Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP) Bachelor Lehramt (Studienbeginn vor WS 15/16) Bildungswissenschaften an der DSHS Köln
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- Martin Günther
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1 Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP) Bachelor Lehramt (Studienbeginn vor WS 15/16) Bildungswissenschaften an der DSHS Köln Das Berufsfeldpraktikum ist die zweite Praxisphase im Lehramtsstudium, die im dritten oder vierten Bachelorsemester stattfinden sollte. Das Modul ist nicht in eine Seminarveranstaltung eingebunden. In jedem Semester wird eine verpflichtende Informationsveranstaltung vom SpAZ angeboten, die vor Beginn des Berufsfeldpraktikums besucht werden muss. Den nachfolgenden Informationen liegen die Vorgaben des LABG und der LZV zugrunde. 1. Allgemeine Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP) Das BFP ist in den Bildungswissenschaften verortet. Nur Studierende, die Bildungswissenschaften an der DSHS belegen, absolvieren das BFP an der DSHS. Das BFP sollte im zweiten Studienjahr absolviert werden. Das erfolgreich absolvierte Orientierungspraktikum (OP) ist Zulassungsvoraussetzung für das BFP. Das Modul umfasst zwei universitäre Begleitveranstaltungen und eine, in der Regel außerschulische, Praxisphase. 2. Allgemeine Ziele Vertiefende Auseinandersetzung mit dem Beruf LehrerIn Auseinandersetzung mit, für den Lehrberuf relevanten, außerschulischen Tätigkeitsfeldern Reflexion der Studien- und Berufswahl Erkundung außerschulischer Berufsfelder Eröffnung von konkreten beruflichen Perspektiven innerhalb (z.b.: neue Schulform/Auslandsschuldienst) oder außerhalb des Schuldienstes Vertiefende Anbahnung einer forschenden Grundhaltung im Sinne des Forschenden Lernens 3. Informationen zum Praktikum Das BFP hat einen Umfang von mindestens 80 Zeitstunden an 20 Tagen. Das BFP kann semesterbegleitend oder im Block absolviert werden. Die Praktikumsplatzsuche liegt in der alleinigen Verantwortung der Studierenden. Das außerschulische BFP kann im pädagogischen, sozialen oder einem studienfachspezifischen Bereich (beide Fächer) absolviert werden. Das schulische BFP muss an einer anderen Schulform als der des OP absolviert werden. Die Inhalte und aktuellen Vorgaben für das im Praktikum durchzuführende Projekt werden in der Informationsveranstaltung thematisiert. Wird das Praktikum im Rahmen einer Ferienfreizeit, Exkursion oder eines Sportcamps absolviert, kann pro Tag eine Praktikumszeit von max. 8 Stunden berechnet werden.
2 Die DSHS hat Kooperationspartner, die Praktikumsplätze anbieten, die den Vorgaben des BFP entsprechen. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der entsprechenden Einrichtung. Die Kontaktdaten werden im Moodle-Kurs der Begleitveranstaltung eingestellt. Weitere Angebote befinden sich auf der Homepage des ZfL Köln. 4. Universitäre Begleitung Die universitäre Begleitung beinhaltet eine Informationsveranstaltung vor dem Praktikum, einen Portfoliotag mit der Präsentation des durchgeführten Projekts nach dem Praktikum. Für alle Veranstaltungen im Rahmen des BFP besteht Anwesenheitspflicht. Die Termine und Informationen zum Ablauf der Veranstaltungen werden über die Homepage des SpAZ (Lehramt auf einen Blick/Praxisphasen)und Aushängen im Infokasten des SpAZ an der Mensa bekanntgegeben. 5. Portfolio Alle Praxiselemente sollen zur einer Eignungsreflexion beitragen und werden im Portfolio dokumentiert (LABG 2016, 12, Abs. 1). Die Inhalte und aktuellen Vorgaben des Portfolios werden in der Informationsveranstaltung thematisiert. Die obligatorischen Portfolio-Elemente werden bei der Praktikumsmanagerin des SpAZ eingereicht. Abgabefristen werden über die Homepage des SpAZ und Aushängen im Infokasten des SpAZ an der Mensa bekanntgegeben. 6. Anerkennung von Leistungen Anerkannt werden können berufliche und/oder pädagogische Tätigkeiten, die die formalen Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Tätigkeiten sind eine Berufsausbildung (im pädagogischen, sozialen oder einem studienfachspezifischen Bereich (beide Fächer), eine Tätigkeit in einer sozialen oder pädagogischen Einrichtung (z.b. FSJ, BFD), ein Berufsfeldpraktikum, das an einer anderen Universität absolviert und den Vorgaben der DSHS entspricht. Die Anerkennung erfolgt durch den Fachprüfungsausschuss Bildungswissenschaften. Für die Anerkennung müssen folgende Unterlagen persönlich bei der Praktikumsmanagerin im SpAZ eingereicht werden: 1. ausgefüllter Antrag zur Anerkennung (Homepage SpAZ), 2. die im Antrag aufgeführten Unterlagen als Original und Kopie. Auskünfte erteilt Anke Bartonitschek, Praktikumsmanagerin des SpAZ, während Ihrer Sprechzeiten (siehe Homepage des SpAZ) oder per Mail
3 An Köln, den (Adresse der Praktikumsstelle) Praxisphasen in der Lehrerausbildung: Berufsfeldpraktikum im Rahmen der Lehrerausbildung an der Deutschen Sporthochschule Köln Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/Frau.., Student/in an der Deutschen Sporthochschule Köln, hat im Rahmen seines/ihres Lehramtsstudiums ein verpflichtendes Berufsfeldpraktikum (im Umfang von mindestens 80 Zeitstunden) zu absolvieren. Informationen über die Anforderungen und Inhalte des Praktikums entnehmen Sie bitte der Anlage. Wir bitten um Ihre Unterstützung bei der Durchführung der Lehrerausbildung und bedanken uns ganz herzlich für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, Anke Bartonitschek (Praktikumsmanagerin) Anlagen: Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP)
4 Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP) Anforderungen - Das BFP hat einen Umfang von mindestens 80 Zeitstunden an 20 Tagen. - Das BFP kann semesterbegleitend oder im Block absolviert werden. - Das BFP kann im pädagogischen, sozialen oder einem studienfachspezifischen Bereich (beide Fächer) absolviert werden. - Während des BFP muss ein konkretes Projekt durchgeführt werden. Inhalte - Hospitationen - Aktive Übernahme von der Tätigkeit entsprechenden Aufgaben - Planung, Durchführung und Auswertung des Projektes - Vorbereitungs-, Organisations- und Bilanzgespräche mit den begleitenden Mentoren - Dokumentation und Reflexion des Praktikums im Rahmen der Portfolioarbeit Anmerkungen zur Unterstützung der Portfolioarbeit In der Lehrerausbildung ist die Dokumentation aller Praxisphasen mithilfe des Portfolios Praxiselemente verbindlich festgelegt. Es dient der Reflexion der Erfahrungen der jeweiligen Praxisphase und der Dokumentation der darin erworbenen Kompetenzen. Bitte unterstützen Sie die Praktikantin/den Praktikanten bei der Portfolioarbeit. Im Rahmen des Berufsfeldpraktikums sollten von den Studierenden vor Beginn des Praktikums persönliche Ziele festgelegt werden, die nach Abschluss des Praktikums reflektiert werden. Hierbei ist es hilfreich, wenn zu Beginn des Praktikums mit der/dem betreuenden Mentor/in die Aufgabenbereiche gemeinsam besprochen werden. Als Abschluss soll das Praktikum und die Bearbeitung der jeweiligen Aufgaben von den Studierenden reflektiert werden. Auch hierbei ist die Unterstützung/das Feedback erwünscht. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
5 Belehrung gemäß 35 Infektionsschutzgesetz Der sechste Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen, Heimen, Ferienlagern und ähnlichen Einrichtungen). Der zwischenmenschliche Kontakt, der in derartigen Einrichtungen vorkommt, begünstigt die Übertragung von Krankheitserregern. Im Falle einer Erkrankung dürfen Praktikanten und Praktikanten an der Praktikumsstelle keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Praktikanten und Praktikantinnen dürfen in den genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, falls sie an Lausbefall oder eine der folgenden Krankheiten erkrankt sind oder dessen verdächtigt werden: 1. Cholera 2. Diphterie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 4. Virusbedingtem hämorrhagischen Fieber 5. Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis 6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) 7. Keuchhusten 8. Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose 9. Masern 10. Meningokokken-Infektion 11. Mumps 12. Paratyphus 13. Pest 14. Poliomyelitis, 15. Scabies (Krätze) 16. Scharlach oder sonstigen streptococcus pyogenes-infektionen 17. Shigellose 18. Typhus abdominalis 19. Virushepatitis A oder E 20. Windpocken Weiterhin dürfen gemäß 34 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz Ausscheider der im Folgenden genannten Krankheitserreger nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Schutzmaßnahmen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen: 1. Vibrio cholerae 1 und 2 2. Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend 3. Salmonella Typhi 4. Salmonella Paratyphi 5. Shigella sp. 6. enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)
6 Die oben genannten Sachverhalte gelten auch für Praktikanten und Praktikantinnen, die in Wohngemeinschaft mit einer Person leben, bei der nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen aufgetreten ist: 1. Cholera 2. Diphterie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. Coli (EHEC) 4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber 5. Haemophilus influenzae Typ b-meningitis 6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose 7. Masern 8. Meningokokken-Infektion 8. Mumps 9. Paratyphus 10. Pest 11. Poliomyelitis 12. Shigellose 13. Typhus abdominalis 14. Virushepatitis A oder E Tritt einer der oben genannten Tatbestände bei Praktikanten auf, so haben diese hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Diese unterschriebene Belehrung sollte vor Antritt eines jeden Praktikums von dem Praktikanten/der Praktikanten unterzeichnet und im Dokumententeil des Portfolios abgeheftet werden. Von den vorstehenden Belehrungen gemäß 35 Infektionsschutzgesetz und zur Verschwiegenheit habe ich Kenntnis genommen Frau/Herr: (Vor- und Nachname Praktikant/in) Matrikelnummer: Praktikumsschule: (Name, Ort) Ort, Datum, Unterschrift Praktikant/in Leicht verändert nach: Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 IfSG (Robert Koch Institut 2008).
7 Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht Name: Vorname: Matrikelnummer: Studiengang (inkl. Schulform): Fächer: Gemäß Paragraph 2 Abs. 3 der Praktikumsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln für das Bachelorstudium mit bildungswissenschaftlichem Anteil verpflichten sich die Studierenden mit Antritt zum jeweiligen Praktikum zur Verschwiegenheit über die ihnen durch das Praktikum bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sowie zur Beachtung des Datenschutzes. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Anonymisierung sämtlicher personenbezogener Daten in den Praktikumsdokumentationen (einschließlich Foto- und/oder Videodokumentationen). Erklärung Von der vorstehenden Belehrung habe ich Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift der/des Studierenden
8 Name: Mail: Matrikel: Anschrift: MODULBESCHEINIGUNG BERUFSFELDPRAKTIKUM VORBEREITUNGSVERANSTALTUNG Die Informationsveranstaltung zum Berufsfeldpraktikum wurde am besucht. PORTFOLIO PRAXISELEMENTE Das Portfolio für den Bereich Berufsfeldpraktikum wurde vorgelegt und es entspricht den aktuellen Vorgaben der DSHS. Die Dokumentation des Projekts aus dem Berufsfeldpraktikum wurden am mit Erfolg vorgestellt. Stempel und Unterschrift Stempel und Unterschrift Portfolioarbeit Stempel und Unterschrift Präsentation BERUFSFELDPRAKTIKUM Das Berufsfeldpraktikum im Umfang von mindestens 80 Stunden Praktikumszeit wurde in folgender Institution erfolgreich absolviert: Name und Anschrift der Institution: Datum, Stempel, Unterschrift der Praktikumsstelle BESCHEINIGUNG Das Berufsfeldpraktikum des Bachelorstudiums Lehramt wurde entsprechend 7LZV 2009 und 12 (Abs. 2, Satz 1) LABG 2009 ordnungsgemäß absolviert. Datum, Stempel und Unterschrift Praktikumsmanagerin
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