Anhang J Prüfbögen der im Regionalplan Düsseldorf nicht dargestellten Planfestlegungen (Alternativen)

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1 Anhang J Prüfbögen der im Regionalplan Düsseldorf nicht dargestellten Planfestlegungen (Alternativen) (Sortierung der Prüfbögen nach Kommunenkürzeln bzw. bei Straße/Schiene nach Klassifizierung in alphabetischer Reihenfolge)

2 B0 (Gel_Str3ab_009, Gel_Str3ab_010, Gel_Str3ab_014, Gel_Str3ab_015, Ker_Str3ab_01) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:70.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Geldern, Kerken 1.03 Größe / Länge ca. 7,6 km 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) überwiegend Ackerflächen, vereinzelt Siedlungsflächen, Grünland, Wald und lineare Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen im Norden und Süden Anschluss der geplanten Straße an B 58, B 9 und L 478 kreuzen geplante Straße, L 89 nördlich der geplanten Straße, Industrie- und Gewerbeflächen nordwestlich der geplanten Straße.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen - Wohnsiedlungsflächen von Geldern und Kerken im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- weder im Plan noch im Umfeld Vielfalt biet.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld --- ja ja,- Vorkommen von Wohnsiedlungsflächen im Umfeld 1

3 .06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Steinkauz (Umfeld) nein ja nein,- keine verfahrenskritischen Vorkommen einer planungsrelevanten Art innerhalb des Planes oder Umfelds - GB : Niers-Altarm am Stickelbroeckshof (Umfeld).08 Schutzwürdige Biotope - BK : Mit Grünland vernetzte Feldgehölze zwischen Geldern und Sevelen (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Fossa Eugeniana südwestlich Issum (lokale Bedeutung) (Plan und Umfeld) - BK : Laubwälder in der Sevelener Heide (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Feldgehölze östlich von Haus Ingenray (lokale Bedeutung) (Plan und Umfeld) - BK : Alte Bahnlinie von Geldern über Vernum bis Oermten (lokale Bedeutung) (Plan und Umfeld) - BK : Spring und Geldener Fleuth westlich von Nieukerk (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Altarme der Niers südöstlich von Pont (lokale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Gelderner Fleuth (besondere Bedeutung) - VB-D : Ehemalige Bahnlinie zwischen Geldern und Oermten (besondere Bedeutung) - VB-D : Sevelener Landwehrbach (besondere Be- nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme von geschützten Biotopen, aber Vorkommen von geschützten Biotopen im Umfeld ja ja nein,- keine Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind und kein Vorkommen von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind, im Umfeld ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung und Vorkommen von Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung im Umfeld

4 deutung) - VB-D : Niersniederung zwischen Wachtendonk und Pont (herausragende Bedeutung) - VB-D : Niederung der Kleinen Niers (besondere Bedeutung).10 Boden Schutzwürdige Böden - Humusbraunerde (sw1_ff) - Gley-Humusbraunerde (sw1_ff) - Gley-Parabraunerde (sw1_ff).11 Wasser Wasserschutz , WSG Bönninghardt B4/E, Zone Reserve IIIB.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - HQ100 Überschwemmungs der Niers - HQextrem der Niers Offenlandfläche mit klimatischer Ausgleichsfunktion ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme innerhalb der festgesetzten, fachlich abgegrenzten oder potenziellen Schutzzonen I und II ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ100 ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft.14 klimarelevante Böden - Gley ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG LP (Plan und Umfeld) - LSG LP (Plan und Umfeld) - LSG LP (Plan und Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume - UZVR (10-50 qkm) - UZVR (5-10 qkm) - UZVR (5-10 qkm) - UZVR (1-5 qkm) ja ja nein,- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sowie weitere - insbesondere betriebsbedingte - Auswirkungen werden vorhabenbzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm 3

5 .18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) - LB LP LB LP KLB RPD 058: Fossa Eugeniana (Straelen, Geldern, Issum, Kamp- Lintfort, Rheinberg) -- KLB RPD 090: Mittlere Niers zwischen Geldern und Neersen (Geldern, Straelen, Kerken, Wachtendonk, usw.) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von geschützten Landschaftsbestandteilen ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen - KLE 14: Haus Ingenray ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von Bereichen mit Kultur-/Bodendenkmalen gemäß GEP 99: - Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. B0 (Gel_Str3ab_009, Gel_Str3ab_010, Gel_Str3ab_014, Gel_Str3ab_015, Ker_Str3ab_01) - Alternative). Optimierung der (Fein-)Trassierung auf nachgeordneter Planungsebene zur Vermeidung und Verringerung von ggf. Vorsehen von Immissionsschutzpflanzungen / -maßnahmen (z.b. Lärmschutzwand) zur Verminderung / Verringerung betriebsbedingter Auswirkungen Einbindung der Trassenführung in die Landschaft durch Planung geeigneter Begrünungsmaßnahmen auf nachgeordneter Ebene Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - planungsrelevante Arten (Tiere) - 30 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope 4

6 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - Schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - Schutzwürdige Böden - Wasserschutz - Überschwemmungs - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - klimarelevante Böden - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - Geschützter Landschaftsbestandteil - bedeutende Kulturlandschaften - Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei zehn Kriterien (Wohnen, 30 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW- Biotope, Biotopverbundfläche, Schutzwürdige Böden, Überschwemmungs, klimarelevante Böden, Unzerschnittene verkehrsarme Räume, Geschützter Landschaftsbestandteil, bedeutende Kulturlandschaften, Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 5

7 Düs_055 ASBRES (11-C), Düs_057 ASBRES (11-C3) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kommune Düsseldorf 1.03 Größe / Länge 11,8 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) ASB, Grundwasser- und Gewässerschutz ASB, Grundwasser- und Gewässerschutz, Überschwemmungsbereiche überwiegend Ackerflächen bzw. zum Teil angepflanzte Gehölzkulturen (Baumschule) und Grünland; am Nordrand Gehölzstreifen entlang des Angerbaches; RRB im östlichen Plan 1.07 Vorbelastungen südlich angrenzend Siedlungsbereich von Angermund; L 139 südlich angrenzend; östlich an das Plan angrenzend verläuft eine Bahnlinie.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein.03 Wohnen im Plan nicht.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- weder im Plan noch im Umfeld Vielfalt biet.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld 1

8 .06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) weder im Plan noch im Umfeld BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein.10 Boden Schutzwürdige Böden - Braunerde (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz - WSG-Zone IIIA (Bockum) im westlichen Plan - WSG-Zone IIIB (Bockum) im östlichen Plan.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Nördlicher Bereich des Planes liegt im HQ100 der Anger und im - HQ-extrem des Schwarzbachsystems - Hauptsächlich Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG Lohausen im östlichen Plan sowie im nördlichen Umfeld.17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines Wasserschutzes der Zone I oder II ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines HQ100 Überschwemmungses ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja ja vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene - UZVR (<1 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes qkm im Plan nicht nein --- nein

9 .19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen - RPD 140: Bereich zwischen Mündelheim, Rahm und Kalkum im Plan nicht nein --- nein ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches gemäß bestehendem GEP99: - Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) - Grundwasser- und Gewässerschutz Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Düs_057 ASBRES (11-C3) - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - schutzwürdige Böden - Wasserschutz - Überschwemmungs - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei drei Kriterien (schutzwürdige Böden, Überschwemmungs, bedeutende Kulturlandschaft) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

10 Umweltbericht Regionalplan Düsseldorf Emm_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Emmerich 1.03 Größe / Länge ca. 7 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE, Grundwasser- und Gewässerschutz Windenergiebereich, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, BSLE, Grundwasser- und Gewässerschutz Acker- und Grünlandflächen, kleinere Fließgewässer, lineare Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen BAB 3 nördlich des Planes, Golfplatz südlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - im Abstand von ca. 400 m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Zwergschwan, Singschwan, Blässgans, Weißwangengans, Saatgans nein ja ja,- für das VSG Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können 1

11 Umweltbericht Regionalplan Düsseldorf.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine weitere planungsrelevante Arten: - Steinkauz (Umfeld) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope.08 schutzwürdige Biotope - BK : Die Wild (lokale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Grünlandgeprägte Kulturlandschaft im Norden und Osten von Emmerich (besondere Bedeutung).10 Boden schutzwürdige Böden - Gley-Vega (sw1_ff) - Auengley (sw1_bg) im Plan nicht nein --- nein nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer windenergieempfindlichen oder weiteren planungsrelevanten Art im Plan oder im artspezifischen Radius ja --- nein,- Flächeninanspruchnahme kann vollständig ausgeschlossen werden (vgl. Anhang A) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz - WSG Helenenbusch (Zone IIIA) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines WSG in Zone I oder II.1 Überschwemmungs - HQextrem des Rheins ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume Offenlandflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion keine Auswirkungen zu erwarten.14 klimarelevante Böden - Auengley ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz - LSG VO Rees ja --- nein,- vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 geschützter Landschaftsbestandteil - UZVR 5-10 qkm ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein

12 Umweltbericht Regionalplan Düsseldorf.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - KLB RPD 006: Voorthuysen / Schloss Hassent / Schloss Borghees (Emmerich) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein ja ja ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs; relevante Flächen im Umfeld gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Grundwasser- und Gewässerschutz - BSLE Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. Die erhebliche Beeinträchtigung von schutzwürdigen Böden sowie von klimarelevanten Böden kann durch eine Aussparung der relevanten Bereiche bei der Planung der WKA-Standorte vermieden werden, vgl. hierzu auch Kap. 6 des Umweltberichtes. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - planungsrelevante Arten - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Wasserschutz - Überschwemmungs - klimarelevante Böden - Landschaftsschutz 3

13 Umweltbericht Regionalplan Düsseldorf 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Schutzwürdige sowie klimarelevante Böden kommen nur kleinflächig im Plan vor. Da die Bereiche auf den nachgelagerten Planungsebenen als konkrete Standorte für Windenergieanlagen ausgespart werden können, sind erhebliche voraussichtlich nicht zu erwarten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche dennoch bei zwei Kriterien (FFH- / Vogelschutz, bedeutende Kulturlandschaften) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

14 Emm_WIND_00 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Emmerich 1.03 Größe / Länge ca. 15,6 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) 1.07 Vorbelastungen --- Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE Windenergiebereiche, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, BSLE Acker- und Grünland, kleinere Fließgewässer, kleine Gehölzstrukturen.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz - im Abstand von ca. 700 m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Zwergschwan, Singschwan, Blässgans, Weißwangengans, Saatgans nein ja ja,- für das VSG Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können 1

15 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weitere planungsrelevante Arten: - keine im Plan nicht nein --- nein.08 schutzwürdige Biotope - BK : Die Hetter nördlich der Netterdenschen Brücke (regionale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Grünlandgeprägte Kulturlandschaft im Norden und Osten von Emmerich (besonderer Bedeutung).10 Boden schutzwürdige Böden - Gley-Vega (sw1_ff) - Auengley (sw1_ff) - Auengley (sw1_bg) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines schutzwürdige Biotops mit regionaler Bedeutung ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz - WSG Helenenbusch (Zone IIIB) ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines WSG in Zone I oder II.1 Überschwemmungs - HQextrem des Rheins ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Offenlandflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion keine Auswirkungen zu erwarten.14 klimarelevante Böden - Auengley ja ja,- Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz im Plan nicht nein --- nein.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 geschützter Landschaftsbestandteil - UZVR qkm ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein

16 .19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - BSLE Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. Erhebliche Beeinträchtigungen des klimarelevanten Bodens können durch eine Ausgrenzung der betroffenen Bereiche aus der tatsächlichen Abbaufläche vermieden werden. Vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichtes. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Wasserschutz - Überschwemmungs - klimarelevante Böden - unzerschnittene verkehrsarme Räume 3

17 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Klimarelevante Böden kommen nur kleinflächig im Plan vor. Da die Bereiche auf den nachgelagerten Planungsebenen als konkrete Standorte für Windenergieanlagen ausgespart werden können, sind erhebliche voraussichtlich nicht zu erwarten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche dennoch bei drei Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Biotope, schutzwürdige Böden) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

18 Emm_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Emmerich 1.03 Größe / Länge ca. 15, ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE Windenergiebereiche, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, BSLE Siedlungsfläche, Acker- und Grünland, Wald, kleinere Fließgewässer 1.07 Vorbelastungen BAB 3 südwestlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz - im Abstand von ca m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Zwergschwan, Singschwan, Blässgans, Weißwangengans, Saatgans nein ja ja,- für das VSG Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können 1

19 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weitere planungsrelevante Arten: - keine im Plan nicht nein --- nein.08 schutzwürdige Biotope - BK : Die Hetter nördlich der Netterdenschen Brücke (regionale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Grünlandgeprägte Kulturlandschaft im Norden und Osten von Emmerich (besonderer Bedeutung) ja --- ja, Flächeninanspruchnahme eines schutzwürdige Biotops mit regionaler Bedeutung ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung.10 Boden schutzwürdige Böden - Gley-Vega (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs - HQextrem des Rheins ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume Offenlandflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz im Plan nicht nein --- nein.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (<1 qkm) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein keine Auswirkungen zu erwarten ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm

20 .0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - BSLE Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. vgl. hierzu auch Kap. 6 des Umweltberichtes Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - unzerschnittene verkehrsarme Räume Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei drei Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Biotope, schutzwürdige Böden) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

21 Emm_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Emmerich 1.03 Größe / Länge ca. 5,3 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE Windenergiebereiche, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, BSLE Acker- und Grünland, kleinere Fließgewässer, linienhafte Gehölzstruktur 1.07 Vorbelastungen WKA bereits im Plan sowie östlich und südlich des Planes, BAB 3 nördlich des Planes, Hochspannungsleitungen nördlich und westlich Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - im Abstand von ca. 400 m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Bekassine, Blässgans, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotschenkel, Saatgans, nein ja ja,- für das VSG Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können 1

22 Schwarzmilan, Singschwan, Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wanderfalke, Weißstorch, Weißwangengans, Zwergschwan.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine weitere planungsrelevante Arten: - Steinkauz (Plan und Umfeld) BNatSchG- bzw. im Plan nicht nein --- nein 6 LG-NW-Biotope.08 schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche - VB-D : Grünlandgeprägte Kulturlandschaft im Norden und Osten von Emmerich (besondere Bedeutung) nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer windenergieempfindlichen oder weiteren planungsrelevanten Art im Plan oder im artspezifischen Radius ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung.10 Boden schutzwürdige Böden - Gley-Vega (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs - HQextrem des Rheins ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume Offenlandflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz im Plan nicht nein --- nein.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume keine Auswirkungen zu erwarten - UZVR (10-50 qkm) ja --- ja, Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm

23 .18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler im Plan nicht nein --- nein - KLB RPD 013: Die Hetter (Emmerich) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein ja --- ja, Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - BSLE Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. vgl. hierzu auch Kap. 6 des Umweltberichtes Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - planungsrelevante Arten - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften 3

24 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei vier Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Böden, unzerschnittene verkehrsarme Räume, bedeutende Kulturlandschaften) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

25 Emm_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Emmerich 1.03 Größe / Länge ca. 10 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Grundwasser- und Gewässerschutz Windenergiebereiche, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, Grundwasser- und Gewässerschutz Acker- und Grünland, kleinere Fließgewässer, linienhafte Gehölzstruktur 1.07 Vorbelastungen WKA und Hochspannungsleitung nördlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - im Abstand von ca. 400 m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Bekassine, Blässgans, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotschenkel, Saatgans, nein ja ja,- für das VSG Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können 1

26 Schwarzmilan, Singschwan, Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wanderfalke, Weißstorch, Weißwangengans, Zwergschwan.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weitere planungsrelevante Arten: - keine im Plan nicht nein --- nein.08 schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein.10 Boden schutzwürdige Böden - Gley-Vega (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz - WSG Vrasselt (Zone IIIA) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines WSG in Zone I oder II.1 Überschwemmungs - HQextrem des Rheins ja --- nein-, keine Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume Offenlandflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz im Plan nicht nein --- nein.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften keine Auswirkungen zu erwarten - UZVR (10-50 qkm) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein - KLB RPD 013: Die Hetter (Emmerich) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs

27 .0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Grundwasser- und Gewässerschutz Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. vgl. hierzu auch Kap. 6 des Umweltberichtes Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - schutzwürdige Böden - Wasserschutz - Überschwemmungs - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei vier Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Böden, unzerschnittene verkehrsarme Räume, bedeutende Kulturlandschaften) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

28 Emm_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Emmerich 1.03 Größe / Länge ca. 15,3 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE Windenergiebereiche, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, BSLE Acker- und Grünland 1.07 Vorbelastungen BAB 3 nordöstlich des Planes, Hochspannungsleitung südlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - im Abstand von ca m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Zwergschwan, Singschwan, Blässgans, Weißwangengans, Saatgans nein ja ja,- für das VSG Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können 1

29 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weitere planungsrelevante Arten: - keine im Plan nicht nein --- nein.08 schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche - VB-D : Grünlandgeprägte Kulturlandschaft im Norden und Osten von Emmerich (besondere Bedeutung) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung.10 Boden schutzwürdige Böden - Gley-Vega (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs - HQextrem des Rheins ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungses HQ Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz im Plan nicht nein --- nein.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (<1 qkm) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein keine Auswirkungen zu erwarten ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm

30 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - BSLE Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. vgl. hierzu auch Kap. 6 des Umweltberichtes Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - unzerschnittene verkehrsarme Räume 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei zwei Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Böden) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

31 Goc_010 GIBfzN (104-13) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Goch 1.03 Größe / Länge ca. 34,1 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche, Waldbereiche, BSLE, BSN GIB für zweckgebundene Nutzungen Siedlungsflächen 1.07 Vorbelastungen Dichte Bebauung innerhalb der Planfestlegung.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein.03 Wohnen - Im Plan und im Umfeld sind Siedlungsstrukturen, wobei es sich bei der GIB- Ausweisung um eine Nutzungsänderung handelt.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld ja ja vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene 1

32 .05 Naturschutz - NSG Mühlenbruch (Umfeld) nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber Vorkommen eines NSG im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weder im Plan noch im Umfeld im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope - BK : Hammsche Buschund Niers bis zur Staatsgrenze (regionale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Untere Niersniederung zwischen Goch und der Landesgrenze (herausragende Bedeutung).10 Boden Schutzwürdige Böden im Plan nicht nein --- nein.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Planfestlegung liegt geringfügig innerhalb des HQ100 der Niers - Planfestlegung liegt zum Teil innerhalb des HQextrem der Niers - Dichte Bebauung und Versiegelung im gesamten Plan ohne klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam ist ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines HQ100 Überschwemmungss nein --- nein.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LP (Plan und Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil ja ja vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene - UZVR (10-50 qkm) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein

33 .19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler RPD 05: Niersaue bei Kessel (Goch) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen im Plan nicht nein --- nein ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches gemäß bestehendem GEP99: - Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche - Waldbereiche - BSLE - BSN Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Goc_010 GIBfzN (104-13) - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - Naturschutz - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - Überschwemmungs - Landschaftsschutze - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaft 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei sechs Kriterien (Naturschutz, schutzwürdige Biotope, Biotopverbundfläche, Überschwemmungs, unzerschnittene verkehrsarme Räume, bedeutende Kulturlandschaft) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

34 Kal_ASBRES 003 ( / 47) / Kal_007 ASB ( /-41) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Kalkar 1.03 Größe / Länge ca. 1,6 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) ASB, Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE, Waldbereiche ASB, ASBRES, Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr Ackerfläche, Grünland, Verkehrswege, Siedlungsstrukturen, linienhafte Gehölzstrukturen, Gartenbau, Damm innerhalb des Planes 1.07 Vorbelastungen - Gewerbe- und Industrie, Gewächshäuser und bereits bestehende Siedlungsfläche innerhalb des Plans; - dichte Siedlungsbebauung östlich angrenzend an das Plan; - B 67 quert das Plan.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein.03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld relevante Bereiche.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld 1

35 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Steinkauz (Umfeld) nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer planungsrelevanten Art im Plan und Umfeld im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche - VB-D : Niederung von Moyländer Graben und Wetering (herausragende Bedeutung) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung.10 Boden Schutzwürdige Böden - Parabraunerde (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - HQextrem des Rheins ja --- nein,- keine Inanspruchnahme eines HQ100 Überschwemmungses - Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion nein --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - VO KLE (Plan und Umfeld) ja ja nein,- vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene; relevante Fläche im Umfeld.17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) im Plan nicht nein --- nein ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes qkm

36 .19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der gemäß bestehendem GEP99: - ASB, - Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr, - Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche, - BSLE, - Waldbereiche Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Kal_ASBRES 003 ( / 47) / Kal_007 ASB ( /-41) - Alternative). Vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - planungsrelevante Arten - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche zwei Kriterien (Biotopverbundfläche, schutzwürdige Böden) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

37 Kal_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Kalkar 1.03 Größe / Länge ca. 13,5 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE Vorrangbereich für die Windenergienutzung, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Überschwemmungsbereiche Acker- und Grünland, kleineres Fließgewässer 1.07 Vorbelastungen L18 südöstlich des Planes, Abgrabungsseen südlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz - im Abstand von ca. 400 m VSG DE Unterer Niederrhein mit Vorkommen von Bekassine, Blässgans, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotschenkel, Saatgans, nein ja ja,- für das VS-Gebiet Unterer Niederrhein ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. 1

38 Schwarzmilan, Singschwan, Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wanderfalke, Weißstorch, Weißwangengans, Zwergschwan.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine weitere planungsrelevante Arten: - Steinkauz (Umfeld) BNatSchG- bzw. im Plan nicht nein --- nein 6 LG-NW-Biotope.08 schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche - VB-D : Grünlandgeprägte Rheinauen-Landschaft im Emmericher Eyland und in der Bylerward (besonderer Bedeutung).10 Boden schutzwürdige Böden - Vega (Braunauenboden) (sw_ff) - Auengley (sw_bg) nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer windenergieempfindlichen oder weiteren planungsrelevanten Art im Plan oder im artspezifischen Radius ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs Überschwemmungses HQ100 - HQextrem des Rheins ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume Offenlandflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion keine Auswirkungen zu erwarten.14 klimarelevante Böden - Auengley ja ja,- Flächeninanspruchnahme eines klimarelevanten Bodens.15 Landschaft Naturpark im Plan nicht nein --- nein.16 Landschaftsschutz im Plan nicht nein --- nein

39 .17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (5-10 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein - KLB RPD 040: Emmericher Eyland / Bylerward /Wissel / Grieth (Kalkar) weder im Plan noch im Umfeld 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs nein --- nein gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - BSLE Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Windenergienutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung ver-wiesen (Kap. 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezo-gen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kap. 7 näher beschrieben. Die erhebliche Beeinträchtigung von klimarelevanten Böden kann durch eine Aussparung des relevanten Bereichs bei der Planung der WKA-Standorte vermieden werden. Vgl. hierzu Kapitel 6 des Umweltberichtes. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - planungsrelevante Arten - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - klimarelevante Böden - Landschaftsschutz 3

40 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Klimarelevante Böden kommen nur kleinflächig im Plan vor. Da die Bereiche auf den nachgelagerten Planungsebenen als konkrete Standorte für Windenergieanlagen ausgespart werden können, sind erhebliche voraussichtlich nicht zu erwarten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche dennoch bei drei Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Böden, bedeutende Kulturlandschaften) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

41 L30 (Jüc_Str3ab_08) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Rhein-Kreis Neuss 1.0 Kommune Jüchen 1.03 Größe / Länge ca.,8 km 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) überwiegend Ackerflächen, vereinzelt Siedlungsflächen und lineare Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen im Norden Anschluss der geplanten Straße an L 31, im Osten Anschluss der geplanten Straße an L 116; L 3 und K 13 im Umfeld.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen - Wohnsiedlungsflächen von Jüchen im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- weder im Plan noch im Umfeld Vielfalt biet.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) weder im Plan noch im Umfeld --- ja ja,- Vorkommen von Wohnsiedlungsflächen im Umfeld 1

42 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - GB : Teich in Hoppers (Umfeld).08 Schutzwürdige Biotope - BK : Kommerbachaue zwischen Wey und Schlich (lokale Bedeutung) (Umfeld).09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein.10 Boden Schutzwürdige Böden - Parabraunerde (sw3_ff) - Pararendzina (sw3_ff) - Kolluvisol (sw3_ff).11 Wasser Wasserschutz , WSG Hoppbruch, Zone IIIB , WSG Büttgen-Driesch, Zone IIIBvorbehalt.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plan nicht nein --- nein - Offenlandfläche mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG 40B63 (Plan und Umfeld) - LSG 40C4B (Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) nein ja ja,- Vorkommen von geschützten Biotopen im Umfeld nein ja nein,- keine Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind und kein Vorkommen von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind, im Umfeld ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme innerhalb der festgesetzten, fachlich abgegrenzten oder potenziellen Schutzzonen I und II ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja ja nein,- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sowie weitere - insbesondere betriebsbedingte - Auswirkungen werden vorhabenbzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm

43 .18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler im Plan nicht nein --- nein - KLB RPD 186: Kommerbachaue zwischen Wey und Neuenhoven (Jüchen) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen im Plan nicht nein --- nein ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches gemäß GEP 99: - Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. L30 (Jüc_Str3ab_08) - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen Optimierung der (Fein-)Trassierung auf nachgeordneter Planungsebene zur Vermeidung und Verringerung von ggf. Vorsehen von Immissionsschutzpflanzungen / -maßnahmen (z.b. Lärmschutzwand) zur Verminderung / Verringerung betriebsbedingter Auswirkungen Einbindung der Trassenführung in die Landschaft durch Planung geeigneter Begrünungsmaßnahmen auf nachgeordneter Ebene Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - 30 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - Schutzwürdige Böden - Wasserschutz - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften 3

44 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei vier Kriterien (Wohnen, 30 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW- Biotope, Schutzwürdige Böden, bedeutende Kulturlandschaften) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

45 L4 (Tön_Str3ab_011) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Viersen 1.0 Kommune Tönisvorst 1.03 Größe / Länge ca. 3, km 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) ASB, BSLE, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Regionale Grünzüge, Waldbereiche, Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr (Stadtbahn) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) überwiegend Ackerflächen, zum Teil Siedlungsflächen, vereinzelt lineare und punktuelle Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen im Westen und Osten Anschluss der geplanten Straße an L 475, L 385 und L 361 kreuzen geplante Straße, Industrie- und Gewerbeflächen im Plan und im Umfeld des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen - Wohnsiedlungsflächen von Vorst im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten weder im Plan noch im Umfeld --- ja ja,- Vorkommen von Wohnsiedlungsflächen im Umfeld 1

46 (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - GB : Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (Umfeld).08 Schutzwürdige Biotope - BK : Grünland an Bruchflöth und Flöthbach (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Laubmischwald bei Vorst (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Eichenwald bei Haus Neersdonk (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Hofkomplex "Haus Raedt" nördlich von Vorst, mit großem Baumbestand und Teich (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Feldgehölz südlich Huverheide / westlich Huverhof (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Acker- Grünlandkomplex bei Steinheide (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Feuchtgrünland und kopfweidenreiche Viehweide im Vorster Broich (lokale Bedeutung) (Plan und Umfeld).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Schleck- Niederung (besondere Bedeutung) (Plan und Umfeld) - VB-D : Flöthbach- Niederung zwischen Oedt und Willich (besondere Bedeutung) (Plan und Umfeld) - VB-D : Wald westlich von Vorst (besondere Bedeutung) (Umfeld) nein ja ja,- Vorkommen von geschützten Biotopen im Umfeld ja ja nein,- keine Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder regional bedeutsam sind und kein Vorkommen von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder regional bedeutsam sind, im Umfeld ja ja nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung und kein Vorkommen einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung im Umfeld

47 - VB-D : Schmale Niederung im Norden von Vorst (besondere Bedeutung) (Plan und Umfeld) - VB-D : Gehölzreiche Kulturlandschaft im Raum Tönisvorst-Anrath-Forstwald (besondere Bedeutung) (Umfeld).10 Boden Schutzwürdige Böden - Niedermoor (sw_bm) - Gley-Parabraunerde (sw3_ff) - Parabraunerde (sw3_ff).11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs im Plan nicht nein --- nein.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Offenlandfläche mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden - Gley-Pseudogley - Pseudogley-Gley - Niedermoor.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG Flöthbach (LP6_..5) (Plan und Umfeld) - LSG Schleck (LP6_..3) (Umfeld) - LSG Rietbruch (LP6_..1) (Plan und Umfeld) - LSG Huverheide Stiegerheide (LP8_..) (Plan und Umfeld) - LSG Anrather Bach / Kehn (LP8_..1) (Umfeld) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden ja ja nein,- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sowie weitere - insbesondere betriebsbedingte - Auswirkungen werden vorhabenbzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft 3

48 .17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (5-10 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) im Plan nicht nein --- nein - KLB RPD 10: Haus Neersdonk / Haus Dückershof / Haus Raedt bei Vorst (Tönisvorst) (Plan und Umfeld) - KLB RPD 090: Mittlere Niers zwischen Geldern und Neersen (Geldern, Straelen, Kerken, Wachtendonk, usw.) (Plan und Umfeld) - VIE 076: Hof mit Grabenanlage; Dückershof - VIE 077: Grabenanlage; Haus Raedt 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von Bereichen mit Kultur-/Bodendenkmalen gemäß GEP 99: - BSLE - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Regionale Grünzüge - Waldbereiche - Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr (Stadtbahn) Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. L4 (Tön_Str3ab_011) - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Optimierung der (Fein-)Trassierung auf nachgeordneter Planungsebene zur Vermeidung und Verringerung von ggf. Vorsehen von Immissionsschutzpflanzungen / -maßnahmen zur Verminderung / Verringerung betriebsbedingter Auswirkungen Einbindung der Trassenführung in die Landschaft durch Planung geeigneter Begrünungsmaßnahmen auf nachgeordneter Ebene 4

49 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - 30 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - Schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - klimarelevante Böden - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutende Kulturlandschaften - Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei sechs Kriterien (Wohnen, 30 BNatSchG- bzw. 6 LG- NW-Biotope, Schutzwürdige Böden, klimarelevante Böden, bedeutende Kulturlandschaften, Kulturdenkmäler/Bodendenkmäler) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 5

50 L8 Mön_Str3ab_113, Mön_Str3ab_114, Jüc_Str3ab_09, Kor_Str3ab_06 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1: ) 1.01 Kreis Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss 1.0 Kommune Mönchengladbach, Jüchen, Korschenbroich 1.03 Größe / Länge ca. 10,4 km 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) ASB, BSLE, GIB, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Grundwasser- und Gewässerschutz, Waldbereiche; zur Bedienung der hier in Rede stehenden Verkehrsbeziehung ist im GEP99 weiter westlich eine Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) dargestellt, die im Planentwurf entfällt. Grundwasser- und Gewässerschutz, Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) überwiegend Ackerflächen, vereinzelt Siedlungsflächen, Wald und lineare Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen im Norden Anschluss der geplanten Straße an L 31; K 16, K 9, L 30, L 31, L 116 und zwei Hochspannungsleitungen kreuzen geplante Straße; im Süden Anschluss an die BAB Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.03 Wohnen - vereinzelt Siedlungsflächen von Mönchengladbach, Jüchen und Korschenbroich im Umfeld --- ja ja,- Vorkommen von Wohnsiedlungsflächen im Umfeld 1

51 .04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld.05 Naturschutz - NSG Hoppbruch (MG-014) (Umfeld).06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber relevante Flächen im Umfeld - Feldhamster (Umfeld) nein ja nein,- keine verfahrenskritischen Vorkommen einer planungsrelevanten Art innerhalb des Planes oder Umfelds - GB , GB : Auwälder (Umfeld) - GB : stehende Binnengewässer (Umfeld).08 Schutzwürdige Biotope - BK : Gehölze östlich Tackhütte (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Neersbroicher Busch (regionale Bedeutung) (Umfeld) - BK : NSG-Hoppbruch (NSG bestehend, regionale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Trietbachaue von der L 38 bis Hütz (NSG-würdig, regionale Bedeutung) (Plan und Umfeld) - BK : Bachtal Schlieder Grund (lokale Bedeutung) (Umfeld).09 Biotopverbundfläche - VB-D-4804-MG11: Gehölzbestände östlich von Tackhütte und bei Haus Horst (besondere Bedeutung).10 Boden Schutzwürdige Böden - Gley-Parabraunerde (sw_ff) - Parabraunerde (sw3_ff) - Pararendzina (sw3_ff) - Kolluvisol (sw3_ff) nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme von geschützten Biotopen aber Vorkommen im Umfeld ja ja ja, Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind und Vorkommen von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind, im Umfeld ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden

52 .11 Wasser Wasserschutz , WSG Hoppbruch, Zone IIIA und IIIB , WSG Hoppbruch, temporär, Zone IIIAtemporär, IIIBtemporär.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plan nicht nein --- nein - Offenlandfläche mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG 4360B (Umfeld) - LSG 480CE (Plan und Umfeld) - LSG Hoppbruch (L 14) (Plan und Umfeld) - LSG 40CF6 (Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (1-5 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme innerhalb der festgesetzten, fachlich abgegrenzten oder potenziellen Schutzzonen I und II ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja ja nein,- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sowie weitere - insbesondere betriebsbedingte - Auswirkungen werden vorhabenbzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm 3

53 .18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen - LB Große, alte Obstbestände, exponierte Walnussbäume, Grünland östlich von Horster Schelsen (LB 113) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines geschützten Landschaftsbestandteils gemäß bestehendem GEP 99: - ASB - BSLE - GIB - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Grundwasser- und Gewässerschutz - Waldbereiche Zur Bedienung der hier in Rede stehenden Verkehrsbeziehung ist im GEP99 weiter westlich eine Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Grobtrasse) dargestellt Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. L8 (Mön_Str3ab_113, Mön_Str3ab_114, Jüc_Str3ab_09, Kor_Str3ab_06- Alternative). Optimierung der (Fein-)Trassierung auf nachgeordneter Planungsebene zur Vermeidung und Verringerung von ggf. Vorsehen von Immissionsschutzpflanzungen / -maßnahmen (z.b. Lärmschutzwand) zur Verminderung / Verringerung betriebsbedingter Auswirkungen Einbindung der Trassenführung in die Landschaft durch Planung geeigneter Begrünungsmaßnahmen auf nachgeordneter Ebene Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - Naturschutz 4

54 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - planungsrelevante Arten (Tiere) - geschützte Biotope - Schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - Schutzwürdige Böden - Wasserschutz - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - Geschützter Landschaftsbestandteil 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei sechs Kriterien (Wohnen, Naturschutz, geschützte Biotope, schutzwürdige Biotope, schutzwürdige Böden, geschützter Landschaftsbestandteil) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 5

55 Net_01 GIB (404-1) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Viersen 1.0 Kommune Nettetal 1.03 Größe / Länge ca. 14,1 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich, Bereich für den Grundwasserund Gewässerschutz GIB, Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz Ackerfläche, Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen Plan liegt zwischen BAB 61 (Osten) und B 7 (Westen); südlich B 7 Gewerbe; nördlich und westlich des Planes Siedlungse.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein.03 Wohnen - Ausläufe einer größeren Siedlungsfläche im nordwestlich des Planes - Südlich der Planfestlegung ebenfalls Siedlungsflächen in ca. 50 m Entfernung.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld nein ja nein,- vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene 1

56 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weder im Plan noch im Umfeld im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein.10 Boden Schutzwürdige Böden - Plaggenesch (sw_ap) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz - WSG-Zone IIIA (Breyell) ragt geringfügig in das südliche Plan.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plan nicht nein --- nein - Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark - NTP-011: Naturpark Maas- Schwalm-Nette.16 Landschaftsschutz - LSG Netteniederung und Hinsbecker Höhen (Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines Wasserschutzes der Zone IIIA ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja ja nein,- vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene nein ja nein,- vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene - UZVR (<1 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein

57 .0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen im Plan nicht nein --- nein gemäß bestehendem GEP99: - Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich - Waldbereich - Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Net_01 GIB (404-1) - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - schutzwürdige Böden - Wasserschutz - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Naturpark - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei zwei Kriterien (schutzwürdige Böden, Wasserschutz) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

58 Nie_003_A_ASBRES (405-1) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Viersen 1.0 Kommune Niederkrüchten 1.03 Größe / Länge ca. 3 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) ASB, Grenze des Lärmschutzes gem. LEP Schutz vor Fluglärm C ASB Ackerfläche, Gehölzstrukturen, Siedlungsfläche 1.07 Vorbelastungen Dichte Siedlungsbebauung grenzt an das südwestliche Plan.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein.03 Wohnen - Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr (A 5) im 1500 m-umfeld nein ja ja,- Vorkommen von stark emittierenden Planfestlegungen im Umfeld 1

59 .04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz - FFH-Gebiet, DE : Schwalm, Knippertzbach, Raderveekes u. Lüttelforster Bruch (Umfeld) - VS-Gebiet, DE : VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg (Umfeld).05 Naturschutz - NSG Raderveekes Bruch (Umfeld) - NSG Raderveekes Bruch und Lüttelforster Bruch (Umfeld).06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope nein ja nein,- Für die zwei Natura 000-Gebiete sind bereits Vorprüfungen durchgeführt worden, welche jeweils zu dem Ergebnis gekommen sind, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber relevante Flächen im Umfeld - Braunes Langohr (im Umfeld) nein ja nein, - kein verfahrenskritisches Vorkommen einer planungsrelevanten im Plan im Umfeld im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein.10 Boden Schutzwürdige Böden im Plan nicht nein --- nein.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plan nicht nein --- nein - Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark - NTP-011: Naturpark Maas- Schwalm-Nette (Plan, Umfeld).16 Landschaftsschutz - LSG Schwalmtal (Umfeld) - LSG Happelter Heide (Umfeld) ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja ja nein,- vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene nein ja nein,- vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene

60 .17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (1-5 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes qkm im Plan nicht nein --- nein - RPD 071: Tal der Schwalm zwischen Rickelrath und Brüggen (Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eins regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches gemäß bestehendem GEP: - ASB - Grenze des Lärmschutzes gem. LEP Schutz vor Fluglärm C Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von Bereichen für eine Siedlungsnutzung wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kap. 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kap. 7 näher beschrieben. Vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - Natura Naturschutz - planungsrelevante Arten 3

61 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Naturpark - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume - bedeutenden Kulturlandschaften 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei drei Kriterien (Wohnen, Naturschutz, bedeutende Kulturlandschaft) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

62 Nie_WIND_001/Nie_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Viersen 1.0 Kommune Niederkrüchten 1.03 Größe / Länge ca. 03,1 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Waldbereiche, BSLE, BSAB, Grenzen der Lärmschutze gem. LEP "Schutz vor Fluglärm" B und C Windenergiebereiche, Waldbereiche, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, BSLE, BSAB Wald, Kiesgrube 1.07 Vorbelastungen BAB 5 südlich des Planes, ehemaliger Militärflughafen südöstlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - im Abstand von ca. 300 m VSG DE Schwalm-Nette- Platte mit Grenzwald u. Meinweg mit Vorkommen von Bekassine, Kornweihe, Rohrdommel, Schwarzmilan, Trauerseeschwalbe, Ziegenmelker nein ja ja, - für das VS-Gebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg ist eine FFH- Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. 1

63 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope windenergieempfindliche Arten: - Ziegenmelker (Plan, artspez. Radius) weitere planungsrelevante Arten: - Heidelerche (Plan und Umfeld) - Erdkröte (Plan und Umfeld) - Schlingnatter (Umfeld) - Schwarzkehlchen (Umfeld) - Kreuzkröte (Umfeld) im Plan nicht nein --- nein.08 schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche - VB-D : Elmpter Wald (besondere Bedeutung).10 Boden schutzwürdige Böden - Podsol-Braunerde (sw1_bx) - Podsol (sw1_bx) - Braunerde-Podsol (sw_bx) ja ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer planungsrelevanten oder windenergieempfindlichen Art im Plan oder im artspezifischen Radius ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs im Plan nicht nein --- nein.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Wald mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion keine Auswirkungen zu erwarten.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark - NTP-011: Naturpark Maas- Schwalm-Nette ja --- nein,- vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene.16 Landschaftsschutz - LSG LP3_..1, Elmpter Wald ja --- nein,- vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene

64 .17 unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen - UZVR (10-50 qkm) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein gemäß bestehendem GEP: - Waldbereiche - BSLE - BSAB - Grenzen der Lärmschutze gem. LEP "Schutz vor Fluglärm" B und C Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Nie_WIND_017 - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen Vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichtes. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Naturpark - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei drei Kriterien (FFH- / Vogelschutz, schutzwürdige Böden, unzerschnittene verkehrsarme Räume) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

65 Rees_008 ASB (111-0) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kleve 1.0 Kommune Rees 1.03 Größe / Länge ca. 4, ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche ASB Ackerfläche, im Süden Damm mit südlich angrenzendem Feuchtgrünland, Allee in der nördlichen Spitze des Planes 1.07 Vorbelastungen im Norden und Westen angrenzend Siedlungsfläche (Rees) an das Plan.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e im Plan nicht nein --- nein.0 Erholen (lärmarme Räume) - ER-D-44: Rheinaue von Wesel bis Rees (herausragende Bedeutung).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld relevante Bereiche.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - FFH-Gebiet, DE : Altrhein Reeser Eyland, mit Erweiterung (Umfeld) - FFH-Gebiet, DE : Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (Umfeld) - VS-Gebiet: DE : VSG ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines lärmarmen Raumes mit herausragender Bedeutung nein ja ja, - für das VS-Gebiet VSG Unterer Niederrhein ist bereits eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis gekommen ist, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. Bei dem FFH-Gebiet Altrhein Reeser Eyland, mit Erweiterung ist die Vorprüfung zu dem 1

66 Unterer Niederrhein (Umfeld).05 Naturschutz - KLE-030: NSG Altrhein Reeser- Eyland (Umfeld).06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Rebhuhn (Umfeld) - Steinkauz (Umfeld) im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope im Plan nicht nein --- nein.09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein Ergebnis gekommen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen. Bei dem FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung zum Gebiet Altrhein-Reeser Eyland, mit Erweiterung keine Vorprüfung gemacht worden, da erheblichen Beeinträchtigungen durch die Lage hinter dem o.g. FFH-Gebiet ausgeschlossen werden können. nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber relevante Flächen im Umfeld nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer planungsrelevanten Art im Plan und Umfeld.10 Boden Schutzwürdige Böden - Vega (sw_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines schutzwürdigen Bodens.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Plan liegt vollständig im HQextrem des Rheins - Offenlandfläche mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld ja --- nein,- keine Inanspruchnahme eines HQ100 Überschwemmungses ja --- nein, - keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen auf vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft

67 .16 Landschaftsschutz - LP (Umfeld) - LP (Umfeld) - LP (Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein nein ja vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene gemäß bestehendem GEP99: - Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Ree_ASBRES_B_001 (111-01) - Alternative) Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Erholen (lärmarme Räume) - Natura Naturschutz - planungsrelevante Arten - schutzwürdige Böden - Überschwemmungse - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz 3

68 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei vier Kriterien (Erholen, Natura 000, Naturschutz, schutzwürdige Böden) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

69 S35 (Mee_Str3ac_006) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Rhein-Kreis Neuss 1.0 Kommune Meerbusch 1.03 Größe / Länge ca. 1,8 km 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen, Überschwemmungs überwiegend Ackerfläche, Grünland, vereinzelte Siedlungsfläche im südlichen Teil der Planfestlegung, lineare Gehölzstrukturen 1.07 Vorbelastungen Siedlungsflächen in der nahen Umgebung zur geplanten Trasse, L 30 quert die Trasse, Bahntrasse südlich der geplanten Trasse.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen - Wohnsiedlungsflächen von Meerbusch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutz Vielfalt - FFH, DE : Ilvericher Altrheinschlinge (Plan, Umfeld) --- ja ja,- Vorkommen von Wohnsiedlungsflächen im Umfeld ja ja Für das FFH-Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele aufgrund betriebsbedingter Stickstoffeinträge für die Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden können. Da die Beurteilung erheb- 1

70 .05 Naturschutz - NSG NE-00: NSG Illvericher Altrheinschlinge (Umfeld).06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weder im Plan noch um Umfeld - GB : Quellbereiche (Umfeld) - GB : Seggen- und binsenreiche Nasswiesen; Auenwälder (Umfeld) - GB : Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (Umfeld) - GB : Sümpfe (Umfeld) - GB : Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (Umfeld) - GB : Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (Umfeld) - GB : Röhrichte (Umfeld).08 Schutzwürdige Biotope - bk Ziegelei-Ruine und Pappel-Feldgehölz nördlich Gartenstadt Meerer (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Haus Meer (lokale Bedeutung) (Umfeld) - BK : Ilvericher Altrheinschlinge DE (internationale Bedeutung) (Plan, Umfeld) - BK : Deichvorland in der licher Beeinträchtigungen durch Stickstoffeinträge nur auf der Grundlage von Depositionsberechnungen vorgenommen werden kann, für die eine weitere Konkretisierung der Planung erforderlich ist, ist die abschließende Beurteilung der Erheblichkeit in einer FFH-VP im nachgelagerten Verfahren vorzunehmen. nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber relevante Flächen in Umfeld nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme von geschützten Biotopen, aber relevante Flächen im Umfeld ja ja ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind und Vorkommen von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind, im Umfeld

71 Rheinaue zwischen NSG Ilvericher Altrheinschlinge (lokale Bedeutung) (Umfeld).09 Biotopverbundfläche im Plan nicht nein --- nein.10 Boden Schutzwürdige Böden - Vega (Braunauenboden) (sw1_ff) - Braunerde (sw1_ff).11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden - HQextrem des Rheins ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines HQ100 Überschwemmungses - Offenlandfläche mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - Zwei LSG (Nr. 3D01; 3D6DA) im Plan und Umfeld.17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (<1 qkm) - UZVR (<1 qkm) - UZVR (5-10 qkm) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein gemäß bestehendem GEP 99: - Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen ja ja vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und 3

72 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. S35 (Mee_Str3ac_006) - Alternative). Optimierung der (Fein-)Trassierung auf nachgeordneter Planungsebene zur Vermeidung und Verringerung von ggf. Vorsehen von Immissionsschutzpflanzungen / -maßnahmen (z.b. Lärmschutzwand) zur Verminderung / Verringerung betriebsbedingter Auswirkungen Einbindung der Trassenführung in die Landschaft durch Planung geeigneter Begrünungsmaßnahmen auf nachgeordneter Ebene Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - Naturschutz - geschützte Biotope - Schutzwürdige Biotope - Schutzwürdige Böden - Überschwemmungs - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei fünf Kriterien (Wohnen, Naturschutz, geschützte Biotope, schutzwürdige Biotope, schutzwürdige Böden) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

73 Sch_WIND_003/Sch_WIND_ Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Viersen 1.0 Kommune Schwalmtal 1.03 Größe / Länge ca. 139,1 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Waldbereiche, BSLE, Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzung (allgemein) Windenergiebereiche, Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche, Waldbereiche, BSLE, BSN Ackerland, Wald 1.07 Vorbelastungen BAB 5 nördlich des Planes, L371 westlich des Planes, L3 östlich des Planes, Deponie im Plan und Umfeld.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.0 Erholen (lärmarme Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz - im Abstand von ca. 350 m VSG DE Schwalm-Nette- Platte mit Grenzwald u. Meinweg mit Vorkommen von Bekassine, Kornweihe, Rohrdommel, Schwarzmilan, Trauerseeschwalbe, Ziegenmelker nein ja ja,- für das VS-Gebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg ist eine FFH- Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. 1

74 .05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - keine weitere planungsrelevante Arten: - Zwergfledermaus (Umfeld) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope.08 schutzwürdige Biotope - BK : Gebüsch- und Heide westlich Leloh (lokale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Wald zwischen Waldniel und Lüttelforst (besondere Bedeutung) im Plan nicht nein --- nein nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer planungsrelevanten oder windenergieempfindlichen Art im Plan oder im artspezifischen Radius ja --- nein, Flächeninanspruchnahme kann vollständig ausgeschlossen werden (vgl. Anhang A) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung.10 Boden schutzwürdige Böden - Podsol-Braunerde (sw1_bx) ja --- ja, Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs im Plan nicht nein --- nein.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion - Wald mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark - NTP-011: Naturpark Maas- Schwalm-Nette keine Auswirkungen zu erwarten ja ja nein, vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene.16 Landschaftsschutz - LSG LP1_1..1, Happelter Heide ja --- nein, vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene.17 unzerschnittene verkehrsarme Räume - UZVR (5-10 qkm) ja --- nein, keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm

75 .18 geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der gemäß bestehendem GEP: - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Waldbereiche - BSLE - Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzung (allgemein) Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Sch_WIND_008 - Alternative). Die erhebliche Beeinträchtigung von schutzwürdigen Böden kann durch eine Aussparung der relevanten Bereiche bei der Planung der WKA-Standorte vermieden werden. Vgl. hierzu Kapitel 6 des Umweltberichtes. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH- / Vogelschutz - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Naturpark - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume Schutzwürdige Böden kommen nur kleinflächig im Plan vor. Da die Bereiche auf den nachgelagerten Planungs- und Zulassungsebenen als konkrete Standorte für Windenergieanlagen ausgespart werden können, sind erhebliche voraussichtlich nicht zu erwarten. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche dennoch bei einem Kriterium (FFH- / Vogelschutz) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend aufgrund der stärkeren Gewichtung des Kriteriums als erheblich eingeschätzt werden. 3

76 Sch5 (Rat_Sch3bb1_001, Düs_Sch3bb1_15) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Mettmann, Düsseldorf 1.0 Kommune Ratingen, Düsseldorf 1.03 Größe / Länge ca. 3,9 km 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) ASB, GIB, BSLE, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Grundwasser- und Gewässerschutz, Regionale Grünzüge, Waldbereiche, Überschwemmungsbereiche, Lärmschutz, Straßen für vorwiegend großräumigen Verkehr, sonstige regionalplanerisch bedeutsamen Straßen Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr, Nachtschutzzone, Tagschutzzone 1 /, BSN, Überschwemmungsbereich, Grundwasser- und Gewässerschutz überwiegend Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Wald, Lichtenbroicher Baggersee südlich direkt angrenzend 1.07 Vorbelastungen A 5, K und Hochspannungsleitung kreuzen geplanten Schienenweg, L 4 nördlich, L 39 östlich des geplanten Schienenwegs, A 44 und Autobahnkreuz D-Nord im südlichen Umfeld, bestehende Schienenwege sowie Industrie- und Gewerbeflächen im Umfeld.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e.0 Erholen (lärmarme Räume) weder im Plan noch im Umfeld weder im Plan noch im Umfeld.03 Wohnen - Wohnsiedlungsfläche von Ratingen im Umfeld --- ja ja,- Vorkommen von Wohnsiedlungsflächen im Umfeld 1

77 .04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope weder im Plan noch im Umfeld im Plan nicht nein --- nein.08 Schutzwürdige Biotope - BK : Schwarzbach von der BAB 5 bis zur Mündung (regionale Bedeutung) - BK : Forstbusch (lokale Bedeutung) - BK : Lichtenbroicher Baggersee am Forstbusch (lokale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Forstbusch und Kalkumer Forst (herausragende Bedeutung) - VB-D : Schwarzbach von der A5 bis Wittlaer (besondere Bedeutung) - VB-D : Baggerseen im Norden von Düsseldorf (besondere Bedeutung) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Biotopen, welche NSG-würdig oder mind. regional bedeutsam sind ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung.10 Boden Schutzwürdige Böden - Gley-Parabraunerde (sw1_ff) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden.11 Wasser Wasserschutz - WSG-Zonen I, IIA, IIB, IIIA (Ratingen) - WSG-Zone IIIB (Bockum).1 Überschwemmungs - HQ100 des Schwarzbachs - HQextrem des Schwarzbachs ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines Wasserschutzes der Zonen I und II ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines HQ100 Überschwemmungses

78 .13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Wald mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG Scheiderbruch (B.3-8) (Plan und Umfeld) - LSG Lohhausen (Plan und Umfeld) - LSG der Stadt Düsseldorf (Plan und Umfeld).17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler - UZVR (<1 qkm) - UZVR (1-5 qkm) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein gemäß bestehendem GEP99: - ASB - GIB - BSLE - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Grundwasser- und Gewässerschutz - Regionale Grünzüge - Waldbereiche - Überschwemmungsbereiche - Lärmschutz ja ja nein,- Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sowie weitere - insbesondere betriebsbedingte - Auswirkungen werden vorhabenbzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm 3

79 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen - Straßen für vorwiegend großräumigen Verkehr - sonstige regionalplanerisch bedeutsamen Straßen Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Sch5 (Rat_Sch3bb1_001, Düs_Sch3bb1_15) - Alternative). Optimierung der (Fein-)Trassierung auf nachgeordneter Planungsebene zur Vermeidung und Verringerung von ggf. Vorsehen von Immissionsschutzpflanzungen / -maßnahmen zur Verminderung / Verringerung betriebsbedingter Auswirkungen Einbindung der Trassenführung in die Landschaft durch Planung geeigneter Begrünungsmaßnahmen auf nachgeordneter Ebene Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - Schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - Schutzwürdige Böden - Wasserschutz - Überschwemmungs - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei sechs Kriterien (Wohnen, schutzwürdige Biotope, Biotopverbundfläche, schutzwürdige Böden, Wasserschutz, Überschwemmungs) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

80 Sol_007 ASBRES (19-74) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kommune Solingen 1.03 Größe / Länge ca. 19,1 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) ASB für eine gewerbliche Nutzung größtenteils Ackerfläche / Grünland, Gärten, Siedlungsfläche im Süden, Wald 1.07 Vorbelastungen Siedlungse (SG Bavert) östlich direkt an das Plan anschließend; in der südlichen Umgebung Gewerbe- und Siedlungs; Hochspannungstrassen westlich an Plan angrenzend.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e im Plan nicht nein --- nein.0 Erholen (lärmarme im Plan nicht nein --- nein Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld.05 Naturschutz - NSG ME-043: Ittertal (Umfeld) - NSG SG-011: Mittleres Ittertal und Baverter Bachtal (Plan und Umfeld) ja ja ja,- Flächeninanspruchnahme eines NSG; Vorkommen von NSG im Umfeld 1

81 .06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Gelbbauchunke (Umfeld) - Kuckuck (Umfeld) - Eisvogel (Umfeld) - GB GB Schutzwürdige Biotope - BK : Aue und Hang des Ittertales zwischen Breidenmuehle und (lokale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Aue und Hang des Ittertals zwischen Heidberg und Caspersbroich (herausragende Bedeutung) - VB-D : Pufferzonen und Verbindungselemente im Umfeld des Itterbaches u.a. (besondere Bedeutung) - VB-D : Oberes und mittleres Itterbachtal (besondere Bedeutung).10 Boden Schutzwürdige Böden - Pseudogley-Braunerde (sw1_ff) - Gley (sw3_bg, sw1_bg) - Parabraunerde (sw3_ff).11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs im Plan nicht nein --- nein.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion nein ja ja,- verfahrenskritische Vorkommen einer planungsrelevanten Art (Gelbbauchunke) innerhalb des Umfeldes ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von geschützten Biotopen ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines schutzwürdigen Biotops mit mindestens regionaler Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft.14 klimarelevante Böden - Gley ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld

82 .16 Landschaftsschutz - LSG 03..: Zentrale Höhenrücken und Bachtäler.17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler ja ja vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene - UZVR (<1 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm im Plan nicht nein --- nein - RPD 19: Itterbachtal / Gräfrath (Haan, Solingen) 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen im Plan nicht nein --- nein ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches gemäß bestehendem GEP99: - Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Aufgrund der prognostizierten wird die Abgrenzung des Planes angepasst und einer erneuten Prüfung unterzogen (vgl. Sol_007 A_A_ASBRES (19-74) / Sol_043 ASB (19-39) - Alternative). vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Naturschutz - planungsrelevante Arten - 30 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - Schutzwürdige Biotope - Biotopverbundflächen - Schutzwürdige Böden - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - klimarelevante Böden - Landschaftsschutz - Unzerschnittene verkehrsarme Räume 3

83 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - bedeutende Kulturlandschaften 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Da sich die klimarelevanten Böden und die schutzwürdigen Böden überlagern, sind auf dieselben Bodentypen zu erwarten. Um eine Doppelbewertung zu vermeiden, geht die der Kriterien nur einfach in die zusammenfassende Einschätzung ein. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche demnach noch bei sechs Kriterien (Naturschutz, planungsrelevante Arten, geschützte Biotope, Biotopverbundfläche, schutzwürdige / klimarelevante Böden, bedeutende Kulturlandschaften) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 4

84 Wup_001_ASBRES (0-74) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kommune Wuppertal 1.03 Größe / Länge ca. 5,8 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ASB Ackerland mit vereinzelten Gehölzstrukturen, kleinerer Waldfläche und Einzelwohnbebauung 1.07 Vorbelastungen - Siedlungsfläche (W-Uehlendahl/ Katernberg) direkt angrenzend an das westliche und südliche Plan - Hochspannungstrasse quert das Plan - K 11 östlich des Planes.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e im Plan nicht nein --- nein.0 Erholen (lärmarme im Plan nicht nein --- nein Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld.05 Naturschutz - W-00: NSG Hardenberger Bachtal (Umfeld).06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) weder im Plan noch im Umfeld nein ja ja,- keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber Vorkommen eines NSG im Umfeld 1

85 BNatSchG- bzw. 6 LG-NW-Biotope - GB : Krähenberger Bach und Schevener Bach mit Quellbereichen.08 Schutzwürdige Biotope - BK : Buchenwälder bei Obersiebeneick mit Quellbächen (regionale Bedeutung).09 Biotopverbundfläche - VB-D : Hardenbergerbachtal mit angrenzenden Nebentälchen und Waldbereichen (besondere Bedeutung).10 Boden Schutzwürdige Böden im Plan nicht nein --- nein.11 Wasser Wasserschutz im Plan nicht nein --- nein.1 Überschwemmungs im Plan nicht nein --- nein.13 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Offenland mit klimatischer Ausgleichsfunktion.14 klimarelevante Böden im Plan nicht nein --- nein.15 Landschaft Naturpark weder im Plan noch im Umfeld.16 Landschaftsschutz - LSG ohne nähere Angaben im Plan und Umfeld.17 Unzerschnittene verkehrsarme Räume.18 Geschützter Landschaftsbestandteil.19 Kultur- und sonstige Sachgüter bedeutende Kulturlandschaften.0 Kulturdenkmäler / Bodendenkmäler ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von geschützten Biotopen ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam ist ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- nein,- keine erheblichen auf das Regionalklima; mögliche lokale Klimaauswirkungen werden vorhaben- bzw. standortbezogen auf nachgeordneter Ebene geprüft ja ja vorhaben- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene - UZVR (1-5 qkm) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines UZVR qkm - LB.4.7 ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme von geschützten Landschaftsbestandteilen im Plan nicht nein --- nein im Plan nicht nein --- nein

86 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.0 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen gemäß bestehendem GEP99: - Allgemeiner Siedlungsbereich Die Auswahl dieses Standortes beruht auf einer planerischen Gesamtkonzeption. Zur Erläuterung der konzeptionellen Grundlagen und tragenden Entscheidungsgründe zur Darstellung von allgemeinen Siedlungsbereichen wird auf die Ausführungen in der Begründung zur zeichnerischen Darstellung verwiesen (Kapitel 7 der Begründung). Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden Raumwiderstandskarten mit relevanten Umweltinformationen erarbeitet und frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 7 näher beschrieben. vgl. hierzu Kap. 6 des Umweltberichts Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Naturschutz - geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG bzw. 6 LG NW - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Landschaftsschutz - unzerschnittene verkehrsarme Räume - geschützter Landschaftsbestandteil 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche bei vier Kriterien (Naturschutz, geschützte Biotope, schutzwürdige Biotope, geschützter Landschaftsbestandteil) zu erwarten, so dass die schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 3

87 Wup_00_ASBRES (0-7) 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Kreis Kommune Wuppertal 1.03 Größe / Länge ca. 8,9 ha 1.04 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.05 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.06 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Allgemeiner Siedlungsbereich ASB Ackerland mit größeren Gehölzflächen im Norden und Süden des Planes 1.07 Vorbelastungen - K grenzt nördlich an das Plan - östlich dichte Siedlungsbebauung (W- Katernberg) - Hochspannungstrasse quert das Plan.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -e- und Erholungsorte / - e im Plan nicht nein --- nein.0 Erholen (lärmarme im Plan nicht nein --- nein Räume).03 Wohnen weder im Plan noch im Umfeld.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutz weder im Plan noch im Umfeld.05 Naturschutz weder im Plan noch im Umfeld.06 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) weder im Plan noch im Umfeld 1

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