KirchenBezirksSozialarbeit
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- Sarah Althaus
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2 KirchenBezirksSozialarbeit des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.v. Lebenslagenbericht und Statistik 2009 Dieser Bericht ist eine fallbezogene Auswertung der Lebenslagen der Hilfesuchenden, die in den Beratungsstellen der KirchenBezirksSozialarbeit (KBS) der Diakonie Sachsen beraten wurden. Die Berichterstattung zu gemeinde- und gemeinwesenorientiertem Handeln einschließlich zur Projektarbeit mit den Kirchgemeinden erfolgt an anderer Stelle. 1. Die Beratungsstellen der KirchenBezirksSozialarbeit (KBS) der Diakonie Sachsen stehen allen Menschen in der jeweiligen Region, dem Kirchenbezirk bzw. im Gemeinwesen offen. Sie sind ein zielgruppenübergreifender Grunddienst. In den 29 Fachstellen der KBS mit 33 Mitarbeitenden fanden Hilfesuchende Beratung und Unterstützung. Davon waren 72% Frauen und 28% Männer. Hinzu kommen Partner und Kinder. 2. Der Bedarf nach niedrig schwelligen Anlaufstellen mit professionellen Fachkräften ist immens. Aufgrund der komplexen Problemkonstellationen ist eine Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten und Diensten dringend geboten. Die KBS ermöglicht und unterstützt die Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden aktiv. Am häufigsten fand Einmalberatung statt (68 %). Kurzberatung erfolgte bei 18% der Hilfesuchenden und 14% verblieben in kontinuierlicher Beratung. Ins Hilfenetz wurden in 69% der Fälle weitere Dienste einbezogen. Dabei waren das in 22% Dienste anderer Träger, in 18% der Fälle Dienste desselben Trägers und in 16% Ämter und Behörden. 3. Die Kapazität der KBS ist angesichts des Bedarfs in keiner Weise ausreichend. In 11 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist das Vorhalten einer entsprechenden Beratungsstelle gesetzlich verankert, eine Umsetzung erfolgt in den meisten Kommunen/ Landkreisen jedoch nicht. Damit wird der örtliche Träger der Sozialhilfe seiner Verantwortung, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, nicht gerecht. Gäbe es die mit Eigenmitteln finanzierte KBS nicht, wären Betroffene vor Ort völlig allein gelassen. Die erbrachten Leistungen bestanden aus sozialpädagogischer Beratung und Unterstützung mit den Inhalten der Sozialberatung/ Existenzsicherung (24%), der Vermittlung (21%), der Vergabe und Vermittlung finanzieller Hilfen und Sachhilfen (16%), der Gesundheitsberatung und Vermittlung von Reha- und Vorsorgeleistungen (15%) u. a. Das mit Abstand am häufigsten genannte Beratungsthema - von 53% aller Männer und 46 % aller Frauen - war das der materiellen Existenzsicherung. Dem folgten Fragen zur Gesundheitsvorsorge/ Krankheit, zu Lebensfragen/ Krisen, zu Problemen mit Ämtern und Behörden u. a. 4. Ein Leben in Armut - die Armutsrisikogrenze liegt bei 880 gemäß 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - bindet alle Ressourcen, um die materielle Existenz zu sichern. Ziel der Diakonie ist die Überwindung der bestehenden Armut durch eine nachhaltige Sozialpolitik. Grundsicherungen sollten in der Lage sein, Armut zu überwinden. Derzeit tragen sie zur Verfestigung von Armutslebenslagen bei. Zivilgesellschaftliche Versorgungsangebote zur Armutslinderung wie Kleiderkammern und Suppenküchen sind ein Indiz dafür. Mehr als die Hälfte der Personen, die leistungsberechtigt nach SGB II (63%) und nach SGB I (65%) waren, benötigten hauptsächlich Beratung zur materiellen Existenzsicherung. 5. In den KBS-Beratungsstellen suchen Arbeitnehmer Hilfe, die von ihrem Einkommen nicht leben können. Eine weitere Ausweitung des Niedriglohnbereichs ist nicht hinnehmbar. Dass Erwerbstätige bereit sind, trotz Niedriglohns zu arbeiten bei gleichzeitigem Bezug von Transferleistungen widerspricht dem häufig anzutreffenden Generalverdacht des Sozialschmarotzertums. Von allen Erwerbstätigen konnten 16% ihr Existenzminimum nur durch zusätzlichen SGB II-Leistungsbezug sichern. 1
3 6. Familien mit Kindern sind von Armut überdurchschnittlich betroffen. So wird beispielsweise Kindergeld auf das ALG II angerechnet und dient damit der Einsparung der Mittel auf Kosten der SGB II-Leistungsberechtigten. Der Freistaat Sachsen fördert mit einem Zuschuss den Urlaub von einkommensarmen Familien. Wer allerdings den Urlaub nicht vorfinanzieren kann, hat keinen Zugriff auf die Mittel. So bleiben gerade Familien mit dem geringsten Einkommen vom Genuss dieser Förderung ausgeschlossen. Es sind dringend Leistungen bereit zu stellen, die Familien mit Kindern die notwendige Sicherheit verschaffen. Von allen Familien, die in der KBS um Hilfe baten, hatten 50% die materielle Existenzsicherung zum Thema, bei Alleinerziehenden waren es 60%! 7. Mit Spendenmitteln wurden Teile des Existenzminimums wie z. B. Baby-Erstausstattung, Schulmaterial oder Krankenbedarf gesichert. Auch hier gilt: Diese Hilfen müssen sich durch eine nachhaltige Sozialpolitik erübrigen. Sie sind aber dringend notwendig, solange die Grundsicherung nicht Existenz sichernd ist. An 16% aller Hilfesuchenden wurde finanzielle Hilfe bzw. Sachhilfe vergeben bzw. diese vermittelt. 8. Eine Mutter-Kind-Kur welche durch die KBS auch vermittelt wird trägt zur Stabilisierung der Familien bei. Trotz guter gesetzlicher Verankerung dieser Vorsorge- und Reha-Maßnahme ist der Weg dahin durch immer höhere Hürden wie ein Widerspruchsverfahren gegen eine zunächst erfolgte Ablehnung gekennzeichnet. Von allen Familien hatten 48% gesundheitliche Probleme, bei den Alleinerziehenden waren es 39%. Bei 15% erfolgte eine Beratung bzw. Vermittlung zur Müttergenesung. 60% aller Betroffenen mit dem Beratungsthema der Gesundheitsvorsorge/ Krankheit lebten von Erwerbseinkommen. 9. Familien sind besonders häufig auf doppelte Hilfe angewiesen, einerseits auf die Beratung und andererseits auf die Bewilligung von Leistungen, welche dringend benötigt werden (Zuschuss Familienerholung, Müttergenesung.). Diese Hilfen dürfen sich nicht auf Leistungen der freien Wohlfahrtspflege beschränken, sondern müssen als Beratungs- und Leistungsangebot auch in staatlicher Verantwortung liegen. Während es in Sachsen durchschnittlich 6% Alleinerziehende gibt, suchen in den Beratungsstellen der KBS 21 % Hilfe und Beratung. Bei den Familien sieht es ähnlich aus: während es unter der sächsischen Bevölkerung 20% Paare mit Kindern/Familien gibt, sind von allen Hilfesuchenden in der KBS 32% Familien. 10. Schärfere Bestimmungen im SGB II für unter Fünfundzwanzigjährige wie die drohende Streichung der Leistung oder das Auszugsverbot aus der elterlichen Wohnung führen häufig zu Einschränkungen und Behinderung in der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen. Diese Regelungen im SGB II entsprechen ihrem Förderbedarf nicht, sondern führen zur dramatischen Verschlimmerung der Situation. Bei 60% aller 18-unter 25jährigen Jugendlichen war die materielle Existenzsicherung Hauptthema der Beratung, bei 25 % ging es um Lebensfragen und Krisen und bei 24 % um die Wohnsituation. Radebeul, 7. Oktober 2010 Rotraud Kießling mit Facharbeitskreis KirchenBezirksSozialarbeit 2
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