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Wahlperiode Beschlüsse der 10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom Beschluss des Kreistages 87-10/15 Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Kreistages Saalfeld-Rudolstadt vom , öffentlicher Teil Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt: Gemäß 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. d. F. vom 19. Januar 2000, zuletzt geändert am , wird die Niederschrift über die 8. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom , öffentlicher Teil, durch Beschluss genehmigt. Beschluss des Kreistages 88-10/15 Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Kreistages Saalfeld-Rudolstadt vom , öffentlicher Teil Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt: Gemäß 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. d. F. vom 19. Januar 2000, zuletzt geändert am , wird die Niederschrift über die 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom , öffentlicher Teil, durch Beschluss genehmigt. Beschlüsse der 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom Beschluss des Kreistages 80-09/15 Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt gemäß 20 Abs. 5 ThürSpkG für das Geschäftsjahr 2014 Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt gemäß 20 Abs. 3 ThürSpkG die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saalfeld- Rudolstadt für das Geschäftsjahr Beschluss des Kreistages 81-09/15 Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Thüringer Landestheater Rudolstadt - Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt GmbH Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stimmt der Verlängerung der Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringer Landestheater Rudolstadt und Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt GmbH für die Jahre 2013 bis 2016 zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Zweckverband Thüringer Landestheater Rudolstadt und Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt bis zum zu. Beschluss des Kreistages 83-09/15 Änderungsantrag der Fraktionen Die LINKE. und Bürger für den Landkreis (Wieder-) Einführung einer Tonnagebegrenzung auf der K 111 Der Landrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden eine Tonnagebegrenzung auf der K 111 herbeizuführen. Beschluss des Kreistages 84-09/15 Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Die Jahresrechnung 2013 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird gemäß Anlage 1 zum Schlussbericht über die örtliche Prüfung festgestellt. Beschluss des Kreistages 85-09/15 Entlastung des Landrates und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2013 Dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und den Beigeordneten, soweit diese den Landrat vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt. Beschluss des Kreistages 82-09/15 Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Gera für die Wahlperiode 2015 bis 2020 In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Gera für die Wahlperiode 2015 bis 2020 werden die in dem aufgelegten Entwurf genannten Personen aufgenommen. Nr. Name, Vorname Ja Nein Enthaltung 1 Acker, Kerstin Birkner, Frank-Jürgen Fehn, Robert Fröderking, Marion Gehlert, Uwe Geißler, Brigitte Giese, André Görting, Doris Greiner, Roswitha Hecht, Ute Hentschel, Torsten Henze, Rüdiger Hunger, Michael Korn, Sabine Krassa, Karl-Heinz Krauße, Falk Krawczyk, Hubert Lorenz, Wolfram Marten, Klaus-Dieter Narr, Katrin Neubert, Petra Nikelski, Michael Nowack, Jörg Pabst, Michael Pohle, Regina Prang, Gisela Rauch, Detlef Rössel, Ingolf Schloßer, Detlev Schmidt, Helmut Dr. Thomas, Werner Vockeroth, David Weidmann, Harry Wendel, Jürgen Wiegand, Heidi Wohlfarth, Gerd Wohlfahrt, Ilona

7 11/15_14. November Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Wahlperiode Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (AfH/R)am Beschluss AfH/R HR-16/15 Umschuldung eines bestehenden Kommunaldarlehns Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt, für das Darlehn bei der Landesbank Hessen-Thüringen mit der Konto-Nr , für das am die Zinsbindung ausläuft, zur Sicherung der aktuell günstigen Zinsen bereits jetzt eine Anschlussfinanzierung zu vereinbaren. Der aktuelle Vertrag bleibt bis zum bestehen. Das Restkapital beträgt mit Auslauf der Zinsfestbindung ,61. Im Rahmen einer Sondertilgung werden ,61 getilgt und ,00 umgeschuldet. Die Umschuldung erfolgt als Ratendarlehn mit einer monatlichen Rate von ,00. Es sind bei mindestens zehn Banken bzw. Kreditvermittlern Angebote über die Zinshöhe einzuholen. Dem günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen. Beschluss AfH/R HR-17/15 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Straßenbetriebsdienst Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung des Kreistages Saalfeld-Rudolstadt beschließt eine überplanmäßige Ausgabe Straßenbetriebsdienst in einer Gesamthöhe von ,75 EUR. Beschlüsse Jugendhilfeausschuss Wahlperiode Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Beschluss JHA-32-09/15 Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom Gemäß 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in der Neufassung vom 19. Januar 2000, zuletzt geändert am , wird die Niederschrift über die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom durch Beschluss genehmigt. 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Beschluss JHA-31-08/15 Berufung von sachkundigen Bürgern in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beruft folgende sachkundige Bürger in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung: Frau Hanka Giller Herr Jens Daniel Herr Dirk Ortloff Die sachkundigen Bürger haben kein Stimmrecht. Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez (BGBl. I S. 2192) Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße 50, Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen. Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten: - GBBerG/ 9 Abs. 9 i.v.m. 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG - Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen: Anlagen zur Trinkwasserversorgung Trinkwasserleitung in den Gemarkung Oberhasel Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Oberhasel 1 126/2 TWL 125 Oberhasel 1 36 TWL 119 Oberhasel TWL 149 Oberhasel TWL 54 Oberhasel TWL 118 Oberhasel TWL 126 Oberhasel 1 4/1 TWL 124 TWL: Trinkwasserleitung Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Rudolstadt. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Auslegung: Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus III Schwarzburger Chaussee 12, Rudolstadt Umweltamt; Zimmer 211 unter dem Az. 704/15/4144 während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Hinweise zur Einlegung von Einwendungen: Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt. Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände möglich sind. Saalfeld, den Marko Wolfram Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt 7

8 14. November_11/15 Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez (BGBl. I S. 2192) Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße 50, Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen. Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten: - GBBerG/ 9 Abs. 9 i.v.m. 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG - Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen: Anlagen zur Trinkwasserversorgung Trinkwasserleitung in den Gemarkungen Remda und Kirchremda Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Remda 2 252/1 TWL 659 Remda 2 259/13 TWL 680 Remda 2 259/14 TWL 680 Remda 2 257/13 TWL 674 Remda 2 257/12 TWL 691 bis 698 Kirchremda 1 40/3 TWL 64 Kirchremda 1 29/1 TWL 58 TWL: Trinkwasserleitung Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Rudolstadt. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Auslegung: Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus III Schwarzburger Chaussee 12, Rudolstadt Umweltamt; Zimmer 211 unter dem Az. 705/15/4175 während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Hinweise zur Einlegung von Einwendungen: Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt. Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände möglich sind. Saalfeld, den Marko Wolfram Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Theaterzweckverband Zweckverband Thüringer Landestheater Rudolstadt und Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Donnerstag, dem 19. November 2015, um 9:00 Uhr im Orchesterprobenraum des Theaters Rudolstadt, Anger 1 in Rudolstadt statt. Tagesordnung TOP 1 Bestätigung des Protokolls der Zweckverbandsversammlung vom TOP 2 Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen TOP 3 Beratung und Beschluss des Finanzplanes bis 2019 TOP 4 Informationen und Anfragen gez. Marko Wolfram Zweckverbandsvorsitzender Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-Nr. 11/2015-TB: OD Unterwirbach Grundhafter Ausbau der OD Unterwirbach im Zuge der K BA (2016), BT Baulänge ca.: 305m Ausführung von Bauleistungen für Straßen- und Gehwegbau, Stützmauerbau, Kanalisation, TW-Leitung, Erdarbeiten für Kabelverlegung BT 00: BT 01: BT 02: BT 03: BT 04: BT 05: BT 06: Ausführungszeit: Allg. Leistungen für Einrichtung, Hilfeleistungen u. Verkehrssicherung Straßenbau, grundhafter Ausbau auf 305m Neubau Stützwand Gehwege und Nebenflächen Abwasserentsorgung Trinkwasserversorgung Leistungen für TEN GmbH unter Vollsperrung unter halbseitiger Sperrung Versand der Unterlagen: ab Eröffnungstermin: Mi., :30 Uhr Zuschlags- und Bindefrist: Bekanntmachung nach 12 VOL/A Vergabe-Nr. 053/15: Lieferung Transporter Lieferung von 2 Stück Mannschaftstransportwagen Abforderung der Unterlagen: bis Ablauf der Angebotsfrist: , 14:00 Uhr Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: Liefertermin: 03. Quartal 2016 Komplette Ausschreibungstexte: > Landratsamt > Ausschreibungen und Vergabe > Ausschreibungen des Landratsamtes und auf 8

9 11/15_14. November Jagdgenossenschaft Wittgendorf Ausschreibung der Jagdpacht Die Jagdgenossenschaft Wittgendorf (PLZ 07318) schreibt die Jagdnutzung ihres 320 ha Gemeinschaftsjagdbezirkes öffentlich aus. Hochwildbezirk, Pachtdauer 12 Jahre, Beginn frühestens am Jagdpachtbedingungen, Informationen zum Jagdbezirk sowie Wildstrecken vergangener Jahre gegen Schutzgebühr 10,00 beim Jagdvorstand Berücksichtigung von Pachtangebote bis , bitte im verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift Angebot Jagdverpachtung an folgende Adresse Jagdvorsteher Oliver Jacob, Ortsstraße 65a, Meura, Mobil: 01 51/ , Die Verpachtung erfolgt nach eigenem Ermessen der Jagdgenossenschaft, sie ist an kein Höchstgebot gebunden und nicht zum Zuschlag verpflichtet. Einladung zu einer öffentl. Sitzung Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Ausschuss für Bau und Vergabe Vom Landratsamt ins TITK Malerin Kerstin Hoffmann zeigt ihre 6. Ausstellung _Rudolstadt (AB/mo). Zum ersten Mal zeigte die Rudolstädter Malerin Kerstin Hoffmann 2013 ihre Arbeiten in der Öffentlichkeit damals in der Galerie im Saalfelder Schloss. Das waren die ermutigende Starthilfe und der Auftakt für weitere Ausstellungen. Ihre inzwischen schon sechste Ausstellung ist derzeit noch bis zum 14. Dezember im TITK Forschungsinstitut, Breitscheidstr. 97 in Rudolstadt, zu sehen Ölgemälde und Bleistiftzeichnungen ebenso wie bemalte Regenschirme. Kochberger Nikolausmarkt 5. Dezember 2015 von 14:00 bis 18:00 Uhr Die 16. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt findet am Mittwoch, dem , 17:00 Uhr im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (Haus I) Schloßstraße Saalfeld Großer Sitzungssaal statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom , öffentlicher Teil 2 Informationen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil gez. Klaus Biedermann Ausschussvorsitzender Ende des amtlichen Teil Termine, Tipps und Informationen Advent mit dem Maxhüttenchor Weihnachtskonzert in der Schlosskapelle _Saalfeld (AB/jk). Wenn am Streitberger, Carolin Harre spielt 1. Adventssonntag, dem 29. November, Cello und Stephan Müller über- wieder überall die Lichter nimmt die Klavierbegleitung. Als angezündet werden, lädt der Maxhüttenchor Moderatorin wird Christel Esefeld Unterwellenborn um durch das Programm führen. 17 Uhr in der Schlosskapelle Saalfeld Die Karten gibt es im Vorverkauf zur musikalischen Reise vom in der Saalfeld-Information am Advent zur Weihnachtszeit ein. Markt in Saalfeld, in der Maximilian Die Gesamtleitung und das Orgelspiel Apotheke in Unterwellenborn übernimmt Thomas und an der Abendkasse. Der Eintritt Kowalski, als Solistin singt Ilona kostet 8 Euro. Nächster Beratungstag am Mittwoch, 9. Dezember Kontakt: und / Jahre Deutsche Einheit Impressionen und Bilder von der Grenzöffnung _Ludwigsstadt (AB/mo). Noch bis zum 27. November ist im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt die Ausstellung 25 Jahre Deutsche Einheit - Impressionen und Bilder von der Grenzöffnung im Raum Ludwigsstadt und Umgebung zu sehen - während der allgemeinen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Die Ausstellung schöpft aus dem großen Bilderfundus, den Martin Weber und Siegfried Scheidig für ihre Bilddokumentation Der Westen ist nur im Süden gesammelt haben. 9

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