Aufnahmebogen für die Horteinrichtung

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1 Amt Biesenthal-Barnim SG Kindertagesstätten Einrichtung/Stempel... Aufnahmebogen für die Horteinrichtung 1. Betreuungsstatus Hortkind nur Frühhort Hortkind Std. 2. Personalien des Kindes: Familienname: Vorname: Geburtstag: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Hauptwohnung in: Straße: Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist: Versichert bei: Hausarzt des Kindes: 3. Personalien der Mutter: Familienname: Vorname: Beruf: Arbeitsstätte: Hauptwohnung in: Straße: Familienstand: Telefonisch zu erreichen: dienstlich: privat: 3. Personalien des Vaters: Familienname: Vorname: Beruf: Arbeitsstätte: Hauptwohnung in: Straße: Familienstand: Telefonisch zu erreichen: dienstlich privat: Sind beide Eltern sorgeberechtigt? ja nein Weitere in der Familie lebende Kinder: Vorname/abweichender Familienname geb. am..

2 Überstandene Krankheiten (zutreffendes ankreuzen) Diphterie Keuchhusten Masern Mumps Röteln Windpocken Scharlach Sonstige Krankheiten/Gesundheitszustand des Kindes/Allergien und Unverträglichkeiten... Sonstige wichtige Informationen zum Kind, zur familiären Situation (Betreuungsmodelle)... Wer ist im Notfall zuerst zu informieren? Name, Vorname: Wohnort: Telefonisch erreichbar: Wenn nicht erreichbar, dann Name, Vorname: Wohnort: Telefonisch erreichbar: Die Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsplätzen und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Kita, die Konzeption des Hortes, die Benutzerordnung des Hortes, die Hausordnung des Hortes habe ich zur Kenntnis genommen.. Ort, Datum.. Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern/ Unterschrift Hort/Aufnehmender sonstigen Sorgeberechtigten

3 -Stempel der Horteinrichtung- Vollmachten/Einverständniserklärungen Vollmacht für die Abholung des Kindes aus der Horteinrichtung Ich/Wir gestatten, dass mein/unser Kind.. auch von folgenden Personen abgeholt werden darf: Name, Vorname, Stellung zum Kind Sollte/n ich/wir weitere bzw. andere Personen mit dem Abholen meines/unseres Kindes beauftragen, teilen wir Ihnen dieses vorher schriftlich mit... Ort, Datum. Hiermit gebe(n) ich/wir mein/unser Einverständnis, dass am (Wochentag).. oder täglich um Uhr allein nach Hause gehen darf. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.. Ort, Datum.

4 -Stempel der Horteinrichtung- Einverständniserklärung - Besuch von Arbeitsgemeinschaften (AG) Mein/unser Kind besucht an folgenden Tagen. folgende AG`s - Mein/unser Kind darf den Weg zur AG allein antreten ja nein - Mein/unser Kind darf nach der AG allein nach Hause gehen ja nein - Mein/unser Kind kommt nach der AG wieder in die Horteinrichtung ja nein Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden... Datum..

5 -Stempel der Horteinrichtung- Einverständniserklärung - Fotoerlaubnis Für die pädagogische Arbeit und zur Öffentlichkeitsarbeit sowie für Repräsentationszwecke werden in der Hortreinrichtung Fotos oder auch Videos von Kindern gemacht. Ich/wir geben mein/unser Einverständnis, dass mein/unser Kind (Name).. in der Horteinrichtung fotografiert und gefilmt (auch mit Ton) werden darf und dass diese Aufnahmen anonymisiert für Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. einverstanden nicht einverstanden Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.. Datum: Einverständniserklärung - Veröffentlichung von Fotos, Filmaufnahmen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns mit der Veröffentlichung von Fotos bzw. Filmaufnahmen, auf denen mein/unser Kind abgebildet ist, einverstanden nicht einverstanden Ich/wir sind einverstanden, dass mein/unser Kind in Veröffentlichungen namentlich genannt wird. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.. Datum:

6 -Stempel der Horteinrichtung- Einverständniserklärung - Fahren mit privaten Fahrzeugen Mein/unser Kind darf mit privaten Fahrzeugen, wie Fahrrad, Inliner, Roller, Dreirad, auf dem Hort-Gelände fahren. ja nein Das Benutzen von Fahrrädern und Inlinern ist nur mit Helm gestattet. Die Helme sind mitzubringen. Für Beschädigungen und Verlust der Fahrzeuge übernimmt die Horteinrichtung keine Haftung. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Datum Einverständniserklärung zum Duschen und Baden Mein/unser Kind darf in der Horteinrichtung in den aufgestellten Planschbecken/Gartenduschen baden bzw. duschen. ja nein Mein/unser Kind darf innerhalb der Angebote der Horteinrichtung in Begleitung des Erzieherpersonals baden gehen. Es darf nur in Bädern gebadet werden, in denen Rettungsschwimmerpersonal zur Verfügung steht. Mein/unser Kind besitzt folgende Schwimmstufe:.. / ist Schwimmer keine Schwimmstufe/Nichtschwimmer Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Datum.

7 -Stempel der Horteinrichtung- Einverständniserklärung zur Teilnahme an Ausflügen Mein/unser Kind darf in Begleitung des Erzieherpersonals an Ausflügen teilnehmen und die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Bei Fahrten mit vertraglich gebundenen Kleinbussen kommen altersentsprechende Kindersitze zum Einsatz. Mitfahrten in privaten Pkw von Eltern bedürfen einer gesonderten Einverständniserklärung. ja nein Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.. Datum..

8 -Stempel der Horteinrichtung- Belehrung zur Aufsichtsplicht Ich/wir wurde(n) darüber informiert/belehrt, dass mein/unser Kind.. immer der jeweils anwesenden pädagogischen Fachkraft persönlich zu übergeben ist, erst dann beginnt die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die abholende Person mit der persönlichen Verabschiedung des Kindes durch die anwesende pädagogische Fachkraft. Kommen Kinder allein in die Einrichtung, beginnt die Aufsichtspflicht der Einrichtung mit Begrüßung des Kindes durch die pädagogische Fachkraft, gehen sie allein nach Hause, endet die Aufsichtspflicht mit der Verabschiedung des Kindes. Bei Veranstaltungen mit Kindern und Eltern sind die Eltern für die Aufsichtspflicht Ihres Kindes zuständig. Datum..

9 -Stempel der Einrichtung- Belehrung der Personensorgeberechtigten nach 34 Abs.4 Satz 1 und 34 Abs.5 Satz 1 IfSG 1.Kinder/Jugendliche, die an 1. Cholera 2. Diphterie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) 4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber 5. Haemophilus-influenzae-Typ-b-Meningitis 6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) 7. Keuchhusten 8. ansteckende Lungentuberkulose 9. Masern 10.Meningokokken-Infektion 11.Mumps 12.Paratyphus 13.Pest 14.Poliomyelitis 15.Scabies (Krätze) 16.Scharlach 17.Shigellose 18.Typhus abdominalis 19.Virushepatitis A oder E 20.Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen der KiTa dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Kinder, die das 6.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind. Diese Verbote gelten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. 2.Kinder/Jugendliche,die Ausscheider von 1.Vibrio cholerae O1 und O Corynebacticum diphtheriae, Toxin bildend 3.Salmonella Typhi 4.Salmonella Paratyphphi 5.Shigella sp. 6.enterohämorrhagischen E.coli (EHEC) dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen. 3.Für Kinder/Jugendliche(Betreute der Gemeinschaftseinrichtung), in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf 1. Cholera 2. Diphterie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) 4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber 5. Haemophilus-influenzae-Typ-b-Meningitis 6. ansteckender Lungentuberkulose 7. Masern 8. Meningokokken-Infektion 9. Mumps 10.Paratyphus 11.Pest 12.Poliomyelitis

10 13.Shigellose 14.Typhus abdominalis 15.Virushepatitis A oder E aufgetreten ist, gilt das Verbot der Nr. 1 entsprechend. 4. Für die Einhaltung der Pflichten der in Nr. 1-3 genannten geschäftsunfähigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen hat zu sorgen, dem die Sorge für diese Personen zusteht(eltern/vormünder/betreuer). Tritt einer der Tatbestände der Nr.1-3 auf, haben sie der Gemeinschaftseinrichtung hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. 5.Die Gemeinschaftseinrichtung hat die betreuten Personen und/ oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausreichenden Impfschutz und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufgeklärt. 6.Der/die Personensorgeberechtigte(n) erhälterhalten eine Ausfertigung dieser Belehrung mit der Bitte um Beachtung. Datum

11 Amt Biesenthal-Barnim Sachgebiet Kindertagesstätten Regelungen zur Medikamentengabe in der Kindertagesstätte Sehr geehrte Eltern, aus gegebenem Anlass und auf Grund gehäufter Nachfragen erhalten Sie hiermit Informationen über die Regelung der Vergabe von Medikamenten, an die uns anvertrauten Kinder in unserer Einrichtung. Hierbei orientieren wir uns an der Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Brandenburg: Informationsblatt zur Medikamentenvergabe in Kindereinrichtungen vom April 2006 ( 1. Für die Vergabe von Medikamenten in der Kindertagesstätte gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung. Es ist immer eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Träger (Kindertagesstätte) und Eltern (Sorgeberechtigten). 2. Das Gespräch und die Absprachen zwischen den Eltern und der Kita über die Vergabe des Medikamentes erfolgt immer über die Leitung der Einrichtung. 3. Medikamente und medikamentenähnliche Mittel, die nicht ärztlich verschrieben sind, dürfen von den Mitarbeitern nicht dem Kind gegeben werden. 4. Nur in Ausnahmefällen werden vom Arzt verordnete Medikamente dem Kind verabreicht. z. B. bei chronisch kranken Kindern nach Krankheit zeitlich begrenzte Fortsetzung der Medikamenteneinnahme leichte Erkrankung aber ohne Fieber 4.1. Voraussetzung zur Medikamentenvergabe durch Mitarbeiter in den Einrichtungen: In jedem Fall müssen die Medikamente ärztlich verschrieben sein. Aus dem Rezept muss die genaue Dosierung, die genaue Medikation des Arztes vorliegen. Die Angaben müssen eindeutig sein und dürfen keiner Abwägungsentscheidung unterliegen. Alle Vorgaben müssen zweifelsfrei sein. Es ist in jedem Fall ein Originalrezept/Originalattest vorzulegen (keine Kopie/kein Fax/keine ) Eine Selbstmedikation durch das Kind ist ausgeschlossen. Spritzen und Infusionen werden nicht verabreicht Fallbesprechung: Alle Informationen die für die Medikamentenvergabe des jeweiligen Kindes erforderlich sind, werden an alle Mitarbeiter, die in der Einrichtung tätig sind, in geeigneter Form weitergegeben Vor der Medikamentenvergabe: Die trägerinternen Dokumente müssen von den Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Die Leiterin der Einrichtung bespricht mit den Eltern ausführlich die Vorgehensweise in der Kindertagesstätte. Die Telefonnummer des Arztes muss für den Notfall in der Kindertagesstätte hinterlegt werden. 5. Dokumentation: Die Dokumentation erfolgt regelmäßig und wird über die gesamte Dauer der Vergabe geführt. Die tägliche Vergabe des Medikamentes in der Kindertagestätte wird von dem/der Mitarbeiter/in dokumentiert, der/die das Medikament verabreicht. Liebe Eltern, suchen Sie zur Abklärung auftretender auffälliger Krankheitssymptome, z. B. bei Fieber oder Schmerzen, bitte den Arzt auf. gez. Braun SB Kindertagesstätten

12 -Stempel der Horteinrichtung- Information zur Medikamentengabe Medikamente (auch Homöopathika) an Kinder, die trotz ihrer Erkrankung die Horteinrichtung besuchen dürfen, werden nur mit einem entsprechenden Attest vom Arzt, in dem die genauen Angaben zum Medikament und dessen Dosierung, Zeitpunkt der Einnahme, besondere Gebrauchshinweise und der Anwendungszeitraum angegeben sind, durch das pädagogische Personal an das Kind verabreicht. Dieses Attest hat nur eine Gültigkeit für die Dauer der Einnahme des jeweiligen Medikamentes, bei Dauertherapie längstens für 6 Monate. Vorab ist zu abzuprüfen, ob das Medikament nicht doch zu Hause, also vor oder den dem Besuch der Kindereinrichtung eingenommen werden kann. Bei nachweislich ordnungsgemäßer Medikamentengabe übernehmen die Erzieher keine Haftung. Datum..

13 -Stempel der Einrichtung- Regelungen zur Vorgehensweise bei Feststellung eines Zeckenstiches während des Kita-Besuches Quelle: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Zecken können zahlreiche Krankheiten übertragen- insbesondere Borreliose und FSME. Die Übertragung von FSME-Viren beginnt kurze Zeit nach dem Stich, da sich das Virus in den Speicheldrüsen der Zecke befindet. Aber auch bei länger dauernden Übertragung von Borrelien (Bakterien) erhöht sich das Risiko, je länger der Saugvorgang andauert. Daher wird dringend empfohlen, die Zecke nach Entdeckung schnellstmöglich zu entfernen (so u. a. das Robert-Koch-Institut, das Kompetenzzentrum für Borreliose, der Bundesverband deutscher Internisten, der Berufsverband Kinder- und Jugendärzte). Unsere Einrichtung sieht daher folgende Vorgehensweise für den Fall vor, dass eine Erzieherin/ein Erzieher einen Zeckenbefall beim Kind feststellt. 1. Das Kita-Personal wird die Zecke mit einer Zeckenzange oder karte sofort nach der Entdeckung entfernen. Anschließend wird das Kita-Personal die Einstichstelle durch einen Kreis markieren und die sorgeberechtigten Personen benachrichtigen, damit sie die Einstichstelle gezielt beobachten können. Wenn die sorgeberechtigten Personen Veränderungen feststellen (z.b. eine kreisförmige Rötung an der Einstichstelle oder an anderer Körperstelle), sollten sie umgehen zum Arzt gehen. 2. Unter besonderen Umständen- wenn die Zecke zum Beispiel im Intimbereich oder an einer schwer zugänglichen Stelle sitzt wird das Kita-Personal die Zecke nicht selbst entfernen, sondern wird die sorgeberechtigten Personen telefonisch verständigen, die das Kind abholen, um die Zeckenentfernung selbst zu veranlassen bzw. zu organisieren. 3. Nachfolgend erklären die Sorgeberechtigten, ob Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. 4. Sofern die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind, oder ihr Wille der Einrichtung ausnahmsweise nicht bekannt ist, wird das Kita-Personal im Sinne der Gesundheit des Kindes handeln und es umgehend einem Arzt vorstellen. 5. Soweit die Sorgeberechtigten der beschriebenen Vorgehensweise widersprechen, wird das Kita- Personal wie folgt vorgehen: Beim Entdecken einer Zecke wird das Kita-Personal die Sorgeberechtigten umgehend telefonisch benachrichtigen, damit diese selbst die Zecke entfernen oder durch einen Arzt entfernen lassen können. Sofern die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind, greift auch hier Ziffer 4, sofern die Eltern keinen anderen Willen geäußert haben.

14 -Stempel der Einrichtung- Zeckenstich während des Kitabesuches Willenserklärung Ich habe/wir haben die Informationen zur Vorgehensweise bei Zeckenstichen zur Kenntnis genommen und ich bin/wir sind damit einverstanden. Im Besonderen erkläre ich/erklären wir ausdrücklich meine/unsere Einwilligung, dass das Kita-Personal wie vorab beschrieben die Zecke umgehend nach der Entdeckung selbst entfernt... Ort, Datum. Ich habe/wir haben die Informationen zur Vorgehensweise bei Zeckenstichen zur Kenntnis genommen. Ich/wir widersprechen einer Zeckenentfernung durch das Kita-Personal und willigen in die für diesen Fall vorgesehene Vorgehensweise nach Ziffer 5 ein. Im Falle der Nichterreichbarkeit ist das Personal berechtigt im eigenen Ermessen gemäß Ziffer 4 zu handeln findet Ziffer 4 keine Anwendung. Ich werde/wir werden das Kind umgehend nach Kenntnisnahme des Vorfalls abholen und alle weitere selbst veranlassen.. Ort, Datum Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

15 Stempel der Einrichtung- Notfallbogen Liebe Eltern, dieser Bogen wird im Falle eines Notfalles dem Rettungspersonal mitgegeben. Bitte füllen Sie deshalb diesen Bogen auch dann aus, wenn Ihr Kind keine Beschwerden hat oder etwas nicht zutrifft. Streichen Sie Entsprechendes dann einfach durch. Name des Kindes Geburtsdatum Straße PLZ, Wohnort Telefonnummern mit Namen Krankheitsbild bzw. Diagnose(n) 4. Krankenkasse Name des Versicherten (Vater/Mutter) Welche Medikamente werden eingenommen? Welche Medikamente werden tagsüber eingenommen? Behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt Telefon Welche akuten Ereignisse sind möglich? (z. B. Anfälle, Blutungen, Unterzuckerungen) Was soll dann getan werden? Eltern werden immer benachrichtigt Wir als Eltern erklären, zum Wohle unseres Kindes jede Änderung unverzüglich der Einrichtung mitzuteilen. Ort, Datum..

16 Stempel der Einrichtung Datenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die personenberechtigten Eltern, sonstigen Personenberechtigten, gemachten persönlichen Angaben in Dateien der Kita gespeichert werden, jedoch nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung verarbeitet, bekanntgegeben und Dritten übermittelt werden. Diese Verpflichtung zum Datenschutz bleibt auch nach Ausscheiden des Kindes aus der Kita bestehen.. Ort, Datum

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