Vorstellung der neuen DASt-Richtlinie 022

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1 Vorstellung der neuen DASt-Richtlinie 022 M. Feldmann S. Schaffrath Düsseldorf Halle Würzburg

2 Inhalt Vorstellung der neuen DASt-Richtlinie 022 Inhaltliche Änderungen Redaktionelle Änderungen Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 2

3 Inhalt Vorstellung der neuen DASt-Richtlinie 022 Inhaltliche Änderungen Redaktionelle Änderungen Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 3

4 Inhaltsverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Prüfmethode zur Ermittlung der Vergleichsdehnungs-Beanspruchbarkeit (Bruchdehnungen) von Baustählen im flüssigen Zinkbad Überwachung der chemischen Zusammensetzung von Zinkbädern Zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile Rechnerischer Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken Beispiel einer Bestellspezifikation für das Feuerverzinken von Stahlbauteilen Zusätzliche Anforderungen bei Verzinkungstemperaturen von 530 C bis 620 C UMBENANNT NEU 4

5 1. Anwendungsbereich (1) Diese DASt-Richtlinie gilt für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen, die entsprechend der DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Sie ist an den Planer, Hersteller und Verzinker gerichtet und behandelt Maßnahmen, mit denen Einbußen der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit durch Rissbildung beim Verzinkungsprozess verhindert werden sollen. Beim Verzinken von ermüdungsbeanspruchten Bauteilen sind zusätzlich gesonderte Nachweise zu führen, Hinweise hierzu finden sich in [9,14,15]. ERGÄNZT 5

6 1. Anwendungsbereich (2) Die DASt-Richtlinie gilt für die Stahlsorten S235, S275, S355, S420, S450, S460 und S500 nach DIN EN Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN und DIN EN 10219; sie gilt nicht für Betonstähle nach DIN 488. Anmerkung 1: Anmerkung 2: Anmerkung 3: Anmerkung 4: Verwendung von S500 nach Maßgabe der DIN EN 1993 und DIN EN Anmerkung 5: Für Stahlgussbauteile nach DIN EN und deren Planung, Konstruktion, Fertigung und Verzinkung gilt die DASt-Richtlinie 022 sinngemäß. ERGÄNZT NEU NEU 6

7 4.1 Grundsätzliche Anforderungen an verzinkte Stahlbauteile (1) Tragende, zu verzinkende Stahlbauteile sind so zu konstruieren, zu fertigen und zu verzinken, dass ihre Eigenschaften durch den Verzinkungsprozess nicht so verändert werden, insbesondere durch Rissbildung, dass sie den Tragfähigkeitsanforderungen, die beim Entwurf und der Bemessung gelten, nicht mehr genügen. Für das Verzinken von Bauteilen mit einer Temperatur von 530 C bis 620 C sind zusätzlich die Anforderungen nach Anlage 6 zu beachten. ERGÄNZT 7

8 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken (2) Stahlbauseitig ist nach Tabelle 2 eine Einstufung der zu verzinkenden Konstruktion im Hinblick auf die für Beanspruchungen beim Eintauchen maßgebende: - Konstruktionsklasse I, II oder III (Trägerhöhe, Festigkeit und Zähigkeit des Werkstoffs), siehe Tabelle 3, - Detailklasse A, B oder C (Spitzenbeanspruchung), siehe Tabelle 4 und den für die Beanspruchbarkeit beim Verweilen maßgebenden: - Referenzwert der Erzeugnisdicke (maximale Einwirkungszeit in der Zinkschmelze), siehe Tabelle 5 vorzunehmen. Anmerkung: Der Referenzwert der Erzeugnisdicke ist für Walz- und Schweißprofile die größte Flanschdicke des jeweiligen Profils. Bei Mischkonstruktionen aus verschiedenen Stahlgüten, die in dieser Richtlinie zulässig sind, ist die vorherrschende Stahlgüte (die Stahlgüte, die über die Länge des Bauteils zum Einsatz kommt) zur Bestimmung der Konstruktionsklasse anzusetzen. ERGÄNZT 8

9 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken DASt-Ri 022:2009 Tabelle 2 DASt-Ri 022:2016 Tabelle 2 9

10 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken DASt-Ri 022:2009 Bild 1 DASt-Ri 022:2016 Bild 1 10

11 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken DASt-Ri 022:2009 Tabelle 3 DASt-Ri 022:2016 Tabelle 3 11

12 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken Tabelle 4 Detailklasse A Entfällt unter Detailklasse B Bohrungen im Steg am Trägerende. Bei einem Durchmesser d < 25 mm ist Detailklasse B anzuwenden. e < h/2 bisher nicht definiert Zweiseitig angeschlossene Rippen. Bei einem Randabstand e < h/2 ist Detailklasse B anzuwenden. 12

13 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken Tabelle 4 Detailklasse A e < h bisher nicht definiert Dreiseitig angeschlossene Rippen. Bei Freischnitten an den Ausrundungsradien und Randabstand e < h ist Detailklasse B anzuwenden. e < h bisher nicht definiert Dreiseitig angeschlossene Rippen mit aufgesetzter Kopfplatte. Bei Freischnitten an den Ausrundungsradien und Randabstand e < h ist Detailklasse B anzuwenden. 13

14 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken Tabelle 4 Detailklasse B Entfällt unter Detailklasse C Steg an Ausklinkungen. Bei r < 10 mm und l Auskl > 150 mm ist Detailklasse C anzuwenden. 14

15 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken Tabelle 4 Anmerkung 1: Die Einstufung der in Tabelle 4 dargestellten Details erfolgt in gleicher Art und Weise auch für Bauteile aus Hohlprofilen. Anmerkung 2: In den grafischen Darstellungen in Tabelle 4 sind die ggf. notwendigen Freischnitte in den Rippen als Durchflussöffnungen für einen einwandfreien Verzinkungsprozess nicht dargestellt. Die Öffnungen sind unter Berücksichtigung der Angaben in Tabelle 7 entsprechend vorzusehen oder individuell zwischen den Vertragsparteien im Vorfeld abzustimmen. NEU NEU 15

16 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken DASt-Ri 022:2009 Tabelle 5 DASt-Ri 022:2016 Tabelle 5 16

17 4.2 Nachweis zur Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen Vereinfachter Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken DASt-Ri 022:2009 Tabelle 6 DASt-Ri 022:2016 Tabelle 6 (4) Tabelle 6 zeigt für den Fall des Eintauchens das Zusammenwirken der Konstruktionsklasse und Detailklasse im Hinblick auf die Vertrauenswahrscheinlichkeit für die Erfüllung der Grundanforderung in Abschnitt 4.1 (1). Mit steigendender Vertrauenszone nimmt der Inspektionsumfang zu. ERGÄNZT 17

18 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb 1. Planung Anmerkung 1: Mit der Bestellspezifikation sollten folgende Mindestanforderungen erfüllt werden: 1.) Bestätigung des Auftraggebers der Einhaltung der DASt- Richtlinie 022 mittels Unterschrift 2.) Ausführung der Verzinkung gemäß DASt-Richtlinie ) Angabe der Vertrauenszone des/der Bauteile (hierzu können die Abkürzungen VZ-Vertrauenszone mit der nachfolgenden Nummer 1, 2 oder 3 angegeben werden) 4.) Angabe der Einhaltung der Verweildauer (< 27 min), wenn dies erforderlich ist Anmerkung 2: Beispiel einer Bestellspezifikation, siehe Anlage 5 ERGÄNZT GEÄNDERT 18

19 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb 2. Halbzeuge b) Frei von rissähnlichen Fehlern der Oberflächen. Für Bleche gemäß DIN EN gelten die Anforderungen Klasse A, Untergruppe 2 und für Langprodukte gemäß DIN EN gelten die Anforderungen Klasse C, Untergruppe 1. ERGÄNZT & UMFORMULIERT 19

20 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb 3. Konstruktive Gestaltung und Fertigung der Bauteile b) Für bearbeitete Flächen, z.b. durch thermisches Trennen, ist die Oberflächenrauigkeit nach DIN EN ISO 9013 und DIN EN 1090 zu spezifizieren. ERGÄNZT 20

21 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb 3. Konstruktive Gestaltung und Fertigung der Bauteile c) Kaltumformung während der Fertigung darf nur nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Sie darf auch örtlich nicht die in DIN EN und DIN EN angegebenen Grenzwerte übersteigen. GEÄNDERT & UMFORMULIERT 21

22 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr. 1 22

23 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr. 3 23

24 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr. 6 24

25 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr. 8 sowie Verfahrensprüfung nach Abschnitt 5 (s. Tabelle 9) (1) Zerlegung in einzelne Gurte und Füllstäbe (2) Nachweis der auftretenden Schnittgrößen durch Berechnung a) Genaue Berechnungsverfahren b) Handrechenformeln für regelmäßige Geometrien (3) Verfahrensprüfung nach Abschnitt 5 25

26 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr. 8 (2) Nachweis der auftretenden Schnittgrößen durch Berechnung a) Genaue Berechnungsverfahren Als Einwirkung ist von einer schlagartigen Erhöhung der Temperatur im Gurt um ΔT=430 K auszugehen. b) Handrechenformeln für regelmäßige Geometrien Vierendeelträgern und Fachwerkträgern mit senkrechten Pfosten: Diagonalfachwerkträger: M = Biegemoment, b = horizontaler Knotenabstand, h = kleinster Gurtabstand, W pl = plastisches Widerstandsmoment, I = Flächenträgheitsmoment, A = Querschnittsfläche, E = Elastizitätsmodul, α T = Wärmeausdehungskoeffizient, ΔT = Temperaturdifferenz (= 430 K) 26

27 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr

28 4.3 Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb Tabelle 7 Nr

29 4.4 Anforderungen an die Vorbehandlung vor dem Feuerverzinken 7. *) Schritt: Fluxen: Das Fluxen dient der letzten intensiven Feinreinigung der Stahloberfläche und der Erhöhung der Benetzungsfähigkeit zwischen Stahloberfläche und dem schmelzflüssigen Zink. Das Flussmittel ist in der Regel eine wässrige Lösung von Chloriden, z.b. Mischung aus Zinkchloriden und Ammoniumchloriden. Im Hinblick auf die Begrenzung der Wärmeübergangskoeffizienten muss der Salzgehalt über 350 g/l liegen, der Eisengehalt ist gering zu halten. Die Einhaltung der Grenzwerte ist regelmäßig zu überwachen und die Überwachungsergebnisse sind zu dokumentieren. GEÄNDERT 29

30 4.4 Anforderungen an die Vorbehandlung vor dem Feuerverzinken Anmerkung 1: In der Praxis wird dies durch Trockenöfen, durch Beheizen des Flussmittelbades mit anschließendem Lufttrocknen oder durch Lufttrocknen der Bauteile in einer Trockengrube erreicht. Anmerkung 2: Die mit *) gekennzeichneten Anforderungen haben einen direkten Einfluss auf die Rissempfindlichkeit. GEÄNDERT 30

31 4.6 Anforderungen an das Tauchen ins Zinkbad Anmerkung 1: Die Verweilzeit ist die Zeit vom ersten Kontakt bis zum letzten Kontakt eines Bauteils mit der Zinkschmelze. Anmerkung 2: Bei Doppeltauchungen von überlangen Bauteilen darf die Verweilzeit für jeden der beiden Tauchvorgänge, sofern zutreffend, den Höchstwert nach Tabelle 5 nicht überschreiten. ERGÄNZT 31

32 4.7 Prüfung nach dem Verzinken (1) Nach dem Verzinken sind alle Bauteile einer Sichtkontrolle im Hinblick auf erkennbare Risse durch dafür bestimmtes geschultes Prüfpersonal zu unterziehen. Der Prüfer ist zu benennen und hat das Prüfprotokoll zu unterzeichnen. Bei feuerverzinkten Bauteilen, die geschleudert werden, ist davon abweichend für die Sichtkontrolle die Anzahl der Prüfmuster nach DIN EN ISO 1461, Tabelle 1 festzulegen. ERGÄNZT 32

33 5. Verfahrensprüfungen DASt-Ri 022:2009 Tabelle 9 DASt-Ri 022:2016 Tabelle 9 33

34 Inhalt Vorstellung der neuen DASt-Richtlinie 022 Inhaltliche Änderungen Beispiele redaktioneller Änderungen Anlagen 1-6 zur DASt-Ri

35 Neue DASt-Ri 022 Beispiele redaktioneller Änderungen 3. Begriffe 3.4 Rissbildung beim Feuerverzinken DASt-Ri 022:2009 DASt-Ri 022:2016 Die für Sicherheitsnachweise relevante Rissbildung tritt ein, wenn die relevanten Dehnungsgrößen aus der Halbzeugherstellung und Stahlbaufertigung und aus den temperaturbedingten Zwängungen im Zinkbad die durch die Fe-Zn-Reaktion reduzierte Bruchdehnung des Werkstoffes überschreiten. Die Sicherheitsnachweise behandeln relevante Rissbildung. Diese tritt ein, wenn relevante einwirkende Dehnungsgrößen die durch die Reaktion der Zinkschmelze mit dem Substrat (Verzinkungsgut) reduzierte Bruchdehnung überschreiten. Relevante einwirkende Dehnungsgrößen entstammen der Halbzeugherstellung, der Stahlbaufertigung und/oder den temperaturbedingten Zwängungen im Zinkbad. 35

36 Neue DASt-Ri 022 Beispiele redaktioneller Änderungen 4.1 Grundsätzliche Anforderungen an verzinkte Stahlbauteile DASt-Ri 022:2009 DASt-Ri 022:2016 Anmerkung 1: Diese DASt-Richtlinie liefert Regelungen, die Rissbildung verhindern sollen; sie behandelt nicht die Anforderungen, die hinsichtlich der - Qualität der Zinküberzüge, - zulässigen Abweichungen von der Sollform verzinkter Bauteile bestehen. Dazu sind DIN EN ISO 1461 und die Richtlinien des Verzinkerverbandes hinzuzuziehen. Anmerkung 1: Diese DASt-Richtlinie liefert Regelungen, die Rissbildung verhindern sollen. Sie behandelt explizit nicht die Anforderungen, die an die Eigenschaften der Zinküberzüge und der Verzugsarmut bestehen gemäß DIN EN ISO 1461, DIN EN ISO und DIN EN ISO

37 Inhalt Vorstellung der neuen DASt-Richtlinie 022 Inhaltliche Änderungen Redaktionelle Änderungen Anlagen 1-6 zur DASt-Ri

38 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 1 Prüfmethode zur Ermittlung der Vergleichsdehnungs- Beanspruchbarkeit (Bruchdehnungen) von Baustählen im flüssigen Zinkbad DASt-Ri 022:2009 DASt-Ri 022: Werkstoff (3) Der Werkstoff ist von der Prüfstelle durch folgende Untersuchungen in Hauptbeanspruchungsrichtung der Probe zu charakterisieren: - Chemische Analyse (14er-Analyse), - Zugversuch nach DIN EN , - Kerbschlagbiegeversuch nach EN , - Makroschliff. 4. Werkstoff (3) Sofern gemäß DASt 022 Absatz 3.6 (2) auch die Analyse des Werkstoffs gefordert ist, so ist dieser von der Prüfstelle durch folgende Untersuchungen in Hauptbeanspruchungsrichtung der Probe zu charakterisieren: - Chemische Analyse (14er-Analyse), - Zugversuch nach DIN EN ISO , - Kerbschlagbiegeversuch nach DIN EN ISO 148-1, - Makroschliff. 38

39 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 1 Prüfmethode zur Ermittlung der Vergleichsdehnungs- Beanspruchbarkeit (Bruchdehnungen) von Baustählen im flüssigen Zinkbad 10. Auswertung der Versuchsergebnisse Dehnungsbeanspruchbarkeit er, % e 6 10 R -6 3, d 7,1 10 d 4 LL -2 d 2 LL 0,60 d 0, LL Aufweitung in Lastlinie d LL, mm LL S355 t = 10 mm Bild A1-4: Zusammenhang zwischen Aufweitung und Dehnungsbeanspruchbarkeit ε R bei ~450 C (Anmerkung: Bei höheren Temperaturen sind abweichende Kurven zu verwenden). ERGÄNZT 39

40 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 2 Überwachung der chemischen Zusammensetzung von Zinkbädern Probennahme Anmerkung: Die unter Bild A2-1 dargestellte Probennahmevorrichtung ist ein Beispiel. Davon abweichende im Sinne dieser Prüfanweisung zweckmäßige Probennahmevorrichtungen sind möglich. ERGÄNZT Bild A2-1: Beispiel für eine Probennahmevorrichtung GEÄNDERT 40

41 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 2 Überwachung der chemischen Zusammensetzung von Zinkbädern DASt-Ri 022:2009 DASt-Ri 022: Analyseverfahren (1) Die Analysen dürfen nur bei anerkannten im QM-System festgelegten Laboren durchgeführt werden. Als Analyseverfahren wird die Spektralanalyse eingesetzt. Als Gegenprobe ist mindestens halbjährlich zusätzlich eine nasschemische Analyse zur Kontrolle vorzunehmen Analyseverfahren (1) Die Analysen dürfen nur bei im QM- System festgelegten Laboren (interne oder externe Labore) durchgeführt werden. Als Analyseverfahren können die Spektralanalyse und/oder die nasschemische Analyse eingesetzt werden. Zur Kontrolle ist pro Halbjahr eine nasschemische Analyse durch ein externes Labor durchzuführen, wobei hiervon eine Analyse durch die PÜZ-Stelle im Rahmen der Fremdüberwachung zu erfolgen hat. 41

42 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 3 Zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile Inhaltsverzeichnis. 2.5 Prüfungsdurchführung Prüfbereich Zulässigkeitsgrenzen Entmagnetisierung Behandlung fehlerhafter Bauteile Dokumentation der Prüfung Beispiel eines Prüfprotokolls... 3 ERGÄNZT 42

43 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 3 Zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile 1. Grundsätzliches (1) Die zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile auf Risse unter Zinkschichten kann mit dem geeigneten Prüfverfahren, z.b. Magnetpulverfahren (MT) erfolgen, wenn - der verminderten Prüfempfindlichkeit durch Zinkauflage t Zn 50 μm (siehe DIN EN ISO 17638, Anhang A1) und - der eingeschränkten Zugänglichkeit in Zwickelbereichen von Steg, Flansch und Fuß- bzw. Kopfplatten Rechnung getragen wird. (2) Die nachfolgende Prüfvorschrift gilt für das MT- Verfahren und enthält Anforderungen an die Prüfparameter, um eine optimale Prüfempfindlichkeit zu erhalten. (3) Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen. Ein Beispiel ist in Abschnitt 3 dieser Anlage gegeben. GEÄNDERT ERGÄNZT 43

44 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 3 Zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile DASt-Ri 022:2009 DASt-Ri 022: Prüfstelle (1) Die zerstörungsfreie Prüfung darf nur von geschultem Personal (mindestens Level II- Anforderung der EN 473 für das MT- Verfahren) durchgeführt werden. 2.2 Prüfstelle (1) Die zerstörungsfreie Prüfung darf nur von qualifiziertem Personal (mindestens Level II- Anforderung der DIN EN ISO 9712 für das MT-Verfahren) durchgeführt werden. 44

45 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 3 Zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile 2.6 Dokumentation der Prüfung Tabelle A3-1 Detailklasse A Bohrungen im Steg am Trägerende. Bei einem Durchmesser d < 25 mm ist Detailklasse B anzuwenden. Änderungen analog zum Hauptteil Zweiseitig angeschlossene Rippen. Bei einem Randabstand e < h/2 ist Detailklasse B anzuwenden. 45

46 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 3 Zerstörungsfreie Prüfung verzinkter Bauteile 3. Beispiel eines Prüfprotokolls Das nachfolgend dargestellte Muster ist ein Beispiel für die Ergebnisprotokollierung bei der Durchführung einer Magnetpulverprüfung an feuerverzinkten Stahlbauteilen. Die Angaben können auch in anderer Form als in dem Beispiel dokumentiert werden. NEU 46

47 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 4 Rechnerischer Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken 2. Grenzbedingungen Tabelle A4-1: Effektiver Wärmeübergangskoeffizient des flüssigen Zinkbades für T Bad ~ 450 C ERGÄNZT 47

48 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 4 Rechnerischer Nachweis gegen Rissbildung beim Feuerverzinken 4. Zuordnung des Bauteils in die Vertrauenszonen ERGÄNZT Tabelle A4-5: Zuordnung zu den Vertrauenszonen (VZ) 48

49 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 5 Beispiel einer Bestellspezifikation für das Feuerverzinken von Stahlbauteilen ERGÄNZT ERGÄNZT Geändert / ERGÄNZT 49

50 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 5 Beispiel einer Bestellspezifikation für das Feuerverzinken von Stahlbauteilen ENTFÄLLT 50

51 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 6 Zusätzliche Anforderungen bei Verzinkungstemperaturen von 530 C bis 620 C NEU 51

52 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 6 Zusätzliche Anforderungen bei Verzinkungstemperaturen von 530 C bis 620 C 2. Zusätzliche Anforderungen (1) Der Referenzwert der Bauteilhöhe h ref ist auf max. 480 mm beschränkt. (2) Der Referenzwert der Bauteildicke t ref ist auf max. 30 mm begrenzt. (3) Für kaltumgeformte Bauteile gilt eine Beschränkung der plastischen Dehnung auf ε pl 8 %. Bei höheren Umformgraden ist das Bauteil spannungsarm zu glühen oder es ist eine Verfahrensprüfung nach Abschnitt 5 des Hauptteils der Richtlinie durchzuführen. 52

53 Neue DASt-Ri 022 Anlagen 1-6 zur DASt-Ri 022 Anlage 6 Zusätzliche Anforderungen bei Verzinkungstemperaturen von 530 C bis 620 C Tabelle A6-1: Klassifizierung von Stahlbauteilen nach Konstruktionsklassen bei Zinkbadtemperaturen von 530 C bis 620 C Tabelle A6-2: Vertrauenswahrscheinlichkeit bei der Konstruktionsklasse und Detailklasse und Folgerungen für die Prüfung bei Zinkbadtemperaturen von 530 C bis 620 C 53

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